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Deutschland

AEntG - Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts vom 28.06.2023 (BGBl. I Nr. 172), in Kraft getreten am 01.07.2023. vom 28.06.2023 (BGBl. I 23, Nr. 172) mit Wirkung vom 01.07.2023

AEntG §


Gliederung

Abschnitt 1 - Zielsetzung ( § 1 )

Abschnitt 2 - Allgemeine Arbeitsbedingungen ( §§ 2 - 2b )

Abschnitt 3 - Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen ( §§ 3 - 9 )

Abschnitt 4 - Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche ( §§ 10 - 13 )

Abschnitt 4a - Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld ( § 13a )

Abschnitt 4b - Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland ( §§ 13b - 13c )

Abschnitt 5 - Zivilrechtliche Durchsetzung ( §§ 14 - 15 )

Abschnitt 6 - Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden ( §§ 16 - 23 )

Abschnitt 7 - Grenzüberschreitende Durchsetzung ( §§ 24 - 30 )

Abschnitt 8 - Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung ( §§ 31 - 33 )

Abschnitt 9 - Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen ( §§ 34 - 36 )

Unterabschnitt 1 - Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind ( §§ 34 - 35 )

Unterabschnitt 2 - Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor ( §§ 36 - 40 )

Unterabschnitt 3 - Übergangsbestimmungen ( §§ 41 - 42 )

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