Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1653 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
VPRRS 2005, 0649OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2005 - Verg 61/03
Ein ausdrücklicher Interessengegensatz entsteht, wenn der Nachprüfungsantrag darauf gerichtet ist, das Angebot der Beigeladenen von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2005, 0648
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2005 - Verg 60/03
Die Reisekosten eines zweiten auswärtigen Anwalts sind nicht erstattungsfähig, da sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines Beigeladenen nicht notwendig sind, wenn der Beigeladene in der mündlichen Verhandlung sachgerecht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.
VolltextVPRRS 2005, 0647
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.2005 - Verg 31/05
1. Der unterliegende Antragsteller hat in entsprechender Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat.
2. Kein ausdrücklicher Interessengegensatz entsteht, wenn der Antragsteller nur einen Ausschluss seines Angebots von der Wertung rückgängig gemacht sehen und eine erneute Angebotswertung erreichen will, sich aber nicht ausdrücklich dagegen wendet, dass auf das Angebot der Beigeladenen der Zuschlag erteilt werden soll.
VolltextVPRRS 2005, 0646
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - Verg 44/04
Signifikantes Unterscheidungsmerkmal zwischen Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession ist, dass bei der Konzession das (ganze oder ganz überwiegende) wirtschaftliche Risiko aus der Erbringung der Leistung auf den Leistungserbringer verlagert wird.
VolltextVPRRS 2005, 0641
VG Neustadt, Beschluss vom 19.10.2005 - 4 L 1715/05
1. Zum Informationsanspruch des unterlegenen Bieters vor Zuschlagserteilung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV.*)
2. Zum Prüfungsumfang des Gerichts, wenn der unterlegene Bieter die Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Mitbieter zu verhindern versucht.*)
3. Die Streitwertfestsetzung richtet sich in vergaberechtlichen Verfahren nach § 52 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs. 2 GKG. Wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache ist der darin genannte Wert von 5 % der Bruttoauftragssumme auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unvermindert anzusetzen.*)
VolltextVPRRS 2005, 0627
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 Verg 5/05
1. Zur Zuschlagserteilung durch Bestätigung einer - wegen Verstoßes gegen das prozessuale Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB - nichtigen Annahmeerklärung, § 141 BGB.*)
2. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hängt nicht davon ab, dass der Antragsteller nach rechtzeitiger Rüge eines Vergabeverstoßes gegenüber der Vergabestelle auch eine Wartefrist bis zur Einreichung des Nachprüfungsantrages verstreichen lässt.*)
3. Ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 GWB droht einem Antragsteller durch einen behaupteten Vergaberechtsverstoß nicht, wenn sein Angebot bereits aus anderen Gründen zwingend ausgeschlossen werden muss (ständige Rechtsprechung des Senats).*)
4. Lässt sich den Eintragungen eines Bieters im Formblatt EFB-NU (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) wegen der Nichtaufführung der Ordnungsziffern auch im Wege der Auslegung nicht genau entnehmen, welche Teilleistungen in welchem Umfang durch den jeweiligen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen, so ist das Angebot wegen Unvollständigkeit der geforderten Erklärungen nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A zwingend von der weiteren Angebotswertung auszuschließen.*)
VPRRS 2005, 0602
OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
1. Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages hat die "Einstellung" des Nachprüfungsverfahrens seitens der Vergabekammer lediglich deklaratorischen Charakter, ohne dass hierdurch eine Beschwer in der Hauptsache und/oder der Kostenentscheidung entsteht.
2. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer ist selbständig anfechtbar.
3. Die Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB, dass der Nachprüfungsantrag als abgelehnt gilt, führt zur Kostentragung des Bieters und schließt auf der Grundlage des die Kostentragung abschließend regelnden § 128 GWB die Kostenfolge ein.
4. Auch eine Antragsrücknahme ist als "unterliegen" im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB zu werten.
VolltextVPRRS 2005, 0597
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2005 - 1 Verg 5/05
Die Ablehnung eines Antrags auf Berichtigung des Sachverhalts einer Nachprüfungsentscheidung ist keine Entscheidung im Sinn von § 116 Abs. 1 GWB.
VolltextVPRRS 2005, 0596
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2005 - 1 Verg 2/05
1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß den §§ 116 ff GWB zum Vergabesenat gegeben ist.
2. Über Beschwerden gegen Nebenentscheidungen der Vergabekammern - wie Entscheidungen über die Kosten und die Auslagen, selbst wenn sie isoliert getroffen worden sind - kann generell ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.
3. Die Entscheidung über die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die zur nur Beratung im Vergabekammerverfahren entstanden sind, kann erst im Verfahren der Kostenfestsetzung erfolgen.
4. Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, die zur Beratung eines Antragstellers im Vergabekammerverfahren entstanden sind, richtet sich nach den Grundsätzen zur Erstattungsfähigkeit eines förmlich beauftragten Rechtsanwalts.
VolltextVPRRS 2005, 0531
EuGH, Urteil vom 08.09.2005 - Rs. C-129/04
1. Artikel 1 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge geänderten Fassung ist dahin gehend auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der nur die Gesamtheit der Mitglieder einer Gelegenheitsgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die sich als solche an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags beteiligt, aber nicht den Zuschlag erhalten hat, die Vergabeentscheidung nachprüfen lassen kann, nicht aber lediglich eines ihrer Mitglieder als Einzelner.*)
2. Das Gleiche gilt, wenn alle Mitglieder einer solchen Gesellschaft gemeinsam klagen, aber die Klage eines ihrer Mitglieder für unzulässig erklärt wird.*)
VolltextVPRRS 2005, 0529
OVG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 1 Bs 182/05
Die Beschäftigungsbehörde kann die Bestellung eines Mitglieds der Vergabekammer nicht wegen Befangenheit widerrufen. Die besondere unabhängige Stellung der Mitglieder der Vergabekammer bedingt, dass nur die Vergabekammer entsprechend den §§ 21 Abs. 2, 20 Abs. 4 HmbVwVfG über die Befangenheit entscheidet. Eine derartige Ausschlussentscheidung kann die Vergabekammer auch außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens treffen, wenn zu besorgen ist, das ihr Mitglied in allen denkbaren Vergabeverfahren befangen ist.*)
VolltextVPRRS 2005, 0528
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05
1. Hat die Vergabekammer im Kostenfestsetzungsverfahren unzulässigerweise eine isolierte Festsetzung des Gegenstandswertes vorgenommen, so kann der Vergabesenat im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen diese Entscheidung die gesamte Kostenfestsetzung an sich ziehen, wenn die Beteiligten einer solchen Entscheidung nicht widersprechen.*)
2. Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Auftragssumme in § 50 Abs. 2 GKG ist dahin auszulegen, dass auf die geprüfte Bruttoangebotssumme desjenigen Angebots des Antragstellers abzustellen ist, welches eine Chance auf Zuschlagerteilung haben soll. Liegt ein Angebot des Antragstellers noch nicht vor, so ist auf die fiktive Angebotssumme bzw. - soweit hierfür individuelle Anhaltspunkte fehlen - auf den objektiven Wert der zu vergebenden Leistungen abzustellen. Hierfür bieten regelmäßig insbesondere die Schätzungen des Auftraggebers im Hinblick auf eine Überschreitung bzw. Unterschreitung des Schwellenwertes einen hinreichenden Anhaltspunkt. Bei einem inzwischen fortgeschrittenen Vergabeverfahren können auch die in der späteren Angebotsphase von anderen Bietern erklärten Angebotspreise einen gewichtigen Anhaltspunkt für den Wert des zu vergebenden Auftrags darstellen.*)
3. Zur Unbilligkeit der Bestimmung des Höchstgebührenansatzes von 2,5-fachen Gebühren in einem Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer.*)
4. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine Rahmengebühr nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG festgesetzt werden, ohne dass zuvor ein Gutachten des Vorstandes der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingeholt werden muss.*)
VolltextVPRRS 2005, 0527
OLG Naumburg, Beschluss vom 30.08.2005 - 1 Verg 6/05
1. Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Auftragssumme ist in denjenigen Vergabeverfahren, in denen ein Angebot des Antragstellers nicht vorliegt, dahin zu verstehen, dass auf den objektiven Wert des Auftrages, dessen Vergabe beabsichtigt ist, abzustellen ist. Hierfür bieten regelmäßig insbesondere die Schätzungen des Auftraggebers, bei einem fortgeschrittenen Verfahren jedoch auch die in der späteren Angebotsphase von anderen Bietern erklärten Angebotspreise einen gewichtigen Anhaltspunkt für den Wert des zu vergebenden Auftrages.
2. Aufgrund der Besonderheiten im Vergabeverfahren ist dem Rechtsanwalt regelmäßig ein überdurchschnittlicher Gebührenansatz zuzubilligen.
3. Ein überdurchschnittlicher Gebührenansatz ist schon jeder Gebührenansatz über der gesetzlich vorgegebenen Kappungsgrenze in Höhe einer 1,3-fachen Gebühr. Ein quasi fixer Ansatz von 2,5-fachen Gebühren in jedwedem Fall mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer - dem in § 112 Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehenen Regelfall - würde den vom Gesetzgeber mit Nr. 2400 VV RVG intendierten Spielraum unzulässig verengen.
VolltextVPRRS 2005, 0467
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.07.2005 - 1 Verg 5/05
1. Ein Bieter hat ein Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber seiner Ansicht nach einen unwirksamen, weil gegen das prozessuale Verbot des § 115 Abs. 1 GWB verstoßenden Zuschlag erteilt hat.*)
2. Fehlt in dem vom Bieter eingereichten Nachunternehmerverzeichnis die vom öffentlichen Auftraggeber geforderte Bezeichnung der Teilleistungen, die von den jeweiligen Nachunternehmern erbracht werden sollen, bzw. sind diese Teilleistungen nicht hinreichend identifizierbar bezeichnet, so ist das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)
3. Dem Bieter dieses Angebotes fehlt eine Antragsbefugnis zur Geltendmachung von vermeintlichen Vergaberechtsverstößen im Rahmen der weiteren Angebotswertung (hier: in der 3. Wertungsstufe).*)
VolltextVPRRS 2005, 0430
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2005 - Verg 5/05
1. Die Ermächtigungsnorm des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB hat zur Voraussetzung, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag vorliegt und der Antragsteller in eigenen Rechten verletzt ist.
2. Eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle eines Vergabeverfahrens findet über § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht statt.
VolltextVPRRS 2005, 0429
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2005 - Verg 99/04
1. Eine Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages findet im Nachprüfungsverfahren in Vergabesachen nicht statt. Eine analoge Anwendung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO kommt auf das Nachprüfungsverfahren in Vergabesachen nicht in Betracht.
2. Eine Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages kann im Nachprüfungsverfahren in Vergabesachen auch nicht über eine analoge Anwendung des § 291 Satz 1 BGB erfolgen.
3. Im Nachprüfungsverfahren kann eine Vollstreckbarkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer nicht über eine analoge Anwendung der §§ 103 ff ZPO erreicht werden.
VolltextVPRRS 2005, 0428
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2005 - Verg 107/04
1. Bei einem Nachprüfungsverfahren über nicht ganz einfache auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen ist eine anwaltliche Vertretung des öffentlichen Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren erforderlich.
2. Die Anknüpfung einer Gebührenstaffel an die Auftragssumme ist sachgerecht.
3. In Vergabesachen ist bei einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer im Regelfall eine 2,0 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG nicht unbillig.
VolltextVPRRS 2005, 0426
OLG Dresden, Beschluss vom 17.06.2005 - WVerg 8/05
1. Ein Verstoß des Beschwerdeführers gegen § 117 Abs. 4 GWB berührt den mit der Beschwerdeeinlegung verbundenen Suspensiveffekt des Rechtsbehelfs einschließlich des im Verfahren vor der Vergabekammer begründeten Zuschlagsverbots gem. § 115 Abs. 1 GWB nicht.*)
2. Ist die fiktive Ablehnung eines Nachprüfungsantrags gem. § 116 Abs. 2 GWB mit Ablauf der Beschwerdefrist bestandskräftig geworden, so eröffnet eine danach wirksam gewordene Sachentscheidung der Vergabekammer keine - erneute - Beschwerdemöglichkeit für den unterlegenen Bieter.*)
VPRRS 2005, 0392
OLG Jena, Beschluss vom 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
1. Die Antragsbefugnis hängt nicht davon ab, ob ein Antragstellerangebot zu Recht ausgeschlossen worden ist. Der Zugang zum Vergabeprüfungsverfahren wird eröffnet mit der schlüssigen Behauptung, im Verlauf der Auftragsvergabe in einem Bieterrecht so verletzt worden zu sein, dass eine Zuschlagschance vereitelt worden ist.*)
2. Der rechtmäßige Ausschluss eines Angebots lässt das mit der Bewerbung des betreffenden Bieters begründete vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis zum Auftraggeber als rechtliche Grundlage für einen Anspruch nach § 97 Abs. 2 GWB auf Gleichbehandlung mit den im Vergabeverfahren verbleibenden Bietern entfallen. Der Vergabeprüfungsantrag eines zurecht ausgeschlossenen Antragstellers kann deshalb - entgegen der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf - nicht darauf gestützt werden, dass sämtlichen übrigen teilnehmenden Angeboten ein gleichartiger Mangel anhafte und der Auftraggeber mit der Zuschlagserteilung das Gleichbehandlungsgebot verletze.*)
VolltextVPRRS 2005, 0372
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2005 - Verg 6/04
1. Wurde eine Kälteerzeugungsanlage mit sechs Leistungsstufen angeboten, obwohl im Leistungsverzeichnis eine stufenlose Leistungsregelung vorgegeben worden war, so musste das Angebot wegen der Änderung an den Verdingungsunterlagen von zurecht der Wertung ausgeschlossen werden.
2. Wertet die Vergabestelle ein Angebot richtig, verfügt sie über die für eine sachgerechte Behandlung des Nachprüfungsantrags erforderlichen Rechtskenntnisse im eigenen Geschäftsbereich und bedarf nicht "notwendig" eines anwaltlichen Bevollmächtigten.
VolltextVPRRS 2005, 0338
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2005 - Verg 93/04
1. Rechtsprechung und Literatur haben sich bislang überwiegend dafür ausgesprochen, einen Auftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB, der zugleich Auftraggeber gemäß der Nr. 2 von § 98 GWB ist, aus Gründen der Spezialität von § 98 Nr. 2 GWB einheitlich nach den für Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB geltenden Anforderungen zu behandeln.
2. Macht ein Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag geltend, der Auftragswert sei in kollusivem Zusammenwirken des Auftraggebers mit einem Bieter willkürlich herabgesetzt worden, ist für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags dieses Vorbringen als wahr zu unterstellen, da anderenfalls dem Antragsteller die nach dem Zweck der §§ 102 ff. GWB einzuräumende Möglichkeit verwehrt wird, die streitige Vergabe im Rechtsweg auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen.
3. Der Primärrechtsschutz scheidet auch dann aus, wenn ein Vertrag auf der Basis einer "de-facto-Vergabe" geschlossen wurde und kein Nichtigkeitsgrund eingreift.
4. Die Entscheidung, welcher Gegenstand oder welche Leistung mit welcher Beschaffenheit und mit welchen Eigenschaften im Vergabeweg beschafft werden soll, obliegt dem (öffentlichen) Auftraggeber.
5. Die Festlegung besonderer Leistungsmerkmale durch den Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung muss sachlich vertretbar sein.
VolltextVPRRS 2005, 0336
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 - Verg 10/05
1. Eine bestandskräftige Entscheidung der Vergabekammer gegenüber einem Beteiligten des Vergabekammerverfahrens hindert den Vergabesenat aus prozessualen Gründen daran, die Entscheidung der Vergabekammer in diesem Punkt wiederaufzugreifen.
2. Die Entscheidung, einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden, nämlich dann, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist.
VolltextVPRRS 2005, 0330
OLG Dresden, Beschluss vom 14.03.2005 - WVerg 3/05
§ 116 Abs. 2 GWB ist in Kostenangelegenheiten nicht anwendbar.*)
VolltextVPRRS 2005, 0329
OLG Naumburg, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 Verg 3/05
1. Wird der Antrag auf Anordnung von Vollstreckungsmaßnahmen zurückgenommen, fehlt es an einer formellen Voraussetzung für die Fortführung des Vollstreckungsverfahrens. Dieses ist einzustellen; hinsichtlich bereits getroffener Zwangsvollstreckungsanordnungen sollte - deklaratorisch - deren Wirkungslosigkeit ausgesprochen werden.*)
2. Die Vorschriften des § 128 GWB zur Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer finden auch im Vollstreckungsverfahren Anwendung.*)
3. Als "Veranlasser" des Vollstreckungsverfahrens i.S.v. § 5 Abs. 1 VwKostG LSA ist der Vollstreckungsschuldner jedenfalls dann anzusehen, wenn der Antragsteller z.Zt. seiner Antragstellung von der Notwendigkeit eines Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung der Entscheidung der Vergabekammer bzw. des Vergabesenats ausgehen durfte.*)
4. Im Vollstreckungsverfahren ist die für die Tätigkeit der Vergabekammer festzusetzende Gebühr regelmäßig allein ausgehend von der gesetzlichen Mindestgebühr zu bestimmen.*)
VolltextVPRRS 2005, 0221
OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005 - WVerg 14/04
1. Die gemäß § 128 Abs. 1 und 2 GWB ermittelte Gebühr für das Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer ist bei einer nach § 128 Abs. 3 Satz 2 GWB gesamtschuldnerischen Haftung im Falle einer persönlichen Gebührenbefreiung eines der Gebührenschuldner (hier nach § 8 Nr. 3 des Verwaltungskostengesetzes des Bundes) um den Betrag zu kürzen, der dem internen Haftungsanteil des befreiten Gebührenschuldners entspricht.*)
2. Ist das Begehren des Antragstellers eines Nachprüfungsverfahrens gegen die beabsichtigte Bewertung eines Angebots des Beigeladenen gerichtet und hebt die Vergabekammer stattdessen die Ausschreibung (zu Recht) auf, so liegt hierin ein Teilunterliegen des Antragstellers, dass dem Unterliegensanteil der übrigen Verfahrensbeteiligten regelmäßig gleichwertig ist und dann zu einer Aufhebung der wechselseitig entstandenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung führen kann.*)
VolltextVPRRS 2005, 0170
OLG Naumburg, Beschluss vom 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
1. Keine Kostenerstattung für die Antragstellerin bei übereinstimmender Erledigterklärung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (Fortführung der Rechtsprechung im Beschluss v. 16.12.2004, 1 Verg 15/04).*)
2. Auch die Vorschrift des § 80 Abs. 1 VwVfG LSA, die nach § 128 Abs. 4 S. 3 GWB entsprechend anwendbar ist, sieht eine Kostenerstattung für den Antragsteller bei übereinstimmender Erledigterklärung nicht vor.*)
3. Es ist regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Vergabestelle aus Anlass eines Nachprüfungsverfahrens und der damit einhergehenden Selbstprüfung ihrer Angebotswertung vor einer Entscheidung der Vergabekammer eine Wiederholung der Angebotswertung ankündigt und dadurch eine übereinstimmende Erledigterklärung des Nachprüfungsverfahrens ermöglicht.*)
VolltextVPRRS 2005, 0115
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 Verg 25/04
Sind bei einer Ausschreibung Nebenangebote und Alternativvorschläge nicht zugelassen und erhebt ein Bieter innerhalb der Angebotsfrist - erfolglos - die Rüge, dass aufgrund einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung ("technisch und lizenzrechtlich unhaltbar") die Abgabe eines Hauptangebotes nicht möglich sei, so macht dies gleichwohl nach Fortführung des Vergabeverfahrens und Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagerteilung die Rüge der vermeintlich fehlerhaften Wertung der Hauptangebote nicht entbehrlich.*)
VolltextVPRRS 2005, 0111
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 Verg 19/04
1. Die Rücknahme eines Nachprüfungsantrages steht aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen i.S.d. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 S. 2 GWB gleich. Dem steht die Entscheidung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 (VergabeR 2004, 414 ff.), nicht entgegen.*)
2. Es wird offen gelassen, ob eine entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO in Betracht kommt.*)
3. Die Ermessensentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 Alt. 3 ZPO unterliegt strengen Grenzen, die sich aus ihrem Ausnahmecharakter ergeben. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht schon dann vor, wenn die Vergabestelle den Rechtsirrtum der Antragstellerin über den - tatsächlich nicht gegebenen - Zugang zum Nachprüfungsverfahren mitverursacht hat.*)
VolltextVPRRS 2005, 0108
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005 - Verg 93/04
1. Bei einem unterlassenen Vergabeverfahren besteht eine Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller geltend macht, gerade durch diesen Vergabeverstoß an einer Teilnahme, insbesondere an der Einreichung eines Angebots oder der Bekundung eines Interesses an diesem Auftrag, gehindert worden zu sein.
2. Bei einem anonymen Schreiben, wodurch ein potenzieller Bieter erst auf einen Vergabevorgang aufmerksam wird, kann eine Frist von zwei Monaten bis zur Einreichung eines Nachrüfungsantrags noch unverzüglich sein.
3. Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 (Rs. C-26/03) gilt § 13 VgV voraussichtlich nicht im Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter.
4. Ein kollusives Zusammenwirken - mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit des § 138 BGB - liegt dann vor, wenn zwei öffentliche Auftraggeber den Schwellenwert durch eine Aufteilung eines Auftrags umgehen.
VolltextVPRRS 2005, 0092
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2005 - Verg 96/04
Die Anwesenheitskosten eines Vertreters des öffentlichen Auftraggebers als - neben einem Rechtsanwalt - weiterer Terminsvertreter sind zu erstatten, wenn die Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer sachlich angezeigt ist.
VolltextVPRRS 2005, 0091
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005 - Verg 104/04
Die sofortige Beschwerde gegen eine Verweisungsentscheidung an eine andere Vergabekammer ist unstatthaft.
VolltextVPRRS 2005, 0041
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2004 - Verg 101/04
1. Einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht antragsbefugt im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB.
2. Unterfällt die Vergabe eines Auftrages dem Ausnahmetatbestand von § 100 Abs. 2 d GWB, sind die Bestimmungen der §§ 102 ff GWB auf das gesamte Vergabeverfahren nicht anwendbar.
VolltextVPRRS 2005, 0023
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 48/04
1. Hinsichtlich der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
2. Das Verhalten des Bieters im Vergabeverfahren und im Wettbewerb kann wichtige Aufschlüsse über seine Zuverlässigkeit liefern. So reichen bereits Manipulationsversuche eines Bieters in einem Aufklärungsgespräch gemäß § 24 Nr. 1 VOB/A aus, um seine Unzuverlässigkeit zu begründen.
VolltextVPRRS 2005, 0012
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2004 - 1 Verg 15/04
1. Nach dem unmittelbaren Regelungsgehalt des § 128 GWB hat grundsätzlich der Antragsteller die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer zu tragen (vgl. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 VwKostG LSA bzw. ebenso § 13 Abs. 1 Nr. 1 BVwKostG); es sei denn, die abweichende Kostenregelung des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB greift ein.
2. Die Vorschrift des § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB erfasst nur den Fall, dass der Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren in formeller Hinsicht ganz oder teilweise unterliegt. Der Gesetzgeber hat nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes bewusst davon abgesehen, eine vom o. g. Grundsatz abweichende Kostenregelung auch für solche Fälle zu treffen, in denen der Antragsgegner ein bevorstehendes vollständiges oder teilweises formelles Unterliegen dadurch abwendet, dass er den gerügten Vergabeverstoß faktisch heilt.
VolltextVPRRS 2005, 0002
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004 - 1 Verg 7/04
Ein gänzliches Absehen von der Erhebung der Gebühr kommt nur in Betracht, wenn bis zur Rücknahme eines Antrages wegen offensichtlicher Unzulässigkeit kein irgendwie ins Gewicht fallender personeller und sachlicher Aufwand bei der Vergabekammer erforderlich geworden ist.
VolltextVPRRS 2005, 0001
OLG Dresden, Beschluss vom 14.06.2001 - WVerg 04/01
1. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht zu berücksichtigen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt nicht offen zu Tage liegt, sondern ergänzende tatsächliche Feststellungen erfordert, die nach der Aktenlage oder mit präsenten Beweismitteln nicht zu gewinnen sind.*)
2. Ein geldwerter Nachteil der Vergabestelle für den Fall der Verschiebung der Zuschlagsentscheidung vermag für sich gesehen nur dann eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags zu rechtfertigen, wenn es sich um eine außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung handelt.*)
VolltextOnline seit 2004
VPRRS 2004, 0666OLG Hamburg, Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04
Gegen die Entscheidung der Vergabekammer, einem Beteiligten Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) zu gewähren, ist ein Rechtsmittel nach §§ 116 ff. GWB nicht gegeben.*)
VolltextVPRRS 2004, 0628
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2004 - Verg 75/04
1. Gegen Vollstreckungsmaßnahmen kann vorläufiger Rechtsschutz im Wege eines Eilantrages in analoger Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch genommen werden.
2. Entscheidend für den Erfolg eines Eilantrages sind die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels, über die mittels einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage entschieden wird.
VolltextVPRRS 2004, 0626
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2004 - Verg 69/04
1. Ein Beigeladener unterliegt im Sinn von § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB mit der entsprechenden Kostenfolge, wenn er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist.
2. Die Vergabekammer trifft gegenüber einem Beigeladenen keine Aufklärungs- und Untersuchungspflicht über das mit der Stellung eines Antrags verbundene Kostenrisiko, wenn der Beigeladene anwaltlich vertreten ist.
3. Das der nach § 128 Abs. 3 Satz 4 der Vergabekammer eingeräumte Ermessen, von der (ganzen oder teilweisen) Erhebung der Gebühren abzusehen, erstreckt sich nicht auf die vom Gesetz angeordnete gesamtschuldnerische Haftung.
4. Auswirkungen der Gebührenbefreiung eines Gesamtschuldners auf die Kostentragungspflicht des anderen Gesamtschuldners.
VolltextVPRRS 2004, 0625
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 80/04
Wird eine Entscheidung der Vergabekammer nicht in der Hauptsache, sondern nur in einer Nebenentscheidung angegriffen, bleibt für die Festsetzung der zu erstattenden Kosten des Vergabekammerverfahrens die Vergabekammer zuständig.
VolltextVPRRS 2004, 0620
BayObLG, Beschluss vom 18.11.2004 - Verg 22/04
Bestimmung des Streitwerts, wenn Gegenstand des Auftrags die Errichtung eines Bauwerks (Schulgebäude) im Mietkaufmodell ist.*)
VolltextVPRRS 2004, 0667
BayObLG, Beschluss vom 13.10.2004 - Verg 21/04
1. Nimmt der Antragsteller die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zurück, hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten für das Verfahren über seinen Antrag zu tragen.
2. Hierzu zählen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen (einschließlich Anwaltskosten.
VolltextVPRRS 2004, 0665
VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - VK-23/2004
1. Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist das allgemein für einen Antragsteller im Nachprüfungsverfahren bestehende hohe Kostenrisiko und die damit verbundene Schwelle zur Erlangung von Rechtsschutz zu berücksichtigen sowie der Inhalt seines Vorbringens.
2. Richtet sich das Vorbringen des Antragstellers direkt gegen den Beigeladenen, etwa gegen dessen Eignung oder die Bewertung der von diesem angebotenen Leistung, hat der Antragsteller im Unterliegensfall im Allgemeinen nach Billigkeit auch die Kosten des Beigeladenen zu übernehmen.
VolltextVPRRS 2004, 0651
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2004 - Verg 13/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0464
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2004 - Verg 12/02
1. Vergabekammer und Vergabesenat sind nicht befugt, den Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren mit verbindlicher Wirkung isoliert festzusetzen.
2. Zur Frage der Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber.
VolltextVPRRS 2004, 0463
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 59/04
Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, d.h. die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.
VolltextVPRRS 2004, 0462
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 51/04
Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, d.h. die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.
VolltextVPRRS 2004, 0461
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 49/04
Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, d.h. die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.
VolltextVPRRS 2004, 0460
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2004 - Verg 14/02
Vergabekammer und Vergabesenat sind nicht befugt, den Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren mit verbindlicher Wirkung isoliert festzusetzen.
VolltextVPRRS 2004, 0459
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2004 - Verg 17/04
Kostenentscheidungen der Vergabekammern (Kostengrundentscheidungen und Kostenfestsetzungsbescheide) sind nur mit der sofortigen Beschwerde angreifbar.
Volltext