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Aktuelle Urteile zu Dienstleistungen

3 Urteile - (13 in Alle Sachgebiete)

Online seit 16. Dezember

VPRRS 2024, 0245
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Sonderwissen schadet nicht!

BayObLG, Beschluss vom 11.12.2024 - Verg 7/24

1. Für die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB gilt ein objektiver Maßstab. Rechtliches Spezialwissen, das ein Bieter aufgrund der Beteiligung an einem ähnlich gelagerten, anderen Vergabeverfahren erlangt hat, ist nicht zu berücksichtigen.*)

2. Ein qualitatives Zuschlagskriterium, wonach ein eingereichte Beispielspeiseplan bewertet werden soll, verstößt mangels Auftragsbezugs gegen § 127 Abs. 3 GWB, wenn im Vertragsvollzug wöchentlich neue Speisepläne eingereicht werden müssen und für die Auftragsdurchführung der Inhalt des Beispielspeiseplans völlig irrelevant ist.*)

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Online seit 5. Dezember

VPRRS 2024, 0239
VerkehrVerkehr
Konzession inhouse vergeben: Unwesentliche Änderungen sind unbeachtlich!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 17.10.2024 - Rs. C-452/23

1. Art. 43 Abs. 1 c Richtlinie 2014/23/EU (…) über die Konzessionsvergabe ist dahin auszulegen, dass er nicht auf wesentliche Änderungen von inhouse vergebenen Konzessionen anzuwenden ist, solange sie als solche fortbestehen, das heißt solange diese Konzessionen den Charakter bewahren, der es rechtfertigte, sie vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/23 auszunehmen.*)

2. Er ist dagegen auf wesentliche Änderungen solcher Konzessionen anzuwenden, wenn diese Änderungen vorgenommen werden, nachdem die Voraussetzungen für eine Inhouse-Vergabe weggefallen sind, weil ein anderer Auftragnehmer, der nicht vom öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird, den ursprünglichen Auftragnehmer ersetzt hat.*)

3. Die Anwendbarkeit von Art. 43 Abs. 1 c Richtlinie 2014/23 auf die wesentliche Änderung einer Konzession hängt nicht davon ab, ob ihre ursprüngliche Vergabe rechtmäßig war.*)

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Online seit 29. November

VPRRS 2024, 0237
DienstleistungenDienstleistungen
Gleichwertige Gütezeichen ≠ identische Gütezeichen!

VK Westfalen, Beschluss vom 23.02.2024 - VK 2-44/23

1. Der öffentliche Auftraggeber kann die Vorlage von Gütezeichen verlangen, um Beleg dafür zu erhalten, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht. Dabei muss Auftraggeber Gütezeichen akzeptieren, die gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen.

2. Gleichwertig bedeutet nicht zwingend identisch. Der Begriff der Gleichwertigkeit ist nicht zu eng auszulegen.

3. Für die Frage, ob Gleichwertigkeit vorliegt, trägt zunächst der Bieter die Beweislast.

4. Es ist grundsätzlich vergaberechtlich zulässig, nicht gleichwertige, sondern „vergleichbare“ Zertifikate zu fordern. Nicht förderlich ist allerdings, wenn der Auftraggeber in seinen Vergabeunterlagen teilweise von vergleichbaren, teils von gleichwertigen Zertifikaten spricht. Insoweit ist die Bekanntmachung maßgeblich, da Widersprüche in den Vergabeunterlagen zu seinen Lasten gehen.

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