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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Nachprüfungsverfahren 3 aktuelle Urteile eingestellt.

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Aktuelle Urteile zu Nachprüfungsverfahren

3 Urteile - (23 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

VPRRS 2024, 0225
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Interesse am Auftrag: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 25.09.2024 - VgK-19/2024

1. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller (hier: durch seine unterlassene Registrierung auf der Vergabeplattform und den damit verbundenen Verzicht auf kalkulationsrelevante Informationen) deutlich gemacht hat, an der Abgabe eines Angebots nicht ernsthaft interessiert zu sein.

2. Entscheidet sich der öffentliche Auftraggeber für ein enges Marktsegment oder ausnahmsweise sogar für ein Produkt, muss er das nachvollziehbar begründen können. Die inhaltlichen Kriterien der Erläuterung gliedern sich in objektive und auftragsbezogene Gründe, Willkür- und Diskriminierungsfreiheit.

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Online seit 24. Oktober

VPRRS 2024, 0211
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergaberechtsschutz nur bei verschlechterter Zuschlagschance!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.04.2023 - 3 VK 1/23

1. Die positive Kenntnis des Bieters wird zwar, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Wertung, häufig erst nach anwaltlicher Beratung zu bejahen sein. Allerdings ist dann eine Grenze erreicht und von einer Rügeobliegenheit auszugehen, wenn der Kenntnisstand des Bieters in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass seine Unkenntnis vom Vergaberechtsverstoß nur als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis dieses Rechtsverstoßes verstanden werden kann (hier bejaht).

2. Eignungskriterien sind in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen, wobei eine Verlinkung mit der Auftragsbekanntmachung ausreicht.

3. Kann sicher ausgeschlossen werden, dass sich ein festgestellter Vergaberechtsverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, fehlt die Antragsbefugnis.

4. Auf eine Verletzung der Dokumentationspflicht, die grundsätzlich bieterschützend ist, kann sich ein Bieter nur insoweit stützen, wie sich die Versäumnisse des Auftraggebers auf seine Rechtsstellung und die Auftragschancen im Vergabeverfahren negativ ausgewirkt haben können.

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Online seit 16. Oktober

VPRRS 2024, 0202
VerkehrVerkehr
Begründung für (zu) niedrigen Preis muss objektiv überprüfbar sein!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.08.2024 - VgK-14/2024

1. Ein öffentlicher Auftraggeber, der eine Sektorentätigkeit ausübt, kann bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zwischen dem offenem Verfahren, dem nicht offenem Verfahren mit Bekanntmachung und dem Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung wählen.

2. Entscheidend für die Anwendbarkeit der SektVO ist allein, ob der verfahrensgegenständliche Auftrag dem Bereich der Sektorentätigkeit des Auftraggebers zuzuordnen ist.

3. Zum Sektorenbereich Verkehr gehört u. a. das Erbringen von Verkehrsleistungen, die Bereitstellung oder das Betreiben von Infrastruktureinrichtungen zur Versorgung der Allgemeinheit per Eisenbahn-, automatischen Systemen, Straßenbahn, Bus oder Seilbahn.

4. ...

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