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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5374 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0343
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2001 - 13 Verg 3/01

Nach dem Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB kann das Beschwerdegericht die aufschiebende Wirkung nur unter der Voraussetzung verlängern, dass die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt hat.

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VPRRS 2003, 0337
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeitsprüfung eines Alternativfabrikats

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 77/02

1. Den Anforderungen einer Rüge genügt es, wenn die Antragsschrift im Entwurf dem Rügeschreiben beigefügt wird und darauf Bezug genommen wird.*)

2. Ein Tochterunternehmen ist zumindest dann nicht als ungeeignet zur Ausführung eines Bauauftrags anzusehen, wenn es die Produkte ihrer Muttergesellschaft anbietet, die ein von ihr autorisierter Nachunternehmer einbauen soll soweit Nachunternehmer nach den Verdingungsunterlagen zugelassen sind.*)

3. Eine unzulässige Verhandlung über geringfügige Änderungen des Angebots durch Austausch von Produkten führt noch nicht zum Ausschluss des Bieters, der den Zuschlag bekommen soll, wenn die Eintragung des Bieters auf ein widersprüchliches Leistungsverzeichnis zurückzuführen ist.*)

4. Ist eine Stoffpreisgleitklausel nicht in den Besonderen Vertragsbedingungen/ Verdingungsunterlagen vorgesehen, kann ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn sich aus dem Angebotsschreiben der Vorbehalt einer Preiserhöhung wegen Kostenanstiegs bei bestimmter Materialien ergibt. Der mögliche Preisvorbehalt (Auslegung der Willenserklärung) kann ggf. im Aufklärungsgespräch und anschließender schriftlicher Erklärung ausgeräumt werden.*)

5. Wer ein gleichwertiges Angebot abgibt, muss bereits mit seinem Angebot die entsprechenden Nachweise für die Gleichwertigkeit vorlegen (§ 21 Nr. 2 VOB/A), andernfalls kann sein Angebot ausgeschlossen werden, muss es aber nicht. Die Vergabestelle kann im Nachhinein nach § 24 VOB/A Nachweise für die Gleichwertigkeit fordern, muss es aber nicht. Hat die Vergabestelle Nachweise nachgefordert, muss sie diese auch prüfen und darf sich nicht nur auf Ausführungen des Bieters im Bietergespräch verlassen.*)

6. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung eines Alternativfabrikats ist eine Gegenüberstellung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses vorzunehmen, bei der die Eigenschaften des Leitfabrikats mit den Eigenschaften des Alternativfabrikats verglichen werden. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist in der Vergabeakte zu dokumentieren und dem Vergabevermerk beizufügen. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB verpflichtet den Auftraggeber, nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren, aus welchen Gründen seiner Meinung nach das angebotene Fabrikat die vorgegebenen technischen Parameter erfüllt, insbesondere wenn es von dem vorgegebenen Leitfabrikat abweicht. Hierzu kann er sich nicht auf Ausführungen des Bieters anlässlich eines Bietergesprächs verlassen. Er hat für einen sicherheitsrelevanten Bereich (hier Feuerlöschtechnik) ggf. einen Brandsachverständigen für die Prüfung der Gleichwertigkeit hinzuzuziehen.*)

7. Eine Zuschlagserteilung kann die Vergabekammer nur tenorieren, sofern das Ermessen des Auftraggebers zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf Null reduziert ist. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber im Vergabevermerk feststellt, dass vorerst kein Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot mangels Vorlage aller geforderten Nachweise abgegeben hat.*)

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VPRRS 2003, 0335
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Verdingungsunterlagen

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2003 - VK 7/03

Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB, wenn er keinerlei Chance auf den Zuschlag hat, weil das Angebot von der Wertung auszuschließen ist und auch nicht als Nebenangebot berücksichtigungsfähig ist.*)

Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt auch vor, wenn ein Bieter abweichend von den Vorgaben des LV anbietet. Die technische Abweichung kann auch nicht durch ein Aufklärungsgespräch behoben werden, wenn dies zur Veränderung der Wettbewerbsstellung führen würde. Ein solches Angebot ist daher zwingend von der Wertung auszuschließen, kann aber unter Umständen als technisch abweichendes Nebenangebot gewertet werden.*)

Das Ermessen des Auftraggebers, ein wegen technischer Abweichung vom LV auszuschließendes Hauptangebot als Nebenangebot zu werten, ist wegen des systematischen Zusammenhangs mit § 21 Nr. 3 S. 1 VOB/A im Regelfall dahingehend reduziert, das Angebot wegen des bieterschützenden Gebots eines transparenten, chancengleichen Wettbewerbs des § 97 Abs. 1, 2 GWB nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A auszuschließen.*)

Im Rahmen eines wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässigen Nachprüfungsantrages ist es der Vergabekammer verwehrt, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens von Amts wegen im Sinne einer objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB einzuwirken.*)

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VPRRS 2003, 0326
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 19.10.2000 - 6 Verg 6/00

Das Abweichen von der Mittelgebühr ist im Hinblick auf die Neuartigkeit der Rechtsmaterie sowie den Umfang und die Bedeutung der Nachprüfungsverfahren im Vergleich zu einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren regelmäßig angemessen.

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VPRRS 2003, 0325
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

Auch im Bauvertragsrecht ist eine Vereinbarung der Leistungszeit entbehrlich und durchaus Raum für eine nachträgliche, dem eigentlichen Vertragsschluss nachfolgende Festlegung der Ausführungsfristen. Finden die Vertragsparteien insoweit keine Übereinstimmung, wird lückenfüllend auf die Bestimmungen der VOB/B (§§ 5 Nr. 2, 16), deren Anwendbarkeit hier vereinbart ist, zurückzugreifen sein.

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VPRRS 2003, 0322
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Schleswig, Beschluss vom 14.08.2000 - 6 Verg. 2/2000

1. Ergeben sich bei einer summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für gewichtige Vergabeverstöße, ist der Antrag auf Wiederherstellung des Zuschlagsverbots im Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens abzulehnen. Lässt sich die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zwischen den "nachteiligen Folgen" und den "Vorteilen" i. S. d. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB abzuwägen.*

2. Mittelständische Interessen sind "angemessen" berücksichtigt, wenn und solange eine Auftragsvergabe an mitteiständische Unternehmen möglich bleibt.*

3. Die Auftragsvergabe hat so zu erfolgen, dass ein (möglichst) wirksamer Wettbewerb ermöglicht wird. Hinsichtlich der zusammengefassten Vergabe von Fachlosen gemäß § 4 Nr. 3 S. 2 VOB/A hat der öffentliche Auftraggeber ein Vergabeermessen; für die Zusammenfassung sind keine zwingenden oder überwiegenden Gründe, sondern nur vertretbare Gründe zu fordern.*

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VPRRS 2003, 0318
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.11.2000 - 1 Verg 10/00

Eine Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn eine vorläufige Prüfung ergibt, dass das Rechtsmittel sich aller Wahrscheinlichkeit nach als unzulässig oder unbegründet erweisen wird.

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VPRRS 2003, 0317
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.11.2000 - 1 Verg 7/00

Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.

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VPRRS 2003, 0316
BauvertragBauvertrag
Vergütung für die Herstellung von Musterflächen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2003 - 5 U 13/02

1. Ob Leistungen des Unternehmers vor Erteilen des eigentlichen Auftrages Gegenstand – hier Erstellen von Musterflächen – einer eigenen vertraglichen Verpflichtung geworden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.*)

2. § 20 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 VOB/A regelt die Entschädigung für die Bearbeitung des Angebotes sowie für die Ausarbeitung von Unterlagen und rechtfertigt keinen Anspruch für das Erstellen von Musterflächen.*)

3. Zu den Voraussetzungen von Schadenersatzansprüchen wegen Vergaberechtsverstößen.*)

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VPRRS 2003, 0314
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einvernehmliche Erledigungserklärung gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB

VK Südbayern, Beschluss vom 28.01.2003 - 52-11/02

Einvernehmliche Erledigungserklärung gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB*)

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VPRRS 2003, 0313
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pilotprojekt "Doppelte Einreichung von Angeboten - Gläserne Vergabe"

VK Südbayern, Beschluss vom 13.01.2003 - 52-11/02

1. Die Regelungen des Pilotprojekts "Doppelte Einreichung von Angeboten - Gläserne Vergabe", die einem Vergabeverfahren - hier einem offenen Verfahren nach VOB/A - zugrundegelegt wurden, widerlaufen europarechtlichen Vorgaben und denen des GWB nicht, solange alle Teilnehmer am Wettbewerb diese Regelungen eindeutig erkennen und beachten können.*)

2. Es besteht ein Anspruch der Bieter auf Einhaltung der Vergabebestimmungen (§ 97 Abs. 7 GWB i. V. m. § 6 VgV i. V. m. § 10 Nr. 5 Abs. 2 Buchst. q VOB/A) mit der Folge, dass alle Angebote, die nicht den Bewerbungsbedingungen entsprochen haben, gemäß § 25 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 25 a VOB/A bei der Prüfung und Wertung ausgeschlossen werden müssen, da sie nicht den Erfordernissen entsprechen, die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote berücksichtigen müssen.*)

3. Die Beweislast, dass der Umschlag mit der Zweitfertigung des Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe denselben Inhalt hatte wie der nun vorliegende Umschlag und dass dieser der Vergabestelle auch so zugegangen war, liegt nicht in der Sphäre der Bieter, sondern in der der Vergabestelle.*)

4. Die streitige Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen ("Gläserne Vergabe") muss im vorliegenden Vergabeverfahren zur Anwendung kommen, da sie nicht rechtswidrig in die Bewerbungsbedingungen aufgenommen wurde. Eine Aufhebung der Ausschreibung ist nicht angezeigt, da keine Aufhebungsgründe ersichtlich sind.*)

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VPRRS 2003, 0301
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.07.2000 - 1 Verg. 1/99

Der Schwellenwert des § 100 Abs. 1 GWB ist in richtlinienkonformer Auslegung mit einem geschätzten Auftragswert von 5 Mio. Sonderziehungsrechten anzusetzen.

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VPRRS 2003, 0297
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2000 - Verg 17/00

Dem Antragsteller ist im allgemeinen zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen, nachdem er von den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt und zumindest die laienhafte rechtliche Wertung vorgenommen hat, daß es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

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VPRRS 2003, 0289
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Benennung von Nachunternehmerleistungen

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.02.2003 - VK 1-01/2003

1. Hinsichtlich der Frage der Benennung von Leistungen, für die Nachunternehmer von Bieterseite vorgesehen sind, erkennt die überwiegende Mehrheit der obergerichtlichen Entscheidungen einen Ermessenspielraum hinsichtlich der Bewertbarkeit des Angebots.*)

2. Ist die Vergabestelle von einem solchen Ermessensspielraum erkennbar ausgegangen und hat sie ihr Ermessen dahingehend - zulässigerweise - betätigt , die fehlende Angabe nachzufordern, ist sie in Anlehnung an das Kammergericht Berlin vom 7.11.2001 (Az.: KartVerg 8/01) an die Nachforderung insoweit gebunden, als sie die erhaltene Information in die Wertung einbeziehen muss.*)

3. Wenn sich damit der Einsatz von Nachunternehmern im Rahmen der Unwesentlichkeit bewegt, ist nicht mehr von einer unzulässigen Nachverhandlung i.S. § 24 Nr. 3 VOB/A auszugehen.*)

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VPRRS 2003, 0288
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung eines Bieters

VK Nordbayern, Beschluss vom 17.03.2003 - 320.VK-3194-06/03

1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist dabei ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Der Beurteilungsspielraum ist jedoch überschritten, wenn bei der Bewertung der Eignung eines Bieters Umstände berücksichtigt werden, die nicht auf einer gesicherten Erkenntnis des Ausschreibenden beruhen (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A).*)

2. Selbst wenn zur Ausführung einer ausgeschriebenen Leistung noch zusätzliches Personal einstellt werden muss und dies bei der Beschäftigungslage keinen Schwierigkeiten begegnet, kann deswegen die Leistungsfähigkeit nicht abgesprochen werden.*)

3. Die VSt kann den beabsichtigten Zuschlag an die Beigeladene nicht damit begründen, dass sie von der Leistungsfähigkeit der Beigeladenen besonders überzeugt ist. Diese Feststellung darf nicht mit der Leistungsfähigkeit der ASt abgewogen werden. Ein "Mehr an Eignung" ist bei der Angebotswertung unbeachtlich.*)

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VPRRS 2003, 0287
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzung einer Divergenzvorlage

BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 44/02

1. Nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB legt ein Oberlandesgericht, das über eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Vergabekammer zu befinden hat, die Sache dem Bundesgerichtshof vor, wenn es von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen will.

2. Das ist der Fall, wenn das vorlegende Gericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zu Grunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt.

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VPRRS 2003, 0285
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss des Bieters bei Fehlen geforderter Angaben

BGH, Urteil vom 07.01.2003 - X ZR 50/01

1. Ein Grundurteil, das auch den mit dem Feststellungsantrag geltend gemachten Schadensersatz umfasst, darf nicht ergehen.

2. Bei objektiver Klagehäufung von Leistungsbegehren und Feststellungsantrag, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, ist ein Teilurteil regelmäßig unzulässig.

3. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die VOB/A gewährleisten soll, ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden.

4. Dementsprechend ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Ein dem nicht gerecht werdendes Angebot muss deshalb wegen Missachtung von § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend ausgeschlossen werden.

5. Eine Klarstellung des Angebots nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, das zu einer Preisänderung führt, darf bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

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VPRRS 2003, 0282
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG darf Bietern erst nach Auftragserteilung Rechtsform vorschreiben

KG, Beschluss vom 04.07.2002 - KartVerg 8/02

1. Gem. Art. 26 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG können Bietergemeinschaften Angebote einreichen. Von ihnen kann nicht verlangt werden, dass sie zwecks Einreichung des Angebots eine bestimmte Rechtsform annehmen; dies kann jedoch verlangt werden, wenn ihnen der Auftrag erteilt worden ist.

2. In Anlehnung an diese Regelungen sieht die VOL/A vor, dass Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber Einzelbewerbern gleichzusetzen sind (§ 7a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) und dass der Auftraggeber für den Fall der Auftragserteilung verlangen kann, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annehmen muss, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist (§ 7a Nr. 2 Abs. 6 VOL/A).

3. Die Anforderung in den Verdingungsunterlagen, dass die Bieter die rechtlichen Voraussetzungen dafür erbringen müssen, um in der Rechtsform des beliehenen Unternehmens gemäß § 44 Abs. 3 LHO für das Land Berlin tätig werden zu können, ist im Lichte der Regelungen in Art. 26 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und § 7 Abs. 1 Nr. 2, 7a Nr. 2 Abs. 6 VOL/A dahin auszulegen, dass die Vergabestelle von der Beigeladenen wohl für den Fall der Auftragserteilung verlangen kann, die Rechtsform einer juristischen Person anzunehmen, nicht aber bereits vor dem Zuschlag.

4. Die Anforderung, zusätzlich erforderliches Personal aus dem Überhang des öffentlichen Dienstes zu übernehmen, ist von vornherein kein Wirtschaftlichkeitskriterium im Sinne eines Zuschlagskriteriums, sondern eine "andere Anforderung" an die Bieter i.S.v. § 97 Abs. 4 GWB.

5. Gibt der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen als Zuschlagskriterium ausschließlich das der Wirtschaftlichkeit ohne jegliche Spezifizierung (wie etwa Qualität, Ausführungsfrist, Betriebskosten, Zweckmäßigkeit, Kundendienst, Rentabilität usw.) an, darf er solche Kriterien gar nicht nachträglich zu Zuschlagskriterien erheben.

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VPRRS 2003, 0277
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000 - Verg 3/99

Ein offenbares Missverhältnis zwischen Angebotspreis und zu erbringender Leistung ergibt sich nicht schon daraus dass ein Angebot 14 % unter dem nächstgünstigsten Angebot liegt.

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VPRRS 2003, 0275
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Dresden, Beschluss vom 14.04.2000 - WVerg 1/00

1. Ein von der Vergabekammer beigeladener Mitbieter ist berechtigt, eine auf Antrag eines ebenfalls zum Bieterkreis gehörenden Antragstellers ergangene Anordnung der Vergabekammer, das Vergabeverfahren aufzuheben, anzufechten, sofern er eine in der Anordnung liegende Verletzung eigener Rechte geltend machen kann.*

2. Die Vergabestelle verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz des GWB § 97 Abs 2, VOB A § 8 Nr 1 S 1, wenn sie zunächst entgegen VOB A § 18 Nr 2 als Termin der Angebotsabgabe einen vor dem Eröffnungstermin liegenden Tag benennt, dann aber die Angebotsfrist bis zum Eröffnungstermin verlängert, ohne sämtliche Bieter entsprechend zu informieren.*

3. Im Vergabeverfahren werden die Rechte eines Bieters verletzt, wenn er in seiner reellen Chance, den Zuschlag zu erhalten, ernsthaft beeinträchtigt wird. Es bedarf nicht der Feststellung, daß der betreffende Bieter im Falle ordnungsgemäßen Verlaufs des Vergabeverfahrens den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

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VPRRS 2003, 0272
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2000 - 13 Verg 2/00

Der Vergabestelle steht ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu, wenn es mehr geeignete Bewerber als die in der Bekanntmachung festgesetzte Zahl gibt. Die Auftraggeberin hat dann nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wer aus dem Kreis der geeigneten Bewerber die Qualifikationskriterien ihrer Ansicht nach am ehesten erfüllen wird. Sie hat sich dabei von sachbezogenen Erwägungen leiten zu lassen und darf nicht willkürlich entscheiden.

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VPRRS 2003, 0270
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Zuschlag, wenn Aufhebung rechtmäßig!

KG, Beschluss vom 10.12.2002 - KartVerg 16/02

Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00) begründet das Fehlen eines Aufhebungsgrundes keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags.

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VPRRS 2003, 0268
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

KG, Beschluss vom 12.04.2000 - KartVerg 91/99

Die Anwendbarkeit des 4. Teils. des GWB hat nicht zur Voraussetzung, dass der öffentliche Auftraggeber einzig und allein im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllt. Es reicht vielmehr aus, wenn er überhaupt satzungsgemäß solche Aufgaben wahrnimmt.

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VPRRS 2003, 0265
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

KG, Beschluss vom 18.08.1999 - KartVerg 4/99

Mit der Regelung des § 118 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 GWB ist die Verlängerung des Zuschlagsverbots in § 115 Abs. 1 GWB gemeint.

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VPRRS 2003, 0263
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 28.07.2000 - Verg 5/00

Zur Möglichkeit der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde, wenn ein wirksamer Zuschlag vor Zustellung des Nachprüfungsantrags behauptet wird.*

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VPRRS 2003, 0262
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

Soweit das Verfahren der Vergabekammern in den §§ 107 ff GWB nicht ausdrücklich geregelt ist, sind die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, nicht aber diejenigen der für das gerichtliche Verfahren geltenden Prozessordnungen anzuwenden. Hinsichtlich der Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Mitglieder der Vergabekammer ist eine entsprechende Anwendung der Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei Ablehnungsgesuchen gegen Ausschussmitglieder sachgerecht.

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VPRRS 2003, 0261
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.09.1999 - 10 Verg 3/99

Nach Obsiegen der Vergabestelle vor der Vergabekammer ist ein Antrag nach § 121 Abs. 1 GWB nicht statthaft. Wie sich aus dem Verhältnis von § 118 Abs. 3 GWB und § 121 Abs. 1 GWB ergibt, kommt eine Entscheidung nach dieser Vorschrift nur dann in Betracht, wenn die Vergabestelle vor der Vergabekammer unterlegen und so die Erteilung des Zuschlages bis auf weiteres gemäß § 118 Abs. 3 untersagt ist.

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VPRRS 2003, 0257
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Strafbarkeit von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 StR 366/02

1. § 298 Abs. 1 StGB erfaßt nicht nur Vergabeverfahren der öffentlichen Hand, sondern jedenfalls dann auch Ausschreibungen durch private Veranstalter, wenn das Vergabeverfahren in Anlehnung an die Bestimmungen der VOB/A ausgestaltet ist.

2. Auch die Abgabe eines verspäteten Angebots reicht zur Vollendung des Tatbestands des § 298 Abs. 1 StGB aus.

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VPRRS 2003, 0256
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
fehlende Angaben zum Nachunternehmereinsatz

OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2003 - 15 U 1627/01

1. Bei Angaben eines Bieters zu Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich regelmäßig um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf seine Wettbewerbsstellung auswirkt; gibt der Bieter eine hierzu geforderte Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A nicht mit dem Angebot ab, ist dieses nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Das bloße Fehlen eines ihm seitens des Auftraggebers übermittelten Vordrucks zur Abgabe einer Nachunternehmererklärung berechtigt den Bieter grundsätzlich nicht dazu, die geforderte Erklärung zu unterlassen oder mit einem hinter den Anforderungen der Ausschreibung zurückbleibenden Inhalt abzugeben.*)




VPRRS 2003, 0255
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Streitwert bestimmt sich nach der Bruttoauftragssumme

BayObLG, Beschluss vom 19.02.2003 - Verg 32/02

Bei der Berechnung des Streitwertes für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist die Bruttoauftragssumme zu Grunde zu legen.*)

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VPRRS 2003, 0254
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis trotz fehlender Angebotsabgabe

BayObLG, Beschluss vom 04.02.2003 - Verg 31/02

1. Unternehmen, die kein Angebot abgegeben haben, aber substantiiert rügen, gerade hieran durch vergaberechtswidriges Verhalten der Vergabestelle gehindert worden zu sein, sind insoweit grundsätzlich antragsbefugt.*)

2. Bei vorgeschriebener EU-weiter Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags besteht generell keine Pflicht zur auch inländischen Veröffentlichung.*)

3. Unternehmen, die die Verdingungsunterlagen nicht aufgrund der Ausschreibung anfordern, haben grundsätzlich auch dann keinen Anspruch auf Abgabe der Verdingungsunterlagen, wenn sie ihr Interesse schon vor Beginn des Vergabeverfahrens bekundet hatten.*)

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VPRRS 2003, 0253
BauvertragBauvertrag
Rammarbeiten: Tiefenzuschlag zusätzlich zum Flächenzuschlag?

OLG München, Urteil vom 13.12.2000 - 27 U 567/00

Die Regelungen in der ZTV-Wa zum sog. Tiefenzuschlag bei Rammarbeiten gilt neben dem Flächenzuschlag, da sich erst im Zuge der Ausführung aus den angetroffenen Bodenverhältnissen die entsprechende Statik und damit Rammtiefe ergibt. Denn gemäß § 9 Nr. 2 und Nr. 3 Abs. 3 VOB/A darf dem Bieter kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden.

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VPRRS 2003, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Müssen Eintragungen der Bieter dokumentenecht erfolgen?

VK Halle, Beschluss vom 30.05.2002 - VK Hal 16/02

Verlangt die Vergabestelle in den Bewerbungsbedingungen, dass Eintragungen der Bieter - bzw. der von diesen vorgesehenen Nachunternehmer - dokumentenecht erfolgen müssen, hat der Bieter sämtliche Unterlagen im Original dem Angebot beizufügen.

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IBRRS 2003, 0845
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 08.06.2000 - 6 Verg 2/00

Der Anwendungsbereich des § 118 Abs. 1 GWB ist auch dann eröffnet, wenn im Vergabeüberprüfungsverfahren umstritten ist, ob der Zuschlag wirksam erteilt ist.

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VPRRS 2003, 0245
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Funktionale Leistungsbeschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2000 - Verg 14/00

Das Ermessen, das dem Auftraggeber durch § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A bei einer funktionalen Ausschreibung eingeräumt wird, setzt eine Abwähung der im Einzelfall vorliegenden Umstände insbesondere danach voraus, ob diese Art der Ausschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig ist.

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VPRRS 2003, 0242
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Aufhebung ist zulässig!

BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02

Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Bauauftrag bereits aufgehoben hat, kann ein Bewerber noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen und geltend machen, durch Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschrift in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein.*)




VPRRS 2003, 0241
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2003 - 69d-VK-11/2003

1. Ist ein Erklärungswiderspruch bezüglich des Umfanges des Nachunternehmereinsatzes nicht offensichtlich, sondern lässt er sich erst durch eine Bewertung feststellen, so ist das Nachprüfungsverfahren nicht als unzulässig zu verwerfen.

2. Der Auftraggeber muss Erklärungen über den Eigenleistungsanteil nicht vorbehaltlos akzeptieren, sonder ist berechtigt, diese Erklärung zu überprüfen.

3. Eine nachträgliche Spezifizierung der in der Liste der Nachunternehmerleistungen enthaltenen Leistungen im Sinne einer Zuweisung der Leistungen zu Leistungen im "eigenen Betrieb“ im Sinne der Ziffer 10.2 EVM (B) BVB (= Leistung konzernrechtlich verbundener Unternehmen) einerseits und "echten" Nachunternehmerleistungen andererseits greift unmittelbar in die vorgenommene Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes ein und übersteigt das durch § 24 VOB/A vorgegebene Maß der informatorischen Aufklärung bereits insoweit, als die Antragstellerin als Bieterin entscheiden könnte, ob sie ihr Angebot zuschlagsgeeignet werden lassen will oder nicht.

4. Zur Frage der Verfahrensweise zur Ermittlung des Eigenleistungsanteils.

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VPRRS 2003, 0240
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der fünfwöchige Entscheidungsfrist der VK

VK Thüringen, Beschluss vom 18.12.2002 - 216-4002.20-050/02-SLF

Die Entscheidungsfrist der Vergabekammer ist wirksam verlängert, wenn alle Verfahrensbeteiligten Kenntnis von der Verlängerung der Frist durch den Vorsitzenden der Vergabekammer haben.

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VPRRS 2003, 0239
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

VK Sachsen, Beschluss vom 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

1. Gemäß § 3 Abs. 5 S. 1 VgV müssen bei der Schätzung des Auftragswerts - zumindest bei Dienstleistungen - alle Lose berücksichtigt werden, auch wenn die zu vergebenden Aufträge aus mehreren Losen bestehen, für die jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird.*)

2. In Verfahren nach der VOL/A müssen die Anforderungen an die Darlegung eines drohenden Schadens als gering angesehen werden, da der Bieter mangels Submissionstermins seine eigene Wettbewerbsstellung nicht sicher beurteilen kann.*)

3. Es ist unabdingbare Voraussetzung für ein Informationsschreiben nach § 13 VgV, dass der dort - vielleicht auch nur durch eine knappe Information in einem vorformulierten Standardschreiben - vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß erfolgen muss.*)

4. Mängel eines Vorinformationsschreibens nach § 13 VgV können noch im Laufe des Nachprüfungsverfahrens vom Auftraggeber geheilt werden, da die Vorinformation keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck dient. Auf einen Verstoß gegen § 13 VgV allein kann ein Bieter einen Nachprüfungsantrag somit nicht erfolgreich stützen.*)

5. Die Prüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ist schon nach ihrem Wortlaut eine Einzelfallprüfung, die lediglich vorgenommen werden darf, wenn der einzig und allein entscheidende Angebotsendpreis unangemessen niedrig erscheint. Erst wenn dies in einer ersten Stufe festgestellt wurde, ist in einer zweiten Phase zu prüfen, ob damit auch ein Missverhältnis zwischen der geforderten Leistung und dem angebotenen niedrigen Preis besteht. Erst wenn dies unter Gewährung rechtlichen Gehörs für den Bieter (EuGH, Urt. v. 27.11.2002, verb. Rs. C-285/99 und C- 286/99)) fest gestellt wurde, darf das Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A unberücksichtigt bleiben.*)

6. Niedrige Einzelpositionen im Angebot können gerechtfertigt sein, wenn der Bieter darlegt, dass er an anderer Stelle seiner Kalkulation dafür einen Ausgleichsfaktor hat.*)

7. Ein für die Nichtberücksichtigung zusätzliches Erfordernis eines gezielten und geplanten Verdrängens von Wettbewerbern - wie teilweise von der Rechtsprechung gefordert - hat in § 25 Nr. 2 VOL/A keine rechtliche Stütze.*)

8. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A hat bieterschützenden Charakter und ist keine reine Ordnungsvorschrift. Diese Regelung wirkt sich auch auf die konkurrierenden Bieter aus, die so vor ruinösen und jedenfalls betriebswirtschaftlich nicht kalkulierbaren Preisunterbietungen geschützt werden. Anderslautende Ansichten in der Rechtsprechung gehen dabei von rechtlichen Voraussetzungen aus, die weder mit den nationalen Regelungen (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A: "Auf Angebote ... darf nicht erteilt werden") noch mit den Vorgaben der EU-Richtlinien (Art. 37 Abs. 1 und 2 Dienstleistungsrichtlinie: "... unter Berücksichtigung der eingehenden Erläuterungen") in Einklang stehen.*)

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VPRRS 2003, 0238
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertragsschluss nach Ende der Zuschlags- und Bindefrist?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2002 - 1/SVK/105-02

1. Es stellt eine über den Verhandlungsspielraum des § 24 Nr. 1 VOB/A hinausgehende unzulässige Nachverhandlung nach § 24 Nr. 3 VOB/A dar, wenn der Auftraggeber nach Angebotsabgabe auf Nachfrage "kostenneutrale" Leistungsergänzungen (= Hebungen auf LV-Niveau) des bisherigen Angebotsinhalts zugestanden erhält.*)

2. Sowohl § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A als auch § 24 Nr. 3 VOB/A stellen bieterschützende Regelungen dar.*)

3. Der Auftraggeber hat nach den Regelungen in den §§ 10 a und 25 a VOB/A grundsätzlich ein Wahlrecht, alle Zuschlagskriterien (schon) in der veröffentlichten Bekanntmachung oder erst in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verlautbaren.*)

4. Änderungen an den Verdingungsunterlagen führen zum Ausschluss des Angebots.*)

5. Eine dann denkbare Wertung des nicht LV-konformen Angebots als Nebenangebot scheidet gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d VOB/A aus, wenn der Auftraggeber in der veröffentlichten Bekanntmachung ausdrücklich die generelle Nichtzulassung von Nebenangeboten verlautbart hat.*)

6. Ein Vertragsschluss ist auch ohne Zustimmung des Bieters zur Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist möglich, wenn der Auftraggeber einseitig die Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist ("wegen Erkrankung") verfügt und zudem in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer erklärt, trotz Ablaufs der Zuschlags- und Bindefrist den Bieter vertraglich weiterhin binden zu wollen und der Bieter wiederum diesem Ansinnen ausdrücklich zustimmt, § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A. Dies gilt zumindest dann, wenn dem Bieter bei einem rein privatrechtlich dominierten Auftraggeber die Kenntnis und rechtliche Bedeutung einer mehr als 50 %igen Fördermitteluntersetzung nach § 98 Nr. 5 GWB nicht zuzumuten ist.*)

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VPRRS 2003, 0237
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis auch ohne Angebotsabgabe?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.02.2003 - 1/SVK/007-03

1. Trägt ein Unternehmen vor, dass es als Bewerber von einer Angebotsabgabe gerade durch die vergaberechtswidrige Verwendung eines Leitproduktes und die fehlerhafte Aufteilung einer Leistung in Lose abgehalten worden sei, ist es ihm nicht zuzumuten, um jeden Preis ein Angebot abzugeben, nur um das für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB erforderliche Interesse am Auftrag zu dokumentieren (ständige Spruchpraxis seit B. v. 02.11.1999, 1/SVK/19-99).*)

2. Verwendet der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis einen Markennamen, fehlt jedoch der Zusatz "oder gleichwertiger Art", ist das Leistungsverzeichnis gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A fehlerhaft.*)

3. Eine Behinderung des Wettbewerbs gemäß § 97 Abs. 1 GWB liegt nicht erst dann vor, wenn Merkmale des geforderten Produkts durch einen Produkt- oder Markennamen bezeichnet werden, sondern bereits dann,

wenn das Leistungsverzeichnis nach Form, Stofflichkeit, Aussehen und technischen Merkmalen so präzise definiert ist, dass dem Bieter keine Ausweichmöglichkeit mehr bleibt. Dabei kommt es nicht auf die Feststellung einer subjektiven Absicht des Auftraggebers an, bestimmte Unternehmen bevorzugen zu wollen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Leistungsbeschreibung bei objektiver Betrachtung geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse zu bevorzugen.*)

4. Die Ausnahmetatbestände des § 8 Nr. 3 VOL/A sind restriktiv zu handhaben, weil sie das Ziel haben, eine diskriminierungsfreie Vergabe zu gewährleisten und die Gestaltungsfreiheit bei der Leistungsbeschreibung so zu regulieren, dass möglichst viele Bewerber eine Chance haben, mit Aussicht auf Erfolg an der Ausschreibung teil zu nehmen.*)

5. Einzige Maßnahme zur Beseitigung einer unzulässigen fabrikatsbezogenen Ausschreibung ist gemäß § 114 Abs. 1 GWB die Aufhebung der Ausschreibung.*)

6. Die Vergabekammer ist gemäß § 114 Abs. 1 GWB grundsätzlich darauf beschränkt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine aktuelle Rechtsverletzung im laufenden Vergabeverfahren zu beseitigen. Auf - aus heutiger Sicht noch nicht einmal in der konkreten Ausgestaltung absehbare - künftige Vergabeverfahren kann die Vergabekammer (etwa durch einen präventiven Ausschluss eines Konkurrenzunternehmens oder eines Planungsbüros auf Seiten des Auftraggebers) nicht einwirken.*)

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VPRRS 2003, 0236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zu welchem Zeitpunkt entsteht die Rügeobliegenheit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2003 - Verg 57/02

Die Rügeobliegenheit entsteht erst bei einem von dem Bieter erkannten Verstoß des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren.

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VPRRS 2003, 0231
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welche Rolle spielt der Preis bei der Vergabe?

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 0012/00

1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)

2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)

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VPRRS 2003, 0229
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren

VK Thüringen, Beschluss vom 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S

1. Der Ausschluss des Angebots einer Bietergemeinschaft mit der Begründung, dass sich die Bietergemeinschaft erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus anfordernden Unternehmen gebildet hat, ist im offenen Verfahren rechtswidrig.

2. Eine mit dem Ausschluss des Angebots begründete Aufhebung der Ausschreibung erweist sich selbst als fehlerhaft.

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VPRRS 2003, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mängel im Vergabeverfahren: Zwingende Aufhebung?

VK Münster, Beschluss vom 25.02.2003 - VK 01/03

1. Kein Ausschluss von Angeboten wegen Fehlens von geforderten Erklärungen, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Erklärung schon bei Angebotsabgabe gefehlt haben. Die Vergabestelle hat das Fehlen nicht selbst festgestellt und dokumentiert und in der Vorabinformation auch nicht als Grund für die Nichtberücksichtigung des Angebots angegeben. Die gleichen Unterlagen fehlten auch bei einem anderen Angebot teilweise.*)

2. Wertung eines Angebots so wie abgegeben, ohne Einberechnung von Leistungen, die laut Leistungsverzeichnis nicht verlangt und deswegen nicht angeboten wurden.*)

3. Wertung von Bedarfspositionen mit der im Leistungsverzeichnis geforderten Menge, nicht mit einer tatsächlich benötigten höheren Menge.*)

4. Mängel im Vergabeverfahren führen nicht zwingend zur Aufhebung, wenn eine Diskriminierung einzelner Bieter nicht erkennbar und Fehler im Leistungsverzeichnis durch Nachtragsverhandlungen korrigierbar sind.*)

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VPRRS 2003, 0227
BauvertragBauvertrag
Unklare Leistungsbeschreibung: Kein Nachtrag!

OLG Koblenz, Urteil vom 17.04.2002 - 1 U 829/99

1. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, wonach riskante Leistungen - auch im Rahmen einer VOB/A-Vergabe - nicht übernommen werden können.

2. Weist ein Bodengutachten auf konkrete Risiken hin, darf der Bieter den Nichteintritt dieses Risikos nicht als sicher unterstellen und dies seiner Ausschreibung zu Grunde legen.

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VPRRS 2003, 0220
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

EuGH, Urteil vom 28.10.1999 - Rs. C-328/96

1. Die Republik Österreich hat im Rahmen des Neubaus des niederösterreichischen Landhaus- und Kulturbezirks in St. Pölten bei der Vergabe der Aufträge, die in der Zeit vor dem 6. Februar 1996 vergeben worden, am 7. März 1996 jedoch noch nicht erfüllt oder in zumutbarer Weise rückabwickelbar waren, gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge und 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge sowie aus Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verstoßen.*)

2. Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.*)

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VPRRS 2003, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss wegen fehlender Systemangaben?

OLG Bremen, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/2000

1. Hat das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen keinen Einfluß auf die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts sowie auf die Preise und damit auf den Wettbewerb, so liegt ein Ausschlußgrund nicht vor. Über derartige Fragen darf der Auftraggeber im Rahmen des § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A mit dem Bieter verhandeln.

2. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber für den Fall des Fehlens der geforderten Erklärung mit dem zwingenden Angebotsausschluß gedroht hat. Eine solche Drohung ist nämlich nur dann zulässig, wenn es sich um wesentliche Erklärungen handelt, die das Wettbewerbsergebnis beeinflussen.

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VPRRS 2003, 0203
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Antrag zurückgenommen: Höhe der VK-Gebühren?

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002 - Verg 12/02

Zur Bemessung von Gebühren durch die Vergabekammer, wenn ein unzulässiger Nachprüfungsantrag in einem frühen Verfahrensstadium zurückgenommen wird.*

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VPRRS 2003, 0201
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

BayObLG, Beschluss vom 19.09.2000 - Verg 9/00

Zu den Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde.*)

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