Vergabepraxis & -recht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
315 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1684![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Sachsen, Beschluss vom 14.01.2002 - 1/SVK/138-01
1. Prüfungsgegenstand eines Nachprüfungsverfahrens kann grundsätzlich nur sein, was unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurde. Ausnahme: Die Rüge war mangels Kenntnis entbehrlich.*)
2. Eine DIN-Norm im Entwurf ist jedenfalls dann für die Bewertung der Angebote verbindlich, wenn sie in der LV-Anforderung genannt wurde.*)
3. Sofern die Antragstellerin preislich mit Ihrem Angebot an 1. Stelle liegt, kann sie sich mangels Rechtsschutzbedürfnis nicht darauf berufen, dass fälschlicherweise ausschließlich auf den Preis abgestellt und die weiteren Wertungskriterien unberücksichtigt blieben.*)
4. Der Auftraggeber verletzt nicht das Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 2 GWB, wenn er in der Bekanntmachung generell ausgeschlossene Nebenangebote zwar prüft, diese aber letztlich nicht wertet.*)
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VPRRS 2013, 1683
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Sachsen, Beschluss vom 28.11.2001 - 1/SVK/124-01
1. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags in der Hauptsache dürfen dann in die Entscheidung über den Gestattungsantrag einfließen, wenn eine Beurteilung dieser Tatsachen im Eilverfahren über die Gestattung des Zuschlags bereits erkennbar ist.*)
2. Gehen einer Stadt durch verspätetes Aufstellen EURO-fähiger Parkscheinautomaten Einnahmen verloren, so ist der Zuschlag allenfalls zu gestatten, wenn hierdurch die erwarteten Nachteile aufgefangen werden können. Ist auch bei Gestattung des Zuschlags ein fristgemäßes Aufstellen der Geräte nicht möglich, liegt ein Grund für die Ablehnung des Gestattungsantrags vor.*)
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VPRRS 2013, 1680
![IT IT](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
KG, Beschluss vom 18.10.2012 - Verg 7/12
1. Ein kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung gestellter Antrag auf Akteneinsicht hindert - nach Durchführung des Verhandlungstermins - auch dann nicht den Eintritt der Entscheidungsreife der Hauptsache, wenn der Akteneinsichtsantrag wegen der Kürze der Zeit nicht mehr vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung beschieden werden konnte.*)
2. Die Verneinung des Drohens eines Schadenseintritts i. S. d. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt voraus, dass das Angebot des Antragstellers nach eigenem Vortag evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat.*)
3. Das Angebot eines Bieters ist nicht etwa deshalb auszuschließen, weil die Vergabestelle dem Prozessbevollmächtigten dieses Bieters nach Ablauf der Frist zur Angebotseinreichung Einsicht in Teile der Vergabeakte gewährt, aus denen sich die geschäftsgeheime Kalkulation eines anderen Bieters entnehmen lässt.
4. Zur Frage der vergaberechtlichen Zulässigkeit einer Mischkalkulation (Fortsetzung des Senatsbeschlusses vom 14.08.2012 - Verg 8/12).*)
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VPRRS 2013, 1658
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Münster, Beschluss vom 21.12.2001 - VK 22/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1657
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Münster, Beschluss vom 19.11.2001 - VK 11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1815
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2013 - VK 1-54/13
1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO muss die Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend sein. Zudem müssen die Anforderungen an die Bieter bzw. die zu beschaffende Leistung erfüllbar bzw. objektiv möglich sein.
2. Das Erfordernis des Vorliegens öffentlich-rechtlicher Zulassungen (hier: eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) bereits zu Beginn eines Vergabeverfahrens ist vergaberechtlich nicht geboten.
3. Der Vorschrift des § 27 Abs. 2 SektVO kommt - wie auch den Parallelvorschriften in § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A und § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 - nur eingeschränkt bieterschützender Charakter zu.
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VPRRS 2013, 1461
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VGH Hessen, Beschluss vom 07.04.2006 - 12 Q 114/06
1. Für das Verfahren zur Auswahl von weiteren Anbietern für Bodenabfertigungsleistungen an Flughäfen, an denen der Flugplatzunternehmer selbst als Anbieter solcher Leistungen tätig ist, ist die Luftfahrtbehörde zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst auch die Vorauswahl von geeigneten Bewerbern zum Abschluss des "Teilnahmewettbewerbs" in einem mehrstufigen Auswahlverfahren.*)
2. Gegen die Entscheidungen der Luftfahrtbehörde innerhalb des Auswahlverfahrens ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.*)
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VPRRS 2013, 1460
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.1999 - 12 M 2094/99
Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen der Gemeinschaft.
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VPRRS 2013, 1459
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
Der Luftfahrtbehörde steht im Rahmen der Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien ein Beurteilungsspielraum zu.*)
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VPRRS 2013, 1458
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
Der Luftfahrtbehörde steht es im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums grundsätzlich frei, bei der Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) für kommerzielle und qualitative Auswahlkriterien eine Punktebewertung vorzusehen.*)
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VPRRS 2013, 1457
![Verkehr Verkehr](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
BVerwG, Urteil vom 29.10.2009 - 3 C 1.09
1. Eine Genehmigung nach § 13a PBefG ist rechtswidrig, wenn sie den Vorrang der eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 und 3 PBefG missachtet. *)
2. Der Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs darf eine Verkehrsleistung nur dann gemäß § 8 Abs. 4 Satz 3 PBefG i.V.m. der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 auferlegen oder vereinbaren, wenn er aufgrund einer fehlerfreien Prognose zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine ausreichende Verkehrsbedienung durch eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen nicht möglich ist. Zur Absicherung der Prognosegrundlage ist es regelmäßig geboten, etwaigen Interessenten im Zusammenwirken mit der Genehmigungsbehörde vorab die befristete Möglichkeit zur Beantragung einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung einzuräumen. *)
3. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 hindert nicht, die Teilbereichsausnahme des § 8 Abs. 4 Satz 1 und 3 PBefG auf Unternehmen anzuwenden, die neben dem mit Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes verbundenen öffentlichen Personennahverkehr auch Gelegenheitsfahrten im Fernverkehr durchführen. *)
4. Der Verkehrsunternehmer hat kein Wahlrecht zwischen einer Genehmigung nach § 13 oder § 13a PBefG. Sein Wahlrecht beschränkt sich auf die Entscheidung, ob er auf eigenes Risiko mit den ihm zur Verfügung stehenden Finanzmitteln einen Linienverkehr betreiben will oder nicht. Bejaht er die Frage, steht ihm der Genehmigungsweg des § 13 PBefG offen. Verneint er sie, so liegt das weitere Vorgehen in der Hand des Aufgabenträgers. *)
5. Nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG dem Verkehrsunternehmer gewährte Zuschüsse, soweit sie in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind, hindern die Annahme von Eigenwirtschaftlichkeit nicht. Beim Ausgleich für Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG und für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter nach §§ 145 und 148 SGB 9 handelt es sich um gesetzliche Ausgleichs- und Erstattungsleistungen in diesem Sinne. *)
6. Ob ein eigenwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, betrifft ausschließlich die nationale Definition nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG, die auf die Finanzierung des Aufwandes für die Verkehrsleistung abstellt. Mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen meint der Europäische Gerichtshof hingegen die mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen, also die Betriebspflicht, Beförderungspflicht und die Tarifpflicht. Diese Verpflichtungen treffen einen Verkehrsdienst unabhängig davon, ob er nach nationalrechtlichem Verständnis eigenwirtschaftlich oder gemeinwirtschaftlich betrieben wird.*)
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VPRRS 2013, 1455
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.10.2011 - 20 D 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1454
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
1. Mit Ablauf der Bindefrist erlischt das Angebot und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent. Das gilt auch dann, wenn die Bindefrist nach ihrem Ablauf durch den Bieter "verlängert" wird.
2. Leitet der Bieter vor Ablauf der Bindefrist ein Nachprüfungsverfahren ein, liegt darin zugleich die Erklärung, an seinem Angebot auch nach Ablauf der Bindefrist festhalten zu wollen.
3. Der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle kommt - anders als einem Zuschlag - nicht die Wirkung einer unwiderruflichen Beendigung des Vergabeverfahrens zu. Wird ein zulässiger Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung des Verfahrens eingereicht und kommt deshalb eine "Aufhebung der Aufhebung" durch die Vergabekammer in Betracht, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Vergabestelle die Aufhebung wieder rückgängig macht.
4. Die Vergabekammer und der Vergabesenat haben auf einen entsprechenden Nachprüfungsantrag hin die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens auszusprechen und die Vergabestelle zu verpflichten, die Aufhebung des Verfahrens rückgängig zu machen.
5. Vereinbart die Vergabestelle mit dem einzigen Bieter, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung Vertragsänderungen vorgenommen werden, stellt dies keine zur Unwirksamkeit des Vertrags führende de-facto-Vergabe dar, wenn der Auftrag nicht vor anderen Bietern verheimlicht wurde, die Vergabestelle andere Bieter nicht durch bewusste Umgehung des Vergaberechts "ausbooten" will und die Änderungen nicht als wesentlich anzusehen sind.
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VPRRS 2013, 1436
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2012 - 17 Verg 3/12
1. Die Zuständigkeit der Vergabekammern kraft Rechtswegzuweisung in Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) 1370/2007 ist auch dann gegeben, wenn der Auftraggeber eine sog. "In-House-Vergabe im engeren Sinne" beabsichtigt.*)
2. Im Rahmen des Verfahrens vor der Vergabekammer besteht keine Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller eine Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre gem. § 8 Abs. 4 S. 1 PBefG geltend macht. Bei einer Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre handelt es sich nicht um eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften.*)
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VPRRS 2013, 1429
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Thüringen, Beschluss vom 16.07.2001 - 216-4002.20-026/01-SHL-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1371
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 13.11.2002 - VK 2-78/02
(ohne amtlichen Leisatz)
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VPRRS 2013, 1290
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Hessen, Beschluss vom 15.02.2013 - 69d-VK-50/2012
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1252
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.10.2001 - VK 9/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1206
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Münster, Beschluss vom 10.07.2001 - VK 15/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1203
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Münster, Beschluss vom 31.01.2000 - VK 11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1147
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2000 - VgK-01/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1140
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2000 - 203-VgK-01/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1030
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1029
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1022
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1017
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0994
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 VK LSA 16/12
Die nicht hinreichende Begründung und Dokumentation einer Einzelbenotung verstößt gegen das Transparenzgebot.
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VPRRS 2013, 0972
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 25.07.2001 - VK 2-20/01
Eine nach 18 Tagen erhobene Rüge ist nicht unverzüglich geltend gemacht worden.
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VPRRS 2013, 0970
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 20.12.2000 - VK 1-39/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0963
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 28.08.2000 - VK 1-21/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0962
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 10.08.2000 - VK 1-19/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0893
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VGH Bayern, Urteil vom 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
1. Die Vorschriften der VOL/A und VOB/A kommen im Verfahren betreffend die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht zur Anwendung. Das Genehmigungsverfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind in den §§ 9 ff. PBefG abschließend geregelt.
2. Im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gilt der Grundsatz, dass den Mitbewerbern um eine Linienverkehrsgenehmigung innerhalb der Schranken des Personenbeförderungsrechts faire Wettbewerbsbedingungen einzuräumen sind.
3. Sinn und Zweck der Regelungen zur Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen ist es in erster Linie, einen Ausgleich zu schaffen zwischen der angestrebten Optimierung der Verkehrsbedienung und der notwendigen Gewährleistung eines Besitzstandsschutzes für den Konzessionsinhaber bzw. einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen des Altunternehmers. Dem ist im durchzuführenden Anhörungsverfahren in ausreichendem Maß Rechnung zu tragen.
4. Für den gebotenen Wettbewerb mehrerer Genehmigungsbewerber hat das Anhörungsverfahren nur dann Sinn, wenn jeder die Verkehrsleistungen kennt, die der andere oder die anderen anbieten. Die Chancengleichheit wird dadurch gewahrt, dass beiden Unternehmern die Möglichkeit zur Änderung bzw. Nachbesserung ihrer Angebote bis zur behördlichen Entscheidung eröffnet wird.
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VPRRS 2013, 0853
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2008 - 69d-VK-13/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0830
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Hessen, Beschluss vom 31.03.2008 - 69d-VK-09/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0806
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 26.09.2003 - VK 2-66/03
1. Allein die Tatsache, dass ein Bieter bereits im Rahmen früherer Aufträge Erfahrungen gesammelt hat und damit im Gegensatz zu anderen Bietern einen Wettbewerbsvorteil besitzt, bedeutet noch keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Denn bei derartigen Erfahrungen handelt es sich um Werte, die aufgrund eigener wirtschaftlicher Leistung erworben wurden und damit auch in der Vergabeentscheidung positiv berücksichtigt werden können.
2. Auch wenn der Antragsteller ausweislich des Vergabevermerkes auf Rang neun des Bewertungsspiegels platziert wird, kann zumindest bei erheblichen Vergaberechtsverstößen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der Antragsteller ohne diese Fehler Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte.
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VPRRS 2013, 0789
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Münster, Beschluss vom 29.05.2013 - VK 5/13
1. Eine öffentliche Ausschreibung von Busdienstleistungen nach dem GWB kommt erst in Betracht, wenn zuvor der "Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit" nachvollziehbar geklärt ist.*)
2. Bestimmungen in den Vergabeunterlagen, die offene Fragen im Zusammenhang mit der Linienverkehrsgenehmigung vertraglich auf die Bieter verlagern, sind bei der Ausschreibung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdiensten vergaberechtlich unzulässig.*)
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VPRRS 2013, 0780
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2008 - 11 Verg 1/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0769
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 1-01/01
Die Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB hat nicht nur den Charakter eines Programmsatzes, sondern gehört zu den Vorschriften, auf deren Beachtung der Bieter nach § 97 Abs. 7 GWB infolge der Prinzipien der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs einen Anspruch hat. Daraus folgt, dass ein mittelständischer Bieter subjektive Rechte auf Beachtung der Losvergabe gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann.
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VPRRS 2013, 0768
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 1-1/01
Die Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB hat nicht nur den Charakter eines Programmsatzes, sondern gehört zu den Vorschriften, auf deren Beachtung der Bieter nach § 97 Abs. 7 GWB infolge der Prinzipien der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs einen Anspruch hat. Daraus folgt, dass ein mittelständischer Bieter subjektive Rechte auf Beachtung der Losvergabe gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann.
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VPRRS 2013, 0767
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2012 - 13 Verg 7/12
1. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kann grundsätzlich nicht Antragsgegnerin eines Nachprüfungsverfahrens sein.*)
2. Zur Auslegung eines gegen die "Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr" gerichteten Nachprüfungsantrags.*)
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VPRRS 2013, 0752
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 16.03.2006 - VK 1-10/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0662
![Verkehr Verkehr](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.06.2000 - 1 VK 11/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0594
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
LG Bautzen, Beschluss vom 20.12.2012 - BZ 2 O 579/12
1. Der Auftraggeber kann den Umfang seiner Ausschreibung auf einen bestimmten räumlichen und sachlichen Bereich beschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Bei einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts hat er dabei von einer Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistungen auszugehen, wobei der Umfang der zu vergebenden Leistungen zumindest in den wesentlichen Punkten vorher festzulegen ist.
2. Für den Auftragswert ist immer von dem Wert auszugehen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde. Dabei kann grundsätzlich der Auftragswert für vergleichbare Leistungen der vergangenen Jahre unter Anpassung an voraussichtliche Änderungen bei Mengen und Kosten herangezogen werden.
3. Muss der Auftragnehmer nach den Ausschreibungsbedingungen entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen bei den entsprechenden Behörden selbst beantragen und zunächst selbst bezahlen, müssen diese Kosten auch in die jeweiligen Einzelpositionen aufgenommen und kalkuliert werden.
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VPRRS 2013, 0532
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 18.10.2001 - VK 2-32/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0512
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12
1. Ein Zuschlagsverbot gem. § 115 Abs. 1 GWB wird noch nicht ausgelöst, wenn der Antragsteller selbst die Vergabestelle noch vor der Zustellung durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag informiert.*)
2. Erteilt die Vergabestelle nach dieser Information den Zuschlag, bevor ihr der Nachprüfungsantrag durch die Vergabekammer zugestellt worden ist, ist der Zuschlag wirksam.*)
3. Der Übergang auf einen Feststellungsantrag setzt voraus, dass der Nachprüfungsantrag bis zur Erledigung zulässig war. Kommt die Vergabestelle ihrer Verpflichtung zur Aufklärung eines ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angebots gem.§ 19 Abs. 6 VOL/A EG nach, muss der Bieter die Wirtschaftlichkeit seines Angebots stichhaltig darlegen. Pauschale, unvollständige und nicht plausible Erklärungen sind nicht geeignet, den Nachweis eines angemessenen Angebotspreises zu erbringen, sondern führen zum Ausschluss des Angebots.*)
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VPRRS 2013, 0501
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 76/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0418
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.07.2012 - 1 VK 21/12
1. Der Auftrag an einen Fahrradvermieter mit einem Investitionszuschuss des Auftraggebers von deutlich mehr als 20% ist ein Dienstleistungsauftrag und keine Dienstleistungskonzession.
2. Nicht der Zuschuss als solcher, sondern dessen Höhe spricht gegen eine Dienstleistungskonzession.
3. Auch die Vertragsklausel, dass der Auftragnehmer ausschließlicher Fahrradvermieter sein wird, reduziert wirtschaftliche Risiken und begründet einen Dienstleistungsauftrag.
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VPRRS 2013, 0360
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2012 - 1 VK LSA 38/11
1. Bei einer einheitlich handelnden Auftraggebermehrheit müssen immer dann alle Auftraggeber zu Antragsgegnern des Nachprüfungsantrages gemacht werden, wenn die beabsichtigte Vergabe der gesamten Leistung angegriffen wird und diese Leistung materiell-rechtlich als unteilbar gelten muss. Diese sind gemäß § 108 Abs. 2 GWB vollständig zu bezeichnen.*)
2. Die falsche Bezeichnung der Antragsgegnerseite kann nur von Amts wegen korrigiert werden, wenn diese unvermeidbar und als Falschbezeichnung auch erkennbar war und wenn es der eindeutig geäußerte Wille des Antragstellers ist.*)
3. Bezüglich der subjektiven Antragserweiterung kann die Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrages nach § 101b Abs. 2 Satz 1 Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird.*)
4. Die Grundsätze des Prozessrechtes über sogenannte notwendige Streitgenossenschaft nach § 64 VwGO bzw. § 62 Abs. 1 ZPO sind auch im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entsprechend anwendbar.*)
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VPRRS 2013, 0304
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.11.2003 - 1 Verg 3/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0295
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 3/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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