Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4654 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
VPRRS 2002, 0143VK Thüringen, Beschluss vom 17.04.2002 - 216-4002.20-008/02-SHL-S
Der Katalog des § 98 Nr. 5 GWB erfasst neben der Errichtung auch den Umbau und die Erweiterung von Krankenhäusern.
VolltextVPRRS 2002, 0304
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 1428/91
1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)
2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)
VolltextVPRRS 2002, 0303
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 558/91
1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)
2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)
VolltextVPRRS 2002, 0140
VK Sachsen, Beschluss vom 16.07.2002 - 1/SVK/061-02
1. Die Tariftreue ist mangels bundesrechtlicher bzw. landesrechtlicher Vorschrift kein sachlicher Grund, der eine Diskriminierung rechtfertigt. Nach § 97 Abs. 4 GWB, § 5 Abs. 4 TVG ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet zu prüfen, ob der Bieter die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne bei seiner Kalkulation einhält.*)
2. Für die Frage der Angemessenheit des Angebotes nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht auf Einzelpositionen, sondern auf den Gesamtpreis abzustellen. Andernfalls wird der Bieter in seiner kalkulatorischen Freiheit zur Preisgestaltung verletzt.*)
VolltextVPRRS 2002, 0139
VK Sachsen, Beschluss vom 20.06.2002 - 1/SVK/055-02
Stellt der Auftraggeber Mindestvoraussetzungen für die Abgabe von Angeboten auf, darf er von diesen weder nach oben (in verschärfender Weise) noch nach unten (aufweichend) bei der Angebotsbewertung abweichen.*)
VolltextVPRRS 2002, 0136
VK Sachsen, Beschluss vom 29.07.2002 - 1/SVK/069-02
1. Eine Teilaufhebung ist auch nach der VOB möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass die Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 VOB/A hierzu vorliegen. Die Teilaufhebung nur einer einzigen Leistungsposition ist dagegen nicht zulässig.*)
2. Die Korrektur einer Angebotsposition ist nur in dem von § 23 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A eröffneten Umfang zulässig. Die Veränderung von Einheitspreisen ist hiervon nicht umfasst.*)
3. Besteht eine Unklarheit des Leistungsverzeichnisses, so ist objektiv auszulegen, wie dies eine Fachfirma verstehen musste. Die Bieter haben darüber hinaus bei Unklarheiten im Leistungsverzeichnis eine Nachfragepflicht gegenüber dem Auftraggeber nach § 17 Nr. 7 VOB/A. Unterbleibt eine solche Nachfrage, muss sich der Bieter hieran festlegen lassen. Eine Wertung der Angebote mit den bei der Submission festgestellten Angebotssummen widerspricht weder dem Gleichbehandlungs- noch dem Transparenzgebot.*)
VolltextVPRRS 2002, 0132
OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2002 - 6 Verg 2/02
1. Die nach Zugang der Vorabinformation einem Bieter gemachte Zusage, auf dessen Rügen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung zu überprüfen, bedeutet nicht, dass die Vergabestelle erneut in die Angebotswertung eintreten werde und dass aus diesem Grund die Mitteilung gem. § 13 S. 1 VgV gegenstandslos wäre.*)
2. Ein Informationsschreiben der Vergabestelle, das inhaltlich nicht die Anforderungen des § 13 S. 1 VgV erfüllt, löst nicht die Nichtigkeitssanktion des § 13 Satz 4 VgV aus.*)
VolltextVPRRS 2002, 0131
VK Hamburg, Beschluss vom 25.07.2002 - VgK FB 1/02
1. Die §§ 97 ff GWB dienen bei richtlinienkonformer Auslegung auch zur Nachprüfung der Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung.*)
2. Die Absicht, eine öffentliche Ausschreibung aufzuheben, braucht den Bietern nicht entsprechend § 13 VgV zwei Wochen vorher angezeigt zu werden.*)
VolltextVPRRS 2002, 0302
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2002 - Verg 45/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2002, 0125
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Verg 4/01
1. Wesensmerkmale eines öffentlichen Auftrags gemäß § 99 Abs. 1 GWB ist die Teilnahme des öffentlichen Auftraggebers am Markt; das ist dann der Fall, wenn dieser seine interne Aufgabenorganisation verlässt, um Verträge mit außenstehenden Dritten abzuschließen.*)
2. Eine Kooperationsvereinbarung zweier Verkehrsunternehmer (§ 2 Abs. 1 S. 2 PBefG) ist eine gesetzlich vorgesehene Organisationsform zur Erfüllung der freiwilligen kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs und kein Dienstleistungsauftrag gemäß § 99 Abs. 1 GWB, selbst wenn die Vereinbarung die entgeltliche Übertragung von Leistungen durch einen auf den anderen zum Gegenstand hat; die Grenze zum öffentlichen Auftrag wird erst dann überschritten, wenn die Übertragung nicht den in den § 8 Abs. 3 S. 1 PBefG umschriebenen Zielen des öffentlichen Personennahverkehrs dient.*)
VolltextVPRRS 2002, 0117
VK Sachsen, Beschluss vom 29.05.2002 - 1/SVK/044-02
1. Vergabeentscheidungen sind selbständig durch den Auftraggeber zu treffen. Sofern er sich eines Bevollmächtigten bedient, darf dieser nicht an der letztendlichen Auswahlentscheidung beteiligt sein oder diese sogar alleinverantwortlich getroffen haben.*)
2. Ein Bevollmächtigter, der geschäftliche Beziehungen sowohl zum Auftraggeber als auch zum Antragsteller hat, ist nach § 16 VgV von der Mitwirkung an der Vorbereitung von Vergabeentscheidungen auszuschließen, sofern beide Beratungsverhältnisse zusammenhängen. Für die Frage des Zusammenhanges ist nicht nur auf den zeitlichen Aspekt sondern auch auf den Beratungsgegenstand und seinen Umfang abzustellen.*)
VolltextVPRRS 2002, 0113
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2001 - Verg 32/01
1. Die Rügeobliegenheit besteht nur für die dem Antragsteller bekannten Vergabefehler. Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler (tatsächlicher oder vermeintlicher Art) ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen.
2. Gemäß § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ist die geforderte Leistung vom Auftraggeber eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und die Angaben miteinander verglichen werden können.
VolltextVPRRS 2002, 0112
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2002 - Verg 4/01
Leistungsverzeichnisse sind einer Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen zugänglich. Den Maßstab hierfür bildet ein unbefangener und verständiger Leser, der mit der geforderten Leistung in technischer Hinsicht vertraut ist.
VolltextVPRRS 2002, 0107
VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2002 - 1/SVK/028-02
1.) Das Verhandlungsverfahren stellt (nach Eingang der ersten Angebote) einen dynamischen Prozess dar; weitere Verhandlungen sind daher üblich und geboten.*)
2.) Setzt der Auftraggeber den beteiligten Unternehmen in derartigen Verhandlungsverfahren eine letzte Frist zur Verbesserung dieser Anträge, ist diese Frist für alle Parteien bindend. Danach darf nicht mehr verhandelt werden. Zulässig ist es allerdings, wenn der Auftraggeber zum letzten Angebot noch eine Frage hat und diese in einem Gespräch nach Fristablauf noch klärt, ohne dass verhandelt wird.*)
3.) Ein Konkurrenzunternehmen kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht verlangen, dass die Angebote nach einer anderen, ihn selbst bevorzugenden Matrix bewertet werden. Der Auftraggeber hat bei der Festlegung der Matrix und der zu vergebenden Punkte ein Ermessen, welches nur dann überprüfbar ist, wenn die Festlegungen sachwidrig erfolgt wären.*)
VolltextVPRRS 2002, 0106
VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2002 - 1/SVK/027-02
1.) Das Tochterunternehmen eines im Großanlagenbau tätigen Unternehmens, das selbst nur eine Beteiligungsgesellschaft mit geringem kaufmännischem Personal ist, kann die für den Bau einer Müllverbrennungsanlage erforderliche Konzernentscheidung regelmäßig nicht beeinflussen. Steht diese Entscheidung folglich noch aus, kann das Tochterunternehmen zur Erbringung der Leistung nicht als geeignet eingestuft werden.*)
2.) Das Verhandlungsverfahren stellt (nach Eingang der ersten Angebote) einen dynamischen Prozess dar; weitere Verhandlungen sind daher üblich und geboten.*)
3.) Setzt der Auftraggeber den beteiligten Unternehmen in derartigen Verhandlungsverfahren eine letzte Frist zur Verbesserung dieser Anträge, ist diese Frist für alle Parteien bindend. Danach darf nicht mehr verhandelt werden. Zulässig ist es allerdings, wenn der Auftraggeber zum letzten Angebot noch eine Frage hat und diese in einem Gespräch nach Fristablauf noch klärt, ohne dass verhandelt wird.*)
4.) Ein Konkurrenzunternehmen kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht verlangen, dass die Angebote nach einer anderen, ihn selbst bevorzugenden Matrix bewertet werden. Der Auftraggeber hat bei der Festlegung der Matrix und der zu vergebenden Punkte ein Ermessen, welches nur dann überprüfbar ist, wenn die Festlegungen sachwidrig erfolgt wären.*)
VolltextVPRRS 2002, 0099
VK Sachsen, Beschluss vom 15.05.2002 - 1/SVK/032-02
1.) Auch wenn das Angebot des Antragstellers zwingend nach § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließen ist, besteht eine Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB, wenn der Antragsteller - formal - eine Rechtsverletzung durch Vergaberechtsverstöße geltend macht und einen zumindest drohenden Schaden darlegt.*)
2.) Trägt ein Bieter in einer LV-Position ein, dass die geforderte Leistung "aus Platzgründen nicht möglich sei", so stellt dies eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen dar, die den zwingenden Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A nach sich zieht.*)
3.) Bei Vergaben nach der VOB/A stellt die - unzulässige - Änderung der Zuschlagskriterien keine aufhebungsrelevante (grundlegende) Änderung der Verdingungsunterlagen nach § 26 Nr. 1b VOB/A dar, da die Zuschlagskriterien gemäß § 10a VOB/A im Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) - und nicht erst in den Verdingungsunterlagen - benannt sein müssen, wenn sie nicht schon in der Bekanntmachung angegeben waren.*)
4.) Auch in der VOB/A gilt der Grundsatz der Kongruenz und Kontinuität der Zuschlagskriterien. Dieser Grundsatz leitet sich aus der Verpflichtung zur Transparenz des Vergabeverfahrens gemäß § 97 Abs. 1 GWB ab.*)
5.) Andere schwerwiegende Aufhebungsgründe gemäß § 26 Nr. 1c VOB/A müssen ob der Vergleichbarkeit mit den Aufhebungsgründen nach § 26 Nr. 1a und b VOB/A eine ähnliche Schwere und Relevanz wie diese haben.*)
VolltextVPRRS 2002, 0098
VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2002 - 1/SVK/029-02
1.) Das Verhandlungsverfahren stellt (nach Eingang der ersten Angebote) einen dynamischen Prozess dar; weitere Verhandlungen sind daher üblich und geboten.*)
2.) Setzt der Auftraggeber den beteiligten Unternehmen in derartigen Verhandlungsverfahren eine letzte Frist zur Verbesserung dieser Anträge, ist diese Frist für alle Parteien bindend. Danach darf nicht mehr verhandelt werden. Zulässig ist es allerdings, wenn der Auftraggeber zum letzten Angebot noch eine Frage hat und diese in einem Gespräch nach Fristablauf noch klärt, ohne dass verhandelt wird.*)
3.) Ein Konkurrenzunternehmen kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht verlangen, dass die Angebote nach einer anderen, ihn selbst bevorzugenden Matrix bewertet werden. Der Auftraggeber hat bei der Festlegung der Matrix und der zu vergebenden Punkte ein Ermessen, welches nur dann überprüfbar ist, wenn die Festlegungen sachwidrig erfolgt wären.*)
VolltextVPRRS 2002, 0094
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2002 - Verg 37/01
Die Entscheidung über die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wird mit Wirkung nach außen erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem betreffenden Bieter bekannt gegeben wird.
VolltextVPRRS 2002, 0090
BayObLG, Beschluss vom 22.04.2002 - Verg 8/02
Eine Vorabinformation nach § 13 VgV kann knapp und in einem Formularschreiben enthalten sein.*)
VolltextVPRRS 2002, 0087
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2002 - 5 Verg/02
Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zur Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.
VolltextVPRRS 2002, 0085
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2002 - Verg 40/01
Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist gegeben, obwohl der ASt kein Angebot abgegeben hat, wenn gerade der gerügte Verstoß einer Angebotskalkulation entgegenstand.*)
VolltextVPRRS 2002, 0082
OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2002 - 13 Verg 1/02
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; zum Gleichbehandlungsgrundsatz und Wettbewerbsprinzip im Verhandlungsverfahren.*)
VolltextVPRRS 2002, 0079
VK Sachsen, Beschluss vom 04.03.2002 - 1/SVK/019-02
1. Bieter haben in einem Vergabeverfahren grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Sie haben aber einen gemäß § 97 Abs. 7 GWB grundsätzlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass Vergabeverfahren nur bei Vorliegen rechtlich vorgegebener Tatbestandsvoraussetzungen (§ 26 VOB/A) innerhalb des noch bestehenden Ermessensspielraumes des Auftraggebers aufgehoben werden.*)
2. Zur faktischen Sicherung dieses Anspruches kann die Vergabekammer auf besonderen Antrag des Antragstellers gemäß § 115 Abs. 3 GWB hin das vorläufige Verbot der Aufhebung der Ausschreibung bis zu einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache verfügen.*)
3. Bei der Ermessensentscheidung nach § 115 Abs. 3 GWB, durch weitere vorläufige Maßnahmen in das Vergabeverfahren auf besonderen Antrag hin einzugreifen, hat die Vergabekammer den Entscheidungsmaßstab des § 115 Abs. 2 S. 1 GWB (Abwägung aller betroffenen Interessen) zugrunde zu legen. Dabei können jedoch auch die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als zusätzlicher Abwägungsgesichtspunkt eine Rolle spielen.*)
4. Wegen des absoluten Eilcharakters eines vorläufigen Verbots der Aufhebung der Ausschreibung und der Wirkungslosigkeit der Zustellung eines Nachprüfungsantrages gegen eine faktische Aufhebung (Gefahr im Verzug) ist in diesem Falle eine vorherige Anhörung des Auftraggebers entsprechend § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG entbehrlich.*)
VolltextVPRRS 2002, 0075
VK Sachsen, Beschluss vom 25.02.2002 - 1/SVK/012-02g
Mehrkosten (Mehraufwand) für Miete und Einnahmeausfälle wegen verzögerter Wiederinbetriebnahme von Heimplätzen), die beim Auftraggeber durch ein Nachprüfungsverfahren entstehen, können nur dann ein Argument für die Gestattung des Zuschlags sein, wenn sie in erheblicher Höhe anfallen.*)
VolltextVPRRS 2002, 0074
VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2002 - 1/SVK/23-02
1. An die Darlegung eines drohenden Schadens dürfen in Verfahren nach der VOF gemäß § 107 Abs. 2 S. 2 GWB keine (zu) hohen Anforderungen gestellt werden, da der Bewerber mangels Submissionstermin keinerlei greifbare Anhaltspunkte hat, wie er im Wettbewerbsfeld positioniert ist und wie seine theoretische Zuschlagschance aussieht.*)
2. Die vom Auftraggeber in der Bekanntmachung zwingend mitzuteilenden Teilnahmebedingungen enthalten eine Bindungswirkung für und gegen den Auftraggeber. Dieser darf seine bekannt gemachten Mindestbedingungen nachträglich weder erleichtern noch verschärfen.*)
3. Sachverständige nach § 6 Abs. 2 VOF dürfen keinen entscheidenden Einfluss auf die Auswahlentscheidung haben.*)
4. Die Verpflichtung zur Bekanntmachung eines (Planungs-)Wettbewerbs nach § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 8 VOF hat wie jede Publikationsregelung drittschützende Wirkung.*)
VolltextVPRRS 2002, 0071
VK Sachsen, Beschluss vom 05.03.2002 - 1/SVK/009-02
Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumnis der für die Rüge erforderlichen Frist nach § 107 Abs. 3 S. 2 GWB ist nur dann möglich, wenn auch die übrigen Anforderungen des § 32 VwVfG erfüllt sind. Daran fehlt es, wenn der Antrag auf Wiedereinsetzung nach Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 32 Abs. 2 VwVfG gestellt wurde.*)
VolltextVPRRS 2002, 0070
VK Sachsen, Beschluss vom 28.11.2001 - 1/SVK/124-01g
1. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags in der Hauptsache dürfen dann in die Entscheidung über den Gestattungsantrag einfließen, wenn eine Beurteilung dieser Tatsachen im Eilverfahren über die Gestattung des Zuschlags bereits erkennbar ist.*)
2. Gehen einer Stadt durch verspätetes Aufstellen EURO-fähiger Parkscheinautomaten Einnahmen verloren, so ist der Zuschlag allenfalls zu gestatten, wenn hierdurch die erwarteten Nachteile aufgefangen werden können. Ist auch bei Gestattung des Zuschlags ein fristgemäßes Aufstellen der Geräte nicht möglich, liegt ein Grund für die Ablehnung des Gestattungsantrags vor.*)
VolltextVPRRS 2002, 0069
VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 1/SVK/124-01
1. Ist in einer Position des Leistungsverzeichnisses zwingend eine besondere Eigenschaft eines Produkts gefordert, können Nebenangebote, welche diese nicht ausweisen, nicht als gleichwertig zu der ausgeschriebenen Eigenschaft der Leistung bewertet werden (hier: Wechselgeldfunktion eines Parkscheinautomaten).*)
2. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Eigenschaft erst seit jüngstem und - wegen der Entwicklungskosten noch hochpreisig - auf dem Markt angeboten wird und der Auftraggeber die höheren Kosten in die Schätzung der Auftragssumme und seinen Haushaltsansatz aufgenommen hat.*)
VolltextVPRRS 2002, 0068
VK Sachsen, Beschluss vom 08.01.2002 - 1/SVK/132-01
1. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB verpflichtet den Auftraggeber, nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren, aus welchen Gründen seiner Meinung nach das angebotene Fabrikat die vorgegebenen technischen Parameter erfüllt. Hierzu kann er sich nicht ausschließlich auf eine Zusicherung des Bieters verlangen.*)
2. Eine Zuschlagserteilung kann die Vergabekammer nur tenorieren, sofern das Ermessen des Auftraggebers zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 97 Abs. 5 GWB auf Null reduziert ist.*)
3. Ein Verstoß gegen § 13 VgV wegen nicht ausreichender Begründung ist nicht geeignet, die Bieterreihenfolge zu ändern, da heilbar.*)
VolltextVPRRS 2002, 0065
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 11/01
Eine Parallelausschreibung ist unzulässig, wenn berechtigte Interessen der Bieter im Hinblick auf einen unzumutbaren Arbeitsaufwand für die Angebotskalkulation nicht gewahrt werden.
VolltextVPRRS 2002, 0062
OLG Jena, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 Verg 1/01
Festsetzung des Streitwertes und Berechnung der Anwaltsgebühren.
VolltextVPRRS 2002, 0058
VK Sachsen, Beschluss vom 19.11.2001 - 1/SVK/119-01
1. Bei einer Vergabe nach der VOF stellt es einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dar, von den Bietern örtliche Präsenz sowie Erfahrungen mit der landeseigenen Katasterverordnung zu fordern. Dies umso mehr, als auf einer Punktetabelle hiermit wesentlicher Vorsprung erreicht werden kann.*)
2. Die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Subunternehmer stellt u.U. eine Benachteiligung des Auftraggebers dar und ist mit entsprechendem Punkteabzug zu bewerten.*)
3. Hat der Auftraggeber erkannt, dass alle Bieter ihr Angebot aufgrund einer fehlerhaften Flächenangabe erstellt haben, so ist allen Bietern Gelegenheit zu geben, diesen Fehler zu berichtigen.*)
VolltextVPRRS 2002, 0055
VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/131-01
1. Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
2. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
3. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
VolltextVPRRS 2002, 0054
VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2002 - 1/SVK/2-02
1.) Versieht der Bieter in einem Anschreiben zu seinem Angebot das Leistungsverzeichnis mit Anmerkungen und Kommentaren allgemeiner und technischer Art, so muss der Auftraggeber diese so werten, wie sie von einem verständigen Empfänger in der Lage des Auftraggebers aufzufassen war.*)
2.) Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
3.) Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
4.) Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
VolltextVPRRS 2002, 0052
VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2002 - 1/SVK/23-02G
1. An die Darlegung eines drohenden Schadens dürfen in Verfahren nach der VOF gemäß § 107 Abs. 2 S. 2 GWB keine (zu) hohen Anforderungen gestellt werden, da der Bewerber mangels Submissionstermin keinerlei greifbare Anhaltspunkte hat, wie er im Wettbewerbsfeld positioniert ist und wie seine theoretische Zuschlagschance aussieht.*)
2. Die vom Auftraggeber in der Bekanntmachung zwingend mitzuteilenden Teilnahmebedingungen enthalten eine Bindungswirkung für und gegen den Auftraggeber. Dieser darf seine bekannt gemachten Mindestbedingungen nachträglich weder erleichtern noch verschärfen.*)
3. Sachverständige nach § 6 Abs. 2 VOF dürfen keinen entscheidenden Einfluss auf die Auswahlentscheidung haben.*)
4. Die Verpflichtung zur Bekanntmachung eines (Planungs-)Wettbewerbs nach § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 8 VOF hat wie jede Publikationsregelung drittschützende Wirkung.*)
VolltextIBRRS 2002, 0390; IMRRS 2002, 0118
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2002 - Verg 33/01
Zu den Fragen, wann ein Antragssteller gem. § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB dem Antragsgegner die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu erstatten hat und welchen Umfang diese Kostentragungspflicht hat.
VolltextVPRRS 2002, 0050
VK Bund, Beschluss vom 19.03.2002 - VK 2-06/02
Zur Frage eines ungewöhnlichen Wagnisses nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A
VolltextVPRRS 2002, 0049
VK Bund, Beschluss vom 01.03.2002 - VK 1-3/02
Ein Bieter ist nicht schon deshalb ungeeignet i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, weil er die Herstellung nicht im eigenen Betrieb, sondern mittels eines Dritten vorsieht.
VolltextVPRRS 2002, 0048
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2002 - Verg 43/01
In den Vorschriften über das Verfahren vor der Vergabekammer (§§ 107 ff) ist eine Aussetzung des Verfahrens wegen einer entscheidungserheblichen Vorfrage über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses, das Gegenstand eines anderen Rechtsstreits ist bzw. von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, nicht vorgesehen.
VolltextVPRRS 2002, 0036
OLG Jena, Beschluss vom 05.12.2001 - 6 Verg 3/01
1. Erforderliche Eignungsnachweise müssen in der Vergabebekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sein.
2. Der Katalog zulässiger Nachweise der fachlichen Eignung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A ist bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge oberhalb des EG-Schwellenwertes abschließend.
VolltextVPRRS 2002, 0305
VK Bund, Beschluss vom 23.01.2004 - VK 2-132/03
1. Änderungen an den Verdingungsunterlagen, gleichgültig in welchem Teil und in welchem Ausmaß, sind daher als unzulässig anzusehen. Ein Ermessensspielraum besteht nicht.
2. Sofern ein Bieter andere Lösungen für eine bestimmte Leistung anbieten möchte, die von den Verdingungsunterlagen abweichen, muss er explizit Nebenangebote beziehungsweise Änderungsvorschläge unterbreiten und diese auf gesonderter Anlage kenntlich machen.
VolltextVPRRS 2002, 0035
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2001 - Verg 33/01
Die fehlende Vorlage einer Referenzliste, die über Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Leistungen sowie über die Umsätze der letzten drei Jahre Aufschluss geben kann, rechtfertigt den Ausschluss des Angebots von der Wertung.
VolltextVPRRS 2002, 0033
BayObLG, Beschluss vom 22.01.2002 - Verg 18/01
1. Zum Primärrechtsschutz und zur Antragsbefugnis eines Unternehmens, das geltend macht, durch die unterlassene Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags in Bieterrechten verletzt zu sein.*)
2. Zur Rügeobliegenheit bei unterbliebenem Vergabeverfahren.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Eigengeschäfts (sogenannte in-houseVergabe) bei Vergabe eines Entsorgungsauftrags an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (GmbH), an der die öffentliche Auftraggeberseite mit 51 % beteiligt ist.*)
VolltextVPRRS 2002, 0030
OLG Rostock, Beschluss vom 16.05.2001 - 17 W 1/01
Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung im VOF-Verfahren.
VolltextVPRRS 2002, 0028
VK Bund, Urteil vom 05.09.2001 - VK 1-23/01
Zur Wirksamkeit einer Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB durch Anwaltsschreiben ist die Vorlage einer Originalvollmacht nicht erforderlich. § 174 BGB ist nicht anwendbar.
VolltextVPRRS 2002, 0015
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2001 - Verg 2/01
Vergabefehler, die sich nicht in der Vergabebekanntmachung, sondern in der Leistungsbeschreibung finden, unterliegen dem Rügeerfordernis des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)
VolltextVPRRS 2002, 0013
VK Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2001 - 1 VK 40/01
Die Beauftragung eines Arrangeurs im Rahmen einer US-Lease-Transaktion ist vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen, weil es sich um eínen Vertrag über finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit anderen Finanzinstrumneten handelt.
VolltextVPRRS 2002, 0011
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 9/01
Eine Anstalt öffentlichen Rechts ist als Bieterin in einem Ausschreibungsverfahren nach der VOL/A aufgrund ihrer Rechtsform von vornherein ausgeschlossen.
VolltextVPRRS 2002, 0010
OLG Jena, Urteil vom 05.12.2001 - 6 Verg 4/01
1.) Der Beteiligte eines Nachprüfungsverfahrens kann auch nach Ablauf der zweiwöchigen Beschwerdefrist noch Beschwerde einlegen, indem er sich einer zulässigen sofortigen Beschwerde anschließt.
2.) Durch einen im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgesetzen Stempel "wird im Auftragsfall nachgereicht" gibt ein Bieter ein unvollständiges Angebot ab, dass seinen zwingenden Ausschluss zur Folge hat.
VolltextOnline seit 2001
VPRRS 2001, 0085OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2001 - Verg 4/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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