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Dr. Ralf Averhaus
RA und FA für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Herr Dr. Averhaus ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner am Berliner Standort von Leinemann Partner Rechtsanwälte. Er berät seit mehr als zwanzig Jahren laufend bei Bauvorhaben aller Art (Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, Infrastruktur- und Gesundheitsprojekte) und verfügt über entsprechende Erfahrung als Vertreter in Bau- und Honorarprozessen. Zudem publiziert er in Fachzeitschriften, ist Mitautor einer Praxiskommentierung zur HOAI sowie regelmäßig als Referent tätig. Das Handelsblatt zeichnete ihn als einen der besonders empfohlenen Anwälte im Bereich „Immobilienwirtschaftsrecht“ in den Jahren 2020 bis 2023 aus. Bei Legal500 ist er empfohlener Anwalt 2023.
Kontakt
Beiträge des Autors:
IBR 2009, 47 |
LG Hannover - Zwingender Angebotsausschluss bei unbestimmten Angaben zu Nachunternehmer-Leistungen! |
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