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Visitenkarte - Autor
Prof. Dr. Oliver MoufangRA und FA für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Herr Prof. Dr. Moufang ist langjähriger Partner der auf Immobilienrecht spezialisierten überörtlichen Sozietät GSK Stockmann in Frankfurt am Main. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bau- und Architektenrecht liegt in der baubegleitenden Beratung von Großbauprojekten und in der (außer)gerichtlichen Streitlösung. Er ist Lehrbeauftragter für Immobilienrecht und Honorarprofessor an der Hochschule RheinMain Wiesbaden. Zudem ist Herr Prof. Dr. Moufang Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstages e. V. Herr Prof. Dr. Moufang ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften Baurecht (BauR) sowie Immobilien- und Baurecht (IBR). Darüber hinaus ist er u.a. Co-Autor in Messerschmidt/Voit, Kommentar Privates Baurecht und kommentiert dort die §§ 633-638 BGB, die Systematische Erläuterung der Mängelrechte (Teil J) und die Verjährung von Vergütungsansprüchen und anderen Ansprüchen im privaten Baurecht (Teil O). Er ist Mitglied der ARGE Baurecht und der Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.Kontakt
Anschrift: | GSK Stockmann Rechtsanwälte Steuerberater Bockenheimer Landstr. 24 60325 Frankfurt/Main |
Telefon: | 069-710003-147 |
Telefax: | 069-710003-122 |
E-Mail: | oliver.moufang@gsk.de |
URL: |
www.gsk.de/de/rechtsanwaelte/prof-dr-oliver-moufang/ |
Beiträge des Autors (hier: 1 bis 3):
IBR 2006, 1044 | OLG Koblenz - Selbständiges Beweisverfahren: Wie bemisst sich der Streitwert? |
IBR 2005, 1094 | VK Hessen - Nachprüfungsverfahren auch für Aufhebungsentscheidungen |
IBR 2005, 281 | VK Schleswig-Holstein - Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe? Kann die Vergabekammer einen wirksam erteilten Zuschlag aufheben? |