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Ziekow/Völlink, Vergaberecht5. Auflage 2024 |
Inhaltsübersicht
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1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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Teil 4. Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
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Abschnitt 1. Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
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§ 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
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§ 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
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§ 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
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§ 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
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Abschnitt 2. Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
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Unterabschnitt 2. Vergabeverfahren und Auftragsausführung
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§ 120 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
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§ 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
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§ 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
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§ 133 Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
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Abschnitt 3. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
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Unterabschnitt 1. Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
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Unterabschnitt 2. Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
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2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
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Unterabschnitt 2. Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
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Abschnitt 6. Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
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Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
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Unterabschnitt 2. Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
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Abschnitt 3. Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
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4. Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
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§ 11 Arten der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
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§ 18 Bekanntmachung von Vergabeverfahren; Ex-ante-Transparenz
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§ 20 Fristen für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme und Eingang der Angebote
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§ 22 Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
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§ 26 Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
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§ 27 Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
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§ 28 Nachweis für die Einhaltung von Normen des Qualitäts- und Umweltmanagements
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5. Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
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Unterabschnitt 4. Auswahlverfahren und Zuschlag
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§ 25 Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe
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§ 26 Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
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§ 27 Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
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§ 28 Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
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§ 29 Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
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Abschnitt 2. Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A-EU)
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§ 7a EU Technische Spezifikationen, Testberichte, Zertifizierungen, Gütezeichen
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§ 8a EU Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen
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§ 8c EU Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen
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§ 10d EU Fristen im wettbewerblichen Dialog und bei der Innovationspartnerschaft
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§ 12 EU Vorinformation, Auftragsbekanntmachung, Ex-Ante-Bekanntmachung
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Abschnitt 3. Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A-VS)
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Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
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Unterabschnitt 2. Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
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Unterabschnitt 6. Einreichung, Form und Umgang mit Teilnahmeanträgen und Angeboten
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Unterabschnitt 7. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
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Abschnitt 3. Vergabe von Aufträgen für besondere Leistungen; Planungswettbewerbe
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Artikel 2a Spezifikation der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
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Artikel 3 Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften
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Artikel 4 Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften
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Artikel 6 Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
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Anhang Regeln für die Gewährung einer Ausgleichsleistung in den in Art. 6 Abs. 1 genannten Fällen
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11. Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen