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Sachgebiet: Rabattvereinbarungen

180 Entscheidungen insgesamt

Online seit 2022

VPRRS 2022, 0155
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Open-house-Verfahren ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 25.05.2022 - VK 2-56/22

1. Die Zuständigkeit der Vergabekammer und damit das Nachprüfungsverfahren ist (abgesehen vom Fall der Konzessionen) nur bei Vorliegen eines öffentlichen Auftrags eröffnet.

2. Den gesetzlichen Krankenkassen stehen für den Abschluss von Rabattverträgen zwei Wege offen. Entweder es wird ein wettbewerbliches Verfahren durchgeführt, das auf den Abschluss von Rahmenvereinbarungen gerichtet ist und nach den Vorschriften für öffentliche Aufträge durchzuführen ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, Rabattverträge im Wege von Open-house-Verfahren abzuschließen, die ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren darstellen

3. Die Frage, ob ein Open-house-Verfahren diskriminierungsfrei zugunsten aller Marktteilnehmer und in der Sache verhältnismäßig ausgestaltet wurde, präjudiziert nicht die Frage danach, ob ein öffentlicher Auftrag vorliegt.

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Online seit 2021

VPRRS 2021, 0013
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
„Lieferkette“ ist kein zulässiges Zuschlagskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 03.12.2020 - VK 1-94/20

1. Bei dem Zuschlagskriterium "Lieferkette" handelt es sich nicht um ein objektives und damit geeignetes Kriterium, das eine willkürfreie Zuschlagserteilung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ermöglicht.

2. Die Ungleichbehandlung von Produktionsstandorten in sog. Drittstaaten (= kein EU-Mitgliedsstaat, kein Freihandelsabkommen mit der EU und kein GPA-Unterzeichnerstaat) ist vergaberechtlich unzulässig.

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VPRRS 2021, 0002
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Open-House-Verfahren sind Allgemeine Geschäftsbedingungen!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2020 - L 11 KR 2139/20

1. Bei Open-House-Verfahren handelt es sich immer um „für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen“ i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, denn hierbei verpflichtet sich eine Krankenkasse dazu, mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmer, der die vorgegebenen Bedingungen akzeptiert, einen Rabattvertrag nach § 130a Abs 8 SGB V zu einem vorher festgelegten Rabattsatz abzuschließen.*)

2. Die in einem Rabattvertrag enthaltene Klausel: „Eine Kündigung durch die AOK kann nur bei Beendigung des Open-House-Verfahrens (für alle oder einzelne Fachgruppen) erfolgen. In diesem Fall kündigt die AOK gleichzeitig gegenüber allen jeweiligen Vertragspartnern in der/den von der Beendigung betroffenen Fachgruppe/n.“ ist wirksam.*)

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Online seit 2020

VPRRS 2020, 0129
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kalkulation ist nur bei unbestimmter Leistungsbeschreibung unmöglich!

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2020 - VK 1-93/19

1. Ein Schaden i.S. des § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB liegt vor, wenn durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des den Antrag stellenden Bieters auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können. Der Schaden muss in dem "Verfahren" entstehen oder drohen, "in dem eine Zuschlagsentscheidung zustande kommt".

2. Nachteile, die nicht bereits im Vergabeverfahren entstehen (oder jedenfalls drohen) und das betreffende Unternehmen in seiner Rolle als Bieter (oder Bewerber) beeinträchtigen, sondern in seiner Rolle als Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers oder sonstiger Marktteilnehmer, stellen keinen "Schaden" i.S. des § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB dar.

3. Das Vorbringen eines Bieters (Bewerbers), ihm sei durch die ausgeschriebenen Vertragsbedingungen eine Angebotskalkulation und damit eine Teilnahme am Vergabeverfahren unmöglich, ist in einem Nachprüfungsverfahren nur dann entscheidungserheblich, wenn die Leistungsbeschreibung nicht hinreichend bestimmt oder eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist.

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0338
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Auftraggeber kann Mindestrabatt vorgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2017 - Verg 9/17

1. Die Vorgabe eines Mindestrabatts ist eine vergaberechtlich zulässige Kalkulationsvorgabe.

2. Eine Kalkulationsvorgabe unterliegt dem Gebot der Eindeutigkeit und Bestimmtheit und darf den Bieter nicht unzumutbar belasten.

3. Es ist für einen Bieter zumutbar, Risiken aus einem Sonderkündigungsrecht (hier: bereits nach dem ersten von zwei Jahren Laufzeit) einzukalkulieren, wenn die konkreten Daten, auf deren Grundlage der Auftraggeber das Sonderkündigungsrecht ggf. ausübt (abgesetzte Mengen in den ersten Monaten, Apothekenverkaufspreise), sind.

4. Es ist nicht vergaberechtswidrig, dem Bieter für "schwerwiegende oder wiederholte schuldhafte Vertragsverletzungen" eine Vertragsstrafe aufzuerlegen.

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VPRRS 2018, 0208
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Angebot für Zuschlag vorgesehen: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2018 - Verg 56/17

1. Die Antragsbefugnis setzt neben dem Interesse des Antragstellers am Auftrag und der Darlegung einer Verletzung in seinen Rechten voraus, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Ein Nachprüfungsverfahren muss darauf abzielen, als Bieter berücksichtigt zu werden. Der drohende Schaden besteht darin, dass durch den beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten auf den Zuschlag zumindest verschlechtert werden können.

3. Eine Verschlechterung der Zuschlagschancen liegt in Bezug auf den Bieter vor, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, nicht vor. Dies gilt selbst dann, wenn der Vergabeentscheidung Fehler zu Grunde liegen sollten, weil sie sich nicht zum Nachteil des Zuschlagskandidaten ausgewirkt haben.

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0382
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Arzneimittelrabattvereinbarung darf im Drei-Partner-Modell vergeben werden!

VK Bund, Beschluss vom 23.11.2017 - VK 1-123/17

1. Die Vergabe von Arzneimittelrabattvereinbarungen darf grundsätzlich auch im Drei-Partner-Modell erfolgen darf und ist (gegenüber dem Ein-Partner-Modell)an keine gesonderten Voraussetzungen geknüpft.

2. Auch der Umstand, dass der Einzelabruf im Falle von solchen Rabattverträgen nach den sozialrechtlichen Substitutionsregeln unter Einschluss eines Auswahlrechts des Apothekers erfolgt, stellt keinen Vergaberechtsverstoß dar.

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VPRRS 2017, 0088
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Koppelung von Rabatten: Kein Open-House-Modell!

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2017 - VK 2-6/17

1. Rabattverträge durch gesetzliche Krankenkassen, die öffentliche Auftraggeber sind, stellen Rahmenvereinbarungen dar, nach öffentlichen Regeln zu vergeben sind.

2. Ausnahmsweise gilt das Vergaberecht nicht für reine Zulassungsverfahren. Das zentrale Merkmal für ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Angeboten. Zusätzlich muss für alle geeigneten Marktteilnehmer ein offener Zugang zu gleichen Bedingungen gewährleistet sein.

3. Sieht ein Rabattvertrag vor, dass für eine patentfreie Indikation nur ein Rabattvertrag abgeschlossen werden kann, wenn gleichzeitig auch eine andere patentgeschützte Indikation mit vorgesehenem Rabatt mit vereinbart wird, wirkt sich dies wie eine Bedingung aus, weil die Rabatte für beide Indikationen unauflösbar in einem Paket miteinander verknüpft werden.

4. Die Koppelung von Rabattverträgen stellt keinen gleichen Zugang für alle Marktteilnehmer dar und erfüllt deshalb nicht die Voraussetzungen eines vergabefreien Open-House-Modells.

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VPRRS 2017, 0086
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Krankenkasse muss Auskunft über vereinbarte Rabatthöhen geben!

VG Minden, Urteil vom 15.02.2017 - 7 K 2774/14

1. Ein Apotheker hat Anspruch auf Zugang zu einer amtlichen Information.

2. Eine amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dazu zählen auch von gesetzlichen Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen vereinbarte Rabattsätze für Arzneimittel. Der Abschluss eines Rabattvertrags dient dem amtlichen Zweck, die Ausgaben in der Arzneimittelversorgung zu senken.

3. Eine bundesweit agierende gesetzliche Krankenkasse ist als Versicherungsträger eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine anspruchsverpflichtete Behörde des Bundes.

4. Ein Rabattvertrag ist kein "öffentlicher Auftrag", wenn kein Wirtschaftsteilnehmer ausgewählt wird, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben wird.

5. Wird ein Rabattvertrag mit mehreren interessierten Marktteilnehmern geschlossen (hier: drei) und können während der Vertragslaufzeit auch andere Marktteilnehmer jederzeit beitreten, handelt es sich um ein sogenanntes "Open-House-Verfahren". Das ist kein förmliches Vergabeverfahren.

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VPRRS 2017, 0061
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Wann müssen Rabattverträge nicht öffentlich ausgeschrieben werden?

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2017 - VK 2-4/17

1. Rabattverträge durch gesetzliche Krankenkassen, die öffentliche Auftraggeber sind, stellen Rahmenvereinbarungen dar, die grundsätzlich nach den für öffentliche Aufträge geltenden Regeln zu vergeben sind.

2. Als Ausnahme von diesem Grundsatz ist anerkannt, dass es reine Zulassungsverfahren geben kann, die einem Beschaffungsvorgang durch einen öffentlichen Auftraggeber den Charakter des öffentlichen Auftrags nehmen. Sie können folglich ohne Anwendung des Vergaberechts durchgeführt werden.

3. Das zentrale Merkmal für ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Angeboten. Für alle geeigneten Marktteilnehmer muss die Möglichkeit bestehen, dem Vertrag jederzeit und zu gleichen Bedingungen beizutreten.

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0390
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Beteiligung mehrerer Unternehmen: Mehr-Partner-Modell oder Losbildung zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2015 - Verg 4/15

1. Die Vorschrift des § 132a Abs. 2 Satz 4 SGB V, wonach für die Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen Verträge mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmen innerhalb eines Versorgungsgebiets zu schließen sind, ist bieterschützend.

2. Das Ziel einer Beteiligung von mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmen kann durch Wahl eines Mehr-Partner-Modells oder durch Losbildung erreicht werden.

3. Die Krankenkassen haben bei der Ausschreibung von Rabattverträgen keine größtmögliche Versorgungssicherheit für die Versicherten anzustreben oder zu gewährleisten.

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VPRRS 2016, 0376
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Patentverletzung droht: Auftraggeber hat vorvertragliche Schutzpflichten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2016 - Verg 2/16

1. Der Auftraggeber hat bei der Ausschreibung seines Beschaffungsvorhabens Sorge dafür zu tragen, dass der Bieter durch die Erfüllung des Auftrags nicht gegen das Gesetz oder Rechte Dritter verstößt. Er darf deshalb keine Leistung fordern, die verboten ist.

2. Ist die ausgeschriebene Leistung zwar nicht verboten, besteht jedoch die Gefahr, dass es bei der Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags durch den Auftragnehmer zu einer Verletzung von Rechten oder sonstigen Rechtsgütern kommen kann, für die der Auftragnehmer einzustehen hat, hängt der Umfang der vorvertraglichen Schutzpflicht des öffentlichen Auftraggebers und ihr Inhalt davon ab, wie groß dieses Risiko ist und welche Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen, dieses Risiko einzuschränken oder auszuräumen.

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VPRRS 2016, 0375
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Angebot abgegeben: Streitwert und Gebührenhöhe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2016 - Verg 12/16

1. Die Vergabekammer hat die Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb des ausgewiesenen Gebührenrahmens festzusetzen. Es bestehen keine Bedenken, im Ausgangspunkt auf eine Gebührentabelle zurückzugreifen.

2. Liegt ein Angebot des Antragstellers nicht vor, ist auf den objektiven Wert des Auftrags, dessen Vergabe beabsichtigt ist, abzustellen.

3. Bei einem fortgeschrittenen Verfahren können auch die in der späteren Angebotsphase von anderen Bietern erklärten Angebotspreise einen gewichtigen Anhaltspunkt für den Wert des zu vergebenden Auftrages bieten.

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VPRRS 2016, 0222
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - Rs. C-410/14

1. Art. 1 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein Vertragssystem wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, mittels dessen eine öffentliche Einrichtung Waren auf dem Markt erwerben will, wobei sie während der gesamten Laufzeit dieses Systems mit jedem Wirtschaftsteilnehmer, der sich verpflichtet, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, einen Vertrag schließt, ohne eine Auswahl unter den interessierten Wirtschaftsteilnehmern vorzunehmen, und ihnen während der gesamten Laufzeit des Systems gestattet, ihm beizutreten, keinen öffentlichen Auftrag im Sinne dieser Richtlinie darstellt.*)

2. Ein Zulassungsverfahren zu einem Vertragssystem wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende muss, soweit sein Gegenstand ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse aufweist, im Einklang mit den Grundregeln des AEU-Vertrags ausgestaltet und durchgeführt werden, insbesondere mit den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer sowie dem sich daraus ergebenden Transparenzgebot.*)

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VPRRS 2016, 0195
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Angebot kann patentrechtlich untersagt werden: Bieter ist ungeeignet!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2015 - Verg 20/15

1. Bieter, denen das Angebot eines Erzeugnisses patentrechtlich untersagt werden kann, sind als nicht leistungsfähig anzusehen. Sie sind vom Bieterwettbewerb als ungeeignet auszuschließen.

2. Die Patentverletzung ist im Rahmen der Eignungswertung im Vergabenachprüfungsverfahren inzident zu überprüfen.

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VPRRS 2016, 0115
ArzneimittelArzneimittel
Zuschlagslimitierung muss durch objektive Gründe gerechtfertigt sein!

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2015 - VK 1-114/14

Der Auftraggeber kann das Vergabeverfahren so ausgestalten, dass ein Bieter zwar für mehrere Lose Angebote abgeben, aber nur in dem mengenmäßig größerem den Zuschlag erhalten kann. Eine solche Zuschlagslimitierung muss aber durch objektive, zutreffende und nachvollziehbare Gründe gerechtfertigt sein.

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VPRRS 2016, 0112
ArzneimittelArzneimittel
BIEGE konzernverbundener Unternehmen verstößt nicht gegen das Kartellverbot!

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2015 - VK 1-122/14

1. Eine Bietergemeinschaft bzw. ihr Angebot ist wegen unzulässiger, wettbewerbsbeschränkender Abrede auszuschließen, falls die Bildung der Bietergemeinschaft einen Verstoß gegen das Kartellverbot darstellt.

2. Gehören die Mitglieder einer Bietergemeinschaften ein und derselben wirtschaftlichen Einheit an bzw. bilden ein einheitliches Unternehmen, greift das Kartellverbot tatbestandlich nicht ein.

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VPRRS 2016, 0104
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Angebot ungewöhnlich niedrig: Ausschluss nicht zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 09.12.2015 - VK 2-107/15

1. Angebote, deren Preise (Gesamtpreis) in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen und prognostisch erwarten lassen, der Bieter werde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht bis zum Ablauf des Vertrags erfüllen können, sind auszuschließen.

2. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht nicht, wenn das Angebot entweder auskömmlich ist oder zwar unauskömmlich ist, aber weder in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde noch die Prognose begründet, der Bieter werde zu diesem Preis nicht über die gesamte Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrages leistungsfähig bleiben.

3. Bei der Prüfung der Frage, ob ein Angebotspreis auskömmlich ist oder nicht, kommt es entscheidend darauf an, ob der Vertrag selbst für den Bieter auskömmlich ist; maßgeblich ist eine vertragsbezogene Betrachtung. Dagegen ist unerheblich, welche Fern- oder Folgewirkungen der ausgeschriebene Vertrag haben wird.

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0403
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
BIEGE verbundener Unternehmen: Kein Kartellrechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 20.01.2015 - VK 1-110/14

1. Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV liegt nicht vor, wenn sämtliche Unternehmen, die jeweils an der vermeintlich kartellrechtswidrigen Vereinbarung (hier der Vereinbarung einer Bietergemeinschaft), teilgenommen haben, als einem einheitlichen Unternehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB bzw. einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Gemeinschaftsrechts angehörig anzusehen sind.

2. Dabei sind auch bei der Auslegung des deutschen Kartellrechts Art. 101, 102 AEUV und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen. Im Falle des Vorliegens einer solchen wirtschaftlichen Einheit fehlt es an einer Vereinbarung zwischen (mehreren) Unternehmen oder jedenfalls an einem beschränkbaren Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen.

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VPRRS 2015, 0373
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Konzernverbundene Unternehmen dürfen Bietergemeinschaft bilden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - Verg 5/15

Eine Bietergemeinschaft aus konzernangehörigen Tochter- und Enkelgesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsanteile (teilweise auch nur mittelbar) zu jeweils 100% einer Muttergesellschaft gehören, verstößt weder gegen Wettbewerbs- noch gegen Kartellrecht. Das Angebot einer solchen Bietergemeinschaft ist deshalb nicht wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2015, 0401
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
BIEGE verbundener Unternehmen: Kein Kartellrechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 1-116/14

1. Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV liegt nicht vor, wenn sämtliche Unternehmen, die jeweils an der vermeintlich kartellrechtswidrigen Vereinbarung (hier der Vereinbarung einer Bietergemeinschaft), teilgenommen haben, als einem einheitlichen Unternehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB bzw. einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Gemeinschaftsrechts angehörig anzusehen sind.

2. Dabei sind auch bei der Auslegung des deutschen Kartellrechts Art. 101, 102 AEUV und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen. Im Falle des Vorliegens einer solchen wirtschaftlichen Einheit fehlt es an einer Vereinbarung zwischen (mehreren) Unternehmen oder jedenfalls an einem beschränkbaren Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen.

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VPRRS 2015, 0399
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
BIEGE aus verbundenen Unternehmen verstößt nicht gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - Verg 6/15

Eine Bietergemeinschaft aus konzernangehörigen Tochter- und Enkelgesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsanteile (teilweise auch nur mittelbar) zu jeweils 100% einer Muttergesellschaft gehören, verstößt weder gegen Wettbewerbs- noch gegen Kartellrecht. Das Angebot einer solchen Bietergemeinschaft ist folglich nicht wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2015, 0371
ArzneimittelArzneimittel
Wann dürfen mehrere Hauptangebote abgegeben werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2015 - Verg 2/15

1. Ein Wirkstoff kann nicht losgelöst von den mit ihm zu behandelnden Erkrankungen betrachtet werden. Ebenso liegt es in der Natur der Sache, dass Wirkstoffe oftmals nicht nur zur Behandlung einer Erkrankung, sondern zur Behandlung mehrerer Erkrankungen zugelassen sind.

2. Die Vorgabe, dass fünf ausgeschriebene Wirkstoffe mindestens zur Behandlung von drei ausdrücklich benannten Erkrankungen zugelassen sein müssen und darüber hinaus zu Gunsten des Bieters berücksichtigt wird, wenn diese zur Behandlung weiterer Erkrankungen eingesetzt werden dürfen, ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

3. Bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung eines Angebots ist die Differenz zwischen dem Listenpreis und dem rabattierten Preis, das heißt die Höhe des gewährten Rabatts, von erheblicher, wenn nicht von entscheidender Bedeutung.

4. Mehrere Hauptangebote dürfen jedenfalls dann abgegeben werden, wenn der Auftraggeber diese ausdrücklich zugelassen hat und diese sich voneinander unterscheiden, beispielsweise in technischer Hinsicht.

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VPRRS 2015, 0147
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Wirkstoffbezogene Rahmenrabattvereinbarung: Patentrechtliche Situation ist zu berücksichtigen!

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2015 - VK 2-7/15

1. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind in ausreichendem Maße die patentrechtliche Ausgangs- und damit die zukünftige Substitutionssituation bei der Vertragsdurchführung, die unmittelbar Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit der Angebote hat, zu berücksichtigen.

2. Im Einzelfall könnte auch eine patentrechtliche Vorfrage im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens mitentschieden werden.

3. Auch wenn bei Rahmenvereinbarungen die Grundsätze zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt gelten, muss das zu erwartende Auftragsvolumen so genau wie möglich bekannt gegeben werden.

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VPRRS 2015, 0084
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Wertung der Wirtschaftlichkeit: Indikationsbreite kann berücksichtigt werden!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2015 - VK 1-104/14

1. "Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V" sind auf Verträge über "Arzneimittel" angelegt, nicht jedoch über andere Waren oder Leistungen wie die Therapie bestimmter Krankheiten.

2. Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots über die Lieferung eines Arzneimittels kann die Indikationsbreite berücksichtigt werden.

3. Ein Bieter kann auch mehrere Hauptangebote abgeben, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich zugelassen hat.

4. Die Falschbezeichnung des Antragsgegners steht der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags nicht entgegen, wenn sich aus dem Nachprüfungsantrag nach Auslegung eindeutig ergibt, gegen wen der Antrag tatsächlich gerichtet ist.

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VPRRS 2015, 0039
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
„Open-house-Modell“ ist denkbare Variante der Auftragsvergabe: Zuschlagserteilung wirksam!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 2-113/14

1. Ein bereits vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erteilter wirksamer Zuschlag kann nicht aufgehoben werden kann, auch wenn er in einem mit Fehlern behafteten Vergabeverfahren erteilt wurde. Einem nach wirksamer Zuschlagserteilung eingereichten Nachprüfungsantrag fehlt es mithin an der Statthaftigkeit.

2. Das "Open-house-Modell" ist - wenn bestimmte, die Gleichbehandlung aller Interessenten und die Transparenz gewährleistende Vorgaben eingehalten werden - eine durchaus denkbare Variante zum Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen. Diesem Modell haftet deshalb kein Unwerturteil an, das mit einer schweren Verletzung europarechtlicher Prämissen oder mit einem Verstoß gegen die guten Sitten auch nur im Entferntesten vergleichbar wäre.

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VPRRS 2015, 0019
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Arneimittelreimport möglich: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.12.2013 - 15 Verg 6/13

1. Der Auftraggeber darf einen Arzneimittel-Rabattvertrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn das Arzneimittel nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden kann. Diese Voraussetzungen liegen nur bei einem Arzneimitteln vor, für das es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt.

2. Besteht bei der Belieferung von Apotheken (und ggf. Großhändler) mit einem bestimmten Arzneimittel aber ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller und (Re-)Importeuren, ist eine Auftragsvergabe an den Hersteller in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme am Wettbewerb nicht zulässig.

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0677
ArzneimittelArzneimittel
Arneimittelreimport möglich: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.12.2013 - 15 Verg 8/13

1. Der Auftraggeber darf einen Arzneimittel-Rabattvertrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn das Arzneimittel nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden kann. Diese Voraussetzungen liegen nur bei einem Arzneimitteln vor, für das es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt.

2. Besteht bei der Belieferung von Apotheken (und ggf. Großhändler) mit einem bestimmten Arzneimittel aber ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller und (Re-)Importeuren, ist eine Auftragsvergabe an den Hersteller in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme am Wettbewerb nicht zulässig.

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VPRRS 2014, 0676
ArzneimittelArzneimittel
Arneimittelreimport möglich: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.12.2013 - 15 Verg 7/13

1. Der Auftraggeber darf einen Arzneimittel-Rabattvertrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn das Arzneimittel nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden kann. Diese Voraussetzungen liegen nur bei einem Arzneimitteln vor, für das es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt.

2. Besteht bei der Belieferung von Apotheken (und ggf. Großhändler) mit einem bestimmten Arzneimittel aber ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller und (Re-)Importeuren, ist eine Auftragsvergabe an den Hersteller in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme am Wettbewerb nicht zulässig.

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VPRRS 2014, 0665
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Neue EU-Richtlinien haben Vorwirkungen auf das geltende Vergaberecht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2014 - Verg 30/14

1. Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand "zusammenhängen" und damit "in Verbindung stehen". Sie müssen sich aber nicht unmittelbar aus dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ergeben.*)

2. Der notwendige Auftragsbezug ist nicht zu verneinen, wenn eine Leistung fakultativ Angeboten werden kann.*)

3. Der Auftraggeber darf im Rahmen der anzustellenden Prognose diejenigen Eignungsnachweise fordern, die er zur Sicherstellung seines Erfüllungsinteresses für erforderlich hält, die mit den gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen und die nicht unverhältnismäßig, nicht unangemessen und für Bieter nicht unzumutbar sind.*)

4. Zu den Vorwirkungen neuer EU-Richtlinien.

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VPRRS 2014, 0655
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber kann Nachweis der Lieferfähigkeit verlangen!

VK Bund, Beschluss vom 10.09.2014 - VK 1-66/14

1. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter seine Lieferfähigkeit "im Hinblick auf die Zurverfügungstellung der Rabattarzneimittel in hinreichender Menge" nachweist.

2. Die Verpflichtung, zum Nachweis der Lieferfähigkeit sämtliche während der Vertragslaufzeit hinzuzuziehenden Lieferanten (Drittunternehmen) namentlich zu benennen und für diese "grundsätzliche Lieferzusagen" oder Verträge vorzulegen, belastet die Bieter nicht unangemessen. Dass gilt jedenfalls dann, wenn diese Eignungsbelege nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst von den Bietern erbracht werden müssen, die nach einer ersten Wertung auf die ersten vier bzw. die ersten beiden Plätze kommen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann bestimmen, anhand welcher (Zuschlags-)Kriterien er bewerten will, welches Angebot am besten seinem Bedarf entspricht. Allerdings müssen die Zuschlagskriterien durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein.

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VPRRS 2014, 0490
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftragsvergabe nach "Open-House-Modell": Öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 - Verg 13/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG L 134 S. 114 vom 30.04.2004 - zukünftig Richtlinie genannt) gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist der Begriff des öffentlichen Auftrags nach Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG nicht mehr erfüllt, wenn öffentliche Auftraggeber ein Zulassungsverfahren durchführen, bei dem sie den Auftrag vergeben, ohne einen oder mehrere Wirtschaftsteilnehmer auszuwählen ("Open-House-Modell")?

2. Falls Frage 1. dahin zu beantworten ist, dass eine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer Merkmal eines öffentlichen Auftrags ist, wird folgendes gefragt: Ist das Merkmal der Auswahl von Wirtschaftsteilnehmern im Sinne von Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG im Lichte von Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG dahin auszulegen, dass öffentliche Auftraggeber von einer Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines Zulassungsverfahrens nur absehen dürfen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- die Durchführung eines Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert,

- es werden eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt festgelegt,

- die Vertragsbedingungen werden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen kann,

- Wirtschaftsteilnehmern wird ein jederzeitiges Beitrittsrecht gewährt und

- Vertragsschlüsse werden europaweit bekannt gegeben?

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VPRRS 2014, 0485
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Forderung nach Verpflichtungserklärungen zu ILO-Kernarbeitsnormen zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 39/13

1. Die Forderung der Abgabe von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Förderung von Beruf und Familie zum Nachweis zur persönlichen Lage der Bieter ist vergaberechtswidrig.

2. Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen und zur Förderung von Beruf und Familie sind zusätzliche Bedingungen (Anforderungen) an die Auftragsausführung.

3. Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich der Bieter nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren durch Abgabe entsprechender Erklärungen verpflichtet. Verweigert er die Abgabe der geforderten Erklärung, ist sein Angebot von der Vergabe auszuschließen.

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VPRRS 2014, 0472
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Arzneimittel-Import: Angabe von Unterauftragnehmern/Lieferkapazitäten unzumutbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 38/13

1. Gesetzlichen Krankenkassen können auch vor einem Abschluss von Rabattverträgen Mindestanforderungen an die Lieferfähigkeit der Bieter stellen. Sie sind insbesondere nicht auf die Möglichkeit zu verweisen, bei Leistungsausfällen Vertragsstrafen- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

2. Die Bieter dürfen sich für den Auftrag der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen und damit die technische Leistungsfähigkeit belegen (sog. Eignungsleihe). Sie müssen dem Auftraggeber dann allerdings nachweisen, dass ihnen die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen fremden Mittel zur Verfügung stehen und dazu z. B. die verbindliche Zusage des anderen Unternehmens vorlegen, die erforderlichen Mittel für die Ausführung des Auftrags bereitzustellen.

3. Lieferanten des Auftragnehmers sind zwar keine Nachunternehmer; sie können jedoch den Vorschriften über die sog. Eignungsleihe unterfallen, weil der Begriff der Eignungsleihe weiter ist als jener des Unterauftrags.

4. Die verbindlich verlangte Angabe von Unterauftragnehmern und von deren Lieferkapazitäten mit dem Angebot ist Arzneimittel-Importeuren regelmäßig nicht zumutbar.

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VPRRS 2014, 0366
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
: "Zulassungsverfahren" ist vergaberechtswidrig!

VK Bund, Beschluss vom 20.02.2014 - VK 1-4/14

1. Ein "Zulassungsverfahren", nach dem der Auftraggeber einen Rabattvertrag mit jedem pharmazeutischen Unternehmen abschließt, das ein bestimmtes Produkt anbietet und die Vertragsbedingungen des Auftraggebers akzeptiert, ist vergaberechtswidrig.

2. Eine freihändige Vergabe ist rechtswidrig und führt zur Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags, wenn es an (irgend-)einer Bekanntmachung fehlt. Ein Vertrag, der auf Grundlage einer fehlerhaften Bekanntmachung geschlossen wurde, ist dagegen wirksam.

3. Macht der Bieter geltend, durch das vom Auftraggeber zum Vertragsabschluss gewählte Verfahren vergaberechtswidrig an der Abgabe eines chancenreichen Angebots gehindert worden zu sein, wird das Auftragsinteresse des Bieters bereits durch dessen Rüge und den gestellten Nachprüfungsantrag belegt.

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VPRRS 2014, 0368
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter könnten auch eigene Angebote abgeben: BIEGE trotzdem zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2014 - VK 1-119/13

1. Auch wenn es den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft möglich ist, ein eigenes Angebot abzugeben, bedeutet das nicht, dass eine aus derartigen Unternehmen zusammengesetzte Bietergemeinschaft zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen ist. Denn bei der Beantwortung der Frage, ob eine Abrede zwischen zwei potentiellen Wettbewerber wettbewerbswidrig ist, sind auch die Auswirkungen der Abrede auf den Markt und die dort herrschenden Wettbewerbsverhältnisse zu berücksichtigen.

2. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft im Ergebnis wettbewerbsfördernd, weil erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft die beteiligten Unternehmen in die Lage versetzt, sich mit einem erfolgsversprechenden Angebot an der Ausschreibung zu beteiligen, ist ein Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtswidrig.

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VPRRS 2014, 0367
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter könnten auch eigene Angebote abgeben: BIEGE trotzdem zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2014 - VK 1-117/13

1. Auch wenn es den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft möglich ist, ein eigenes Angebot abzugeben, bedeutet das nicht, dass eine aus derartigen Unternehmen zusammengesetzte Bietergemeinschaft zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen ist. Denn bei der Beantwortung der Frage, ob eine Abrede zwischen zwei potentiellen Wettbewerber wettbewerbswidrig ist, sind auch die Auswirkungen der Abrede auf den Markt und die dort herrschenden Wettbewerbsverhältnisse zu berücksichtigen.

2. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft im Ergebnis wettbewerbsfördernd, weil erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft die beteiligten Unternehmen in die Lage versetzt, sich mit einem erfolgsversprechenden Angebot an der Ausschreibung zu beteiligen, ist ein Ausschluss vom Vergabeverfahren nicht zulässig.

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VPRRS 2014, 0372
DienstleistungenDienstleistungen
Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerschutz: Eignungsanforderung?

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2013 - VK 2-58/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0369
DienstleistungenDienstleistungen
Müssen die Vergabeunterlagen eine Regelung für mögliche Rechtsänderungen enthalten?

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2013 - VK 1-91/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0321
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 53/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0320
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 52/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0310
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvertrag mit Lieferpflicht und Patientenbetreuungsprogramm ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2013 - 1 VK 20/13

1. Richtet sich der Beschaffungsbedarf eines öffentlichen Auftraggebers auf ein patentgeschütztes Produkt und kann ein Dritter aufgrund dieses Patentrechts die Leistung nur unter Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsrechts liefern, darf der Auftraggeber nur mit dem Patentinhaber verhandeln.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann seinen Beschaffungsbedarf an einem bestimmten Arzneimittel dergestalt definieren, dass zusätzlich zur Lieferpflicht auch ein Patientenbetreuungsprogramm verlangt wird.

3. Ein Rabattvertrag kann mit einer Lieferpflicht dergestalt verbunden werden, dass Bieter, deren Marktstrukturen keine ständige Lieferfähigkeit des Beschaffungsgegenstands gewährleisten, aus dem Verfahren auszuschließen sind.

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VPRRS 2014, 0312
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvertrag mit Lieferpflicht und Patientenbetreuungsprogramm ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2013 - 1 VK 22/13

1. Richtet sich der Beschaffungsbedarf eines öffentlichen Auftraggebers auf ein patentgeschütztes Produkt und kann ein Dritter aufgrund dieses Patentrechts die Leistung nur unter Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsrechts liefern, darf der Auftraggeber nur mit dem Patentinhaber verhandeln.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann seinen Beschaffungsbedarf an einem bestimmten Arzneimittel dergestalt definieren, dass zusätzlich zur Lieferpflicht auch ein Patientenbetreuungsprogramm verlangt wird.

3. Ein Rabattvertrag kann mit einer Lieferpflicht dergestalt verbunden werden, dass Bieter, deren Marktstrukturen keine ständige Lieferfähigkeit des Beschaffungsgegenstands gewährleisten, aus dem Verfahren auszuschließen sind.

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VPRRS 2014, 0311
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvertrag mit Lieferpflicht und Patientenbetreuungsprogramm ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2013 - 1 VK 21/13

1. Richtet sich der Beschaffungsbedarf eines öffentlichen Auftraggebers auf ein patentgeschütztes Produkt und kann ein Dritter aufgrund dieses Patentrechts die Leistung nur unter Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsrechts liefern, darf der Auftraggeber nur mit dem Patentinhaber verhandeln.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann seinen Beschaffungsbedarf an einem bestimmten Arzneimittel dergestalt definieren, dass zusätzlich zur Lieferpflicht auch ein Patientenbetreuungsprogramm verlangt wird.

3. Ein Rabattvertrag kann mit einer Lieferpflicht dergestalt verbunden werden, dass Bieter, deren Marktstrukturen keine ständige Lieferfähigkeit des Beschaffungsgegenstands gewährleisten, aus dem Verfahren auszuschließen sind.

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VPRRS 2014, 0307
ArzneimittelArzneimittel
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2013 - VK 1-105/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0302
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Vergabeunterlagen müssen keine Regelung für mögliche Rechtsänderungen enthalten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2014 - Verg 42/13

1. Im Anwendungsbereich der VOL/A und der VOL/A-EG ist es nicht (mehr) verboten, den Bieter ein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden. Über ein entsprechendes Verbot ist lediglich unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss in den Vergabeunterlagen keine Regelungen für lediglich mögliche und/oder zu vermutende Rechtsänderungen treffen.

3. Rechtsänderungen und die Auswirkungen hat der öffentliche Auftraggeber erst vom Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens an zu berücksichtigen. Lediglich sofern Rechtsänderungen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe eintreten, können sie den Auftraggeber unter Umständen zu einer Wiedereröffnung der Angebotsphase verpflichten.

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VPRRS 2014, 0299
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Vorsicht bei Vertragsänderungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2014 - Verg 32/13

Vertragsänderungen sind als eine ausschreibungspflichtige Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und wenn sie infolgedessen den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen des Vertrags erkennen lassen.

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VPRRS 2014, 0614
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2014 - Verg 2/14

1. Unternehmen, die eine Bietergemeinschaft eingehen, treffen eine Vereinbarung, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können, und die deswegen verboten sind. Dabei bildet den Tatbestand einer möglichen Wettbewerbseinschränkung in Vergabeverfahren, dass sich die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen verpflichten, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten. Das kann gegen die gesetzlichen Kartellverbote verstoßen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht berechtigt, verbindliche Regeln darüber aufzustellen, unter welchen Tatbestandsvoraussetzungen und wann die Eingehung einer Bietergemeinschaft als ein Kartellrechtsverstoß anzusehen ist oder nicht. Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften sowie von Wettbewerbseinschränkungen hat das Gesetz entschieden und haben durch eine Anwendung auf den Einzelfall die Kartellgerichte zu befinden.

3. Die Bildung einer Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen ist nur zulässig, wenn die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen.

4. Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt, kann das Beschwerdegericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern. Bei der Verlängerungsentscheidung sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde ein bestimmendes und das an erster Stelle zu prüfende Tatbestandselement.

5. Die Erfolgsaussichten der Beschwerde beeinflussen maßgebend das bei der Interessenabwägung zu berücksichtigende Gewicht der Interessen des Beschwerdeführers, so dass die Abwägungsentscheidung auf keiner zureichend sicheren Grundlage ergeht, wenn das Beschwerdegericht zuvor nicht die Erfolgsaussichten der Beschwerde beurteilt hat. Dies führt dazu, dass der Verlängerungsantrag zurückzuweisen ist, wenn die sofortige Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung nach dem Ergebnis der gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Interessenabwägung ist in einem solchen Fall nicht (mehr) anzustellen.




VPRRS 2014, 0221
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerschutz: Eignungsanforderung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2014 - Verg 28/13

1. Das Fordern von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 18 TVgG NRW als Nachweis der beruflichen (technischen) Leistungsfä-higkeit von Bietern verstößt ebenso gegen Vergaberecht, wie das Fordern als Nachweis zur persönlichen Lage eines Bieters. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen stellt keine allgemeine Anforderung an die Unternehmen dar.*)

2. Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 18 TVgG-NRW können vom öffentlichen Auftraggeber als zusätzliche Anforderungen (Bedingungen) an die Auftragsausführung gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB verlangt.*)

3. Bei öffentlichen Lieferaufträgen (und Dienstleistungsaufträgen) liegen die Voraussetzungen des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB und von Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG für die Forderung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durch den öffentlichen Auftraggeber vor, weil sie den Prozess der Lieferung (oder Leistung) betreffen und einen sachlichen Zusammenhang zum Auftragsgegenstand aufweisen.*)

4. Beim Erlass des § 18 TVgG-NRW, hat der Landesgesetzgeber die Kompetenz-vorschriften des Grundgesetzes nicht verletzt.*)

5. Die Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG-NRW stellt, soweit sie im Hinblick auf Nachunternehmer verlangt wird, keinen Vertrag zu Lasten Dritter dar.*)

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VPRRS 2014, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch Arzneimittel-Importeure sind pharmazeutische Unternehmer!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2013 - Verg 24/13

1. Pharmazeutische Unternehmer sind nicht nur Pharma-Hersteller (und ihre Vertriebsunternehmen), sondern auch Arzneimittel-Importeure. Sie sind an sich lieferfähig. Importeure sind von einer Vergabe von Rabattverträgen über Arzneimittel vom Gesetz demnach nicht, erst recht nicht generell, ausgeschlossen.

2. Ist die Festlegung des Beschaffungsgegenstands durch den Auftraggeber so zugeschnitten, dass nur ein pharmazeutischer Hersteller den gesamten Arzneimittelbedarf erfüllen und Rabattvertragspartner werden kann, ist das wettbewerbswidrig und diskriminiert namentlich Arzneimittel-Importeure.

3. Bei Überschneidung der Zuständigkeiten einer Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer eines Landes hat der Antragsteller ein Wahlrecht. Zuständig ist in einem solchen Fall diejenige Vergabekammer, bei welcher der Antragsteller den Nachprüfungsantrag einreicht.

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