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Dr. Kai-Uwe HungerRechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Baurecht |
Profil
Herr Dr. Kai-Uwe Hunger, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Baurecht an der Universität Siegen Geboren 1964 in Neuss, Studium der Rechtswissenschaften in Köln; Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf, Assessorexamen und Promotion in Köln, Rechtsanwalt seit 1994 bei der Kanzlei Kapellmann; seit dem 01.01.2000 als Partner. Seit 2000: Lehrbeauftragter für Baurecht an der Universität Siegen. Fachgebiete: Juristisches Projektmanagement (JurProM), Bankrecht, Privates Baurecht, Vergaberecht, Architekten- und Ingenieurrecht. Projektbegleitende Beratung für Auftraggeber und Auftragnehmer, forensische Tätigkeit im gesamten Bereich des Bau- und Vergabe- sowie Wirtschaftsrechts. Zahlreiche Veröffentlichungen, Seminare, firmeninterne Schulungen etc. Projektbeteiligungen: Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter bei der Errichtung zahlreicher Großbauvorhaben mit einem Einzelvolumen zwischen 120 Mio. DM bis ca. 800 Mio. DM; Betreuung des Landes NRW bei den Vergabeverfahren „METRORAPID“ sowie der darauf aufbauenden Projektbegleitung bei der Abwicklung der Generalplanerverträge; Durchführung von zahlreichen Prozessverfahren mit Einzelstreitwerten in Millionenhöhe.Kontakt
Anschrift: | Kapellmann und Partner Rechtsanwälte Stadttor 1 40219 Düsseldorf |
Telefon: | 0211/600 500-0 |
Telefax: | 0211/600 500-91 |
E-Mail: | d@kapellmann.de |
Beiträge des Autors:
IBR 2002, 431 | OLG Düsseldorf - Freihändige Vergabe nach Aufhebung der ursprünglichen Ausschreibung zulässig? |