Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Urteilssuche

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
 
Datenbestand

Über 14.000 Entscheidungen, davon derzeit 11.972 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Bau & Immobilien 8 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 20 Urteile neu eingestellt.

Über 5.700 Urteilsbesprechungen (VPR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 2003; VPRRS 2018, 0202
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erst rügen, dann Nachprüfungsantrag faxen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.2017 - 2 VK LSA 18/17

1. Die Rüge dient dazu, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, rechtliche Mängel im Vergabeverfahren zu prüfen und gegebenenfalls Fehler zu korrigieren.

2. Ihre Streitvermeidungsfunktion kann die Rüge nur erfüllen, wenn die Rüge vor Stellung des Nachprüfungsantrags erfolgt.

3. Nach Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Übermittlung des Nachprüfungsantrags an den Auftraggeber gemäß § 163 Abs. 2 Satz 3 GWB, sondern auf die Antragstellung bei der Vergabekammer an.

Dokument öffnen Volltext