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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5374 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

VPRRS 2020, 0068
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Ausgangspunkt für die Kostenschätzung ist eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.10.2019 - 3 VK LSA 38/19

1. Eine Ausschreibung kann sanktionsfrei aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Den Auftraggeber darf hinsichtlich der Aufhebungsgründe keine tatbestandliche Verantwortlichkeit treffen.

2. Voraussetzung für eine Aufhebung wegen unangemessen hoher Angebotspreise ist eine ordnungsgemäße Kostenschätzung. Sie muss objektiv den gegebenen Marktverhältnissen entsprechen und auf Methoden beruhen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis erwarten lassen.

3. Ausgangspunkt für eine ordnungsgemäße Schätzung ist die Festlegung der vorgesehenen Leistungen mittels einer konkreten Beschreibung der erforderlichen Bauleistungen oder einem Leistungsverzeichnis.

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VPRRS 2020, 0057
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Fehler in der Ausschreibung darf der Bieter ausnutzen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2020 - VgK-41/2019

1. Erkennt ein Bieter mögliche Fehler in den Vergabeunterlagen, ist er nicht dazu verpflichtet, eine Rüge auszusprechen. Es steht ihm frei, einen angenommenen Wettbewerbsvorteil nicht offenzulegen und auf die Rüge zu verzichten.

2. Rügt ein Bieter einen erkannten Vergaberechtsverstoß nicht und reicht er dessen ungeachtet ein Angebot ein, muss er es so gestalten, dass es den Vorgaben des Auftraggebers vollständig entspricht. Das gilt auch dann, wenn das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis nach Ansicht des Bieters mehr Positionen enthält, als tatsächlich anfallen werden.

3. Die Rüge muss vor dem Nachprüfungsantrag erhoben werden. Eine zeitgleiche Erhebung genügt nicht. In Ermangelung einer bestehenden Wartepflicht genügt eine unmittelbar vor Abgabe des Nachprüfungsantrags erhobene Rüge den gesetzlichen Anforderungen.

4. Lässt sich nicht aufklären, ob der Bieter zuerst den Umschlag mit der Rüge oder das Schreiben mit dem Nachprüfungsantrag über den Postschalter gereicht hat, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er seiner Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.




VPRRS 2020, 0062
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 VK 69/19

1. Die Kostenberechnung eines Architektur- oder Ingenieurbüros stellt keine ordnungsgemäße Grundlage für die Auftragswertschätzung dar, wenn sie zum Zeitpunkt der Ausschreibung von der zwischenzeitlich erfolgten Konkretisierung des Ausschreibungsgegenstands überholt wird.

2. Das Vergabeverfahren kann sanktionsfrei aufgehoben werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.

3. Ein sachlicher Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung ist gegeben, wenn dem öffentlichen Auftraggeber keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und er im Vorfeld eine ordnungsgemäße Kostenschätzung vorgenommen hat.

4. Von einem öffentlichen Auftraggeber kann erwartet werden, dass ihm die maßgeblichen Rechtsvorschriften bekannt sind, die mit einer Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte verbunden sind. Dazu gehört auch, dass er in der Lage ist, einen vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens eingenommenen (Rechts-)Standpunkt zu verteidigen.

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VPRRS 2020, 0059
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch auf Akteneinsicht in Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich?

OLG Köln, Urteil vom 29.01.2020 - 11 U 14/19

1. Der Anspruch auf Akteneinsicht ist für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich gesetzlich nicht geregelt. § 165 GWB gilt nicht im Unterschwellenbereich.*)

2. Soweit sich ein Anspruch auf Akteneinsicht in Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich aus § 242 BGB ergeben kann, sind für den Umfang der Akteneinsicht bei Vergabeverfahren nach der VOB Teil A die Wertungen der §§ 14, 14a und 19 VOB/A 2012 zu berücksichtigen.*)

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VPRRS 2020, 0052
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Eignungsnachweise unklar: Angebot kann nicht ausgeschlossen werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.11.2019 - 3 VK LSA 40/19

1. Die Auftragsbekanntmachung soll die für die Beurteilung der Eignung der Bieter verlangten Nachweise enthalten. Der Auftraggeber hat deshalb an zentraler Stelle in den Vergabeunterlagen abschließend alle notwendigen Unterlagen mit Ausnahme von Produktangaben anzugeben.

2. Die vom Bieter vorzulegenden Eignungsnachweise hat der Auftraggeber eindeutig und unmissverständlich in der Auftragsbekanntmachung zu bestimmen. In der Angebotsaufforderung können diese lediglich präzisiert, aber keinesfalls verschärft werden.

3. Interpretierbare Angaben im Zusammenhang mit der Vorlage von Eignungsnachweisen sind dem Auftraggeber anzulasten und können nicht zum Angebotsausschluss führen.

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VPRRS 2020, 0051
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebungsgründe sind umfassend zu dokumentieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19

1. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Feststellung eines unangemessen hohen Angebotspreises muss jedoch auf einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts beruhen.

2. Für die Schätzung des Auftragswerts muss der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Fachmann Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen.

3. Den Auftraggeber trifft für die Rechtmäßigkeit seiner Auftragswertschätzung die Darlegungs- und Beweislast. Der Auftraggeber kann die Angebotspreise nicht subjektiv als unangemessen hoch beurteilen.

4. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Aufhebung, hat er alle entscheidungsrelevanten Gründe und Erwägungen sorgfältig und vollständig zu dokumentieren (hier verneint).

5. Trotz Rechtswidrigkeit der Aufhebung ist diese wirksam und von den Bietern hinzunehmen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Aufhebung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter, zum Schein oder aus Willkür erfolgt ist.

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VPRRS 2020, 0040
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Auftraggeber muss angeben, was er für "gleichwertig" hält!

VK Thüringen, Beschluss vom 21.11.2019 - 250-4003-15123/2019-E-021-EF

1. Der Auftraggeber hat die Leistung so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können.

2. Vergleichbare Angebote liegen bei der Ausschreibung eines Richt- und Leitfabrikats mit dem Zusatz "oder gleichwertig" nur vor, wenn der Auftraggeber bereits in der Leistungsbeschreibung klar und deutlich angibt, was er als gleichwertig einstuft. Das gilt auch im Fall einer sog. unechten Produktorientierung.

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VPRRS 2020, 0037
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gegen Vergaberecht verstoßen: Müssen Fördermittel zurückgefordert werden?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2019 - 15 A 2792/18

1. Bei der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG handelt es sich nicht um eine Bearbeitungs-, sondern um eine Entscheidungsfrist. Daraus folgt, dass die Frist erst bei vollständiger behördlicher Kenntnis der für die Entscheidung maßgebenden Sach- und Rechtslage zu laufen beginnt.*)

2. Zur Herstellung der Entscheidungsreife, nach deren Eintritt die Entscheidungsfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst beginnen kann, gehört regelmäßig das Anhörungsverfahren, und zwar unabhängig von dessen Ergebnis.*)

3. Bei der Aufhebung öffentlicher Zuwendungsbescheide ist das Widerrufsermessen regelmäßig intendiert. Damit ist indes nicht gesagt, dass in diesen Fallkonstellationen jede weitere Sachaufklärung entbehrlich und die Entscheidungsreife eingetreten ist, sobald die Behörde die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Widerruf festgestellt hat. Denn auch bei einem intendierten Ermessens ist zu verlangen, dass die Behörde den ihr verbleibenden Ermessensspielraum erkennt und prüft, ob ausnahmsweise eine andere Entscheidung als der Widerruf des Zuwendungsbescheids in Betracht kommt. Diesem Erfordernis wird die Behörde grundsätzlich nur dann gerecht werden können, wenn dem beabsichtigten Widerruf eine ordnungsgemäße Anhörung vorangeht.*)

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VPRRS 2020, 0034
Mit Beitrag
SchienenwegebauSchienenwegebau
Anforderungen an Nebenangebot strenger als an Hauptangebot?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - Verg 35/19

1. Lässt der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zu, hat er Mindestanforderungen festzulegen, denen die Nebenangebote genügen müssen.

2. Mindestanforderungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es genügt, wenn die Bieter erkennen kann, dass es sich um Mindestanforderungen handelt.

3. Der Auftraggeber kann mithilfe der Festlegung von Mindestanforderungen für Nebenangebote bestimmen, wann er ein Nebenangebot im Vergleich mit einem Hauptangebot als gleichwertig anerkennen will. Dabei können die Anforderungen an ein Nebenangebot strenger sein als die an das Hauptangebot.

4. Nebenangebote sind nur zu berücksichtigen, wenn sie die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

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VPRRS 2020, 0030
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mitarbeiteranzahl ist ein Eignungskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 19.11.2019 - VK 1-81/19

1. Schreibt der Auftraggeber eine "Rahmenvereinbarung Handwerkerpool bundesweit" aus, um die Aufträge für seine einzelnen Liegenschaften in einer einzigen Ausschreibung zu bündeln, richtet sich der maßgebliche Schwellenwert nach dem "voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung". Die Werte aller Lose für die einzelnen Liegenschaften sind daher zu addieren.

2. Das Kriterium "Anzahl der Mitarbeiter" ist kein Zuschlags-, sondern ein Eignungskriterium.

3. Ein Eignungskriterium darf grundsätzlich nicht zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots herangezogen werden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn es nicht der Beurteilung der allgemeinen Ausstattung des Bieterunternehmens dient, sondern der Qualität des auf den konkreten Auftrag abgegebenen Angebots.

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VPRRS 2020, 0029
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtsfreier Mietvertrag oder ausschreibungspflichtiger Bauauftrag?

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2019 - VK 2-88/19

1. Das Vergaberecht findet auf die Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen für die Miete von Gebäuden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag ein erst noch zu errichtendes Gebäude betrifft.

2. Ein öffentlicher Bauauftrag liegt allerdings vor, wenn der Bieter bzw. Auftragnehmer eine Bauleistung gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen erbringt, die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt und dieser einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat (sog. Bestellbau).

3. Betreffen die dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten vornehmlich die reine Ausstattung des Gebäudes, nicht jedoch das Gebäude und dessen Konzeption als solche, fehlt es an dem für einen "Bestellbau" entscheidenden Einfluss.

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VPRRS 2020, 0025
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Benötigtes Personal kann auch erst nach Zuschlagserteilung eingestellt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2019 - Verg 52/18

1. Die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können.

2. Es ist nicht erforderlich, dass dem Bieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder bei Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen.

3. Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht einen anderen Zeitpunkt vorbehält, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen.

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VPRRS 2020, 0024
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wer einen Bauingenieur als Projektsteuerer will, muss das eindeutig fordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2018 - 2 VK LSA 21/18

1. Die Befähigung zur Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 AHO ist nicht von einem Hochschulabschluss in einer bestimmten Ingenieurdisziplin abhängig.

2. Wird in den Vergabeunterlagen der Nachweis eines abgeschlossenes Hoch- oder Fachschulstudium für diesen Leistungsbereich gefordert, kann dies nur so verstanden werden, dass der Absolvent einer entsprechenden Hoch- oder Fachhochschule oder einer zertifizierten Zusatzausbildung befähigt sein muss, Leistungen als Projektsteuerer zu erbringen, da es keinen Hochschulabschluss als Projektsteuerer gibt.

3. Wünscht der Auftraggeber für die Projektsteuerung einen Bauingenieur, muss er dies in der Vergabebekanntmachung unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Für die Auslegung der Forderung aus der Sicht eines verständigen Bieters ist es von Bedeutung, dass lediglich Leistungen der Projektsteuerung und noch nicht der Bauplanung ausgeschrieben sind.

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VPRRS 2020, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist ein Bieter vorbefasst?

VK Rheinland, Beschluss vom 30.09.2019 - VK 31/19

1. Ein Vorteilsausgleich nach § 7 VgV setzt voraus, dass ein Unternehmen inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand befasst war.*)

2. Die Eignungskategorien des § 122 Abs. 2 Satz 2 GWB sind abschließend. Eignungskriterien, die das rechtliche Innenverhältnis eines Bieters betreffen sind unzulässig.*)

3. Die Nachprüfungsinstanzen können die Angebotswertung nur darauf überprüfen, ob der öffentliche Auftraggeber von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sich bei seiner Entscheidung nicht von sachfremden Erwägung hat leiten lassen und nicht gegen allgemeingültige Bewertungsgrundsätze verstoßen hat.*)

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VPRRS 2020, 0011
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Systembedingt abweichende Baulängen angeboten: Komponenten nicht LV-konform!

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.10.2019 - 7 Verg 4/19

1. Im Antragsverfahren nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB hat der Vergabesenat die nach den Maßstäben der § 169 Abs. 2 Satz 1 bis 4 GWB vorzunehmende Abwägung in eigener Abwägung vorzunehmen und ist nicht etwa darauf beschränkt, die Entscheidung der Vergabekammer auf Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch zu überprüfen.*)

2. Zwar ist eine positive Kenntnis vom Vergabeverstoß i.S.v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB schon dann anzunehmen, wenn sich ein redlich Denkender in der Lage des Antragstellers der Überzeugung vom Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes nicht verschließen würde. Erlangt der Antragsteller schon die Kenntnis von den maßgeblichen tatsächlichen Umständen nicht, so ist für die Anwendung dieser Grundsätze kein Raum. Eine versäumte Regelung der unternehmensinternen unverzüglichen Informationsweiterleitung zum fachkundigen Mitarbeiter oder dessen Vertreter liegt im Bereich der fahrlässigen Verhinderung der Kenntniserlangung, bei der zwar Erkennbarkeit, aber nicht positive Kenntnis gegeben ist.*)

3. Ein Angebot ist nach § 16 EU Nr. 2 i.V.m. § 13 EU Nr. 5 VOB/A 2019 auszuschließen, wenn der Bieter ein Hauptangebot auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses mit den darin aufgeführten Mengen und Längen abgibt, obwohl er dem Systemvorschlag des Auftraggebers nicht folgt und die von ihm angebotenen Bauteile systembedingt abweichende Baulängen aufweisen.*)

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VPRRS 2020, 0013
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
sind wertmäßig zu addieren!

VK Westfalen, Beschluss vom 18.12.2019 - VK 1-34/19

Planungsleistungen sind wertmäßig zu addieren und europaweit auszuschreiben, soweit der sogenannte Schwellenwert für Dienstleistungen überschritten wird.*)

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VPRRS 2020, 0009
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bodenkontamination klar erkennbar: Kein ausdrücklicher Hinweis erforderlich!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.06.2019 - 2 U 11/18

1. Die ausdrückliche Angabe einer Bodenkontamination in den Vergabeunterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aus den gesamten Vertragsumständen klar ergibt, dass eine derartige Belastung vorliegt.*)

2. Ein 58 Seiten umfassender geotechnischer Bericht kann nicht dadurch wirksam in die Vergabeunterlagen einbezogen werden, dass in der allgemeinen Baubeschreibung ein Hinweis auf ihn und darauf erfolgt, dass Bieter die Möglichkeit einer Einsichtnahme erhalten.*)

3. Ein Bieter darf bei einem erkennbar lückenhaften Leistungsverzeichnis nicht einfach von einer ihm günstigen Preisermittlungsgrundlage ausgehen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots zu klären versuchen.*)

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VPRRS 2020, 0005
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Lieferung und Aufbau eines Sterilisators: Bau- oder Lieferauftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019 - Verg 53/18

1. Ein als Lieferauftrag bezeichneter Auftrag über die Lieferung und den Aufbau eines Sterilisators mit einem Kammervolumen von neun Sterilguteinheiten für den Neubau eines Zentrums für Synthetische Lebenswissenschaften ist ein Bauauftrag.

2. Ein Nachprüfungsbegehren, das gestützt auf einen der Unwirksamkeitsgründe des § 135 Abs. 1 GWB nur auf die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses gerichtet ist, mit dem aber keine sonstigen Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden und mit dem damit nicht um einen über die Unwirksamkeitsfeststellung hinausgehenden Primärrechtsschutz nachgesucht wird, ist wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässig.

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VPRRS 2020, 0031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung

VK Rheinland, Beschluss vom 10.09.2015 - VK VOL 15/2014

ohne amtlichen Leitsatz

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VPRRS 2020, 0002
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehler in der Bauablaufplanung sind kein Aufhebungsgrund!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2019 - 3 VK LSA 23/19

1. Es ist Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers, den Beschaffungsbedarf vor Verfahrensbeginn sorgfältig zu bestimmen. Änderungen des Bauablaufs, die nicht auf unvorhersehbaren, nachträglich eintretenden Ereignissen beruhen, fallen in seine Risikosphäre.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Hebt er die Ausschreibung auf, ohne dass ein in der Vergabeordnung genannter Aufhebungsgrund vorliegt, ist die Aufhebung zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam.

3. Die Aufhebung aus anderen und nicht gerechtfertigten Gründen (rechtswidrige Aufhebung) kann zum Schadensersatz verpflichten.

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VPRRS 2020, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachingenieur beauftragt: Auftraggeber trifft höhere Mängelverantwortung!

OLG Köln, Urteil vom 28.11.2019 - 7 U 166/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Untergrund hinreichend zu untersuchen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, liegt zugleich ein Planungsfehler vor.

2. Führt der Auftragnehmer die Leistung fehlerhaft aus, können Mängel der Planung ein Mitverschulden des Auftraggebers begründen. Dabei muss er sich die Fehler seiner Architekten und Sonderfachleute zurechnen lassen.

3. In der Regel trägt der Auftragnehmer im Rahmen der Mängelhaftung die höhere Verantwortung, weil er mit der gebotenen Prüfung die Mängel hätte verhindern können und damit die eigentliche Ursache für die weiteren Schäden setzt.

4. Eine höhere Verantwortlichkeit des Auftraggebers kann jedoch dann geboten sein, wenn die Ausschreibung von einem Fachingenieurbüro erstellt wurde und der Auftragnehmer nicht über entsprechende weitgehende Fachkenntnisse für das in Betracht kommende Werk verfügt.

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VPRRS 2020, 0001
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch die technisch bessere Lösung ist eine Abweichung von den Vergabeunterlagen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.02.2019 - 3 VK LSA 2/19

1. Wird statt der in der Leistungsbeschreibung geforderten "Oberschiene nach unten geschlossen" vom Bieter eine "nach unten geöffnete Oberschiene" angeboten, weicht sein Angebot von der Ausschreibung ab und ist von der Wertung auszuschließen.

2. Eine zum Ausschluss führende Abweichung von den Vergabeunterlagen liegt auch dann vor, wenn das angebotene dem ausgeschriebenen System gleich- oder sogar höherwertig ist.

3. Eine abweichend zur Ausschreibung angebotene Leistung kann nur dann als Nebenangebot gewertet werden, wenn das Angebot des Bieters als Nebenangebot gekennzeichnet ist.

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0387
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ohne ordnungsgemäße Dokumentation keine kostenneutrale Aufhebung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19

1. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2019 ist keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann.*)

2. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung, nämlich, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt hat (gegebenenfalls Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten hat, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).*)

3. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Aufhebung muss er entscheidungsrelevante Gründe und Erwägungen sorgfältig und vollständig dokumentieren.

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VPRRS 2019, 0384
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundlage der Angebotswertung ist das schriftliche Angebot!

VK Rheinland, Beschluss vom 19.11.2019 - VK 40/19

1. § 9 Abs. 2 VgV und § 53 Abs. 1 VgV gelten für alle Arten von Vergabeverfahren. Demgemäß müssen im Verhandlungsverfahren indikative und finale Angebote in Textform vorliegen. Dies umfasst auch Konzepte zur Auftragsdurchführung, die Gegenstand der Angebotsbewertung sind. Eine Angebotswertung allein auf der Grundlage mündlicher Ausführungen der Bieter in einem Päsentationstermin ist unzulässig. Solche Ausführungen dürfen nur ergänzend herangezogen werden.*)

2. Es verstößt gegen das Transparenzgebot, Bietern erst zu Beginn eines Präsentationstermins das Bewertungsverfahren mitzuteilen.*)

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VPRRS 2019, 0381
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ungenehmigter Nachunternehmereinsatz führt zur Unzuverlässigkeit!

EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - Rs. C-267/18

Art. 57 Abs. 4 g Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass die Vergabe eines Unterauftrags für einen Teil der Arbeiten im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags durch einen Wirtschaftsteilnehmer, die ohne Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers entschieden wurde und zur vorzeitigen Beendigung des Auftrags führte, im Sinne dieser Bestimmung einen erheblichen oder dauerhaften Mangel bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen dieses Auftrags darstellt und daher den Ausschluss des Wirtschaftsteilnehmers von der Teilnahme an einem späteren Vergabeverfahren rechtfertigt, wenn der dieses spätere Vergabeverfahren organisierende öffentliche Auftraggeber, nachdem er selbst die Integrität und Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers, dessen vorheriger öffentlicher Auftrag vorzeitig beendet wurde, bewertet hat, der Auffassung ist, dass eine solche Unterauftragsvergabe das Vertrauensverhältnis zu diesem Wirtschaftsteilnehmer zerstört. Bevor er einen solchen Ausschluss ausspricht, muss der öffentliche Auftraggeber dem Wirtschaftsteilnehmer jedoch gemäß Art. 57 Abs. 6 in Verbindung mit dem 102. Erwägungsgrund der genannten Richtlinie die Möglichkeit geben, die Abhilfemaßnahmen zu benennen, die er infolge der vorzeitigen Beendigung des früheren öffentlichen Auftrags ergriffen hat.*)

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VPRRS 2019, 0373
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Keine Konzessionsverlängerung ohne Ausschreibung

EuGH, Urteil vom 18.09.2019 - Rs. C-526/17

1. Eine wesentliche Änderung eines Vertrags über eine öffentliche Baukonzession muss grundsätzlich zu einem neuen Vergabeverfahren über den so geänderten Vertrag führen.

2. Es ist das Unionsrecht anzuwenden, das zum Zeitpunkt dieser Änderung gilt.

3. Die Verlängerung der ursprünglichen Laufzeit einer Baukonzession um 18 Jahre und 2 Monate stellt eine wesentliche Änderung der Bedingungen der bestehenden Konzession dar.

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VPRRS 2019, 0376
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Kostenschätzung um 42% überschritten: Ausschreibung kann aufgehoben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2019 - 3 VK LSA 18/19

1. Wann die Aufhebung einer Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden.

2. Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dem öffentlichen Auftraggeber einerseits nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen wird, die Aufhebung aber andererseits auch kein Instrument zur Korrektur des erzielten Submissionsergebnisses sein darf.

3. Liegen die eingegangenen Angebote über 42% über der sorgfältig vorgenommenen und ordnungsgemäß dokumentierten Kostenschätzung, liegt ein schwer wiegender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor.

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VPRRS 2019, 0358
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Leistungsbeschreibung richtet sich an Fachleute!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.11.2019 - 11 Verg 4/19

Wenn in der bautechnischen Praxis ein Vorverständnis über den Qualitätsstandard eines Systems besteht (hier: Korrosionsbewehrung von Betonfertigteilen), dann ist dies ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Auslegung von Leistungsanforderungen durch den verständigen, fachkundigen Bieter.*)

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VPRRS 2019, 0365
BauvertragBauvertrag
„Verkehrsmengenrisiko“ übernommen: Keine Vertragsanpassung bei Verkehrsrückgang!

OLG Celle, Urteil vom 26.11.2019 - 13 U 127/18

1. Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB ist grundsätzlich insoweit kein Raum, als es sich dabei um Erwartungen und Umstände handelt, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Parteien fallen sollten. Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme - sei es ausdrücklich, konkludent oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung - schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03, IBRRS 2006, 0721).*)

2. Der Konzessionsnehmer kann daher nicht die Vertragsanpassung bei Rückgang des mautpflichtigen Verkehrs auf dem von ihm ausgebauten und betriebenen Autobahnteilstück verlangen, wenn er im Konzessionsvertrag das "Verkehrsmengenrisiko" in dem Umfang übernommen hat, wie es sich nach Vertragsschluss verwirklicht hat.*)

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VPRRS 2019, 0363
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeunterlagen korrigiert: Angebotsfrist ist zu verlängern!

VK Bund, Beschluss vom 13.11.2019 - VK 2-82/19

1. Der Bieter hat einen Anspruch auf eine sog. zweite Chance, wenn der Auftraggeber das Vergabeverfahren nicht durch einen Zuschlag beenden kann, weil alle Angebote an gleichwertigen Mängeln leiden, die auf der Rechtsfolgenseite zu derselben rechtlichen Konsequenz führen. In diesem Fall ist das Vergabeverfahren in das entsprechende Stadium vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.

2. Ein Anspruch auf eine sog. zweite Chance besteht auch dann, wenn der Bieter kein Angebot abgegeben hat, weil die Ausschreibung an einem grundlegenden Mangel leidet, der auch die abgegebenen Angebote infiziert.

3. Die Korrektur eines Fehlers in den Vergabeunterlagen ist gegenüber allen Bietern bekanntzumachen. Erfolgt dies kurz vor Ablauf der Angebotsfrist, ist diese angemessen zu verlängern.




VPRRS 2019, 0349
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erkennbarer Kalkulationsfehler darf nicht ausgenutzt werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.07.2019 - 16 U 975/19

1. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme, wenn er einen offensichtlichen Kalkulationsfehler des Bieters erkennt und trotz der Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilt.

2. Bei einem Preisabstand von 24 % zum Angebot des nächstplatzierten Bieters ist der Kalkulationsirrtum für den Auftraggeber erkennbar.

3. Die Verpflichtung, aus Rücksicht auf die Interessen des Bieters von der Zuschlagserteilung abzusehen, greift nicht erst ein, wenn dessen wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht. Vielmehr bedarf es einer alle erheblichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigenden Bewertung.

4. Der Auftraggeber kann vom Bieter keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dem Bieter die Durchführung des Vertrags aufgrund eines Kalkulationsfehlers unzumutbar ist und er deshalb die Ausführung der Leistung verweigert.

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VPRRS 2019, 0359
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsverzeichnis erkennbar fehlerhaft: Auftragnehmer muss nachfragen!

OLG Celle, Urteil vom 20.11.2019 - 14 U 191/13

1. Bei der Auslegung der Baubeschreibung und der Prüfung der Frage, ob eine mangelhafte Ausschreibung vorliegt, sind in erster Linie der Wortlaut, sodann die besonderen Umstände des Einzelfalles, die Verkehrssitte und die Grundsätze von Treu und Glauben heranzuziehen. Die Auslegung hat dabei gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter oder Auftragnehmer zu erfolgen.*)

2. Eine Pflicht des Bieters im Ausschreibungs- und Angebotsstadium, auf im Leistungsverzeichnis enthaltene Fehler hinzuweisen, besteht grundsätzlich nicht. Allerdings folgt aus dem Grundsatz des Gebots zu korrektem Verhalten bei Vertragsverhandlungen dann eine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers, wenn die Verdingungsunterlagen offensichtlich falsch sind (OLG Celle, IBR 2017, 300).*)

3. Trotz der Pflicht des Auftraggebers aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2009, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, darf der Auftragnehmer also ein erkennbar (oder erkanntes) lücken- oder fehlerhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen; er muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären und sich insbesondere ausreichende Erkenntnisse über die vorgesehene Bauweise (Art und Umfang) verschaffen.*)

4. Unterlässt der Auftragnehmer in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis und legt seiner Kalkulation gewissermaßen "ins Blaue" oder sogar "spekulativ" die für ihn günstigste Leistung zugrunde, um so ein entsprechend attraktives Angebot abzugeben, ist er nicht im Sinne eines enttäuschten Vertrauens schutzwürdig und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, Zusatzforderungen zu stellen (OLG Celle, IBR 2017, 300).*)

5. Im Falle einer fehlerhaften Ausschreibung ist auch ein treuwidriges Verhalten des Auftraggebers in Betracht zu ziehen (hier verneint).*)

6. Das Berufungsgericht ist im Falle der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht an dessen Rechtsansicht nur insoweit gebunden, als sie der Aufhebung zugrunde liegt. Das Berufungsgericht ist auch an seine früheren Rechtsansichten nicht gebunden. Im Falle der Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Gehörsverstoßes im Zusammenhang mit Behauptungen einer Partei zu den einer Baubeschreibung zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnissen (hier: Abweichung der tatsächlichen von den ausgeschriebenen Bodenverhältnissen) ist das Berufungsgericht daher nicht gehindert, eine von seiner früheren Auffassung abweichende Auslegung der Baubeschreibung vorzunehmen, das Leistungsverzeichnis als erkennbar fehlerhaft zu bewerten und anzunehmen, dass der Auftragnehmer deshalb nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert ist, Zusatzforderungen zu stellen.*)

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VPRRS 2019, 0353
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wenn elektronische Formulareingaben "verschwinden" ...

VK Südbayern, Beschluss vom 14.10.2019 - Z3-3-3194-1-15-05/19

1. Treten technische Schwierigkeiten bei der Angebotsabgabe aufgrund der verwendeten elektronischen Mittel auf, so sind die Rechtsfolgen danach zu beurteilen, wessen Sphäre sie zuzuordnen sind. Schwierigkeiten auf Auftraggeberseite dürfen nicht zu Lasten der Anbieterseite gehen. Demgegenüber gehen vom Anbieter selbst zu verantwortende Schwierigkeiten zu seinen Lasten (OLG Düsseldorf, IBR 2019, 449 = VPR 2019, 134).*)

2. Die Vergabestelle trifft grundsätzlich die Feststellungslast, dass sie nicht gegen § 11 Abs. 1 oder Abs. 3 VgV verstoßen hat.*)

3. Kann im Rahmen der von der Vergabekammer vorzunehmenden Sachverhaltsermittlung und Beweiserhebung die Ursache für eine fehlerhafte Angebotsabgabe nicht geklärt werden, geht dies nicht automatisch zu Lasten der Vergabestelle, wenn dieser kein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 oder Abs. 3 VgV nachgewiesen werden kann und eine Ursache in der Sphäre des Bieters wahrscheinlich ist.*)

4. Im Hinblick auf den auch im Vergaberecht geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB kann ein Unterlassen einer Information nach § 11 Abs. 3 VgV nur dann zu Lasten eines Auftraggebers gehen, wenn er den entsprechenden Umstand gekannt oder pflichtwidrig nicht gekannt hat.*)

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VPRRS 2019, 0351
Mit Beitrag
ITIT
Digitale Meldeempfänger müssen nicht losweise vergeben werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 15.10.2019 - 1/SVK/030-19

1. Bei der Ausschreibung von einer für eine mehrere Städte und Gemeinden übergreifende Regionalleitstelle zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern (DME) kann vom Grundsatz der Losaufteilung gem. § 97 Abs. 4 GWB abgesehen werden, wenn technische Gründe dies rechtfertigen.*)

2. Das ist der Fall, wenn alle Geräte dasselbe Verschlüsselungssystem besitzen sollen, damit die gesendeten Texte zur selben Zeit empfangen werden können. Anderenfalls würde der Text je nach Verschlüsselungssystem nacheinander, d. h. zeitlich versetzt, an die verschiedenen Empfänger übermittelt werden. Weiterhin spricht für eine Gesamtvergabe, dass bei einheitlichen Geräten Standort übergreifende gemeinsame Schulungen und Updates der Geräte durchgeführt werden können sowie gegebenenfalls eine gesammelte Beschaffung von Ersatzteilen oder die Aushilfe bei defekten Geräten untereinander möglich sind.*)

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VPRRS 2019, 0339
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von Baumaterial ist kein Bau-, sondern ein Lieferauftrag!

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.08.2019 - RMF-SG21-3194-4-40

1. Werden für ein Bauvorhaben Baumaterialien (hier: Granitsteine und -platten) beschafft, handelt es sich nicht um einen Bau-, sondern um einen Lieferauftrag, wenn keine weiteren Bauleistungen hinzukommen.

2. Auch bei der Vergabe von Lieferaufträgen muss der Auftraggeber beim erstmaligen Anfordern von Unterlagen nach Angebotsabgabe eine angemessene Frist setzen.

3. Eine Frist ist angemessen, wenn sie der Bedeutung und dem Umfang der Anforderung gerecht wird, wobei eine zu kurze Frist nicht automatisch eine angemessene Frist in Gang setzt und der Bieter nicht verpflichtet ist, schon vorsorgliche Maßnahmen zu treffen.

4. Gibt der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung lediglich die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bekannt, muss er das Wertungsergebnis umso genauer dokumentieren.

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VPRRS 2019, 0332
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Längeren Ausführungszeitraum angeboten: Ausschluss vom Vergabeverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 27.09.2019 - VK 2-70/19

1. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.

2. Ob eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen vorliegt, ist anhand einer Auslegung sowohl der Vergabeunterlagen als auch des Angebots festzustellen.

3. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass der Bieter stets das vom Auftraggeber Nachgefragte anbieten will.

4. Reicht der Auftragnehmer ein "auftragsbezogenes Terminkonzept" bestehend aus einen Textteil und einem Bauzeitenplan ein, unterliegt dieses Konzept einer ganzheitlichen Bewertung.

5. Wird eine Vertragsfrist verbindlich vorgegeben, führt die Angabe eines längeren Ausführungszeitraums zwingend zum Angebotsausschluss.

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VPRRS 2019, 0327
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Doppelangebote sind auszuschließen!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.07.2019 - 1/SVK/016-19

1. Platziert ein Bieter im Wettbewerb zwei Angebote, die er ausdrücklich als Hauptangebote kennzeichnet, ist es einem Auftraggeber nicht gestattet, eines der Hauptangebote nach Belieben in ein Nebenangebot umzudeuten.*)

2. Sind zwei, von demselben Bieter im Wettbewerb platzierte Angebote inhaltlich-technisch identisch und unterscheiden sie sich lediglich dadurch, dass eines der Hauptangebote hinsichtlich des Preises mit Pauschalierungen mehrerer Leistungstitel arbeitet, so liegen im Ergebnis unzulässige Doppelangebote vor, die vom Wettbewerb auszuschließen sind.*)

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VPRRS 2019, 0325
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenschätzung für individuelle Fassade nicht nach Standardleistungsbuch!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.07.2019 - 1/SVK/018-19

1. Die Kostenschätzung des Auftraggebers ist als ein der eigentlichen Ausschreibung vorgeschalteter Vorgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet. Für die Schätzung muss der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Fachmann Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzergebnis ernsthaft erwarten lassen.*)

2. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Preisermittlung für eine Metallfassade eines Schulgebäudes anhand des Standardleistungsbuches-Bau vorgenommen wird und ein bepreistes Leistungsverzeichnis erstellt wird. Jedoch muss gewährleistet sein, dass der angesetzte Preis auch den speziellen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht. Über die reine Bepreisung der einzelnen Positionen hinaus ist eine Überprüfung der Marktlage und der Preisentwicklung vorzunehmen. Der Auftraggeber muss sich so vergewissern, dass die zu beschaffene Bauleistung annähernd dem geschätzten Preis entspricht.*)

3. Wenn das Leistungsverzeichnis in fast allen Leistungspositionen für die Herstellung der Metallfassade umfangreiche Ausführungshinweise zu verschiedenen Größen, Sonderformen und Detailabstimmungen beinhaltet, ist von einer individuell anzufertigenden Fassade auszugehen, die Ansetzung des Preises für eine reine Standardfassade entspricht dann nicht einem pflichtgemäß geschätzten Auftragswert.*)

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VPRRS 2019, 0329
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DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 66/18

1. Ein Auftrag zur Errichtung eines digitalen Alarmierungssystems für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist nicht als Bau-, sondern als Liefer- bzw. Dienstauftrag zu qualifizieren.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat die Leistungsbeschreibung in einer Weise zu fassen, dass sie allen am Auftrag interessierten Unternehmen den gleichen Zugang zum Vergabeverfahren gewährt.

3. In der Leistungsbeschreibung darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind nur zulässig, wenn sie durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind.

4. Eine Produktvorgabe aus technischen Gründen ist sachlich gerechtfertigt, wenn im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotentialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen) bewirkt wird (hier verneint).




VPRRS 2019, 0310
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht jede frühere Schlechtleistung führt zum Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.04.2019 - Z3-3-3194-1-46-12/18

1. Der Ausschluss eines Bieters wegen Schlechtleistung in einem früheren öffentlichen Auftrag eines anderen Auftraggebers gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB setzt voraus, dass der Auftraggeber, der das Angebot ausschließen will, darlegen kann, dass der andere öffentliche Auftraggeber den Bieter wegen dieser Schlechtleistung rechtmäßig gekündigt hat bzw. rechtmäßig vergleichbare Rechtsfolgen (wie Schadensersatz) herbeigeführt hat (vgl. OLG Celle, IBR 2017, 332 = VPR 2017, 90; OLG Düsseldorf, IBR 2018, 578 = VPR 2018, 228).*)

2. In einem solchen Fall kann unzureichendes zivilrechtliches Vorgehen des anderen öffentlichen Auftraggebers, das dessen ausgesprochene Kündigung als außerordentliche Kündigung unwirksam erscheinen lässt, trotz Schlechtleistung des Bieters zur Rechtswidrigkeit eines Ausschlusses nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB führen.*)

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VPRRS 2019, 0313
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Vergabeunterlagen offensichtlich falsch: Ohne Hinweis kein Nachtrag!

OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019 - 14 U 171/18

1. Beruht der Vertragsabschluss auf einem Vergabeverfahren der VOB/A, ist die Ausschreibung mit dem Inhalt der Auslegung zugrunde zu legen, wie ihn der Empfängerkreis verstehen muss. Grundlage der Auslegung ist der objektive Empfängerhorizont dieser potentiellen Bieter.*)

2. Neben dem Wortlaut der Ausschreibung sind die Umstände des Einzelfalls, u. a. die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, zu berücksichtigen, zudem Verkehrssitte sowie Treu und Glauben.*)

3. Ob die ausschreibende Stelle ein bestimmtes Problem möglicherweise nicht gesehen hat, kann die Auslegung des Vertrags nicht beeinflussen; maßgeblich ist die objektive Sicht der potentiellen Bieter und nicht das subjektive Verständnis des Auftraggebers von seiner Ausschreibung.*)

4. Ein Bauvertrag ist zudem als sinnvolles Ganzes auszulegen. Es ist davon auszugehen, dass der Anbieter eine Leistung widerspruchsfrei anbieten will.*)

5. Bei Unklarheiten über nicht von vornherein in Übereinstimmung zu bringende Vertragserklärungen hat sich die Auslegung zunächst an demjenigen Teil zu orientieren, der die Leistung konkret beschreibt. Dabei kommt dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung gegenüber etwaigen Plänen jedenfalls dann eine vergleichsweise große Bedeutung zu, wenn damit die Leistung im Einzelnen genau beschrieben wird, während die Pläne sich nicht im Detail an dem angebotenen Bauvorhaben orientieren.*)

6. Lediglich im Fall, dass die Vergabe- und Vertragsunterlagen offensichtlich falsch sind, folgt aus dem Grundsatz des Gebots zu korrektem Verhalten bei Vertragsverhandlungen eine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers.*)

7. Unterlässt der Auftragnehmer in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis, ist er nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, Zusatzforderungen zu stellen.*)

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VPRRS 2019, 0303
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf „Honorar nach Zeitaufwand“ gewertet werden?

VK Rheinland, Beschluss vom 30.04.2019 - VK 10/19

1. Zur Auslegung eines Nachprüfungsantrags.*)

2. Verweist die Vergabestelle einen Bieter, der ihr gegenüber nur allgemein die Nichtberücksichtigung seines Angebots beanstandet, an die Vergabekammer, steht das Fehlen einer konkreten Rüge der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags nicht entgegen.*)

3. Zur Zulässigkeit einer zuschlagsrelevanten Preisabfrage für angehängte Stundenlohnarbeiten.*)

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VPRRS 2019, 0304
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Auftraggeber muss beweisen, dass Information elektronisch verschickt wurde!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2019 - Verg 54/18

1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die aus § 134 GWB folgende Informations- und Wartepflicht verstoßen hat und der Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (hier bejaht).

2. Im Regelfall darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach der Absendung der Information geschlossen werden. Diese Frist verkürzt sich bei Versendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax auf zehn Kalendertage.

3. Der öffentliche Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Versendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax.

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VPRRS 2019, 0292
Mit Beitrag
RechtswegRechtsweg
Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoß: Kein Fall für die Baukammer!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2019 - 11 SV 34/19

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Abbrucharbeiten fällt nicht in die Sonderzuständigkeit der neu gebildeten Baukammern.

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VPRRS 2019, 0267
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Benennung spezieller Nachunternehmerleistungen kann nachgefordert werden!

VK Rheinland, Beschluss vom 28.08.2019 - VK 25/19

Ergibt sich, gegebenenfalls nach Auslegung und unter Berücksichtigung weiterer Begleitumstände, dass ein Bieter bestimmte Leistungen nicht selbst durchführt, sondern an Nachunternehmer vergibt und enthält das Angebot trotz ausdrücklicher Forderung in den Vergabeunterlagen keine Erklärung, ist das Angebot unvollständig; die fehlende Erklärung ist nachzufordern.

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VPRRS 2019, 0300
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Maßnahme vorzeitig begonnen: Fördermittel müssen zurückgezahlt werden!

VG Minden, Urteil vom 17.07.2019 - 11 K 2021/18

1. Ein Verstoß gegen das das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (hier: durch die vorbehaltlose Beauftragung eines Ingenieurs mit der Erbringung der Leistungsphasen 7 bis 9 ohne Zustimmung des Fördermittelgebers) ist fördermittelschädlich.

2. Die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zwingen bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen im Regelfall zum Widerruf bzw. zur Rücknahme einer Zuwendung, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen.

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VPRRS 2019, 0289
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Pförtnerdienst oder Bewachungstätigkeit?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2018 - 2 VK LSA 21/17

1. Zur Abgrenzung zwischen Empfangs- und Pförtnerdiensten einerseits und Sicherheits- und Bewachungsdiensten andererseits.

2. Untergeordnete Überwachungstätigkeiten (hier: Kontrolle von Überwachungskameras) stehen der Einordnung einer Tätigkeit als Empfangs- und Pförtnerdienst nicht entgegen.

3. Die Bestimmung der Gewichtung der Zuschlagskriterien obliegt allein dem öffentlichen Auftraggeber. Die Angabe des Zuschlagskriteriums "Qualität" ist aufgrund seiner Pauschalität allerdings nicht ausreichend.

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VPRRS 2019, 0288
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Angebot einer Rücknahmevergütung: Unzulässige Ergänzung der Vergabeunterlagen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.12.2018 - 3 VK LSA 67/18

1. Eine unterlassene Kennzeichnung der Angebote lässt einen sicheren Ausschluss der Manipulierbarkeit nach Ablauf der Angebotsfrist nicht zu. Ein ordnungsgemäßer Wettbewerb ist objektiv nicht mehr gewährleistet.*)

2. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz ist es dem Auftraggeber im Vergabeverfahren nicht gestattet, Änderung oder Ergänzungen der Leistungsbeschreibung durch einen Bieter zu zulassen.*)

3. Es steht nicht im Belieben des Auftraggebers, die Bieterrangfolge durch Einbeziehung einer zusätzlich angebotenen Leistung eines Bieters zu beeinflussen. Dem öffentlichen Auftraggeber steht diesbezüglich kein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Jede vorgenommene Ergänzung an den Vertragsgrundlagen muss zum zwingenden Ausschluss des Angebots führen. Der Wettbewerbsgrundsatz vergleichbarer Angebote ist nur so gewährleistet.*)

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VPRRS 2019, 0282
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebot kann im Unterschwellenbereich gewertet werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.01.2019 - 3 VK LSA 73/18

1. Eine Leistung, die von der technischen Spezifikation abweicht, kann angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein.

2. Ein Anspruch auf Bewertung eines Nebenangebots besteht nur, wenn Nebenangebote zugelassen sind und der Nachweis der Gleichwertigkeit mit den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erbracht ist.

3. Die Bieter müssen bereits bei Angebotsabgabe die in ihren Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend beschreiben.

4. Bei Angeboten, die in die engere Wahl gekommen sind, soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte als das Wirtschaftlichste erscheint. Werden keine Zuschlagkriterien bekannt gemacht, ist nur der niedrigste Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium anzuwenden.

5. Im Unterschwellenbereich können Nebenangebote auch dann gewertet werden, wenn als Zuschlagskriterium allein der Preis genannt wurde und für Nebenangebote keine Mindestanforderungen benannt sind.

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VPRRS 2019, 0284
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeitprüfung ist zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 19.08.2019 - VK 1-55/19

1. Schreibt der Auftraggeber die Lieferung von Fertignasszellen in Leichtbetonweise aus und lässt er gleichwertige Lösungen zu, kann das Angebot eines Bieters, der Nasszellen aus Stahlblech anbietet, nicht wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden.

2. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit anhand der ausgeschriebenen Anforderungen ist vom Auftraggeber nachvollziehbar zu dokumentieren.

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