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Sachgebiet: Datenverarbeitung

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0079
Mit Beitrag
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Eignungskriterien werden durch pauschalen Verweis nicht wirksam bekannt gemacht!

OLG München, Beschluss vom 25.02.2019 - Verg 11/18

Es fehlt an einer wirksamen Bekanntmachung der geforderten Eignungskriterien, wenn in der Auftragsbekanntmachung lediglich pauschal auf die Auftragsunterlagen verwiesen wird. Auch ein Link in der Bekanntmachung, der nur auf eine Plattform der Vergabestelle mit mehreren laufenden Vergabeverfahren führt, ist unzureichend (im Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2018, 640 = VPR 2018, 221).*)

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0311
Mit Beitrag
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Referenzen vergleichbar? Auftraggeber muss großzügigen Maßstab anlegen!

OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2018 - 13 Verg 8/17

1. Werden in der Bekanntmachung Referenzen über "vergleichbare" Liefer- und Dienstleistungsaufträge gefordert, darf der Auftraggeber bei der der Bewertung der Referenzen keinen zu engen Maßstab anlegen. Legt der Auftraggeber auf besondere Anforderungen der Referenzen Wert, muss er diese eindeutig benennen.

2. Eine Referenzleistung ist bereits dann vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung in so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

3. Der Beurteilungsspielraum bei der Bewertung geforderter Referenzen ist überschritten, wenn der Auftraggeber bei der Entscheidung über den Ausschluss eines Angebots Anforderungen an die Referenzen stellt, die sich der Vergabebekanntmachung (in Verbindung mit den Vergabeunterlagen) nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit entnehmen lassen.

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0397
SoftwareentwicklungSoftwareentwicklung
Dienstplansoftware funktioniert nicht vollautomatisch: Ausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2016 - 3 VK LSA 35/16

1. Entspricht das Angebot eines Bieters nicht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (hier: vollautomatische Dienstplansoftware für die Feuerwehr), ist es nicht zuschlagsfähig und damit zwingend auszuschließen.

2. Kann der Bieter im Rahmen der Produktpräsentation nicht nachweisen, dass die angebotene Software die ausgeschriebene, gewünschte Leistung erfüllt und in der Lage ist, die Planung der Dienste unter Berücksichtigung der Fähig- und Fertigkeiten, Qualifikationen, verfügbaren Ressourcen und medizinischen Informationen möglichst ausgewogen und gerecht zu verteilen, ohne dass personelle Ressourcen nötig sind, entspricht das Angebot nicht der Ausschreibung.

3. Es steht im Ermessen des Auftraggebers, welche Anforderungen er an die von ihm ausgeschriebene gewünschte Leistung stellt. Er hat das Recht, die Einzelheiten des Auftrages zu bestimmen und ist in der Auswahl der von ihm zu beschaffenden Leistungen frei.

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VPRRS 2016, 0042
StandardsoftwareStandardsoftware
Wann ist der Angebotspreis bei Liefer- und Dienstleistungen unangemessen niedrig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2015 - VgK-44/2015

1. Muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots zurückversetzen, ist es nicht beanstanden, wenn er auch die Vergabeunterlagen (hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt) überarbeitet und den Bietern die Neufassungen mit der erneuten Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gibt.

2. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, die Angaben der Bieter in den neuen finalen Angeboten im Wege einer erneuten Angebotspräsentation zu überprüfen, um zu verifizieren, ob und wie die Bieter die erneute Aufforderung zur Abgabe des Angebots genutzt haben, um ihr eigenes Angebot zu optimieren. Er ist vielmehr berechtigt und auch gehalten, von den Bietern Aufklärungen über einzelne Leistungspositionen und angebotene Funktionen zu verlangen, wenn er Zweifel an den diesbezüglichen Erläuterungen und Ausführungen in den neuen finalen Angeboten hat.

3. Die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, beträgt bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 20%.

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VPRRS 2016, 0019
Mit Beitrag
IT-SupportIT-Support
Vorzulegende Unterlagen und Zuschlagskriterien sind vorab bekannt zu machen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.09.2015 - 3 VK LSA 65/15

Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt § 12 Abs. 2 VOL/A 2009, dass vorzulegende Unterlagen und die Zuschlagskriterien bereits in der Bekanntmachung genannt werden. Diese können in anderen Unterlagen, z. B. den Vergabeunterlagen, lediglich präzisiert, aber keinesfalls verschärft, erleichtert, zurückgenommen oder neu eingeführt werden. Gemäß § 8 VOL/A 2009 müssen die Vergabeunterlagen alle Angaben umfassen, die erforderlich sind, um eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren oder zur Angebotsabgabe zu ermöglichen. Unter anderem enthalten die Vergabeunterlagen die Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien, sofern nicht in der Bekanntmachung bereits genannt sind.*)

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0053
Mit Beitrag
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Referenzgeber nicht erreichbar: Abwertung des Angebots unzulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.12.2014 - Z3-3-3194-1-45-10/14

1. Auch nach der Aufforderung zum abschließenden Angebot ist in einem Verhandlungsverfahren eine Wiedereröffnung der Angebotsphase immer dann möglich, wenn dadurch weder das Transparenzgebot noch das Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde.*)

2. Eine Umdeutung einer Angebotsaufklärung mit unzulässigen Nachverhandlungen in eine erneute Verhandlungsrunde kommt regelmäßig nicht in Betracht.*)

3. Die Möglichkeit, einen Koppelungsnachlass bei Bezuschlagung mehrerer Lose anzubieten, darf nicht nur einem Bieter eingeräumt werden. Das gilt auch, wenn diese Möglichkeit dem Bieter erst nachträglich im Laufe eines Verhandlungsverfahrens eingeräumt wurde, als feststand, dass nur er ein Angebot auf mehrere Lose abgegeben hat.*)

4. Die für eine bestimmte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen und deren Dokumentation können auch noch im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung nachgeschoben werden.*)

5. Eine Abwertung von Angeboten aufgrund der Nichterreichbarkeit von Referenzgebern ist vergaberechtswidrig.*)

6. Ein Angebotsausschluss wegen Abweichung von der Leistungsbeschreibung kommt nur dann in Betracht, wenn sich, und sei es auch nur im Ergebnis einer Auslegung, ein letztlich eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich des Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat.*)




Online seit 2014

VPRRS 2010, 0439
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Ablehnung des Angebots muss zeitnah begründet werden!

EuG, Urteil vom 19.03.2010 - Rs. T-50/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0262
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
NRW-Mindestlohnregelungen werden dem EuGH vorgelegt!

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.10.2013 - VK 18/13

Stehen Art. 56 AEUV und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder einer Vergabebedingung eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der zufolge ein Bieter, der einen bzw. den ausgeschriebenen öffentlichen Auftrag erhalten will,

(1.) sich verpflichten muss, dem zur Auftragsausführung eingesetzten Personal einen in der Rechtsvorschrift festgelegten Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen, und

(2.) einem eingesetzten oder in Aussicht genommenen Nachunternehmer eine ebensolche Verpflichtung auferlegen und dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen muss, wenn

(a) die Rechtsvorschrift eine solche Verpflichtung nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht aber auch die Erteilung privater Aufträge vorsieht, und

(b) der Nachunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig ist und die Arbeitnehmer des Nachunternehmers bei der Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich in dessen Heimatland tätig werden?*)

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VPRRS 2014, 0032
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Komplexe IT-Leistung: Angebotsaufklärung erst ab 20% Preisunterschied!

VK Südbayern, Beschluss vom 25.11.2013 - Z3-3-3194-1-33-09/13

1. Die Inhaberin einer Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für einen Gesamtflughafen kann sich ihren vergaberechtlichen Ausschreibungsverpflichtungen gem. § 98 Nr. 4 Alt. 1 GWB nicht dadurch entziehen, dass sie den Betrieb eines Teils des Flughafens auf eine andere Gesellschaft, die keine Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat, verlagert. Auch die andere Gesellschaft wird - soweit sie Teile des Flughafens betreibt - auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten tätig.*)

2. Auch wenn die Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB Sachentscheidungsvoraussetzung im Nachprüfungsverfahren ist, ist ihr ursprünglicher und mindestens ebenso bedeutender Zweck doch der, die Vergabestelle frühzeitig auf etwaige Vergaberechtsverstöße hinzuweisen und damit Nachprüfungsverfahren zu vermeiden. Insoweit gehört die Rüge untrennbar zum Vergabeverfahren und nicht ausschließlich zum Nachprüfungsverfahren.*)

3. Lässt eine Vergabestelle ihren Bevollmächtigten eine Rüge in der Sache tiefgehend zurückweisen, ohne auf dessen mangelnde Bevollmächtigung für die Bearbeitung der Rüge hinzuweisen, kann sich die Vergabestelle nach Treu und Glauben im Nachprüfungsverfahren nicht darauf berufen, dass dieser für die Entgegennahme der Rüge gar nicht zuständig war.*)

4. Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 SektVO hat der Auftraggeber, sofern ihm der Endpreis eines Angebots ungewöhnlich niedrig erscheint, vor Ablehnung des Angebots dessen Merkmale zu prüfen. Bei Fehlen einer nachvollziehbaren Kostenschätzung des Auftraggebers darf die Feststellung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes grundsätzlich nur aufgrund der eingehenden Angebote getroffen werden.*)

5. Zumindest bei der Vergabe von komplexen Dienstleistungen mit einem hohen IT-Anteil bietet ein Preisabstand von etwas über 15% zwischen den bestplatzierten Angeboten keinen Anlass für eine konkrete Aufklärung des Angebotspreises. Bei derartigen Aufträgen liegt erst ab einem Abstand von etwa 20% ein Missverhältnis nahe.*)

6. Im Vergabenachprüfungsverfahren gehören kartellrechtliche Bestimmungen wie § 19 GWB nicht zum Prüfungsumfang der Vergabekammer. Denn aufgrund der Schwere des Vorwurfs - der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die Bildung eines nicht freigestellten Kartells sind Bußgeldtatbestände - verbietet sich schon aus rechtsstaatlichen Erwägungen dessen Bejahung in einem rein "summarischen", weil dem besonderen Beschleunigungsgebot unterliegenden Verfahren.*)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1440
Mit Beitrag
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Verpflichtung zur Mindestlohnzahlung europarechtswirdrig?

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.09.2013 - VK 18/13

1. Eine Vergabekammer ist ein Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV und deshalb auch zuständig für die Vorlage zum EuGH.

2. Dem EuGH werden zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:

"Stehen Art. 56 AEUV und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder einer Vergabebedingung eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der zufolge ein Bieter, der einen bzw. den ausgeschriebenen öffentlichen Auftrag erhalten will,

(1.) sich verpflichten muss, dem zur Auftragsausführung eingesetzten Personal einen in der Rechtsvorschrift festgelegten Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen, und

(2.) einem eingesetzten oder in Aussicht genommenen Nachunternehmer eine ebensolche Verpflichtung auferlegen und dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen muss, wenn

(a) die Rechtsvorschrift eine solche Verpflichtung nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht aber auch die Erteilung privater Aufträge vorsieht, und

(b) der Nachunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist und die Arbeitnehmer des Nachunternehmers bei der Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich in dessen Heimatland tätig werden?"

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VPRRS 2013, 0632
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Offenes Verfahren über Vergabe „Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten“

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2011 - VK 1-9/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0044
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Ausschreibung von Leistungen zur Datenverarbeitung

VK Bremen, Beschluss vom 22.06.2012 - VK 1/12

(ohne)

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VPRRS 2013, 0005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wettbewerbsvorteil durch Informationsvorsprung unschädlich!

OLG Bremen, Beschluss vom 09.10.2012 - Verg 1/12

1. Derjenige, der die ausgeschriebene Dienstleistung bereits bislang durchgeführt hat, ist nahezu zwangsläufig besser mit der Materie vertraut als Außenstehende, die die für das Angebot und die Kalkulation wesentlichen Informationen den Angebotsunterlagen und eigenen Erfahrungswerten entnehmen müssen.

2. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Vergabestelle zur Wahrung der Chancengleichheit gezwungen wäre, den bisherigen Dienstleister aus der Ausschreibung auszuschließen. Dies wäre nicht damit zu vereinbaren, dass auch dieser Dienstleister Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Auftragsvergabe hat.

3. Es entspräche auch nicht den berechtigten Interessen der Vergabestelle, von Ausschreibung zu Ausschreibung bei Dienstleistungen zu einem Wechsel des Vertragspartners gezwungen zu werden.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0250
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was umfasst Bestandskraft von Vergabekammerbeschluss?

VK Münster, Beschluss vom 13.03.2012 - VK 2/12

1. Formelle und materielle Bestandskraft von Vergabekammerbeschlüssen*).

2. Die Beschlüsse der Vergabekammern sind feststellende Verwaltungsakte, die in einem gerichtsähnlichem Verfahren ergehen.

3. Materiell umfasst die Bestandskraft einer Entscheidung der Vergabekammer den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt.

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VPRRS 2012, 0169
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Struktur und Verlauf eines Verhandlungsverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12

1. Für die Abgrenzung zwischen - vergaberechtlich zulässigen - leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und - vergaberechtlich unzulässigen - bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen (i. S. eines Ausführungskonzepts), oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters (hier: "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" und "Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten etc.").*)

2. Dokumentiert der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend und zeitnah, wie es § 24 EG Abs. 1 VOL/A vorschreibt, dann ist bei der Bewertung eines Vermerks in einem zeitlich frühen Stadium des Vergabeverfahrens (hier zur Auswahl der Zuschlagskriterien) - anders als bei einem rückschauend gefertigten, inhaltlich am Endergebnis des Verfahrens orientierten Vergabevermerk nach früherem Vergaberecht - stets zu berücksichtigen, ob und ggf. inwieweit er Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers enthält, die sich - u. U. entgegen der ursprünglichen Erwartung - letztlich nicht auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben.*)

3. Zur Struktur und zum Verlauf eines Verhandlungsverfahrens.*)

4. Ändert der öffentliche Auftraggeber im Verlaufe der Verhandlungen eine für die Kalkulation der Vergütung relevante Auftragsbedingung (hier: geforderter Umfang des Versicherungsschutzes), so ist er verpflichtet, allen Bietern die gleiche Gelegenheit zur Anpassung ihres Preisangebotes einzuräumen. Eine hierfür bestimmte Ausschlussfrist ist jedenfalls dann mit einem einheitlichen Beginn und Ende für alle Bieter zu setzen, wenn dies dem öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres möglich und zumutbar ist.*)

5. Wird ein Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, so setzt ein Eingreifen der Nachprüfungsstelle nach § 114 Abs. 1 ZPO voraus, dass die auszuwählende Maßnahme geeignet ist, eine Verletzung der subjektiven Rechte des Antragstellers zu beseitigen und eine Schädigung seiner Interessen zu verhindern. Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.*)

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VPRRS 2012, 0153
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Verhandlungsverfahren: Einheitliche Abgabetermine für Preise!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2011 - 1 VK LSA 32/11

1. Für Aspekte, die erst im Rahmen eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens bekannt werden, gibt es kein Rügeerfordernis.*)

2. Auch im Verhandlungsverfahren ist es unzulässig, dass der Auftraggeber für die einzelnen Bieter unterschiedliche Abgabetermine für die Preise festlegt.*)

3. Eine per e-mail eingegangene Angebotsänderung genügt nicht den Bestimmungen des Signaturgesetzes.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0395
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preisnachlässe sind keine Nebenangebote!

VK Münster, Beschluss vom 14.10.2011 - VK 14/11

1. Zum Umfang der Selbstbindung der Vergabestelle bei Verpflichtung zur Neuwertung der Angebote.*)

2. Preisnachlässe sind keine Nebenangebote, weil sie von den Vorgaben der Vergabeunterlagen nicht abweichen.*)

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VPRRS 2011, 0119
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Breitbandnetz: Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

OLG München, Beschluss vom 25.03.2011 - Verg 4/11

1. Der öffentliche Auftraggeber beschafft sich nicht nur dann Leistungen, wenn ihm diese unmittelbar wirtschaftlich zugute kommen, sondern auch dann, wenn er mit diesen Leistungen die ihm obliegende Pflicht zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung sicherstellt.*)

2. Zur Frage, ob die Errichtung und der Betrieb eines Breitbandnetzes in einem strukturschwachen Gebiet bei Gewährung von staatlichen Zuwendungen einen Dienstleistungsauftrag oder eine Dienstleistungskonzession darstellen.*)

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VPRRS 2011, 0118
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Abgrenzung zw. Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.01.2011 - 21.VK-3194-48/10

Zur Problematik der Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0451
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Angebot in nicht verschlossenem Umschlag abgegeben: Angebotsausschluss!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.10.2010 - VK 2-32/10

Wird ein Angebot nicht in einem verschlossenen Umschlag eingereicht, ist es als nicht ordnungsgemäß eingegangen anzusehen.

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VPRRS 2010, 0181
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Anforderungen an eine Rüge

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.01.2010 - 1 VK 2/10

1. Eine bloße Vermutung ohne jede tatsächliche Grundlage stellt keine "Rüge" i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB dar. Sie ist als "Rüge ins Blaue hinein" unbeachtlich.

2. Eine Rüge darf nicht völlig pauschal und undifferenziert sein oder sich gar auf den bloßen Hinweis beschränken, dass das Vergabeverfahren rechtsfehlerhaft sei. Der Bieter muss den Vergabeverstoß und die Aufforderung an den öffentlichen Auftraggeber, den Verstoß abzuändern, konkret darlegen. Beide Tatsachenvorträge sind unverzichtbare Bestandteile der Rüge.

3. Die Rüge dient vorrangig dem Zweck, der Vergabestelle die Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur ihres eigenen Verhaltens zu geben, bevor sie mit einem Nachprüfungsantrag überzogen wird. Die Rüge ist demnach grundsätzlich vor dem Nachprüfungsantrag zu erklären.

4. Erkennt der Unternehmer Fehler im Vergabeverfahren, muss er durch die Rüge dem Auftraggeber Gelegenheit geben, diese Fehler zu korrigieren. Aus diesem Grund muss die Rüge gegenüber der Vergabestelle und nicht gegenüber der Vergabekammer erfolgen.

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VPRRS 2010, 0154
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsverstoß durch Beifügung eigener AGB?

LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.10.2009 - 4 O 450/09

1. Die Beifügung eigener AGB, die von den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen, kann zum Angebotsausschluss führen.

2. Ob die Verdingungsunterlagen im Angebot geändert worden sind, ist durch Vergleich des Inhalts des Angebots mit den in den Verdingungsunterlagen geforderten Leistungen festzustellen.

3. Sind Angebotsverstöße so gering, dass weder der Wettbewerb noch die Eindeutigkeit des Angebotsinhaltes noch das vom Auftraggeber nach dem Leistungsprogramm gewollte ernsthaft in Gefahr geraten, besteht kein Anlass, diese Angebote auszuschließen und es kann eine Abstimmung auf den richtigen Angebotsinhalt durch die in § 24 VOB/A gegebene Möglichkeit erfolgen.

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VPRRS 2010, 0145
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Parallel- oder Alternativausschreibungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.10.2009 - VgK-49/2009

1. Parallel- oder Alternativausschreibungen sind nicht per se vergaberechtswidrig. Derartige Ausschreibungen sind zulässig, sofern die berechtigten Interessen der Bieter im Hinblick auf einen zumutbaren Arbeitsaufwand gewahrt werden und zugleich sichergestellt ist, dass die wirtschaftlichste Verfahrensweise auch tatsächlich zum Zuge kommt und das Verfahren für die Beteiligten hinreichend transparent ist.

2. Eine Parallelausschreibung, die lediglich der Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Verfahren dient, verstößt gegen § 16 Nr. 2 VOL/A, da sie einem vergabefremdem Zweck dient und damit nicht den Anforderungen des § 97 GWB entspricht.

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0181
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Abstandnahme von Losaufteilung

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.07.2009 - 21.VK-3194-15/09

1. Hat die ASt die Angebotsunterlagen angefordert und gezeigt, dass sie sich am Verfahren beteiligen will, sich aber aufgrund der behaupteten Verfahrensverstöße an der Abgabe des Angebots gehindert sieht, so bedarf es in einem solchen Fall keiner Abgabe eines Angebotes, um die Antragsbefugnis zu begründen. Vielmehr ist der Nachprüfungsantrag in dem Umfang der gerügten Vergabeverstöße, welche die ASt an der Abgabe eines Angebotes hindern, zulässig.*)

2. Es besteht die grundsätzliche Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Losteilung. Ausnahmsweise kann von einer Losteilung abgesehen werden, wenn qualitative und/oder wirtschaftliche Gründe dagegen sprechen. Was vertretbare Gründe sind, die für eine zusammengefasste Vergabe sprechen, ist anhand der konkreten Umstände der einzelnen Projekte zu bestimmen. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu. Die Gesamtzielsetzung des Vergaberechts, wirtschaftliche Beschaffungen zu erreichen, kann im Einzelfall auch eine Abweichung von der Losvergabe rechtfertigen. Ein Anspruch auf Losaufteilung besteht nicht bereits dann, wenn eine solche technisch möglich wäre.*)

3. Der in § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A niedergelegte Grundsatz der Produktneutralität der Ausschreibung lässt bestimmte Lieferanten bevorzugende oder ausschließende Leistungsbeschreibungen nur unter der Voraussetzung zu, dass die geforderte Leistung durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Eine solche Rechtfertigung erfordert objektive, in der Sache selbst liegende Gründe, die sich u. a. aus der spezifischen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Erfordernissen oder auch aus der zukünftigen Nutzung der Sache ergeben können. Es genügt dabei die sachliche Vertretbarkeit der geforderten Leistungsspezifikation.*)

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VPRRS 2009, 0100
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Preisangabe von 0,00 Euro zulässig! (Gehörsrüge)

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.04.2009 - 1 Verg 10/08

1. Eine Vertretungshandlung entfaltet schon dann Rechtsverbindlichkeit, wenn der Vertreter zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Handlung intern hierzu bevollmächtigt ist, ohne dass es darauf ankäme, ob diese keinen formellen Anforderungen unterliegende, intern bereits erteilte Vollmacht in irgendeiner Weise nach außen erkennbar ist.

2. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu bewerten; als unvollständige Preisangabe eine solche, bei der einzelne Preisbestandteile nicht an der hierfür vorgesehenen Stelle, sondern in einer anderen Leistungsposition, zumeist verdeckt verlagert, angegeben werden. Eine Preisangabe von 0,00 Euro in einer Leistungsposition ist weder das eine noch das andere, sondern eine vorhandene Preisangabe.

3. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist keine Bieter schützende Norm.

4. Es ist selbstverständlich, dass sich aus einer Klarstellung der Leistungsanforderungen - z. T. mit der Tendenz ihrer Erhöhung, z. T. mit der Klarstellung einer notwendigen Abstimmung mit früher beauftragten Unternehmen - für Bieter und Vergabestelle die Frage der Bewertung der Eignung für den konkreten Auftrag nochmals stellt.

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VPRRS 2009, 0084
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Folge der fehlenden Bekanntmachung von Eignungskriterien

VK Thüringen, Beschluss vom 17.03.2009 - 250-4003.20-650/2009-003-EF

1. Ein Nachschieben von abgeforderten Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen ist nicht zulässig.

2. Die fehlende Bekanntgabe von Eignungsnachweisen in der Bekanntmachung ist ein Verstoß gegen § 7a Nr. 3 Abs. 3 VOL/A. Sie führt zur Unmöglichkeit der Angebotswertung in der zweiten Wertungsstufe und zur Unmöglichkeit der Einhaltung der Vergabegrundsätze gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A, wenn nach Auffassung der Vergabestelle nicht jeder Bieter den Auftrag ausführen kann.

3. Die Nichtbekanntgabe der "Unterkriterien" und "Unter-Unterkriterien" als solche sowie der bei deren Bewertung verwendeten Bewertungssysteme stellt einen Verstoß gegen Artikel 53 der Richtlinie 2004/18/EG, § 97 Abs. 7 GWB, § 9a Nr. 1 lit. c VOL/A und § 25a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A dar.

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VPRRS 2009, 0082
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Forderung nach einer Haftpflichtversicherung im Teilnahmewettbewerb

VK Thüringen, Beschluss vom 02.03.2009 - 250-4004.20-584/2009-002-EF

1. Es stellt eine nicht zumutbare Einschränkung der Bieterrechte dar, wenn der Auftraggeber schon für das Stadium des Auswahlverfahrens verlangt, dass der Bieter den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen muss.

2. Ist eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements nach ISO 9001 nicht gefordert und bekanntgemacht worden, darf eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements auch nicht zu einem Kriterium für die Punkteverteilung gemacht werden.

3. Auch wenn im Anwendungsbereich der VOF ein Ausschlussgrund der „fehlenden Angaben und Erklärungen“ nicht vorgesehen ist, darf eine Vergabestelle ein Angebot in der weiteren Prüfung und Wertung der Angebote nicht mehr berücksichtigen, wenn sie ungleich gelagerte Sachverhalte (Angebote mit und ohne Preise) gleich behandelt hat.

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VPRRS 2009, 0055
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Preisangabe von "0,00 €" ist Preisangabe!

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.01.2009 - 1 Verg 10/08

1. Zur Erfüllung der Anforderung einer rechtsverbindlichen Unterzeichnung des Angebotes.*)

2. Auch eine Preisangabe von "0,00 Euro" in einer Leistungsposition (hier: Lizenzkosten für Software) ist eine vorhandene Preisangabe. Ein Bieter ist nicht verpflichtet, jede Kostenposition seiner internen Kalkulation in eine Preisposition umzusetzen.*)

3. Bleibt das Erfordernis der - z.T. nochmaligen - Vorlage von Verpflichtungserklärungen der jeweils benannten Nachunternehmer (hier: im laufenden Verhandlungsverfahren bei Aufforderung zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes) zumindest undeutlich, so kann auf die Nichtvorlage dieser Fremderklärungen ein Ausschluss des Angebotes jedenfalls nicht gestützt werden.*)

4. Zur Auslegung von Erklärungen im Begleitschreiben zum Angebot als zusätzliche (ausdrücklich zugelassene) Änderungsvorschläge.*)

5. Die Aufbewahrungspflicht von Briefumschlägen und Paketverpackungen der Angebote beschränkt sich auf diejenigen Behältnisse der nicht ordnungsgemäß oder verspätet eingegangenen Angebote (§ 22 Nr. 6 Abs. 4 i.V.m. Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOL/A).*)

6. Eingeschränkte Nachprüfbarkeit der Punkteverteilung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung.*)

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VPRRS 2009, 0051
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Ausschluss von nicht rechtsverbindlich unterschriebenen Angeboten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.09.2008 - 1 VK LVwA 11/08

1. Zur formellen Vollständigkeit der einzureichenden Angebote.*)

2. Zur Verpflichtung zum Ausschluss von Angeboten, die - abweichend von der auftraggeberseitig in den Vergabebedingungen fixierten Forderung - nicht rechtsverbindlich unterschrieben wurden.*)

3. Zum nicht eindeutigen Eingangsvermerk der Nachtragsangebote.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0160
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Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer durch Telekopie

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.05.2008 - 1 Verg 5/07

1. §§ 114. Abs. 4, 61 GWB, 174 Abs. 2 ZPO sehen zwar auch die Zustellung durch Telekopie vor; dies gilt jedoch nur im Hinblick auf den in § 174 Abs. 1 ZPO genannten Personenkreis, zu dem ein Beschwerdeführer, der im Verfahren vor der Vergabekammer nicht anwaltlich vertreten ist, nicht gehört.

2. Ein Verstoß gegen die Obliegenheit zur Unterrichtung über die Einlegung der sofortigen Beschwerde gemäß § 117 Abs. 4 GWB ist sanktionslos. Für die Frage der Wirksamkeit der Zuschlagserteilung ist dies ohne Bedeutung, da die Rechtswirkungen des § 118 Abs. 1 BGB mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde eintreten und von einer Kenntnis des Gegners unabhängig sind.

3. Ein Nachprüfungsantrag kann auch ohne Abgabe eines Angebots zulässig sein, wenn der Antragsteller gerade durch den Vergabefehler an der Angebotsabgabe gehindert worden ist.

4. Der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB (drohender Schaden) ist dann genügt, wenn mit dem Nachprüfungsantrag schlüssig vorgetragen wird, dass dem Antragsteller infolge der behaupteten Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; der Antragsteller muss insoweit konkret vortragen, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die behauptete Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte.

5. Rügen, die auf Tatsachen gestützt werden, die erstmals im Beschwerdeverfahren erkennbar werden, können unmittelbar in das Beschwerdeverfahren eingebracht werden, ohne diese zuvor zum Gegenstand eines neuen Nachprüfungsverfahrens zu machen. In einem solchen Fall aber müssen diese neuen Rügen den gleichen Zulässigkeitskriterien unterliegen wie dies gegenüber der Vergabekammer der Fall ist.

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VPRRS 2008, 0108
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Geforderte Abgabe von Erklärungen muss klar und eindeutig sein!

VK Sachsen, Beschluss vom 07.03.2008 - 1/SVK/003-08

Die mit dem Fehlen von Erklärungen verbundenen schwerwiegenden Folgen gebieten es, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert. Das Prinzip der Gleichbehandlung fordert, eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen. Ein Verstoß gegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A kann mithin nur dann angenommen werden, wenn der Bieter zweifelsfrei und eindeutig zur Abgabe einer Erklärung nach den Verdingungsunterlagen aufgefordert wurde. Eine geforderte Angabe setzt voraus, dass sie klar und unmissverständlich formuliert ist. Ansonsten können sich Bieter nicht auf die Anforderungen der Vergabestelle einstellen.*)

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VPRRS 2008, 0104
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Der Anwalt muss klüger sein als die Vergabekammer!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.02.2008 - 1 VK LVwA 24/07

Die Verlängerung der Entscheidungsfrist durch die Kammer gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 GWB kann zwar ein Indiz für den Schwierigkeitsgrad des Verfahrens sein, muss es aber nicht.

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VPRRS 2008, 0085
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Zulässigkeit einer nachträglichen Festlegung von Unterkriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2008 - Verg 31/07

1. Kenntnis im Sinn von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB verlangt nicht nur eine positive Kenntnis aller tatsächlichen Tatumstände, aus denen die Beanstandung im Nachprüfungsverfahren abgeleitet wird, sondern auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass sich aus ihnen eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren ergibt.

2. § 9a VOL/A ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber sich nicht darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bietern auch von ihm zu den Zuschlagskriterien aufgestellte Unterkriterien („alle Zuschlagskriterien“) mitzuteilen hat.

3. Die Festlegung von Unterkriterien und ihrer Gewichtung nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und Versendung der Verdingungsunterlagen unterliegt nach der Rechtsprechung des EuGH drei Beschränkungen: Der öffentliche Auftraggeber darf keine Unterkriterien aufstellen, welche die bekannt gegebenen Zuschlagskriterien abändern. Die nachträglich die Unterkriterien betreffende Entscheidung darf keine Gesichtspunkte enthalten, die die Vorbereitung der Angebote hätten beeinflussen können, wenn sie zum Zeitpunkt der Vorbereitung bekannt gewesen wären. Schließlich darf der Auftraggeber keine Unterkriterien festlegen, welche geeignet sind, Bieter zu diskriminieren. Ist nur eine Beschränkung nicht beachtet worden, liegt ein mit dem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbarender Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers vor.

4. Ist der Auftraggeber aus nachvollziehbaren Gründen (z. B. aus haushalterischen Gründen oder wegen der Komplexität des Auftragsgegenstandes) erst kurz vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe in der Lage, die Zuschlagskriterien und/oder Unterkriterien sowie die Gewichtung festzulegen, muss er die spätere Festlegung den Bietern nachträglich bekannt geben, sofern die Kenntnis davon die Vorbereitung der Angebote beeinflussen kann. Darüber hinaus hat der Auftraggeber den Bietern Gelegenheit zu einer Änderung oder Anpassung der Angebote, soweit diese bereits vorbereitet sind, zu geben. Notfalls hat dies dadurch zu geschehen, indem die Frist zu Angebotsabgabe verlängert wird.

5. Nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB besteht eine Vorlagepflicht an den BGH, wenn das vorlegende Gericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zu Grunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt. Dies ist nicht mehr notwendig, wenn in der Zwischenzeit eine Entscheidung eines höchstrangigen Gerichts (z.B. des EuGH oder des Bundesverfassungsgerichts), zu der entscheidungserheblichen Auslegungsfrage ergangen ist.

6. Auf eine Angabe der Zuschlagskriterien in absteigender Reihenfolge kann vom öffentlichen Auftraggeber nur zurückgegriffen werden, wenn eine Gewichtung aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist. Dabei muss es sich um vernünftige, die objektiv mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängende Gründe handeln. Subjektives Unvermögen oder bloße Zeitnot, in die sich der Auftraggeber selbst gebracht hat, genügen für die Annahme einer Befreiung von der Bekanntmachungspflicht nicht.

7. Die fehlende Bekanntmachung von Unterkriterien und ihre Gewichtung ist auch dann rechtsfehlerhaft, wenn sie allen Bietern nicht mitgeteilt werden.

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VPRRS 2008, 0001
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Unzulässigkeit einer Vertragsverletzungsklage

EuGH, Urteil vom 11.10.2007 - Rs. C-237/05

Eine Vertragsverletzungsklage ist unzulässig, wenn bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist alle Wirkungen des betreffenden Vertrags bereits erschöpft waren.

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VPRRS 2007, 0318
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Rügefrist

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2007 - VgK-24/2007

1. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen. Auch bei einer gegebenenfalls notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB nicht. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

2. Maßgeblich sind nicht die Werk-, sondern die Kalendertage.

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VPRRS 2007, 0291
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Ist das Bundesamt für Justiz ein Subunternehmer?

OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 13 Verg 8/07

1. Zur Frage der Kenntnis des Bieters im Sinn des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB.*)

2. Zur Auslegung des Begriffs "Subunternehmen" in Vergabeunterlagen.*)

3. Wer "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen ist, richtet sich nach dem üblichen Verständnis der fachkundigen Bieter und dem Zusammenhang, in dem dieser Begriff in den Verdingungsunterlagen verwendet wird.

4. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist kein "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen, wenn das BfJ aufgrund eines bereits vor Jahren abgeschlossenen Vertrags Leistungen an einen Bieter erbringt, der Wortlaut der Verdingungsunterlagen es jedoch nahelegt, dass "Subunternehmer" erst noch einzuschaltende Unternehmer sind, und die für Subunternehmer geforderten Angaben hinsichtlich des BfJ nicht sinnvoll möglich sind.

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VPRRS 2007, 0216
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Zwingender Grund zur Aufhebung

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 VK 41/06

1. Von einer Pflicht zur Aufhebung ist dann auszugehen, wenn auf der Grundlage der eingegangenen Angebote eine ordnungsgemäße Vergabe nicht möglich wäre. Ein solcher Fall ist immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden oder eine sachgerechte Wertung der Angebote mangels Vergleichbarkeit nicht möglich ist.

2. Dementsprechend ist eine Vergabe aufzuheben, wenn der Auftraggeber erkennt, dass die Verdingungsunterlagen dem Prinzip der Produktneutralität widersprechen, oder er feststellen muss, dass die Leistungsbeschreibung hinsichtlich mehrerer Aspekte nicht hinreichend eindeutig und erschöpfend im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ist.

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VPRRS 2007, 0102
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Kostenverteilung durch Vergleich?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.02.2007 - VK-SH 02/07

Die Rechtsfolgen des § 128 Abs. 3 Satz 1 und des § 128 Abs. 4 GWB können (im Wege des Vergleichs) durch eine abweichende Übereinkunft der Verfahrensbeteiligten ersetzt werden.*)

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VPRRS 2006, 0503
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, nicht öffentlicher Dienstleistungs- und Lieferauftrag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.06.2006 - VgK-12/2006

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0413
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ermessensreduzierung bei Wettbewerbsverzerrung

VK Sachsen, Beschluss vom 05.04.2006 - 1/SVK/027- 06

1. Ein Angebot kann bei Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei zunächst um eine Bestimmung, die den Ausschluss des Bieters - anders als beispielsweise in § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A - in das Ermessen der Vergabestelle stellt. Allerdings reduziert sich das Ermessen der Vergabestelle auf Null, wenn die Ergänzung der zunächst fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde.

2. Der Auftraggeber geht zu Recht von einer Änderung der Verdingungsunterlagen i.S.d. § 21 Nr. 1 Absatz 3 VOL/A bzw. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A aus, wenn eine Leistung angeboten wurde, die von einer geforderten Punktlagegenauigkeit abweicht und damit eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.

3. Änderungen können in Ergänzungen und Streichungen bestehen; sie können sich aber auch auf den (technischen) Inhalt der Leistungen beziehen.

4. Bei der Bestimmung der Unverzüglichkeit i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist dem Antragsteller auch bei einfach gelagerten tatsächlichen oder rechtlichen eine Überlegungsfrist zuzubilligen, ob er taktisch gegen den Auftraggeber überhaupt vorgehen will oder nicht.

5. Eine Nachverhandlung ist dem Auftraggeber ausschließlich als eine Aufklärungsmaßnahme im engeren Sinne gestattet. Sie darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebots zu ermöglichen.

6. Die Wertung von technischen Lösungswegen - gerade bei innovativen oder unüblichen Methoden - ist immer von einer gewissen Restunsicherheit geprägt, die jedoch vom Beurteilungsspielraum des Auftraggebers gedeckt ist. Die Vergabekammer darf insoweit nur prüfen, ob die Vergabestelle die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums durch Fehlgebrauch, Überschreitung oder Unterschreitung oder durch Berücksichtigung sachfremder Erwägungen verletzt hat.

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VPRRS 2006, 0388
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Angebot mit Vergütungsvorbehalt: Ausschluss!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.07.2006 - 1 Verg 1/06

1. Enthält das Angebot eines Bieters nicht - insgesamt - die geforderten Preisangaben, ist das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A von der Wertung auszuschließen.

2. Gleiches gilt auch, wenn das Angebot einen Vergütungsvorbehalt in Form einer Gleitklausel enthält, denn hierdurch werden die Preisangaben, soweit sie zukünftig zu erbringende Leistungen betreffen, relativiert, da insoweit keine konkrete Festlegung erfolgt.

3. Die Prüfungspflicht der Vergabekammer ist nicht durch den Antrag des Antragstellers beschränkt, sie muss jedoch im Rahmen des auf Nachprüfung gerichteten Antrags des Antragstellers liegen.

4. Es ist unerheblich, in welchem Stadium der Angebotswertung der zwingende Ausschlussgrund "auffällt"; er kann und muss jederzeit berücksichtigt werden.

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VPRRS 2006, 0299
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Vereinbarung von Index- oder Preisgleitklauseln im Angebotsanschreiben

VK Saarland, Beschluss vom 31.01.2006 - 1 VK 05/2005

1. Das mögliche Vorhandensein eines zwingenden Ausschlussgrundes im Angebot der Antragstellerin führt in keinem denkbaren Fall zum Wegfall der Antragsbefugnis, unabhängig davon, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund bereits ihrer Vergabeentscheidung zu Grunde gelegt hat, oder ob der Ausschlussgrund erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens problematisiert wird. Der Zulässigkeitsvoraussetzung der Antragsbefugnis für ein Nachprüfungsverfahren ist bereits dann genügt, wenn eine Rechtsverletzung und ein dar aus resultierender drohender Schaden schlüssig vorgetragen werden. Außerhalb des zur Überprüfung gestellten Gegenstands liegende Ausschlussgründe bleiben dabei unberücksichtigt und sind im Rahmen der Begründetheit des Nachprüfungsantrags zu prüfen.*)

2. Verlangt der Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung die zwingende Benennung von Preisen auch für Nachkäufe - innerhalb von drei Jahren ab Zuschlagserteilung -, um eine abschließende Preisinformation zu erhalten, so verstößt die Vereinbarung einer sogenannten Index- oder Preisgleitklausel im Angebotsanschreiben des Antragstellers gegen das vergaberechtliche Wettbewerbs- und Transparenzgebot und ist gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 a und d VOL/A vom Auftraggeber zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

3. Es ist unerheblich, in welchem Stadium der Angebotswertung und bei welcher Instanz (Vergabestelle/Vergabenachprüfungsinstanz) der zwingende Ausschlussgrund "auffällt". Er kann und muss jederzeit berücksichtigt werden, ungeachtet dessen, dass der Antragsgegner den Ausschlusstatbestand zunächst nicht erkannt hat. Der rechtmäßige oder zwingend gebotene Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB über den er in Verbindung mit § 97 Abs. 7 gegebenenfalls den Ausschluss des Angebotes einen Mitbieters wegen gleichartiger Mängel errei chen kann. Ein zwingend auszuschließender Bieter ist nicht länger Teilnehmer in einem Vergabeverfahren i.S. des § 97 Abs. 2 GWB und verliert insbesondere evtl. Ansprüche auf Gleichbehandlung mit den übrigen im Wettbewerb verbliebenen Bietern.*)

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VPRRS 2006, 0234
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Kosten nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2006 - 1 VK 3/06

1. Im Falle der Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens hat der Antragsteller die bei der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.

2. Im Falle der Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens tragen die Beteiligten ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Aufwendungen selbst. § 80 LVwVfG Baden-Württemberg führt zu keinem anderen Ergebnis.

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VPRRS 2006, 0206
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Ausschluss wegen fehlender, aber geforderter Erklärung?

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2006 - 2 VK 82/05

1. Das Fehlen einer nach § 7a Nr. 2 Abs. 4 VOL/A zulässigen, vom Auftraggeber geforderten und als K.O.-Kriterium deklarierten Erklärung des Bieters, dass keine der in § 7 Nr. 5 VOL/A bezeichneten, im Ermessen des Auftraggebers stehenden Ausschlussgründe vorliegen, stellt keinen zwingenden Ausschlussgrund dar. Das gilt umso mehr, wenn der Bieter zwar keine eindeutige Erklärung zu § 7 Nr. 5 lit. c VOL/A abgegeben, dafür aber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister übersandt hat.*)

2. Auch in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu einer komplexen, zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht eindeutigen Anforderung ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, jedenfalls seine Zuschlags- und wenn möglich auch Wertungskriterien in der Vergabebekanntmachung, spätestens in der Leistungsbeschreibung, jedenfalls aber vor der Angebotserstellung bekannt zu machen, um den Bietern eine Orientierung für ihr Angebot zu geben.*)

3. Auf vom Auftraggeber angekündigte Schritte vor der Vergabeentscheidung zur Darstellung des jeweiligen Angebotes – hier einer Teststellung – kann dieser nicht einseitig verzichten.*)

4. Bei der an sich sinnvollen Abschätzung der Folgekosten bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten muss der Auftraggeber die Bieter über die angesetzten, nicht dem Angebot zu entnehmenden Folgekosten vor der Wertung informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, um den Ansatz falscher Zahlen zulasten eines Bieters – und damit dessen Ungleichbehandlung - zu verhindern.*)

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VPRRS 2005, 0643
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Antragsrücknahme: Wer trägt außergerichtlichen Kosten der Beteiligten?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.10.2005 - VK-SH 25/05

1. Eine obsiegende Antragsgegnerin kann wegen des klaren Wortlauts des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB selbst dann nicht aus Billigkeitsgesichtspunkten an den Verfahrenskosten der Vergabekammer beteiligt werden, wenn sie die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch ein Fehlverhalten verursacht hat.*)

2. Hat die Antragsgegnerin den von der Antragstellerin zu Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemachten Vergaberechtsverstoß anerkannt und durch Aufhebung der Ausschreibung behoben, kommt die Anordnung einer Erstattung der Antragsgegnerin dabei entstandener Kosten durch die Antragstellerin vernünftigerweise nicht in Betracht, zumal der BGH (Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03) offen gelassen hat, ob im Falle der Antragsrücknahme eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten überhaupt stattfindet.*)

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