Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
191 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1281VK Sachsen, Beschluss vom 13.06.2000 - 1/SVK/39-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1280
VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2000 - 1/SVK/33-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1279
VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2000 - 1/SVK/26-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1276
VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2000 - 1/SVK/26-00 g
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1818
VK Nordbayern, Beschluss vom 01.08.2013 - 21.VK-3194-23/13
1. Bereits aus der Leistungsbeschreibung ist erkennbar, welche Leistung die VSt im Einzelnen fordert. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte die ASt erkennen können, inwieweit die Ausschreibung gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung verstößt. Ist eine Rüge der ASt diesbezüglich jedoch nicht bis zum Ende der Angebotsfrist erfolgt, so ist die ASt mit diesem Vorbringen präkludiert.*)
2. Ist im Angebot der ASt keine Abweichung vom Leistungsverzeichnis vermerkt, muss die VSt das Angebot nach dem objektiven Erklärungswert dahingehend verstehen, dass die ASt entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses angeboten hat. Ein Ausschluss des Angebots gem. §§ 16 EG Abs. 1 Nr. 1 b), 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen ist dann nicht gerechtfertigt.*)
3. Hat sich im Zuge der Aufklärung nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A herausgestellt, dass die ASt zu einer mit dem Leistungsverzeichnis vollständig konformen Leistung nicht willens ist, so ist ihr Ausschluss wegen fehlender Eignung gem. § 16 EG Abs. 2 Nr. 1 VOB/A rechtmäßig.*)
4. Die VSt kann nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter verhandeln, um sich über seine Eignung, das Angebot selbst oder die geplante Ausführung zu unterrichten. Die Aufklärung bestimmter technischer Daten wie Materialien oder Verfahrenstechniken nach Angebotsabgabe und vor Zuschlagserteilung sind gleichermaßen zulässig wie eine Abfrage dieser Daten im Leistungsverzeichnis selbst.*)
VolltextVPRRS 2013, 1251
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2001 - VK 7/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1245
VK Nordbayern, Beschluss vom 28.09.2000 - 320 VK-3194-24/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1237
VK Nordbayern, Beschluss vom 28.09.2000 - 320.VK-3194-23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1235
VK Nordbayern, Beschluss vom 04.05.2000 - 320.VK-3194-08/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1191
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.05.2001 - 2 VK 7/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1168
VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2001 - VgK-07/2001
Die Vergabestelle ist nicht befugt, eine nachträgliche grundlegende Veränderung einzelner Zuschlagskriterien vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich zuvor durch die Veröffentlichung der anzuwendenden Bewertungsmatrix in erheblichem Maße selbst bindet.
VolltextVPRRS 2013, 1162
VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2001 - 203-VgK-07/2001
Die Vergabestelle ist nicht befugt, eine nachträgliche grundlegende Veränderung einzelner Zuschlagskriterien vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich zuvor durch die Veröffentlichung der anzuwendenden Bewertungsmatrix in erheblichem Maße selbst bindet.
VolltextVPRRS 2013, 1146
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2000 - VgK-02/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1139
VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1138
VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1135
VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1105
VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/2001
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
VolltextVPRRS 2013, 1104
VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
VolltextVPRRS 2013, 1103
VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01-B
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
VolltextVPRRS 2013, 1092
VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/2001-B
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
VolltextVPRRS 2013, 1010
VK Detmold, Beschluss vom 16.01.2001 - VK.11-31/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0940
VK Bund, Beschluss vom 04.08.1999 - VK 2-16/99
1. Für die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens nach Erledigung eine Nachprüfungsverfahrens gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist Voraussetzung, dass das Nachprüfungsverfahren seinerseits zulässig war.
2. Zum Erfordernis der unverzüglichen Rüge eines vom Anbieter erkannten Verstoßes gegen Vergabevorschriften.
VolltextVPRRS 2013, 0875
VK Nordbayern, Beschluss vom 20.06.2013 - 21.VK-3194-26/13
1. Wenn der öffentliche Auftraggeber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe keine oder zumindest keine hinreichenden Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EG Abs. 2 Nr. 3 VOB/A genannt hat, sind etwaige Nebenangebote allein schon aus diesem Grund von der Wertung auszuschließen.*)
2. Lässt der Auftraggeber Nebenangebote zu, muss er mit Positiv- oder Negativkriterien den Rahmen abstecken, innerhalb dessen sich die Nebenangebote bewegen sollen. Die Mindestbedingungen sollen nicht lediglich abstrakt bzw. inhaltsleer sein, sondern müssen sich auf den Beschaffungsvorgang und die konkrete Ausgestaltung von Nebenangeboten beziehen. Die Bieter müssen in der Lage sein, klar zu erkennen, was als Nebenangebot zugelassen ist. Es kann insbesondere nicht auf die Anforderungen zurückgegriffen werden, welche das Leistungsverzeichnis aufstellt.*)
VolltextVPRRS 2013, 0813
VK Thüringen, Beschluss vom 21.01.2004 - 360-4002.20-037/03-MHL
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0726
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.02.2013 - VK 01/13
1. Bei der Auslegung einer Rüge ist zu berücksichtigen, ob ein Bieter anwaltlich vertreten ist. Es ist darauf abzustellen, was der Bieter vernünftigerweise meint und will.*)
2. Wird der Nachweis der Produktgleichwertigkeit auch auf Nachforderung nicht erbracht, ist das Angebot auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0725
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.02.2013 - VK 1/13
1. Bei der Auslegung einer Rüge ist zu berücksichtigen, ob ein Bieter anwaltlich vertreten ist. Es ist darauf abzustellen, was der Bieter vernünftigerweise meint und will.*)
2. Wird der Nachweis der Produktgleichwertigkeit auch auf Nachforderung nicht erbracht, ist das Angebot auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0710
VK Bund, Beschluss vom 25.11.2011 - VK 1-138/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0589
KG, Beschluss vom 13.05.2013 - Verg 10/12
1. Zur Behandlung mehrerer selbständig vergebener Aufträge als "Lose" im Rahmen der Schwellenwertberechnung gem. §§ 2 Nr. 6, 3 Abs. 2 VgV (Fortsetzung des Senatsbeschlusses vom 28.09.2012 - Verg 10/12).*)
2. Fordert die Vergabestelle zu Preisangaben für Eventualpositionen auf, ist auf diese Preise § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A anzuwenden, selbst wenn der abgefragte Preis für die Wertung der Angebote unerheblich ist und die Vergabestelle nach den Bedingungen des zu vergebenden Auftrages völlig frei in der Entscheidung darüber sein soll, ob und ggfl. bei wem sie die Eventualpositionen später in Auftrag gibt.*)
3. Ein Angebot ist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c) VOB/A bei mehr als einer fehlenden Preisangabe (hier: sechs Preisangaben) auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0546
VK Arnsberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 7/13
Die Vereinbarung des Austausches von angebotenen Produkten, die die technischen Parameter der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen mit solchen, die der Auftraggeber erwartet, stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar. Die Angebote sind im Offenen Verfahren wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0545
VK Arnsberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 07/13
Die Vereinbarung des Austausches von angebotenen Produkten, die die technischen Parameter der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen mit solchen, die der Auftraggeber erwartet, stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar. Die Angebote sind im Offenen Verfahren wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0521
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2008 - Verg 19/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0496
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2008 - Verg 57/06
Bedarfspositionen beeinträchtigen die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung. Sie machen willfährige Vergabeentscheidungen möglich. Bedarfspositionen sind darum vergaberechtlich nur ausnahmsweise zuzulassen. Eine Zulassung von Bedarfspositionen ist davon abhängig, dass bestimmte strukturelle Anforderungen bei den Ausschreibungsbedingungen und bei der Angebotswertung beachtet werden.*)
VolltextVPRRS 2013, 0491
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2005 - Verg 39/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0298
VK Arnsberg, Beschluss vom 08.01.2013 - VK 18/12
Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten im Leistungsverzeichnis führen zur mangelnden Vergleichbarkeit der Angebote.*)
VolltextVPRRS 2013, 0218
VK Saarland, Beschluss vom 07.06.2002 - 1 VK 21/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 2012
VPRRS 2012, 0424VK Bund, Beschluss vom 26.10.2012 - VK 3-117/12
1. Unterbreitet der Bieter im Rahmen eines Nebenangebots eigene, vom Amtsentwurf abweichende Vorschläge, ist es für den Auftraggeber von großer Bedeutung, die Einhaltung der Vorgaben auch überprüfen zu können. Bei Unklarheit des Nebenangebots ist dies nicht möglich.
2. Es gibt keinen rechtlich anerkannten Grundsatz des Inhalts, dass ein Bieter im Zweifel ein ausschreibungskonformes Angebot abgegeben hat.
3. Auf ein unklares Nebenangebot darf der Zuschlag nicht ergehen. Wenn schon Unklarheiten in Bezug auf Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen den Angebotsausschluss nach sich ziehen, so muss dies erst recht für das Angebot als solches gelten.
VolltextVPRRS 2012, 0355
VK Bund, Beschluss vom 04.10.2012 - VK 2-86/12
1. Ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung beim jeweiligen Bieter in ausreichendem Maße vorhanden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; bei der Beurteilung der Eignung eines Bieters kommt es entscheidend darauf an, inwieweit die umfassend zu prüfenden und abzuwägenden Umstände des Einzelfalls die Prognose erlauben, dass der Bieter gerade die ausgeschriebenen und von ihm angebotenen Leistungen vertragsgerecht erbringen kann
2. Aus dem Verhältnis des Auftragsumfangs zu den bisherigen Jahresumsätzen des Bieters kann nicht pauschal auf dessen mangelnde wirtschaftliche bzw. personelle Leistungsfähigkeit geschlossen werden.
VolltextVPRRS 2012, 0353
VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2012 - VK 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2012, 0304
VK Münster, Beschluss vom 02.05.2012 - VK 5/12
1. Mengenansätze in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind grundsätzlich Umstände, die Auswirkungen auf die Preise haben. In unzutreffenden Mengenangaben liegt aber nur dann ein Vergaberechtsverstoß, wenn ein ordnungsgemäßes Leistungsverzeichnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einem anderen als dem tatsächlichen Wettbewerbsergebnis geführt hätte.
2. Die Vergabestelle darf den Leistungsumfang vor Zuschlagserteilung zumindest geringfügig ändern. Kalkulationsrelevante Änderungen an der Leistungsbeschreibung darf eine Vergabestelle aber nicht einseitig vornehmen, sondern muss den Bietern die Möglichkeit zur "Nachkalkulation" geben.
VolltextVPRRS 2012, 0276
VK Sachsen, Beschluss vom 11.04.2012 - 1/SVK/005-12
1. Ein falsches Verständnis der Vergabeunterlagen führt nicht zu einer Rügeobliegenheit bis zum Ende der Angebotsfrist. Sind die bekannt gegebenen Wertungskriterien aus Sicht des Bieters eindeutig und von dem Auftraggeber lediglich falsch angewandt worden, ist der Bieter mit diesem Vortrag nicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB präkludiert.*)
2. Rügen, die nach Dienstschluss bei der Vergabestelle eingehen, sind der Vergabestelle erst am nächsten Arbeitstag zugegangen.*)
3. Findet sich lediglich im Leistungsverzeichnis ein Hinweis auf ein Wertungskriterium, kann dieses Kriterium nicht in die Wertung mit einbezogen werden.*)
4. Wartungskosten können mit im Rahmen des Wertungskriteriums "Preis" gewertet werden, wenn die Wartungsleistungen mit Gegenstand der Ausschreibung sind. Wird der Wartungsvertrag gleichzeitig mit der Installation der technischen Anlagen ausgeschrieben, so handelt es sich nicht um klassische Nebenkosten im Sinne des § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A, sondern vielmehr um eine im Rahmen der Ausschreibung selbst mit zu beschaffende Leistung.*)
VolltextVPRRS 2012, 0219
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2011 - VK 8/11
Für das Verständnis der Vergabeunterlagen kommt es nicht auf die Interpretation eines einzelnen Bieters, sondern auf die Sicht eines verständigen und sachkundigen Bieters (objektive sachkundige Empfängersicht) an. Aus Sicht des Bieters bestehende Unklarheiten sind durch eine Anfrage beim Auftraggeber auszuräumen.
VolltextVPRRS 2012, 0205
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 61/11
1. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung des Angebots ausgeschlossen; eine solche Änderung kann auch nicht einvernehmlich im Wege eines Aufklärungsgesprächs erfolgen. Erklärungen zu bestimmten Herstellern und Typen sind keine Angebotsänderungen.
2. Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung bleibt der erfolgreiche Bieter grundsätzlich frei, ein Produkt von mittlerer Art und Güte seiner Wahl zu liefern.
3. Eine Preisdifferenz von knapp 12% liegt weit unter der Aufgreifschwelle, deren Erreichen der Auftraggeber zum Anlass nehmen muss, die Höhe des Angebots zu überprüfen. Diese Schwelle liegt bei einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot.
VolltextVPRRS 2012, 0182
VK Berlin, Beschluss vom 14.10.2011 - VK-B 2-24/11
Ein aufgehobenes Verhandlungsverfahren bildet mit dem vorangegangenen Offenen Verfahren keinen einheitlichen Vorgang in dem Sinne, dass ein Nicht-Rügen der Aufhebung des Offenen Verfahrens die Nachprüfung der (gesondert gerügten) Aufhebung des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens hindert.*)
VolltextVPRRS 2012, 0160
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 1 VK 34/11
1. Alle Präsentationen der Bieter sind nachvollziehbar zu bewerten und zu dokumentieren. Die in der Dokumentation enthaltenen Angaben und Gründe müssen detailliert, wahrheitsgemäß und verständlich dargestellt werden, dass sie für einen objektiven Betrachter nachvollziehbar sind.
2. Bei der Bewertung der Präsentation eines vergleichbaren Projektes ist die Vergleichbarkeit mit dem anstehenden Projekt in Bezug auf temporäre und funktionale Aspekte der gestellten Aufgabe (vgl. § 20 Abs. 1 VOF) zu bewerten und zu dokumentieren.
VolltextVPRRS 2012, 0151
OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2012 - Verg 1/12
Ist wegen einer inhaltlichen Unvollständigkeit schon gar kein wirksames Angebot abgegeben worden, so handelt es sich nicht um das Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Das Angebot ist vielmehr auszuschließen, ohne dass dem Bieter Gelegenheit gegeben werden darf, es nachzubessern.*)
VolltextVPRRS 2012, 0001
OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 - 13 Verg 3/11
1. Bewerbungsbedingungen, die vorsehen, dass Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt einzureichen sind und, dass das Angebot andernfalls ausgeschlossen wird, sind mit § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unvereinbar.
2. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist auf Eignungserklärungen und -nachweise im Rahmen der formalen Eignungsprüfung analog anzuwenden.
VolltextOnline seit 2011
VPRRS 2011, 0374OLG München, Beschluss vom 03.11.2011 - Verg 14/11
1. Grundsätzlich steht die Wertung eines Funktionstestes der Vergabestelle als der Auftraggeberin zu. Sie beschafft und hat deshalb als Verantwortliche für das Ausschreibungsverfahren die Entscheidungshoheit darüber, ob die Anforderungen erfüllt sind oder nicht, wobei ihr ein Beurteilungsspielraum zur Verfügung steht.
2. Voraussetzung für eine vergabekonforme Beurteilung ist jedoch grundsätzlich, dass anhand der von der Vergabestelle selbst aufgestellten Anforderungen der Test geprüft wird. Die formulierten Mindestanforderungen sind daher für jede einzelne Aufgabe, wie sie im LV aufgeführt sind, zunächst daraufhin zu überprüfen, wie sie zu verstehen und nach dem Empfängerhorizont eines fach- und sachkundigen Bieters auszulegen sind.
3. Selbst dann, wenn eine solche Auslegung nicht den Vorstellungen der Vergabestelle entsprechen sollte, darf im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr grundsätzlich nur das objektiv nach außen Erklärte und nicht das hiervon abweichende subjektiv Gewollte berücksichtigt werden.
VolltextVPRRS 2011, 0350
VK Südbayern, Beschluss vom 16.05.2011 - Z3-3-3194-1-09-03/11
1. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes sind die Auftragswerte mindestens derselben freiberuflichen Leistung - bei Fachingenieurleistungen die freiberuflichen Leistungen desselben Leistungsbilds nach der HOAI - als dieselbe freiberufliche Leistung zu definieren und damit als Auftragswert für die Vergabe heranzuziehen.*)
2. Ein fehlerhaftes Informationsschreiben gemäß § 101a GWB führt zu keiner Rechtsverletzung der Antragstellerin, da dieser Mangel durch die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens vor Zuschlagserteilung wirksam geheilt wurde.*)
3. Die Antragsgegnerin hat die Wertung nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien vorzunehmen. Abweichungen sind unzulässig.*)
4. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 11 Abs. 6 VOF 2009). Der Präzisierungsgrad der bekannt gemachten Zuschlagskriterien muss dabei so hoch sein, dass für die Bieter erkennbar ist, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass sie ihre Präsentation und ihr Angebot optimal gestalten können.*)
5. Die Antragstellerin ist in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt, indem die Antragsgegnerin das Ergebnis der Präsentation und die Wertung nicht ausreichend nach § 12 VOF 2009 dokumentiert hat. Die Dokumentation der Wertung muss nachvollziehbar erkennen lassen, aufgrund welcher Erwägungen die Vergabestelle zur Punkteverteilung gelangt ist.*)
VolltextVPRRS 2011, 0326
VK Sachsen, Beschluss vom 16.05.2011 - 1/SVK/016-11
Auch wenn der Auftraggeber überschießende Produktanforderungen in den Vergabeunterlagen aufstellt, greift eine diesbezügliche Selbstbindung. Er ist daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gebunden, nur solche Angebote zu berücksichtigen, die diesen überzogenen Produktanforderungen gerecht werden. Nach Öffnung der Angebote ist dem Auftraggeber ein nachträglicher Verzicht auf diese Produktanforderungen zu Gunsten eines günstigeren Angebotes untersagt.*)
VolltextVPRRS 2011, 0302
VK Lüneburg, Beschluss vom 21.06.2011 - VgK-18/2011
1. Die Antragsbefugnis entfällt nicht bereits deswegen, weil der Antragsgegner das streitbefangene Vergabeverfahren bereits vor Stellung des Nachprüfungsantrags unter Berufung auf § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben hat.
2. Eine Nachprüfungsinstanz kann grundsätzlich nur dann eine "Aufhebung der Aufhebung" anordnen, wenn der Vergabewille der Vergabestelle unverändert fortbesteht.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber darf den ausgeschriebenen Leistungsumfang auch nach Submission noch reduzieren, wenn er dies nicht auf willkürliche oder sachfremde Erwägungen stützt.
4. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung. In vollem Umfang überprüfbar sind allerdings die Voraussetzungen, von denen § 17 VOB/A die Aufhebung einer Ausschreibung abhängig macht. Diese Voraussetzungen liegen objektiv entweder vor oder nicht vor. Nur falls ein Aufhebungsgrund objektiv tatbestandlich vorliegt, kommt danach ein Ermessen des Auftraggebers auf der Rechtsfolgenseite überhaupt nur in Betracht. Dabei ist stets zu beachten, dass die Aufhebung einer Ausschreibung aufgrund des zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes immer nur das letzte Mittel sein darf.
5. Bei § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, an deren Anwendung ein strenger Maßstab anzulegen ist.
6. Die Aufhebung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A setzt voraus, dass der Auftraggeber bei Beginn des Verfahrens das Vorhandensein oder den nachträglichen Eintritt des maßgeblichen Umstandes nicht erwartet hat bzw. ihn nicht schuldhaft herbeigeführt hat.
7. Ein durch § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gedeckter Grund zur Aufhebung wegen eines nicht wirtschaftlichen Ergebnisses oder wegen einer Budgetüberschreitung ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Preis nur subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Will ein Auftraggeber ein Vergabeverfahren aufheben, weil selbst das niedrigste Angebot unangemessen hoch ist, trifft ihn insoweit die Darlegungs- und Beweislast.
8. Bei einer Abweichung des preislich günstigsten Angebotes von der geschätzten Auftragssumme in Höhe von 6 % bis max. 11,3 % kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ausschreibung zwingend aufgehoben werden muss.
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