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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachpr�fungsverfahren

1646 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

VPRRS 2016, 0055
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Einspruchsfrist beginnt auch ohne Zugang des Absageschreibens!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2015 - 3 VK LSA 14-1/15

Voraussetzung für den Beginn der Frist ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 LVG-SA die schriftliche Abgabe der Information durch den Auftraggeber. Auf den Zugang des Schreibens beim Bieter kommt es bei der Fristberechnung nicht an. Eine förmliche Zustellung an die Bieter sieht das Landesvergabegesetz nicht vor.*)

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VPRRS 2016, 0062
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber darf Wertungsfehler auch nach bereits abgeschlossener Wertung korrigieren!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.2015 - VK-SH 7/15

1. Bei der Wertung der Angebote steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Diesen Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschreitet ein Auftraggeber aber dann, wenn er bei der Angebotswertung nicht das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat.

2. Erkennt der Auftraggeber anlässlich einer Rüge seinen Wertungsfehler, ist er auch nach bereits abgeschlossener Wertung dazu berechtigt, nochmals in die Wertung einzutreten und seinen Fehler zu korrigieren.

3. Die 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB beginnt nur dann zu laufen, wenn die Vergabebekanntmachung genaue Hinweise, in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können, enthält.

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VPRRS 2016, 0059
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erledigung aufgrund Zurückversetzung: Auftraggeber muss Kosten des Nachprüfungsverfahrens tragen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.06.2015 - 21.VK-3194-12/15

1. Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast orientiert sich grundsätzlich an dem bei summarischer Prüfung voraussichtlichen Verfahrensausgang und bei offenem Ausgang wird regelmäßig eine Kostenteilung naheliegen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit von diesem Schema abgewichen werden. Im Rahmen dieser Einzelfallprüfung entspricht es der Billigkeit, die VSt mit den Gebühren zu belasten, wenn sich der Streitgegenstand durch die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens nachträglich in sonstiger Weise erledigt hat.*)

2. Eine Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen kann bei Erledigung nicht angeordnet werden. Die Beteiligten haben somit ihre jeweiligen Aufwendungen selbst zu tragen.*)

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VPRRS 2016, 0033
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Fehlende Angaben im VOF-Verfahren kann der Auftraggeber nachfordern!

KG, Beschluss vom 04.12.2015 - Verg 8/15

1. Eine Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF kommt nur für solche Erklärungen in Betracht, die dem Nachweis der Eignung dienen bzw. im Rahmen der Angebotsphase von Bedeutung sind.

2. Voraussetzung einer Nachforderung nach § 5 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 VOF ist, dass die fragliche Erklärung fehlt, weshalb inhaltlich unzureichende Erklärungen nicht nachgefordert werden dürfen.

3. Nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF steht die Nachforderung fehlender Erklärungen im Ermessen der Vergabestelle.

4. Der Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann auch noch nach Erlöschen der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gestellt werden.




VPRRS 2016, 0044
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sofortige Beschwerde: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind zulässig!

OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 Verg 8/15

1. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer grundsätzlich nicht präkludiert.*)

2. Legt ein Bieter der Vergabestelle bei Abgabe des Angebots in einem verschlossenen Umschlag die (unverschlossene) erste Seite eines Anschreibens zu dem Zweck vor, dort den Erhalt des Angebots zu quittieren, führt dies nicht zum Angebotsausschluss. *)

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VPRRS 2016, 0022
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Für die Klärung einfacher Rechtsfragen braucht man keinen Anwalt!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.09.2015 - VK-SH 9/15

1. Der im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegene Beteiligte hat die Rechtsanwaltskosten des Gegners zu tragen, wenn die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig war. Dabei hat die Entscheidung einzelfallbezogen zu ergehen.

2. Aus Gründen der Waffengleichheit wird man auch für den öffentlichen Auftraggeber in der Regel von der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Materie, der Eilbedürftigkeit und des meist umfangreichen Prüfmaterials auszugehen haben.

3. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist nicht notwendig, wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind.

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VPRRS 2016, 0021
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Versagung der Akteneinsicht ist nicht isoliert anfechtbar!

OLG Jena, Beschluss vom 13.10.2015 - 2 Verg 6/15

Die Versagung der Akteneinsicht kann nur im Zusammenhang mit der sofortigen Beschwerde in der Hauptsache angegriffen werden. Eine solche Entscheidung ist also nicht isoliert anfechtbar. Vielmehr ist sie als reine Zwischenentscheidung zunächst hinzunehmen.

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VPRRS 2016, 0023
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Akteneinsichtsrecht geht Geheimnisschutz vor!

OLG Jena, Beschluss vom 08.10.2015 - 2 Verg 4/15

1. Ein Bieter kann sich im Wege der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht wenden, wenn er geltend machen will, dass durch die Offenlegung bestimmter Aktenteile wegen des Schutzes seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seine Rechte eingegriffen wird, ohne dass die damit verbundenen Nachteile wieder ausgeglichen werden können.

2. Die Vorschrift des § 111 Abs. 1 GWB gewährt grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht. Der Versagungstatbestand des § 111 Abs. 2 GWB ist als Ausnahmefall zu verstehen. Deshalb ist dem Interesse auf Akteneinsicht in der Regel der Vorrang vor dem Interesse auf Geheimnisschutz einzuräumen.

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VPRRS 2016, 0024
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabekammer kann per Telefax zur mündlichen Verhandlung laden!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15

1. Ist nach der Geschäftsordnung der jeweiligen Vergabekammer eine Ladung zur mündlichen Verhandlung per Telefax vorgesehen, ist diese wirksam erfolgt, wenn sie in der Kanzlei des Bevollmächtigten einer Partei nachweislich zugegangen ist. Es bedarf weder einer Bestätigung des sachbearbeitenden Rechtsanwalts noch dessen Annahmewillen. Anders ist dies wegen § 114 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 61 Abs. 1 Satz 1 GWB nur bei instanzabschließenden Entscheidungen der Vergabekammer.*)

2. Ist die Ladung wirksam erfolgt, kann nach § 112 Abs. 2 GWB ohne den nicht erschienen Beteiligten verhandelt werden.*)

3. Eine Universität, die am freien Markt gewinnorientiert als Anbieter von Dienstleistungen in Konkurrenz zu privaten Unternehmen auftritt, ist gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG nicht von der Tragung der Verfahrenskosten einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der weiteren Beteiligten befreit. Dies gilt auch dann, wenn sich die wirtschaftliche Betätigung nach dem Hochschulrecht des entsprechenden Landes (hier Art. 12 Absatz 3 Nr. 2 BayHSchG) als staatliche Angelegenheit darstellt.*)

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VPRRS 2016, 0013
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
De-facto-Vergabe zu spät beanstandet: Nachprüfungsverfahren unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2015 - VgK-37/2015

Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

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VPRRS 2016, 0011
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Unterschwellenvergabe: Rechtsschutz durch einstweilige Verfügung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.10.2015 - 11 W 32/15

1. In Vergabeverfahren, deren Auftragswert den Schwellenwert gemäß § 2 VgV nicht erreicht, kommt grundsätzlich ein Primärrechtsschutz in Betracht. Droht einem Bieter die Beeinträchtigung seiner Chancen auf Erteilung des Zuschlags wegen eines vergaberechtswidrigen Verhaltens des Auftragsgebers, so kann ein Anspruch auf Unterlassung der Zuschlagserteilung gegebenenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden.*)

2. Eine einstweilige Verfügung kommt nicht in Betracht, wenn ein Zuschlag auf das Angebot unwahrscheinlich erscheint.*)

3. Welcher Prüfungsmaßstab beim Primärrechtsschutz im Unterschwellenbereich anzulegen ist, bleibt offen.*)

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VPRRS 2016, 0009
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Werthaltige Abfälle als Vergütung: Auftragswert?

VK Südbayern, Beschluss vom 17.11.2015 - Z3-3-3194-1-52-10/15

1. Komplexe Fragen zur Transparenz und Bestimmtheit einer Regelung zur Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung sind für durchschnittliche Bieter regelmäßig rechtlich nicht erkennbar im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Entsprechend der Rechtslage beim Ausschluss von Angeboten sind an die Transparenz und Bestimmtheit der Regelungen für eine Zuschlagslimitierung hohe Anforderungen zu stellen. Wie beim Angebotsausschluss ist die Nichtberücksichtigung des wirtschaftlichsten Angebots aufgrund einer Zuschlagslimitierung nur dort gerechtfertigt, wo sich eine eindeutige und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbare Regelung ermitteln lässt, in welchen Fällen die Limitierung greift.*)

3. In Fällen, in denen die Vergütung des Auftragnehmers für seine Entsorgungsdienstleistung ausschließlich in der Überlassung von werthaltigen Abfällen besteht, für die er zusätzlich einen Erlös an den Auftraggeber auskehren muss, liegt der Auftragswert in dem Saldo zwischen dem an den Auftraggeber ausgekehrten Negativpreis und dem tatsächlichen Verkaufserlös des Bieters bei der Verwertung.*)

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VPRRS 2016, 0005
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versorgung mit TV- und Radioprogrammen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2015 - VK 12/15

1. Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, deren Aufgabe darin liegt, Wohnungen an breite Bevölkerungsschichten zu vermieten, die zur Schaffung von Wohneigentum selbst nicht in der Lage sind, ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Die Vergabe von Leistungen zur Übertragung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen ist als Dienstleistungsauftrag, nicht als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren.




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0425
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zuständig!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

1. In Fällen, in denen keinerlei Entgeltzahlung des Auftraggebers an den Konzessionär erfolgt, kann zur Bejahung einer Dienstleistungskonzession das Fehlen einzelner Teilaspekte zur Bestimmung des wirtschaftlichen Risikos, wie beispielsweise das Fehlen einer Konkurrenzsituation, unbeachtlich sein, solange das Risiko der Beitreibung der Entgeltansprüche voll bzw. zu einem erheblichen Teil vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer abgewälzt wird. Es kann ausreichen, dass der Konzessionär das verbleibende wirtschaftliche Risiko, insbesondere das Konjunkturrisiko hinsichtlich der zu vergebenden Dienstleistung trägt (EuGH, Urteil vom 10.09.2009, Rs. C-206/08, IBR 2009, 1244 - nur online).*)

2. Vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie über die Konzessionsvergabe 2014/23/EU im April 2016 ist für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen nicht gegeben.*)

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VPRRS 2015, 0417
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Öffentliche Einrichtung genießt als Bieter keine Gebührenfreiheit!

OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - Verg 7/15

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der übrigen Beteiligten zu tragen (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 14.06.2013 - Verg 6/13, VPR 2014, 50 = IBRRS 2013, 2888).

2. Beteiligt sich eine Hochschule als Bieter an einer öffentlichen Ausschreibung, genießt sie keine Gebührenfreiheit nach § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB.

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VPRRS 2015, 0437
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kündigungsverzichtserklärung beabsichtigt: Nachprüfung unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.09.2015 - 2 VK 08/15

1. Ein Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern ist nur statthaft, wenn es die Vergabe eines öffentlichen Auftrags i.S.d. § 99 GWB zum Gegenstand hat.

2. Eine beabsichtigten Erklärung des Verzichts auf die Kündigung des bisherigen Entsorgungsvertrags ist keine Auftragsvergabe.

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VPRRS 2015, 0391
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Für Bauvorhaben des Bundes sind die VK Bund zuständig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2015 - 1 VK 9/15

Wird in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten die Bundesrepublik Deutschland als die Stelle benannt, in deren Namen und auf deren Rechnung die Leistung vergeben werden soll, ist die Bundesrepublik Deutschland Auftraggeberin. Folglich sind die Vergabekammern des Bundes für die Entscheidung über den Nachprüfungsantrag zuständig.

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VPRRS 2015, 0397
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schadensersatz erst nach Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vergabe?

EuGH, Urteil vom 26.11.2015 - Rs. C-166/14

Das Recht der Europäischen Union, insbesondere der Grundsatz der Effektivität, steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz wegen eines vergaberechtlichen Verstoßes von der vorherigen Feststellung abhängig gemacht wird, dass das Vergabeverfahren mangels vorheriger Bekanntgabe rechtswidrig war, und der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit binnen einer sechsmonatigen Ausschlussfrist gestellt werden muss, die ab dem auf die Zuschlagserteilung folgenden Tag zu laufen beginnt - und zwar unabhängig davon, ob der Antragsteller von der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers Kenntnis haben konnte.*)

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VPRRS 2015, 0388
ÖPNVÖPNV
Wie ausführlich ist die Direktvergabe von Busverkehrsleistungen zu begründen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2015 - 11 Verg 8/15

1. Unter Dienstleistungskonzessionen sind Verträge zu verstehen, die von Dienstleistungsaufträgen nur insoweit abweichen, als die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistung ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht. Maßgeblich ist, ob der Auftragnehmer das Betriebsrisiko vollständig oder zumindest zu einem wesentlichen Teil davon trägt.

2. Finanziert sich ein Verkehrsunternehmen teilweise aus den Fahrgeldeinnahmen und erhält zusätzlich Ausgleichszahlungen, ist dann nicht mehr von einer Dienstleistungskonzession auszugehen, wenn die zusätzliche Ausgleichszahlung ein solches Gewicht hat, dass ihr kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann. Eine feste Grenze besteht nicht; maßgeblich bleibt der Umfang des Risikos des Verkehrsunternehmers.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, auf Nachfrage die Gründe für die beabsichtigte Direktvergabe von Busverkehrsleistungen an ein kleines/mittleres Unternehmen mitzuteilen. Die Begründung muss eine argumentative Tiefe aufweisen, die objektiv nachvollziehbare Angaben enthält, aus denen auf das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Direktvergabeart geschlossen werden kann.

4. Die Vergabenachprüfungsinstanzen sind auch für die Überprüfung der Vergaben von Verkehrsleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession zuständig.

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VPRRS 2015, 0271
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlag droht nicht: Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2015 - 11 Verg 8/15

Einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB fehlt das Rechtschutzbedürfnis, wenn ein Zuschlag im laufenden Verfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Vergabestelle formal ein Verfahren nach Art. 5 Abs. 4, Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 eingeleitet hat und die Jahresfrist des Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 erst weit nach Ablauf des voraussichtlichen rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens abläuft.*)

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VPRRS 2015, 0375
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antrag auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2015 - 1/SVK/029-15

1. Ein Vergabenachprüfungsantrag mit dem Ziel, den Auftraggeber zur Beschaffung von Leistungen in einem wettbewerblichen Verfahren zu verpflichten, ist zumindest dann statthaft, wenn der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers unstreitig besteht und sich fortlaufend durch das Auslösen von entsprechenden Verträgen manifestiert (hier bejaht für die Beschaffung von Briefbeförderungsdienstleistungen).*)

2. Eine Rechtsverletzung kann trotz des Vorliegens einer de-facto-Vergabe nicht festgestellt werden, wenn der Auftraggeber schon die notwendigen Schritte zur unverzüglichen Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens selbst ergriffen hat. Die Kammer kann dann keine darüber hinaus gehende Anordnung treffen.*)

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VPRRS 2015, 0433
DienstleistungenDienstleistungen
Unterlassung eines Vergabeverfahrens kann nicht begehrt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2015 - Verg 38/14

1. In einem Vergabenachprüfungsverfahren kann das Unterlassen einer Handlung, nicht aber das Unterlassen der Durchführung eines Vergabeverfahrens begehrt werden.

2. Ein Nachprüfungsantrag kann jedoch jederzeit und unabhängig von einer Zustimmung des Antragsgegners zurückgenommen werden, solange und soweit noch keine formell bestandskräftige oder rechtskräftige sachliche Entscheidung über den Nachprüfungsantrag ergangen ist, so dass auch noch eine Rücknahme in der Beschwerdeinstanz möglich ist.

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VPRRS 2015, 0342
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
NU-Verzeichnis vorzulegen: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind aufzuführen!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2015 - 1/SVK/020-15

1. Die Forderung von Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen, welche nicht bereits in der Bekanntmachung benannt sind, ist für einen durchschnittlichen Bieter in einem Verfahren nach der VOB/A EG nicht als Verstoß gegen Vergabevorschriften erkennbar. Dazu ist die Kenntnis der einschlägigen, ausdifferenzierten Rechtsprechung erforderlich. Eine Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Frist zur Angebotsabgabe besteht insoweit nicht.*)

2. Ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer vorzulegen, sind mit Angebotsabgabe auch die Sub-Sub-Unternehmer aufzuführen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber explizit eine "ausführliche Übersicht der Nachunternehmer" verlangt.*)

3. Es stellt einen schwerwiegenden Mangel des Vergabeverfahrens dar, wenn keine Eignungsanforderungen aufgestellt und keine Eignungsnachweise wirksam gefordert werden. Denn dadurch wird der gesetzlich geregelten Pflicht zur Eignungsprüfung faktisch die Grundlage entzogen, was zur Unmöglichkeit der Angebotswertung in der zweiten Wertungsstufe führt und zur Unmöglichkeit der Einhaltung der Vergabegrundsätze gemäß § 2 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012.*)




VPRRS 2015, 0443
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vorzeitige Zuschlagsgestattung nur in Ausnahmefällen!

VK Hessen, Beschluss vom 26.05.2015 - 69d-VK-15/2015

1. Eine vorzeitige Zuschlagsgestattung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn daran im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 GWB ein dringendes und gewichtiges Interesse besteht. Dies ist insbesondere bei Versorgung und Schutz der Bevölkerung gegeben; insoweit kann sich die Dringlichkeit daraus ergeben, dass durch die Verzögerung des Vergabeverfahrens ein Versorgungsengpass oder eine Versorgungslücke entstehen würden.*)

2. Ein überwiegendes öffentliches Interesse aufgrund drohenden Fördermittelverlustes setzt voraus, dass beim Auftraggeber finanzielle Nachteile in erheblicher Höhe auftreten und ihn außergewöhnlich hoch belasten; maßgeblich ist der Einzelfall.*)

3. Bei der nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB gebotenen Berücksichtigung der Aussicht des Antragstellers, im Vergabeverfahren den Auftrag zu erhalten, stellen dessen Platzierung und Chance auf Zuschlagserteilung ein wichtiges Indiz dar.*)

4. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags dürfen Gegenstand der Interessenabwägung sein (§ 115 Abs. 2 Satz 4 GWB). Sollten sie berücksichtigt werden, sind sie ein wichtiges Indiz für die Entscheidung über den Antrag gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB.*)

5. Hat der Auftraggeber gemäß § 11 Abs. 4 VOF alle relevanten Zuschlagskriterien bekannt gemacht, so darf er diese später nicht mehr ändern, sondern ist daran in allen nachfolgenden Stadien des Vergabeverfahrens gebunden.*)

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VPRRS 2015, 0331
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.04.2015 - 21.VK-3194-01/15

1. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Fristberechnung ist nach §§ 187 ff BGB vorzunehmen. Ist der 15. Tag ein Sonn-, Feiertag oder Sonnabend, gilt § 193 BGB: Die Frist endet dann erst mit dem Ablauf des nächsten Werktags.*)

2. Führt eine an sach- und auftragsbezogenen Kriterien orientierte Beschaffungsentscheidung zur Festlegung auf ein bestimmtes Erzeugnis oder zur Wahl einer bestimmten Technologie, ist die damit verbundene Einengung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers grundsätzlich hinzunehmen. Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens ist die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers nicht inhaltlich auf Vertretbarkeit, Nachvollziehbarkeit oder auf Richtigkeit, sondern nur daraufhin zu kontrollieren, ob sie auf sach- und auftragsbezogenen Gründen beruht. Ist ein sachlicher Bezug zum Auftragsgegenstand zu bejahen, findet keine Überprüfung nach den Maßstäben statt, die für die Ausübung eines Beurteilungsspielraums entwickelt worden sind. Zudem müssen der Entscheidung des Auftraggebers keine Nachforschungen hinsichtlich der in Betracht kommenden technischen Lösungen vorangehen.*)

3. Nach § 8 EG Abs. 7 VOL/A 2009 sind Verweise auf bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte nur mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zulässig. Voraussetzung für den Zusatz "oder gleichwertig" ist eine namentliche Vorgabe eines bestimmten Produkts.*)

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VPRRS 2015, 0332
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rügepflicht besteht auch im Nachprüfungsverfahren!

VK Köln, Beschluss vom 24.09.2015 - VK VOB 10/2015

1. Auch für Vergabeverstöße, die erst während eines Nachprüfungsverfahrens erkannt werden, besteht grundsätzlich eine Rügeobliegenheit.

2. Eine solche Rüge muss nicht gegenüber der Vergabestelle erfolgen; sie ist aber unmittelbar und unverzüglich in das Nachprüfungsverfahren einzubringen.

3. Einem Rügeschreiben muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein sowie die Mitteilung, welchen Sachverhalt der Rügende für vergaberechtswidrig hält und, dass die Beseitigung eines Vergaberechtsfehlers verlangt wird.

4. Eine bloße Bitte um nähere Information kann unter keinem Gesichtspunkt als Vergaberechtsrüge gewertet werden.

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VPRRS 2015, 0327
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Mehrmalige Erhebung von Gerichtsgebühren bei derselben Vergabe zulässig?

EuGH, Urteil vom 06.10.2015 - Rs. C-61/14

1. Art. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG und die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, wonach bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs im Bereich öffentlicher Aufträge bei den Verwaltungsgerichten Gerichtsgebühren wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Einheitsgebühr zu entrichten sind.*)

2. Art. 1 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG und die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität stehen weder der mehrmaligen Erhebung von Gerichtsgebühren bei einem Einzelnen, der im Zusammenhang mit derselben Vergabe eines öffentlichen Auftrags mehrere gerichtliche Rechtsbehelfe einlegt, noch der Verpflichtung dieses Einzelnen entgegen, zusätzliche Gerichtsgebühren zu entrichten, um im Zusammenhang mit derselben Vergabe eines öffentlichen Auftrags in einem laufenden Gerichtsverfahren ergänzende Gründe vorbringen zu können. Jedoch ist es im Fall der Beanstandung durch eine betroffene Partei Sache des nationalen Richters, den Gegenstand der von einem Einzelnen eingelegten Rechtsbehelfe oder der im Rahmen desselben Verfahrens von ihm vorgetragenen Gründe zu prüfen. Stellt der nationale Richter fest, dass der Gegenstand tatsächlich kein anderer oder keine erhebliche Erweiterung des bereits anhängigen Streitgegenstands ist, hat er diesen Einzelnen von der Verpflichtung zur Entrichtung kumulativer Gerichtsgebühren freizustellen.*)

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VPRRS 2015, 0322
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachunternehmer ist nicht antragsbefugt!

VK Bremen, Beschluss vom 26.05.2015 - 16 VK 3/15

1. Nachunternehmer und Lieferanten haben im Nachprüfungsverfahren keine eigene Antragsbefugnis.

2. Das Verhandlungsverfahren kennt kein Nachverhandlungsverbot.

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VPRRS 2015, 0317
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Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Kein einstweiliger Rechtsschutz nach Abschluss eines Konzessionsvertrages!

OLG Celle, Urteil vom 24.09.2015 - 13 W 52/15

1. Nach Abschluss eines Konzessionsvertrages kann einstweiliger Rechtsschutz nicht mehr mit dem Ziel begehrt werden, den Abschluss dieses Vertrages zu verhindern.*)

2. Die mögliche Unwirksamkeit des abgeschlossenen Konzessionsvertrages ist im Hauptsacheverfahren festzustellen.*)

3. Ein Verfügungsgrund für die Untersagung des Vollzuges des geschlossenen Konzessionsvertrages bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens besteht jedenfalls dann nicht, wenn nicht zu besorgen ist, dass der Vollzug dieses Vertrages im konkreten Einzelfall schutzwürdige Interessen des Konzessionsnehmers begründet.*)

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VPRRS 2015, 0312
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NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung bei Erledigung eines Antrags gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 2/15

Nach Abgabe einer beiderseitigen Erledigungserklärung im Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB hat der Antragsgegner die Kosten zu tragen, wenn der Nachprüfungsantrag erfolgreich war.

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VPRRS 2015, 0293
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DienstleistungenDienstleistungen
Anpassungsklausel muss hinreichend transparent sein!

VK Sachsen, Beschluss vom 27.04.2015 - 1/SVK/012-15

1. Ein Bieter kann sich auch gegen eine unmittelbar bevorstehende Vergabe mit dem Vorwurf der vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe wehren. Er muss insoweit nicht abwarten, bis der Vertrag geschlossen wird. Voraussetzung ist aber, dass der Auftraggeber schon hinreichend konkret den Abschluss des Vertrags plant und entsprechende organisatorische oder planerische Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorganges begonnen hat. Rein präventiver Rechtsschutz gegen lediglich vorbereitende Handlungen ist dagegen nicht statthaft.*)

2. Auch wenn ein Bieter in einem Vergabeverfahren, an dem er beteiligt war, eine Öffnungsklausel ungerügt gelassen hat, kann er sich ggf. gegen eine später beabsichtigte Vertragserweiterung wenden. Für einen durchschnittlichen Bieter ist nicht zwingend erkennbar, dass eine unbestimmte Öffnungsklausel zur Unzulässigkeit einer darauf gestützten Vertragserweiterung führen kann.*)

3. Eine zu unbestimmte vertragliche Anpassungsklausel kann eine wesentliche Änderung im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht rechtfertigen. Nur wenn aus der Klausel selbst die Anpassungsmöglichkeiten des Auftraggebers hinreichend klar hervorgehen, ist die Transparenz bereits bei der Vergabe des Erstauftrags gewährleistet.*)




VPRRS 2015, 0427
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rüge- und Eignungsfragen muss der Auftraggeber selbst beantworten können!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2015 - Verg 1/15

1. Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls entschieden werden.

2. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere in Betracht zu ziehen, ob sich das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentriert. Ist das der Fall, besteht im Allgemeinen für einen öffentlichen Auftraggeber keine Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

3. Da die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags durch die Nachprüfungsinstanzen stets von Amts wegen zu prüfen ist, bedarf es mit Blick auf eine etwaige Verletzung der Rügeobliegenheit keiner vertieften Rechtskenntnisse, die anwaltlicher Beratung erfordert.

4. Bei Rechtsfragen der Eignung handelt es sich um auftragsbezogene Sachfragen, die ein öffentlicher Auftraggeber in aller Regel selber prüfen und im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vertreten kann.

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VPRRS 2015, 0299
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NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten für die verfahrensbegleitende Tätigkeit eines Ingenieurbüros sind festsetzbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2015 - 11 Verg 7/14

Die Kosten für die Hinzuziehung eines sachverständigen Ingenieurbüros durch den öffentlichen Auftraggeber stellen zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen dar, soweit das erforderliche technische Wissen zur Abwehr eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabestelle nicht vorhanden ist.

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VPRRS 2015, 0280
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsgegner muss Teil der Kosten tragen!

OLG München, Beschluss vom 02.09.2015 - Verg 6/15

1. Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags orientiert sich die Kostenverteilung grundsätzlich am voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens. Gesichtspunkte der Billigkeit können es jedoch im Einzelfall gebieten, von diesem Grundsatz abzuweichen und den Antragsgegner ganz oder teilweise mit Verfahrenskosten zu belasten.

2. Erteilt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen und in der Zurückweisung der Rüge den unzutreffenden Hinweis, der Antragsteller könne Rechtsschutz im Verfahren vor den Vergabekammern erlangen, entspricht es dem Gebot der Billigkeit, ihm zumindest teilweise die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Dessen ungeachtet hat der Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu tragen.

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VPRRS 2015, 0267
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schwellenwert erreicht? Maßgeblich ist die Kostenschätzung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.05.2015 - 1 VK LSA 7/15

Entscheidend für die Frage der Zuständigkeit ist die Kostenschätzung des öffentlichen Auftraggebers. Dabei ist unerheblich, dass die Benennung der optionalen Verlängerung des Leistungszeitraums um ein weiteres Jahr auf einem redaktionellen Versehen beruhe, da sich diese Option durchgängig durch alle Vergabeunterlagen zieht.*)

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VPRRS 2015, 0435
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Umfassender Vortrag fehlt: Mitwirkungspflicht verletzt!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.07.2015 - 3 VK 1/15

1. Es gibt keinen Nachprüfungsantrag zur Fristwahrung. Der Antrag an die Vergabekammer unterliegt im Gegensatz zur Rügeobliegenheit des § 107 Absatz 3 GWB grundsätzlich keinen zeitlichen Ausschlussfristen.

2. Allerdings hat der Antragsteller eine Pflicht zur Mitwirkung am zügigen Abschluss des Verfahrens.

3. Dazu gehört es, dass er die seinen Nachprüfungsantrag rechtfertigenden Tatsachen im Rahmen des ihm Möglichen nachvollziehbar und substantiiert vortragen und Beweismöglichkeiten aufzeigen.

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VPRRS 2015, 0278
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann entspricht ein 2,0 Gebühr im Nachprüfungsverfahren billigem Ermessen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2015 - 11 Verg 1/14

1. Ob eine 2,0 Gebühr im Vergabenachprüfungsverfahren billigem Ermessen im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG entspricht, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. In Vergabeverfahren, die gemessen an durchschnittlichen Vergabeverfahren überdurchschnittlich umfangreich und schwierig sind, kann eine 2,0 Gebühr (mindestens) gerechtfertigt sein. Erweist sich die Gebühr von 2,0 - ohne Berücksichtigung des dem Anwalt zustehenden Ermessensspielraum - als Mindestgebühr gerechtfertigt, überschreitet die Bestimmung einer 2,4 fachen Gebühr nicht den dem Anwalt zustehenden Ermessensspielraum von 20%.*)

2. Die Wahrnehmung eines Termins durch die Partei persönlich ist in Vergabesachen meist zweckmäßig und sinnvoll. Ihr steht Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und Verdienstausfall deshalb in der Regel unabhängig davon zu, ob das persönliche Erscheinen angeordnet war.*)

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VPRRS 2015, 0265
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wie ist über die Kosten zu entscheiden?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.07.2015 - 11 Verg 1/15

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens unter Einschluss der Gerichtskosten nach Billigkeit zu entscheiden.

2. War der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer weitgehend erfolgreich und erfolgte die Rücknahme des Nachprüfungsantrags aufgrund eines zwischen Antragsteller und Antragsgegner abgeschlossenen außergerichtlichen Vergleichs, besteht keine Veranlassung, dem Antragsteller bereits deshalb die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, weil er sich durch die Rücknahme selbst in die Position der unterliegenden Partei begeben hat.

3. Entsprechend einer Erledigung des Beschwerdeverfahrens aus sonstigen Gründen kommt es vielmehr auf die Erfolgsaussichten der Beschwerde im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses an.

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VPRRS 2015, 0270
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ohne drohende Zuschlagserteilung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2015 - 11 Verg 7/15

Einem Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB fehlt das Rechtschutzbedürfnis, wenn ein Zuschlag im laufenden Verfahren vor einer Hauptsacheentscheidung des Senats nicht zu besorgen ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Vergabestelle formal ein Verfahren nach Art. 5 Abs. 4, Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 eingeleitet hat und die Jahresfrist des Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 erst weit nach Ablauf des voraussichtlichen rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens abläuft.*)

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VPRRS 2015, 0266
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
"Schlechte" Leistungsbeschreibung ist kein Aufhebungsgrund!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.08.2015 - 11 Verg 4/15

1. Im Vergabeverfahren ist ein "Anerkenntnis" nicht geeignet, die zivilprozessualen Folgen des §§ 93, 307 ZPO herbeizuführen, da im Vergabenachprüfungsverfahren ein eingeschränkter Untersuchungsgrundsatz gilt und der Streitgegenstand nicht der vollständigen Dispositionsmaxime unterliegt. Die Erklärung eines Anerkenntnisses nach Erörterung der tragenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen im Rahmen der mündlichen Verhandlung kann jedoch dahin verstanden werden, dass dieser Beurteilung nicht entgegengetreten werden soll.*)

2. Im Rahmen der Billigkeitserwägungen für die Kostenentscheidung nach § 78 GWB besteht ebenfalls keine Veranlassung, den Rechtsgedanken des § 93 ZPO entsprechend anzuwenden.*)

3. Ein zur Aufhebung der Ausschreibung Anlass gebendes Fehlverhalten der Vergabestelle rechtfertigt grundsätzlich nicht die Aufhebung, da sie es andernfalls in der Hand hätte, nach freier Entscheidung durch Verstöße gegen das Vergaberecht den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehenden Bindungen zu entgehen. Die missverständliche Abfassungen einer Leistungsbeschreibung und die fehlende Neutralisierung einer § 16 Abs. 1 VgV unterfallenden Person stellen Fehlverhalten der Vergabestelle dar, welches die Aufhebung nicht im Sinne des § 20 EG Abs. 1 d VOL/A 2009 zu begründen vermag.*)




VPRRS 2015, 0259
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Streitwert eines Verfahrens gegen eine Vergabesperre?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.08.2015 - 15 E 762/15

In verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen eine Vergabesperre ist es in der Regel sachgerecht, die Streitwertfestsetzung an Nr. 54.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung von 2012/2013 auszurichten.*)

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VPRRS 2015, 0258
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss Kosten und Auslagen tragen!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.04.2015 - VK-SH 3/15

Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die Kosten des Verfahrens und die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der übrigen Beteiligten zu tragen.

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VPRRS 2015, 0251
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

VK Thüringen, Beschluss vom 25.03.2015 - 250-4003-1623/2015-E-004-GTH

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2015, 0243
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

OLG Jena, Beschluss vom 22.07.2015 - 2 Verg 2/15

1. Ein Beschaffungsverfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen, wenn es sich bei dem Auftrag um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt.

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass der Staat eine im öffentlichen Interesse liegende Dienstleistung per Gestattung von Dritten ausführen lässt, die Gegenleistung in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entsprechend zu verwerten und der Konzessionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt.

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VPRRS 2015, 0246
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung!

VG Wiesbaden, Beschluss vom 17.09.2014 - 5 L 1428/14

Zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Rahmen eines Konzessionsverfahrens nach dem Glücksspielstaatsvertrag kann der im Auswahlverfahren unterlegene Bieter den Ablehnungsbescheid anzufechten und eine einstweilige Anordnung (VwGO § 123) beantragen. Er muss sich nicht darauf verwiesen lassen, erst die Konzessionierungen abzuwarten, um dann gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Konzession im Wege des § 80a VwGO vorzugehen.

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VPRRS 2015, 0242
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine sofortige Beschwerde gegen antragsgemäß erlassene Zwischenverfügung!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2015 - 10 W 31/15

Gegen eine im einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergangene Zwischenverfügung, mit der zeitlich beschränkt dem Antrag entsprochen wird (hier: Keine Zuschlagserteilung vor abschließender erstinstanzlicher Entscheidung), ist eine sofortige Beschwerde nicht statthaft.*)

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VPRRS 2015, 0240
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umrechnungsformel "Preise in Wertungspunkte" ist bekannt zu machen!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.07.2015 - Z3-3-3194-1-28-04/15

1. Der relative Preisabstand zwischen den abgegebenen Angeboten muss in angemessener Weise bei der Wertung zum Tragen kommen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015 - Verg 35/14, IBR 2015, 376 = VPR 2015, 185). Die Bildung von Preisstufen mit einer bestimmten Punktezahl pro Stufe kann vor diesem Hintergrund ein untaugliches Wertungssystem darstellen.*)

2. Umrechnungsformeln der Preise in Wertungspunkte, die nicht der in den Vergabehandbüchern des Bundes oder des Freistaats Bayern niedergelegten linearen Interpolation entsprechen, sind den Bietern vor Angebotsabgabe in den Vergabeunterlagen bekannt zu machen (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.05.2010 - Verg 2/10, IBR 2011, 535 = VPRRS 2010, 0446).*)

3. Hinsichtlich der Frage, wie Preise zulässigerweise im Rahmen von Gewichtungen und Wertungsformeln in Punkte umgerechnet werden dürfen, kann eine Erkennbarkeit im Sinn des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 GWB für den durchschnittlichen Bieter bei fehlenden diesbezüglichen Angaben in den Vergabeunterlagen nicht angenommen werden (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015 - Verg 35/14, IBR 2015, 376 = VPR 2015, 185 ).*)

4. Für die ordnungsgemäße Dokumentation der Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien durch ein Wertungsgremium muss im Regelfall entweder das Gremium insgesamt oder jedes einzelne Mitglied des Wertungsgremiums im Regelfall seine individuelle Punkteverteilung wenigstens kurz und stichwortartig schriftlich begründen. Haben drei von fünf Mitglieder des Wertungsgremiums keinerlei nachvollziehbare Notizen dahingehend hinterlassen, wie sie zu ihrer Bewertung gekommen sind, ist dies gemäß § 12 Abs. 1 VOF nicht ausreichend (siehe VK Südbayern, Beschluss vom 08.10.2013 - Z3-3-3194-1-26-08/13, IBRRS 2014, 0318 = VPRRS 2014, 0122).*)

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VPRRS 2015, 0237
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
für erledigt erklärt: Keine Erstattung notwendiger Aufwendungen!

OLG München, Beschluss vom 08.07.2015 - Verg 4/15

Erklären die Beteiligten das Vergabenachprüfungsverfahren übereinstimmend für erledigt, findet eine Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen nicht statt. Die Beteiligten haben ihre jeweiligen Aufwendungen selbst zu tragen.

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VPRRS 2015, 0229
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf eine "überflüssige" LV-Position nach Submission gestrichen werden?

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.06.2015 - 21.VK-3194-08/15

1. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages genügt der schlüssige Vortrag bzw. die konkrete Behauptung des Antragstellers, dass sein Angebot wertbar sei, und er bei zutreffendem Vorgehen der Vergabestelle den Zuschlag erhalten müsse. Zwar sind an die Darlegung des entstandenen oder drohenden Schadens im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz GWB keine hohen Anforderungen zu stellen, aber ein Schadenseintritt darf nicht offensichtlich ausgeschlossen sein. Für einen schlecht platzierten Bieter bedeutet dies, dass er seine Antragsbefugnis nicht darzulegen vermag, sofern er nicht gegen die in der Rangfolge ihm vorgehenden Angebote konkrete Einwendungen vorzubringen hat. Ein Schaden muss schlüssig dargelegt und jedenfalls denkbar sein.*)

2. Stellt sich nach der Angebotsabgabe heraus, dass in einem Leistungsverzeichnis Positionen für den Bauauftrag nicht erforderlich sind, ist die VSt nicht berechtigt diese Positionen aus dem Leistungsverzeichnis herauszunehmen. Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn die wegfallende Position mangels Erheblichkeit die Kalkulation nicht in einer die Angebotsreihenfolge ändernden Weise hätte beeinflussen können.*)

3. Bei einer Änderung des Beschaffungsbedarfs des öffentlichen Auftraggebers, die zu einer kalkulationserheblichen Reduzierung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs führt, hat der Auftraggeber den Bietern in jeder Lage des Verfahrens Gelegenheit zu geben, auf diese Korrektur zu reagieren.*)

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VPRRS 2015, 0223
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Welche Anforderungen bestehen an den Inhalt eines Rügeschreibens?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.11.2014 - 2 VK 15/14

1. An den Inhalt einer Rüge sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Allerdings genügen bloße Behauptungen oder Vermutungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" für eine hinreichend substantiierte Rüge nicht.

2. Auch in Fällen, in denen der Bieter ein unverschuldetes Informationsdefizit hat, setzt eine hinreichend substantiierte Rüge zumindest voraus, dass in dieser tatsächliche Anhaltspunkte oder Indizien dargelegt werden, die den Verdacht begründen, dass es zu Vergabeverstößen gekommen ist.

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