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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachpr�fungsverfahren

1646 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0215
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Projekt unterschreitet Schwellenwert: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.04.2015 - VgK-06/2015

Auch wenn ein Planer aus einem rechtswidrig nicht europaweit bekannt gemachten Planungswettbewerb als 1. Preisträger einen Anspruch darauf hat, dass die Vergabe des Auftrags ausschließlich mit ihm und den weiteren Preisträgern durchgeführt wird, kann dieser Anspruch nicht mehr vor der Vergabekammer geltend gemacht werden, wenn aus dem ursprünglich oberhalb des Schwellenwerts gelegenen Projekt bis zur Bekanntmachung des konkreten Auftrags ein Vertragsgegenstand wird, der bei ordnungsgemäßer Kostenschätzung den Schwellenwert von 207.000 Euro unterschreitet.

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VPRRS 2015, 0209
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gegenstand von Rüge und Nachprüfungsverfahren müssen identisch sein!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.12.2014 - 2 VK 17/14

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift steht EU-Recht nicht entgegen (im Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10, IBR 2011, 238).

2. Ein Zugang zum Nachprüfungsverfahren ist mit Blick auf die Rügeobliegenheit zudem nur im Falle der Identität des Gegenstands der Rüge und desjenigen des Nachprüfungsverfahrens eröffnet.

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VPRRS 2015, 0202
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beschwerde zurückgenommen: Beschwerdeführer muss Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen!

OLG Dresden, Urteil vom 07.05.2015 - Verg 1/15

Nimmt der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück, hat er die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen.

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VPRRS 2015, 0203
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erledigung durch Selbstabhilfe: Notwendige Aufwendungen werden nicht erstattet!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.05.2015 - VgK-10/2015

1. Beruht die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auf einer Korrektur eines vergaberechtswidrigen Verhaltens der Vergabestelle, kann der in seinen Rechten verletzte Bieter keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren erlangen.

2. § 128 Abs. 4 GWB enthält eine Regelungslücke, die durch den Gesetzgeber zu schließen ist. Aus der Begründung zum Referentenentwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes kann nicht auf eine planwidrige Regelungslücke geschlossen werden.

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VPRRS 2015, 0199
DienstleistungenDienstleistungen
Wie sind die Kosten nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens zu verteilen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.03.2015 - 11 Verg 10/14

1. Hat sich das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren durch die Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt, ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach billigem Ermessen zu entscheiden.

2. Maßstab für die Kostenverteilung ist dabei die Erfolgsaussicht der Beschwerde unter Berücksichtigung des aktuellen Sach- und Streitstands, wobei nur eine summarische Prüfung vorzunehmen ist. Erscheint danach der Verfahrensausgang offen, sind die Kosten im Zweifel gegeneinander aufzuheben.

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VPRRS 2015, 0191
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb einer Woche gerügt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.12.2014 - 2 VK 18/14

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift steht nicht EU-Recht entgegen.

2. Für den Beginn der Rügefrist kommt es grundsätzlich auf die positive Kenntnis vom Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes an. Diese Kenntnis kann angenommen werden, wenn der Kenntnisstand des Antragstellers in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht, dass die Berufung auf eine angebliche Unkenntnis sich als ein mutwilliges Sichverschließen darstellt.

3. Die Rügefrist beträgt in der Regel eine Woche. Lediglich bei überdurchschnittlichen komplexen Sachverhalten ist eine Ausweitung der Rügefrist auf bis zu zwei Wochen möglich (hier verneint).

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VPRRS 2015, 0182
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Unterschwellenvergabe in Sachsen-Anhalt: Bieter muss Vergaberechtsverstoß rechtzeitig beanstanden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2015 - 3 VK LSA 6/15

1. Bei Unterschwellenvergaben im Land Sachsen-Anhalt hat der öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren. Er gibt diese Information schriftlich, spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, ab (LVG-SA § 19 Abs. 1).

2. Die Nachprüfungsbehörde in Sachsen-Anhalt wird bei Unterschwellenvergaben nur tätig, wenn ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften beanstandet und der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht abhilft (LVG-SA § 19 Abs. 2).

3. Voraussetzung für den Beginn der Frist ist die schriftliche Abgabe der Information durch den Auftraggeber. Auf den Zugang des Schreibens beim Bieter kommt es bei der Fristberechnung nicht an.

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VPRRS 2015, 0185
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Toleranzgrenze von 20% bei Rahmengebühr nicht überschritten: Gebührenansatz ist verbindlich!

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

1. Das Beschwerdegericht ist berechtigt, im Rahmen seiner Kostenfestsetzung auch die Aufwendungen des obsiegenden Verfahrensbeteiligten festzusetzen, die im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind. Es bleibt offen, ob das Beschwerdegericht zu dieser Kostenfestsetzung auch verpflichtet ist.*)

2. Hat das Beschwerdegericht eine Entscheidung in der Hauptsache einschließlich einer Kostenentscheidung getroffen, so liegt hierin zugleich ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel bezüglich der Erstattungspflicht für Kosten und Aufwendungen im Verfahren vor der Vergabekammer. *)

3. Überschreitet der vom Verfahrensbevollmächtigten des obsiegenden Verfahrensbeteiligten vorgenommne Gebührenansatz einer Rahmengebühr die einem Rechtsanwalt im Rahmen der Billigkeitskontrolle nach § 14 RVG eingeräumte Toleranzgrenze von 20% nicht, so kommt ihr kraft Gesetzes Verbindlichkeit zu und hindert das Beschwerdegericht daran, eigene Vorstellungen über einen angemessenen Gebührenansatz an die Stelle der Festlegungen der Verfahrensbevollmächtigten zu setzen.*)

4. Das Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB ist kostenrechtlich als eine vom Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheit im Sinne von § 17 RVG anzusehen, in dem weitere - erstattungsfähige - Gebührenansprüche entstehen können (unter Aufgabe der Rechtsprechung im Beschluss vom 15.06.2006 - 1 Verg 5/06).*)

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VPRRS 2015, 0179
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag nicht zugestellt: Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.03.2015 - 11 Verg 2/14

Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren und im Beschwerdeverfahren kann auch dann notwendig sein, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit/Unbegründetheit nicht förmlich an den Antragsgegner zugestellt hat.*)

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VPRRS 2015, 0173
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmte Fabrikate abgefragt: Auftraggeber muss Übereinstimmung mit LV-Vorgaben prüfen!

VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2014 - 1/SVK/038-14

1. Hat ein Auftraggeber bereits mit Angebotsabgabe die Benennung von Produkten und Fabrikaten abgefragt, so hat er dann auch vollständig zu prüfen, ob die angebotenen Produkte dem Leistungsverzeichnis entsprechen.*)

2. Die Vergabekammer wirkt unabhängig von den Anträgen, allerdings nicht unabhängig von einer Rechtsverletzung der Antragstellerin auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens hin.*)

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VPRRS 2015, 0166
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann darf ein öffentlicher Auftraggeber einen Verfahrensbevollmächtigten hinzuziehen?

VK Hessen, Beschluss vom 30.04.2015 - 69d-VK-16/2015

1. Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch einen öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht.

2. Auch wenn es im Nachprüfungsverfahren primär nur um auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen geht, kann die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch einen öffentlichen Auftraggeber dennoch notwendig sein.

3. Aus der Bedeutung und dem Gewicht, den der Auftragsgegenstand für den öffentlichen Auftraggeber hat, kann folgen, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig ist. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Auftragsgegenstand der Sicherung der Daseinsvorsorge dient.

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VPRRS 2015, 0438
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auf Rüge "vorläufig verzichtet": Nachprüfung unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.04.2015 - 2 VK 2/15

1. Ein Nachprüfungsantrag ist bereits deshalb unzulässig, weil das streitige Vergabeverfahren im Zeitpunkt der Antragserhebung bereits durch Zuschlagserteilung beendet worden war.

2. Ein unterlegener Bieter kann sich auf die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung bzw. des mit dem Bestbieter geschlossenen Vertrags nur berufen, wenn er diesen Verstoß fristgerecht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.

3. Erklärt ein Bieter ausdrücklich den (bewusst) vorläufigen Verzicht auf eine entsprechende Rüge im bisherigen Verfahren, ist er präkludiert.

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VPRRS 2015, 0162
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BIEGE-Mitglied muss offen legen, dass es BIEGE-Rechte geltend macht!

OLG München, Beschluss vom 14.01.2015 - Verg 15/14

1. Hat sich eine Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren beteiligt und ein Angebot abgegeben, ist die Bietergemeinschaft das Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und damit in einem Vergabenachprüfungsverfahren antragsbefugt ist.

2. Das Institut der gewillkürten Prozessstandschaft findet sowohl im Rüge- als auch im Nachprüfungsverfahren Anwendung. Prozessuale Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller zur Geltendmachung der Rechte ermächtigt wurde und dass er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Rüge- bzw. Nachprüfungsverfahrens im eigenen Namen hat. Darüber hinaus muss der Antragsteller offen legen, dass er im eigenen Namen fremde Rechte geltend macht.

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VPRRS 2015, 0161
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014 - Verg 37/13

1. Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls entschieden werden.

2. Bezieht sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln, besteht im Allgemeinen keine Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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VPRRS 2015, 0156
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann sind Anwaltskosten im Nachprüfungsverfahren erstattungsfähig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.04.2015 - 11 Verg 7/14

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich notwendig, wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser über eigenes im Vergaberecht geschultes Fachpersonal verfügt.

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VPRRS 2015, 0102
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten des Verfahrens tragen?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.01.2015 - 1/SVK/033-14

1. Hat der Auftraggeber erst im Vergabenachprüfungsverfahren tragende Gründe für die Nichtberücksichtigung eines Angebots mitgeteilt, so ist er seinen Informationspflichten aus § 101a GWB nicht nachgekommen.

2. Der Antragsteller war aufgrund der fehlenden Informationen vor der Beantragung im Unklaren über den Grund eines zwingenden Ausschlusses und damit über die Erfolgsaussichten seines Nachprüfungsantrags.

3. Es entspricht daher der Billigkeit, dem Auftraggeber bei einer Antragsrücknahme die Kosten des Verfahrens zumindest teilweise aufzuerlegen.

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VPRRS 2015, 0139
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Wann sind die in einem Fachlos zusammengefassten Wirkstoffe "vergleichbar"?

VK Bund, Beschluss vom 30.01.2015 - VK 2-115/14

1. Die in einem gemeinsamen Fachlos zusammengefassten Wirkstoffe sind schon dann im vergaberechtlichen Sinne vergleichbar, wenn sie für eine große Schnittmenge von Patienten mit identischer Indikation eingesetzt werden können.

2. Eine Willenserklärung (hier: eine Nichtabhilfeerklärung), die einem anderen gegenüber in dessen Abwesenheit abzugeben ist, wird in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

3. Willenserklärungen, die durch ein Telefax übermittelt werden, gehen grundsätzlich mit Abschluss des Druckvorganges am Empfangsgerät des Adressaten zu. Allerdings ist der Zugang erst dann vollendet, wenn die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist.

4. Es ist zweifelhaft, ob nach den Gepflogenheiten der Verkehrsanschauung in einem Pharmakonzern an einem Freitagnachmittag um 16.31 Uhr noch damit gerechnet werden kann, dass ein eingehendes Telefax von den hierfür zuständigen Personen noch zur Kenntnis genommen wird.

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VPRRS 2015, 0136
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Mehrdeutige Angebote sind zwingend auszuschließen!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.03.2015 - Z3-3-3194-1-65-12/14

1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachprüfungsinstanzen bestimmt sich nach den allgemeinen Prozessgrundsätzen. Das Vergabeverfahren ist dem Zivilrecht zugeordnet. Als Rechtsgrundlage für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit kann damit auf die Regelungen des EuGVVO (VO (EG) Nr. 44/2001 bzw. VO (EU) Nr. 1215/2012) zurückgegriffen werden (Anschluss an OLG München, 12.05.2011 - Verg 26/10, IBRRS 2011, 1866). Dies gilt nicht nur für die Vergabesenate, sondern auch für die Vergabekammern.*)

2. Die rechtliche Ausgestaltung der deutschen Vergabekammern, insbesondere § 114 Abs. 3 Satz 1 GWB darf nicht zu einer Vereitelung oder wesentlichen Erschwerung des effektiven Rechtsschutzes der Bieter führen.*)

3. Der richtige Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren bestimmt sich grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen (Anschluss an OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12, IBRRS 2013, 1047).*)

4. Ein mehrdeutiges Angebot, das gerade wegen seiner Mehrdeutigkeit auch gegen Vorgaben der Vergabeunterlagen verstößt und keine eindeutige Auslegung zulässt, kann weder durch Angebotsaufklärung noch durch Nachforderung geheilt werden, es ist zwingend auszuschließen.*)

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VPRRS 2015, 0142
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung

OLG München, Beschluss vom 02.02.2015 - Verg 15/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2015, 0133
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenverteilung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2015 - 15 Verg 9/14

1. Erklären die Beteiligten das Nachprüfungs- und das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt, ist der im Nachprüfungsverfahren ergangene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos; gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB bzw. §§ 120 Abs. 2, 78 Satz 1 GWB ist unter Ausübung billigen Ermessens über die Kosten des Nachprüfungs- und des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.

2. Hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens finden die zu § 91a ZPO entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung.

3. Ist nach summarischer Beurteilung auf der Grundlage des bisherigen Sach- und Streitstandes die sofortige Beschwerde möglicherweise teilweise begründet und hängt die Frage der Begründetheit indes von einer aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstands nicht belastbar zu beantwortenden Tatsachen- bzw. von einer schwierigen, im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung nicht zu entscheidenden Rechtsfrage ab, entspricht es der Billigkeit, die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander aufzuheben.

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VPRRS 2015, 0120
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren für erledigt erklärt: Keine Erstattung notwendiger Aufwendungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2014 - Verg 23/13

1. Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere Rahmenvereinbarungen abschließen. Eine Doppelvergabe, das heißt die mehrfache Vergabe desselben Auftrags, verstößt gegen den Wettbewerbsgrundsatz.

2. Die rechtliche Kontrolle über die Vergabe öffentlicher Aufträge und damit auch über Zuschlagsuntersagungen unterliegt ausschließlich den Nachprüfungsinstanzen. Will ein Bieter sich gegen eine vergaberechtswidrige Doppelvergabe bereits erteilter öffentlicher Aufträge schützen, ist ausschließlich der Rechtsweg nach §§ 102 ff GWB eröffnet.

3. Wird das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt, kann eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden.

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VPRRS 2015, 0119
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftragswert bei Interimsvergabe?

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2015 - Verg 1/15

1. Wird wegen des Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB ein Interimsauftrag notwendig, der weder ganz noch teilweise an die Stelle des "Hauptauftrags", sondern neben diesen treten soll, handelt es sich um einen zusätzlichen Auftrag mit einem eigenständigen Auftragswert.*)

2. Werte von früheren Interimsaufträgen über gleichgelagerte Leistungen könnten allenfalls dann hinzuzurechnen sein, wenn der Auftraggeber in der Vergangenheit gegen das Umgehungsverbot des § 3 Abs. 2 VgV und Art. 9 Abs. 3 RL 2004/18/EG verstoßen hat.*)

3. Der Antragsteller ist dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass und in welchem (den maßgebenden Schwellenwert erreichenden) Umfang der öffentliche Auftraggeber einen der Nachprüfung unterliegenden Auftrag erteilt bzw. gegen das Umgehungsverbot verstoßen hat.*)

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VPRRS 2015, 0103
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsprüfung obliegt allein dem Auftraggeber!

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015 - Verg 5/14

1. Die Eignungsprüfung ist alleinige Aufgabe des Auftraggebers; Vergabekammern und -senate sind nicht befugt, sich an dessen Stelle zu setzen.*)

2. Stützt der Auftraggeber seine für einen Bieter negative Eignungsprognose auf mehrere Umstände und erweist sich einer dieser Umstände als nicht tragfähig, ist eine Nachprüfungsinstanz nicht befugt, darüber zu befinden, ob die übrigen Umstände ausreichen, um dem Bieter die Eignung anzusprechen.*)

3. Vielmehr muss der Auftraggeber dann eine neue Eignungsprüfung durchführen.*)

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VPRRS 2015, 0098
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundstücksverkauf und Hotelneubau: Öffentlicher Auftrag?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2015 - 1 VK 65/14

Der Verkauf eines Grundstücks durch einen öffentlichen Auftraggeber zum Zwecke des Neubaus und Betriebs eines Hotels durch einen Investor ist kein öffentlicher Auftrag.

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VPRRS 2015, 0101
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auch nach Fristablauf kann ein Vergabeverfahren noch möglich sein!

EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - Rs. C-538/13

1. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sowie Art. 2, 44 Abs. 1 und 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie es grundsätzlich nicht verbieten, die Bewertung der von den Bietern eingereichten Angebote schon deshalb für rechtswidrig zu erklären, weil der Zuschlagsempfänger bedeutsame Verbindungen zu Sachverständigen des öffentlichen Auftraggebers, die die Angebote beurteilen, hatte. Der öffentliche Auftraggeber hat in jedem Fall zu prüfen, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben. Im Rahmen der Prüfung einer Klage auf Nichtigerklärung der Vergabeentscheidung wegen Parteilichkeit der Sachverständigen ist der abgelehnte Bieter nicht verpflichtet, konkret zu beweisen, dass die Sachverständigen parteiisch gehandelt haben. Das nationale Recht hat grundsätzlich zu bestimmen, ob und inwieweit die zuständigen Behörden und Gerichte berücksichtigen müssen, ob sich eine etwaige Parteilichkeit der Sachverständigen auf eine Entscheidung über die Zuschlagserteilung ausgewirkt hat oder nicht.*)

2. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sowie Art. 2, 44 Abs. 1 und 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass danach ein durchschnittlich fachkundiger und die übliche Sorgfalt anwendender Bieter, der die Ausschreibungsbedingungen erst zu dem Zeitpunkt nachvollziehen konnte, als der öffentliche Auftraggeber nach Bewertung der Angebote umfassende Informationen zu den Gründen seiner Entscheidung übermittelt hatte, nach Ablauf der im nationalen Recht vorgesehenen Frist das Recht haben muss, ein Verfahren zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung anzustrengen. Dieses Nachprüfungsrecht kann bis zum Ablauf der Frist für die Nachprüfung der Entscheidung über die Zuschlagserteilung ausgeübt werden.*)

3. Die Art. 2 und Art. 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber als Kriterium für die Bewertung der von den Bietern für einen öffentlichen Auftrag vorgelegten Angebote grundsätzlich den Grad ihrer Übereinstimmung mit den Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen heranziehen darf.*)

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VPRRS 2015, 0076
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verfahrensausgang offen: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde wird verlängert!

OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2015 - 13 Verg 1/15

Überwiegen bei einem offenen Verfahrensausgang die möglicherweise geschädigten Interessen des Antragsstellers die nachteiligen Folgen der Verzögerung der Vergabe, ist die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde anzuordnen.

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VPRRS 2015, 0068
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BIEGE-Mitglied kann keinen Nachprüfungsantrag stellen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.11.2014 - 21.VK-3194-31/14

Antragsbefugt sind nur Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben (GBW § 107 Abs. 2 GWB). Ein Interesse am Auftrag hat nur der potentielle Auftragnehmer, insbesondere jener, der ein Angebot eingereicht hat. Die Vergabenachprüfungsinstanzen haben nur seine Interessen zu schützen, nicht hingegen jene von lediglich mittelbar an der Auftragserteilung interessierten. Dies bedeutet bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Nur die Bietergemeinschaft als solche, nicht ein einzelnes Mitglied, hat ein Interesse am Auftrag und kann einen Nachprüfungsantrag zulässig stellen.*)

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VPRRS 2015, 0054
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot nicht am angegebenen Ort eingereicht: Kein rechtzeitiger Zugang!

VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2014 - 1/SVK/026-14

1. Eine Rüge muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass sie im Namen des Bieters erfolgt.*)

2. Auch im Anwendungsbereich der VOF müssen Angebote, die nach Ablauf der Frist zur Abgabe eingehen, aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Insbesondere gilt dies dann, wenn der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen ein solches Ausschlussszenario bereits festgelegt hat.*)

3. Der Zugang eines Angebots ist nicht bereits dann bewirkt, wenn das Angebot in eine dafür nicht vorgesehene Empfangsvorrichtung des Auftraggebers eingeworfen wird. Hat der Auftraggeber für das konkrete Verfahren für die Abgabe der Angebote eine bestimmte Stelle (hier ein bestimmtes Zimmer) vorgeschrieben und wirft der Bieter das Angebot an anderer Stelle ein, so ist mit der Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen nicht zu rechnen. Eine verspätete Kenntnis des Auftraggebers geht dann zu Lasten des Bieters.*)

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VPRRS 2015, 0052
DienstleistungenDienstleistungen
Ab wann läuft die 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB?

VK Südbayern, Beschluss vom 22.12.2014 - Z3-3-3194-1-51-11/14

1. § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie 2007/66 richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat.*)

2. Positive Kenntnis gem. § 101 b Abs. 2 Satz 1 GWB eines nicht am Verfahren beteiligten Antragstellers kann frühestens mit Vertragsschluss vorliegen.*)

3. Die Rüge einer De-Facto-Vergabe ist nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB auch dann entbehrlich, wenn der Antragsteller, der keine Möglichkeit hatte, sich am streitgegenständlichen Vergabeverfahren zu beteiligen, das generelle Vorgehen der Vergabestelle seit langem gekannt hat.*)

4. An die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit oder der Verwirkung eines Antrags nach §101b Abs. 1 Nr. 2 GWB sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, wenn die Vergabestelle systematisch und vorsätzlich vergaberechtswidrig gehandelt hat.*)

5. Art. 5 Abs. 2 b, c der VO (EG) 1370/2007 können sowohl für den Auftragnehmer einer Direktbeauftragung nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 als auch für jegliche Einheiten, auf die der interne Betreiber einen nur geringfügigen Einfluss ausübt, Wettbewerbs- und Tätigkeitsverbote außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörden, die die Direktbeauftragung vorgenommen haben, auslösen.*)

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VPRRS 2015, 0049
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist europarechtswidrig: Keine "unverzügliche" Rügefrist mehr!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.12.2014 - Z3-3-3194-1-43-09/14

1. Die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2d Abs. 1 a der Rechtsmittelrichtlinie erweiternd dahin auszulegen, dass sie bei Auftragsvergaben "ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union" eingreift, wenn diese nicht ausnahmsweise zulässig sind.*)

2. Eine Rüge der falschen Verfahrensart ist nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht entbehrlich, wenn der Antragsteller an dem unrichtig gewählten Vergabeverfahren beteiligt war und die Wahl des falschen Verfahrens erkannt hat oder erkennen konnte.)

3. Das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit der Rüge gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB verstößt gegen europäisches Recht und ist bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung mit einer konkret in Tagen bemessenen Frist nicht anzuwenden.*)

4. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB sind bereits tatbestandlich nicht anwendbar, wenn in einem Vergabeverfahren weder eine Bekanntmachung noch Vergabeunterlagen existieren.*)

5. Die Erhebung einer Rüge erst nach dem Absageschreiben nach einem rügelosen Mitbieten in einem erkennbar fehlerhaften Vergabeverfahren kann rechtsmissbräuchlich sein.*)

6. Erfolgt die Auftragsvergabe in einem ungeregelten Vergabeverfahren, verhindert indes der öffentliche Auftraggeber, dass darauf bezogene Verhaltenspflichten der betroffenen Bieter zur Entstehung gelangen können und der Vorwurf einer gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden Pflichtverletzung mit Erfolg erhoben werden kann. Eine einseitige Anwendung der auf Treu und Glauben beruhenden Verhaltenspflichten zu Lasten des Bieters ist mit dem Normzweck des § 242 BGB nicht zu vereinbaren (Anschluss an OLG Düsseldorf, 02.10.2008 - Verg 25/08, VPRRS 2008, 0287).*)

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VPRRS 2015, 0045
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Eine "vorsorglich" erhobene Rüge ist keine Rüge!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2015 - VK-5/2014

1. Rügen sind so zu fassen, dass der Auftraggeber erkennen kann, dass Fehler im Vergabeverfahren geltend gemacht werden und Abhilfe erwartet wird.

2. Wird eine "vorsorglich" erhobene Rüge zurückgewiesen oder als inhaltlich gegenstandslos beantwortet, genügt diese nicht als Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2015, 0038
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Übereinstimmung mit der Ausschreibung: Angebot ist auszuschließen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

1. Sieht das Angebot eines Bieters die Lieferung eines Schaltschranks vor, der in das den Aufzugsschacht umgebende Mauerwerk eingebaut werden soll, ist das Angebot auszuschließen, wenn nach den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses das Steuerungs-/Bedienpaneel "in den Türrahmen der obersten Tür zu integrieren" und der Schaltschrank sich "im Bereich der obersten Haltestelle in der Mauervorlage Integriert am Türrahmen" zu befinden hat.

2. Die falsche Bezeichnung des Antragsgegners schadet nicht, wenn klar erkennbar ist, wer als Adressat des Antrags gemeint ist. Gerade wenn darüber Einigkeit besteht und auch in den versandten Unterlagen deutlich gemacht wird, dass die Zuschlagserteilung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erfolgen seil, kann die Vergabekammer trotz eines anders lautenden Nachprüfungsantrags den Auftraggeber als Beteiligten benennen und das Rubrum entsprechend berichtigen.

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VPRRS 2015, 0039
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
„Open-house-Modell“ ist denkbare Variante der Auftragsvergabe: Zuschlagserteilung wirksam!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 2-113/14

1. Ein bereits vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erteilter wirksamer Zuschlag kann nicht aufgehoben werden kann, auch wenn er in einem mit Fehlern behafteten Vergabeverfahren erteilt wurde. Einem nach wirksamer Zuschlagserteilung eingereichten Nachprüfungsantrag fehlt es mithin an der Statthaftigkeit.

2. Das "Open-house-Modell" ist - wenn bestimmte, die Gleichbehandlung aller Interessenten und die Transparenz gewährleistende Vorgaben eingehalten werden - eine durchaus denkbare Variante zum Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen. Diesem Modell haftet deshalb kein Unwerturteil an, das mit einer schweren Verletzung europarechtlicher Prämissen oder mit einem Verstoß gegen die guten Sitten auch nur im Entferntesten vergleichbar wäre.

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VPRRS 2015, 0032
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren unzulässig: Kein Akteneinsichtsrecht!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.08.2014 - 2 VK 10/14

1. Das erforderliche wirtschaftliche Interesse an dem Auftrag ist weit auszulegen und in der Regel anzunehmen, wenn der Bieter an dem Vergabeverfahren mit einem Angebot teilgenommen hat. Die Vermutung für ein wirtschaftliches Interesse ist allerdings widerlegt, wenn der Bieter selbst vorträgt, dass er keinen finanziellen Vorteil aus der Abgabe eines Angebots erzielt.

2. Der Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht teilt das Schicksal des Nachprüfungsantrags. Wird das Nachprüfungsverfahren als unzulässig verworfen, besteht auch kein Anspruch auf Akteneinsicht.

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VPRRS 2015, 0020
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen setzt "aktive" Verfahrensbeteiligung voraus!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 Verg 14/11

Der Beschwerdeführer muss nicht zwingend deshalb für sämtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens einstehen, weil er sein Rechtsmittel zurückgenommen hat. So wird ein Beigeladener nur dann in die Kostenentscheidung einbezogen, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter nutzt, um sich "aktiv" zu beteiligen, indem er Sachanträge stellt.

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VPRRS 2015, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichungen möglich, Nebenangebote ausgeschlossen: Ausschreibung intransparent!

VK Bund, Beschluss vom 17.11.2014 - VK 2-79/14

1. Eine Leistungsbeschreibung ist intransparent, wenn der Auftraggeber den Bietern ein detailliertes Leistungsverzeichnis für die Angebotsabgabe an die Hand gibt, das auf 558 Seiten in 308 Positionen die zu erbringenden Leistungen beschreibt und das die Möglichkeit ausschließt, Nebenangebote einzureichen, andererseits aber Abweichungen von Materialstärken und Funktionalitäten zulässt, ohne dabei anzugeben, in welchen Leistungspositionen und in welchem Umfang solche Abweichungen möglich sind.

2. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

3. Ein Schadensersatzanspruch wegen sinnlos aufgewendeter Kosten für die Erstellung eines Angebots in einem Vergabeverfahren, das wegen der Intransparenz der Vorgaben zurückversetzt werden musste, erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, was für die Begründung des Feststellungsinteresses ausreicht. Die abschließenden Erfolgsaussichten eines möglichen Schadensersatzbegehrens sind im Nachprüfungsverfahren nicht zu prüfen.

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VPRRS 2015, 0010
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Vergabeverfahren ohne (externe) Tätigkeit der Verwaltung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014 - Verg 26/14

1. Ein Vergabeverfahren hat begonnen, wenn sich der öffentliche Auftraggeber dazu entschließt, einen (gegenwärtigen oder künftigen) Bedarf nicht durch Eigenleistung, sondern durch Beschaffen von Lieferungen oder Leistungen als Nachfrager auf dem Markt zu decken (interner Beschaffungsentschluss) und er darüber hinaus zweckbestimmt äußerlich wahrnehmbar Anstalten trifft, den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses auszuwählen (externe Umsetzung).

2. Der Kreistag ist lediglich ein intern wirkendes Willensbildungsorgan des Kreises. Auch wenn sich aus einem Kreistagsbeschluss eine interne Beschaffungsentschließung ergibt, muss diese erst noch durch die Verwaltung (extern) umgesetzt werden.

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VPRRS 2015, 0009
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Dokumentationsmängeln können durch Zeugenaussage geheilt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014 - Verg 25/14

1. Bleibt die Standortsuche für eine Stationierung von Rettungswagen erfolglos, weil sich sämtliche für den Betrieb einer Rettungswache in Betracht kommenden Gebäude als ungeeignet erwiesen, kann der Auftrag für den Rettungsdienst interimsweise freihändig vergeben werden.

2. Fehlt in den Vergabeakten eine Dokumentation der Objektbesichtigungen, kann diese durch Zeugenvernehmung in das Vergabenachprüfungsverfahren eingeführt werden.

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VPRRS 2015, 0007
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabenachprüfungsverfahrens erledigt: Wer trägt die Kosten?

KG, Beschluss vom 25.11.2014 - Verg 17/13

Zur Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens.*)

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VPRRS 2015, 0005
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Verpflichtungserklärung: Sind Erklärungsteile nachholbar?

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.12.2014 - VK 21/14

1. Die fehlende geforderte Rückgabe von Besonderen Vertragsbedingungen führt nicht zum Angebotsausschluss, wenn sich der Bieter in seinem Angebot zur Anerkennung derselben verpflichtet.

2. Die Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG enthält mehrere Erklärungen, so dass ein fehlender Erklärungsteil nach § 8 Abs. 2 TVgG-NRW, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden kann.

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VPRRS 2015, 0001
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichungen möglich oder nicht? Ausschreibung intransparent!

VK Bund, Beschluss vom 17.11.2014 - VK 2-77/14

1. Eine Leistungsbeschreibung ist intransparent, wenn der Auftraggeber den Bietern ein detailliertes Leistungsverzeichnis für die Angebotsabgabe an die Hand gibt, das auf 558 Seiten in 308 Positionen die zu erbringenden Leistungen beschreibt und das die Möglichkeit ausschließt, Nebenangebote einzureichen, andererseits aber Abweichungen von Materialstärken und Funktionalitäten zulässt, ohne dabei anzugeben, in welchen Leistungspositionen und in welchem Umfang solche Abweichungen möglich sind.

2. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

3. Ein Schadensersatzanspruch wegen sinnlos aufgewendeter Kosten für die Erstellung eines Angebots in einem Vergabeverfahren, das wegen der Intransparenz der Vorgaben zurückversetzt werden musste, erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, was für die Begründung des Feststellungsinteresses ausreicht. Die abschließenden Erfolgsaussichten eines möglichen Schadensersatzbegehrens sind im Nachprüfungsverfahren nicht zu prüfen.




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0703
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sofortige Beschwerde voraussichtlich erfolglos: Eilantrag unbegründet!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014 - Verg 39/14

Der Verlängerungsantrag ist zurückzuweisen, wenn die sofortige Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung nach dem Ergebnis der gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Interessenabwägung ist in einem solchen Fall nicht anzustellen.

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VPRRS 2014, 0702
Waren/GüterWaren/Güter
30 % Preisabstand: Ausschluss nicht zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014 - Verg 18/14

1. Auch ein Angebot, das rund 30 % preislichen Abstand zum Angebot des nächstgünstigsten Bieters hat, kann auskömmlich kalkuliert sein.

2. Eine Anschlussbeschwerde kann fristgerecht innerhalb der dem Antragsgegner gesetzten Beschwerdeerwiderungsfrist eingelegt werden.

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VPRRS 2014, 0706
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG München, Beschluss vom 18.12.2014 - Verg 15/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0687
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme des Nachprüfungsantrags auch im Beschwerdeverfahren wirksam

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2014 - 2 Verg 3/14

1. Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist auch im Beschwerdeverfahren wirksam, ohne dass es hierfür einer förmlichen Einwilligung des Auftraggebers bedarf.*)

2. Über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer ist nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB, über die des Beschwerdeverfahrens nach §§ 78, 120 Abs. 2 GWB von Amts wegen eine Entscheidung zu treffen, auch wenn sich die Parteien außerhalb des Verfahrens über die Kostenerstattung untereinander geeignet haben.*)

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VPRRS 2014, 0602
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichende Interpretation der Leistungsbeschreibung = Abänderung der Vergabeunterlagen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.08.2014 - VgK-31/2014

1. Der Änderung der Vergabeunterlagen steht es gleich, wenn ein Bieter zwar keine sichtbaren Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, in einem Begleitschreiben zum Angebot aber Vorbehalte vornimmt.

2. Eine vom Wortsinn her nicht mehr gedeckte abweichende Interpretation der Leistungsbeschreibung im Angebot des Bieters steht einer Abänderung der Vergabeunterlagen gleich.

3. Gibt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen keine qualitativen Mindestkriterien für ein Schulungskonzept vor, kann er das Angebot eines Bieters trotz eines erkennbaren Minderleistungsansatzes gegenüber dem Angebot eines anderen Bieters nicht vom Vergabeverfahren ausschließen.

4. Um den Zugang zum Nachprüfungsverfahren zu eröffnen, bedarf es der Darlegung zumindest einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.

5. Bis zur Reform des GWB zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien auch und zur Anpassung der Rügefrist auf 10 bzw. 15 Kalendertage darf die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht mehr abweichend angewendet werden.

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VPRRS 2014, 0587
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Leistungserweiterung oder "Aufstockung" ist selbstständiger öffentlicher Auftrag!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 Verg 1/14

1. Eine Leistungserweiterung oder "Aufstockung" von 1.673 auf 1.876 (+ 194) Rettungsmittelwochenstunden ist als selbstständiger öffentlicher Auftrag einzuordnen, der einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich ist.

2. Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen "Direktvergabe" muss innerhalb der 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB geltend gemacht werden.

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VPRRS 2014, 0589
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

1. Die §§ 102 ff GWB gewähren nur dann Primärrechtsschutz, wenn sich der Nachprüfungsantrag auf ein konkretes - wenn auch nur materielles - Vergabeverfahren bezieht, das begonnen wurde und noch nicht abgeschlossen ist.

2. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist grundsätzlich zulässig, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz möglich ist. Der Schaden kann auch in der Gebührenforderung eines Anwalts liegen, welchen der Bieter mit der Prüfung der Vergabeunterlagen und der Rüge beauftragt hat.

3. Die abstrakte Wiederholungsgefahr in einem anderen, zukünftigen Verfahren genügt nicht zur Begründung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses.

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VPRRS 2014, 0601
DienstleistungenDienstleistungen
Kreisvereinigung der Lebenshilfe ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.07.2014 - 21.VK-3194-25/14

1. Zur (fehlenden) Öffentlichen-Auftraggeber-Eigenschaft einer Kreisvereinigung der Lebenshilfe e.V.*)

2. Erhält ein ASt trotz des ausdrücklichen Hinweises der Vergabekammer zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages seinen Antrag in vollem Umfang aufrecht, kann ein Verschulden der VSt nach § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB nur hinsichtlich der Hälfte der Kosten gesehen werden, die auch bei Antragsrücknahme entstanden wären, da der ASt durch eine Rücknahme des Antrages nach Hinweis auf dessen Unzulässigkeit die anfallenden Verfahrenskosten aufgrund der gesetzlichen Kostenfolge des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB auf die Hälfte hätte reduzieren können.*)

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VPRRS 2014, 0592
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
"Geschickte" Versendung der Bieterinformation: Rügefrist wird nicht verkürzt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 - Verg 20/14

1. Ein lediglich mittelbares Auftragsinteresse auf Erlangen von Aufträgen aus einem Nachunternehmerverhältnis kann eine Antragsbefugnis nicht begründen.*)

2. Wenn der Auftraggeber den Zeitpunkt der Telefax-Bieterinformation so wählt (hier: Gründonnerstag 2014), dass sich die Frist für die Anbringung eines Nachprüfungsantrags faktisch von zehn auf drei Tage reduziert, ist ihm verwehrt, sich mit Erfolg auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit zu berufen.*)

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