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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachpr�fungsverfahren

1646 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0591
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Hinweis des Auftraggebers: Keine Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.10.2014 - VgK-37/2014

1. Auch bei der freihändigen Vergabe von IB-Dienstleistungen müssen Auftraggeber auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hinweisen, um sich auf dessen Präklusionswirkung berufen zu können.

2. Diese Hinweispflicht entfällt selbst dann nicht, wenn der Bieter bereits bei Erhebung der Rüge anwaltlich vertreten ist.

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VPRRS 2014, 0573
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falschbezeichnung des Antragsgegners unschädlich?

VK Hessen, Beschluss vom 12.08.2014 - 69d-VK-11/2014

Richtet sich der Nachprüfungsantrag gegen die Vergabestelle statt gegen den richtigen Antragsgegner, schadet dies nicht, wenn aus dem Nachprüfungsantrag und dessen Anlagen klar erkennbar ist, wer als Adressat des Antrags gemeint ist.

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VPRRS 2014, 0571
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Gestattung des vorzeitigen Zuschlags ist nur in Ausnahmefällen möglich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2014 - 11 Verg 1/14

1. Eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Das von Gesetzes wegen mit dem Nachprüfungsantrag eintretende Zuschlagsverbot dient der Durchsetzung des Anspruchs auf effektiven Primärrechtsschutz.

2. Im Falle der vorzeitigen Zuschlagsgestattung wird der Primärrechtsschutz irreversibel ausgeschlossen. Das ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt. Selbst die mangelnde Erfolgsaussicht eines Nachprüfungsantrags kann für sich genommen die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags nicht rechtfertigen, ohne dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers hinzutritt.

3. Eine besondere Eilbedürftigkeit kann nicht auf das Allgemeininteresse an einer wirtschaftlichen Auftragserfüllung gestützt werden.

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VPRRS 2014, 0583
DienstleistungenDienstleistungen
Rügen „ins Blaue hinein“ können nicht berücksichtigt werden

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2013 - VK 38/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0562
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
für erledigt erklärt: Kein Anspruch auf Kostenerstattung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2013 - Verg 48/12

Haben die Parteien das Vergabenachprüfungsverfahren für erledigt erklärt, nachdem sich der Auftraggeber auf einen Hinweis der Vergabekammer hin dazu verpflichtet hat, das Vergabeverfahren in den Stand vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe zurückzuversetzen und allen Interessenten Gelegenheit zur Abgabe neuer Angebote zu geben hat, hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen.

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VPRRS 2014, 0566
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Angebot vor Vergabeentscheidung abgelehnt: Wann ist eine Klage zulässig?

EuG, Urteil vom 26.09.2014 - Rs. T-280/12

1. Wird das Angebot eines Bieters vor dem der Vergabeentscheidung vorangehenden Stadium abgelehnt, so dass es nicht mit den anderen Angeboten verglichen wird, hängt die Zulässigkeit der Klage des betroffenen Bieters bezüglich der Vergabeentscheidung von der Nichtigerklärung der sein Angebot ablehnenden Entscheidung ab. Nur wenn die letztgenannte Entscheidung für nichtig erklärt wird, kann sich die Vergabeentscheidung unmittelbar auf die Rechtsstellung des Bieters auswirken, dessen Angebot vor dem der Vergabeentscheidung vorangehenden Stadium abgelehnt wird.

2. Wird die Bewerbung des Bieters im ersten Abschnitt des nicht offenen Verfahrens abgelehnt, kann der Bieter nur dann nachweisen, dass seine Bewerbung mit denen der anderen Bieter hätte verglichen werden müssen und sich folglich die Entscheidung, mit der der Auftrag an einen anderen Bewerber vergeben wurde, unmittelbar auf eine Rechtsstellung auswirkt, wenn er beweisen können, dass sein Angebot zu Unrecht abgelehnt wurde.

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VPRRS 2014, 0565
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Angebot vor Vergabeentscheidung abgelehnt: Wann ist eine Klage zulässig?

EuG, Urteil vom 26.09.2014 - Rs. T-91/12

1. Wird das Angebot eines Bieters vor dem der Vergabeentscheidung vorangehenden Stadium abgelehnt, so dass es nicht mit den anderen Angeboten verglichen wird, hängt die Zulässigkeit der Klage des betroffenen Bieters bezüglich der Vergabeentscheidung von der Nichtigerklärung der sein Angebot ablehnenden Entscheidung ab. Nur wenn die letztgenannte Entscheidung für nichtig erklärt wird, kann sich die Vergabeentscheidung unmittelbar auf die Rechtsstellung des Bieters auswirken, dessen Angebot vor dem der Vergabeentscheidung vorangehenden Stadium abgelehnt wird.

2. Wird die Bewerbung des Bieters im ersten Abschnitt des nicht offenen Verfahrens abgelehnt, kann der Bieter nur dann nachweisen, dass seine Bewerbung mit denen der anderen Bieter hätte verglichen werden müssen und sich folglich die Entscheidung, mit der der Auftrag an einen anderen Bewerber vergeben wurde, unmittelbar auf eine Rechtsstellung auswirkt, wenn er beweisen können, dass sein Angebot zu Unrecht abgelehnt wurde.

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VPRRS 2014, 0525
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann ist ein Nachprüfungsantrag offensichtlich unbegründet?

VK Hessen, Beschluss vom 28.01.2014 - 69d-VK-01/2014

1. Zur Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unzulässigkeit und an die offensichtliche Unbegründetheit gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB.*)

3. Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedarf keiner weiteren Umsetzung durch konkrete Vergaberegeln. Er umfasst sämtliche Handlungen des Auftraggebers im laufenden Vergabeverfahren.*)

4. Für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten sind die allgemeine Komplexität des Vergaberechts, die Bedeutung und das Gewicht des dem Nachprüfungsverfahrens zugrunde liegenden öffentlichen Auftrages für den Auftraggeber sowie die im Nachprüfungsverfahren geltende kurze Entscheidungsfrist und die Herstellung einer „Waffengleichheit“ gegenüber einem ebenfalls anwaltlich vertretenen Beteiligten relevant.*)

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VPRRS 2014, 0509
DienstleistungenDienstleistungen
Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann verwirkt werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2013 - VK 12/13

Leitet der Antragsteller das Nachprüfungsverfahren zu einem Zeitpunkt ein, in welchem der Auftraggeber und die anderen Bieter nicht mehr mit der Geltendmachung von Rechten durch den Antragsteller rechnen mussten, ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2014, 0503
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Richtwert von 45 Minuten einzuhalten: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2014 - 1 VK 14/14

1. Die Vorgabe in den Ausschreibungsunterlagen, wonach die Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die Tourenplanung zu erstellen und bei der Fahrzeit einen Richtwert von 45 Minuten einzuhalten haben, genügt dem Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nicht.

2. Die Rechte einer Bietergemeinschaft aus § 97 Abs. 7 GWB sind keine höchstpersönlichen Rechte und können daher grundsätzlich im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden. Denn das prozessrechtliche Institut der gewillkürten Prozessstandschaft findet im Vergabeverfahren zumindest analoge Anwendung.

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VPRRS 2014, 0491
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge "ins Blaue hinein": Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2014 - VK 27/13

1. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 101a GWB eröffnet zwar das Nachprüfungsverfahren, ist aber nicht geeignet, einen Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zu begründen oder die Zuschlagschancen oder sonstige Erfolgsaussichten des Bieters zu verbessern.

2. An die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Rüge ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen. Allerdings reichen pauschale und unsubstantiiert "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen in der Erwartung, die Aufklärungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen, nicht aus. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen genügen nicht.

3. Zwar findet sich in der Sektorenverordnung - anders als in der VOB/A und VOL/A - keine Vorschrift, wonach wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen und Angebote von Bietern zwingend auszuschließen sind, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Aus dem Gebot eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs folgt jedoch die Verpflichtung auch des Sektorenauftraggebers, derartige Angebote von der Wertung auszuschließen.




VPRRS 2014, 0504
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.06.2014 - 1 VK 15/14

1. Bietergemeinschaften sind in der Regel zulässig und nur ausnahmsweise unzulässig.

2. Es gibt keinen "Königsweg", wie eine Dokumentation zu erfolgen hat. Ob der öffentliche Auftraggeber ein Schulnotensystem nutzt und dann eine Umrechnung in eine Punktetabelle vornimmt, ist grundsätzlich dem Auftraggeber selbst überlassen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann bei der Auswahl der Wertungskriterien und der Gewichtung für sich ein weites Ermessen in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass das Wertungsverfahren für alle Bieter transparent ist und das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt wird.

4. Einen Verstoß gegen das Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss ein durchschnittliches Unternehmen, das mit öffentlichen Aufträgen erfahren ist, erkennen und diesen rechtzeitig rügen.




VPRRS 2014, 0707
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2014 - Verg 40/13

Für eine Erstattung von Aufwendungen des Beigeladenen im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren ist nicht bereits eine bloße anwaltliche Vertretungsanzeige ausreichend. Die Erstattungsfähigkeit ist an der sachlichen Beteiligung des Beigeladenen am Nachprüfungsverfahren auszurichten.

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VPRRS 2014, 0495
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Rechtsschutz gegen vermutete Vergabeverstöße in künftigem Vergabeverfahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2014 - 1 Verg 7/14

1. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind Handlungen und Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers in einem laufenden Vergabeverfahren.*)

2. Vorbeugender Rechtsschutz gegen vermutete Vergaberechtsverstöße in einem künftigen Vergabeverfahren wird nicht gewährt.*)

3. Die bloße Absichtsbekundung gegenüber dem derzeitigen Leistungserbringer, den nach Ablauf bestehender Verträge weiterhin gegebenen Bedarf - möglicherweise anders als früher - in einem förmlichen Vergabeverfahren decken zu wollen, ist noch keine Einleitung eines der Nachprüfung zugänglichen Vergabeverfahrens (im materiellen Sinne).*)

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VPRRS 2014, 0479
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Vergaberechtsschutz ohne konkreten Vergabevorgang!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.07.2014 - VgK-19/2014

Es ist dem Antragsteller im Vergabenachprüfungsverfahren verwehrt, gewissermaßen vorbeugend Ansprüche zu stellen, die ein erst künftig einzuleitendes Vergabeverfahren, die Verfahrensart oder Form oder den Zeitpunkt des Beginns betreffen.

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VPRRS 2014, 0478
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
De-facto-Vergabe ja oder nein? Bieter trägt die Beweislast!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 - Verg 15/14

1. Behauptet der Antragsteller, ein anderer Bieter führe ausschreibungspflichtige Aufträge für den Auftraggeber "auf Zuruf" aus, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast.

2. Bloße Vermutungen können keine Entscheidungsgrundlage in einem Vergabenachprüfungsverfahren sein. Hat der Antragsteller keine zuverlässigen Anhaltspunkte für eine unzulässige De-facto-Vergabe, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2014, 0470
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bestimmung der Gebühr für das Nachprüfungsverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

1. Die Höhe der Gebühr ist nach § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB, § 3 Satz 1 VwKostG so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigten Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Dabei ist vom Wert des Verfahrensgegenstands auszugehen.

2. Hat der Antragsteller noch kein mit Preisen versehenes Angebot abgegeben, kommt es auf die mutmaßliche Auftragssumme der beschwerdeführenden Partei an. Sie kann - sofern nicht anderweitige Anhaltspunkte vorliegen - anhand einer (verantwortlichen) Vergütungsschätzung des öffentlichen Auftraggebers ermittelt werden.

3. Bei Dienstleistungsverträgen mit mehrjähriger Laufzeit ist der gesamte Vertragszeitraum auch dann zu berücksichtigten, wenn kein Gesamtpreis angegeben ist. Eine Begrenzung auf den vierfachen Jahresbetrag in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV kommt nicht in Betracht.

4. Die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr ist aufgrund des § 3 VwKostG a.F. weiter zu Grunde liegenden Kostendeckungsprinzipes zu reduzieren, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht.

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VPRRS 2014, 0641
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter vorbefasst: Ausgleich des Wissensvorsprungs geht Ausschluss vor!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.10.2013 - Z3-3-3194-1-29-08/13

1. Nach § 6 Abs. 7 EG VOL/A hat ein Auftraggeber dann, wenn Bewerber oder Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt haben, sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Bewerber oder Bieter nicht verfälscht wird.*)

2. Die Vorschrift des § 6 Abs. 7 EG VOL/A umfasst jede Tätigkeit im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, die einen Bezug zum konkreten Vergabeverfahren aufweist.*)

3. Der Ausschluss der vorfassten Bieters kann nur das letzte Mittel sein, wenn keine anderen Ausgleichsmöglichkeiten des Wissensvorsprungs durch den Auftraggeber denkbar sind.*)

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VPRRS 2014, 0697
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Anspruch auf Zulassung zum Volksfest!

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.05.2014 - 7 L 512/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0696
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bewerber hat Anspruch auf ermessenfehlerfreie Ausschlussentscheidung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2014 - 4 B 548/14

Der (öffentliche) Veranstalter kann den freien Marktzugang beschränken, indem er aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Teilnehmer ausschließt. Der Bewerber hat jedoch einen Anspruch darauf, dass der Veranstalter die ihm damit eingeräumte Ausschlussbefugnis ermessenfehlerfrei ausübt.

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VPRRS 2014, 0461
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Hohe Hürden für eine vergaberechtsfreie Nachtragsbeauftragung!

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2014 - VK 2-47/14

1. Das Tatbestandsmerkmal "unvorhergesehenes Ereignis" in § 3 EG Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 VOB/A 2012 bezieht sich auf die Leistungen desjenigen Unternehmens, welches mit den zusätzlichen Leistungen beauftragt werden soll. Ändert der Auftraggeber freiwillig seinen Bedarf, so ist das Erfordernis der hierfür benötigten Leistungen nicht "unvorhergesehen", sondern im Gegenteil gewollt.

2. Die zusätzlichen Leistungen müssen Voraussetzung für die Aus- und Fortführung der ursprünglich vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sein.

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VPRRS 2014, 0456
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Mehrvertretungsgebühr bei Auftraggebergemeinschaft?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.04.2014 - 2 Verg 5/12

1. Der Senat kann offen lassen, ob es in keinem Fall der anwaltlichen Vertretung einer Bietergemeinschaft bzw. einer Auftraggebergemeinschaft in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt ist, eine Mehrvertretungsgebühr in Ansatz zu bringen.*)

2. Jedenfalls dann, wenn mehrere öffentliche Auftraggeber ausdrücklich vertraglich vereinbaren, zum Zwecke der Durchführung eines gemeinsamen Beschaffungsvorgangs zu kooperieren (hier: Verkehrsvertrag mit gebietsübergreifendem Streckennetz), und hierzu einem Auftraggeber die ausschließliche Vertretung der im Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren unter Auferlegung der alleinigen Haftung für etwaige Verfahrensfehler übertragen, kommt eine Erhöhung der gesetzlichen Gebühren um eine Mehrvertretungsgebühr i.S. von VV Nr. 1008 RVG nicht in Betracht.*)

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VPRRS 2014, 0440
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Aufwendungen vor der Vergabekammer werden nicht vom OLG festgesetzt!

OLG Dresden, Beschluss vom 18.06.2014 - Verg 8/11

Die den Beteiligten im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen sind nicht vom Oberlandesgericht festzusetzen.

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VPRRS 2014, 0442
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Geschäftsgebühr ist auch bei Stundenhonorar auf Verfahrensgebühr anzurechnen!

BGH, Beschluss vom 17.06.2014 - X ZB 8/13

Die für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrte Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens auch dann anzurechnen, wenn der anwaltliche Vertreter des Erstattungsberechtigten für diesen auf der Grundlage einer Stundenhonorarvereinbarung tätig geworden ist.*)

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VPRRS 2014, 0435
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot unklar: Auslegung vor Aufklärung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 29.04.2014 - 1 Verg 4/13

1. Das von § 25 VOB/A 2006 (jetzt: § 16 VOB/A 2012) vorgegebene Prüfungsschema, in die nächstfolgende Wertungsstufe erst nach Abschluss der vorangegangenen überzugehen, schließt nicht aus, dass übersehene oder erst später bekannt gewordene Mängel nachträglich berücksichtigt werden dürfen. Das gilt auch dann, wenn im Nachhinein Bedenken zur Identität des Bieters aufkommen.

2. Die Angebote müssen von Anfang an die Identität des Bieters erkennen lassen. Dies gilt für Einzelbieter wie für Bietergemeinschaften. Bei Unklarheiten ist durch Auslegung aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat.

3. Eine Aufklärung des Angebotsinhalts kommt erst in Betracht, wenn sich die Zweifel nicht im Wege der Auslegung klären lassen.

4. Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs im Vergabenachprüfungsverfahren verlangt nicht, dass das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Einwendungen eingeht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht auch ohne ausdrückliche Erwähnung jeder Einzelheit das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in seine Erwägungen einbezogen hat.




VPRRS 2014, 0434
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
De-facto-Vergabe: Vereitelung effektiven Rechtsschutzes

VK Hamburg, Beschluss vom 25.06.2014 - VgK FB 3/14

Ist der Zuschlag im Rahmen einer de-facto-Vergabe bereits erteilt, kann nur ihre Unwirksamkeit festgestellt werden. Die Ausführung des unwirksamen Auftrags lässt sich im Wege des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes indes nicht mehr verhindern.

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VPRRS 2014, 0412
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenentscheidung nach Erledigung: Keine Klärung schwieriger Rechtsfragen!

VK Saarland, Beschluss vom 24.02.2014 - 3 VK 2/2013

1. Die Kostenentscheidung nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ist eine Ermessensentscheidung, bei der im Allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwarten gewesene Ausgang des Nachprüfungsverfahrens den Ausschlag gibt. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der sie auch im Falle einer Sachentscheidung der Vergabekammer zu tragen gehabt hätte.*)

2. Es ist sachgerecht, davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten noch weiter abzuhandeln.*)

3. Weiterer Vortrag im Anschluss an eine mündliche Verhandlung kann nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB unbeachtet bleiben, wenn den Beteiligten eine Ausschlussfrist für die Einreichung weiteren Sachvortrags gesetzt worden war, die mit Ablauf der mündlichen Verhandlung, in der kein weiterer Schriftsatznachlass gewährt worden ist, wirksam wurde.*)

4. Auch wenn die Antragsgegnerin mit Ihrem Vorgehen nach der mündlichen Verhandlung vermeintlich und freiwillig einem hilfsweise gestellten Antrag der Antragstellerin nachgekommen ist, so muss dieser nicht unbedingt ursächlich für den vermeintlichen Erfolg gewesen sein, z. B. weil er nach Auffassung der Kammer schon mangels Zulässigkeit nicht zu dem angestrebten Erfolg hätte führen können.*)

5. Eine Heranziehung von § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB auf die Erstattung von notwendigen Aufwendungen ist ausgeschlossen.*)

6. Für einen prozessualen Erstattungsanspruch eines Beteiligten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens fehlt es im Falle der "anderweitigen Erledigung" an einer Anspruchsgrundlage im GWB.*)

7. Landesrechtliche Regelungen, die eine Überbürdung der notwendigen Auslagen vorsehen (z. B. § 80 Abs. 1 Satz 5 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz - siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Verg 1/08), sind nach der Neuregelung des § 128 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nicht mehr anwendbar.*)

8. Eine Besorgnis der Befangenheit besteht dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung eines Amtsträgers zu rechtfertigen. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden.*)

9. Befangenheit setzt mehr als nur eine Zugehörigkeit des vermeintlich befangenen Kammermitglieds zur gleichen öffentlich-rechtlichen Körperschaft - jedoch mit gänzlich anderem Zuständigkeitsbereich - voraus.*)

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VPRRS 2014, 0411
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenentscheidung nach Erledigung: Keine Klärung schwieriger Rechtsfragen!

VK Saarland, Beschluss vom 24.02.2014 - 3 VK 02/2013

1. Die Kostenentscheidung nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ist eine Ermessensentscheidung, bei der im Allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwarten gewesene Ausgang des Nachprüfungsverfahrens den Ausschlag gibt. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der sie auch im Falle einer Sachentscheidung der Vergabekammer zu tragen gehabt hätte.*)

2. Es ist sachgerecht, davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten noch weiter abzuhandeln.*)

3. Weiterer Vortrag im Anschluss an eine mündliche Verhandlung kann nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB unbeachtet bleiben, wenn den Beteiligten eine Ausschlussfrist für die Einreichung weiteren Sachvortrags gesetzt worden war, die mit Ablauf der mündlichen Verhandlung, in der kein weiterer Schriftsatznachlass gewährt worden ist, wirksam wurde.*)

4. Auch wenn die Antragsgegnerin mit Ihrem Vorgehen nach der mündlichen Verhandlung vermeintlich und freiwillig einem hilfsweise gestellten Antrag der Antragstellerin nachgekommen ist, so muss dieser nicht unbedingt ursächlich für den vermeintlichen Erfolg gewesen sein, z. B. weil er nach Auffassung der Kammer schon mangels Zulässigkeit nicht zu dem angestrebten Erfolg hätte führen können.*)

5. Eine Heranziehung von § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB auf die Erstattung von notwendigen Aufwendungen ist ausgeschlossen.*)

6. Für einen prozessualen Erstattungsanspruch eines Beteiligten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens fehlt es im Falle der „anderweitigen Erledigung“ an einer Anspruchsgrundlage im GWB.*)

7. Landesrechtliche Regelungen, die eine Überbürdung der notwendigen Auslagen vorsehen (z. B. § 80 Abs. 1 Satz 5 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz - siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Verg 1/08), sind nach der Neuregelung des § 128 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nicht mehr anwendbar.*)

8. Eine Besorgnis der Befangenheit besteht dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung eines Amtsträgers zu rechtfertigen. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden.*)

9. Befangenheit setzt mehr als nur eine Zugehörigkeit des vermeintlich befangenen Kammermitglieds zur gleichen öffentlich-rechtlichen Körperschaft - jedoch mit gänzlich anderem Zuständigkeitsbereich - voraus.*)

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VPRRS 2014, 0399
DienstleistungenDienstleistungen
Wann wird gegen das Verbot der Doppelvergabe eines Rahmenvertrags verstoßen?

VK Bund, Beschluss vom 28.05.2014 - VK 2-35/14

1. Zur Frage, wann eine Ausschreibung gegen das Verbot der Doppelvergabe eines Rahmenvertrags verstößt.

2. Der Auftraggeber des Vergabeverfahrens ist einer der Verfahrensbeteiligten und als solcher der im Vergabenachprüfungsverfahren zu benennende Antragsgegner. Auch wenn ausweislich der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ein Dritter als Vergabestelle für den Auftraggeber benannt wird, ist der Nachprüfungsantrag gegen den Auftraggeber zu richten. Die Vergabestelle ist nicht am Nachprüfungsverfahren beteiligt.

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VPRRS 2014, 0385
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Das eigenwirtschaftliche Verfahren ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.02.2014 - VgK-01/2014

Die Frage des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre kann nicht Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein, weil das eigenwirtschaftliche Verfahren kein öffentlicher Auftrag ist.

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VPRRS 2014, 0358
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DienstleistungenDienstleistungen
Entscheidung über Aufteilung in Teilaufträge ist sorgfältig zu dokumentieren!

VK Hessen, Beschluss vom 06.02.2014 - 69d-VK-54/2013

1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Lose in einem Auftragswert von bis zu 20% des gesamten Auftragswerts aus einer europaweiten Ausschreibung auszuklammern und nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben.

2. An die Entscheidung, welche Lose er dem 20%-Kontingent zuschlägt, ist der Auftraggeber gebunden. Die Zuordnung der Lose zu den unterschiedlichen Kontingenten und die ihr zugrundeliegenden Berechnungen sind deshalb in der Vergabeakte sorgfältig zu dokumentieren. Fehlt es an einer ausdrücklichen, für die Bieter erkennbaren Zuordnung, unterliegt die Ausschreibung sämtlicher Lose dem Kartellvergaberecht und dem Primärrechtsschutz der Oberschwellenvergaben.

3. Von jedem Bieter ist zu erwarten, dass er die Vergabeunterlagen sogfältig liest und Widersprüchlichkeiten nachgeht.

4. Kann ein Bieter ohne weiteres erkennen, dass aufgrund des von ihm unterbreiteten Angebots der maßgebliche Schwellenwert überschritten wird und die Angabe der Auftraggebers, keine nationale Vergabe vorzunehmen, unzutreffend ist, muss er dies unverzüglich rügen.

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VPRRS 2014, 0643
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DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis ohne Chance auf Zuschlagserteilung!

VK Hessen, Beschluss vom 13.12.2013 - 69d-VK-32/2013

1. Nach § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in eigenen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vorschriften des Vergaberechts geltend macht.

2. Ein weiteres Element bei der Prüfung der Antragsbefugnis ist die nach § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB gebotene Darlegung eines durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften bereits entstandenen oder drohenden Schadens, der durch den jeweils in Rede stehenden Vergaberechtverstoß verursacht worden sein muss. Nicht nur die Möglichkeit der Verletzung eines subjektiven Rechtes muss gegeben sein, sondern auch die Möglichkeit eines daraus resultierenden Schadens.

3. Der in § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB verwandte Schadensbegriff muss unter dem Gesichtspunkt des Primärrechtsschutzes betrachtet und ausgelegt werden. Der Schaden besteht darin, dass durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des den Antrag stellenden Bieters auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können. Entscheidend für das Vorliegen einer Antragsbefugnis und damit für die Gewähr von Primärrechtsschutz ist mithin die Eignung der gerügten Vergaberechtsverstöße, eine solche Chancenbeeinträchtigung begründen zu können.

4. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages genügt der schlüssige Vortrag beziehungsweise die konkrete Behauptung des Antragstellers, dass sein Angebot wertbar sei, und er bei zutreffendem Vorgehen der Vergabestelle den Zuschlag erhalten müsse.

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VPRRS 2014, 0344
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Unionsrecht fordert effektiven Rechtsschutz im Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 08.05.2014 - Rs. C-161/13

1. Art. 1 Abs. 1 und 3 sowie Art. 2a Abs. 2 Unterabs. 4 Sektorenrechtsmittelrichtlinie 92/13/EWG sind dahin auszulegen, dass die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens im Hinblick auf die Aufhebung einer Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags erneut beginnen muss, wenn der Auftraggeber nach Erlass dieser Zuschlagsentscheidung, aber vor Vertragsunterzeichnung eine neue Entscheidung getroffen hat, die sich auf die Rechtmäßigkeit der Zuschlagsentscheidung auswirken kann. Diese Frist beginnt zum Zeitpunkt der Mitteilung der späteren Entscheidung an die Bieter oder, in Ermangelung einer solchen Mitteilung, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bieter von dieser Entscheidung Kenntnis erlangt haben.

2. Erlangt ein Bieter nach Ablauf der in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Nachprüfungsfrist Kenntnis von einer Unregelmäßigkeit, die vor Erlass der Entscheidung über die Auftragsvergabe begangen worden sein soll, steht ihm das Recht auf Nachprüfung dieser Entscheidung nur binnen dieser Frist zu, sofern das nationale Recht nicht ausdrücklich ein solches Recht im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet.

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VPRRS 2014, 0644
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nicht gefordertes Zertifikat vorgelegt: Kein Anspruch auf Ausschluss der anderen Bieter!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2014 - 1 VK 5/14

1. Legt der Bieter ein Zertifikat vor, weil der Auftraggeber einen bestimmten Nachweis gefordert hat, kann der Bieter nicht geltend machen, die anderen Bieter seinen auszuschließen, weil diese kein Zertifikat vorgelegt hätten. Denn ein geforderter Nachweis kann auch anders als durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden.

2. Ein übergangener Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlags hatte. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Bieter nicht substanziiert vortragen kann, dass die Angebote sämtlicher besserplatzierter Bieter zwingend auszuschließen gewesen wären.

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VPRRS 2014, 0332
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht gefordertes Zertifikat vorgelegt: Kein Anspruch auf Ausschluss der anderen Bieter!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2014 - 1 VK 05/14

1. Legt der Bieter ein Zertifikat vor, weil der Auftraggeber einen bestimmten Nachweis gefordert hat, kann der Bieter nicht geltend machen, die anderen Bieter seinen auszuschließen, weil diese kein Zertifikat vorgelegt hätten. Denn ein geforderter Nachweis kann auch anders als durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden.

2. Ein übergangener Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlags hatte. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Bieter nicht substanziiert vortragen kann, dass die Angebote sämtlicher besserplatzierter Bieter zwingend auszuschließen gewesen wären.

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VPRRS 2014, 0317
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NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage mit Verlängerungsoption: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - X ZB 12/13

Soll eine Dienstleistung nach den Vergabeunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg erbracht und der Vergabestelle darüber hinaus ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages eingeräumt werden, beträgt der Streitwert für das Nachprüfungsbeschwerdeverfahren 5% der auf die fest vorgesehene Laufzeit entfallenden, gegebenenfalls zu schätzenden Bruttoauftragssumme und 5% der im optional möglichen Zeitraum anfallenden Vergütung abzüglich eines der Ungewissheit der Vertragsverlängerung Rechnung tragenden Abschlags von regelmäßig 50%.*)

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VPRRS 2014, 0308
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Weitervollzug eines Vertrags während des Nachprüfungsverfahrens möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 VK LSA 15/13

(Ohne amtlichen Leistsatz)

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VPRRS 2014, 0305
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 VK 06/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0288
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabekammer bei Unterschwellenauftrag angegeben: Verfahrenskosten beim AG!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - Verg 11/13

1. Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast orientiert sich grundsätzlich an dem bei summarischer Prüfung voraussichtlichen Ausgang des Nachprüfungsverfahrens. Unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit kann von diesem Schema im begründeten Einzelfall jedoch abgewichen werden.

2. Mit der Ankündigung der Ausschreibung nach der VOL/A einschließlich der Benennung einer Vergabekammer als der für ein Nachprüfungsverfahren zuständigen Stelle setzt der Auftraggeber den Rechtsschein eines dem Vierten Teil des GWB unterliegenden Vergabeverfahrens. An der Setzung dieses Rechtsscheins muss sich der Auftraggeber festhalten lassen, wenn er vergaberechtswidrig eine vorherige Prüfung des einzuhaltenden Schwellenwerts unterlässt.

3. Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden.

4. Krankenhäuser im Sinne des § 98 Nr. 5 GWB sind neben den der medizinischen Akutversorgung verpflichteten Kliniken alle Einrichtungen, die auch der Erbringung medizinischer Versorgung dienen, wie dies bei Altenheimen der Fall ist.

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VPRRS 2014, 0287
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist ein Nachpüfungsantrag offensichtlich unzulässig?

VK Hessen, Beschluss vom 12.02.2014 - 69d-VK-55/2013

1. Die Vergabekammer kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie nach genauer Prüfung des Sach- und Rechtslage oder auch erst nach weiteren Ermittlungen zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages gelangt. In der Regel ist eine mündliche Verhandlung dann nicht durchzuführen, wenn die Unzulässigkeit des Antrages eindeutig ist und die mündliche Verhandlung daher keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn verspricht.*)

2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unzulässigkeit gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB.*)

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VPRRS 2014, 0283
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung: Was ist ein "anderer schwerwiegender Grund"?

BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13

1. Die Divergenzvorlage kann nur in denselben Grenzen auf Ausschnitte des Beschwerdeverfahrens beschränkt werden, in denen im Zivilprozess Teilurteile zulässig sind und die Zulassung der Revision wirksam beschränkt werden kann.*)

2. Bei der Vergabe von Bau- bzw. Instandsetzungsarbeiten an einer Bundesautobahn ist als öffentlicher Auftraggeber und Antragsgegner im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren das jeweils betroffene Land anzusehen, nicht die Bundesrepublik Deutschland.*)

3. Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, ist aufgrund einer umfassenden, alle für die Aufhebungsentscheidung maßgeblichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung zu entscheiden (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99, IBR 2001, 505).*)

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VPRRS 2004, 0647
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Einstellungsbeschluss

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 Verg 2/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0701
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
erledigt: Bieter erhält Kosten nicht erstattet!

OLG München, Beschluss vom 07.01.2014 - Verg 16/13

Auch dann, wenn die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auf einer Korrektur eines vergaberechtwidrigen Verhaltens der Vergabestelle beruht, kann der bei Stellung des Nachprüfungsantrags in seinen Rechten verletzte Bieter eine Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht erlangen.

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VPRRS 2014, 0275
DienstleistungenDienstleistungen
GFAW GmbH ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB!

VK Thüringen, Beschluss vom 28.02.2014 - 250-4003-1024/2013-E-003-EF

Die GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH ist als eine juristische Person des privaten Rechts, deren einziger Gesellschafter die Thüringer Aufbaubank, Anstalt des öffentlichen Rechts und deren alleiniger Gewährträger der Freistaat Thüringen (100%) ist, öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

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VPRRS 2014, 0271
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auf fehlende Glaubhaftigkeit muss das Gericht nicht hinweisen!

KG, Beschluss vom 14.03.2014 - Verg 10/13

1. Das Gericht ist wegen des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht gehalten, die Verfahrensbeteiligten vor seiner verfahrensabschließenden Sachentscheidung darauf hinzuweisen, dass es der Aussage von Zeugen voraussichtlich keinen hinreichenden Glauben schenken werde, und dass ihm Zweifel an der Echtheit vorgelegter Schriftstücke verbleiben dürften.*)

2. Im Beschwerdeverfahren sind die Anforderungen an die Bejahung einer Verletzung rechtlichen Gehörs im Sinne des Anhörungsrügenrechts nicht ausnahmsweise deshalb abzusenken, weil das Beschwerdeverfahren durch personelle Nichtbesetzung des zuständigen erstinstanzlichen Spruchkörpers faktisch selbst zur ersten Instanz wird und - wegen der Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde - zugleich zur letzten Instanz.*)

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VPRRS 2013, 1798
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DienstleistungenDienstleistungen
Rügefrist maximal eine Woche, in Ausnahmefällen höchstens zwei Wochen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.08.2013 - 2 VK 11/13

1. Die Vergabekammer ist für Überbrückungsmaßnahmen auf Grundlage von Art. 5 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 in analoger Anwendung des § 102 GWB sachlich zuständig).

2. Auch wenn es zur Auslösung der Rügepflicht nicht nur auf die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, sondern zusätzlich auch auf das Erkennen der rechtlichen Bedeutung, also der Vergaberechtswidrigkeit ankommt, kann eine Kenntnis auch insoweit dann unterstellt werden, wenn der Kenntnisstand beim Bieter (z.B. durch Verfahrenshinweise der Vergabestelle oder durch Beantwortung von Bieterfragen) einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss.

3. Selbst bei einem überdurchschnittlich komplexen Sachverhalt beträgt die Rügefrist anstelle der üblicherweise zuzubilligenden Frist von maximal einer Woche höchstens zwei Wochen.

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VPRRS 2014, 0262
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
NRW-Mindestlohnregelungen werden dem EuGH vorgelegt!

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.10.2013 - VK 18/13

Stehen Art. 56 AEUV und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder einer Vergabebedingung eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der zufolge ein Bieter, der einen bzw. den ausgeschriebenen öffentlichen Auftrag erhalten will,

(1.) sich verpflichten muss, dem zur Auftragsausführung eingesetzten Personal einen in der Rechtsvorschrift festgelegten Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen, und

(2.) einem eingesetzten oder in Aussicht genommenen Nachunternehmer eine ebensolche Verpflichtung auferlegen und dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen muss, wenn

(a) die Rechtsvorschrift eine solche Verpflichtung nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht aber auch die Erteilung privater Aufträge vorsieht, und

(b) der Nachunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig ist und die Arbeitnehmer des Nachunternehmers bei der Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich in dessen Heimatland tätig werden?*)

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VPRRS 2014, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch äußerst knappe Erklärungsfristen sind einzuhalten!

VK Arnsberg, Beschluss vom 24.01.2014 - VK 23/13

Auch eine grenzwertig knappe Erklärungsfrist nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A ist grundsätzlich einzuhalten, auch wenn die Dokumentation über das Aufklärungsgespräch und die darauf basierende Auftraggeberentscheidung lückenhaft ist. Diese Lückenhaftigkeit kann im begrenzten Rahmen im Verfahren geheilt werden.*)

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VPRRS 2014, 0248
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.11.2013 - 2 VK 13/13

1. Wird das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt, kommt eine Überbürdung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers auf die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht in Betracht.

2. Ist der Antragsgegner von Gebühren befreit, werden auch gegen etwaigen Beigeladenen keine Gebühren erhoben.

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VPRRS 2014, 0636
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Erfahrene Bieter müssen rechtswidrige Entscheidungen erkennen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.06.2013 - 2 VK 9/13

1. Auch für einen mit dem Vergaberecht nicht vertrauten Bieter muss sich die Frage der möglichen Rechtswidrigkeit einer Vergabeentscheidung aufdrängen, die nicht Ausführungen zur Gewichtung der im konkreten Fall ermittelten Wertungspunkte anhand des in der Ausschreibung benannten Wertungssystems enthält. Das gilt erst recht für einen im Vergaberecht erfahrenen Bieter.

2. Besteht eine Bietergemeinschaft aus zwei Gesellschaften, die personell enge Verflechtungen aufweisen, kommt eine Verlängerung der Rügefrist um drei Tage wegen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Bietergemeinschaft nicht in Betracht.

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