Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2002, 0286OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 5/02
1.) Die für den Schwellenwert maßgebliche Schätzung des Auftragswertes hat grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu erfolgen und nicht erst dann, wenn bereits das Angebot eines Bieters vorliegt.
2.) Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zur Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.
VolltextVPRRS 2001, 0017
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2001 - 2 Verg 3/01
Die Verfolgung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben allein begründet nicht die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber. Erforderlich ist vielmehr beispielsweise, dass der Auftraggeber zumindest überwiegend im Bereich der Daseinsvorsorge tätig ist.
VolltextVPRRS 2001, 0016
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 10/01
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextVPRRS 2001, 0015
OLG Dresden, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 0007/01
1. Antragsbefugt im Vergabenachprüfungsverfahren ist auch ein Unternehmen, das am Vergabeverfahren tatsächlich nicht beteiligt war, wenn es nach seinem Vorbringen möglich erscheint, dass der Vergabeverstoß gerade in seiner Nichtbeteiligung liegt.*)
2. Ein vom Antragsteller nicht unterschriebener Nachprüfungsantrag kann bis zur Entscheidung der Vergabekammer durch Nachholung der Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft zulässig gemacht werden.*)
3. § 3a Nr. 2a VOL/A rechtfertigt nicht ohne weiteres den Übergang ins Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung, wenn der Vergabestelle das Scheitern des vorangegangenen Verfahrens zuzurechnen ist, weil die von ihr zu verantwortenden ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen die Auftragserfüllung praktisch möglich gemacht haben und (auch) deshalb keine (wirtschaftlichen) Angebote eingegangen sind.*)
4. Jedenfalls wird an einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren dann diejenigen Unternehmen zu beteiligen, die die Vergabestelle selbst im vorangegangenen Verfahren als zur Erfüllung des zu vergebenden Auftrags geeignet angesehen hat.*)
VolltextVPRRS 2001, 0012
BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 9/01
1. Zur Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV.*)
2. Dem wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot im Verfahren nach der VOF widerspricht es, den Wissens- und Erfahrungsvorsprung, der aus einem gesondert vergebenen früheren Bauabschnitt desselben Bauvorhabens stammt, im Vergabeverfahren für einen weiteren Bauabschnitt zu berücksichtigen. Dies gilt namentlich für darauf gestützte preisliche Abschläge.*)
3. An die Darlegung der Schadensursächlichkeit eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens sind um so höhere Anforderungen zu stellen, als der Bewerber im Bieterfeld nur eine nachrangige Plazierung einnimmt.*)
VolltextVPRRS 2000, 0044
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2000 - 1 Verg 4/00
Ein Nebenangebot muss alle Daten enthalten, die nötig sind, damit der Auftraggeber sich ein klares Bild über den Inhalt verschaffen und das Angebot nicht manipuliert werden kann. 2. Fehlen in einem Nebenangebot solche Daten bzw. sind sie derart allgemein gehalten, dass ein Vergleichen mit anderen Angeboten nicht möglich ist, ist das Nebenangebot von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2000, 0041
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
1. Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens setzt nicht voraus, daß der Antragsteller zwischen der Rüge eines Verstosses gegen Vergabevorschriften und dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Wartefrist einhält und der Vergabestelle Gelegenheit gibt, den gerügten Verfahrensverstoß abzustellen.*)
2. Hat sich das Nachprüfungsverfahren nach einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt (§ 114 Abs. 2 S. 2 GWB), so ist durch die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zum alleinigen Zweck der Abänderung der erstinztanzlichen Kostenentscheidung zulässig.*)
3. Über die Kosten des erledigten Nachprüfungsverfahrens ist in diesem Fall unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen entspr. §§ 91 a ZPO, 161 VwGO zu entscheiden.*)
VolltextVPRRS 2000, 0040
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2000 - Verg 5/99
1. Nach Art. 2 RL 92/50/EWG vom 18.6.1992 ist ein Auftrag, der sowohl bauliche als auch andere Leistungen umfaßt, insgesamt als Bauauftrag zu beurteilen, soweit er die hauptsächliche Errichtung eines Bauwerks zum Inhalt hat und die Bauleistungen nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
2. Zur Einordnung eines Bieters als "Generalbaunternehmung" oder ein gleich zu stellendes Unternehmen.
VolltextVPRRS 2000, 0033
OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - WVerg 3/00
Ein Nachprüfungsverfahren, das nicht geeignet ist, den rechtmäßigen Verlauf und Abschluss eines Vergabeverfahrens sicher zu stellen und damit zugleich den Anspruch des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabevorschriften zu schützen, weil bereits bei seiner Einleitung das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, ist unzulässig.
VolltextVPRRS 2000, 0032
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00
Die Bearbeitung schwieriger Rechtsprobleme im Nachprüfungsverfahren kann vom öffentlichen Auftraggeber nicht erwartet werden. Er kann sich hierzu anwaltlicher Hilfe bedienen. Die hierfür anfallenden Kosten sind ihm nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten.
VolltextVPRRS 2000, 0031
BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000 - Verg 2/00
Bei der Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen einer Straße handelt es sich um eine Bauleistung.*)
VolltextVPRRS 1999, 0007
OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999 - 13 Verg 1/99
1. Zum Ausschluß eines im Vergabeverfahren abgegebenen Angebots für die Verarbeitung und Verwertung des in "Bio-Tonnen" gesammelten Hausabfalls wegen eines offenbaren Mißverhältnisses des Preises zur Leistung (§§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).*)
2. Ein Nebenangebot im Sinn des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bei der Bezeichnung des Vertragsgegenstands ein bestimmtes Verfahren zur Erreichung des Vertragsziels angegeben hat, und der Bieter ein anderes Verfahren zur Grundlage seines Angebots macht.*)
VolltextVPRRS 2000, 0029
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2000 - Verg 2/00
Auch die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt der sofortigen Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB.
VolltextVPRRS 2000, 0028
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2000 - 1 Verg 2/99
Der Auftraggeber muss bei der Prüfung, ob der Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzt, eine Prognoseentscheidung treffen, für die ihm ein Beurteilungsspielraum zusteht.
VolltextIBRRS 1995, 0001
EuGH, Urteil vom 11.08.1995 - Rs C-433/93
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um den Anforderungen der Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 zur Änderung der Richtlinie 77/62/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und zur Aufhebung einiger Bestimmungen der Richtlinie 80/767/EWG sowie der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Richtlinie 71/305/EWG über die Koordination der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge nachzukommen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
VolltextVPRRS 2001, 0003
BGH, Urteil vom 12.06.2001 - X ZR 150/99
1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, daß der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt; eine Verletzung dieses Vertrauens kann zu einer Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß führen.
2. An den schwerwiegenden Grund, der eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens ermöglicht, sind strenge Maßstäbe anzulegen. Er ist ohne weiteres nicht schon deshalb gegeben, weil der Ausschreibende bei der Einleitung oder der Durchführung des Verfahrens fehlerhaft gehandelt hat.
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