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Sachgebiet: Dienstleistungen

4925 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

VPRRS 2019, 0065
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Vergaberecht ist besonders schwieriges Recht!

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.12.2018 - 3 Sa 101/18

1. Eine pauschale, summarische Prüfung der Ausgangsvergütungsgruppe ist ausreichend, soweit die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht.*)

2. Zur Eingruppierung einer Mitarbeiterin, die u. a. komplexe und schwierige EU-Vergaben bearbeitet.

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VPRRS 2019, 0062
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

1. Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag hin zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, auch wenn sich herausstellt, dass die Aufhebung wirksam war und daher eine Anordnung auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nicht ergehen kann.*)

2. Es bleibt dem Auftraggeber grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Dies folgt daraus, dass die Bieter zwar einen Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält (§ 97 Abs. 7 GWB), aber nicht darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt.*)

3. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens kann nur erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber die Vergabe des Auftrags weiterhin beabsichtigt und ihm auch keine sachlichen Gründe für eine Aufhebung zur Seite stehen.*)

4. Eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2016 liegt nur dann vor, wenn eine ganz entscheidende Abänderung der bisherigen Absicht zur Leistungserbringung erforderlich wird. Die Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen muss für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden sein.*)

5. Die Gründe, welche eine Aufhebung rechtfertigen sollen, dürfen dem Auftraggeber nicht zurechenbar sein. Dabei kann ein schuldhaft herbeigeführter Aufhebungsgrund jedoch durchaus ein sachlicher Grund für eine - dann allerdings (jedenfalls wirksame) schadensersatzpflichtige - Aufhebung sein. Der pauschale und nicht weiter untersetzte Vortrag, dass Mehrkosten zu befürchten sind, führt nicht zur Annahme eines schwer wiegenden Grunds im Sinne des § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, der zur rechtmäßigen Aufhebung berechtigt.*)

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VPRRS 2019, 0048
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Spielhallenkonzessionen sind nicht auszuschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2019 - Verg 22/18

Bei der Erteilung einer Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle nach § 24 GlüStV i.V.m. § 16 Abs. 2 AG GlüStV-NW handelt es sich nicht um die Vergabe einer Konzession i.S.v. § 105 GWB.

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VPRRS 2019, 0051
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
E-Vergabe: Verwendung einer alten LV-Version führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 18.01.2019 - VK 1-113/18

1. Die Verwendung einer veralteten Version des Leistungsverzeichnisses stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar. Das gilt auch dann, wenn nicht der Bieter das Formular physisch geändert, sondern eine vom Auftraggeber erstellte Unterlage verwendet hat.

2. Kleinere Korrekturen an den Vergabeunterlagen stellen keine wesentliche Änderung der Ausschreibung dar, so dass keine Fristverlängerung erforderlich ist.

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VPRRS 2019, 0043
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welchen Inhalt muss ein Vorabinformationsschreiben haben?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.09.2017 - VgK-25/2017

1. Ein zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erteilter, wirksamer Zuschlag kann von der Vergabekammer nicht aufgehoben werden.

2. Ob ein Zuschlag wirksam erteilt war, hängt davon ab, ob das Vorabinformationsschreiben den inhaltlichen Anforderungen des § 134 GWB genügte, um die Wartefrist bis zum Zuschlag in Gang zu setzen.

3. Die Informationspflicht dient dazu, den unterlegenen Bieter in die Lage zu versetzen, zu verstehen, warum sein Angebot - im Verhältnis zum Angebot des erfolgreichen Bieters - nicht bezuschlagt wurde.

4. Diese Informationspflicht ist erfüllt, wenn die Begründung sich nicht formelhaft darauf beschränkt, dass das finale Angebot des unterlegenen Bieters nicht berücksichtigt werden konnte, sondern ausdrücklich auf die entscheidenden Wertungskriterien Bezug nimmt, wie z. B. durch die Formulierung "Ihr Angebot konnte wirtschaftlich hinsichtlich des Angebotspreises und der Bieterpräsentation nicht überzeugen".

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VPRRS 2019, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht nur Angebote, sondern auch Bieter können ausgeschlossen werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.08.2018 - Z3-3-3194-1-21-06/18

1. Die Rügetatbestände des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB können nur innerhalb eines bereits begonnenen Vergabeverfahrens greifen.*)

2. Bei europaweiten Vergaben im offenen Verfahren beginnt das Verfahren grundsätzlich mit der Absendung der Auftragsbekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der europäischen Union (siehe auch § 3 Abs. 3 VgV).*)

3. Die Rügetatbestände des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB sind - solange die Vorschriften des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB restriktiv ausgelegt werden und den Primärrechtsschutz i.S.d. effet utile nicht übermäßig einschränken - mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Rechtsmittelrichtlinie vereinbar (vgl. Art. 1 Abs. 4 und Erwägungsgrund 3 der Richtlinie 2007/66/EG). Dabei dürften die Regelungen in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB das absolute Maximum der europarechtlich noch zulässigen Erschwerung des Rechtsschutzes darstellen.*)

4. Der Gesetzgeber hat in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB den Fristbeginn an eine innere Tatsache beim Antragsteller geknüpft. Dieser auf das Bewusstsein des konkreten Antragstellers abstellende Maßstab stellt eine hohe Hürde für die Feststellung einer frühzeitigen, zur Obliegenheitsverletzung führenden Kenntnis dar.*)

5. Die Ausschlussgründe des § 124 Abs. 1 GWB können nach dem klaren Wortlaut der Norm ("zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens") ebenfalls nur innerhalb eines bereits begonnenen Vergabeverfahrens greifen. Anders als unter der vor dem 18.04.2016 geltenden Rechtslage (vgl. § 19 EG Abs. 3 VOL/A 2009 bzw. § 16 EG Abs. 1 VOB/A a.F.) können nach § 124 Abs. 1 GWB nicht nur Angebote, sondern Unternehmen ausgeschlossen werden. Dies steht im Einklang mit Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU, der durchgängig von Wirtschaftsteilnehmern spricht. Ein Ausschluss eines Unternehmens nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ist daher im Grundsatz zu einem Zeitpunkt nach Einleitung eines Vergabeverfahrens möglich, an dem es - wie hier - noch kein Angebot abgegeben hat.*)

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VPRRS 2019, 0032
ITIT
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Wie erfolgt die Teilnehmerauswahl?

OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2017 - 17 Verg 1/17

1. Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb steht dem Auftraggeber im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung, das heißt bei der Auswahl der formell geeigneten Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren, ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zu.

2. Die Nachprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen ist dabei auf die Frage beschränkt, ob das Ermessen bei der Auswahlentscheidung rechtmäßig ausgeübt wurde.

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VPRRS 2019, 0028
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2018 - Verg 31/18

1. Mängel der Dokumentation im Vergabevermerk (hier: fehlerhafte Datumsbezeichnung und keine gemeinsame Angebotsöffnung) führen nicht generell und unabhängig von ihrem Gewicht und Stellenwert zu einer Wiederholung der betroffenen Abschnitte des Vergabeverfahrens.

2. Eine Wiederholung ist nur in solchen Fällen erforderlich, in denen zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Gefahr von Manipulationen besteht (hier verneint).

3. Der öffentliche Auftraggeber kann sich bei der Angebotsöffnung von einem Mitarbeiter oder einem externen Berater wie etwa einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

4. Nachgeforderte Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Im Regelfall ist eine Frist von sechs Kalendertagen angemessen.

5. Auf eine zu kurz bemessene Frist kann ein Angebotsausschluss nicht gestützt werden.

6. Erfährt der öffentliche Auftraggeber, dass sich der Geschäftsführer eines Bieterunternehmens wegen Untreue und Steuerhinterziehung über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten in Untersuchungshaft befunden hat, muss er die Eignungsprüfung wiederholen.




VPRRS 2019, 0022
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Was ist wann und wie zu dokumentieren?

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2018 - VgK-29/2018

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.

2. Es sind grundsätzlich alle Entscheidungsschritte fortlaufend zu dokumentieren. Die Dokumentationspflicht erstreckt sich dabei sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch auf die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen.

3. Die Dokumentation muss nicht notwendigerweise in einem zusammenhängenden Vergabevermerk erfolgen. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Verfahren lückenlos dokumentiert wird, wobei der Vermerk aus mehreren Teilen bestehen kann.

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VPRRS 2019, 0020
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Geforderte elektronische Signatur fehlt: Angebot ist auszuschließen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2018 - Verg 32/18

1. Der Auftraggeber legt fest, ob das Angebot schriftlich und/oder elektronisch einzureichen ist. Ausreichend ist grundsätzlich die Übermittlung in Textform mithilfe elektronischer Mittel, bei der auf die eigenhändige Unterschrift verzichtet wird.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der zu übermittelnden Daten stellen und eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur des Bieters verlangen.

3. Weist ein Angebot die geforderte elektronische Signatur nicht auf, ist es von der Wertung auszuschließen.

4. Die fehlende elektronische Signatur unter dem Angebot kann nicht als "sonstiger Nachweis" nachgefordert werden.

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VPRRS 2019, 0019
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Elektroinstallationsarbeiten Bau- oder Dienstleistungen?

VK Rheinland, Beschluss vom 12.11.2018 - VK K 42/18

1. Zur Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen bei Elektroinstallationsarbeiten.*)

2. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers wird durch die restriktiv anzuwendenden Voraussetzungen für eine produktspezifische Ausschreibung begrenzt. Die Vergabestelle muss sich bei ihrer Entscheidung mit den Produkten anderer Hersteller sowie alternativer technischer Lösungen, die den Wettbewerb weniger einschränken, auseinandersetzen. Ihre Abwägung hat sie in der Vergabeakte zu dokumentieren.*)

3. Werden technische Gründe zum Verzicht auf die losweise Vergabe herangezogen, müssen sich diese aus den Erfordernissen des Beschaffungsgegenstands ergeben. Eine produktspezifische Ausschreibung kann den Verzicht auf eine losweise Vergabe nicht rechtfertigen.*)

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VPRRS 2019, 0015
DienstleistungenDienstleistungen
Arbeitsverträge sind keine öffentlichen Aufträge!

EuGH, Urteil vom 25.10.2018 - Rs. C-260/17

1. Art. 10 g der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG in der durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2170 der Kommission vom 24.11.2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass unter den Begriff "Arbeitsverträge" i.S. dieser Bestimmung Arbeitsverträge wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden fallen, d. h. befristete Einzelarbeitsverträge, die mit Personen geschlossen werden, die auf der Grundlage objektiver Kriterien wie Dauer der Arbeitslosigkeit, früherer Berufserfahrung und Anzahl unterhaltsberechtigter minderjähriger Kinder ausgewählt worden sind.*)

2. Die Bestimmungen der Richtlinie 2014/24 in ihrer durch die delegierte Verordnung 2015/2170 geänderten Fassung, die Art. 49 und 56 AEUV, die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit sowie die Art. 16 und 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind auf einen Beschluss einer öffentlichen Stelle, zur Erfüllung bestimmter zu ihren Verpflichtungen im öffentlichen Interesse gehörender Aufgaben auf Arbeitsverträge wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden zurückzugreifen, nicht anwendbar.*)

3. Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen Arbeitsverträge mit natürlichen Personen zu schließen, ohne ein öffentliches Vergabeverfahren gem. der Richtlinie 2014/24 in ihrer durch die delegierte Verordnung 2015/2170 geänderten Fassung durchzuführen, weil seiner Ansicht nach diese Verträge nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, Gegenstand einer Nachprüfung i.S. dieser Bestimmung sein kann, die ein Wirtschaftsteilnehmer beantragt, der ein berechtigtes Interesse daran hat, dass ihm ein öffentlicher Auftrag über denselben Gegenstand, wie ihn diese Verträge haben, erteilt wird und der der Auffassung ist, dass diese Verträge in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.*)

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VPRRS 2019, 0011
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unwirtschaftliches Einzellos kann aufgehoben werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 21.08.2018 - 1/SVK/016-18

1. Die Aufhebung eines einzelnen Loses eines auf mehrere Lose aufgeteilten Gesamtauftrags über Entsorgungsdienstleistungen aus wirtschaftlichen Gründen ist grundsätzlich möglich. Dabei kann eine Unwirtschaftlichkeit i.S.d. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV auch dann bejaht werden, wenn lediglich das aufgehobene/aufzuhebende Einzellos ein unwirtschaftliches Ergebnis ausweist. Nicht erforderlich ist, dass das Gesamtergebnis den geschätzten Gesamtauftragswert für die Leistung deutlich übersteigt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine losspezifische Kostenschätzung vorliegt. Für eine gesamtbetrachtende Sichtweise gibt die Gesetzessystematik des § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV insgesamt keinen Anlass.*)

2. Der rechtlichen Möglichkeit, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber im gebührengebundenen Bereich agiert. Auch der Umstand, dass die Entgelte, die der Auftraggeber an ein zukünftiges Entsorgungsunternehmen vergüten wird, als Kosten für in Anspruch genommene Fremdleistungen nach dem Sächsischen KAG ohne Weiteres gebührenfähig sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 SächsKAG) führt nicht dazu, dass dem Auftraggeber die Aufhebung einzelner Lose verwehrt wäre.*)

3. Bei einer auf eine Kostenschätzung gestützten Aufhebung einzelner Lose eines Entsorgungsauftrags ist bei Überprüfung der rechtlichen Belastbarkeit der Kostenschätzung zu bedenken, dass die zu beschaffende Dienstleistung "funktionale Elemente", enthält, bei der die preisbildenden Faktoren vorrangig durch Personal- und Fahrzeugkosten bestimmt werden. Insoweit kann für eine solche Beschaffung keine formale Deckungsgleichheit zwischen Angebotsstruktur und Kostenschätzung verlangt werden. Ausreichend ist, dass die wesentlichen Kalkulationsansätze wie Lohnkosten, Anschaffungskosten, Abfallmengen, Betriebskosten, Zuschläge, Gewinn und Gemeinkosten vergleichbar sind.*)

4. In einem offenen Verfahren besteht keine Pflicht, vor Aufhebung einer Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen zuvor ein unangemessen hoch erscheinendes Angebot aufzuklären. Zum einen sieht § 60 VgV nur eine Pflicht zur Aufklärung von Angebotspreisen vor, die unangemessen niedrig erscheinen, zum anderen ist in einem offenen Verfahren eine Verhandlung, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, ohnedies unzulässig.*)

5. Die einem öffentlichen Auftraggeber unzweifelhaft obliegende Darlegungs- und Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Kostenschätzung darf nicht so ausgelegt werden, dass ihm zunehmend strengere Anforderungen auferlegt werden, schon im Vorfeld der Ausschreibung eine immer detailliertere und tiefer gehende Kostenschätzung aufzustellen. Andernfalls wird jede Kostenschätzung regelmäßig an einen Punkt kommen, an dem der Auftraggeber später in ein Herleitungs- und Rechtfertigungsproblem gerät. Es darf nicht vergessen werden, dass eine Kostenschätzung vorrangig der Planung und Kalkulation des Vorhabens dient sowie als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungsgremien des öffentlichen Auftraggebers.*)

6. Es ist öffentlichen Auftraggebern untersagt, die Vergabebedingungen so zu gestalten, dass sich faktisch nur Unternehmen um den Auftrag bewerben können, die entweder bereits ortsansässig sind oder mit einem ortsansässigen Unternehmen zusammenarbeiten. Auch ist es den sich um öffentliche Aufträge bewerbenden Entsorgungsfachbetrieben weder zumutbar, noch ist es objektiv erforderlich, dass sie bereits im Stadium der Angebotsabgabe stets eine den ausgeschriebenen Auftrag abdeckende logistische Reserve vorweisen können. Es genügt, dass der Bieter in der Lage ist, sich bis zur Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zu beschaffen. Ansonsten wären die Bieter in Unkenntnis darüber, ob sie den Auftrag erhalten, zu Investitionen gezwungen, die sich für den Fall, dass sie den Auftrag nicht erhalten, als wirtschaftlich unsinnig erweisen.*)

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VPRRS 2019, 0006
DienstleistungenDienstleistungen
Nationaler mobiler Zahlungsdienst verstößt gegen EU-Recht!

EuGH, Urteil vom 07.11.2018 - Rs. C-171/17

1. Ungarn hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt und aus Art. 56 AEUV verstoßen, dass es das im Nemzeti mobil fizetési rendszerről szóló 2011. évi CC. törvény (Gesetz Nr. CC von 2011 über das nationale mobile Zahlungssystem) und im 356/2012. (XII. 13.) Korm. rendelet a nemzeti mobil fizetési rendszerről szóló törvény végrehajtásáról (Regierungsverordnung Nr. 356/2012 zur Durchführung des Gesetzes über das nationale mobile Zahlungssystem) geregelte nationale mobile Zahlungssystem eingeführt und beibehalten hat.*)

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.*)

3. Die Europäische Union und Ungarn tragen ihre eigenen Kosten.*)

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VPRRS 2019, 0007
DienstleistungenDienstleistungen
Klage gegen Vergabesperre: Beweiskraft einer eidesstattliche Versicherung?

EuG, Urteil vom 08.11.2018 - Rs. T-454/17

1. Eine eidesstattliche Versicherung kann zwar Beweiskraft haben, doch müssen bei deren Beurteilung die Wahrscheinlichkeit und die Glaubhaftigkeit der in der eidesstattlichen Versicherung enthaltenen Informationen geprüft werden, wobei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung und sein Adressat zu berücksichtigen sind, und es muss geklärt werden, ob dieses Dokument seinem Inhalt nach vernünftig und verlässlich erscheint.

2. Die bloße Tatsache, dass bestimmte Passagen der einer Partei zur Verfügung gestellten Dokumente geschwärzt sind, beeinträchtigt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör nicht.

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VPRRS 2019, 0005
DienstleistungenDienstleistungen
Glückspielkonzession kann bei fehlender Zuverlässigkeit widerrufen werden!

EuGH, Urteil vom 19.12.2018 - Rs. C-375/17

1. Die Art. 49 und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der des Ausgangsverfahrens, nach der die Konzession für die Veranstaltung automatisierter Lotterien und anderer Zahlenglücksspiele mit fester Quote im Gegensatz zu anderen Glücksspielen, Prognosewettbewerben oder Wetten, bei denen die Konzession mehreren Konzessionsnehmern erteilt wird, nur einem Konzessionsnehmer erteilt wird, nicht entgegenstehen, sofern das vorlegende Gericht feststellt, dass die Regelung tatsächlich in kohärenter und systematischer Weise die vom betreffenden Mitgliedstaat angegebenen Ziele verfolgt.*)

2. Die Art. 49 und 56 AEUV sowie die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung und den betreffenden Durchführungsvorschriften, die wie im Ausgangsverfahren für die Konzession für die Veranstaltung automatisierter Lotterien und anderer Zahlenglücksspiele mit fester Quote einen hohen Richtwert festlegen, nicht entgegenstehen, sofern der Richtwert klar, genau und eindeutig formuliert und objektiv gerechtfertigt ist, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist.*)

3. Die Art. 49 und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung eines zu einer Ausschreibung gehörenden Musterkonzessionsvertrags wie der des Ausgangsverfahrens, nach der die Konzession für die Veranstaltung automatisierter Lotterien und anderer Zahlenglücksspiele mit fester Quote widerrufen wird

- bei einer Straftat, wegen der das Hauptverfahren eröffnet worden ist und die nach Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers wegen ihrer Art, ihrer Schwere, der Art ihrer Ausführung und ihres Zusammenhangs mit der Tätigkeit, für die die Konzession erteilt worden ist, die Zuverlässigkeit, Professionalität und sittliche Eignung des Konzessionsnehmers ausschließt,

- oder bei einem Verstoß des Konzessionsnehmers gegen die Vorschriften zur Bekämpfung des unerlaubten, illegalen und heimlichen Glücksspiels, insbesondere wenn er selbst oder über eine irgendwo auf der Welt ansässige Gesellschaft, die er kontrolliert oder mit der er verbunden ist, ohne entsprechende Genehmigung mit automatisierten Lotterien und anderen Zahlenglücksspielen mit fester Quote vergleichbare Glücksspiele anbietet,

nicht entgegenstehen, sofern die Bestimmung gerechtfertigt ist, in Bezug auf das verfolgte Ziel verhältnismäßig ist und dem Grundsatz der Transparenz entspricht, was das nationale Gericht unter Berücksichtigung der in diesem Urteil enthaltenen Hinweise zu prüfen haben wird.*)

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VPRRS 2019, 0228
DienstleistungenDienstleistungen
Exorbitante Preisabweichungen für Lose: Leistungsverzeichnis unklar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.06.2019 - 3 VK LSA 15/19

1. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 VOL/A 2009 erfordern Angebote, die in jeder Hinsicht vergleichbar sind.

2. Die Leistungsbeschreibung darf im Interesse vergleichbarer Ergebnisse deshalb keinen Bieter im Unklaren lassen, welche Leistung er in welcher Form und zu welchen Bedingungen anbieten soll.

3. Allein die Tatsache, dass die Angebotspreise für die einzelnen Lose exorbitant voneinander abweichen ist ein Indiz dafür, dass die Bieter die Leistungsbeschreibung nicht im gleichen Sinne verstanden haben und die Leistung somit nicht für alle Bieter gleichermaßen kalkulierbar war.

4. Vergabeverfahren sind von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. Dies ist zwingende Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren.

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VPRRS 2019, 0227
DienstleistungenDienstleistungen
Exorbitante Preisabweichungen für Lose: Leistungsverzeichnis unklar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.06.2019 - 3 VK LSA 14/19

1. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 VOL/A 2009 erfordern Angebote, die in jeder Hinsicht vergleichbar sind.

2. Die Leistungsbeschreibung darf im Interesse vergleichbarer Ergebnisse deshalb keinen Bieter im Unklaren lassen, welche Leistung er in welcher Form und zu welchen Bedingungen anbieten soll.

3. Allein die Tatsache, dass die Angebotspreise für die einzelnen Lose exorbitant voneinander abweichen ist ein Indiz dafür, dass die Bieter die Leistungsbeschreibung nicht im gleichen Sinne verstanden haben und die Leistung somit nicht für alle Bieter gleichermaßen kalkulierbar war.

4. Vergabeverfahren sind von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. Dies ist zwingende Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren.

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0391
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvereinbarung muss Angaben zu Höchstmengen enthalten!

EuGH, Urteil vom 19.12.2018 - Rs. C-216/17

Art. 1 Abs. 5 und Art. 32 Abs. 2 Unterabs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sind dahin auszulegen, dass

- ein öffentlicher Auftraggeber für sich selbst und für andere eindeutig bezeichnete öffentliche Auftraggeber, die nicht unmittelbar an einer Rahmenvereinbarung beteiligt sind, handeln kann, wenn die Gebote der Publizität und der Rechtssicherheit und damit das Transparenzgebot beachtet werden, und

- es nicht zulässig ist, dass die diese Rahmenvereinbarung nicht unterzeichnenden öffentlichen Auftraggeber nicht die Menge der Leistungen bestimmen, die verlangt werden kann, wenn sie Aufträge in Durchführung dieser Rahmenvereinbarung abschließen, oder sie die Menge unter Bezugnahme auf ihren normalen Bedarf bestimmen, da sie sonst gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung der am Abschluss dieser Rahmenvereinbarung interessierten Wirtschaftsteilnehmer verstoßen würden.*)

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VPRRS 2018, 0388
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann ist ein Nachprüfungsantrag offensichtlich erfolglos?

VK Berlin, Beschluss vom 17.10.2017 - VK B 1-15/17

1. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht erst dann offensichtlich erfolglos, wenn nicht der geringste (theoretische) Zweifel an seiner Zulässigkeit oder Begründetheit bestehen kann. Es ist auch nicht erforderlich, dass eine zur Beurteilung der Erfolgsaussichten relevante Rechtsfrage in Rechtsprechung und Literatur einhellig beantwortet wird.

2. Für die Offensichtlichkeit kommt es vielmehr darauf an, dass die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit ohne weitere gründliche Prüfung des Antrags auffällt. Erforderlich ist, dass sich ohne weiteres oder jedenfalls unschwer aus den gesamten Umständen seine Unbegründetheit ergeben muss. Die Sache muss eindeutig sein.

3. Der Antrag ist offensichtlich unbegründet, wenn der maßgebliche Sachverhalt aus Sicht der Vergabekammer hinreichend aufgeklärt ist, die mündliche Verhandlung daher insofern keinen besonderen Erkenntnisgewinn verspricht und der Antrag unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Aussicht auf Erfolg hat.

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VPRRS 2018, 0377
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Technische Änderungen vorbehalten: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.11.2018 - 3 VK LSA 63/18

1. Auf ein Angebot, das den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht in allen Punkten entspricht, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

2. Behält sich der Bieter in seinem Angebot technische Änderungen, Zwischenverkauf, Eingabefehler und Irrtümer ausdrücklich vor, ist das Angebot nicht zuschlagsfähig.

3. Wird kein zuschlagsfähiges Angebot eingereicht, ist das Vergabeverfahren aufzuheben.

4. Auch ein Bieter, dessen Angebot ausgeschlossen wurde, kann ein Vergabenachprüfungsverfahren einleiten, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll.

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VPRRS 2018, 0408
VerkehrVerkehr
Veraltete Kalkulationstabelle ist keine fehlende Unterlage!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2018 - Verg 48/18

1. Angebote ausgeschlossen, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

2. Der Begriff der Unterlagen bezeichnet Erklärungen und Nachweise und ist nach dem Zweck der Norm grundsätzlich weit auszulegen. Hiervon werden auch Preisangaben erfasst.

3. Eine Unterlage fehlt, wenn sie nicht vorgelegt worden ist, also körperlich fehlt oder sie formale Mängel aufweist, aufgrund derer ihr die geforderte Erklärung nicht zu entnehmen ist. Dies ist etwa der Fall bei einem unleserlichen Handelsregisterauszug oder einer Bescheinigung, die mangels Vorlage im Original oder in beglaubigter Kopie nicht gültig ist.

4. Ist der den formalen Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechenden Unterlage hingegen - ggf. durch Auslegung - ein eindeutiger Erklärungsinhalt zu entnehmen, fehlt die Unterlage nicht, sondern ist das Angebot vollständig.

5. Das Verwenden der veralteten Kalkulationstabelle stellt keinen Fall einer fehlenden Unterlage dar.

6. Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber wie etwa die Zahlung von Tariflöhnen sind vergaberechtlich zulässig und von den Bietern zu beachten, wenn ihr Angebot nicht wegen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden soll.

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VPRRS 2018, 0363
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auch ein unauskömmliches Angebot kann bezuschlagt werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.07.2018 - RMF-SG21-3194-03-15

1. Bei der Wertung der Angebote darf keine Veränderung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien oder ihrer Gewichtung erfolgen. Allerdings ist der öffentliche Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, bereits in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen die Bewertungsmethode bekanntzumachen.

2. Zu einer vergaberechtskonformen Wertungsentscheidung gehört, dass das vorgeschriebene Verfahren eingehalten und der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird sowie die vom Auftraggeber selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden.

3. Sollen die Bieter ihre Konzepte für die Erfüllung der Qualitätskriterien schriftlich darstellen, hat der Wettbewerb das Gepräge eines Vergabeverfahrens mit funktionaler Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber kann die Konzepte dann an subjektiven Komponenten messen.

4. Ein Angebot, das einen Preisabstand von 20% zum nächstniedrigen Angebot hat, darf nicht automatisch von der Wertung ausgeschlossen werden. Erscheint dem Auftraggeber ein Angebot ungewöhnlich niedrig, muss er vom Bestbieter Aufklärung über dessen Preise verlangen.

5. Der Auftraggeber kann den Zuschlag auch auf ein unauskömmliches Angebot erteilen, wenn der betreffende Bieter mit der Preisgestaltung wettbewerbskonforme Ziele verfolgt.

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VPRRS 2018, 0361
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Konzeptionelle oder innovative Leistungen dürfen funktional beschrieben werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2018 - 1/SVK/027-18

1. Es gibt keinen wie auch immer gearteten Vertrauensschutz in das Gleichbleiben des Beschaffungsbedarfs eines öffentlichen Auftraggebers.*)

2. Sind Vergabeunterlagen eindeutig, bedarf es keiner Auslegung.*)

3. Soweit der zu vergebende Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen - wie die Erstellung eines Veranstaltungskonzepts - umfasst, kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV).*)

4. Öffentliche Auftraggeber können in diesen Fällen die zu erbringende Leistung funktional beschreiben, d. h. sie geben lediglich die Funktion bzw. den Zweck der nachgefragten Leistung vor.*)

5. Bei funktionalen Leistungsbeschreibungen kann der Auftragsgegenstand per se nicht so detailliert festgelegt werden, wie bei einer konventionellen deskriptiven Leistungsbeschreibung. Es verbleibt den Bietern vielmehr ein Gestaltungsspielraum, um deren "Know-how" und planerische Kreativität abzufragen.*)

6. Mit der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens wird der Zweck der Vorschrift des § 134 Abs. 1 GWB - Gewährleistung eines effektiven Primärrechtsschutzes für erfolglose Bieter - bereits erreicht. Eine Verletzung der Vorgaben des § 134 Abs. 1 GWB kann ohne Hinzutreten weiterer Vergaberechtsfehler nicht zum Erfolg im Nachprüfungsverfahren führen.*)

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VPRRS 2018, 0352
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RechtswegRechtsweg
Konzession für Bau und Betrieb einer Kita: Verwaltungsgerichte im Unterschwellenbereich zuständig!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.2018 - 10 ME 363/18

1. Für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte im sog. Unterschwellenbereich ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.*)

2. Bei unterschwelligen Ausschreibungen im Vergaberecht ist der Primärrechtsschutz nicht ausgeschlossen, wenn der erfolglose Bieter rechtzeitig von der Vergabe erfährt. Grenze des Primärrechtsschutzes ist allerdings der wirksam erteilte Zuschlag. Insofern kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.*)

3. Auch bei unterschwelligen Konzessionsvergaben im Kindertageseinrichtungsrecht beschränkt sich das Recht des Mitbewerbers auf den Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG.*)

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VPRRS 2018, 0351
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabeverfahren vertraulich: Kein Anspruch auf Informationszugang!

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.07.2018 - 12 B 8.17

1. Für den Zugang zu Informationen aus abgeschlossenen Vergabeverfahren schließen die vergaberechtlichen Vorschriften die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. Soweit das Vergaberecht die Wahrung der Vertraulichkeit vorschreibt, schließt dies den Anspruch auf Informationszugang nach § 3 Nr. 4 IFG aus.*)

2. Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch im Informationsfreiheitsrecht; eine unzulässige Rechtsausübung steht dem Anspruch auf Informationszugang entgegen.*)

3. Dass ein Antrag seinem äußeren Bild und sachlichen Gehalt nach auf den Zugang bei der Behörde vorhandener Informationen zielt, schließt eine missbräuchliche Rechtsausübung nicht aus, wenn sich für einen objektiven Betrachter aus weiteren Umständen die sichere Erkenntnis gewinnen lässt, dass es dem Antragsteller nicht um den Erkenntnisgewinn durch Offenlegung der Informationen geht, sondern er tatsächlich andere, von der Rechtsordnung missbilligte Ziele verfolgt und den Informationsfreiheitsanspruch lediglich als Vorwand dafür benutzt.*)

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VPRRS 2018, 0350
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Gehört der vorgesehene Vertragsentwurf zu den Vergabeunterlagen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18

Der Auftraggeber ist in einem nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht dazu verpflichtet, den Bewerbern bereits mit der Auftragsbekanntmachung vor Ablauf der Teilnahmefrist den vorgesehenen Vertragsentwurf zur Verfügung zu stellen.

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VPRRS 2018, 0206
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Schüler sind an Vergabe der Schulkantinenbewirtschaftung nicht zu beteiligen!

VGH Hessen, Beschluss vom 15.06.2018 - 7 B 846/18

Weder aus dem Hessischen Schulgesetz noch aus der Hessischen Gemeindeordnung folgt ein Recht der Schüler auf Beteiligung an der Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung einer Schulkantine.

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VPRRS 2018, 0334
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Waren/GüterWaren/Güter
Wann dürfen zwei Hauptangebote abgegeben werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 24.01.2018 - 1/SVK/034-17

1. Die Abgabe von zwei Hauptangeboten ist grundsätzlich zulässig, wenn sich diese in technischer Hinsicht und nicht nur im Preis unterscheiden. Einem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ein Angebot nach Belieben von einem Hauptangebot in ein Nebenangebot oder von einem Nebenangebot in ein Hauptangebot umzudeuten.*)

2. Enthalten die Vergabeunterlagen den Hinweis darauf, dass die genannten Leistungswerte Richtwerte seien und für den Auftraggeber die Gebrauchstauglichkeit und Eignung der Ausstattungsgegenstände entscheidend sei, wird dadurch eine Leistungsbeschreibung uneindeutig und missverständlich. Für Bieter bleibt somit unklar, wie weit die Abweichungen von dem vorgesehenen Richtwert gehen dürfen.*)

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VPRRS 2018, 0335
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnlich niedriges Angebot muss der Auftraggeber aufklären!

VK Thüringen, Beschluss vom 25.01.2018 - 250-4003-209/2018-N-001-G

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, um mindestens 10 % vom nächsthöheren Angebot ab, hat der Auftraggeber die Kalkulation zu überprüfen.

2. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen.

3. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzukommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.

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VPRRS 2018, 0338
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Auftraggeber kann Mindestrabatt vorgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2017 - Verg 9/17

1. Die Vorgabe eines Mindestrabatts ist eine vergaberechtlich zulässige Kalkulationsvorgabe.

2. Eine Kalkulationsvorgabe unterliegt dem Gebot der Eindeutigkeit und Bestimmtheit und darf den Bieter nicht unzumutbar belasten.

3. Es ist für einen Bieter zumutbar, Risiken aus einem Sonderkündigungsrecht (hier: bereits nach dem ersten von zwei Jahren Laufzeit) einzukalkulieren, wenn die konkreten Daten, auf deren Grundlage der Auftraggeber das Sonderkündigungsrecht ggf. ausübt (abgesetzte Mengen in den ersten Monaten, Apothekenverkaufspreise), sind.

4. Es ist nicht vergaberechtswidrig, dem Bieter für "schwerwiegende oder wiederholte schuldhafte Vertragsverletzungen" eine Vertragsstrafe aufzuerlegen.

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VPRRS 2018, 0333
VerkehrVerkehr
Im Vergabeverfahren vereinbarte Preise sind angemessene Preise!

AG Zeitz, Urteil vom 31.07.2018 - 4 C 94/18

Preise, die im Ergebnis eines abgeschlossenen Vergabeverfahrens für die Beseitigung von Ölspuren auf Fernstraßen in einem Rahmenvertrag vereinbart sind, sind in einem Zivilprozess wegen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall nicht auf ihre wirtschaftliche Angemessenheit hin zu überprüfen.

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VPRRS 2018, 0322
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RechtswegRechtsweg
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2018 - VK 1-77/18

1. Eine Handwerkskammer ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber.

2. Durch die Verpflichtung in einem Zuwendungsbescheid, bei der Beschaffung den 1. Abschnitt der VOL/A 2009 anzuwenden, wird die Zuständigkeit der Vergabekammer nicht begründet.

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VPRRS 2018, 0305
GutachtenerstattungGutachtenerstattung
Schwellenwert nicht erreicht: Machbarkeitsstudie kann freihändig vergeben werden!

VG Magdeburg, Urteil vom 16.11.2017 - 3 A 185/16

Ist der Anwendungsbereich der VOF 2009 grundsätzlich eröffnet, aber der Schwellenwert nach der VgV nicht erreicht, ist die VOL/A 2009 nicht analog anzuwenden.Die Gemeinde durfte freiberufliche Leistungen freihändig vergeben.*)

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VPRRS 2018, 0297
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ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit: Wann wird ein Auftragnehmer "ersetzt"?

VK Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2018 - VK 15/18

1. Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind solche Änderungen, die dazu führen, dass sich der neue Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet.

2. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn ein neuer Auftragnehmer den Auftragnehmer ersetzt. "Ersetzt" wird ein Auftragnehmer beispielsweise, wenn der Auftraggeber die Kündigung eines Vertrags wegen mangelhafter Ausführung erklärt und den Auftrag anschließend von einem anderen Unternehmer ausführen lässt.

3. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller auch bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens keine Chance auf den Zuschlag hat.

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VPRRS 2018, 0290
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Verweis in den Vergabeunterlagen: Eignungskriterien nicht wirksam gefordert!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2018 - 1 VK 35/18

1. Hat der Auftraggeber keine in den Akten dokumentierte Auftragswertschätzung vorgenommen, hat die Vergabekammer an Stelle des Auftraggebers eigenständig eine Ermittlung des Auftragswerts vorzunehmen.

2. Verweist der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung lediglich auf die Vergabeunterlagen, liegt keine wirksame Bekanntmachung der Eignungskriterien vor.

3. Wird in der Auftragsbekanntmachung nicht direkt zu den Vergabeunterlagen des konkreten Vergabeverfahrens, sondern nur auf eine allgemeine Seite des Auftraggebers verlinkt, werden die Eignungskriterien nicht wirksam und eindeutig gefordert.

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VPRRS 2018, 0284
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Neutralitätserklärung = Eignungskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 30.07.2018 - VK 1-61/18

1. Eine Neutralitätserklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten stellt ein Eignungskriterium dar.

2. Ein zu erfüllendes Eignungskriterium ist zwingend bereits in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen. Ein allgemeiner Verweis auf die Auftragsunterlagen oder auf deren Abrufbarkeit unter einer bestimmten Internetadresse reicht nicht aus.

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VPRRS 2018, 0274
GesundheitGesundheit
Einsatz von Pflegeexperten: Anforderung an Auftragsausführung und Zuschlagskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 14.03.2018 - VK 1-11/18

1. Bei der Anforderung, Pflegeexperten einzusetzen, handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um eine Anforderung an die Auftragsausführung sowie um ein Zuschlagskriterium.

2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich darin frei, die Anforderungen an die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung zu bestimmen. Voraussetzung ist, dass diese Bestimmung anhand nachvollziehbarer objektiver und auftragsbezogener Gründe getroffen worden ist.

3. Der Einsatz von Pflegeexperten wirkt sich konkret auf die Qualität der Leistung gegenüber den Versicherten aus und ist deshalb ein zulässiges Zuschlagskriterium.

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VPRRS 2018, 0266
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit: Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit?

KG, Beschluss vom 31.07.2017 - Verg 6/17

Zum Ausschluss eines Bieters wegen Unzuverlässigkeit und Ungeeignetheit, die aus schlechten Erfahrungen des Auftraggebers mit diesem Bieter in der Vergangenheit hergeleitet wird.*)

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VPRRS 2018, 0253
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuwendungen sind keine öffentlichen Aufträge!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 1/18

1. Ein öffentlicher Auftrag ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen. Der Begriff des öffentlichen Auftrags setzt voraus, dass dadurch eine einklagbare Erfüllungsverpflichtung des Unternehmers begründet wird.

2. Die öffentliche Auftragsvergabe ist abzugrenzen von der bloßen Finanzierung von Tätigkeiten (Zuwendungen), die mit der Verpflichtung verbunden sein kann, erhaltene Beträge bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung zurückzuzahlen. Eine solche Zuwendung (hier: für die soziale Betreuung von Flüchtlingen) ist kein öffentlicher Auftrag.

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VPRRS 2018, 0254
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
E-Vergabe: Verwendung von alten Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 17.07.2018 - VK 2-54/18

1. Auch die Bewerbungsbedingungen sind Vergabeunterlagen. Die Abweichung von einer Bewerbungsbedingung ist folglich eine Änderung an den Vergabeunterlagen.

2. Sehen die Bewerbungsbedingungen vor, dass "ausschließliche Grundlage für die Erstellung des Angebots diese Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den "AnA-Web" der e-Vergabe-Plattform bereitgestellten Version" ist, wird das Angebot eines Bieters, der nicht die aktuellste Version der Vergabeunterlagen verwandt hat, ausgeschlossen.

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VPRRS 2018, 0223
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Neues Vergaberecht: Welche Vorschriften gelten bei Zurückversetzung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 38/17

1. Ist die Beschreibung der zu beschaffenden Leistung objektiv möglich, sei es konstruktiv oder funktional, ist ein Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 3 b Alt. 1 VOL/A 2009 nicht gerechtfertigt.

2. Der Auftraggeber ist für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet.

3. § 3 EG Abs. 3 b VOL/A 2009 ist nicht im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Richtlinie 2014/24/EU weit auszulegen.

4. Wird ein Vergabeverfahren zurückversetzt, gilt wegen § 186 Abs. 2 GWB bei unverändertem Beschaffungsbedarf das Recht, das zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens galt.

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VPRRS 2018, 0269
DienstleistungenDienstleistungen
Ist das Einräumen von Fischereirechten ausschreibungspflichtig?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2018 - VK 1-31/17

1. Ein gemischter Vertrag, der Elemente eines Pachtvertrages und eines Dienstleistungsvertrages beinhaltet, ist nur dann ausschreibungsfrei, wenn es sich bei dem Dienstleistungsanteil um eine unwesentliche Nebenabrede handelt. Auch die bloße Vermietung oder Verpachtung unterliegt nicht dem Vergaberechtsregime.*)

2. Bei der Einräumung von Fischereirechten kann es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession oder um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags handelt. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.*)

3. Die Übertragung nur eines beschränkten Betriebsrisikos kann für die Annahme einer Dienstleistungskonzession ausreichend sein. Die Frage, ob das Betriebsrisiko auf den Auftragnehmer übergeht, ist objektiv auf der Basis der Vergabeunterlagen und nicht subjektiv nach der betriebswirtschaftlichen Ausgangslage des Antragstellers zu beurteilen.*)

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VPRRS 2018, 0239
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag ohne wirtschaftliches Risiko: Konzession oder Dienstleistungsauftrag?

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.07.2018 - Verg 1/18

1. Trotz Bejahung eines konzessionstypischen Entgelts im Sinne des § 105 Abs. 1 GWB liegt ausnahmsweise keine Konzession, sondern ein nicht unter das Konzessionsrecht fallender öffentlicher Auftrag vor, wenn den Auftragnehmer kein Betriebsrisiko wirtschaftlicher Art trifft.*)

2. Zu den „normalen Betriebsbedingungen“ im Sinne des § 105 Abs. 2 GWB gehört auch die weitgehend kostenfreie Leistungserbringung durch ehrenamtliche Vereinsarbeit, wenn sie unabhängig von der Person des Auftragnehmers „branchentypisch“ ist.*)

3. Den Auftragnehmer trägt kein Betriebsrisiko, wenn die zu erwartenden Einnahmen aus der Nutzung der Leistung die voraussichtlichen Ausgaben des Auftragnehmers deutlich übersteigen und deshalb nach menschlichem Ermessen rote Zahlen während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden können.*)

4. Lässt die Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der vom Auftraggeber gewählten Verfahrensgestaltung die Einreichung zuschlagsfähiger Angebote nicht zu mit der Folge, dass das Vergabeverfahren auch nach der Beseitigung der zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemachten Vergaberechtsverstöße nicht mit einem vergaberechtskonformen Zuschlag beendet werden könnte, kann dieser Mangel ausnahmsweise auch von Amts wegen aufgegriffen werden.*)

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VPRRS 2018, 0231
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Angebotswertung muss nachvollziehbar sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2018 - 3 VK LSA 08/18

Verschiebt der Auftraggeber technische Details in die Zuschlagskriterien, um daraus eine Wertung der Angebote vorzunehmen, die in dieser Form von den Bietern nicht nachvollzogen werden kann, ist das Vergabeverfahren intransparent und zu wiederholen.

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VPRRS 2018, 0237
DienstleistungenDienstleistungen
Grundsatz "kein dulde und liquidiere" auch im Vergaberecht?

LG Hildesheim, Urteil vom 13.06.2017 - 3 O 157/13

(ohne)

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VPRRS 2018, 0235
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Beschränktes Verfahren nur in Ausnahmefällen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.06.2018 - 3 VK LSA 32/18

1. Die Vergabe von Aufträgen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 VOL/A 2009 in Öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung oder Freihändige Vergabe zulässig.*)

2. Die Öffentliche Ausschreibung hat daher generell Vorrang gegenüber den weiteren Verfahrensarten. Für die rechtmäßige Wahl der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb muss ein Ausnahmetatbestand des § 3 Abs. 3 VOL/A 2009 vorliegen.*)

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VPRRS 2018, 0234
Mit Beitrag
Sonstige DienstleistungenSonstige Dienstleistungen
VOF statt VOL/A angewendet: Zuwendung kann widerrufen werden!

VG Lüneburg, Urteil vom 11.04.2018 - 5 A 330/15

1. Die VOF ist nur anwendbar, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die nicht im Vorfeld eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist. Anderenfalls ist die VOL/A anzuwenden.*)

2. Im vorliegenden Einzelfall handelte es sich zwar um freiberufliche Tätigkeiten, die aber eindeutig und erschöpfend beschreibbar waren, weshalb bei einer Freihändigen Vergabe nach der VOL/A drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern gewesen wären.*)

3. Der Widerruf mit Wirkung für die Zukunft nach § 49 Abs. 2 VwVfG genügt zur Beseitigung des Anspruchs auf Auszahlung einer Zuwendung.*)

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VPRRS 2018, 0222
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes technisches Verfahren festlegen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2018 - 1 VK 8/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist dem Grunde nach bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitgehend frei. Es ist ihm auch unbenommen zu bestimmen, nach welchen sachbezogenen Kriterien die Beschaffungsentscheidung auszurichten ist.

2. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit sind aber nur dann eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

3. Auch technische Anforderungen dürfen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verweisen, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

4. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die fehlende Produktneutralität auf sachlichen Gründen beruht, liegt beim Auftraggeber. Hierzu bedarf es einer detaillierten und dokumentierten Begründung.

5. Gegen lineare Umrechnungsmethoden von Preisen in Punkte bestehen gravierende vergaberechtliche Bedenken.

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VPRRS 2018, 0221
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Interessenkonflikt kann zum Ausschluss führen!

VK Bund, Beschluss vom 14.05.2018 - VK 1-39/18

1. Der öffentliche Auftraggeber kann das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag eines Bieters oder Bewerbers ausschließen, wenn er bereits im Vergabeverfahren feststellt, dass der Bieter oder Bewerber Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und dessen Ausführung nachteilig beeinflussen können.

2. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn der Bieter oder Bewerber unter dem ausgeschriebenen Auftrag Leistungen erbringt, die in ähnlicher Weise auch in seinem eigenen Geschäftsbetrieb anfallen.

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