Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
191 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
VPRRS 2006, 0477VK Bremen, Beschluss vom 01.02.2006 - VK 1/06
1. Öffentliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.
2. Stellt ein Bieter die Zuschlagsfähigkeit seines Angebots zur Überprüfung, so kann ihm der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als den von ihm zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen.
3. Fordert der Auftraggeber freie Farbtonwahl bei der Lieferung der Heizkörper und bietet der Bieter lediglich weiße Heizkörper an, die nachträglich den gewünschten Farbton erhalten könnten, so ist dieses Angebot wegen fehlender Eindeutigkeit zwingend auszuschließen, sofern sich dem Angebot nicht entnehmen lässt, ob und ggf. wie sich die nachträgliche Änderung des Farbtons preislich niederschlagen kann.
VolltextVPRRS 2006, 0476
VK Bremen, Beschluss vom 12.10.2006 - VK 04/06
1. Ein zwingender Ausschlussgrund ist vom Auftraggeber bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens - d.h. bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung - zu beachten. Selbst wenn der Auftraggeber zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht und das Angebot zu Unrecht in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hatte, ist das Vertrauen auf dieses vergaberechtswidrige Verhalten des Auftraggebers rechtlich nicht schützenswert.
2. Fehlen in der Leistungsbeschreibung geforderte Angaben, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.
VolltextVPRRS 2006, 0473
VK Nordbayern, Beschluss vom 10.11.2006 - 21.VK-3194-33/06
1. Die Antragstellerin kann das Versäumen ihrer Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 GWB) nicht durch urlaubsbedingte Abwesenheit der zuständigen Person rechtfertigen.*)
2. Ein Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A von der Wertung zwingend auszuschließen, wenn verlangte Typenbezeichnungen fehlen.*)
3. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber mit den Bietern Verhandlungen führen, um Zweifel über das Angebot zu beheben. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben ( § 24 Nr. 2 VOB/A ).*)
4. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die von der Antragstellerin mitgeteilten Werte einer Geräteliste auf Plausibilität zu überprüfen. Es ist allein Sache des Bieters, seine Erklärungen auf Schreibfehler zu kontrollieren. Aus Gründen des nach § 97 Abs. 2 GWB festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes kann ein Schreibfehler im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens nicht mehr korrigiert werden.*)
VolltextVPRRS 2006, 0415
VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
1. Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hat, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft rügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet.
2. Eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren.
3. Die Rüge in einem zwischenzeitlich im „Zweitverfahren“ neu ausgeschriebenen Vergabeverfahren („Erstverfahren“) hat dann Bestand, wenn der Antragsteller, der in dem erneuten Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hat, bei Abgabe seines Angebotes ausdrücklich betont, dass seine Rüge zur Aufhebung der Ausschreibung weiter Gültigkeit haben soll.
VolltextVPRRS 2006, 0256
VK Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2005 - VK-6/2005-F
§ 16 Absatz 3 VOF konkretisiert den Grundsatz des transparenten Verfahrens auch für das Verhandlungsverfahren der VOF. Danach hat der Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung oder in der Bekanntmachung alle zur Anwendung vorgesehenen Auftragskriterien anzugeben, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung. Ergibt sich danach keine Differenzierung zwischen den Bewerbungen, die eine Auswahl willkürfrei und tragfähig macht, ist das Honorar ein zulässiges und wettbewerbsgerechtes ergänzendes Kriterium, wenn die Art und Weise der Einführung in den Wettbewerb die Chancengleichheit der Bewerber und die Transparenz des Wettbewerbs wahrt.*)
VolltextVPRRS 2006, 0236
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2006 - VK-06/2006-B
Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten vor der Vergabekammer nach dem Verursacherprinzip je zur Hälfte, § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungskostengesetz (VwKostG). § 128 GWB enthält zwar keine ausdrückliche Regelung über die Verteilung der Kostenlast bei Antragsrücknahme, aber in § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB wird ausdrücklich auf die Geltung des Verwaltungskostengesetzes verwiesen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ist derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet, der eine Amtshandlung veranlasst hat - also die Ursache dafür gesetzt hat - oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird. Zwar hat die Antragstellerin durch Einreichen des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer das vorliegende Vergabeverfahren bewusst in Gang gesetzt und damit eine Amtshandlung im Sinn von § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG veranlasst. Jedoch hat die Antragsgegnerin selbst die für dieses Verfahren unzuständige Vergabeprüfstelle in der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens benannt und damit wesentlich dazu beigetragen, dass die Antragstellerin sich zwecks Nachprüfung des Vergabeverfahrens an die Vergabekammer gewandt hat.*)
VolltextVPRRS 2006, 0172
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2005 - VK-30/2005-B
1. Der Antragsgegner vermochte den Nachweis nicht zu führen, dass der Antragstellerin eine schweren Verfehlung im Sinn von § 8 Nr. 5 c VOB/A vorzuwerfen ist. Denn der Antragsgegner stützt sich in seinem Vortrag lediglich auf Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Zustandekommens bzw. der Erfüllung eines Wartungsvertrages sowie des Abnahmezeitpunktes der Leistung in einem Vertragsverhältnis der Niederlassung xxxx des Auftraggebers mit der Antragstellerin. Allein das Vorliegen einer Auseinandersetzung zwischen Vertragsparteien belegt jedoch noch nicht eine schuldhafte Vertragsverletzung der einen Seite, die ggfs. als schwere Verfehlung einzustufen sein könnte.*)
2. Gemäß § 17 a Nr. 3 Abs. 1 i.V.m. § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A muss bei europaweiter Ausschreibung die Bekanntmachung die verlangten Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters (§ 17 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe s VOB/A) enthalten. Selbst der Hinweis in beiden Ausschreibungen auf die Verdingungsunterlagen sowie der pauschale Verweis auf § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A bezüglich der Eignungsanforderungen kann daher nicht als ausreichend bewertet werden. Ohne eine wirksame Forderung der Eignungsnachweise ist allerdings auch keine Eignungsprüfung möglich, jedenfalls könnte kein Angebot formal als bzgl. der Eignungsnachweise als unvollständig angesehen werden, wenn es die in den Verdingungsunterlagen geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig enthält, da schon die Anforderung nicht wirksam gestellt wurde.*)
VolltextVPRRS 2006, 0150
VK Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2005 - 2 VK 54/05
1. Ist ein Bieter der Auffassung, dass die Leistungsanforderungen des Auftraggebers bezogen auf den Zweck der Maßnahme nicht optimal sind und das Vorhaben anders und preisgünstiger verwirklicht werden kann, hat er die Möglichkeit, neben oder auch anstelle des Hauptangebotes ein Nebenangebot abzugeben und bereits mit der Abgabe des Angebotes die technische Gleichwertigkeit darlegen.*)
2. Der dem Auftraggeber zustehende subjektive und objektive Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Gleichwertigkeit der Gebrauchstauglichkeit kann ihm nicht durch den Bieter genommen werden, selbst wenn dessen Vorschläge möglicherweise dem gedachten Verwendungszweck genauso gut oder besser dienen.*)
VolltextVPRRS 2006, 0030
VK Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2005 - VgK-49/2005
1. Bei einem zwingend auszuschließenden Angebot fehlt die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag.
2. Fehlt das vom Auftraggeber geforderte Formblatt EFB-Preis 1d, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn an Stelle des Formblatts EFB-Preis 1d inhaltlich ein anderes Formblatt notwendig gewesen wäre und der Bieter diesen Fehler nicht rügt.
VolltextVPRRS 2006, 0019
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.11.2005 - 1 VK LVwA 44/05
Der Nachprüfungsantrag eines zwingend auszuschließenden Bieters kann ohne Rücksicht auf die Zuschlagsfähigkeit konkurrierender Angebote auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung als begründet erscheinen.*)
VolltextOnline seit 2005
VPRRS 2005, 0677OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2005 - Verg 67/05
1. Die von einem Wettbewerbsteilnehmer im Vorfeld der Auslobung eines Architektenwettbewerbes aus akquisitorischen Gründen erstellte Planung, die Grundlage einer Bauvoranfrage geworden ist, führt nicht zum Ausschluss der Teilnahmeberechtigung gemäß § 4 Abs. 3 VOF, wenn die baurechtlichen Anforderungen des auf dieser Planung beruhenden Bauvorbescheides in die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs aufgenommen worden sind.
2. Die Verpflichtung des Wettbewerbsteilnehmers zur Wahrung von Anonymität der Wettbewerbsarbeit im Auslobungsverfahren erstreckt sich nicht darauf, einen Planungsentwurf gegenüber jedermann geheim zu halten oder ihn, wenn er der Öffentlichkeit bereits vorgestellt worden ist, nicht mehr in einem Auslobungsverfahren als Beitrag einzureichen.
VolltextVPRRS 2005, 0460
VK Münster, Beschluss vom 17.06.2005 - VK 12/05; VK 13/05
Der Begriff "technische Spezifikationen" in § 21 Nr. 2 VOB/A bezieht sich auf Leistungen, die anhand von allgemein formulierten und standardisierten technischen Vorgaben beschrieben werden.*)
VolltextVPRRS 2005, 0433
OLG München, Beschluss vom 05.07.2005 - Verg 9/05
1. Die Preisangabe "in vorgenannter Type enthalten" ist dann nicht unvollständig, wenn ein Produkt zusammen mit einem anderen Produkt ein einheitliches Bauteil bildet, so dass eine gesonderte Preisausweisung für Bestandteile dieses Bauteiles unmöglich ist, und der Auftraggeber nur für den Fall einer anderen technischen Lösung die Preise für die einzelnen Bestandteile abfragt.*)
2. Die Angabe eines Nullpreises in Form der Bemerkung "in Position bereits enthalten" ist dann zulässig, wenn die angebotene Leistung tatsächlich kostenlos erfolgt (hier: kein Anfall von Lizenzgebühren wegen eigener Softwareentwicklung).*)
VolltextVPRRS 2005, 0432
OLG München, Beschluss vom 05.07.2005 - Verg 009/05
1. Die Preisangabe "in vorgenannter Type enthalten" ist dann nicht unvollständig, wenn ein Produkt zusammen mit einem anderen Produkt ein einheitliches Bauteil bildet, so dass eine gesonderte Preisausweisung für Bestandteile dieses Bauteiles unmöglich ist, und der Auftraggeber nur für den Fall einer anderen technischen Lösung die Preise für die einzelnen Bestandteile abfragt.*)
2. Die Angabe eines Nullpreises in Form der Bemerkung "in Position bereits enthalten" ist dann zulässig, wenn die angebotene Leistung tatsächlich kostenlos erfolgt (hier: kein Anfall von Lizenzgebühren wegen eigener Softwareentwicklung).*)
VolltextVPRRS 2005, 0356
OLG München, Beschluss vom 17.05.2005 - Verg 9/05
Untersagt die Vergabekammer der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags auf das Angebot eines Beigeladenen, ist ein Antrag des Beigeladenen auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung seiner sofortigen Beschwerde entsprechend § 118 Abs.1 Satz 3 GWB unzulässig, weil auch in diesem Fall das gesetzliche Zuschlagsverbot nach § 118 Abs. 3 GWB besteht.*)
VolltextOnline seit 2004
VPRRS 2004, 0008OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2003 - 11 Verg 9/03
1. Die Vorgabe eines Leitfabrikats ist ausnahmsweise zulässig, wenn ein legitimes Interesse des Auftraggebers besteht. Als legitimes Interesse genügt das Interesse, jedes vermeidbare Risiko, das aus zusätzlichen Schnittstellen zu einer bereits vorhandenen Technik resultieren kann, auszuschließen.
2. Ob das Angebot im Nachprüfungsverfahren auszuschließen ist, betrifft - zumindest in den Fällen, in denen der Ausschluss wie vorliegend nicht evident erscheint - die Begründetheit, nicht die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages.
3. Besteht die konkrete Möglichkeit, dass das Angebot des betreffenden Unternehmens doch noch in den Kreis derjenigen Angebote kommt, die für eine Zuschlagserteilung ernsthaft in Betracht zu ziehen sind, so genügt dies für eine hinreichend konkrete Aussicht auf Erteilung des Zuschlags und damit auch für die Antragsbefugnis.
4. Als legitimes Interesse des Antragsgegners genügt das dadurch begründete Interesse, jedes vermeidbare Risiko, das aus Kompatibilitätsproblemen resultieren kann, auszuschließen.
VolltextVPRRS 2004, 0005
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2003 - Verg W 6/03
§ 13 Satz 4 VgV a.F. bzw. Satz 6 n.F. sind verfassungswidrig; wegen der insoweit unterschiedlichen Rechtsprechung der Vergabesenate erfolgt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof.
VolltextOnline seit 2003
VPRRS 2003, 0629OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.10.2003 - 1 Verg 2/03
1. Wird zulässigerweise gemäß § 9 Nr. 5 VOB/A vom Gebot der Produktneutralität abgewichen, so ist der Hersteller oder der Lieferant der vorgeschriebenen Produkte auch nicht aus Gründen der wettbewerblichen Chancengleichheit vom Vergabeverfahren auszuschließen.
2. Der Amtsermittlungsgrundsatz aus § 110 Abs. 1 Satz 1 GWB führt nicht dazu, dass die Vergabekammer nicht beanstandete Rechtsverletzungen beseitigen kann, soweit in Ermangelung einer Rüge Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB eingetreten ist.
VolltextVPRRS 2003, 0583
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003 - 1 Verg 3/03
1. Falls der Vergabestelle gestattet sein sollte, schon vor Erreichen des 80 %-Kontingents einzelne Lose dem 20 %-Kontingent zuzuschlagen, muss sie konsequenterweise an ihrer nach außen dokumentierten Zuordnung festgehalten werden, um nachträgliche Manipulationen auszuschließen.*)
2. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist nicht berührt, wenn es sich um erst aus dem Leistungsverzeichnis ersichtliche Vergaberechtsfehler handelt.*)
3. Die fehlende oder verspätete Rüge eines Verstoßes gegen bieterschützende Vorschriften führt dazu, dass die präkludierte Beanstandung auch von Amts wegen nicht wieder aufgegriffen werden darf. Die Beanstandung kann auch mittelbar keine Berücksichtigung mehr finden.*)
4. Bei Vorliegen einer Abweichung der "technischen Spezifikation" fordert § 21 Nr. 2 Satz 2 VOB/A die eindeutige Bezeichnung der Abweichung im Angebot. Der Bieter muss nicht nur darlegen, dass er etwas anders macht, sondern auch, was genau er anders macht. In den betreffenden Angebotspositionen, den davon erfassten Positionsgruppen, dem jeweiligen Abschnitt oder unter Umständen im ganzen Angebot ist eindeutig und klar verständlich zu sagen, dass eine Abweichung von den technischen Spezifikationen vorliegt und worin sie liegt.*)
5. Auch im Angebot einer zum Teil technisch abweichenden Leistung müssen die Preise dem Leistungsverzeichnis entsprechend im Einzelnen nach Einheits- und Gesamtpreisen ausgewiesen werden.*)
6. Nebenangebote müssen sich inhaltlich in jeder Hinsicht am Hauptangebot messen lassen. Entsprechend der Leistungsbeschreibung (§ 9 Nr. 1 VOB/A) müssen sie so erschöpfend und mit allen Daten beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann.*)
7. Aufklärungsgespräche dürfen sich nur auf die Erläuterung des wirklichen Angebots beziehen. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A lässt Aufklärungsverhandlungen nur über ein feststehendes, vom Bieter zweifelsfrei formuliertes Angebot zu.*)
8. Die Darlegung der Gleichwertigkeit ist nicht auf den Beleg einer abstrakt-generellen Eignung der angebotenen technischen Lösung zur Durchführung des Bauvorhabens zu beschränken. Maßgeblich ist die Gesamtschau aller wertbildenden Kriterien, zu denen neben dem technischen Wert und dem Preis hier auch die Auseinandersetzung mit den Vorteilen der nach dem Leistungsverzeichnis geforderten Leistung, mithin der Gebrauchstauglichkeit und Bedienungsfreundlichkeit der Anlage, gehört hätte.*)
VolltextVPRRS 2003, 0410
OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003 - 13 Verg 9/03
1. Eine Vergabestelle kann nicht durch Entscheidung der Vergabekammer oder des Vergabesenates gezwungen werden, eine Leistung zu vergeben, die sie zwar bei Ausschreibung, später jedoch keinesfalls mehr beschaffen will.*)
2. Schadenersatzansprüche wegen einer damit verbundenen Aufhebung des Vergabeverfahrens bleiben unberührt.*)
VolltextVPRRS 2003, 0394
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2002 - Verg W 16/02
Nebenangebote müssen so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass der Auftraggeber es prüfen, werten und feststellen kann, ob es gleichwertig ist. Sie müssen insbesondere unmissverständlich erkennen lassen, was angeboten wird.*)
VolltextVPRRS 2003, 0350
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg. 2/01
1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)
2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)
3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)
4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)
VolltextVPRRS 2003, 0258
BayObLG, Beschluss vom 01.12.1999 - Verg 2/99
1. Die Kostenfestsetzung aus Beschlüssen des Vergabesenats bemißt sich gemäß ZPO §§ 103 ff.*)
2. Gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Rechtspflegers des Vergabesenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist die befristete Erinnerung gemäß RPflG § 11 Abs 2 S 1 statthaft.*)
VolltextVPRRS 2003, 0074
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2001 - Verg 23/01
Die Vergabestelle kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ihre in der dritten Wertungsstufe des § 10 Abs. 1 VOF (Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter) zu Gunsten einer Antragstellerin getroffene Entscheidung nicht in der vierten Wertungsstufe bei der Auswahl desjenigen Bieters, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 16 Abs. 1 und 2, VOF), wieder rückgängig machen.
VolltextVPRRS 2003, 0064
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002 - Verg W 12/02
Der Ausschluß eines Angebot ist grundsätzlich gerechtfertigt, wenn Positionen zwar nicht gänzlich unausgefüllt gelassen wurden, inbesondere eine Artikelbezeichnung eingetragen wurde, aber weder ein Einzel- noch ein Gesamtpreis angegeben wurde.
Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn die fehlenden Angaben die Eindeutigkeit des Angebots nicht tangieren, sie auf Grund ihrer Geringfügigkeit keine kalkulatorischen Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen von Seiten des Bieters ausgeschlossen sind (OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493).
VolltextVPRRS 2003, 0061
BayObLG, Beschluss vom 08.11.2002 - Verg 27/02
Die Unvollständigkeit und Unklarheit der im Angebot enthaltenen Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss des Angebots.
VolltextVPRRS 2003, 0030
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg 2/01
1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)
2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)
3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)
4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)
VolltextVPRRS 2003, 0029
OLG Naumburg, Beschluss vom 12.06.2001 - 1 Verg 1/01
1. Gibt ein Bieter in einem EU-weiten Vergabeverfahren als Angebotsunterlagen zugleich ein Kurzleistungsverzeichnis, in welchem obligatorische Bieterangaben fehlen, und Ablichtungen eines Teils des Originalleistungsverzeichnisses mit handschriftlichen Ergänzungen ab, so können diese Unterlagen in ihrer Zusammenfügung als die verbindliche Äußerung des Bieterwillens aufzufassen sein.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn die so interpretierten Angebotsunterlagen eine - unzulässige, zum Ausschluss des Angebots nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A führende - Änderung der Verdingungsunterlagen darstellen.*)
3. Die nach Angebotsfrist abgegebene Erklärung des Bieters, bei den handschriftlichen Ergänzungen in den Ablichtungen des Originalleistungsverzeichnisses handele es sich lediglich um unverbindliche Erläuterungen des Angebots, ist unerheblich.*)
VolltextVPRRS 2003, 0024
KG, Beschluss vom 15.04.2002 - KartVerg 3/02
1. Wird ein erkannter Verstoß gegen Vergabebestimmungen ohne vorherige Rüge sogleich bei der Vergabekammer geltend gemacht, ist der Nachprüfungsantrag nicht unzulässig, wenn die Beanstandung so aktuell ist, dass der Antragsteller mit der Rüge noch nicht präkludiert wäre (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00).*)
2. Die prozessualen Interessen des Auftraggebers werden durch den ohne vorherige Rüge angebrachten Nachprüfungsantrag nicht beeinträchtigt, weil er der Beanstandung nach Zustellung des Nachprüfungsantrags abhelfen und dadurch die Erledigung der Hauptsache herbeiführen kann und im Rahmen der dann zu treffenden Kostenentscheidung der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen ist.*)
3. Dürfen Nachunternehmer nur für Leistungen eingesetzt werden, auf deren Erbringung der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist und will dieser Subunternehmer entgegen den Verdingungsunterlagen nicht sofort, sondern erst nach Auftragserteilung benennen, rechtfertigt diese Abweichung keinen Ausschluss vom Vergabeverfahren, wenn bei Widersprüchen vorrangig die Verdingungsunterlagen gelten und das Angebot des Unternehmers nur insofern, als es diesen nicht widerspricht. In solchen Fällen droht keine Verfälschung des Wettbewerbs, weil der Bieter daran festgehalten werden kann, die Leistungen im eigenen Betrieb erbringen zu müssen (Abgrenzung zu Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 6 Verg 4101).*)
4. Von der Entscheidung eines anderen OLG wird nur dann in einer die Vorlage an den Bundesgerichtshof gebietenden Weise abgewichen, wenn eine Rechtsfrage bei im Wesentlichen gleich oder vergleichbar gelagertem Sachverhalt anders beurteilt werden soll. Die abstrakte, vom Sachverhalt losgelöste Beantwortung einer Rechtsfrage durch den anderen Senat bindet nicht. Inwieweit die Sachverhalte gleich oder vergleichbar gelagert sind, ist eine Frage der einzelnen Fälle.*)
VolltextOnline seit 2002
VPRRS 2002, 0150OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2002 - 6 Verg 3/02
1. Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde ist auf Antrag der Vergabestelle deklaratorisch die Wirkungslosigkeit einer Zwischenentscheidung nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB festzustellen. Die Zulässigkeit einer solchen - im GWB nicht ausdrücklich vorgesehenen - Entscheidung ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Bestimmungen, etwa der §§ 269 Abs. 4, 620f Abs. 1 S. 2 ZPO.*)
2. Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde ist entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO zu verfahren. Die Kostenentscheidung bezieht sich auch auf die durch das Zwischenverfahren nach § 118 Abs. 1 GWB entstandenen Mehrkosten.*)
3. Hat der Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde und den Nachprüfungsantrag zurückgenommen, tritt mit der zuerst erklärten Rechtsmittelrücknahme die Rechtskraft ein, so dass die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ins Leere geht und über die Wirkungslosigkeit der Vergabekammerentscheidung eine Feststellung nicht mehr möglich ist.*)
VolltextVPRRS 2002, 0133
OLG Jena, Beschluss vom 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
1. Hält der Vergabesenat eine sofortige Beschwerde für unbegründet, kann jedoch in der Hauptsache wegen einer notwendigen Divergenzvorlage nur der BGH diese Entscheidung treffen, ist ein Fall der offenkundig fehlenden Erfolgsaussicht nicht anzunehmen, so dass die aufschiebende Wirkung anzuordnen ist, falls nicht ein Fall des § 118 Abs. 2 S. 2 GWB vorliegt.*)
2. Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt.*)
3. Die nach Angebotseröffnung erfolgte Benennung der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen stellt eine unstatthafte Änderung des Angebots dar, die dann dem Nachverhandlungsverbot des § 24 VOB/A unterfällt, wenn 20 bis 30 % der Gesamtleistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen.*)
4. Der Senat folgt der Auffassung, dass die Vergabeprüfungsinstanzen in einem durch einen unzulässigen Nachprüfungsantrag eingeleiteten Verfahren nicht unabhängig von den Anträgen der Beteiligten auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken können (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.8.2002, Verg 9/0). Wegen der gegenteiligen Ansicht des OLG Naumburg (Beschluss v. 15.03.2001, 1 Verg 11/00) bedarf es in der Hauptsache einer Vorlage an den BGH.*)
VolltextVPRRS 2002, 0114
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2002 - Verg 3/02
1.) der Bieter ist erst dann zur Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB verpflichtet, wenn die VSt sich das zu beanstandende Verhalten des mit der Prüfung beauftragten Dritten zu eigen macht.
2.) Es ist unzulässig, im Wege von Verhandlungen nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A gemeinschaftliche Kalkulationsirrtümer oder sonstige Fehlkalkulationen des Bieters zu beseitigen.
3.) Die Angabe 0,00 DM mit Bemerkung "enthalten" ist eine verbindliche Preisangabe, an die sich der Bieter auch festhalten lassen muss.
4.) Der aus § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A herzuleitende Grundsatz, dass die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen, geht nicht so weit, dass der Bieter gezwungen wäre, selbst kleine Nebenpositionen mit fiktiven Preisen auszuweisen und seine interne Kalkulation offen zu legen.
VolltextVPRRS 2002, 0101
BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002 - Verg 2/02
Ein Angebot, das die in der Ausschreibung geforderten Erklärungen nicht oder nicht vollständig enthält - hier: fehlende Angaben im Formblatt "Tariftreue- und Nachunternehmererklärung" -, ist grundsätzlich geeignet, die Wettbewerbsstellung der Bieter zu verändern. Denn der entsprechende Bieter ist, im Gegensatz zu den Bietern mit annahmefähigen Angeboten, nicht an sein Angebot gebunden und hat insofern einen Wettbewerbsvorteil.
VolltextVPRRS 2002, 0008
BayObLG, Beschluss vom 01.10.2001 - Verg 6/01
Der Wirksamkeit einer solchen Erklärung steht nicht etwa entgegen, dass der Auftraggeber nach § 1 a Nr. 1 Abs. 2 VOB/A gehalten wäre, seine Auftragsvergaben in einer solchen zeitlichen Reihenfolge zu planen, dass Lose unter 1 Mio. Euro erst nach Erreichen der 80 %, was hier noch nicht der Fall ist, zur Vergabe kommen dürfen. Sinn und Zweck der Regelung verlangen vielmehr eine Auslegung dahingehend, dass letztlich 80 % des Gesamtauftragswerts aller Bauaufträge in einem EU-weiten Wettbewerb vergeben werden sollen, dem Auftraggeber aber keine bestimmte Reihenfolge für europaweite und nationale Vergaben vorgeschrieben wird (Senatsbeschluss vom 27.4.2001 - Verg 5/01).
VolltextOnline seit 2001
VPRRS 2001, 0026VK Bund, Beschluss vom 24.10.2000 - VK 1-31/00
1. Ein Angebot ist nicht als unvollständig zu werten, wenn für den Wettbewerb unerhebliche Bietererklärungen fehlen.
2. Hat ein Bieter Änderungen am Leistungsverzeichnis (LV) vorgenommen, muss sein Angebot zwingend ausgeschlossen werden.
3. Ersetzen diese Änderungen des Bieters lediglich vorgegebene Materialien und Konstruktionen, liegt keine abweichende Technische Spezifikation (TS) vor.
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VPRRS 2000, 0058VK Nordbayern, Beschluss vom 26.09.2000 - 320.VK-3194-24/00
1. Unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen, die nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A einen Ausschluss des Angebots erfordern, können wegen § 24 Nr. 3 VOB/A nicht nachträglich rückgängig gemacht werden.
2. Im Nachprüfungsverfahren kann man sich nicht mehr auf eine Unklarheit des Leistungsverzeichnisses berufen, wenn eine Aufklärung nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A rechtzeitig möglich gewesen wäre.
VolltextVPRRS 2000, 0050
VK Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2000 - 203 VgK-02/2000
Ein Angebot, das erst nach Öffnung des ersten Angebots dem Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin übergeben wird, darf nicht gewertet werden.
VolltextVPRRS 2000, 0016
BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 85/97
Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses
a) § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A ist eine zwingende Vorschrift. Sie dient dem Schutz des korrekten Wettbewerbs, vor allem der redlichen Mitbieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden.
b) Dem Auftragnehmer wird ein ungewöhnliches Wagnis noch nicht ohne weiteres dadurch aufgebürdet, daß die im Rahmen seines Auftrages entgeltlich anzubietenden Gerüste zugleich auch für Folgearbeiten anderer Auftragnehmer vorgehalten werden sollen.
VolltextVPRRS 2000, 0008
BGH, Urteil vom 21.12.1995 - VII ZR 286/94
Die folgende von einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber gegenüber Kaufleuten gestellte Klausel:
"Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Anlaß der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er als Schadensersatz drei vom Hundert der Auftragssume an die Stadt zu zahlen, es sei denn, daß ein höherer Schaden nachgewiesen wird."
hindert den Klauselgegner nicht daran, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, und verstößt deshalb nicht gegen § 9 AGBG.
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VPRRS 1999, 0009OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 13 Verg 6/99
(ohne amtliche Leitsätze)
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