Vergabepraxis & -recht.
Aktuelle Urteile zu Gesundheit
Online seit 5. September
VPRRS 2024, 0173OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2024 - 13 Verg 3/24
Wenn eine gemeinnützige GmbH, die ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie betreibt, Erlöse aus Krankenhausleistungen, Wahlleistungen und ambulanten Leistungen erzielt, handelt es sich nicht um eine öffentliche Finanzierung im Sinne des § 99 Nr. 2 a GWB, sondern um Entgelte für spezifische Gegenleistungen für die Behandlung von Patienten.*)
VolltextOnline seit 29. August
VPRRS 2024, 0168VG München, Urteil vom 29.09.2023 - 18 E 23.4596
1. Für die Auswahl eines freien Trägers zur Beteiligung an einer "anderen" Aufgabe der Jugendhilfe nach § 42 und § 42a SGB VIII genügt ein Interessenbekundungsverfahren. Es ist kein vergaberechtliches Verfahren nötig.
2. Die Gleichgewichtung der Kriterien "Preis" (unter Berücksichtigung qualitativer und sozialer Aspekte) und "Konzept" bei der Trägerauswahl ist nicht zu beanstanden.
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