Vergabepraxis & -recht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1646 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0174![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 04.12.2006 - Verg 18/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0167
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
VK Bund, Beschluss vom 09.01.2013 - VK 2-140/12
Die Vergabe von Bauleistungen für die US-amerikanischen Truppen bzw. deren ziviles Gefolge fällt unter den Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB, denn es handelt sich um einen Auftrag aufgrund eines internationalen Abkommens im Zusammenhang mit der Stationierung von Truppen, für den besondere Verfahrensregeln gelten.
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VPRRS 2013, 0166
![Gesundheit Gesundheit](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2008 - Verg W 11/08
Für Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen sind ausschließlich die Sozialgerichte zuständig.
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VPRRS 2013, 0164
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
VK Saarland, Beschluss vom 27.01.2009 - 2 VK 01/2008
1. Geschäftsgebühr gemäß § 2 Abs. 2 RVG: Im Nachprüfungsverfahren ist wie im Widerspruchsverfahren (verwaltungsrechtlichen Vorverfahren) vor Zuerkennung des Gebührentatbestands Nr. 2300 RVG-VV stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Nr. 2301 RVG-VV vorliegen. Die Gebühr nach Nr. 2301 RVG-VV ist dann einschlägig, wenn die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten diese bereits im Vergabeverfahren vertreten haben.*)
2. Der Umstand, dass es sich bei einem Beteiligten um eine aus zwei Unternehmen bestehende Bietergemeinschaft handelt, kann nicht das Inansatzbringen einer Erhöhungsgebühr begründen. Auch im Nachprüfungsverfahren werden Bietergemeinschaften als ein einheitliches beteiligungsfähiges Unternehmen nach den §§ 107, Abs. 2 S. 1, 109 Abs. 1 GWB behandelt.*)
3. Der Festsetzung einer (zusätzlichen) Einigungsgebühr auf der Grundlage von Nr. 1000 RVG-VV für die Mitwirkung an einem im Vergabenachprüfungsverfahren geschlossenen Vergleich kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. Die anwaltliche Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer gehört zu den außergerichtlichen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren, deren Vergütung bereits im Teil 2 des VV abschließend geregelt ist.*)
4. Erstattungsfähig sind nur die Reisekosten, die im Rahmen einer fiktiven Betrachtung eines am Standort des Beteiligten ansässigen Rechtsanwaltes zu seinem Mandanten entstanden wären. Die Wegstrecke vom Standort eines am Verfahren Beteiligten zum Sitz der erkennenden Vergabekammer ist generell als eine Entfernung zu bewerten, die einem Antrag auf Reisekostenerstattung berechtigterweise zu Grunde gelegt werden kann. Den Beteiligten bleibt es selbstverständlich unbenommen, ihren Rechtsbeistand frei zu wählen. Sie haben jedoch die zusätzliche Kostenfolge ihrer Entscheidung selbst zu tragen. Ein Abwälzen dieser Verpflichtung auf den Gegner erscheint unbillig.*)
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VPRRS 2013, 0161
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2009 - Verg 17/09
Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen der Vergabekammer sind im Allgemeinen unzulässig. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch die Verfahrenshandlung der Vergabekammer irreparabel in seinen Rechten verletzt worden ist oder verletzt zu werden droht.
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VPRRS 2013, 0152
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2007 - Verg 8/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0151
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2007 - Verg 15/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0149
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2007 - Verg 18/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0147
![Gesundheit Gesundheit](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2007 - Verg W 18/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0141
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2008 - Verg 12/08
1. Der Beschluss der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht ist von dem dadurch beschwerten Verfahrensbeteiligten mit der Beschwerde anfechtbar.
2. Es ist Sache der Nachprüfungsstelle zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt, welches der begehrten Akteneinsicht unter Abwägung der Belange der Verfahrensbeteiligten entgegensteht. Zu diesem Zweck sind Nachprüfungsstelle die betreffenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3. Macht ein Verfahrensbeteiligter geltend, eine Unterlage enthalte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, hat er dies gegenüber der Nachprüfungsstelle näher zu begründen.
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VPRRS 2013, 0140
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - Verg 15/08
Einem Eilantrag gerichtet auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde mangelt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Zuschlagsverbot aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer kraft Gesetzes entweder bis zur Beschwerdeentscheidung oder bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts, mindestens aber bis zu einer erneuten Angebotswertung ohnehin andauert.
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VPRRS 2013, 0139
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 24/08
Die Entschließung der Vergabekammer im Falle der Ablehnung eines ihrer Mitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
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VPRRS 2013, 0138
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2008 - Verg 26/08
Die Angabe von eignungsbezogenen Merkmalen (hier: Unternehmenskennwerte und Fachkunde) als Zuschlagskriterien ist grundsätzlich nicht nur nach nationalem, sondern auch nach EG-Richtlinienrecht unstatthaft.
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VPRRS 2013, 0135
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
VK Thüringen, Beschluss vom 22.08.2011 - 250-4003.20-3457/2011-E-007-HBN
1. An die Darlegungen solcher Tatsachen, die die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags begründen sollen, sind grundsätzlich nur geringe Anforderungen zu stellen. Es reicht bereits ein Vortrag aus, der - als wahr unterstellt - dazu führt, dass eine Rechtsverletzung des Antragstellers zumindest als möglich erscheint.
2. Die bloße Behauptung des Antragstellers, der Preis im Angebot eines Mitbewerbers sei nicht auskömmlich, genügt den Anforderungen an die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nicht. Vielmehr muss der Antragsteller in einem solchen Fall auch darlegen, worin ihm ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Denn bei der Entscheidung in der Frage der fehlenden Angemessenheit des Angebotspreises handelt es sich grundsätzlich nicht um eine drittschützende Vorschrift.
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VPRRS 2013, 0134
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2008 - Verg 41/08
Ein Zuschlagsverbot aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer dauert entweder bis zur Beschwerdeentscheidung oder bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts, mindestens aber bis zu einer erneuten Angebotswertung. Infolgedessen ist ein auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gerichteter Eilantrag unzulässig.
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VPRRS 2013, 0133
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
VK Südbayern, Beschluss vom 08.07.2008 - Z3-3-3194-1-20-06/08
1. Wenn Bieter in Bezug auf die Ausschreibung eine Abrede - hier der Austausch von Einheitspreisen bei 26 von 65 Titeln - getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, sind deren Angebote von der Wertung zwingend auszuschließen. Öffentliche Auftraggeber haben ungesunde Begleiterscheinungen, wie z. B. Wettbewerb beschränkende Verhaltensweisen, zu bekämpfen.*)
2. Eine essentielle und unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe ist die Sicherstellung eines geheimen Wettbewerbs zwischen den beteiligten Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der konkurrierenden Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen anbietet, kommt überhaupt ein echter Wettbewerb zustande.*)
3. Eine den Wettbewerb beschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird.*)
4. Ob jedoch ein Fall des § 298 StGB vorliegt, ist für das Verfahren vor der Vergabekammer nicht relevant und somit nicht weiter aufzuklären.*)
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VPRRS 2013, 0132
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2008 - Verg 40/08
1. Für die Anfechtung von Vergabekammerentscheidungen sind nicht die Sozialgerichte zuständig, wenn es "fiskalische Hifsgeschäfte" geht, zu denen z.B. der Kauf von Büromaterial, Büroeinrichtungen, Gebäuden, Fahrzeugen, Telekommunikation usw. zählt.
2. Eine erfolgreiche Rüge führt nicht dazu, dass der Bieter die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Aufwendungen verlangen kann.
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VPRRS 2013, 0130
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2008 - Verg 8/08
Hat die Vergabekammer zutreffend eine Geschäftsgebühr von (mindestens) 2,0 für billig gehalten, kann die letztlich gewählte Geschäftsgebühr von 2,3 nicht als unbillig angesehen werden.
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VPRRS 2013, 0125
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 21/10
1. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages reicht es aus, wenn nach der Darstellung des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Unternehmens eine Verletzung eigner Rechte möglich erscheint. Die Antragsbefugnis kann einem Unternehmen nur dann fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt.
2. Hat ein Unternehmen kein Angebot eingereicht, hängt die Antragsbefugnis des Unternehmens davon ab, dass es darlegen kann, es sei durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Vorlage eines Angebots gehindert worden. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Auftraggeber und dem Mitbewerber noch nicht existiert hat.
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VPRRS 2013, 0122
![Gesundheit Gesundheit](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - X ZB 26/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0117
![Arzneimittel Arzneimittel](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.
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VPRRS 2013, 0116
![Arzneimittel Arzneimittel](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.
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VPRRS 2013, 0114
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2010 - Verg 62/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0113
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009 - Verg 71/08
Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG ist unter Anwendung des Faktors 1,3 festzusetzen, wenn die die Tätigkeit des anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer weder umfangreich noch schwierig war.
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VPRRS 2013, 0112
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - Verg 16/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0110
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 22.03.2010 - Verg 20/09
1. Der der Streitwert für ein sofortiges Beschwerdeverfahren beträgt nach § 50 Abs. 2 GKG in Vergabesachen 5% der Bruttoauftragssumme. Dieser Wert auch für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer heranzuziehen ist.
2. Bruttoauftragssumme ist der Wert des sachlich rechtlichen Auftrags; hilfsweise oder regelmäßig kann auch die Bruttoangebotssumme der Berechnung zugrunde gelegt werden.
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VPRRS 2013, 0106
![Gesundheit Gesundheit](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.05.2010 - L 21 KR 45/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0104
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 69/08
1. Der Begriff des öffentlichen Bauauftrags erfasst auch einen entgeltlichen Vertrag über Aushub und Verfüllarbeiten. Das gilt auch, wenn der Auftrag auch die Entsorgung von Ausfüllungsmaterial (Bauschutt) beinhaltet, diese Dienstleistungselemente jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
2. Die Pflicht des öffentlichen Aufraggebers, ein auf erste Sicht ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen, hat bieterschützenden Charakter zugunsten des Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Gesamtpreises von einem Ausschluss bedroht wird. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A entfaltet jedoch keine bieterschützende Wirkung zugunsten eines (lediglich) konkurrierenden Bieters.
3. Erkennt der Antragsteller einen Rechtsverstoß erst im Nachprüfungsverfahren, besteht gegenüber dem Auftraggeber keine Rügeobliegenheit.
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VPRRS 2013, 0099
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2009 - Verg 11/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0098
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2009 - Verg 7/09
Richtiger Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren ist der (in den Vergabeunterlagen benannte) Auftraggeber, nicht die Vergabestelle.
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VPRRS 2013, 0097
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2009 - Verg 22/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0095
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
KG, Beschluss vom 02.12.2009 - 2 Verg 8/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0094
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2010 - Verg 49/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0092
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2009 - Verg 47/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0090
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 19.01.2010 - Verg 1/10
Art. 14 Abs. 1 Satz 4 Bayerisches Kostengesetz ist für Nachprüfungsverfahren analog anzuwenden, so dass die Nichtzahlung oder nicht fristgerechte Zahlung des von der Vergabekammer angeforderten Kostenvorschusses nicht als Rücknahme des Nachprüfungsantrags behandelt werden kann.*)
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VPRRS 2013, 0089
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010 - Verg 1/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0088
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2010 - Verg 18/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0087
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2010 - Verg 7/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0084
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2010 - Verg W 10/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0083
![Bau & Immobilien Bau & Immobilien](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2010 - Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0082
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2010 - 11 Verg 3/10
Die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber ist nicht schematisch, sondern stets auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des einzelnen Falles zu entscheiden. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörenden Vergaberegeln, wird im Allgemeinen mehr dafür sprechen, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
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VPRRS 2013, 0078
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg W 5/09
Ein Mangel in der Dokumentation eines Vergabeverfahrens führt dazu, dass bei allen Vorgängen, deren Rekonstruktion misslingt bzw. mit Zweifeln behaftet bleibt, der Bewertung des Vergabeverfahrens diejenige tatsächliche Alternative zugrunde zu legen ist, die nach dem unstreitigen Vorbringen und dem schlüssigen Vorbringen des Antragstellers möglich erscheint.
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VPRRS 2013, 0071
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
KG, Urteil vom 22.10.2010 - 21 U 143/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0070
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2010 - 1 Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0069
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2010 - 1 Verg 2/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0066
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2012 - Verg 65/11
1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann isoliert mit der Beschwerde angegriffen werden.
2. Bei einer dem gestellten Antrag und der Intention des Antragstellers nicht entsprechenden Entscheidung ist ein Teilunterliegen in der Sache anzunehmen.
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VPRRS 2013, 0065
![Dienstleistungen Dienstleistungen](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012 - Verg 9/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0064
![Gesundheit Gesundheit](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 7/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0062
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2012 - Verg 8/11
Der Kostengläubiger kann für das Verfahren vor der Vergabekammer nur die Geschäftsgebühr nach Nrn. 2300 ff. VV RVG anmelden.
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VPRRS 2013, 0059
![Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsverfahren](/include/css/vpr-online/zielgrp8/8gr.jpg)
VK Nordbayern, Beschluss vom 25.10.2012 - 21.VK-3194-28/12
Ist gegen den Beschluss der Vergabekammer eine sofortige Beschwerde vor dem Oberlandesgericht rechtshängig, scheidet eine parallele Überprüfung des Streitgegenstandes durch die Vergabekammer aus.
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