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Prof. Dr. Heiko FuchsRA und FA für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Herr Prof. Dr. Fuchs ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.Kontakt
Anschrift: | Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB Viersener Str. 16 41061 Mönchengladbach |
Telefon: | 02161/811-601 |
Telefax: | 02161/811-777 |
E-Mail: | heiko.fuchs@kapellmann.de |
URL: |
www.kapellmann.de |
Beiträge des Autors (hier: 1 bis 3):
IBR 2013, 328 | BGH - Keine Angaben zu Schadstoffen: Auftragnehmer kann von unbelastetem Boden ausgehen! |
IBR 2013, 289 | OLG Koblenz - Das Aus für die Baukostenvereinbarung mit dem öffentlichen Auftraggeber? |
IBR 2012, 715 | VK Nordbayern - HOAI 2009: Kein Umbauzuschlag für Freianlagen! |