Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
163 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
VPRRS 2006, 0393VK Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2006 - VK-12/2006-L
1. Sofern es zumindest möglich erscheint, dass ein Vertrag gemäß § 13 Satz 6 VgV nichtig ist, steht dieser Vertrag der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nicht entgegen. Ob der Vertrag tatsächlich nichtig ist, ist eine Frage der Begründetheit.*)
2. Eine innerhalb von drei Werktagen platzierte Rüge ist regelmäßig "unverzüglich", eine noch kürzere Frist wäre schlichtweg nicht mehr praktikabel.*)
3. § 13 Satz 6 VgV ist analog anzuwenden, sofern es im Anwendungsbereich der §§ 97 ff GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen trifft (BGH Beschl. v. 01.02.2005, Az: X ZB 27/04).*)
VolltextVPRRS 2006, 0364
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.07.2006 - VK-SH 17/06
1. Das dem Auftraggeber gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A zustehende Ermessen reduziert sich von vornherein auf Null, wenn der öffentliche Auftraggeber bestimmte Unterlagen zu unbedingt vorzulegenden Angebotsunterlagen erklärt hat.*)
2. Um sicherzustellen, dass die Vergabestelle vergleichbare Angebote wertet, muss auf einen einheitlichen Zeitpunkt für die Bewertung der Aktualität (z.B. "nicht älter als drei Monate") der Gewerbezentralregisterauszüge abgestellt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt, zu dem die Gültigkeitsdauer des Gewerbezentralregisterauszuges bei Vergaben nach der VOL/A (noch) bestehen muss, ist daher weder der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch der Submissionstermin sondern das Ende der Angebotsfrist.*)
3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sämtliche Einzelheiten seiner Nachweisforderungen schon in der Bekanntmachung anzugeben. Es reicht vielmehr aus, wenn der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung angibt, welche Nachweise er von den Bietern fordert. Eine Konkretisierung von Nachweisen mit weiteren Einzelheiten, muss nicht in der Bekanntmachung, sondern kann in den Ausschreibungsunterlagen erfolgen.*)
4. Der Einwand eines Bieters, dass ihm die Einholung eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszuges auf Grund des Streiks in der zuständigen Behörde nicht ohne weiteres möglich war, kann grundsätzlich nicht durchgreifen.*)
VolltextVPRRS 2006, 0277
VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2005 - 1 VK 51/05
1. Die Stellung eines Antrags, dass „ein Vergabenachprüfungsantrag vorgenommen wird“, kann i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB als Beanstandung der beabsichtigten Zuschlagsentscheidung an die benannten Bieter ausgelegt werden.
2. Eine zulässige Rüge muss darüber hinaus jedoch hinreichend deutlich erkennen lassen, dass ein bestimmtes – vom Bieter näher zu bezeichnendes – Verhalten als vergabewidrig getadelt und Abhilfe erwartet wird. Daran fehlt es bei der Antragstellung.
VolltextVPRRS 2006, 0060
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Verg 59/05
1. § 107 Abs. 3 GWB ist nicht auf solche Rechtsverstöße anzuwenden, die der antragstellende Bieter erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkennt.
2. Gleichbehandlung und Transparenz gebieten es, im Voraus aufgestellte Unterkriterien auch in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen bekannt zu machen.
3. Dementsprechend stellt die unterlassene Veröffentlichung der Bewertungsmatrix einen Verstoß gegen § 9a VOL/A dar.
VolltextOnline seit 2003
VPRRS 2003, 0660OLG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 Verg 2/03
1. Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind antragsbefugt im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 und 2 GWB.
2. Der öffentliche Auftraggeber muss sich in allen Punkten an die von ihm vorgegebenen Kriterien halten.
3. So darf eine Position "Investitionen" nicht nachträglich aus der Zusammenstellung für die Berechnung des Gesamtpreises herausgenommen und lediglich noch als Zusatzinformation behandelt werden.
4. Um die Angebote vergleichbar zu machen, bedarf es auch einer präzisen Vorgabe darüber, was unter diesem Begriff zu verstehen ist.
VolltextVPRRS 2003, 0547
OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2003 - 13 Verg 15/03
In Fällen, in denen im Rahmen einer Ausschreibung im offenen Verfahren aus dringenden Gründen übergangsweise eine befristete freihändige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich ist, kann ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Nachprüfung dieser freihändigen Vergabe bestehen.
In derartigen Fällen können auf Antrag auch vorläufige Maßnahmen nach § 115 Abs. 3 GWB getroffen werden.
VolltextVPRRS 2003, 0307
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2000 - 1 Verg 5/00
Die verspätete Geltendmachung der Beanstandung der Wahl der Vergabeart führt zur einer materiellen Präklusion dieser Beanstandung und somit zu einem Verlust des subjektiven Rechts nach § 97 Abs. 7 GWB, eine eigene Beeinträchtigung durch eine ggf. fehlerhafte Wahl der Vergabeart geltend zu machen. Diese Präklusion wirkt im Beschwerdeverfahren fort (vgl. Braun aaO. mwN.).
VolltextVPRRS 2003, 0272
OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2000 - 13 Verg 2/00
Der Vergabestelle steht ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu, wenn es mehr geeignete Bewerber als die in der Bekanntmachung festgesetzte Zahl gibt. Die Auftraggeberin hat dann nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wer aus dem Kreis der geeigneten Bewerber die Qualifikationskriterien ihrer Ansicht nach am ehesten erfüllen wird. Sie hat sich dabei von sachbezogenen Erwägungen leiten zu lassen und darf nicht willkürlich entscheiden.
VolltextVPRRS 2003, 0072
OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2001 - WVerg 0009/00
Der Gesichtspunkt, dass ein Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer, der nach seinem Tenor die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts betrifft und mit dem möglicherweise ein Teil der Kostenlastentscheidung, die grundsätzlich mit der Hauptsacheentscheidung hätte getroffen werden sollen, nachgeholt wurde, stände der Anfechtbarkeit im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht entgegen.
VolltextVPRRS 2003, 0014
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.01.2002 - 1 Verg 5/00
1. Die Prüfung der Eignung der Bewerber, d.h. ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, ist nicht nur statthaftes Kriterium einer Auswahl, der öffentliche Auftraggeber ist zu einer solchen Prüfung sogar verpflichtet.
2. Im Rahmen der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers darf der öffentliche Auftraggeber die angegebenen Referenzen auch formlos überprüfen (soweit er dadurch gesicherte Erkenntnisse zu erlangen vermag) sowie die Erfahrungen aus der Erfüllung früherer Verträge einbeziehen.
3. Die eigenen Erfahrungen eines öffentlichen Auftraggebers mit einem Bewerber sind im gleichen Maße wie Referenzen letztlich Ausdruck einer subjektiven Bewertung der bisherigen Geschäftsbeziehung. Sie unterliegen als solche nicht den hohen Maßstäben, wie sie beispielsweise für die Begründung einer vorzeitigen Kündigung eines befristeten Vertrages aus wichtigem Grunde anzulegen sind. Entscheidend ist lediglich, dass diese subjektive Wertung vertretbar und nicht völlig haltlos ist.
VolltextOnline seit 2002
VPRRS 2002, 0231OLG Naumburg, Beschluss vom 28.09.2001 - 1 Verg 6/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2002, 0083
OLG Celle, Beschluss vom 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
1.) Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren hat der ASt dem AG regelmäßig die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu erstatten.*)
2.) Beruht die Rücknahme darauf, dass der Zuschlag bereits vor Beantragung des Nachprüfungsverfahrens an einen Mitbewerber erteilt worden war, so kann der AG seine Auslagen ausnahmsweise selbst zu tragen haben, wenn er den ASt auf Nachfrage nicht über die Zuschlagsentscheidung an einen Mitbewerber informiert hatte.*)
VolltextOnline seit 2000
VPRRS 2000, 0073VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2000 - VK 10/00
Die Vergabestelle darf beim Vergleich der Angebote keine Mengenprognose verwenden, die den Bietern unbekannt ist und aufgrund der sich die Bieterreihenfolge verändern würde, die sich mit den ausgeschriebenen Mengen ergibt.
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