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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5356 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

VPRRS 2018, 0310
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Rohrsystem ist kein Absturzsystem!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2018 - 3 VK LSA 37/18

1. Hat der Auftraggeber mittels produktneutraler Ausschreibung ein konkretes System (hier: Absturzsystem mit Revisionsöffnung) gefordert, das von mehreren Herstellern angeboten wird, muss dieses System auch angeboten werden.

2. Weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen ab (hier: indem ein Rohrsystem angeboten wird), liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen vor, die zwingend zum Ausschluss führt.

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VPRRS 2018, 0309
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Fehlende Fabrikats-, Produkt- und Typangaben können nicht nachgefordert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.2018 - 3 VK LSA 36/18

1. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Es ist unerheblich, welche Angaben der Auftraggeber konkret fordert.

2. Geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind keine fehlenden Erklärungen oder Nachweise und können daher nicht nachgefordert werden.

3. Das Fehlen geforderter Fabrikats-, Produkt- und Typangaben ist nicht heilbar und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2018, 0308
Mit Beitrag
BestandssanierungBestandssanierung
Los- oder Gesamtvergabe? Vergabeunterlagen müssen eindeutig sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.07.2018 - 3 VK LSA 39/18

1. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VOB/A 2016 ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber muss in den Vergabeunterlagen deshalb eindeutig regeln, ob eine Gesamtvergabe der drei Lose oder eine losweise Vergabe vorgesehen ist.*)

3. Bauleistungen sind gemäß § 5 Abs. 2 VOB/A 2016 in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.*)

4. Schwierigkeiten, die nach Art und Ausmaß typischerweise mit der Vergabe nach Losen verbunden sind, reichen nicht aus, um eine Gesamtvergabe zu begründen. Belastungen des Auftraggebers mit der Koordinierung mehrerer Auftragnehmer oder die erschwerte Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen aufgrund mehrerer Vertragspartner hat der Auftraggeber nach dem Konzept der VOB aus mittelstands- und wettbewerbspolitischen Gründen hinzunehmen.*)

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VPRRS 2018, 0312
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Spekulationsangebot ist nicht zuschlagsfähig!

BGH, Urteil vom 19.06.2018 - X ZR 100/16

1. Der Umstand, dass das Angebot des Bieters bei einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses Preise enthält, die deutlich unter den Kosten des Bieters liegen, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, der Bieter habe die geforderten Preise nicht angegeben.*)

2. Eine Angebotsstruktur, bei der deutlich unter den zu erwartenden Kosten liegenden Ansätzen bei bestimmten Positionen auffällig hohe Ansätze bei anderen Positionen des Leistungsverzeichnisses entsprechen, indiziert jedoch eine unzulässige Verlagerung von Preisangaben auf hierfür nicht vorgesehene Positionen. Kann der Bieter die Indizwirkung nicht erschüttern, rechtfertigt dies die Annahme, dass das Angebot nicht die geforderten Preisangaben enthält.*)

3. Ein Angebot, das spekulativ so ausgestaltet ist, dass dem Auftraggeber bei Eintritt bestimmter, zumindest nicht gänzlich fernliegender Umstände erhebliche Übervorteilungen drohen, ist nicht zuschlagsfähig. Vielmehr verletzt der betreffende Bieter seine Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn er für eine Position einen Preis ansetzt, der so überhöhte Nachforderungen nach sich ziehen kann, dass aus Sicht eines verständigen Teilnehmers am Vergabeverfahren das Ziel verfehlt wird, im Wettbewerb das günstigste Angebot hervorzubringen, und dem zu einem verantwortungsvollen Einsatz der Haushaltsmittel verpflichteten Auftraggeber nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf ein derartiges Angebot einzulassen.*)




VPRRS 2018, 0305
GutachtenerstattungGutachtenerstattung
Schwellenwert nicht erreicht: Machbarkeitsstudie kann freihändig vergeben werden!

VG Magdeburg, Urteil vom 16.11.2017 - 3 A 185/16

Ist der Anwendungsbereich der VOF 2009 grundsätzlich eröffnet, aber der Schwellenwert nach der VgV nicht erreicht, ist die VOL/A 2009 nicht analog anzuwenden.Die Gemeinde durfte freiberufliche Leistungen freihändig vergeben.*)

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VPRRS 2018, 0301
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Wie kann nachgewiesen werden, dass im Auftragsfall qualifiziertes Personal vorhanden ist?

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2018 - VK 2-72/18

1. Macht der öffentliche Auftraggeber ausreichend qualifiziertes Personal zur "Bedingung für die Auftragsausführung", muss dieses Personal nicht bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sondern erst zu Beginn der Arbeiten vorhanden sein.

2. Der Auftraggeber kann vom Bieter den Nachweis verlangen, dass er im Fall des Auftragserhalts weiteres ausreichend qualifiziertes Personal anstellen wird. Dieser Nachweis kann durch die schriftlichen Erklärungen der potentiellen neuen Mitarbeiter gegenüber dem Bieter geführt werden, im Auftragsfall eine Festanstellung eingehen zu wollen.

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VPRRS 2018, 0296
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Einmal eingereicht, immer eingereicht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2018 - Verg 3/18

1. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO ermöglicht nicht den Austausch oder die "Anreicherung" eines Eignungsnachweises, der formgerecht, lesbar und vollständig ist, dessen Inhalt aber nicht ausreicht, um das zu beweisen, was bewiesen werden soll.*)

2. Macht der Antragsteller geltend, es sei ermessenfehlerhaft gewesen, von der nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO grundsätzlich möglichen Nachforderung abzusehen, muss er zur Darlegung eines Schadens i.S.d. § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB in der Regel auch schlüssig vortragen, dass er zu einer Nachlieferung der fehlenden Unterlage in der Lage gewesen wäre.*)

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VPRRS 2018, 0295
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Falschen Antragsgegner angegeben: Nachprüfungsantrag (un-)zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 15.08.2018 - VK 1-69/18

1. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil er sich gegen den falschen Antragsgegner richtet. Ergibt sich nach Auslegung des Nachprüfungsantrags eindeutig, gegen wen sich der Antrag tatsächlich richtet, hat die Vergabekammer das Rubrum des Nachprüfungsantrags von Amts wegen zu berichtigen.

2. Das Rechtsschutzziel, ein Vergabeverfahren zu verhindern und Vergaberecht nicht anzuwenden, ist vom Vergaberechtsschutz nicht umfasst.

3. In einem Vergabenachprüfungsverfahren kann nur die Verletzung bieterschützender Normen geltend gemacht werden.

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VPRRS 2018, 0291
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Über qualifiziertes Personal muss der Bieter erst zu Beginn der Arbeiten verfügen!

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2018 - VK 2-74/18

1. Auf das Angebot eines Bieter, dessen personelle Kapazitäten nicht ausreichen, um die nachgefragten (Spezial-)Arbeiten durchzuführen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

2. Ein Bieter ist ungeeignet, wenn erkennbar ist, dass er die Arbeiten mit dem vorhandenen Personal nur unter Nichteinhaltung bzw. unter Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen oder zwingende Unfallverhütungsvorschriften durchführen kann.

3. Macht der Auftraggeber ausreichend qualifiziertes Personal zur "Bedingung für die Auftragsausführung", muss dieses Personal nicht bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sondern erst zu Beginn der Arbeiten vorhanden sein.

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VPRRS 2018, 0292
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftragsbekanntmachung muss Angaben zu Eignungskriterien und Nachweisen enthalten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 24/18

1. Eignungskriterien sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen und Angaben zu den geforderten Nachweisen enthalten.

2. Fehlen Vorgaben zum Mindestumsatz und den dazu beizubringenden Nachweisen, kann der Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eignung nicht auf diese Punkte gestützt werden.

3. Ein in der Auftragsbekanntmachung enthaltener Link, mit dem gebührenfrei ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu den Auftragsunterlagen ermöglicht wird, kann die Mitteilung der Eignungskriterien und der geforderten Nachweise in der Auftragsbekanntmachung nicht ersetzen.

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VPRRS 2018, 0289
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nicht mehr "aktuelles" Führungszeugnis kann nachgefordert werden!

OLG München, Beschluss vom 27.07.2018 - Verg 2/18

1. Die Vergabestelle darf die Frist zur Vorlage von Unterlagen nach § 56 VgV nach eigenem Ermessen bestimmen und ggf. auch vor deren Ablauf verlängern.*)

2. Zur Problematik der ordnungsgemäßen Festlegung von Eignungskriterien in der Bekanntmachung durch Verweis verbunden mit einen Link auf die Auftragsunterlagen (hier offengelassen)*)

3. Ist die Vorlage eines "aktuellen" polizeilichen Führungszeugnisses verlangt und legt der Bieter ein zwei Jahre altes Zeugnis vor; entspricht dies rein formal nicht den Anforderungen mit der Folge, dass die Vergabestelle, das Dokument nachfordern darf.*)

4. Verfügt der Bieter über eine von den Fachbehörden erteilte Genehmigung zum Betrieb- einer Anlage (hier: Biogasanlage) und zur Verwertung bestimmter Stoffe in dieser Anlage (Bioabfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01), ist die Beurteilung der Vergabestelle, der Bieter habe damit seine technische Leistungsfähigkeit (Verwertung/Entsorgung von Bioabfall aus der Biotonne privater Haushalte). hinreichend nachgewiesen, nicht zu beanstanden. Im Nachprüfungsverfahren wird nicht inzident geprüft, ob die Fachbehörde bei der Erteilung der Genehmigung europarechtliche Anforderungen (hier: VO (EG) 1069/2009) im Zusammenhang mit der Verwertung bestimmter Abfallarten (Bioabfall, der Reste tierischer Nebenprodukte enthalten kann) verkannt hat.*)

5. Das Verlangen nach Referenzprojekten für "vergleichbare Leistungen" bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein muss. Will der Auftraggeber sicherstellen, dass der Bieter exakt die zu beschaffende Leistung schon früher erfolgreich durchgeführt hat, dann muss er entsprechende konkretisierende Vorgaben festlegen. Macht er dies nicht, genügt, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle, die regelmäßig über spezifisches Fachwissen und fachliche Erfahrung verfügt, ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)




VPRRS 2018, 0288
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachforderungsfrist unzulässiger Weise verlängert: Vergaberechtsverstoß bleibt folgenlos!

VK Bund, Beschluss vom 03.08.2018 - VK 2-66/18

1. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet darüber, ob und inwieweit er Kriterien mit oder ohne Beurteilungsspielraum aufstellt. Er allein beurteilt, was aus seiner Sicht das wirtschaftlich beste Angebot definiert.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden.

3. Dass Bieter die Vergabeunterlagen auslegen müssen, um das vom öffentlichen Auftraggeber Verlangte zu erkennen, ist als solches nicht vergaberechtswidrig. Auch bei sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen kann nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten.

4. In vergaberechtswidriger Weise nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen erst, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die von den Bietern oder Bewerbern im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann.

5. Die Sechs-Tages-Frist zur Nachforderung von Unterlagen in § 16a EU Satz 2 VOB/A 2016 ist eine feste Höchstfrist, die der Auftraggeber nicht verlängern kann.

6. Setzt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter zur Vorlage fehlender geforderter Erklärungen oder Nachweise eine längere als in § 16a EU Satz 2 VOB/A 2016 vorgesehene Frist (hier: 10 Tage) und reicht der Bieter innerhalb dieser Frist die fehlenden Erklärungen oder Nachweise vollständig ein, kann das Angebot nicht ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2018, 0286
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mehrere (unwesentliche) Preisangaben fehlen: Angebotsausschluss zwingend!

OLG München, Beschluss vom 30.07.2018 - Verg 5/18

1. Angebote, in denen eindeutig und unmissverständlich verlangte Preisangaben fehlen oder unzutreffend angegeben worden sind, sind zwingend von der Wertung auszuschließen. Ausgenommen sind nur solche Angebote, bei denen lediglich in einer einzelnen unwesentlichen Position die Angabe des Preises fehlt und durch die Außerachtlassung dieser Position die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt wird.

2. Auch für Eventualpositionen sind geforderte Preise zwingend anzugeben.

3. Fehlen mehrere Preisangaben, kommt es auf die Frage einer Wettbewerbsrelevanz und einer (abstrakten oder konkreten) Bedeutung für die Wertungsreihenfolge nicht an. Ebenso wenig kann ein Angebotsausschluss über das Korrektiv der „Wesentlichkeit“ vermieden werden.

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VPRRS 2018, 0280
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Nicht offenes Verfahren: Nur vorhandene Vergabeunterlagen sind bereitzustellen!

VK Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - VK 1-1/18

1. "Vergabereife" liegt vor, wenn der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung erstellt und die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die ausgeschriebenen Leistungen fristgemäß aufgenommen werden können. Ob die Leistungsbeschreibung vergabegemäß ist, steht der "Vergabereife" nicht entgegen.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse angeben, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Das gilt auch für das zweistufige nicht offene Verfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

3. Der Auftraggeber muss bei einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nur das offen legen, was er hat. Er ist nicht dazu verpflichtet, bereits alle Unterlagen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung zusammengestellt zu haben, damit diese heruntergeladen werden können.

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VPRRS 2018, 0279
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Nicht offenes Verfahren: Nur vorhandene Vergabeunterlagen sind bereitzustellen!

VK Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - VK 1-47/17

1. "Vergabereife" liegt vor, wenn der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung erstellt und tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die ausgeschriebenen Leistungen fristgemäß aufgenommen werden können. Ob die Leistungsbeschreibung vergabegemäß ist, steht der "Vergabereife" nicht entgegen.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse angeben, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Das gilt auch für das zweistufige nicht offene Verfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

3. Der Auftraggeber muss bei einem nicht offenen Verfahren nur das offen zu legen, was er hat. Er ist nicht dazu verpflichtet, bereits tatsächlich alle Unterlagen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung zusammengestellt zu haben, damit diese heruntergeladen werden können.

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VPRRS 2018, 0283
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauablauf und Bauablaufplan sind zwei paar Schuhe!

VK Bund, Beschluss vom 10.08.2018 - VK 2-62/18

1. Wird der Bauablauf nicht durch den Auftraggeber vorgegeben, sondern obliegt es dem späteren Auftragnehmer, den Bauablauf eigenverantwortlich zu gestalten, ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "Bauablauf" sachgerecht und auftragsbezogen.

2. Stellt der Auftraggeber bei der Angebotswertung nicht auf den Bauablauf als solchen, sondern ausschließlich auf den Plan als Dokument ab, wendet er ein nicht bekannt gemachtes und in der Sache nicht auftragsbezogenes Kriterium an.

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VPRRS 2018, 0282
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Meinungsverschiedenheiten sind kein Ausschlussgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18

1. Der öffentliche Auftraggeber kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

2. Ein Ausschluss wegen Schlechterfüllung bei der Ausführung eines früheren Auftrags setzt voraus, dass der Auftraggeber von der Schlechterfüllung Gewissheit erlangt hat, also zu einer Überzeugung gekommen ist, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet.

3. Besteht Streit darüber, ob die Ursache eines Mangels - zumindest auch - aus dem Verantwortungsbereich des Bieters stammt, liegt keine mangelhafte Erfüllung vor. Meinungsverschiedenheiten oder das Androhen rechtlich zulässiger Schritte reichen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nicht aus.

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VPRRS 2018, 0281
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Wann sind Referenzleistungen vergleichbar?

VK Bund, Beschluss vom 03.08.2018 - VK 2-64/18

1. Zum Zweck der Eignungsprüfung hat der öffentliche Auftraggeber die tatsächlichen Umstände zu ermitteln, die ihn in die Lage versetzen, prüfen und prognostizieren zu können, ob ein Bieter eine ausreichende personelle Kapazität zur Erledigung der ausgeschriebenen Arbeiten aufweist.

2. Es ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber sämtliche in Betracht kommende Erkenntnisquellen ausschöpfen muss, um Angaben des betreffenden Bieters zu verifizieren. Er kann sich vielmehr auf eine methodisch vertretbar erarbeitete, befriedigende Erkenntnislage stützen.

3. Referenzleistungen sind mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und/oder Umfang ähnlich sind.

4. Taucherarbeiten, bei denen Unterwasserschweiß-, Beton-, Oberflächenreinigungs-, Abdichtungs-, Instandsetzungs- und Stahlwasserbauarbeiten in verschiedenen Hafenanlagen zu absolvieren waren, sind mit Instandsetzungsarbeiten von Stahltragpfählen einzelner Blöcke einer Mole "unter Wasser" vergleichbar.

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VPRRS 2018, 0197
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ungenehmigter Nachunternehmereinsatz: Ausschluss vom nachfolgenden Vergabeverfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2018 - 11 Verg 5/18

1. Ein nicht genehmigter Nachunternehmereinsatz stellt eine erhebliche oder fortdauernde mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung des früheren Vertrags dar.

2. Hat der ungenehmigte Nachunternehmereinsatz zu einer Kündigung des früheren Vertrags geführt, kann der öffentliche Auftraggeber den betreffenden Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen.

3. Will der öffentliche Auftraggeber einen Bieter aufgrund von schlechten Erfahrungen bei der Ausführung eines früheren Auftrags vom Vergabeverfahren ausschließen, muss er die Prognose treffen, dass der Bieter den nunmehr zu vergebenden Auftrag nicht gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen wird und diese Prognoseentscheidung hinreichend dokumentieren.

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VPRRS 2018, 0278
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Feststellung der Rechtswidrigkeit vor Schadensersatzklage?

EuGH, Urteil vom 07.08.2018 - Rs. C-300/17

1. Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Verfahrensregelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, die die Möglichkeit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen über öffentliche Aufträge und die Vergabe öffentlicher Aufträge der Voraussetzung unterwirft, dass eine Schiedsstelle bzw. - bei einer gerichtlichen Überprüfung des Beschlusses dieser Schiedsstelle - ein Gericht die Rechtsverletzung rechtskräftig feststellt.*)

2. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 1 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 89/665 in der durch die Richtlinie 2014/23 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ist dahin auszulegen, dass es im Kontext einer Schadensersatzklage einer nationalen Verfahrensregelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, die die gerichtliche Überprüfung der Beschlüsse einer Schiedsstelle, die in erster Instanz für die Kontrolle der Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber im Rahmen von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig ist, ausschließlich auf die Prüfung der Gründe beschränkt, die vor dieser Stelle geltend gemacht wurden.*)

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VPRRS 2018, 0276
Mit Beitrag
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Nicht wertungsrelevante Preise sind nachzufordern!

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2018 - VK 1-55/18

1. Müssen die Bieter einen ausgefüllten Wartungsvertrag einreichen, ist der Auftraggeber zur Nachforderung verpflichtet, wenn ein Bieter sein Angebot ohne den geforderten Wartungsvertrag abgibt.

2. Wird der in einem Wartungsvertrag geforderte Festpreis im Angebotsschreiben angegeben, enthält das Angebot die geforderten Preise.

3. Fehlende nicht wertungsrelevante Preise sind vom Auftraggeber nachzufordern.

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VPRRS 2018, 0271
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfüllungsverweigerung = Vertragsbeendigung!

LG Darmstadt, Urteil vom 22.06.2018 - 23 O 330/16

1. Der an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmende Bieter handelt arglistig, wenn er zu einer ausgeschriebenen Leistungsposition einen deutlich unter den Vergleichsangeboten anderer Bieter liegenden Einheitspreis anbietet, sodann in einem anschließenden Bietergespräch auf Nachfrage des öffentlichen Auftraggebers wider besseres Wissen und ohne vor Angebotsabgabe gesicherte Bezugsquelle ausdrücklich erklärt, dieser Einheitspreis sei auskömmlich kalkuliert und er sei auch in der Lage, die zu dieser Position angebotene Leistung zum angegebenen Einheitspreis zu erfüllen.*)

2. Erhält der Bieter auf dieser Grundlage den Zuschlag und stellt sich im Nachhinein heraus, dass er diese Leistung weder in der ausgeschriebenen Beschaffenheit noch zum angebotenen Einheitspreis erfüllen kann und erklärt der Bieter auf mehrfache Leistungsaufforderung des Auftraggebers schlussendlich, er werde die Leistung nicht erfüllen, so endet mit dieser Erklärung das Auftragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigungserklärung des Auftraggebers bedarf (vgl. BGH, IBR 2009, 14). Spricht der Auftraggeber gleichwohl eine Kündigung aus, ist diese jedenfalls wirksam.*)

3. Bis zur Vertragsbeendigung sind bei einer derartigen Sachlage gemäß § 242 BGB nur geringe Anforderungen an die Kooperationspflicht des öffentlichen Auftraggebers zu stellen. Er ist insbesondere - auch im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter - weder gehalten, den ausgeschriebenen Bauablauf zu ändern noch die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale der Leistung an das tatsächliche Leistungsvermögen des Bieters anzupassen oder mit diesem über Nachtragsangebote zu verhandeln, die allein den Zweck verfolgen, dem Bieter die Erfüllung eines Auftrags zu ermöglichen, den er sich arglistig erschlichen hat.*)

4. Der Auftraggeber kann vielmehr nach Vertragsbeendigung die geschuldeten Leistungen durch einen Nachunternehmer ausführen lassen und hat für die entstehenden Mehrkosten gegen den Bieter gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 VOB/B in Verbindung mit § 242 BGB einen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses.*)

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VPRRS 2018, 0268
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auch die Fußzeile eines Begleitschreibens ist Angebotsbestandteil!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.03.2018 - VK 1-38/17

1. Ob ein Bieter eine Änderung an den Vergabeunterlagen vorgenommen hat, ergibt sich aus dem Vergleich der Vergabeunterlagen mit dem Angebot. Das Angebotsbegleitschreiben und auch die darin in Fußzeilen enthaltenen Informationen gehören zum Angebotsinhalt.*)

2. Ein Bieter, der im Angebotsbegleitschreiben einen von den Vertragsbedingungen abweichenden Gerichtsstand anbietet, unterliegt einem Angebotsausschluss.*)

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VPRRS 2018, 0266
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit: Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit?

KG, Beschluss vom 31.07.2017 - Verg 6/17

Zum Ausschluss eines Bieters wegen Unzuverlässigkeit und Ungeeignetheit, die aus schlechten Erfahrungen des Auftraggebers mit diesem Bieter in der Vergangenheit hergeleitet wird.*)

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VPRRS 2018, 0264
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
§ 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2018 - Verg 59/17

1. Das Vergabeverfahren, das zu einem Zuschlag führen soll und in dem bieterschützende Vorschriften nicht verletzt werden dürfen, beginnt erst, wenn nach Zweckmäßigkeitsüberlegungen der interne Beschaffungsbeschluss getroffen ist und nach außen Maßnahmen zu seiner Umsetzung getroffen werden.

2. Die Regelung des § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist - soweit es um die der Ausschreibung vorgelagerten Zweckmäßigkeitserwägungen geht - keine vergaberechtliche Vorschrift (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 26/16, VPRRS 2017, 0069, und Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 17/14, VPRRS 2015, 0044). Sie entfaltet daher im Vergabeverfahren keinen Bieterschutz.

3. Die Vorschrift des § 127 Abs. 1 b SGB V steht einer Gewichtung des Preises mit 90% und qualitativer Kriterien mit nur 10% im Rahmen der Zuschlagskriterien nicht entgegen, wenn bei der Ausschreibung qualitative Aspekte in der Leistungsbeschreibung angemessen berücksichtigt sind.




VPRRS 2018, 0257
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mängel und Kündigungen bei früheren Aufträgen können zum Ausschluss führen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 49/17

1. Hat der Bieter bei der Ausführung eines früheren Auftrags eine wesentliche Anforderung mangelhaft erfüllt und dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags geführt, kann ihn der öffentliche Auftraggeber vom Vergabeverfahren ausschließen.

2. Eine mangelhafte Erfüllung ist jede nicht vertragsgerechte Erfüllung.

3. Die mangelhafte Erfüllung ist wesentlich, wenn sie den öffentlichen Auftraggeber in tatsächlicher und finanzieller Hinsicht deutlich belastet.

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VPRRS 2018, 0254
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DienstleistungenDienstleistungen
E-Vergabe: Verwendung von alten Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 17.07.2018 - VK 2-54/18

1. Auch die Bewerbungsbedingungen sind Vergabeunterlagen. Die Abweichung von einer Bewerbungsbedingung ist folglich eine Änderung an den Vergabeunterlagen.

2. Sehen die Bewerbungsbedingungen vor, dass "ausschließliche Grundlage für die Erstellung des Angebots diese Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den "AnA-Web" der e-Vergabe-Plattform bereitgestellten Version" ist, wird das Angebot eines Bieters, der nicht die aktuellste Version der Vergabeunterlagen verwandt hat, ausgeschlossen.

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VPRRS 2018, 0251
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Feststellung der Rechtswidrigkeit vor Schadensersatzklage?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 07.06.2018 - Rs. C-300/17

1. Das Unionsrecht steht einer nationalen Verfahrensregelung nicht entgegen, nach der die Erhebung einer Schadensersatzklage davon abhängig gemacht wird, dass zuvor die Rechtswidrigkeit der Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers durch eine hierzu befugte Stelle i.S.v. Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge endgültig festgestellt worden ist.*)

2. Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 89/665 hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, vorzusehen, dass in bestimmten Fällen das Fehlen einer vorherigen Aufhebung kein Grund für die Unzulässigkeit der auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers gestützten Schadensersatzklage ist.*)

3. Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz wegen eines vergaberechtlichen Verstoßes von der vorherigen Feststellung abhängig gemacht wird, dass das Vergabeverfahren rechtswidrig war, wenn der Schadensersatz begehrende Kläger tatsächlich keine Möglichkeit hatte, im Rahmen des Verfahrens zur Prüfung der Rechtmäßigkeit den Grund geltend zu machen, auf den er seine Schadensersatzklage stützen möchte.*)

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VPRRS 2018, 0236
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Arbeitskarten nicht vorgelegt: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Saarland, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 VK 01/18

1. Fordert der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ausdrücklich die Vorlage von Arbeitskarten mit dem Angebot und weist er unmissverständlich darauf hin, dass fehlende Arbeitskarten nicht nachgefordert werden und das Angebot ausgeschlossen wird, führt die Nichtvorlage der Arbeitskarten zum sofortigen Angebotsausschluss.

2. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter den von ihm geltend gemachten "Vergabefehler" gegenüber dem Auftraggeber überhaupt nicht - und damit auch nicht rechtzeitig - gerügt hat.

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VPRRS 2018, 0232
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mehrere Haupt-, Doppel- oder Nebenangebote: Was ist vergaberechtlich (un-)zulässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2018 - 3 VK LSA 33/18

1. Die Bieter sind berechtigt, zwei oder mehrere Hauptangebote abzugeben, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich festlegt, dass die Bieter nur ein Hauptangebot abgeben dürfen.

2. Technisch verschiedene Hauptangebote - etwa mit unterschiedlichen Fabrikaten - eines Bieters sind zulässig. Unzulässig hingegen sind Doppelangebote.

3. Von zwei oder mehreren Hauptangeboten zu unterscheiden sind Nebenangebote. Ein Nebenangebot liegt vor, wenn der Bieter vom vorgegebenen Leistungsverzeichnis abweicht bzw. eine andere Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorschlägt.

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IBRRS 2018, 2394
BauvertragBauvertrag
Ist ein Existenzgründer Verbraucher oder Unternehmer?

OLG Rostock, Beschluss vom 23.04.2018 - 4 U 36/17

1. Schließt der Auftraggeber mit demselben Auftragnehmer einen Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Pension sowie einen weiteren über die Erstellung einer Eigentumswohnung in demselben Gebäude, können beide Verträge aufgrund des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs als einheitliches Rechtsgeschäft angesehen werden.*)

2. Ist der Auftraggeber in diesem Falle nach der überwiegenden Zweckrichtung schon im Rahmen der Existenzgründung als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB anzusehen, kann bei Einbeziehung der VOB/B insgesamt die auf vier Jahre verkürzte Verjährungsfrist zum Tragen kommen.*)

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VPRRS 2018, 0230
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BestandssanierungBestandssanierung
Fehlende Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen ist nachzufordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.05.2018 - 3 VK LSA 31/18

1. Eine körperlich fehlende Erklärung bzw. Nachweis (hier: fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) muss der öffentliche Auftraggeber nachfordern.

2. Die Nachforderungspflicht gilt auch für fehlende Seiten der Bewerbererklärung im Angebot der Bieter.

3. Der Ausschluss von Angeboten ohne vorherige Nachforderung körperlich fehlender Erklärungen und Nachweise ist vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2018, 0229
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Mengenangaben führt zum Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2018 - 3 VK LSA 25/18

Eine Änderung von Mengenangaben in der selbstgefertigten Abschrift oder der Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und führt zum zwingenden Angebotsausschluss.

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VPRRS 2018, 0228
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Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Formblätter zur Preiskalkulation sind keine Preisangaben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2018 - 3 VK LSA 11/18

1. Fehlende Erklärungen müssen nachgefordert werden.

2. Eine entgegen den Vorgaben der Ausschreibung nicht eingereichte Anlage zu einem Formblatt ist eine fehlende, vom Auftraggeber nachzufordernde Erklärung.

3. Formblätter zur Preiskalkulation sind keine Preisangaben, sondern dienen lediglich als Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit der Angebotspreise.

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VPRRS 2018, 0399
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot und Preis sind nicht verhandelbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2018 - 3 VK LSA 14/18

1. Ein fairer, transparenter und diskriminierungsfreier Wettbewerb verlangt vergleichbare Angebote, so dass Änderungen der Vorgaben der Vergabeunterlagen verboten sind. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)

2. Eine solche Änderung liegt immer dann vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht, also dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.*)

3. Gemäß § 15 Abs. 3 VOB/A 2016 sind Verhandlungen, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, unstatthaft. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet ist und das Transparenzgebot gewahrt wird.*)

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VPRRS 2018, 0398
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot und Preis sind nicht verhandelbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2018 - 3 VK LSA 15/18

1. Ein fairer, transparenter und diskriminierungsfreier Wettbewerb verlangt vergleichbare Angebote, so dass Änderungen der Vorgaben der Vergabeunterlagen verboten sind. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)

2. Eine solche Änderung liegt immer dann vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht, also dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.*)

3. Gemäß § 15 Abs. 3 VOB/A 2016 sind Verhandlungen, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, unstatthaft. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet ist und das Transparenzgebot gewahrt wird.*)

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VPRRS 2018, 0397
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot und Preis sind nicht verhandelbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2018 - 3 VK LSA 16/18

1. Ein fairer, transparenter und diskriminierungsfreier Wettbewerb verlangt vergleichbare Angebote, so dass Änderungen der Vorgaben der Vergabeunterlagen verboten sind. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)

2. Eine solche Änderung liegt immer dann vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht, also dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.*)

3. Gemäß § 15 Abs. 3 VOB/A 2016 sind Verhandlungen, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, unstatthaft. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet ist und das Transparenzgebot gewahrt wird.*)

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VPRRS 2018, 0233
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot und Preis sind nicht verhandelbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2018 - 3 VK LSA 17/18

1. Ein fairer, transparenter und diskriminierungsfreier Wettbewerb verlangt vergleichbare Angebote, so dass Änderungen der Vorgaben der Vergabeunterlagen verboten sind. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)

2. Eine solche Änderung liegt immer dann vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht, also dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.*)

3. Gemäß § 15 Abs. 3 VOB/A 2016 sind Verhandlungen, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, unstatthaft. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet ist und das Transparenzgebot gewahrt wird.*)

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VPRRS 2018, 0234
Mit Beitrag
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
VOF statt VOL/A angewendet: Zuwendung kann widerrufen werden!

VG Lüneburg, Urteil vom 11.04.2018 - 5 A 330/15

1. Die VOF ist nur anwendbar, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die nicht im Vorfeld eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Anderenfalls ist die VOL/A anzuwenden.*)

2. Im vorliegenden Einzelfall handelte es sich zwar um freiberufliche Tätigkeiten, die aber eindeutig und erschöpfend beschreibbar waren, weshalb bei einer Freihändigen Vergabe nach der VOL/A drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern gewesen wären.*)

3. Der Widerruf mit Wirkung für die Zukunft nach § 49 Abs. 2 VwVfG genügt zur Beseitigung des Anspruchs auf Auszahlung einer Zuwendung.*)

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VPRRS 2018, 0227
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mengenänderung vorhersehbar: Kostenschätzung nicht ordnungsgemäß!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2018 - 3 VK LSA 03/18

1. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 ist keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann. Eine Aufhebung kann demnach nach § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 nur unter der Prämisse rechtmäßig sein, dass den Auftraggeber keine tatbestandliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der Aufhebungsgründe trifft.*)

2. Eine ordnungsgemäße Schätzung liegt nicht vor, wenn Änderungen der ausgeschriebenen Menge oder das Erfordernis zusätzlicher Leistungen (neben den ausgeschriebenen Leistungen) bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß § 3 Abs. 3 VgV von einem umsichtigen und sachkundigen öffentlichen Auftraggeber erkannt werden mussten.*)

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VPRRS 2018, 0217
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

OLG Jena, Urteil vom 17.02.2016 - 7 U 610/15

Wird ein Ingenieur mit der Ausschreibung von Erschließungsmaßnahmen beauftragt und hat er die Fördermittelvorgaben des Landesverwaltungsamts zu beachten, wonach bei der Vergabe der Leistung Fachlose zu bilden sind, haftet er dem Auftraggeber auf Schadensersatz, wenn die Leistung nicht losweise ausgeschrieben wird und die Fördermittel deshalb gekürzt werden.

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VPRRS 2018, 0216
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

VK Bund, Beschluss vom 15.06.2018 - VK 1-47/18

1. Für die Schätzung muss die Vergabestelle Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis erwarten lassen.

2. Die Vergabestelle trägt die Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf die für die konkreten Leistungen geschätzten Preise.

3. Ein Kalkulationsirrtum des Bieters allein verhindert nicht, dass das Angebot in der Wertung bleibt. Ob der Bieter trotz eines vom Auftraggeber erkannten oder sich aufdrängenden Kalkulationsirrtums an seinem Angebot festgehalten werden darf, beurteilt sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen.

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VPRRS 2018, 0220
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ganztagesbetreuung statt Kita: Wesentliche Auftragsänderung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 VK 10/18

Wird ein Architekturbüro mit der Planung einer Kindertagesstätte beauftragt, stellt die Erweiterung des Vorhabens auf Planungsleistungen für eine Ganztagesbetreuung eine wesentliche Änderung dar, sodass der gesamte Auftrag europaweit auszuschreiben ist.

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VPRRS 2018, 0219
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergleichsmaßstab für die Feststellung eines unangemessen hohen Preises?

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2018 - VK 1-37/18

1. Die Aufgreifschwelle für die Prüfung eines Missverhältnisses des Preises zur Leistung liegt zwischen 10% und 20%.

2. Vergleichsmaßstab für die Feststellung einer unangemessenen Überhöhung des Preises sind Daten aus anderen vergleichbaren Ausschreibungen, eigene Kostenschätzungen der Vergabestelle, Grobkalkulationen beratender Ingenieurbüros, bisher für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise sowie Preisangaben von (aus anderen Gründen ausgeschlossenen) Wettbewerbern in demselben Vergabeverfahren.

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VPRRS 2018, 0215
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann darf ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2018 - 1 VK 13/18

1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

2. Ein Zuschlagsschreiben mit Hinweis auf eine neue Bauzeit ist kein modifiziertes Angebot. Erklärungen müssen vielmehr vergaberechtskonform ausgelegt werden, so dass die ursprünglich ausgeschriebenen Fristen und Termine gelten.

3. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur durchgeführt werden, wenn die Leistung äußerst dringlich ist.

4. Von einer äußersten Dringlichkeit aus zwingenden Gründen ist dann auszugehen, wenn akute Gefahrensituationen und höhere Gewalt vorliegen, die zur Vermeidung von Schäden für Leib und Leben der Allgemeinheit ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern. Das Vorliegen eines echten Hausschwamms ist kein solcher Grund.

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VPRRS 2018, 0214
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Auswahlkriterien müssen Bezug zum Auftrag haben!

VK Berlin, Beschluss vom 20.06.2018 - VK B 2-10/18

1. Die Eignungskriterien bzw. objektiven Kriterien zur Auswahl der Bieter sind in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen.

2. Eignungskriterien, die sich ausschließlich aus den Anforderungen der Qualitätsgemeinschaft Städtischer Straßenbau e.V. (QVS) geführten Unterlagen ergeben, sind nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht.

3. Auch im Sektorenbereich muss es sich bei den Auswahlkriterien um sachliche Kriterien handeln, die mit dem Gegenstand des Auftrags in Zusammenhang stehen und angemessen sind. Dem genügt ein bloßer Verweis auf Anforderungen Dritter nicht.




VPRRS 2018, 0211
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Katholische Kirche ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.04.2018 - VgK-07/2018

1. Die katholische Kirche Deutschlands ist kein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB. Die Kirchensteuer ist keine Zwangsabgabe. Die Finanzierung eines katholischen Krankenhauses durch Leistungen der Krankenkasse erfolgt in Form eines vergaberechtlich nicht relevanten Entgelts, nicht aber als staatliche Finanzierung. Die katholische Kirche kann bei überwiegender öffentlicher Finanzierung des konkreten Projekts im Einzelfall öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 4 GWB sein.*)

2. Grundsätzlich sind Produkte, für die sich ein eigener Fachmarkt gebildet hat, als Fachlos zu vergeben.*)

3. Das Medizinproduktegesetz ist ein dem Vergaberecht vorgelagertes Fachgesetz. Das MPG fordert für die individuelle Kombination gefahrgeneigter Geräte, der Hersteller solle schon vor Inverkehrbringen der Gerätekombination eine Systemerklärung erstellen. Darin erklärt der Hersteller, dass die zusammengesetzten Teile ohne Gefährdung des Patientenwohls störungsfrei miteinander funktionieren. Die notwendige Systemerklärung ist ein sachliches Erfordernis, von der ansonsten gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB gebotenen Fachlosvergabe für die jeweils zu kombinierenden Geräte abzusehen.*)

4. Erweist sich die fachgesetzliche Vorgabe als Wettbewerbshindernis, weil die Erstellung der Systemerklärung aufwändig, ihr Erfolg ungewiss ist, so hat die Vergabestelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen (Vorinformation gem. § 38 VgV, längere Angebotsabgabefrist), um dennoch Wettbewerb zu ermöglichen. Bei einer Fachlosvergabe gewinnt das beste bzw. wirtschaftlichste Produkt unter mehreren vergleichbaren Produkten. Unterlässt man die Fachlosvergabe, fordert zudem gleichzeitig die produktübergreifende Systemerklärung an, können nur diejenigen Anbieter erfolgreich Angebote abgeben, die bereits vor Beginn des Vergabeverfahrens eine Zusammenarbeit begonnen haben. Die Begrenzung der Vergabe an solche vorab gebildeten Bietergemeinschaften kann konkret dazu führen, dass der Zuschlag auch Produkte umfasst, die alleine nicht wettbewerbsfähig wären. Solche Produkte gelangen nur aufgrund der notwendigen Verbindung verschiedener gewerkübergreifend zusammenarbeitender Unternehmen in den Kreis der wenigen Produkte, die aus formalen Gründen zuschlagsfähig sind.*)

5. Der Konflikt zwischen dem Wettbewerbsziel und den spezialgesetzlichen Anforderungen des MPG lässt sich durch die genaue Interpretation des Begriffs "erfordern" unter Rückgriff auf rechtsgebietsübergreifende Auslegungsgrundsätze lösen. Der Begriff der Erforderlichkeit ist im Vergaberecht nicht anders zu interpretieren, als in anderen Rechtsgebieten, etwa im Allgemeinen Polizeirecht. Danach ist eine Maßnahme geeignet, wenn sie das gesetzte Ziel sicher erreicht. Insofern ist die Abforderung der Systemerklärung geeignet, im Interesse der Patientensicherheit einen Verstoß gegen das MPG zu vermeiden. Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn sie unter den geeigneten Maßnahmen die Geringstmögliche ist, um das Ziel sicher zu erreichen. Das Vorgehen der Antragsgegnerin war nicht erforderlich i.S.d. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB, um die Vorgaben des MPG zu erfüllen. Ihr Verhalten ist in sachlich nicht gerechtfertigter Weise wettbewerbsbeschränkend, weil sie die möglichen Schritte zur Wettbewerbsöffnung wie die Vorinformation und die längere Angebotsabgabefrist unterlassen hat.*)

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VPRRS 2018, 0205
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Kann die Eignungsprüfung auch erst nach der Angebotsprüfung erfolgen?

VK Bund, Beschluss vom 03.06.2018 - VK 2-44/18

1. Öffentliche Aufträge werden nur an geeignete Unternehmen vergeben. Geeignet ist ein Unternehmen, wenn es die dementsprechend vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Kriterien u. a. zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfüllt.

2. Um festzustellen, ob ein Bieter geeignet ist, hat der öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen.

3. Der Auftraggeber hat die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet, was bedeutet, dass sie u. a. die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.

4. In einem offenen Verfahren kann die Eignungsprüfung nach der Prüfung der Angebote erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die anschließende Prüfung der Einhaltung der Eignungsanforderungen unparteiisch und transparent erfolgt (hier verneint).

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VPRRS 2018, 0173
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Fachlosvergabe unwirtschaftlich: Gesamtvergabe zulässig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

Der Auftraggeber kann von einer losweisen Vergabe absehen, wenn sich eine Gesamtvergabe nach umfassender, sorgfältiger und dokumentierter Interessenabwägung zwischen den Vor- und Nachteilen einer Fachlosvergabe im Vergleich zur Gesamtvergabe als technisch und wirtschaftlich vorteilhaft erweist.

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VPRRS 2018, 0199
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Krötenwanderung rechtfertigt vorzeitige Zuschlagserteilung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.06.2017 - 2 VK LSA 11/17

1. Vergabeverstöße, die bereits in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.

2. Hat ein Nachprüfungsantrag voraussichtlich keinen Erfolg, weil der Bieter seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, hat das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens Vorrang vor dem Interesse des Bieters an einem Erhalt des Primärrechtsschutzes.

3. Der Zuschlag darf vorzeitig erteilt werden, wenn bei einer weiteren Verzögerung der Baumaßnahme die Herbstwanderung geschützter Amphibien gefährdet wird.

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