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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4917 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

VPRRS 2004, 0201
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der Angebotsfrist

OLG Jena, Beschluss vom 22.04.2004 - 6 Verg 2/04

Setzt die Vergabestelle im Rahmen einer Ausschreibung nach VOL/A eine Angebotsfrist fest, ist es den Bietern - anders als im Falle einer VOB/A-Ausschreibung - nicht gestattet ein Angebot noch bis zum Beginn der Submission (Öffnung der Angebote) nachzureichen. Ein erst nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangenes Angebot unterliegt zwingend dem Ausschluss vom Wettbewerb, §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e, 18 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A.*)

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VPRRS 2004, 0192
DienstleistungenDienstleistungen
Parallele Befassung von zwei Vergabekammern mit einem Verfahren?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.03.2004 - VK-SH 09/04

Eine parallele Befassung von zwei Vergabekammern mit ein und demselben Vergabeverfahren scheidet aus, soweit es sich um einen einheitlichen Beschaffungsvorgang handelt, der sich nicht nach örtlichen Zuständigkeitskriterien trennen lässt.*)

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VPRRS 2004, 0188
DienstleistungenDienstleistungen
Vorabinformationspflicht

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.04.2004 - 1 Verg 2/04

Versäumt es die Vergabestelle, dem unterlegenen Bieter in dem Informationsschreiben gemäß § 13 VgV den Namen desjenigen mitzuteilen, der den Zuschlag erhalten soll, tritt die Nichtigkeitsfolge des 13 Satz 6 VgV jedenfalls dann nicht ein, wenn die Nichtberücksichtigung des Bieters allein auf preislichen Erwägungen beruht, ihm dies unter Angabe des niedrigeren Preises des obsiegenden Angebotes mitgeteilt wurde und er rechtzeitig vor Ablauf der Frist des § 13 Satz 2 VgV von der Identität des Begünstigten Kenntnis erlangt.*)

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VPRRS 2004, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grenzen der Überprüfung der Bewerberauswahl

VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2004 - 61-12/03

1. Das von der VOF vorgesehene Regelverfahren ist zweistufig durchzuführen.*)

2. Die zur Auftragserteilung führende Zuschlagswertung und das Verfahren über die Auswahl von geeigneten Bewerbern für die Verhandlungen sind eigenständige Abschnitte im Vergabeverfahren und haben unterschiedliche Zwecke.*)

3. Die Bewerberauswahl ist eine personenbezogene Entscheidung zur Aussonderung ungeeigneter Bewerber, die Vergabeentscheidung betrifft den Gegenstand des Auftrages selbst. Letztere ist weithin eine auftragsbezogene Prognoseentscheidung, bei welcher der Vergabestelle ein grundsätzlich weiter Beurteilungsspielraum zusteht.*)

4. Grenze des Beurteilungsspielraums sind die Grundsätze des Vergabeverfahrens, das Diskriminierungsverbot, der Wettbewerbsgrundsatz und das Transparenzgebot.*)

5. Eine für den einzelnen Bewerber ungünstige Vergabeentscheidung ist durch die Prognose des wirtschaftlichsten Angebots (§ 97 Abs. 5 GWB) und der bestmöglichen Leistungserbringung (§ 16 Abs. 1 VOF) nur gerechtfertigt, soweit diese durch sachliche Gründe getragen wird, die Vorschriften des Vergabeverfahrens eingehalten wurden und der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003 - Az.: Verg 48/03).*)

6. § 16 Abs. 3 VOF verpflichtet den Auftraggeber, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Verwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.*)

7. Die Reihenfolge nach der Bedeutung stellt eine Rangfolge dar, welche die Gewichtung der Kriterien widerspiegelt.*)

8. Gemäß § 114 Abs. 1 GWB trifft die Vergabekammer die geeigneten Maßnahmen, um die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens wieder herzustellen. Stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung, hat die Kammer diejenige auszusprechen, die das Vergabeverfahren am wenigsten beeinträchtigt (§ 110 Abs. 1 GWB).*)

9. Der VK ist es auf Grund des der Vergabestelle in der VOF eingeräumten weiten Beurteilungsspielraums verwehrt, die mit Punkten versehene Einzelbewertung durch eigene Wertungen zu ersetzen und somit selbst über die Erteilung des Zuschlags zu entscheiden.*)

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VPRRS 2004, 0185
DienstleistungenDienstleistungen
Verletzung der Dokumentationspflicht

VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2004 - 59-11/03

1. Erfolgt bei der formalen Prüfung nach § 25 Nr. 1 VOL/A durch die Vergabestelle die erforderliche Dokumentation nach § 30 VOL/A nicht, werden Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt.*)

2. Zur Eignungsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.*)

3. Zur Preisprüfung nach § 23 Nr. 2 und § 25 NR. 2 Abs. 2 und § 3 VOL/A.*)

4. Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 25 Nr. 3 VOL/A.*)

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VPRRS 2004, 0184
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist öffentlicher Auftraggeber "nur" Bieter?

VK Südbayern, Beschluss vom 15.12.2003 - 56-11/03

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang i. S. v. § 97 Abs. 1 GWB handelt.*)

2. Zur Auftraggebereigenschaft nach § 98 Nr. 2 GWB i. V. m. § 4 der Vergabeverordnung (VgV), einer GmbH, welche auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft tätig ist und die einem Zweckverband für Abfallwirtschaft gehört, dessen Mitglieder 2 Landkreise sowie eine Kreisfreie Stadt sind.*)

3. Wird der Auftraggeber von Stellen, die unter Nr. 1 - 3 des § 98 GWB fallen, personell und finanziell beherrscht, so ändert der Umstand, dass er mittlerweile auch Leistungen außerhalb seines originären Aufgabenbereiches für unterschiedliche Auftraggeber erbringt, nichts an seiner Einstufung als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.

4. Die Vergabe von Subunternehmeraufträgen durch einen öffentlichen Auftraggeber, welcher sich als Bieter an einem Vergabeverfahren beteiligt, ist nicht als Erteilung eines öffentlichen Auftrags i. S. d. § 97 Abs. 1 GWB zu werten. Wesensmerkmal eines solchen Auftrags ist die Teilnahme des öffentlichen Auftraggebers am Markt. Das folgt aus dem Sinn und Zweck des Vergaberechts, den Wettbewerb auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten zu verstärken. Das Vergabeverfahren regelt die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 1 GWB).*)

5. Dient die Ausschreibung zur Freistellung von Handel und Industrie von ihrer individuellen Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen, so nimmt der öffentliche Auftraggeber an dieser Ausschreibung als "normaler Bieter" und nicht in Ausübung seiner dem Gründungszweck entsprechenden Pflichtaufgaben teil.

6. In einem solchen Fall handelt es sich bei Subunternehmerverträgen unter Beachtung der o. g. Grundsätze somit nicht um öffentliche Aufträge, die dem Vergaberechtsregime des GWB unterfallen.

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VPRRS 2004, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Rechtsschutz für schutzunwürdigen Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2004 - Verg W 8/03

Wer sich auf das in eklatanter Weise gegen die Vergaberechtsvorschriften verstoßende Verfahren des Auftraggebers, der davon abgesehen hat, die Förmlichkeiten der Auftragsvergabe für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte einzuhalten, bewusst eingelassen hat, die Fehlerhaftigkeit des gewählten Vergabeverfahrens nicht beanstandet und seine Vorteile - die Chance, den Zuschlag zu erhalten ohne ein Nachprüfungsverfahren fürchten zu müssen – genossen hat, setzt sich zu diesem Verhalten in Widerspruch, wenn er – nachdem ein anderer Bieter den Zuschlag bekommen soll - nunmehr Rechtsschutz beansprucht.

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VPRRS 2004, 0175
DienstleistungenDienstleistungen
Schadensersatzanspruch nach § 126 GWB?

KG, Urteil vom 14.08.2003 - 27 U 264/02

1. Für einen Schadensersatzanspruch nach § 126 GWB muss der Bieter der "engeren Spitzengruppe" der Bieter angehören, innerhalb derer die Vergabestelle im Rahmen ihres Bewertungsspielraums den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen kann.

2. Fehlt es den Ausschreibungsunterlagen an einer "Vergabereife", die den Eingang vergleichbarer Angebote nicht zulässt, kann eine von § 126 GWB geschützte Rechtsposition nicht festgestellt werden.

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VPRRS 2004, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Ausschluss, wenn Instandhaltung im Lieferpreis enthalten ist

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.03.2004 - 320.VK-3194-04/04

1. Erklärt der Bieter, dass der geforderte Vor-Ort-Service für die Instandhaltung der zu beschaffenden PC´s in seinem Angebot enthalten ist und dass hierfür eine Vergütung nicht in Rechnung gestellt wird, so ist die geforderte Vergütung für den Vor-Ort-Service mit der Angabe "inkl." verbindlich angegeben. Das Angebot darf nicht wegen einer fehlenden Preisangabe ausgeschlossen werden.*)

2. Da die Preisermittlung ausschließlich Sache des Bieters ist, kann es vom Grundsatz her nicht beanstandet werden, wenn ein Bieter einzelne Einheitspreise abweichend von einem ordnungsgemäß ermittelten Preis anbietet. Maßgeblich für die Prüfung eines Angebots auf Auskömmlichkeit ist der Angebotspreis für die Gesamtleistung.*)

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VPRRS 2004, 0172
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A-Verfahren: Ausschluss bei fehlenden Angaben?

VK Sachsen, Beschluss vom 29.02.2004 - 1/SVK/157-03

1. Um einen Dienstleistungsauftrag nach § 99 Abs. 4 GWB und nicht um eine vergabefreie Dienstleistungskonzession handelt es sich bei der Vergabe eines Abwasserentsorgungsvertrages über 25 Jahre, wenn das teilweise (49 %) dabei mit zu privatisierende Tochterunternehmen der abwasserentsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft das Nutzungsentgelt ausdrücklich für die Gebietskörperschaft einzieht und von dieser eine eigenes Entgelt nach dem Abwasserentsorgungsvertrag erhält. Dies gilt auch dann, wenn perspektivisch ein Konzessionsmodell angedacht sein sollte, aber zunächst auch ein Dienstleistungsauftrag im eben beschriebenen Sinne betroffen ist.*)

2. Bei Vergaben nach der VOL/A führen fehlende vom Auftraggeber geforderte Angaben und Erklärungen eines Bieters nicht automatisch zum Ausschluss des Angebots. Vielmehr liegt die Entscheidung grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A.*)

3. Dieses Ermessen ist aber - auch wegen der Überlagerung durch den Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB - dann auf Null reduziert, wenn der Auftraggeber bindende Vorgaben zur Angebotsvorlage mit Ausschlussfrist in den Verdingungsunterlagen vorgegeben hat. Ein auf Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb ausgerichtetes Verfahren bedingt, dass der Auftraggeber, um Willkürentscheidungen und subjektiv motivierte Vergabeentscheidungen zu verhindern, an einmal fest gelegte Mindestparameter gebunden ist. Sollten deshalb alle Bieter diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist es dem Auftraggeber - auch im Verhandlungsverfahren - untersagt, das ehemalige Anforderungsniveau nachträglich abzusenken.*)

4. Die Darlegungs- und Beweislast für den vollständigen Zugang eines Angebotes trägt der Bieter.*)

5. Wenn eine Rechtsverletzung eines Bieters nach § 114 Abs. 1 GWB wegen eines eigenen, nicht zuschlagsfähigem Angebots ausscheidet, ist ein Eingriff er Vergabekammer in das Vergabeverfahren wegen des strengen Individualrechtsschutzsystems im GWB nur dann möglich, wenn offenkundig derart gravierende Vergaberechtsverstöße vorliegen, die zwingend die ansonsten ermessensgebundene Aufhebung des Vergabeverfahrens bedingen.*)

6. Dokumentationsmängel des Auftraggebers nach § 97 Abs. 1 GWB, § 30 VOL/A, allein können einen Nachprüfungsantrag für sich gesehen nicht erfolgreich machen. Vielmehr müssen weitere Vergaberechtsverstöße des Auftraggebers hinzutreten, die die Wettbewerbsstellung des Antragstellers tangieren. Erweist sich deshalb der Ausschluss eines Bieterangebots als vergaberechtskonform, kann der abweisungsreife Nachprüfungsantrag nicht deswegen Erfolg haben, weil andererseits völlig unerhebliche Dokumentationsmängel des Auftraggebers festzustellen sind.*)

7. Über das zulässige Maß nach § 24 VOL/A hinaus gehende Nachverhandlungen des Auftraggebers führen nicht etwa zum Ausschluss des Ursprungsangebotes, sondern lediglich zur Nichtbeachtung des nachgebesserten Nachverhandlungsangebotes, da dieses in dieser Form nicht zum Abgabetermin vorgelegt worden war und deshalb gemäß § 23 Nr. 1 lit. a VOL/A nicht geprüft zu werden braucht (so auch schon VK Sachsen v. 16.12.2003, 1/SVK/146-03).*)

8. Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB bis auf den zulässigen Höchstwert von 50.000,- Euro ist angezeigt, wenn insbesondere der Aufwand der Vergabekammer neben einer außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Bedeutung ebenfalls außergewöhnlich hoch war. Diese Ausnahmevoraussetzung ist bei drei fast ganztägigen mündlichen Verhandlungen mit nahezu zehn Zeugenvernehmungen sowie fünf mehrstündigen Akteneinsichten mehrerer Verfahrensbeteiligter gegeben.*)

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VPRRS 2004, 0171
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss des Einsatzes von Unterauftragnehmern

VK Hamburg, Beschluss vom 21.04.2004 - VgK FB 1/04

1. Krankenkassen und deren gemeinsame Einrichtungen sind öffentliche Auftraggeber.*)

2. Lässt sich nicht aufklären, ob eine Rüge rechtzeitig erhoben worden ist, geht dieser Umstand zugunsten des Antragstellers.*)

3. Sind in verschiedenen Bundesländern ansässige öffentliche Auftraggeber betroffen, hat der Antragsteller die Wahl zwischen den Vergabekammern eines jeden in Betracht kommenden Landes. Das Wahlrecht wird durch Einlegung des Rechtsmittels ausgeübt; die getroffene Wahl ist für das Verfahren endgültig und unwiderruflich.*)

4. Der Ausschluss des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, weswegen auch seine Beschränkung oder Modifikation unter dem Gesichtspunkt eines geringeren Eingriffs berechtigt ist.*)

5. Angebote, die unklare oder unvollständige Angaben zum Unterauftragnehmereinsatz machen, sind auszuschließen. Unklare Angaben müssen auch nicht durch die Vergabestelle aufgeklärt werden, da eine solche Aufklärung eine unzulässige Veränderung des Angebots im Sinne des § 24 VOL/A sein kann.*)

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VPRRS 2004, 0170
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss Gewichtung der Zuschlagskriterien mitteilen

OLG Naumburg, Beschluss vom 31.03.2004 - 1 Verg 1/04

1. Verlangt der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Versicherungsleistungen, dass der führende Versicherer eines mitbietenden Konsortiums - abweichend von branchenüblichen Gepflogenheiten - eine gesamtschuldnerische Haftung für die Leistungspflichten des Konsortialpartners übernimmt, so ist er im Rahmen der Wertung an diese Bedingung gebunden und muss die Angebote von Konsortien ohne eine entsprechende Erklärung nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ausschließen.*)

2. Aus § 9a VOL/A folgt bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung, dass sich der öffentliche Auftraggeber, wenn er eine Gewichtung der zur Anwendung vorgesehenen Zuschlagskriterien bereits vorgenommen hat, nicht darauf beschränken darf, diese Kriterien in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen lediglich zu benennen, sondern dass er den Bietern außerdem die vorgesehene Gewichtung mitteilen muss.*)

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VPRRS 2004, 0169
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines unvollständigen Angebots

OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2004 - WVerg 0002/04

1. Im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A ist das Angebot eines Bieters jedenfalls dann von der Wertung auszuschließen, wenn seine Erklärungsdefizite für die Position des Bieters im Wettbewerb von Belang sind.

2. Wird in den Verdingungsunterlagen die Abgabe des Entwurfs eines Konsortialvertrages verlangt und fehlen dann von den insgesamt 51 Seiten des Vertrages bei Angebotsabgabe 20 Seiten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

3. Nicht jeder Dokumentationsmangel zwingt dazu, alle im Vergabeverfahren zeitlich später liegenden Verfahrensschritte zu revidieren und ggf. neu vorzunehmen bzw., falls das nicht möglich ist, das Verfahren aufzuheben und neu auszuschreiben. Erforderlich ist vielmehr eine Verknüpfung des gerügten Dokumentationsdefizits mit der etwa vergaberechtswidrigen und deshalb schadensstiftenden Benachteiligung des rügenden Bieters.




VPRRS 2004, 0167
DienstleistungenDienstleistungen
Dürfen nicht bekanntgemachte Zuschlagskriterien einfließen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2004 - 203-VgK-07/2004

1. Nach den Auftragsvergaberichtlinien der EU darf der öffentliche Auftraggeber entweder den Anbieter auswählen, der den niedrigsten Preis anbietet, oder denjenigen Anbieter, der das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat.

2. In den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien nicht bekannt gemacht hat, darf nur der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium angewendet werden darf.

3. Es dürfen bei der Wertung von Angeboten nur Zuschlagskriterien zur Anwendung kommen, die zuvor in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht worden sind, damit sich die interessierten Bieter darauf einstellen können.

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VPRRS 2004, 0166
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Haftung öffentlich-rechtlicher Entsorger

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.03.2004 - 203-VgK-06/2004

1. Ein "entgeltlicher" Vertrag gemäß § 99 Abs. 1 GWB besteht grundsätzlich aus einer vereinbarten Leistung des vertraglich gebundenen Auftragnehmers für den Auftraggeber und einer geldwerten Gegenleistung des vertraglich gebundenen öffentlichen Auftraggebers.

2. Eine öffentliche Dienstleistungskonzession ist ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär ganz oder überwiegend das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt.

3. Die öffentlich-rechtlichen Entsorger haben die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle, zu denen auch das Altpapier gehört, aus privaten Haushalten zu verwerten oder zu beseitigen.

4. Lediglich bei Abfällen, die nicht bei den privaten Haushaltungen anfallen, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorger gem. § 15 Abs. 2 KrW-/AbfG von ihrer Pflicht befreit.

5. Ein Dienstleistungsauftrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer vom Antragsgegner eine Zahlung (Festpreis) oder einen geldwerten Vorteil durch einen besonders niedrigen Preis oder gar eine kostenlose Überlassung des Altpapiers erhält. Bei einer derartigen Vertragsgestaltung trägt der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko nicht.

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VPRRS 2004, 0165
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Positive Kenntnis bei Ungenauigkeiten im Leistungsverzeichnis?

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 203-VgK/2004

1. Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben

2. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis des Verstoßes im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB vor.

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VPRRS 2004, 0164
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss stets Herr des Vergabeverfahrens bleiben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.03.2004 - 203-VgK-03/2004

1. Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.

2. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die preisliche Beurteilung des Angebotes im Rahmen der Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes eine maßgebliche Rolle spielt. Der Preis ist zwar regelmäßig das wichtigste, aber eben nicht das allein entscheidende Kriterium.

3. Eine Parallelausschreibung, die lediglich der Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Verfahren dient, verstößt gegen § 16 Nr. 2 VOB/A, da sie einem vergabefremden Zweck dient und damit nicht den Anforderungen des § 97 GWB entspricht.

4. Der Auftraggeber muss stets Herr des Vergabeverfahrens bleiben. Er darf dem Ingenieurbüro keine Befugnisse einräumen, die weder unter dem Gesichtspunkt eines vom Auftraggeber zugezogenen "ausschreibenden Planers" im Sinne des § 15 Abs. 2 Nr. 6 HOAI noch unter dem Gesichtspunkt einer Mitwirkung von Sachverständigen gem. § 7 VOB/A gerechtfertigt sind.

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VPRRS 2004, 0163
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehler aufgrund der Angabe einer falschen Verdingungsordnung

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.02.2004 - 203-VgK-02/2004

1. Für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB genügt es daher, wenn ein Antragsteller eine Schadensgefahr darlegt, die sich daraus ergibt, dass er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, bei gegebener Eignung und Fähigkeit zur Auftragsausführung ein entsprechendes detailliertes und differenziertes Angebot zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung abzugeben.

2. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt positive Kenntnis des Vergabeverstoßes nach § 107 Abs. 3 Satz 1 vor.

3. Als Fehler, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, kommen dabei neben der Wahl der falschen Verdingungsordnung (z. B. VOL statt VOB) auch die Wahl der falschen Vergabeart und eben auch die Nichtbeachtung der Grundsätze für Fachlos- oder Teillosvergabe gem. § 97 Abs. 3 GWB i. V. m. § 4 VOB/A und § 5 VOL/A in Betracht.

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VPRRS 2004, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Haben die Bieter ein Recht auf Dokumentation des Verfahrens?

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2004 - 203-VgK-01/2004

1. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gem. § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren.

2. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB/A vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren.

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VPRRS 2004, 0160
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für die Forderung nach einer Referenzliste?

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2004 - Verg 20/03

1. Wenn ein Bieter, ausgehend von seiner laienhaften Wertung, erst nach anwaltlicher Beratung positive Kenntnis eines Vergabeverstoßes erlangt, genügt es, wenn er diesen daran anschließend unverzüglich rügt.

2. Die Forderung nach einer Referenzliste ist - zumindest bei komplexen Leistungen - durch die Vergabevorschriften gedeckt. Diese nehmen bewusst in Kauf, dass bei öffentlichen Aufträgen der Marktzutritt für Newcomer erschwert wird.

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VPRRS 2004, 0155
DienstleistungenDienstleistungen
Wechsel zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Offenem Verfahren?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.07.2003 - 1/SVK/072-03

1. Entsprechend § 98 Nr. 2 GWB muss der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts sein, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn Stellen, die unter § 98 Nr. 1 oder 3 GWB fallen, sie finanzieren und beaufsichtigen.

2. Da zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Offenem Verfahren nicht im laufenden Vergabeverfahren gewechselt werden darf, kommt es auf die vorherige Einschätzung an.

3. Wird ein öffentlicher Auftrag wegen eines falsch angenommenen Auftragswertes nicht gemeinschaftsweit ausgeschrieben, liegt darin ein essenzieller Verstoß gegen Bieter schützende Rechte.

4. Bloße Meinungsäußerungen sind nicht als Rüge zu qualifizieren.

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VPRRS 2004, 0153
DienstleistungenDienstleistungen
Begründet § 97 Abs. 3 GWB einen Grundsatz zur Mittelstandsförderung?

VK Sachsen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1/SVK/063-03

1. Der Wortlaut des § 97 Abs. 3 GWB, wonach mittelständische Interessen "vornehmlich" durch Teilung der Aufträge in Fach- oder Teillose angemessen zu berücksichtigen sind, bedeutet nicht, dass die Vorschrift über die in den Verdingungsordnungen zu gewährleistenden Schutz mittelständischer Interessen hinaus geht und den Grundsatz der Mittelstandsförderung als allgemeinen Auslegungsgrundsatz festschreibt.

2. Da die Losbildung nach § 5 Abs. 1 VOL/A "zweckmäßig" sein muss und nicht zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung führen darf, muss im Einzelfall an den Besonderheiten der jeweiligen Branche geprüft werden, ob die Losbildung Sinn macht.

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VPRRS 2004, 0149
DienstleistungenDienstleistungen
Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2004 - Verg 35/03

Der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" kann unterschiedlich verstanden werden, nämlich im Sinne von: "netztrennender Schalter" oder "nur abblendender Schalter" Es liegt eine Mehrdeutigkeit der Leistungsbeschreibung vor.

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VPRRS 2004, 0142
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei Niedrigpreisangeboten bei Einzelpositionen zwingend?

BayObLG, Beschluss vom 01.03.2004 - Verg 2/04

1. Es bleibt offen, ob und unter welchen Voraussetzungen einem ausgeschlossenen Bieter ausnahmsweise eine Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren zustehen kann.*)

2. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass offensichtliche Niedrigpreisangebote für Einzelpositionen nicht zwingend zu einem Ausschluss des Angebotes wegen unvollständiger Preisangaben führen müssen (Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2003 - VII Verg 53/03, Vergaberechts-Report 1/2004 S. 2).*)

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VPRRS 2004, 0140
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss spekulativer Angebote?

VK Sachsen, Beschluss vom 22.03.2004 - 1/SVK/014-04

1. Allein die Tatsache, dass ein Bieter preisliche Umlagerungen aus sog. Cent-Positionen in andere Positionen des Leistungsverzeichnisses vorgenommen hat, rechtfertigt keinen zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A.*)

2. Auch bei sog. Cent-Positionen handelt es sich grundsätzlich um vollständige Preisangaben im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A. Dies gilt zumindest dann, wenn korrespondierend dazu andere Positionen deutlich teurer angeboten werden, als es ohne die "Abpreisungen" bei den Cent-Positionen der Fall gewesen wäre. In einem solchen Fall nimmt ein Bieter lediglich im Wege von betriebswirtschaftlich motivierten kalkulatorischen Rechenoperationen eine angebotsbezogene Umgruppierung verschiedener unselbstständiger Kalkulationsposten innerhalb des relevanten und bezuschlagten Gesamtangebots vor (wie KG, B. v. 26.02.2004, 2 Verg 16/03).*)

3. Eine Rechtsvorschrift, die einen Bieter in seiner kalkulatorischen und unternehmerischen Freiheit zu einem derartigen "betriebswirtschaftlichen Ausgleich" beschränkt, ist nicht ersichtlich. Der Auftraggeber kann im Hinblick auf eine Plausibilitätskontrolle lediglich die Vorlage von sog. EFB-Preisblättern oder eine Aufgliederung relevanter Einheitspreise fordern. Selbst die Vorlage der Urkalkulation kann grundsätzlich nicht schon mit Angebotsabgabe gefordert werden.*)

4. Auch bei Rücknahme eines Gestattungsantrages gemäß § 115 Abs. 2 GWB durch den Auftraggeber vor einer Entscheidung durch die Vergabekammer löst für diesen die privilegierende Gebührenhalbierung nach § 128 Abs. 3 S. 3 GWB aus.*)

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VPRRS 2004, 0655
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Forderung nach bestimmten Referenzen: Mindestanforderung?

OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2004 - 13 Verg 3/04

1. Die Forderung in den Bewerbungsbedingungen für einen Dienstleistungsauftrag, dass mit dem Angebot bestimmte Referenzen vorzulegen sind, stellt regelmäßig keine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Angebote, mit denen die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden, zwangsläufig auszuschließen sind. Vielmehr können solche Angebote nur ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A). Will der Auftraggeber der Forderung die weitergehende Bedeutung einer Mindestanforderung geben, so muss er dies eindeutig zum Ausdruck bringen.*)

2. Zur Prüfung der Eignung eines Bieters bei der Ausschreibung einer Altpapierentsorgung.*)

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VPRRS 2004, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz bei Aufhebung der Ausschreibung

BGH, Urteil vom 16.12.2003 - X ZR 282/02

a) Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne daß einer der in § 26 VOB/A, § 26 VOL/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, daß dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; er setzt vielmehr darüber hinaus auch voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.*)

b) Nimmt die öffentliche Hand von der Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags Abstand und bleibt sie bei der vor der Ausschreibung praktizierten Art des Betriebs eines Gebäudes oder des zu seinem Betrieb erforderlichen Leistungsbezugs, ohne daß dieser von der Ausschreibung miterfaßt worden ist, liegt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Fortsetzung oder Wiederaufnahme der vor der Ausschreibung geübten Praxis keine zum Ersatz des positiven Interesses verpflichtende Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags.*)

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IBRRS 2004, 0614
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gewichtung von Zuschlagskriterien

VK Sachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 1/SVK/005-04

1. Es stellt einen Verstoß gegen § 97 Abs. 5 GWB, § 25 VOL/A dar, wenn bei der Wertung der Angebote eine nicht bekannt gemachte oder in den Vergabeakten dokumentierte Wichtung der Zuschlagskriterien mit Wettbewerbsrelevanz erfolgt.*)

2. Grundsätzlich müssen verschiedene Zuschlagskriterien, bei denen der Auftraggeber ausdrücklich erklärt hat, dass eine Rangfolge nicht fest gelegt ist, mit dem gleichen Gewicht gewertet werden (so auch schon VK Sachsen, B. v. 29.11.2001, 1/SVK/110-01).*)

3. Angebote sind wegen Verstoßes gegen den Wettbewerbsgrundsatz gemäß § 2 Nr. 1 VOL/A auszuschließen, wenn ein Bieter mit einer ebenfalls anbietenden Bietergemeinschaft verflochten ist. Dies gilt zumindest dann, wenn die anlagenbezogenen Angebotsunterlagen von Einzelbieter und mit diesem verflochtener Bietergemeinschaft deckungsgleich sind.*)

4. Grundsätzlich ist ein Auftraggeber, der die Durchführung eines Vergabeverfahrens auf einen privaten Dritten verlagert, verpflichtet, die verfahrensleitenden Entscheidungen selbst durch zu führen. Dazu gehört, dass der Auftraggeber die eigentliche Bewertung der Angebote nicht vollständig in die Hände eines Dritten legt, sondern die Bewertung sich auch nachvollziehbar zu eigen machen muss, §§ 2 Nr. 3 VOL/A, 6 Nr. 3 VOL/A.*)

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VPRRS 2004, 0130
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Schadensersatz (positives Interesse) wegen rechtswidriger Vergabe

OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2004 - 20 U 1544/03

1. Dem Bieter, der ein wirksames und vollständiges Angebot abgegeben und den niedrigsten Preis geboten hat, darf der Auftrag nur dann vorenthalten werden, wenn Angebote preislich schlechter platzierter Konkurrenten bei anderen zulässigen Wertungskriterien einen Vorteil aufweisen, der den Preisnachteil gegenüber dem Erstbieter aufwiegt bzw. übersteigt.

2. Verlangt der öffentliche Auftraggeber von den Bietern die Einhaltung der VOB/A, so kann er sich nicht selbst von deren Einhaltung ausnehmen. Ein solches Verhalten ist mit den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs nicht zu vereinbaren.

3. Gibt eine Vergabestelle das ausgeschriebene Vorhaben auf, sei es ersatzlos oder indem sie ein "aliud" verwirklicht, so gibt es keinen Ersatz des positiven Interesses eines dadurch geschädigten Bieters.

4. Erteilt die Vergabestelle aber - und sei es mit Änderungen gegenüber der Ausschreibung, solange nur die wirtschaftliche und technische Identität des Beschaffungsvorhabens nicht berührt ist - den Auftrag auf die ausgeschriebene Leistung an einen Bieter, der unter Beachtung der Vergaberegeln nicht hätte zum Zuge kommen dürfen, so ist sie gegenüber dem Bestbieter schadensersatzpflichtig in Höhe des entgangenen Gewinns, und dies unabhängig davon, ob sie den tatsächlichen Auftrag in der rechtlichen Gestalt eines Zuschlags, nach Ablauf der Bindefrist oder nach sonstigen freien - also rechtswidrigen - Verhandlungen außerhalb des Vergabeverfahrens erteilt hat.

5. Die Vertretungsmacht des Unterzeichnenden muss der Vergabestelle, wenn sie dies nicht ausdrücklich zuvor verlangt hat, nicht bereits mit dem Angebot nachgewiesen werden; eine entsprechende Verpflichtung des Bieters lässt sich der VOL/A an keiner Stelle, auch nicht in der 1997 einschlägigen alten Fassung von § 21 Nr. 1 Abs. 2, die noch die Formulierung "rechtsverbindlich unterschrieben" enthielt, entnehmen.

6. Haben zwei Bieter ein gleichwertiges Entsorgungskonzept bis zu einem bestimmten Datum vorgelegt und ist bei beiden Bietern nach diesem Datum die Entsorgung nicht restlos geklärt, so darf nicht ein Bieter bevorzugt werden, weil er ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist. Denn ein allgemeines Vertrauen darauf, dass ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Zukunft eine höhere Verlässlichkeit bei den Entsorgungsleistungen bieten werde, ist kein vergaberechtlich zulässiges Entscheidungskriterium.

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VPRRS 2004, 0126
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungsunterlassung: Nichtigkeit des Zuschlags?

OLG Jena, Beschluss vom 28.01.2004 - 6 Verg 11/03

1. Schutzanlass der Nichtigkeitssanktion ist das Unterbleiben einer den Anforderungen des § 13 VgV genügenden Vorabinformation, nicht das Unterlassen einer Ausschreibung.*)

2. Auf die Nichtigkeitssanktion des § 13 S. 6 VgV kann sich nur berufen, wer - unabhängig davon, ob das Beschaffungsvorhaben korrekt ausgeschrieben war oder ob eines solche Ausschreibung unterblieben ist - zum Auftraggeber durch ein Angebot in Verbindung getreten ist. Dritte, welche lediglich ein Angebot hätten abgeben können, sind, weil sie sinnvoller Weise keine Vorabinformation einfordern können, gehindert, die Sanktion des § 13 S. 6 VgV geltend zu machen.*)

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VPRRS 2004, 0124
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Prüfung konkret benannter Zuschlagskriterien

VK Münster, Beschluss vom 09.03.2004 - VK 2/04

1) Abgrenzung von Unterlagen, die Angaben und Erklärungen i.S.v. § 25 Nr. 1 enthalten zu Unterlagen, die Rückschlüsse auf die Eignung des Bieters gemäß § 25 Nr. 2 VOL/A zulassen.*)

2) Werden konkrete Zuschlagskriterien genannt, dann müssen diese auch anhand der konkreten Angebote geprüft werden; ein allgemeiner Abgleich ohne Bezug zum Inhalt der Angebote reicht bei der Prüfung nach § 25 Nr. 3 VOL/A nicht aus.*)

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VPRRS 2004, 0123
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2004 - Verg 8/04

1. Befasst sich zwar ein Bieter mit der "Aus- und Fortbildung", genießt aber keine steuerlichen Vorteile gegenüber Wettbewerbern und wird auch sonst weder unmittelbar noch mittelbar durch die öffentliche Hand finanziert, sondern finanziert sich vielmehr selbst durch die Beiträge seiner (privaten) Mitglieder, so ist der Schutzzweck des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht berührt.

2. Die Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge beginnt erst mit der Sach- und Rechtskenntnis des Bieters vom Vergabeverstoß.

3. Bittet der Bieter aufgrund von Zweifeln seinen Dachverband um rechtliche Prüfung, kann von einer Kenntnis des Vergabeverstoßes zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegangen werden.

4. Zu der Frage einer ordnungsgemäßen Interessenabwägung nach § 5 Nr. 1 VOL/A.

5. Aus Gründen der Transparenz und Nachprüfbarkeit der Vergabetätigkeit des öffentlichen Auftraggebers ist es dem öffentlichen Auftraggeber verwehrt, bedeutsame dokumentationspflichtige Nachbesserungen anzubringen, die er ohne Weiteres zeitnah in der Vergabeakte hätte festhalten können.

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VPRRS 2004, 0121
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweismöglichkeit der Eignung der Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.02.2004 - Verg W 9/03

1. Wie ein vollständiges Angebot zu gestalten ist, ist u.a. dem Leistungsverzeichnis (LVZ) der Ausschreibung zu entnehmen. Das Leistungsverzeichnis/die Leistungsbeschreibung konkretisiert die zu erbringende Leistung und damit den Inhalt des noch zu schließenden Vertrages. Bei der Beschreibung der Leistung sind verkehrsübliche Bezeichnungen (Normen, DIN) anzuwenden.

2. Sollen zunächst Basisfahrzeuge gekauft, sodann mit den aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlichen Einbauten versehen werden und dann für alle Fahrzeuge ein Prüfnachweis gemäß DIN-EN 1789 nachgewiesen werden, so müssen diese Prüfnachweise nicht bereits bei der Angebotsabgabe, sondern erst bei der Auslieferung vorliegen.

3. Wollte der Auftraggeber bereits bei Angebotsabgabe sicherstellen, dass der einzelne Bieter generell imstande ist, das gewünschte Fahrzeug herzustellen bzw. auszurüsten, so zielt dies auf die Fachkunde (technische Fertigkeiten), Leistungsfähigkeit (Voraussetzungen für fachgerechte Ausführungen) bzw. Zuverlässigkeit (einwandfreie Ausführung bei Erfüllung früherer Aufträge) des Bieters. Solche Nachweise können vom Bieter bei Angebotsabgabe verlangt werden (§ 7 Nr. 4 VOL/A) bei entsprechendem Wortlaut der Ausschreibung.

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VPRRS 2004, 0120
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vorlagepflicht hins. Referenzen regelmäßig keine Mindestanforderung

OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2004 - 13 Verg 3/04

1. Die Forderung in den Bewerbungsbedingungen für einen Dienstleistungsauftrag, dass mit dem Angebot bestimmte Referenzen vorzulegen sind, stellt regelmäßig keine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Ansprüche, mit denen die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden, zwangsläufig auszuschließen sind. Vielmehr können solche Angebote nur ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOLA/A). Will der Auftraggeber der Forderung die weitergehende Bedeutung einer Mindestanforderung geben, so muss er dies eindeutig zum Ausdruck bringen.*)

2. Zur Prüfung der Eignung eines Bieters bei der Ausschreibung einer Altpapierentsorgung.*)

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VPRRS 2004, 0117
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gebietskörperschaft: Förderung der Einwohner durch Wirtschaft?

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2004 - 203-VgK-43/2003

1. Die Beteiligung eines kommunalen Unternehmens an einem Vergabeverfahren kann als unlauterer Wettbewerb unter § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A fallen, wenn diese Teilnahme am Wettbewerb nicht durch die entsprechende Gemeindeordnung gedeckt ist. Ein Verstoß gegen diese Zugangsvorschriften stellt unlauterer Wettbewerb im Sinne von § 1 UWG dar und begründet damit den Verstoß gegen § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A.

2. Kommunale Gebietskörperschaften sind generell verpflichte, das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern. Diese Aufgabe kann auch durch wirtschaftliche Betätigung erfüllt werden.

3. Worin die Körperschaft eine Förderung des allgemeinen Wohls erblickt, ist den Anschauungen und Entschließungen ihrer maßgeblichen Organe überlassen und hängt von den örtlichen Verhältnissen, finanziellen Möglichkeiten der Körperschaft, Bedürfnissen der Einwohnerschaft und anderen Faktoren ab.

4. Einrichtungen im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A zeichnen sich dadurch aus, dass sie aufgrund ihrer sozialpolitischen Ausrichtung ihre Leistungen deshalb besonders günstig anbieten können, weil hierbei keine oder nur geringe Arbeitskosten anfallen.

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VPRRS 2004, 0116
DienstleistungenDienstleistungen
Sind Rügen in erneuten Nachprüfungsverfahren nochmals zu beachten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2004 - 203-VgK-42/2003

Der Beschluss einer Vergabekammer entfaltet materielle Rechtskraft, so dass zurückgewiesene Rügen in späteren Vergabenachprüfungsverfahren derselben Beteiligten um dieselbe Vergabe grundsätzlich nicht mehr zu beachten sind.

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VPRRS 2004, 0115
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welchen Inhalt muss der Vergabevermerk haben?

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2004 - 203-VgK-41/2003

1. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gem. § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichendes Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren

2. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Sinn dieser Bestimmung ist es, die Überprüfbarkeit der im Rahmen des Vergabeverfahrens getroffenen Feststellungen und Entscheidungen herbeizuführen.

3. Im Vergabevermerk sind die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben. Es ist zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bieter die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten.

4. Der Preis ist nach dem deutschen Vergaberecht vielmehr zwar regelmäßig das wichtigste, aber nicht das allein entscheidende Kriterium. Der Angebotspreis kann nur dann allein für das "wirtschaftlichste Angebot" entscheidend sein, wenn sämtliche anderen Wirtschaftlichkeitskriterien nachvollziehbar erwogen und verglichen worden sind und selbst dann eine Gleichwertigkeit der Angebote besteht und positiv festgestellt worden ist.

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VPRRS 2004, 0112
DienstleistungenDienstleistungen
Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.01.2004 - 203-VgK-38/2003

1. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

2. An den Inhalt einer Rüge dürfen nur sehr geringe Anforderungen gestellt werden. Weder muss sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden, noch ist es erforderlich, mit ihr die verletzte Vergabevorschrift zu benennen. Sie muss aber den vermeintlichen Vergabeverstoß bezeichnen und die Aufforderung an die Vergabestelle enthalten, Abhilfe zu schaffen.

3. Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar.

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VPRRS 2004, 0111
DienstleistungenDienstleistungen
Wettbewerbsbeschränkung durch zu hohe Anforderungen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2004 - 203-VgK-37/2003

1. Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

2. Zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit können von den Bietern entsprechende Angaben gefordert werden, soweit es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

3. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung der Eignung der Bieter ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich jedoch dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an die Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

4. Ein öffentlicher Auftraggeber bei der Abfassung seiner Verdingungsunterlagen grundsätzlich vergaberechtlich gehalten, die Bedingungen und die Nachweise für die Eignung nicht so hoch zu schrauben, dass der Wettbewerb etwa von vornherein auf Bieter beschränkt wird, die dem Auftraggeber bereits vertraut sind.

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VPRRS 2004, 0110
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt die postitive Kenntnis des Verstoßes vor?

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2003 - 203-VgK-35/2003

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das antragstellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Dies bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt.

2. Die Rügepflicht entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor.

3. Die Verdingungsunterlagen als Ganzes und in all ihren Teilen sind Grundlage der Angebote der sich beteiligenden Bieter; diese müssen also - um vergleichbar zu blei-ben - von dem gleichen unveränderten Text, wie ihn der Auftraggeber aufgrund der VOL/A erarbeitet und an die Bieter verschickt hat, ausgehen.

4. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

5. Ebenso wie der Vergabestelle Abweichungen von den von ihr gesetzten Leistungsmerkmalen nicht möglich sind (Selbstbindung), sind auch die Bieter gehalten, die Leistungen so anzubieten, wie die Vergabestelle sie nachgefragt hat.

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VPRRS 2004, 0105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2004 - 1/SVK/164-03G

1. Die seit der VOB/A 2000 notwendige Veränderung an den Verdingungsunterlagen kann nicht nur durch Streichungen vorgegebener Texte geschehen, sondern auch durch das Beifügen anderslautender Regelungen.

2. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags im Hauptsacheverfahren sind lediglich dann, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit auf den ersten Blick erschließt, in die Interessenerwägung bei der Vergabekammer mit einzubeziehen.

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VPRRS 2004, 0104
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2004 - 1/SVK/164-03

1. Die seit der VOB/A 2000 notwendige Veränderung an den Verdingungsunterlagen kann nicht nur durch Streichungen vorgegebener Texte geschehen, sondern auch durch das Beifügen anderslautender Regelungen.

2. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags im Hauptsacheverfahren sind lediglich dann, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit auf den ersten Blick erschließt, in die Interessenerwägung bei der Vergabekammer mit einzubeziehen.

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VPRRS 2004, 0102
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepflicht schon beim Verdacht?

VK Sachsen, Beschluss vom 08.12.2003 - 1/SVK/139-03

1. Rechtsverstöße, die dem Antragsteller infolge einfacher oder grober Fahrlässigkeit unbe-kannt sind oder von ihm als solche nicht erkannt werden, werden nach dem klaren Wortlaut im Gegensatz zur Rechtslage beim hier eingehaltenen § 107 Abs. 3 S. 2 GWB nicht erfasst.

2. Nicht Mutmaßungen oder ein Verdacht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, der Auftraggeber könnte einen Vergaberechtsverstoß begangen haben, sondern erst das tatsächliche Erkennen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften löst die Rügeverpflichtung aus.

3. Wenn der Bieter bei seiner laienhaften Wertung zunächst nur den Verdacht hat, ein bestimmtes Verhalten des Auftraggebers könne als Vergaberechtsverstoß zu beurteilen sein, und er deshalb Rechtsrat einholt, beginnt die Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß erst mit Zugang des einen Vergaberechtsfehler diagnostizierenden Rechtsrates.

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VPRRS 2004, 0097
DienstleistungenDienstleistungen
Trägt der Unterliegende die Kosten des Gegners?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 1/03

Nach § 128 Abs. 4 S. 2 GWB hat ein Beteiligter, der im Verfahren vor der Vergabekammer unterliegt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu tragen.

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VPRRS 2004, 0094
DienstleistungenDienstleistungen
Unterkriterien einer Bewertungsmatrix vollständig angeben!

VK Münster, Beschluss vom 13.01.2004 - VK 22/03

Wenn eine Vergabestelle die von ihr bekannt gegebenen Zuschlagskriterien in einer Bewertungsmatrix konkretisiert, dann ist auch diese Bewertungsmatrix offen zu legen. Ansonsten sind die Grundsätze auf Gleichbehandlung und Transparenz nicht mehr gewahrt.*)

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VPRRS 2004, 0091
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie lange ist noch "unverzüglich"?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2003 - 1/SVK/083-03

1. Gegen die Antragsbefugnis spricht nicht, dass ein Bieter ausgeschlossen werden soll und aus diesem Grund keine reale Zuschlagschance haben könne.

2. Der Antragsteller hat den nach seiner Ansicht bestehenden Vergaberechtsverstoß unverzüglich und "ohne schuldhaftes Zögern" im Sinne des § 121 BGB an den Auftraggeber zu melden. Hierfür werden in der Rechtsprechung 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge eingeräumt, während die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu billigt.

3. Die Vergabekammer kann alles unternehmen, was für die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Ausgeschlossen ist lediglich die Zuerkennung von Schadensersatz.

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VPRRS 2004, 0089
DienstleistungenDienstleistungen
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 25.08.2003 - 1/SVK/087-03

Der Antragsteller, der seinen Antrag zurücknimmt, hat die Kosten des Verfahrens (Gebühr und Auslagen) gem. § 128 Abs. 3 GWB zu tragen, da eine Rücknahme wie ein Unterliegen zu behandeln ist.

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VPRRS 2004, 0086
DienstleistungenDienstleistungen
Verstoß gegen Treu und Glauben bei verspäteter Antragstellung?

VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003 - 1/SVK/092-03

1. Obwohl für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens keine Fristen existieren, kann eine späte Antragstellung gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Rechtsschutzsuchende erst dann ein Rechtsmittel einlegt, wenn der Gegner oder sonstige Beteiligte nicht mehr mit einem Verfahren im Hinblick auf diese Vorwürfe rechnen musste.

2. Ist ein Antrag offensichtlich unzulässig, wird dieser nach § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht zugestellt. Diese Rechtsfolge ist zwingend.

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VPRRS 2004, 0084
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wg. offenbaren Missverhältnises zwischen Preis und Leistung

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.11.2003 - 320.VK-3194-38/03

1. Übernimmt ein Bieter Leistungen, für die die VSt einen Kapazitätsnachweis verlangt hat, nicht selbst, sondern beabsichtigt er, hierfür Nachunternehmer einzusetzen, so ist der Kapazitätsnachweis des Nachunternehmers vorzulegen. Der Bieter selbst darf nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er keine Eigenerklärung für sich selbst abgegeben hat (§25 Nr. 1 Abs. 2 bzw. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A).*)

2. Ein Angebot mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann nur ausgeschlossen werden, wenn es mit der zielgerichteten Absicht eines Verdrängungswettbewerbs abgegeben wurde (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).

3. Aus dem europäischen Richtlinienrecht kann nicht hergeleitet werden, dass ein Auftraggeber verpflichtet wäre, nur auskömmliche oder kostendeckende Preise der Bieter zu akzeptieren.*)

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VPRRS 2004, 0082
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Missverhältnis zwischen Leistung und Preis

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.01.2004 - 320.VK-3194-46/03

1. Die Vergabestelle verfügt bei der Wertung der Angebote über einen Beurteilungsspielraum, der nur einer begrenzten Überprüfung durch die Vergabekammer zugänglich ist.*)

2. Ist bei gewichtigen Einzelpositionen ein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis festzustellen, kommt es darauf an, ob an anderer Stelle des Angebots ein entsprechender Ausgleich geschaffen ist und damit das Angebot insgesamt kein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis aufweist. Sind aufgrund eines Kommafehlers die Kosten für eine Position nur zu 10 % gedeckt, ist in dieser Position ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gegeben.*)

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