Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
423 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2005, 0115OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 Verg 25/04
Sind bei einer Ausschreibung Nebenangebote und Alternativvorschläge nicht zugelassen und erhebt ein Bieter innerhalb der Angebotsfrist - erfolglos - die Rüge, dass aufgrund einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung ("technisch und lizenzrechtlich unhaltbar") die Abgabe eines Hauptangebotes nicht möglich sei, so macht dies gleichwohl nach Fortführung des Vergabeverfahrens und Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagerteilung die Rüge der vermeintlich fehlerhaften Wertung der Hauptangebote nicht entbehrlich.*)
VolltextVPRRS 2005, 0114
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 Verg 22/04
1. Die Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge eines vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes bezieht sich nicht nur auf die Absendung der Rüge, sondern auch auf die Wahl des Absendemittels. Eine schuldhafte Verzögerung i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB i.V.m. § 121 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt auch vor, wenn der Bieter nicht diejenige Form der Übermittlung wählt, die im Einzelfall geboten ist, um den berechtigten Interessen der anderen Beteiligten des Vergabeverfahrens an einer möglichst schnellen Klärung vermeintlicher Vergabefehler Rechnung zu tragen.*)
2. Es kann geboten sein, eine Rüge nicht auf dem einfachen Postwege, sondern per Telefax oder in einer anderen beschleunigten Form zu übermitteln (z.B. Eilbrief, Bote, elektronische Post). Ein solcher Fall ist jedenfalls dann gegeben, wenn seit dem Zugang von Informationen, aus denen letztlich auf den vermeintlichen Vergabemangel geschlossen wird, annähernd zwei Wochen vergangen sind, wenn außerdem der Ablauf der Frist des § 13 Satz 5 VgV bei Absendung der Rügeschrift kurz bevorsteht und anzunehmen ist, dass die Übermittlung per Post zu einer Verzögerung des Zugangs der Rügeschrift um mehrere Tagen führen wird.*)
VolltextVPRRS 2005, 0020
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2004 - 11 Verg 15/04
Die Formulierung der Rüge als "Hinweis gegenüber der Vergabestelle" ist möglich, jedoch muss nach dem objektiven Empfängerhorizont zumindest durch Auslegung eindeutig erkennbar sein, dass nicht nur eine Anregung zur Optimierung eines Vergabeverfahrens gegeben werden soll, sondern ein Rechtsfehler geltend gemacht wird.
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VPRRS 2004, 0594BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 22/04
Eine Rüge acht Tage nach Zugang des Schreibens gemäß § 13 VgV kann noch unverzüglich sein, wenn der Bieter in der Zwischenzeit Ermittlungen tatsächlicher Art vornimmt und, um eine ausreichend sichere rechtliche Schlussfolgerung ziehen zu können, auch rechtlichen Rat einholen muss.*)
VolltextVPRRS 2004, 0426
VK Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2002 - 203-VgK-24/2002
1. Der Einstufung als Sektorenauftraggeber steht es nicht entgegen, dass dem Auftraggeber vom Land Niedersachsen keine hoheitlichen Funktionen oder Aufgaben übertragen wurden. § 98 Nr. 4, 1. Alternative GWB erfasst vielmehr solche Sektorenunternehmen, die aufgrund besonderer oder ausschließlicher Rechte tätig sind.
2. Die parallele Übersendung des Antragsschriftsatzes an den Auftraggeber ersetzt die unverzügliche Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB nicht.
VolltextVPRRS 2004, 0357
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 6/04
Bei einer Rüge wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung ist die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren stets zu bejahen.
Allerdings ist die Rüge unbegründet, soweit aus der Ausschreibung unproblematisch hervorgeht, welche Leistung in welcher Form gefordert wird und keine Restbereiche verbleiben, die von der Vergabestelle nicht schon klar umrissen wurden.
VolltextVPRRS 2004, 0237
OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - WVerg 0001/04
1. Für die Bestimmung der Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB sind die Umstände des konkreten Falles entscheidend. Dabei ist die Ausschöpfung eines maximalen Zeitraums von zwei Wochen seltenen Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine ungewöhnlich schwierige Sach- oder Rechtslage einen entsprechend zeitaufwendigen Prüfungsbedarf des Bieters, ggf. unter Einschaltung externer Berater, notwendig verursacht.*)
2. Fehlt es in einem Vergabeverfahren nach VOL/A in einem Angebot an mit den Vergabeunterlagen zulässigerweise geforderten und für die Wettbewerbsposition des Bieters erheblichen Angaben, so wird es im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle im Regelfall nur entsprechen, das Angebot von der Wertung auszuschließen ("Ermessensreduzierung auf Null").*)
3. Eine Vergabestelle, die mehrere Wertungskriterien ohne Angabe einer Wertungsgewichtung, aber verbunden mit dem Hinweis bekannt gibt, dass sich aus der Reihenfolge keine Wertungsrangfolge ergebe, ist, wenn sich dies nicht nach Maßgabe des Empfängerhorizonts der Bieter als allein sachgerecht darstellt, nicht ohne weiteres verpflichtet, in der Wertung allen Kriterien das rechnerisch gleiche Gewicht beizumessen.*)
4. Die Vergabenachprüfungsorgane sind wegen des auf den Schutz subjektiver Bieterrechte ausgerichteten Charakters des Vergabekontrollverfahrens nicht befugt, von Amts wegen ihrer Entscheidung solche Vergabeverstöße zugrunde zu legen, die den antragstellenden Bieter - etwa mangels Antragsbefugnis - nicht in seinen Rechten verletzt haben könnten.*)
VolltextVPRRS 2004, 0100
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003 - Verg 49/03
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
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VPRRS 2003, 0578OLG Naumburg, Beschluss vom 21.08.2003 - 1 Verg 12/03
1. Die Rügefrist nach § 107 Abs. 1 S. 3 GWB beginnt bereits dann, wenn der Bieter Kenntnis von einem Sachverhalt hat, der aus seiner subjektiven Sicht den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und es als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.*)
2. Die - subjektiv für erforderlich gehaltene - Beschaffung von Beweismitteln für ein mögliches späteres vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren hat keinen (hinaus schiebenden) Einfluss auf den Beginn der Rügefrist.*)
VolltextVPRRS 2003, 0573
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2003 - Verg 24/03
Ein Bieterausschluss mit der Begründung, der Bieter habe die Angaben über die Nachunternehmerleistungen nicht schon im Angebot vorgelegt oder nur unvollständig nachgereicht, ist unzulässig.
VolltextVPRRS 2003, 0714
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - Verg 14/03
1. Mit der Rüge muss der Bieter ein bestimmtes Verhalten des öffentlichen Auftraggebers als vergaberechtswidrig beanstanden.
2. Der Begriff „Rüge“ muss nicht verwendet werden. Erforderlich ist aber, dass ein bestimmtes, konkret zu bezeichnendes Verhalten des Auftraggebers im Vergabeverfahren benannt und als vergaberechtsfehlerhaft getadelt wird.
VolltextVPRRS 2003, 0329
OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 4/00
Durch den Verweis des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB auf § 97 Abs. 7 GWB wird klargestellt, dass nicht jede Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gerügt werden kann. Erforderlich ist, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, dass sich die Rüge auf eine Verletzung der Rechte, die dem Antragsteller im Vergabeverfahren zustehen, bezieht.
VolltextVPRRS 2003, 0319
OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 4/2000
Durch den Verweis des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB auf § 97 Abs. 7 GWB wird klargestellt, dass nicht jede Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gerügt werden kann. Erforderlich ist, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, dass sich die Rüge auf eine Verletzung der Rechte, die dem Antragsteller im Vergabeverfahren zustehen, bezieht.
VolltextVPRRS 2003, 0297
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2000 - Verg 17/00
Dem Antragsteller ist im allgemeinen zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen, nachdem er von den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt und zumindest die laienhafte rechtliche Wertung vorgenommen hat, daß es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.
VolltextVPRRS 2003, 0295
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2000 - Verg 9/00
1. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, daß der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muß und daher auch in einem Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf.
2. Kommen darüber hinaus weitere - nicht einfach gelagerte - Rechtsfragen, namentlich solche des Nachprüfungsverfahrens, hinzu, wird dem öffentlichen Auftraggeber oftmals die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten als "notwendig" zuzubilligen sein, wobei keine kleinliche Beurteilung angezeigt ist.
VolltextVPRRS 2003, 0236
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2003 - Verg 57/02
Die Rügeobliegenheit entsteht erst bei einem von dem Bieter erkannten Verstoß des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren.
VolltextVPRRS 2003, 0182
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000 - Verg 6/00
Die "Erkennbarkeit" einer Gefahrenlage, daß der Auftraggeber - nach ordnungsgemäßem Beginn des Vergabeverfahren - in dessen weiterem Verlauf wiederum einen Vergaberegelverstoß, der ihm schon bei früheren vergleichbaren Vergabeverfahren unterlaufen war, begehen könnte, wird durch § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nach seinem Wortlaut und Sinn nicht erfaßt. Demzufolge kann die Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB erst einsetzen, wenn ein Bieter von der Art und Weise der Durchführung einer Loslimitierung erfährt.
VolltextVPRRS 2003, 0174
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2000 - Verg 1/00
Zur Frage, welchen formalen und inhaltlichen Anforderungen eine Rüge im Sinn des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zu entsprechen hat und unter welchen Voraussetzungen sie "unverzüglich" erfolgt ist.
VolltextVPRRS 2003, 0169
KG, Beschluss vom 11.07.2000 - KartVerg 7/00
Es ist nicht angezeigt, die Rügemöglichkeit abweichend vom Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 2 GWB bis zum Ablauf der nachträglich verlängerten Angebotsfrist zu erhalten.
VolltextVPRRS 2003, 0071
OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0006/01
Das Rügerecht ist, wenn eine zuvor erhobene Rüge zurückgenommen wurde, nicht zwingend verwirkt. Eine nochmalige Rüge muss jedenfalls innerhalb der Rügefrist erhoben werden.
VolltextOnline seit 2002
VPRRS 2002, 0282OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002 - Verg W 8/02
Ein Verband kann nur dann wirksam im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB rügen, wenn die Rüge für einen namentlich benannten Bieter ausgesprochen wird.
VolltextVPRRS 2002, 0027
OLG Rostock, Beschluss vom 06.06.2001 - 17 W 6/01
Stellt ein Architektenbüro bei Durchsicht der vom Auftraggeber übersandten Aufgabenbeschreibung fest, dass für die Ausarbeitung der geforderten Angebotsunterlagen nur eine Pauschalvergütung festgesetzt wurde, obwohl bereits im Bewerbungsverfahren nach der HOAI zu vergütende Leistungen verlangt werden, und rügt er diesen möglichen Vergabefehler nicht unverzüglich, ist ein anschließendes Nachprüfungsverfahren unzulässig.
VolltextOnline seit 2001
VPRRS 2001, 0022VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2000 - VK 22/00
1. Ein Bieter, der einen Fehler im Vergabeverfahren erkennt, muss dem Auftraggeber die Gelegenheit geben, diesen Fehler zu korrigieren. Die Möglichkeit einer Fehlerkorrektur setzt auf Seiten des Auftraggebers zwingend voraus, dass das Unternehmen den festgestellten Verstoß hinreichend präzisiert.
2. Die Rüge muss so hinreichend bestimmt sein, dass die Vergabestelle in die Lage versetzt wird, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu beheben. Der pauschale Hinweis, sie habe gegen Vergabevorschriften verstoßen, entspricht diesen Anforderungen nicht.
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