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Dr. Verena BärenbrinkerRechtsanwältin |
Profil
Frau Dr. Verena Bärenbrinker, LL.M ist seit 2013 als Rechtsanwältin im Berliner Büro der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie tätig. Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth wurde sie von dieser mit einer Dissertation zu einem aktuellen bauplanungsrechtlichen Thema promoviert und erwarb im Anschluss einen Master of Laws (LL.M.) an der University of Glasgow. Sie absolvierte ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg/Havel mit Stationen im Berliner und im Stockholmer Büro von Baker & McKenzie in der Praxisgruppe Public Law. Der Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Bärenbrinker liegt im Bereich des Vergabe- und des Beihilfenrechts. Sie berät und vertritt insbesondere Unternehmen aus dem Bereich des Gesundheitswesens.Kontakt
Anschrift: | c/o Baker & McKenzie Friedrichstraße 88/Unter den Linden 10117 Berlin |
Telefon: | 030/22 00 281 721 |
Telefax: | 030/22 00 281 199 |
E-Mail: | verena.baerenbrinker@bakermckenzie.com |
URL: |
www.bakermckenzie.com |
Beiträge der Autorin (hier: 1 bis 5):
VPR 2015, 1029 | VK Sachsen - Unzulässige Verlagerung von Preisbestandteilen führt zum Angebotsausschluss! |
VPR 2015, 268 | VK Schleswig-Holstein - Vorabinformation muss zutreffend sein |
VPR 2015, 222 | VK Westfalen - Auskömmlichkeitsprüfung: Offenlegung der Kalkulation nicht zwingend! |
VPR 2015, 57 | OLG Koblenz - Formblätter inhaltlich unzulänglich: Ausschluss unzulässig! |
VPR 2014, 175 | OLG Hamburg - Einmal BIEGE, immer BIEGE! |