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Sachgebiet: Arzneimittel

193 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0105
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Bewertung der Konformität der Angebote: Auftraggeber hat weites Ermessen!

EuG, Urteil vom 18.03.2015 - Rs. T-30/12

1. Der öffentliche Auftraggeber verfügt bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen. Insoweit muss sich die Kontrolle durch das Gericht auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet worden sind, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt.

2. In einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags, in dem der Bieter den Zuschlag erhält, dessen Angebot den administrativen und technischen Anforderungen entspricht und das preisgünstigste ist, beschränkt der öffentliche Auftraggeber sein Ermessen hinsichtlich der Erteilung des Zuschlags auf das Angebot, das unter den anforderungsgerechten Angeboten das preisgünstigste ist. Jedoch bleibt sein Ermessen in Bezug auf die Bewertung der Konformität der abgegebenen Angebote, insbesondere der hierzu vorgelegten Unterlagen, notwendigerweise ein weites Ermessen.

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VPRRS 2015, 0069
ArzneimittelArzneimittel
Formelle Angebotsmängel im Verhandlungsverfahren: Ausschluss zulässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2014 - 2 VK LSA 03/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2015, 0047
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Formelle Angebotsmängel im Verhandlungsverfahren: Ausschluss zulässig?

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 Verg 5/14

1. Der Ausschluss eines Bewerbers wegen eines bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegten Eignungsnachweises (hier: Erfüllung der Voraussetzungen für eine Genehmigung des ausgeschriebenen Apothekenvertrages) setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber bereits in der Vergabebekanntmachung eindeutig die Vorlage dieses Nachweises mit dem Teilnahmeantrag verlangt hat.*)

2. Hat der öffentliche Auftraggeber einen Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, so ist es ihm verwehrt, nachträglich dessen Eignung auf gleichbleibender tatsächlicher Grundlage abweichend zu bewerten.*)

3. Vorschriften über den Ausschluss von Angeboten wegen formeller Mängel können im Verhandlungsverfahren grundsätzlich nur auf das sog. letztverbindliche Angebot entsprechend angewandt werden. Eine Vorverlegung der Wirkungen des § 19 EG Abs. 3 lit. d) VOL/A kommt in Betracht, wenn der Auftraggeber den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe indikativer Angebote für bestimmte Angebotsbestandteile bereits Ausschlussfristen setzt und ein Bieter diese in den Ausschreibungsunterlagen bestimmte Ausschlussfrist nicht wahrt.*)

4. Ein zur Aufhebung Anlass gebendes Fehlverhalten des öffentlichen Auftraggebers genügt nicht ohne weiteres für die Annahme eines anderen schwerwiegenden Grundes für die Aufhebung i.S. von § 20 EG Abs. 1 lit. d) VOL/A.*)

5. Ein Bieter muss die Aufhebung einer Ausschreibung grundsätzlich nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen für das Vergaberegime aufgeführten Gründe gedeckt und deshalb von vornherein rechtmäßig ist.*)

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VPRRS 2015, 0019
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Arneimittelreimport möglich: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.12.2013 - 15 Verg 6/13

1. Der Auftraggeber darf einen Arzneimittel-Rabattvertrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn das Arzneimittel nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden kann. Diese Voraussetzungen liegen nur bei einem Arzneimitteln vor, für das es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt.

2. Besteht bei der Belieferung von Apotheken (und ggf. Großhändler) mit einem bestimmten Arzneimittel aber ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller und (Re-)Importeuren, ist eine Auftragsvergabe an den Hersteller in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme am Wettbewerb nicht zulässig.

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0677
ArzneimittelArzneimittel
Arneimittelreimport möglich: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.12.2013 - 15 Verg 8/13

1. Der Auftraggeber darf einen Arzneimittel-Rabattvertrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn das Arzneimittel nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden kann. Diese Voraussetzungen liegen nur bei einem Arzneimitteln vor, für das es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt.

2. Besteht bei der Belieferung von Apotheken (und ggf. Großhändler) mit einem bestimmten Arzneimittel aber ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller und (Re-)Importeuren, ist eine Auftragsvergabe an den Hersteller in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme am Wettbewerb nicht zulässig.

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VPRRS 2014, 0676
ArzneimittelArzneimittel
Arneimittelreimport möglich: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.12.2013 - 15 Verg 7/13

1. Der Auftraggeber darf einen Arzneimittel-Rabattvertrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn das Arzneimittel nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden kann. Diese Voraussetzungen liegen nur bei einem Arzneimitteln vor, für das es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt.

2. Besteht bei der Belieferung von Apotheken (und ggf. Großhändler) mit einem bestimmten Arzneimittel aber ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller und (Re-)Importeuren, ist eine Auftragsvergabe an den Hersteller in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme am Wettbewerb nicht zulässig.

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VPRRS 2014, 0519
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Zuschlag kann auch auf ein Unterkostenangebot erteilt werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 02.04.2014 - 1/SVK/005-14

1. Unterkostenangebote sind nicht per se unzulässig. Der Auftraggeber darf einen Zuschlag auch auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Anbieter auch zu diesem Preis zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können. Dem Auftraggeber steht dabei ein Prognosespielraum zur Verfügung. Der Auftraggeber hat die der Prognose zu Grunde gelegten Erwägungen sorgfältig zu dokumentieren.*)

2. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Werden Preisbestandteile auf andere Leistungspositionen verteilt und auf diese Weise "versteckt", werden die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise weder vollständig, noch zutreffend wiedergegeben und die Vergleichbarkeit der Angebote ist nicht mehr gegeben. Ein Angebot das solche Preisverlagerungen enthält, ist wegen unzulässiger Verlagerung von Preisbestandteilen vom Verfahren auszuschließen.*)

3. Ein Auftraggeber kann sich von Dritten Informationen zur Bewertung der Angebote verschaffen, die ihn in die Lage versetzen, die Angebote zu beurteilen. Allerdings bleibt er dennoch weiter in vollem Umfang für die Rechtmäßigkeit des Verfahrens verantwortlich. Insbesondere hat der öffentliche Auftraggeber mögliche Ausschlussgründe nachzuvollziehen und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage zu entscheiden und darf nicht die Mitwirkung an dem Vergabeverfahren auf das bloße "Abnicken" eines rechtsanwaltlichen Entscheidungsvorschlages beschränken.*)




VPRRS 2014, 0483
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Bestimmte Kosten in andere Positionen einkalkuliert: Angebotsausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 25.03.2014 - 1/SVK/006-14

1. Auch bei einem Rahmenvertrag, bei dem ein Gesamtpreis nicht angegeben wird, dürfen die einzelnen Kalkulationsgrößen nicht vollkommen unabhängig voneinander einer Angemessenheitsprüfung unterzogen werden.*)

2. Es begegnet keinen vergaberechtlichen Bedenken, wenn der Auftraggeber den Bietern vorab eine „Aufgreifschwelle“ mitteilt, bei deren Erreichen er die Angemessenheit der angebotenen Preise überprüfen will.*)

3. Die Bieter müssen zwar grundsätzlich in der Lage sein, auch kurzfristigen Aufklärungsverlangen des Auftraggebers fristgerecht Folge zu leisten. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Auftraggeber am 27. Dezember mit Fristsetzung bis zum 3. Januar ein Aufklärungsverlangen an eine im Angebot nicht benannte E-Mail Adresse sendet. Eine Verpflichtung, auf allen erdenklichen Kommunikationswegen für den Auftraggeber zur Verfügung zu stehen, besteht nicht.*)

4. Teilt ein Bieter mit, bestimmte Kosten in andere Positionen einkalkuliert zu haben, kann dies ein Missverhältnis von angebotenem Preis zur ausgeschriebenen Leistung auch bei einem Rahmenvertrag nicht begründen. Denn Maßstab dieser Prüfung ist stets das gesamte Angebot. Der Bieter ist dann aber wegen unzulässiger Verlagerung von Preisbestandteilen vom Verfahren auszuschließen.*)

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VPRRS 2014, 0485
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Forderung nach Verpflichtungserklärungen zu ILO-Kernarbeitsnormen zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 39/13

1. Die Forderung der Abgabe von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Förderung von Beruf und Familie zum Nachweis zur persönlichen Lage der Bieter ist vergaberechtswidrig.

2. Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen und zur Förderung von Beruf und Familie sind zusätzliche Bedingungen (Anforderungen) an die Auftragsausführung.

3. Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich der Bieter nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren durch Abgabe entsprechender Erklärungen verpflichtet. Verweigert er die Abgabe der geforderten Erklärung, ist sein Angebot von der Vergabe auszuschließen.

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VPRRS 2014, 0465
ArzneimittelArzneimittel
Spezielle Fachkunde in "Aufklärungsgespräch" abgeprüft: Zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 02.04.2014 - 1/SVK/004-14

1. Der Auftraggeber hat die zum Nachweis der Fachkunde von den Bietern vorzulegenden Unterlagen und Angaben bereits in der Bekanntmachung anzugeben. Versäumt er dies, ist es ihm verwehrt, die Eignung der Bieter in einem "Aufklärungsgespräch" zu überprüfen. Nach dem Sinn und Zweck des § 18 EG VOL/A sind nur punktuelle Unklarheiten aufklärbar, die sich aus den vorgelegten Erklärungen und Nachweisen oder anderen Erkenntnisquellen ergeben können.*)

2. Lädt der Auftraggeber zu einem "Aufklärungsgespräch", ohne dem Bieter mitzuteilen, dass Inhalt des Gespräches auch spezielle Fragen zur Fachkunde sein werden, kann er auf die Erkenntnisse des Gespräches jedenfalls eine Nichtberücksichtigung mit der Begründung der mangelnden Eignung nicht stützen. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber den Bieter zur Angemessenheit der angebotenen Preise befragt, ohne dies vorab mitgeteilt zu haben. Auch dann kann er die Feststellung, dass ein offenbares Missverhältnis von angebotenen Preisen zur ausgeschriebenen Leistung vorliege, auf die Erkenntnisse des Gespräches nicht stützen.*)

3. Auch bei einem Rahmenvertrag, bei dem ein Gesamtpreis nicht angegeben wird, dürfen die einzelnen Kalkulationsgrößen nicht vollkommen unabhängig voneinander einer Angemessenheitsprüfung unterzogen werden.*)

4. Es begegnet keinen vergaberechtlichen Bedenken, wenn der Auftraggeber den Bietern vorab eine "Aufgreifschwelle" mitteilt, bei deren Erreichen er die Angemessenheit der angebotenen Preise überprüfen will.*)

5. Unterkostenangebote sind nicht per se unzulässig. Der Auftraggeber darf den Zuschlag auf ein Angebot erteilen, bei dem zu erwarten ist, dass der Bieter den Auftrag ausschreibungskonform durchführen wird. Dem Auftraggeber steht dabei ein Prognosespielraum zur Verfügung. Der Auftraggeber hat diese Erwägungen sorgfältig zu dokumentieren.*)

6. Der Auftraggeber hat die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in eigener Verantwortung zu treffen und kann dies nicht auf einen Bevollmächtigten übertragen.*)

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VPRRS 2014, 0428
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Bieter einschlägig vorbestraft: Auftraggeber muss Zuverlässigkeit umfassend prüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.2013 - 2 VK LSA 22/13

1. Ein Bieter ist zuverlässig, wenn er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und aufgrund der Erfüllung früherer Verträge eine einwandfreie Ausführung erwarten lässt. Dabei ist sowohl auf persönliche als auch auf sachliche Umstände ebenso wie auf die Besonderheiten des jeweiligen Geschäftszweigs abzustellen.

2. Ein Apotheker, der wegen Betrugs im Zusammenhang mit solchen Leistungen, die auch Gegenstand der Ausschreibung sind, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist tendenziell als unzuverlässig anzusehen. Die Vergabestelle muss sich deshalb eingehend mit der Zuverlässigkeit des Bieters befassen und dies entsprechend dokumentieren.

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VPRRS 2014, 0321
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 53/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0320
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 52/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0310
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvertrag mit Lieferpflicht und Patientenbetreuungsprogramm ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2013 - 1 VK 20/13

1. Richtet sich der Beschaffungsbedarf eines öffentlichen Auftraggebers auf ein patentgeschütztes Produkt und kann ein Dritter aufgrund dieses Patentrechts die Leistung nur unter Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsrechts liefern, darf der Auftraggeber nur mit dem Patentinhaber verhandeln.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann seinen Beschaffungsbedarf an einem bestimmten Arzneimittel dergestalt definieren, dass zusätzlich zur Lieferpflicht auch ein Patientenbetreuungsprogramm verlangt wird.

3. Ein Rabattvertrag kann mit einer Lieferpflicht dergestalt verbunden werden, dass Bieter, deren Marktstrukturen keine ständige Lieferfähigkeit des Beschaffungsgegenstands gewährleisten, aus dem Verfahren auszuschließen sind.

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VPRRS 2014, 0312
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvertrag mit Lieferpflicht und Patientenbetreuungsprogramm ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2013 - 1 VK 22/13

1. Richtet sich der Beschaffungsbedarf eines öffentlichen Auftraggebers auf ein patentgeschütztes Produkt und kann ein Dritter aufgrund dieses Patentrechts die Leistung nur unter Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsrechts liefern, darf der Auftraggeber nur mit dem Patentinhaber verhandeln.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann seinen Beschaffungsbedarf an einem bestimmten Arzneimittel dergestalt definieren, dass zusätzlich zur Lieferpflicht auch ein Patientenbetreuungsprogramm verlangt wird.

3. Ein Rabattvertrag kann mit einer Lieferpflicht dergestalt verbunden werden, dass Bieter, deren Marktstrukturen keine ständige Lieferfähigkeit des Beschaffungsgegenstands gewährleisten, aus dem Verfahren auszuschließen sind.

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VPRRS 2014, 0311
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvertrag mit Lieferpflicht und Patientenbetreuungsprogramm ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2013 - 1 VK 21/13

1. Richtet sich der Beschaffungsbedarf eines öffentlichen Auftraggebers auf ein patentgeschütztes Produkt und kann ein Dritter aufgrund dieses Patentrechts die Leistung nur unter Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsrechts liefern, darf der Auftraggeber nur mit dem Patentinhaber verhandeln.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann seinen Beschaffungsbedarf an einem bestimmten Arzneimittel dergestalt definieren, dass zusätzlich zur Lieferpflicht auch ein Patientenbetreuungsprogramm verlangt wird.

3. Ein Rabattvertrag kann mit einer Lieferpflicht dergestalt verbunden werden, dass Bieter, deren Marktstrukturen keine ständige Lieferfähigkeit des Beschaffungsgegenstands gewährleisten, aus dem Verfahren auszuschließen sind.

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VPRRS 2014, 0307
ArzneimittelArzneimittel
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2013 - VK 1-105/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0302
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Vergabeunterlagen müssen keine Regelung für mögliche Rechtsänderungen enthalten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2014 - Verg 42/13

1. Im Anwendungsbereich der VOL/A und der VOL/A-EG ist es nicht (mehr) verboten, den Bieter ein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden. Über ein entsprechendes Verbot ist lediglich unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss in den Vergabeunterlagen keine Regelungen für lediglich mögliche und/oder zu vermutende Rechtsänderungen treffen.

3. Rechtsänderungen und die Auswirkungen hat der öffentliche Auftraggeber erst vom Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens an zu berücksichtigen. Lediglich sofern Rechtsänderungen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe eintreten, können sie den Auftraggeber unter Umständen zu einer Wiedereröffnung der Angebotsphase verpflichten.

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VPRRS 2014, 0299
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Vorsicht bei Vertragsänderungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2014 - Verg 32/13

Vertragsänderungen sind als eine ausschreibungspflichtige Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und wenn sie infolgedessen den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen des Vertrags erkennen lassen.

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VPRRS 2014, 0614
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2014 - Verg 2/14

1. Unternehmen, die eine Bietergemeinschaft eingehen, treffen eine Vereinbarung, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können, und die deswegen verboten sind. Dabei bildet den Tatbestand einer möglichen Wettbewerbseinschränkung in Vergabeverfahren, dass sich die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen verpflichten, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten. Das kann gegen die gesetzlichen Kartellverbote verstoßen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht berechtigt, verbindliche Regeln darüber aufzustellen, unter welchen Tatbestandsvoraussetzungen und wann die Eingehung einer Bietergemeinschaft als ein Kartellrechtsverstoß anzusehen ist oder nicht. Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften sowie von Wettbewerbseinschränkungen hat das Gesetz entschieden und haben durch eine Anwendung auf den Einzelfall die Kartellgerichte zu befinden.

3. Die Bildung einer Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen ist nur zulässig, wenn die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen.

4. Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt, kann das Beschwerdegericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern. Bei der Verlängerungsentscheidung sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde ein bestimmendes und das an erster Stelle zu prüfende Tatbestandselement.

5. Die Erfolgsaussichten der Beschwerde beeinflussen maßgebend das bei der Interessenabwägung zu berücksichtigende Gewicht der Interessen des Beschwerdeführers, so dass die Abwägungsentscheidung auf keiner zureichend sicheren Grundlage ergeht, wenn das Beschwerdegericht zuvor nicht die Erfolgsaussichten der Beschwerde beurteilt hat. Dies führt dazu, dass der Verlängerungsantrag zurückzuweisen ist, wenn die sofortige Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung nach dem Ergebnis der gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Interessenabwägung ist in einem solchen Fall nicht (mehr) anzustellen.




VPRRS 2014, 0203
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
(Re-)Import möglich: Kein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2013 - Verg 21/13

1. Pharmazeutische Unternehmer sind nicht nur Pharma-Hersteller (und ihre Vertriebsunternehmen), sondern auch Arzneimittel-Importeure. Sie sind an sich lieferfähig. Importeure sind von einer Vergabe von Rabattverträgen über Arzneimittel vom Gesetz demnach nicht, erst recht nicht generell, ausgeschlossen.

2. Ist die Festlegung des Beschaffungsgegenstands durch den Auftraggeber so zugeschnitten, dass nur ein pharmazeutischer Hersteller den gesamten Arzneimittelbedarf erfüllen und Rabattvertragspartner werden kann, ist das wettbewerbswidrig und diskriminiert namentlich Arzneimittel-Importeure.

3. Bei Überschneidung der Zuständigkeiten einer Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer eines Landes hat der Antragsteller ein Wahlrecht. Zuständig ist in einem solchen Fall diejenige Vergabekammer, bei welcher der Antragsteller den Nachprüfungsantrag einreicht.

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VPRRS 2014, 0172
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
(Re-)Import möglich: Kein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2013 - Verg 25/13

1. Ein Verhandlungsverfahren ohne einen Teilnahmewettbewerb ist nur zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner technischen oder künstlerischen Besonderheiten oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten (z.B. Patent, Urheberrecht) nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann. Der Patentschutz für ein bestimmtes Arzneimittel und das exklusive Vertriebsrecht eines Bieters rechtfertigen grundsätzlich kein Absehen vom Wettbewerb.

2. Importeure sind von einer Vergabe von Rabattverträgen über Arzneimittel nicht ausgeschlossen.

3. Bei Überschneidung der Zuständigkeiten einer Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer eines Landes hat der Antragsteller ein Wahlrecht. Zuständig ist in einem solchen Fall die Vergabekammer, bei der der Antragsteller den Nachprüfungsantrag einreicht.

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VPRRS 2014, 0029
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Rahmenrabattverträge: Wann ist ein Arzneimittel "austauschbar"?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2013 - Verg 45/12

1. In Vergabenachprüfungsverfahren ist die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstands und der Bedingungen für die Auftragsvergabe zu respektieren.

2. Arzneimittel, die mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch, für dasselbe Anwendungsgebiet zugelassen sind und dieselbe oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen, sind austauschbar.

3. Eine Leistungsbeschreibung zur Beschaffung von Arzneimitteln ist eindeutig und vollständig, wenn sie Angaben zum Wirkstoff, zu Darreichungsformen und Packungsgröße, Verordnungszahlen aus der Vergangenheit und zur sog. Aut-idem-Quote enthält.

4. Die sozialversicherungsrechtlichen Gebote der Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung der Versicherten richten sich ausschließlich an den öffentlichen Auftraggeber und sind nicht bieterschützend.

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VPRRS 2014, 0026
ArzneimittelArzneimittel
Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2010 - L 21 SF 260/10 Verg

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1554
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-108/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1553
ArzneimittelArzneimittel
-Rabattverträge Ausschreibung 2008/2009

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-105/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1816
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
reimport möglich: Keine Vergabe im Verhandlungsverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 24.07.2013 - VK 3-62/13

1. Die Vorschrift des § 3 EG Abs. 4 c VOL/A 2009 meint mit dem Tatbestandsmerkmal "wenn (...) der Auftrag nur von einem Unternehmen durchgeführt werden kann" nur, ob es generell auch noch andere Unternehmen gibt, welche die Leistung grundsätzlich anbieten. Es kommt nicht darauf an, ob diese anderen Unternehmen auch tatsächlich lieferfähig sind.

2. Bei der Lieferfähigkeit handelt es nicht um die Definition von Beschaffungsbedarf, sondern um ein klassisches Eignungskriterium, das beim Abschluss eines jeden Liefervertrags auf der Eignungsebene zu prüfen ist.

3. Berührt eine Beschaffung sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch ein Bundesland, kann der Anspruchsteller wählen, an welche Vergabekammer er sich mit seinem Nachprüfungsbegehren richtet.

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VPRRS 2013, 1210
ArzneimittelArzneimittel
Auch der Arzneimittelimporteur ist ein pharmazeutisches Unternehmen!

VK Bund, Beschluss vom 22.07.2013 - VK 3-56/13

1. Der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V ist nicht nur Herstellern vorbehalten, sondern allen pharmazeutischen Unternehmen eröffnet. Unter den Begriff des pharmazeutischen Unternehmens fällt auch der Importeur, der Arzneimittel unter seinem Namen in Verkehr bringt.

2. Die Vorschrift des § 3 EG Abs. 4 c meint mit dem Tatbestandsmerkmal "wenn (...) der Auftrag nur von einem Unternehmen durchgeführt werden kann" nur, ob es generell auch noch andere Unternehmen gibt, welche die Leistung grundsätzlich anbieten. Es kommt nicht darauf an, ob diese anderen Unternehmen auch tatsächlich lieferfähig sind.

3. Bei der Lieferfähigkeit handelt es nicht um die Definition von Beschaffungsbedarf, sondern um ein klassisches Eignungskriterium, das beim Abschluss eines jeden Liefervertrags auf der Eignungsebene zu prüfen ist.

4. Berührt eine Beschaffung sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch ein Bundesland, kann der Anspruchsteller wählen, an welche Vergabekammer er sich mit seinem Nachprüfungsbegehren richtet.

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VPRRS 2013, 1202
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Muss Arzneimittelreimporteur "Produktionszugriffsnachweis" vorlegen?

VK Bund, Beschluss vom 07.08.2013 - VK 2-68/13

Besteht ungeachtet eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten des Originalpräparateherstellers ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller des Medikaments und einem Re-Importeur, kann der Auftraggeber von den Bietern einen Nachweis über die zukünftig zu liefernden Mengen fordern. Ein Eignungsnachweis als "Produktionszugriffsnachweis" ist jedoch sachlich nicht gerechtfertigt, weil der Zugriff auf die Produktionskette nicht erforderlich ist, um den gewünschten Mengennachweis abzubilden.

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VPRRS 2013, 1180
ArzneimittelArzneimittel
reimport möglich: Keine Vergabe im Verhandlungsverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 24.07.2013 - VK 3-59/13

1. Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen fallen unter den Begriff des Rahmenvertrags, der zwar selbst nicht öffentlicher Auftrag ist, jedoch dem Vergaberecht in gleicher Weise unterstellt wird wie ein öffentlicher Auftrag.

2. Die Vorschrift des § 3 EG Abs. 4 c meint mit dem Tatbestandsmerkmal "wenn (...) der Auftrag nur von einem Unternehmen durchgeführt werden kann" nur, ob es generell auch noch andere Unternehmen gibt, welche die Leistung grundsätzlich anbieten. Es kommt nicht darauf an, ob diese anderen Unternehmen auch tatsächlich lieferfähig sind.

3. Bei der Lieferfähigkeit handelt es nicht um die Definition von Beschaffungsbedarf, sondern um ein klassisches Eignungskriterium, das beim Abschluss eines jeden Liefervertrags auf der Eignungsebene zu prüfen ist.

4. Berührt eine Beschaffung sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch ein Bundesland, kann der Anspruchsteller wählen, an welche Vergabekammer er sich mit seinem Nachprüfungsbegehren richtet.

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VPRRS 2013, 1172
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 20.03.2009 - VK 3-22/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1164
ArzneimittelArzneimittel
Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 48/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1060
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1059
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1058
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1053
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0869
ArzneimittelArzneimittel
Zuständigkeit für Rechtsschutz gegen Vergaben gesetzl. Krankenkassen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2008 - Verg 7/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0841
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe von Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 30.01.2009 - VK 3-221/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0839
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe von Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - VK 3-37/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0748
ArzneimittelArzneimittel
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.12.2008 - 1 VK 51/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0732
ArzneimittelArzneimittel
Offenes Verfahren zum Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a

VK Bund, Beschluss vom 20.03.2009 - 3 VK-40/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0703
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12

(ohne amtliche Leitsätze)

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VPRRS 2013, 0699
ArzneimittelArzneimittel
Abschluss von Rahmenrabattverträgen für wirkstoffbezogene Fachlose

VK Bund, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 2-58/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0698
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe "Rabattvertrag für ausgewählte Wirkstoffe"

VK Bund, Beschluss vom 15.06.2011 - VK 3-65/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0697
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe "Rabattvertrag für ausgewählte Wirkstoffe"

VK Bund, Beschluss vom 14.06.2011 - VK 3-62/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0693
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe wirkstoffbezogener Arzneimittelrabattverträge

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2010 - VK 3-84/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0691
ArzneimittelArzneimittel
rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 25.11.2011 - VK 1-135/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0689
ArzneimittelArzneimittel
Rahmenverträge über die Lieferung von Zyostatika

VK Bund, Beschluss vom 21.10.2011 - VK 3-131/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0685
ArzneimittelArzneimittel
Rahmenverträgen über die Lieferung von Arzneimitteln

VK Bund, Beschluss vom 21.10.2011 - VK 3-128/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0660
ArzneimittelArzneimittel
Lieferung apothekenpflichtiger Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln

VK Bund, Beschluss vom 11.10.2011 - VK 3-122/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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