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Aktuelle Urteile zu Nachprüfungsverfahren

3 Urteile - (17 in Alle Sachgebiete)

Online seit 27. August

VPRRS 2024, 0166
RechtswegRechtsweg
Gebrauchmachen von Bereichsausnahme: Verwaltungsgerichte sind zuständig!

OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2024 - Verg 1/24

1. Die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Die Regelungen des 4. Teils des GWB sind jedoch nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zu Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden, § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die Vorschrift ist unionsrechtskonform.

2. Hat sich der öffentliche Auftraggeber entschieden, von der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch zu machen, ist der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen nicht eröffnet. Für den Rechtsstreit sind die Verwaltungsgerichte zuständig.

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Online seit 20. August

VPRRS 2024, 0164
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zur Systematik der sog. verdrängenden Konkurrentenklage

VGH Bayern, Beschluss vom 26.07.2024 - 12 CE 24.1035

1. Wendet sich ein Anbieter gegen die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines Rettungswagens an einen Konkurrenten und erstrebt er zugleich die Vergabe an sich selbst, muss er sowohl die durch Verwaltungsakt bekanntgegebene Vergabeentscheidung mit der Anfechtungsklage angreifen, wie auch die Vergabe der Konzession an sich selbst im Wege einer Verpflichtungsklage erstreiten (sog. verdrängende Konkurrentenklage).*)

2. Hat der übergangene Anbieter gegen die zu seinen Lasten ergangene Vergabeentscheidung einen entsprechenden Anfechtungsantrag gestellt bzw. Anfechtungsklage erhoben, kommt dieser Klage nach § 80 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO aufschiebende Wirkung zu mit der Folge, dass der Rettungszweckverband die Auswahlentscheidung ohne Anordnung des Sofortvollzugs nicht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem ausgewählten Anbieter vollziehen darf.*)

3. Bestreitet der Rettungszweckverband den Eintritt der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Auswahlentscheidung oder droht deren faktischer Vollzug, kommt dem übergangenen Konkurrenten vorläufiger Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 VwGO durch Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage zu (Fortführung von BayVGH, Beschluss vom 15.11.2018 – 21 CE 18.854 –, VPRRS 2019, 0004).*)

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Online seit 1. August

VPRRS 2024, 0154
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rüge per Fax verschickt: „O.K.“-Vermerk ist kein Zugangsbeweis!

VK Rheinland, Beschluss vom 23.07.2024 - VK 28/24

1. Die Rüge ist eine zwingend von den Vergabekammern von Amts wegen zu beachtende Sachentscheidungsvoraussetzung. Ohne vorherige Rüge ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.*)

2. Für eine den Anforderungen des § 160 GWB genügende Rüge ist erforderlich, dass aus ihr für den Auftraggeber unmissverständlich hervorgeht, welches Verhalten als Vergaberechtsverstoß angesehen wird und inwiefern der Bieter vom Auftraggeber Abhilfe verlangt.*)

3. Für eine fristgemäße Rüge ist deren Zugang beim Auftraggeber relevant und nicht deren Absendung. Der "O.K."-Vermerk auf dem Sendebericht ist jedenfalls dann irrelevant, wenn der Empfänger den Zugang substanziiert bestreitet.*)

4. Der Rügende trägt das Risiko, dass die Rüge nicht bzw. nicht vollständig zugeht. Er ist dafür darlegungs- und beweispflichtig.*)

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