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Prof. Dr. Christian-David WagnerRA und FA für Vergaberecht |
Profil
Herr Prof. Dr. Wagner ist Fachanwalt für Vergaberecht in eigener Kanzlei und Honorarprofessor für Vergaberecht an der Hochschule Harz mit einem Lehrauftrag für Vergabe und E-Vergabe. Prof. Dr. Wagner ist seit über 20 Jahren auf das Vergaberecht spezialisiert. Weitere Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind eng damit verbundene Geschäftsfelder wie das EU-Beihilfe- und staatliche Zuwendungsrecht. Er berät sowohl Auftraggeber als auch Bieterunternehmen, beginnend bei klassischen Auftraggebern wie Bund, Land und Kommunen, über Forschungs- und staatliche Beteiligungsgesellschaften bis hin zu Unternehmen aus dem ITK-, Bau-, Medizin- und Marketingbereich. Prof. Dr. Wagner begleitet seine Mandanten in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens und vertritt deren Interessen regelmäßig vor den Vergabekammern der Länder und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa der REGUVIS-Akademie sowie der Deutschen Richterakademie (DRA). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung "Basiswissen Vergaberecht" sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-Praxiskommentars "Vergaberecht", 6. Aufl. 2022.Kontakt
Anschrift: | Wagner Rechtsanwälte August-Bebel-Str. 53 04275 Leipzig |
Telefon: | 0341/306865-10 |
E-Mail: | wagner@wagnerrechtsanwaelte.de |
URL: |
wagnerrechtsanwaelte.de |
Beiträge des Autors (hier: 1 bis 12):
VPR 2019, 93 | VK Bund - Verwendung einer veralteten Version der Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss! |
VPR 2019, 52 | OLG Düsseldorf - Elektronische Signatur fehlt: Angebotsausschluss! |
VPR 2018, 223 | VK Westfalen - Nur das, was man hat, ist bereitzustellen! |
IBR 2018, 157 | VK Sachsen - Wertungsmatrix ist bekanntzumachen! |
VPR 2018, 138 | VK Südbayern - eVergabe: Wer trägt das Übermittlungsrisiko? |
VPR 2018, 80 | VK Sachsen - Wertungsmatrix ist bekanntzumachen! |
VPR 2017, 242 | VK Sachsen - Auf eine Mindestbedingung kann nachträglich nicht verzichtet werden! |
VPR 2017, 223 | VG Magdeburg - Wer schreibt, der bleibt: Widerruf von Zuwendungen bei unzureichender Dokumentation |
VPR 2017, 190 | VGH Bayern - Wie gewonnen, so zerronnen! |
VPR 2017, 49 | VK Baden-Württemberg - An E-Vergabe muss man auch ohne IT-Abteilung teilnehmen können! |
VPR 2015, 204 | VK Sachsen - Wer A sagt, muss auch B sagen: Auftraggeber hat Angebotskonformität zu prüfen |
VPR 2015, 157 | VK Bund - Nachträgliche Korrektur der Vergabeunterlagen zulässig? |