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Vergabepraxis & -recht.
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Zeige Nachrichten 541 bis 558 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 558
Online seit 2006
Vergaberechtsreform: DVAL-Vorstand billigt VOL/A 2006
Am 31.03.2006 hat der DVAL-Vorstand die neue VOL/A 2006 gebilligt. In 8 – 10 Wochen soll dann die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. In der Zwischenzeit macht sich das BMWi auch daran die Vergabeverordnung entsprechend zu ändern. Der Kabinettsbeschluss zur VgV soll dann im Mai erfolgen.Die VOL/A 2006 finden Sie in unseren Materialien, sie wird allerdings erst verbidnlich, wenn die entsprechend geänderte VgV in Kraft getreten ist.
Vergabe-Reform: Fortgeschrittene elektronische Signatur für Auftraggeber vorgesehen
Im Rahmen der derzeitigen Novellierung der Verdingungsordnungen ist vorgesehen, zukünftig öffentlichen Auftraggebern zu erlauben, bei der elektronischen Angebotsabgabe statt einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 3 SigG auch die Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Sinne von § 2 Nr. 2 SigG zuzulassen. Hierauf haben sich der Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) sowie der deutsche Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) anlässlich der Verabschiedung „Sofortpakete“ zur Umsetzung des EU-Legislativpakets Ende Februar 2006 verständigt.
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Neue Schwellenwerte und Gegenwert-Tabellen
Im EG-Amtsblatt Nr. L 333 S. 28 wurde die Verordnung (EG) Nr. 2083/2005 vom 19.12.2005 über die neuen Schwellenwerte für die EG-Vergaberichtlinien 2005/17/EG und 2005/18/EG veröffentlicht. Sie ist am 01.01.2006 in Kraft getreten und in unsere Gesetzesdatenbank bereits eingearbeitet. Ferner wurde im EG-Amtsblatt Nr. C 325 vom 22.12.2005 S. 17 die Mitteilung der Kommission über die Gegenwerte für die Schwellenwerte der beiden Richtlinien veröffentlicht. Darin werden die Gegenwerte der Euro-Schwellenwerte für diejenigen Staaten festgelegt, die den Euro noch nicht eingeführt haben.
Anwendungsbereich des Tariftreuegesetzes Schleswig-Holstein soll erweitert werden
Nach einem Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW vom 17.02.2006 [LT-Drs. 17/604] soll der Anwendungsbereich des schleswig-holsteinischen Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen zukünftig auch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs umfassen; bisher galt das Gesetz lediglich für öffentliche Aufträge im Rahmen des Öffetnlichen Schienenpersonennahverkehrs. Den Entwurf finden Sie in unseren Materialien.
Saarland will Mittelstandsförderungsgesetz novellieren
Bessere Rahmenbedingungen und zentrale Vergabeprüfstelle auch für Verfahren unterhalb der Schwellenwerte!"Mit der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes machen wir den Mittelstand fit für die Herausforderungen der Globalisierung." Das sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Hanspeter Georgi am Dienstag (7.2.2006) in der Landespressekonferenz. Zu den verbesserten Rahmenbedingungen gehöre der Vorrang der privaten Leistungserbringung und die Ausweitung der Förderung auf alle freien Berufe. Außerdem soll eine zentrale Vergabeprüfstelle die Arbeitsprozesse beim Beschwerdemanagement verbessern.
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Niedersachsen schränkt Vergabegesetz deutlich ein
Am 01.01.2006 trat das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Vergabegesetzes in Kraft. Hierdurch wird der Anwendungsbereich des Landesvergabegesetzes deutlich eingeschränkt:
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NRW: Abschaffung des Tariftreuegesetzes
Am 06.12.2005 billigte das Düsseldorfer Kabinett das sog. "Mittelstandspaket I". Neben einer ganzen Reihe anderer administrativer und legislativer Maßnahmen soll damit auch das Landesvergabegesetz, welches in den Augen der neuen CDU-geführten Landesregierung nur ein bürokratisches Monstrum darstellt, aufgehoben werden.
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Online seit 2005
Niedersachsen: CDU und FDP wollen Vergabegesetz lockern
Pläne der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sehen vor, das Landesvergabegesetz zu lockern, teilte die Hannoversche Allgemeine Zeitung gestern mit. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Günter Lenz, kritisierte die Vorstöße der Landesregierung und warnte vor einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen in Niedersachsen, denn vor allem kleinere Unternehmen würden in großem Umfang Aufträge an Billiganbieter verlieren.
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Bayern ermöglicht Pauschalierung von Wertungskriterien
Seit 1. November 2005 ist in Bayern die Wertung von Angeboten im Rahmen von Bauvergaben unterhalb der Schwellenwerte vereinfacht worden. Dies geht aus einer Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums vom 14. Oktober 2005 hervor, die jetzt veröffentlicht worden ist (AllMBl. Nr. 11/05 vom 31. Oktober 2005, S. 424). Danach steht es den Vergabestellen frei, wirtschaftliche Vorteile von Angeboten künftig pauschal zu berücksichtigen.
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Novellierung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung
Heute ist eine Novellierung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung in Kraft getreten. Sie wurde gestern im Gesetzesblatt des Landes Schleswig-Holstein bekannt gemacht. Die vorgenommenen Änderungen betreffen im Wesentlichen die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben nach VOB/A und VOL/A und den Anwendungsbereich der VOF.
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Kommt Elektronisches Handelsregister?
Zwar wurde der Gesetzentwurf vom 06.02.2005 über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister wegen Widerständen aus dem Bereich der Zeitungsverleger auf Eis gelegt. Das Bundesministerium der Justiz plant aber, den Entwurf in der neuen Legislaturperiode wieder vorzulegen. Bei Auftragsvergaben könnten die Unternehmen dann der Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister erheblich schneller und einfacher nachkommen.
Revision der Rechtsmittelrichtlinie
Die EU-Kommission beendet gerade die Arbeiten an einem Richtlinienvorschlag zur Änderung der Rechtsmittelrichtlinien. Danach soll der Vorschlag dann zur Abstimmung mit den anderen Generaldirektionen kommen. Es wird damit gerechnet, dass die Veröffentlichung nach Annahme durch das Kommissionskollegium im März 2006 erfolgt.
Änderung von Vergaberechts-Richtlinien
Anhang XX Nummer 1 Buchstabe a Satz 1 der Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und Anhang VIII Nummer 1 Buchstabe a Satz 1 der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge werden zum 21.10.2005 geändert. Das Verfahren für das vorgeschriebene Format zur Veröffentlichung der Bekanntmachungen wird hierdurch neu geregelt.
Entwurf eines neuen Bundesvergabegesetz für Österreich
Das Bundeskanzleramt bat am 05.07.2005 eine Reihe von Institutionen und Personen um eine Stellungnahme zum neuen Bundesvergabegesetz 2006. Mit der Neufassung soll das EU-Legislativpaket umgesetzt werden. Gleichzeitig nutzte man die Gelegenheit und vereinfachte die Vorschriften zur Vergabe unterhalb der Schwellenwerte. Außerdem soll die Beteiligung von Klein- und Mittelbetrieben an öffentlichen Aufträgen gefördert werden.
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Vergaberechtskommentar aktualisiert: ÖPP-Beschleunigungsgesetz eingearbeitet
Seit dieser Woche in einer neuen Fassung bei ibr-online verfügbar ist der Onlinekommentar Vergaberecht von Ministerialrat Rudolf Weyand. Es ist die zweite Aktualisierung innerhalb von 4 Wochen und sie nimmt insbesondere die Änderungen durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz, das am 08.09.2005 in Kraft getreten ist, auf. Dieses Gesetz ist bisher noch in keinem anderen Kommentar enthalten.Anders als im Entwurf des ÖPP-Gesetzes vorgesehen, sind die Verfahrensschritte der "elektronischen Auktion" und des "dynamischen elektronischen Verfahrens" nicht Gesetz geworden. Beide Verfahrensschritte können also noch nicht angewendet werden.
Hamburg ändert Landesvergabegesetz
Opposition kritisiert Änderungen scharfNachdem die Änderungen des Landesvergabegesetzes sowie die Aufhebung des Landeskorruptionsregistergesetzes vom Senat am 26. Juli beschlossen und der Bürgerschaft zugeleitet worden sind, übt nun die Opposition heftig Kritik.
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ÖPP-Beschleunigungsgesetz trat heute in Kraft
Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz ist heute in Kraft getreten. Sämtliche Gesetzesänderung sind bereits in unserer Gesetzesdatenbank berücksichtigt. Mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz wurden nun gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Hemmnisse und Unklarheiten beseitigen, die die Umsetzung von ÖPP in Deutschland bisher erschwert haben.
Umfassende Vereinfachung und Deregulierung des Hamburgischen Vergaberechts
Der Hamburgische Senat hat vergangenen Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung von landesrechtlichen Vergabevorschriften beschlossen. Der unter Einbindung der betroffenen Kammern, Verbände und Gewerkschaften erarbeitete Gesetzentwurf beinhaltet:
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