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Sachgebiet: Waren/G�ter

4652 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

VPRRS 2016, 0213
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
„Kaskadenprinzip“ ist nicht vergaberechtswidrig!

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2016 - VK 1-124/15

Ein Verfahren zur Vergabe von Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarungen nach dem sog. „Kaskadenprinzip“ ist für den Ersatzversorger nicht unzumutbar und nicht vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2016, 0211
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
-Rahmenrabattvereinbarung: Kalkulationsrisiken sind vom Bieter zu tragen!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2016 - VK 1-132/15

1. Vertragliche Regelungen sind allenfalls dann vergaberechtswidrig, wenn für den Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist.

2. Die Zumutbarkeitsschwelle liegt bei Rahmenverträgen regelmäßig höher als bei anderen Verträgen, denn Rahmenvereinbarungen wohnen naturgemäß erhebliche Kalkulationsrisiken inne, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind.

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VPRRS 2016, 0203
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Inwieweit sind Unterkriterien auszudifferenzieren?

VK Bund, Beschluss vom 13.04.2016 - VK 2-19/16

1. Weichen Angebote von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, sind sie zwingend auszuschließen. Aufgrund der für den Bieter einschneidenden Konsequenzen kommt ein Ausschluss allerdings nur dann in Betracht, wenn die Vorgaben eindeutig und erschöpfend beschrieben worden sind, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen mussten und vergleichbare Angebote zu erwarten waren (hier verneint).

2. Es obliegt dem Auftraggeber, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen bekannt zu geben. Inwieweit dabei eine Verpflichtung besteht, Unterkriterien auszudifferenzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtswidrig ist, ist jedenfalls dann überschritten, wenn die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien informiert sind, anhand derer das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird.

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VPRRS 2016, 0197
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unter welchen Voraussetzungen kann ein VOF-Verhandlungsverfahren aufgehoben werden?

OLG Bremen, Beschluss vom 29.01.2016 - 2 Verg 3/15

1. Ein VOF-Verhandlungsverfahren kann nicht unter den in § 17 VOB/A 2012, § 20 EG VOB/A 2012 oder in § 17 VOL/A 2009 genannten Voraussetzungen aufgehoben werden. Die VOF setzt nur die Möglichkeit eines Verzichts auf die Auftragserteilung voraus, ohne dessen Voraussetzungen zu regeln.

2. Die Aufhebung eines vom Auftraggeber trotz Kenntnis einer ungesicherten Finanzierung eingeleiteten Vergabeverfahrens ist nicht möglich, da der Auftragnehmer insoweit Vertrauensschutz genießt.

3. Da sich das VOF-Verhandlungsverfahren als dynamischer Prozess darstellt, in dem sich durch Verhandlungen Veränderungen ergeben können, sind Modifikationen solange vom Verfahren gedeckt, wie die Identität als solche gewahrt bleibt und kein "Aliud" entsteht.

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VPRRS 2016, 0196
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Kaufpreis ist geheim!

VG Köln, Beschluss vom 25.02.2016 - 6 L 2029/15

1. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch besteht nicht, soweit diesem Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen.

2. Angebote auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind. Daraus ergibt sich, dass die Inhalte der Angebote - der Kaufpreis eingeschlossen - auch Dritten gegenüber geheim zu halten sind.

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VPRRS 2016, 0194
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Auswechslung eines BIEGE-Partners führt zum Angebotsausschluss!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.01.2015 - 250-4003-7807/2014-E-01-G

1. Ein sog. Nichtoffenes Verfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb unterscheidet sich von den anderen Vergabearten dadurch, dass der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb zunächst dazu dient, fachlich geeignete Bewerber auszuwählen. Anschließend werden die so ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

2. Der Wechsel eines Partners einer Bietergemeinschaft zwischen Teilnahmewettbewerb und Angebotseinreichung ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots der (neuen) Bietergemeinschaft.

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VPRRS 2016, 0195
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Angebot kann patentrechtlich untersagt werden: Bieter ist ungeeignet!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2015 - Verg 20/15

1. Bieter, denen das Angebot eines Erzeugnisses patentrechtlich untersagt werden kann, sind als nicht leistungsfähig anzusehen. Sie sind vom Bieterwettbewerb als ungeeignet auszuschließen.

2. Die Patentverletzung ist im Rahmen der Eignungswertung im Vergabenachprüfungsverfahren inzident zu überprüfen.

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VPRRS 2016, 0186
Mit Beitrag
ITIT
Bieter trägt das Risiko des rechtzeitigen Angebotszugangs!

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2015 - VK 9/15

1. Ein nicht fristgerecht eingegangenes Angebot ist zwingend von der Wertung auszuschließen, es sei denn, der verspätete Eingang wurde durch Umstände verursacht, die dem Bieter nicht zuzurechnen sind.

2. Das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen Eingangs seines Angebots beim Auftraggeber hat der Bieter zu tragen. Ein verspäteter Eingang des Angebots ist ihm nur dann nicht zuzurechnen, wenn die Verspätung entweder vom Auftraggeber oder von niemandem, z.B. aufgrund von Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Ereignissen, zu vertreten ist.

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VPRRS 2016, 0185
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Bieterpflicht zur Benennung der Nachunternehmer im Angebot: Ausnahmsweise zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2015 - 1 VK 15/15

1. Die Forderung nach Benennung der Nachunternehmer und das Verlangen von Verpflichtungserklärungen bereits mit dem Angebot ist in der Regel unzumutbar und deshalb grundsätzlich unzulässig.

2. Ist es zwingend notwendig, dass die Nachunternehmer und deren Konzepte und Möglichkeiten dem Auftraggeber bekannt sind, um überhaupt eine Wertung durchführen zu können, stellt die Forderung, die Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe zu benennen, ausnahmsweise keine unzumutbare Forderung dar.

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VPRRS 2016, 0184
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Kein Angebotsausschluss auf der Grundlage einer unklaren Vorgabe!

VK Bund, Beschluss vom 24.03.2016 - VK 2-15/16

1. Hat ein Bieter Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen, ist das betreffende Angebot zwingend auszuschließen. Dem Auftraggeber steht insoweit kein Ermessen zu.

2. Ob der Bieter nicht das angeboten hat, was der Auftraggeber nachgefragt hat, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.

3. Aufgrund der für den Bieter einschneidenden Konsequenzen kommt ein Ausschluss nur dann in Betracht, wenn die Vorgaben eindeutig und erschöpfend beschrieben worden sind, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen mussten und vergleichbare Angebote zu erwarten waren.

4. Im Rahmen der Rechenprüfung hat der Auftraggeber der Frage nachzugehen, ob der Rechenweg und das Rechenergebnis im jeweiligen Angebot korrekt sind. Im Anwendungsbereich der VOL/A 2009 gibt es allerdings keine Regelung, wie zu verfahren ist, wenn mathematische Fehler festgestellt werden. Ist die Ursache des Fehlers unklar, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, wie das Angebot insoweit auszulegen ist.

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VPRRS 2016, 0183
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Bieter muss gesellschaftsrechtliche "Verflechtungen" nicht offen legen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2016 - Verg 41/15

1. Bieter, die in Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben, können von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.

2. Die von öffentlichen Auftraggebern gestellten Anforderungen an die Eignung sind allerdings - ebenso wie die zum Beleg der Eignung geforderten Nachweise - bereits in der Bekanntmachung anzugeben.

3. Die Forderung des Auftraggebers, offen zu legen, ob und welches Schwesterunternehmen sich ebenfalls am Wettbewerb beteiligt, verstößt gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs.

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VPRRS 2016, 0158
ITIT
Auftraggeber darf (ausnahmsweise) auch produktspezifisch ausschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 09.09.2015 - VK 1-82/15

1. Der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich zur sog. produktneutralen Ausschreibung verpflichtet; insbesondere darf der Beschaffungsgegenstand nicht auf bestimmte Produkte eines bestimmten Herstellers beschränkt werden.

2. Von diesem Grundsatz darf der Auftraggeber ausnahmsweise abweichen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

3. Eine Markterforschung oder Markterkundung, ob eine andere Lösung (mit Wettbewerbsprodukten) möglich ist, ist in diesem Fall aber nicht erforderlich.

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VPRRS 2016, 0180
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Keine Lose gebildet: Feuerwehr muss 58.000 Euro zurückzahlen!

VG Augsburg, Urteil vom 23.02.2016 - 3 K 15.1070

Eine unterbliebene Losbildung bei der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber stellt einen schweren Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur Rückforderung einer gewährten staatlichen Zuwendung (hier: zur Ersetzung eines alten Feuerwehrfahrzeugs) berechtigt.

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VPRRS 2016, 0179
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag über Beseitigung von Öl, Kraft- und Schadstoffen: Dienstleistungskonzession!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.12.2015 - 2 VK LSA 33/15

1. Nur die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern (vgl. § 102 GWB).*)

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises.*)

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VPRRS 2016, 0172
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber kann auch den Leistungs(erbringungs)ort festlegen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.04.2016 - Verg 1/16

1. Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, sich bei der zu seinem Leistungsbestimmungsrecht gehörenden Festlegung des Leistungsorts oder des Orts, an dem mit der Leistungserbringung begonnen werden soll, in erster Linie an seinen eigenen Bedürfnissen zu orientieren.*)

2. Die damit unter Umständen verbundene Beschränkung des Wettbewerbs insbesondere in Form einer potentiellen Benachteiligung nicht ortsansässiger Unternehmen ist hinzunehmen, wenn die Ortswahl sachlich legitimiert ist, die Vergabebedingungen zur Erreichung des legitimen Zwecks geeignet sind und die Ungleichbehandlung sich auf das Notwendige beschränkt, also verhältnismäßig ist.*)

3. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Wettbewerb dadurch zu fördern, dass er einen Teil der Leistung, die er vergeben will, selbst erbringt und so Unternehmen die Bewerbung um die übrige Leistung erleichtert.*)

4. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Vergabebedingungen so zu gestalten, dass sich faktisch nur Unternehmen um den Auftrag bewerben können, die entweder ortsansässig sind oder mit einem ortsansässigen Unternehmen zusammenarbeiten.*)

5. (Mindest-)Anforderungen an die Eignung dürfen nicht dem Zweck dienen, Auftraggeber vor Problemen und Risiken zu bewahren, die nichts mit der Eignung des (potentiellen) Vertragspartners zu tun haben, sondern z. B. auf Besonderheiten und Schwierigkeiten eines bestimmten Marktes zurückzuführen sind.*)

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VPRRS 2016, 0174
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Wesentliche Vertragsänderung ist Neuvergabe!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2015 - 2 VK LSA 8/15

Im Sinne der Rechtsprechung ist eine Änderung eines Vertrags als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweist, als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - Rs. C-454/06, IBRRS 2008, 1720 = VPRRS 2008, 0166). Eine Änderung ist hiernach u. a. als wesentlich anzusehen, wenn Bedingungen eingeführt werden, die möglicherweise die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Unternehmen oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätten, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wäre.*)

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VPRRS 2016, 0173
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wer die Leistung anders als angeboten ausführen will, wird ausgeschlossen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.03.2016 - 21.VK-3194-02/16

1. Die Antragsfrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist nicht relevant, wenn die VSt auf die Frist in der Bekanntmachung nicht hingewiesen hat.*)

2. Hat ein Bieter zwar alle Erklärungen abgegeben und das Leistungsverzeichnis vollständig ausgefüllt, jedoch subjektiv die Absicht, die Ausführung der Leistung abweichend vom Angebot durchzuführen, fehlt diesem Bieter die notwendige Zuverlässigkeit.*)

3. Bedient sich ein Bieter der Fähigkeiten Dritter zur Leistungserbringung, so muss die VSt auch die Eignung der Dritten vor Zuschlagserteilung prüfen können. Hierzu kann sie mit dem Angebot zunächst die Angabe von Nachunternehmerleistungen fordern.*)

4. Bei der Abgrenzung von Nachunternehmerleistungen und reinen Hilfsleistungen kommt es entscheidend darauf an, welche konkreten Leistungen nach dem ausgeschriebenen Vertrag im Einzelnen zu erbringen sind.*)

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VPRRS 2016, 0170
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Bundesländer dürfen vergabespezifischen Mindestlohn vorgeben!

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.03.2016 - 1 Verg 8/13

1. Die Bundesländer haben die Gesetzgebungskompetenz für die Vorgabe eines vergabespezifischen Mindestlohns.*)

2. Ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen wurde, kann einen letztlich aus dem Gleichbehandlungsgebot abgeleiteten Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber derzeit von der Beauftragung eines anderen Bieters Abstand nimmt, das laufende Vergabeverfahren entweder in ein früheres Stadium zurückversetzt oder aufhebt und ihm auf diese Weise eine zweite Chance zur Abgabe eines wertbaren Angebots gibt.*)

3. Die Eröffnung einer "zweiten Chance" durch eine darauf gerichtete Anordnung einer Vergabekammer oder eines Vergabesenats kommt allerdings nur in Betracht, wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann.*)

4. Es genügt nicht, wenn lediglich diese Möglichkeit im Raum steht, etwa weil noch die ergebnisoffene Prüfung konkurrierender Angebote durch den Auftraggeber auf Ausschlussgründe aussteht, die diesem einen Beurteilungsspielraum auf der Tatbestandsebene und/oder einen Ermessensspielraum bei der Rechtsfolge einräumen.*)

5. Ein Auftraggeber kann dem "Mehrwertsteuerproblem" im Zusammenhang mit förmlichen Zustellungen dadurch ausweichen, dass er auf jede Aufschlüsselung des Angebotspreises verzichtet und nur die Benennung des Endbetrags verlangt, den ein Bieter für den Fall der Beauftragung je Zustellung beanspruchen will.*)

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VPRRS 2016, 0166
ÖPNVÖPNV
Vergabeverfahren beginnt mit Absendung der Bekanntmachung!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.12.2015 - VK 1-14/15

1. Das Vergabeverfahren beginnt mit der Absendung der Bekanntmachung an das Veröffentlichungsorgan. Bei der im Amtsblatt der EU bekannt gegebenen Absicht der Direktvergabe handelt es sich um eine durch die Nachprüfungsbehörden überprüfbare Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers.*)

2. Die Überprüfung einer Vergabeentscheidung setzt voraus, dass sie nach außen erkennbar und in für den Auftraggeber verbindlicher Form erfolgt ist. Dokumente und Arbeitsunterlagen, die Vergabeentscheidungen erst vorbereiten, sowie Ankündigungen und Absichtserklärungen im Vorfeld von Ausschreibungen sind grundsätzlich nicht überprüfbar.*)

3. Die Direktvergabe eines Auftrags auf der Basis von Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 (Bagatellvergabe) setzt das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession voraus. Es ist Aufgabe des Auftraggebers die Gründe, die für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession sprechen, nachvollziehbar und plausibel zu dokumentieren.*)

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VPRRS 2016, 0161
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geänderter Beschaffungsbedarf als Aufhebungsgrund?

VK Südbayern, Beschluss vom 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16

1. Öffentliche Auftraggeber können nicht deshalb auf einen Aufhebungsgrund nach 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2012 berufen, weil sie geltend machen, dass sie den Beschaffungsbedarf nunmehr anders definieren und ausschreiben würden. Die Gründe, die eine Aufhebung nach 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2012 rechtfertigen sollen, dürfen nicht der Vergabestelle zurechenbar sein.*)

2. Bieter müssen die Aufhebung des Vergabeverfahrens, von engen Ausnahmen abgesehen, nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen (§ 17 Abs. 1, § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012; § 17 Abs. 1, § 20 EG Abs. 1 VOL/A 2009) aufgeführten Gründe gedeckt und deshalb rechtmäßig ist. Vielmehr bleibt es der Vergabestelle aus sachlichen Gründen, insbesondere bei einem geänderten Beschaffungsbedarf, grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13, IBR 2014, 292).*)

3. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht hat der Auftraggeber darzulegen, inwieweit sich der Beschaffungsbedarf geändert hat. Die unkonkrete Behauptung, den Beschaffungsbedarf neu definieren zu wollen, reicht insbesondere dann nicht aus, wenn Indizien gegen eine Änderung des Beschaffungsbedarfs sprechen.*)

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VPRRS 2016, 0163
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bieter verwendet seine Vertragsbedingungen: Angebotsausschluss zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3-3-3194-1-51-09/15

1. Ein Angebot eines Bieters, das in erheblichem Umfang Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Bieters einführen will, ist wegen Änderung der Vertragsunterlagen auch dann auszuschließen, wenn die Vertragsunterlagen bestimmte Modalitäten des Auftrags nicht regeln, da in diesen Fällen ergänzend die allgemeinen Regelungen des BGB gelten.*)

2. Die Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss - abgesehen von Fällen der Entbehrlichkeit - grundsätzlich vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens gegenüber der Vergabestelle erhoben werden.*)

3. Hat der Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben, kann er die Rüge vor Übermittlung des Nachprüfungsantrags nach § 115 Abs. 1 GWB nachholen.*)

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VPRRS 2016, 0160
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Projektant ist nicht automatisch auszuschließen!

OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2016 - 13 Verg 11/15

1. Das Vergabeverfahren beginnt mit der Ausschreibung. Insoweit ist ein formelles Verständnis zu Grunde zu legen (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02, IBR 2002, 623; OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 9/02, IBRRS 2003, 1124).*)

2. Ein sog. Projektant ist nicht automatisch vom Vergabeverfahren auszuschließen. Dem Auftraggeber obliegt vielmehr die Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren aufzuklären, ob ein Sachverhalt vorliegt, der die Chancengleichheit aller Teilnehmer beeinträchtigen kann. Dabei muss dem Projektanten vor einem etwaigen Ausschluss Gelegenheit gegeben werden, zum Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung Stellung zu nehmen und ggf. zu beweisen, dass eine etwaige erworbene Kenntnis den Wettbewerb nicht verfälschen kann.*)

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VPRRS 2016, 0159
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Zweifel an der Richtigkeit der Vergabeunterlagen sind durch Rückfragen aufzuklären!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.01.2016 - VgK-50/2015

1. Angebote, bei denen Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend von der Angebotswertung auszuschließen.

2. Hat ein Bieter Zweifel an der rechtlichen oder auch fachlichen oder rechnerischen Richtigkeit der Vergabeunterlagen, hat er diese vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber - beispielsweise im Wege einer Bieteranfrage - anzuzeigen.

3. Relativiert und modifiziert der Bieter den in den Vergabeunterlagen angegebenen Leistungs- und Erfüllungsort, liegt eine zum zwingenden Ausschluss führende Änderungen an den Vertragsunterlagen vor.

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VPRRS 2016, 0157
Waren/GüterWaren/Güter
Angaben zum Beschaffungsgegenstand müssen eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2016 - VK 1-122/15

1. Die zu vergebende Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen.

2. Maßgeblich für die Frage, ob die Vergabeunterlagen und insbesondere die Leistungsbeschreibung eindeutig und klar oder unklar bzw. missverständlich sind, ist der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit den Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen.

3. Kann es sich bei einer Aussage des Auftraggebers zum Beschaffungsgegenstand sowohl um eine Konkretisierung als auch um eine Änderung der bereits zuvor geänderten Leistungsbeschreibung handeln, ist die zu vergebende Leistung unklar bzw. missverständlich beschrieben.

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VPRRS 2016, 0155
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleister ausgewechselt: Neuausschreibung erforderlich?

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2016 - VK 2-7/16

1. Da der erste Abschnitt der VOL/A 2009 in Bezug auf Vertragsänderungen oder -übernahmen ebenso wenig Regelungen enthält wie das GWB oder die VgV, ist die Frage der Wesentlichkeit einer Vertragsänderung und damit einer Neuausschreibungspflicht anhand allgemeiner vergaberechtlicher Grundsätze zu entscheiden.

2. Die Auswechslung des Dienstleistungserbringers trägt regelmäßig die Vermutung einer wesentlichen Veränderung des Vertrags in sich. Findet allerdings bei funktionaler Betrachtung nur eine Verschiebung des Auftrags innerhalb des Konzerns statt, liegt keine wesentliche Vertragsänderung vor.

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VPRRS 2016, 0153
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann kann eine Zertifizierung verlangt werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2016 - 1/SVK/045-15

1. Eine (vergaberechtliche) Annahmeerklärung muss für ihre zivilrechtliche Wirksamkeit mit einem entsprechenden Rechtsbindungswillen des Auftraggebers erklärt worden sein.*)

2. Nach § 7 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2009 dürfen von Bietern nur solche Eignungsnachweise gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Für den Betrieb einer abfallrechtlichen Müll-Umladestation ist eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt, selbst wenn die ausgeschriebenen Leistungen als solche ohne Zertifizierung erbracht werden könnten.*)

3. Da sich die Erstellung von Eigenerklärungen grundsätzlich in der Sphäre des Bieters abspielt, ist ein Auftraggeber regelmäßig nicht in der Lage, diesem vorsätzliches Handeln bei der Erstellung von Eigenerklärungen nachzuweisen. Soweit § 7 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A 2009 Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet, grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen, um den Nachweisaufwand der Bieter zu minimieren, kann von den Bietern als Gegengewicht eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Abgabe solcher Eigenerklärungen verlangt werden. Auch eine leichtfertig ungenaue Abgabe oder die Abgabe einer Erklärung ins Blaue hinein kann ausreichen, um den Tatbestand des § 6 EG Abs. 6 e) VOL/A 2009 zu erfüllen.*)

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VPRRS 2016, 0145
ÖPNVÖPNV
Was bedeutet "stufenfrei"?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.01.2016 - Z3-3-3194-1-59-11/15

1. Ein Angebotsausschluss wegen Abweichung von der Leistungsbeschreibung kommt nur dann in Betracht, wenn sich, und sei es auch nur im Ergebnis einer Auslegung, ein letztlich eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich des Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat.*)

2. Die Vorgaben der Vergabeunterlagen sind nach dem objektiven Empfängerhorizont eines potentiellen fachkundigen Bieters auszulegen.*)

3. Verwendet der öffentliche Auftraggeber einen in technischen Regelwerken definierten Begriff - wie hier "Niveaugleicher Einstieg" gemäß Ziff. 2.3 der TSI PRM 2014 - in der Leistungsbeschreibung nicht, sondern einen anderen nicht definierten Begriff - hier "stufenfrei", kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die technische Spezifikation "Niveaugleicher Einstieg" doch von allen Bietern zu erbringen ist.*)

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VPRRS 2016, 0142
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Punktevergabe muss vorab definiert und ausdifferenziert werden!

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2016 - VK 2-3/16

Vermitteln die Vergabeunterlagen den Bietern keine zuverlässigen Informationen darüber, wie und vor allem mit welcher Punktzahl die Angebote hinsichtlich der in der Bewertungsmatrix aufgestellten Anforderungen bewertet werden, sind sie intransparent.

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VPRRS 2016, 0143
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 01.02.2016 - Z3-3-3194-1-58-11/15

1. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig und unterliegt nicht dem Generalverdacht der Kartellrechtswidrigkeit. Eine Vereinbarung verschiedener Unternehmen, sich mit einer Bietergemeinschaft an der Ausschreibung für einen bestimmten Auftrag zu beteiligen, ist gemäß § 1 GWB nur verboten, wenn die Vereinbarung geeignet ist, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 13.12.1983 - KRB 3/83).*)

2. Existieren zureichende Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine unzulässige Bietergemeinschaft handelt, hat die Vergabestelle die Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Dies kann insbesondere bei einem Angebot einer Bietergemeinschaft aus gleichartigen Unternehmen, die möglicherweise gesondert leistungsfähig wären, der Fall sein.*)

3. Auch bei gleichartigen Unternehmen ist der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft hinzunehmen, wenn dieser von den Unternehmen in der Erkenntnis getroffen wurde, dass eine selbständige Teilnahme an einer Ausschreibung wirtschaftlich nicht zweckmäßig und kaufmännisch nicht vernünftig wäre. Dabei kommt den Unternehmen eine nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbare Einschätzungsprärogative zu.*)

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VPRRS 2016, 0141
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabestelle hilft Rüge ab: Nachprüfungsverfahren auf sonstige Weise erledigt!

VK Thüringen, Beschluss vom 13.03.2015 - 250-4003-1100/2015-E-002-SLF

Mit der Erklärung der Vergabestelle, einer Rüge abzuhelfen, das Vergabeverfahrens in den Stand vor Ausreichung der Vergabeunterlagen zurück zu versetzen und die Vergabeunterlagen um bisher nicht bekannt gegebene Unterkriterien zu ergänzen, erledigt sich das Nachprüfungsverfahren "in sonstiger Weise".

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VPRRS 2016, 0137
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann dürfen Erfahrungen mit gleichartigen Tätigkeiten gefordert werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2016 - VgK-51/2015

1. Ein geringer Fehlbetrag in der Bilanz spricht nicht gegen die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters.

2. Technisch leistungsfähig ist ein Anbieter, dessen Referenzen die Erwartung rechtfertigen, dass er die zu vergebende Leistung genauso gut wie die Referenzleistungen erbringen wird. Je einfacher die zu vergebende Leistung ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Vergleichbarkeit.

3. Erfahrungen mit gleichartigen Tätigkeiten dürfen nur dann gefordert werden, wenn die zu vergebende Tätigkeit hohe Anforderungen an die Erfahrung stellt.

4. Eine aufs Geradewohl oder "ins Blaue hinein" erhobene Rüge ist unzulässig und damit unbeachtlich. Die Vergabekammer ist in einem solchen Fall von der Notwendigkeit einer vollständigen Sachaufklärung von Amts wegen entbunden.

5. Erkennbare Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu rügen.

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VPRRS 2016, 0140
Mit Beitrag
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Verschluss blockiert: Gewehr ist nicht "hoch robust"!

VK Bund, Beschluss vom 26.06.2015 - VK 1-47/15

1. Der Begriff "robust" ist hinreichend aus sich selbst heraus verständlich.

2. Eine Mehrlader-Repetierbüchse, die verschiedene Mängel aufweist (Längeneinstellung der Schulterstütze und Erdsporn fahren unkontrolliert ein, Anzündhütchen fallen aus, Hülsen können nur mit Störungen ausgezogen werden, Verschluss blockiert durch aufgeweitete Hülsen, Schulterstütze klappert) ist nicht "hoch robust".

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VPRRS 2016, 0132
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Hinweisen auf Verurteilung wegen Bestechung ist nachzugehen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2015 - VgK-45/2015

1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Nachforschungen darüber anzustellen, ob ein Bieter eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit und damit seine Eignung als Bewerber in Frage stellt.

2. Liegen dem Auftraggeber allerdings Anhaltspunkte dafür vor, dass der Geschäftsführer eines Bieterunternehmens rechtskräftig wegen Bestechung verurteilt ist, muss er sich Gewissheit verschaffen und Hinweisen nachgehen.

3. Verschließt sich der Auftraggeber bewusst vorliegenden Informationen und kommt er einer im Einzelfall bestehenden Aufklärungspflicht nicht nach, genügt bereits das "Kennen müssen" für einen Verstoß gegen § 6 EG Abs. 4 VOL/A 2009.

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VPRRS 2016, 0126
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestanforderung an die Eignung durch Link ordnungsgemäß bekannt gemacht?

VK Bund, Beschluss vom 22.02.2016 - VK 2-135/15

1. Eine Mindestanforderung an die Eignung ist ordnungsgemäß bekannt gemacht, wenn in der Bekanntmachung durch einen Link auf die Internetseite der Vergabestelle verwiesen wird und die interessierten Unternehmen durch bloßes Anklicken zum entsprechenden Formblatt gelangen können.

2. Mit der Formulierung, dass der Bieter "im Auftragsfalle Gewähr für die zur Verrichtung der vorgesehenen Tätigkeit notwendige Qualifikation und Eignung der Leiharbeitnehmer" zu leisten hat, wird ausdrücklich auf den Auftragsfall abgestellt. Damit unvereinbar ist eine Forderung, wonach der Bieter schon bei Angebotsabgabe geeignetes Personal in ausreichender Zahl verfügbar haben muss.

3. Auch bei einer Ausschreibung nach dem 1. Abschnitt der VOL/A 2009 ist bei unverändertem Sachverhalt ein Wiedereintritt in die Eignungsprüfung zulässig.

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VPRRS 2016, 0127
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dienstleistungskonzession muss transparent vergeben werden!

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2016 - 13 U 148/15

1. Öffentliche Auftraggeber haben auch im Unterschwellenbereich sowie bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen das Primärrecht der Europäischen Union zu beachten, sofern ein grenzüberschreitendes Interesse am Auftrag zu bejahen ist.*)

2. Danach ist insbesondere das Transparenzgebot zu beachten. Auch außerhalb des Anwendungsbereiches der Vergabekoordinierungsrichtlinie sind hiernach alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig u. a. in der Vergabebekanntmachung zu formulieren, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen der Auftraggeber tatsächlich überprüfen kann, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen.*)

3. Eine Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist auch hier erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch vor einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind.*)

4. Auch außerhalb des Anwendungsbereiches der Vergabekoordinierungsrichtlinie ist ein Selbstausführungsgebot nur in Ausnahmefällen vergaberechtskonform.*)

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VPRRS 2016, 0125
Waren/GüterWaren/Güter
Fahrzeug nicht mehr lieferbar: Bieter kann Angebot (sanktionslos) zurückziehen!

LG Bonn, Urteil vom 30.10.2015 - 1 O 161/15

1. Der Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund kann im Rahmen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses als schadensersatzbegründende Pflichtverletzung einzustufen sein, wenn die die Verhandlungen abbrechende Partei zuvor bei der Gegenseite in zurechenbarer Weise ein Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags geweckt hat.

2. Erklärt der Bieter, dass die von ihm angebotene Leistung nicht mehr lieferbar ist und er sich aus diesem Grunde nicht mehr an sein Angebot gebunden sieht, liegt ein für den Abbruch der Vertragsverhandlungen triftiger Grund vor, der einen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ausschließt.

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VPRRS 2016, 0122
Mit Beitrag
ITIT
Beschaffung von Software-Lizenzen: Kein Ausschluss von Gebrauchtlizenzen!

VK Westfalen, Beschluss vom 01.03.2016 - VK 1-2/16

1. Es stellt einen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung des § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 dar, wenn das Leistungsverzeichnis lediglich in Kurzform die anzuschaffenden Produkte und deren Menge bezeichnet, und auch der vom erfolgreichen Bieter abzuschließende Vertragsentwurf in den Vergabeunterlagen fehlt, so dass die Bieter nicht wissen, zu welchen Konditionen sie liefern müssen.*)

2. Die Vergabestelle darf sich beim Kauf von Software-Volumenlizenzen nicht auf Neulizenzen festlegen und damit zugleich die Lieferung gebrauchter Lizenzen ausschließen, um dem Risiko, bei der Verwendung von Software mit Gebrauchtlizenzen vom Hersteller auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, zu entgehen. Diesem Risiko kann sie dadurch begegnen, dass sie sich von den Bietern einen geeigneten Nachweis für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts vorlegen lässt oder eine Freistellungsvereinbarung in den abzuschließenden Vertrag aufnimmt. Wenn die Vergabestelle auf bestimmte Eigenschaften der Neulizenzen Wert legt, wie zum Beispiel ein Downgrade-Recht, kann sie diese Erwartung in der Ausschreibung formulieren.*)

3. Indem die Vergabestelle eine Beschränkung auf Neulizenzen und die Registrierung der Bieter zu einem "Microsoft Select Plus Vertrag" gefordert hat, wird der Anbieterkreis von vornherein in unzulässiger Weise beschränkt.*)

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VPRRS 2016, 0121
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle Angebote zu teuer: Kann das Vergabeverfahren (sanktionsfrei) aufgehoben werden?

OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

1. In Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung macht, ist die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Antragstellers auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz eines Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann.*)

2. Die Antragsbefugnis im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB setzt zwar einen "schlüssigen" Vortrag der Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften voraus. Der Begriff der "Schlüssigkeit" ist hier aber nicht im Sinne der zivilprozessualen Relationstechnik dahin zu verstehen, dass vorausgesetzt wäre, dass - die Richtigkeit des Tatsachenvortrags des Antragstellers unterstellt - die begehrte Rechtsfolge abschließend feststehen müsste. Vielmehr muss der Tatsachenvortrag nur "geeignet sein", seine Richtigkeit unterstellt, einen Vergabeverstoß darzutun. Die Antragsbefugnis kann nur fehlen, wenn offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt.*)

3. In Fällen, in denen die Preise eingereichter Angebote die von der Vergabestelle vorab ermittelten Kosten übersteigen, kommt eine (sanktionsfreie) Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen eines anderen schwerwiegenden Grundes im Sinne des § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A u. a. in folgenden Fällen in Betracht:

a) Eine mangelnde Finanzierbarkeit kann einen die Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigenden anderen schwerwiegenden Grund darstellen. Voraussetzung ist dabei zum einen, dass der Auftraggeber den Kostenbedarf mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt hat. Weiter muss die Finanzierung des ausgeschriebenen Vorhabens bei Bezuschlagung auch des günstigsten wertungsfähigen Angebotes scheitern oder jedenfalls wesentlich erschwert sein. Dies erfordert in einem ersten Schritt, dass der Auftraggeber die Kosten für die zu vergebenden Leistungen sorgfältig ermittelt. In einem zweiten Schritt hat er zu berücksichtigen, dass es sich bei der Kostenermittlung nur um eine Schätzung handelt, von der die nachfolgenden Ausschreibungsergebnisse erfahrungsgemäß mitunter nicht unerheblich abweichen. Er hat deshalb für eine realistische Ermittlung des Kostenbedarfs einen ganz beträchtlichen Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag vorzunehmen. Regelmäßig wird insoweit von der Rechtsprechung ein Aufschlag in Höhe von rund 10 % verlangt.*)

b) Weiter kommt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund eines anderen schwerwiegenden Grundes im Sinne des § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bei einer fehlenden Wirtschaftlichkeit in Betracht. Das Ausschreibungsergebnis kann unwirtschaftlich sein, wenn die wertungsfähigen Angebote ein unangemessenes Preis-Leistungsverhältnis aufweisen. Dies kommt in Betracht, wenn die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung der Vergabestelle aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen. Zumindest im Regelfall, in dem keine weiteren Umstände eine abweichende Beurteilung erfordern, rechtfertigt erst eine Abweichung des günstigsten Angebotes von vertretbaren Kostenschätzungen in Höhe von rund 20 % einen Rückschluss auf ein unangemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis.*)

c) Auch über den Fall des unangemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses hinaus kann die Bezuschlagung des wertungsfähigen Angebotes aus sonstigen Gründen in einem Maße unwirtschaftlich i. w. S. sein, dass dies einen anderen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darstellte, weil beispielsweise zwar ausreichendes Fremdkapital zu erlangen ist, die (gesteigerten) Kreditkosten aber einem späteren wirtschaftlichen Betrieb entgegenstehen. Denkbar erscheinen insoweit auch Fälle, in denen zwar in größerem Umfang Eigenkapital eingebracht werden könnte, dann aber die Aufgabenerfüllung in anderen Bereichen unzumutbar einzuschränken wäre.*)

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VPRRS 2016, 0119
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Toll Collect wird auch auf Bundesstraßen LKW-Maut erheben!

VK Bund, Beschluss vom 18.02.2016 - VK 2-137/15

1. Die Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeber, das bestehende LKW-Mautsystem so auszubauen, dass es ab dem 01.09.2018 auch auf allen Bundesstraßen Mauteinnahmen generiert, führt zwar dazu, dass allein die Toll Collect GmbH als Inhaberin von für die Leistungserbringung erforderlichen Ausschließlichkeitsrechten in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Dessen ungeachtet ist diese Entscheidung vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt.

2. Allein aufgrund des Umstands, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter ein Schiedsverfahren anhängig ist, kann nicht auf eine mangelnde Eignung des Bieters geschlossen werden.




VPRRS 2016, 0117
Mit Beitrag
DruckerzeugnisseDruckerzeugnisse
Ortsansässige Bieter dürfen nicht bevorzugt werden!

VK Bund, Beschluss vom 23.07.2015 - VK 1-55/15

1. Eignungsanforderungen, die ortsansässige Bieter bevorzugen und bereits bei Angebotsabgabe eine Präsenz am Leistungsort verlangen, sind vergaberechtlich äußerst bedenklich.

2. Auch Unterkostenangebote können wettbewerbskonform sein.

3. Kann der Auftraggeber keine zuverlässigen Angaben über die Leistungs- und Liefermengen (hier: von Druckerzeugnissen) machen, genügt es, den Bietern vergleichbare Daten aus der Vergangenheit zu überlassen, um diesen eine einheitliche und möglichst genaue Kalkulation zu ermöglichen.

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VPRRS 2016, 0116
DienstleistungenDienstleistungen
Auch Antworten auf Bieteranfragen müssen eindeutig sein!

VK Westfalen, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 1-5/06

Sämtliche Erklärungen der Vergabestelle - sei es in den Vergabeunterlagen oder in Antworten auf Bieteranfragen - müssen eindeutig und unmissverständlich sein.

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VPRRS 2016, 0115
ArzneimittelArzneimittel
Zuschlagslimitierung muss durch objektive Gründe gerechtfertigt sein!

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2015 - VK 1-114/14

Der Auftraggeber kann das Vergabeverfahren so ausgestalten, dass ein Bieter zwar für mehrere Lose Angebote abgeben, aber nur in dem mengenmäßig größerem den Zuschlag erhalten kann. Eine solche Zuschlagslimitierung muss aber durch objektive, zutreffende und nachvollziehbare Gründe gerechtfertigt sein.

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VPRRS 2016, 0113
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
"Identische" Tätigkeiten dürfen besser als "vergleichbare" gewertet werden!

VK Bund, Beschluss vom 11.09.2015 - VK 1-84/15

1. Der öffentliche Auftraggeber darf ausschließlich die Zuschlagskriterien berücksichtigen, die er den Bietern vorab in den Vergabeunterlagen mitgeteilt hat.

2. Die Bewertung der Angebote im Zuschlagskriterium "Organisation, Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals" danach, ob ein Bieter bereits identische Tätigkeiten oder "nur" vergleichbare/ähnliche Tätigkeiten (belegt durch Referenzen) erbracht hat, ist vergaberechtskonform.

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VPRRS 2016, 0112
ArzneimittelArzneimittel
BIEGE konzernverbundener Unternehmen verstößt nicht gegen das Kartellverbot!

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2015 - VK 1-122/14

1. Eine Bietergemeinschaft bzw. ihr Angebot ist wegen unzulässiger, wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen, falls die Bildung der Bietergemeinschaft einen Verstoß gegen das Kartellverbot darstellt.

2. Gehören die Mitglieder einer Bietergemeinschaften ein und derselben wirtschaftlichen Einheit an bzw. bilden ein einheitliches Unternehmen, greift das Kartellverbot tatbestandlich nicht ein.

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VPRRS 2016, 0097
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Hinzufügung oder Abminderung von Eignungsanforderungen!

VK Thüringen, Beschluss vom 05.03.2015 - 250-4003-819/2015-E-001-GRZ

Die Bekanntmachung einer beabsichtigten Auftragsvergabe wird nach dem in Anhang II der Verordnung (EG) zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt. Das bedeutet, dass alle im Bekanntmachungsmuster zutreffenden Angaben durch die Vergabestelle anzugeben sind. Die Hinzufügung oder die Abminderung von Eignungsanforderungen in den Vergabeunterlagen ist demzufolge unzulässig.

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VPRRS 2016, 0109
DienstleistungenDienstleistungen
Identische Erfahrungen dürfen besonders gut bewertet werden!

VK Bund, Beschluss vom 10.12.2015 - VK 1-108/15

1. Bei der Wertung von Angeboten müssen diejenigen Zuschlagskriterien angewendet werden, die den Bietern mitgeteilt worden sind.

2. Das Zuschlagskriterium, ein Angebot besonders gut zu bewerten, wenn die Erfahrungen der Mitarbeiter nicht nur vergleichbar/ähnlich, sondern sogar identisch sind, ist nicht intransparent.

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VPRRS 2016, 0106
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Kann die Fachkompetenz des Preisgerichts angegriffen werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 22.12.2015 - 1/SVK/039-15

1. Ein Auftraggeber muss bei der Wertung von Angeboten mit konzeptionellen Inhalten die Variationen der angebotenen Leistungen hinsichtlich ihrer einzelnen Merkmale gegeneinander abwägen können, denn ein direkter Vergleich der Angebote untereinander ist letztlich nur bedingt möglich. Es ist als vergaberechtskonform zu bewerten, wenn dann die gebotene individuelle Konzeptbewertung dazu führt, dass unterschiedliche Gesichtspunkte in die Bewertung einfließen.*)

2. Anforderungen an die berufliche Qualifikation des bewertenden Teams sind im Anwendungsbereich der VOL/A 2009 nur in § 3 EG Abs. 8 c für Auslobungen (Wettbewerbe) enthalten. Da es eine entsprechende allgemeine Regelung in der VOL/A 2009 gerade nicht gibt, ist die spezielle Vorschrift auf Verfahren außerhalb des Auslobungsverfahrens auch nicht anwendbar. Die Fachkompetenz eines Bewertungsgremiums kann also allenfalls dann angegriffen werden, wenn diese von ersichtlich falschen fachlichen Annahmen ausgegangen ist. Entscheidungen, insbesondere solche, bei denen die Ausfüllung eines Beurteilungsspielraumes bzw. eine Ermessenausübung notwendig ist, sind grundsätzlich von der Vergabestelle selbst zu treffen.*)

3. Sind in einzelnen Unterlagen des Angebotes divergierende Aussagen zu bestimmten Fragen enthalten, kann und muss der Auftraggeber diese nicht unberücksichtigt lassen. Vielmehr ist das Angebot in seiner Gesamtheit zu würdigen und zu werten.*)

4. Mit dem Beschleunigungsgrundsatz ist es nicht vereinbar, wenn ein Antragsteller erst nach mündlicher Verhandlung, zwei Tage vor Ablauf der schon verlängerten Entscheidungsfrist, auf einen weiteren rechtlichen Umstand hinweist, der mit den Verfahrensbeteiligten bisher nicht erörtert worden ist, dem Antragsteller aber seit Wochen hinlänglich bekannt ist. Müsste die Vergabekammer - wenn sie diesen Streitstoff berücksichtigen wollte - erneut in eine mündliche Verhandlung eintreten und ist dies bis zum Ablauf der Entscheidungsfrist ausgeschlossen, kann ein solcher Vortrag unberücksichtigt bleiben, sofern eine erhebliche Verfahrensverzögerung durch die Berücksichtigung des neuen Vortrages eintreten würde.*)

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VPRRS 2016, 0105
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Losaufteilung vergaberechtlich angreifbar: Gesamtvergabe gerechtfertigt!

VK Bund, Beschluss vom 04.01.2016 - VK 2-125/15

1. Eine Gesamtvergabe von Leistungen ist gerechtfertigt, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Gesamtvergabe kommt dem Auftraggeber ein Einschätzungsspielraum zu.

2. Rechtliche Schwierigkeiten bei der Gewährleistung stellen das schwächste Argument für eine Gesamtvergabe dar, da dies bei einer Losaufteilung regelmäßig der Fall ist.

3. Eine Gesamtvergabe ist zulässig, wenn eine Losaufteilung vergaberechtlich höchst angreifbar wäre.

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VPRRS 2016, 0104
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Angebot ungewöhnlich niedrig: Ausschluss nicht zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 09.12.2015 - VK 2-107/15

1. Angebote, deren Preise (Gesamtpreis) in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen und prognostisch erwarten lassen, der Bieter werde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht bis zum Ablauf des Vertrags erfüllen können, sind auszuschließen.

2. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht nicht, wenn das Angebot entweder auskömmlich ist oder zwar unauskömmlich ist, aber weder in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde noch die Prognose begründet, der Bieter werde zu diesem Preis nicht über die gesamte Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrages leistungsfähig bleiben.

3. Bei der Prüfung der Frage, ob ein Angebotspreis auskömmlich ist oder nicht, kommt es entscheidend darauf an, ob der Vertrag selbst für den Bieter auskömmlich ist; maßgeblich ist eine vertragsbezogene Betrachtung. Dagegen ist unerheblich, welche Fern- oder Folgewirkungen der ausgeschriebene Vertrag haben wird.

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VPRRS 2016, 0081
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auch bei nur einem Bieter ist ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen!

VK Hamburg, Beschluss vom 18.02.2015 - VgK FB 8/14

1. Es ist technisch ohne weiteres möglich, hinter einer optisch einheitlich gestalteten Internet-Oberfläche mit einem einheitlichen Zugang Medienangebote zu bündeln, die von unterschiedlichen Anbietern stammen.

2. Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber davon ausgeht, dass andere Anbieter am Markt nicht in der Lage sind, den Beschaffungsgegenstand zu liefern, entbindet ihn dies nicht von seiner Pflicht, Beschaffungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens vorzunehmen.

3. Ein nicht unter den Auftragsbegriff des § 99 GWB fallendes Inhouse-Geschäfts liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber eine ähnliche Kontrolle über das auftragnehmende Unternehmen ausübt wie über seine eigenen Dienststellen und das Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft verrichtet, die seine Anteile hält.

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