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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Ausbaugewerke

92 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0204
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Missverständliche Ausschreibung kann aufgehoben werden!

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2002 - VK 2-44/02

1. Ein Nachprüfungsantrag kann in zulässiger Weise nur in Bezug auf ein noch laufendes Vergabeverfahren gestellt werden.

2. Eine missverständliche Ausschreibung kann aufgehoben werden. Denn es ist dem Auftraggeber nicht zumutbar, den Zuschlag trotz vorhandener Missverständlichkeiten zu erteilen.

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VPRRS 2013, 0155
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Wann liegt eine Änderung der Verdingungsunterlagen vor?

VK Hessen, Beschluss vom 30.06.2008 - 69d-VK-26/2008

1. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt immer dann vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert, indem er eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.*)

2. Ein Bieter, der wegen zwingender Ausschlussgründe vom Verfahren ausgeschlossen wurde, kann unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz beanspruchen, dass auch alle anderen Bieter, die zwingende Ausschlussgründe erfüllen ausgeschlossen werden, und, wenn kein wertbares Angebot mehr verbleibt, das Vergabeverfahren aufgehoben wird.*)

3. Der Fortgang des Vergabeverfahrens kann, wenn ein Angebot auszuschließen ist, grundsätzlich weder die Interessen des Bieters berühren noch kann der Bieter durch eine Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein. Da der Bieter in einem solchen Fall auf ein zu Recht auszuschließendes Angebot keinen Zuschlag erhalten kann, ist der Nachprüfungsantrag jedenfalls unbegründet. Hiervon ist eine Ausnahme lediglich dann möglich, wenn der Auftraggeber unter Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers sondern wegen mindestens gleichartiger Mängel auch das allein in der Wertung verbliebene oder sämtliche Angebote hätte ausschließen müssen.*)

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0160
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unsachliche Bewertung bei Beurteilung von Referenzprojekten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 1 VK 34/11

1. Alle Präsentationen der Bieter sind nachvollziehbar zu bewerten und zu dokumentieren. Die in der Dokumentation enthaltenen Angaben und Gründe müssen detailliert, wahrheitsgemäß und verständlich dargestellt werden, dass sie für einen objektiven Betrachter nachvollziehbar sind.

2. Bei der Bewertung der Präsentation eines vergleichbaren Projektes ist die Vergleichbarkeit mit dem anstehenden Projekt in Bezug auf temporäre und funktionale Aspekte der gestellten Aufgabe (vgl. § 20 Abs. 1 VOF) zu bewerten und zu dokumentieren.

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VPRRS 2012, 0016
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Krankenhaus-AG: Öffentlicher Auftraggeber!

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.09.2011 - VgK-41/2011

Beim Betrieb eines Krankenhauses handelt es sich um eine im Allgemeininteresse liegende Tätigkeit nichtgewerblicher Art im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB. Krankenhäuser werden nicht mit der Absicht einer Gewinnerzielung betrieben, sondern zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung (vgl. KHG § 1). Dies gilt auch für privatrechtlich verfasste Krankenhäuser.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0374
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Anforderungen an Funktionstest: Auslegung aus objektiver Bietersicht!

OLG München, Beschluss vom 03.11.2011 - Verg 14/11

1. Grundsätzlich steht die Wertung eines Funktionstestes der Vergabestelle als der Auftraggeberin zu. Sie beschafft und hat deshalb als Verantwortliche für das Ausschreibungsverfahren die Entscheidungshoheit darüber, ob die Anforderungen erfüllt sind oder nicht, wobei ihr ein Beurteilungsspielraum zur Verfügung steht.

2. Voraussetzung für eine vergabekonforme Beurteilung ist jedoch grundsätzlich, dass anhand der von der Vergabestelle selbst aufgestellten Anforderungen der Test geprüft wird. Die formulierten Mindestanforderungen sind daher für jede einzelne Aufgabe, wie sie im LV aufgeführt sind, zunächst daraufhin zu überprüfen, wie sie zu verstehen und nach dem Empfängerhorizont eines fach- und sachkundigen Bieters auszulegen sind.

3. Selbst dann, wenn eine solche Auslegung nicht den Vorstellungen der Vergabestelle entsprechen sollte, darf im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr grundsätzlich nur das objektiv nach außen Erklärte und nicht das hiervon abweichende subjektiv Gewollte berücksichtigt werden.

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VPRRS 2011, 0250
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Angabe von Hohlpreisen bei Kabeln: Ausschluss!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.05.2011 - Verg W 8/11

Fordert der Auftraggeber, dass die Bieter bei den von ihnen in das Leistungsverzeichnis einzusetzenden Preisen für Kabel mit einem bestimmten Kupferpreis zu kalkulieren und anzubieten haben, und setzt ein Bieter bei Kabelpreisen sog. Hohlpreise ohne Kupferanteil ein, gibt er die geforderten Preise nicht an und ist mit seinem Angebot zwingend auszuschließen.*)

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VPRRS 2011, 0051
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zurückweisung ohne mündliche Verhandlung stets als Ausnahme!

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2010 - VK 48/10

1. Erkennbar sind Vergaberechtsverstöße dann, wenn sich ihre Vergaberechtswidrigkeit bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus den Vergabeunterlagen erschließt.

2. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ sollte die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt.

3. Angebote, die die in den Verdingungsunterlagen aufgestellten Mindestanforderungen von vornherein nicht einhalten, sind auszuschließen. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, auch noch in einem späteren Verfahrensstadium auf den zwingenden Ausschlussgrund zurückzugreifen.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0004
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Anforderungen an die Leistungsausschreibung

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.11.2009 - 21.VK-3194-41/09

1. Eine Rüge muss keine Begründung, insbesondere keine detaillierte rechtliche Würdigung enthalten. Zum Ausdruck kommen muss lediglich, welchen Sachverhalt das Unternehmen für vergaberechtswidrig hält und dass es dem Auftraggeber vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit zu einer Selbstkorrektur geben möchte. Dabei ist auf einem objektiven Empfängerhorizont abzustellen, und es muss zumindest durch Auslegung eindeutig erkennbar sein, dass es sich nicht nur um eine Anregung zur Optimierung des Leistungsverzeichnisses handeln, sondern ein Rechtsfehler geltend gemacht werden soll (§ 107 Abs. 3 GWB).*)

2. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und einen Schaden durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dies setzt regelmäßig ein eigenes wertbares Angebot voraus. Ohne Abgabe eines Angebots ist ein Interesse am Auftrag nur dann hinreichend nachgewiesen, wenn der Antragsteller geltend machen kann, dass ihm aufgrund des behaupteten Vergabeverstoßes die Einreichung eines eigenen Angebotes unmöglich war.*)

3. Die Rechtsprechung sieht darüber hinaus auch in solchen Fällen die Antragsbefugnis als gegeben an, in denen der antragstellenden Partei zwar an sich eine Angebotsabgabe möglich gewesen wäre, sich aber bei verständiger Betrachtung die Ausarbeitung eines Angebots angesichts der reklamierten - und als zutreffend zu unterstellenden - Beanstandungen des Vergabeverfahrens als ein nutzloser Aufwand darstellen würde.*)

4. Nach § 9 Nr. 1 VOB/A ist die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Dabei ist maßgebend der objektive Empfängerhorizont, also die Sicht der potentiellen Bieter, die mit der geforderten Leistung in technischer Hinsicht vertraut sind. Das mögliche Verständnis nur einzelner Empfänger kann nicht berücksichtigt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass der jeweils für die Abgabe eines Angebots in Frage kommende Bieterkreis über ein erhebliches Fachwissen verfügen muss. Das bedeutet, dass selbstverständliche fachliche Zusammenhänge, die für jeden Bieter offensichtlich sind oder von ihm ohne weiteres erkannt werden können, nicht eigens dargestellt und erläutert zu werden brauchen.*)

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0024
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zuverlässigkeit eines Bieters?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.01.2009 - VK-SH 19/08

1. Der Zuständigkeit der Vergabekammer eines Landes steht nicht entgegen, dass eine mittelbare staatliche Finanzierung durch den Bund vorliegt und nach § 18 Abs. 1 Satz 1 VgV auch eine Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes in Betracht kommt. § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 7 VgV gewichten bereits nach dem Wortlaut Finanzierung und Aufsicht als gleichwertig.*)

2. Für die Prüfung der Frage, ob ein Bieter zuverlässig ist, darf sich die Vergabestelle auch auf Informationen Dritter stützen, soweit es sich um eine seriöse Quelle handelt und die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis beruhen.*)

3. Im Rahmen früherer Bauvorhaben aufgetretene terminliche Verzögerungen oder Baumängel genügen allein nicht, die Unzuverlässigkeit des Bieters auch für weitere Objekte zu unterstellen. Nur bei gravierenden Mängeln kann auf die Unzuverlässigkeit eines Unternehmens geschlossen werden, wobei unter gravierenden Mängeln eine deutliche Belastung des öffentlichen Auftraggebers in finanzieller oder tatsächlicher Art zu verstehen ist, beispielsweise, wenn das Bauvorhaben nicht termingerecht fertig gestellt werden konnte, Mehrkosten entstanden sind oder Schadensersatzansprüche, Ersatzvornahmen oder sonstige vertragliche Konsequenzen geltend gemacht wurden.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0044
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Berücksichtigung nachträglicher Äußerungen des Bieters

OLG München, Beschluss vom 21.02.2008 - Verg 1/08

1. Das Begleitschreiben des Bieters ist regelmäßig Bestandteil seines Angebots.*)

2. Nachträgliche Äußerungen des Bieters können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie einen Rückschluss auf das maßgebliche Verständnis des Angebots zum Zeitpunkt von dessen Abgabe zulassen, wobei es entscheidend auf den objektiven Empfängerhorizont ankommt.*)

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0374
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Angabe von Leitprodukt in Verdingungsunterlagen

VK Südbayern, Beschluss vom 21.06.2006 - Z3-3-3194-1-15-05/06

1. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig und Angebote, die solche Änderungen vorsehen, zwingend auszuschließen.*)

2. Gibt der Auftraggeber in seinen Verdingungsunterlagen ein sog. Leitprodukt an und wird von Seiten der Bieter ein gleichwertiges anderes Produkt angeboten, obliegt es diesem, die technische Gleichwertigkeit des angebotenen Alternativprodukts gem. § 21 Nr. 2 VOB/A darzulegen und zu begründen.*)

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VPRRS 2007, 0237
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Schadensersatz: Bindungswirkung der Feststellungen im Vergabeverfahren

OLG Naumburg, Urteil vom 23.04.2007 - 1 U 47/06

1. Im Schadenersatzprozess entfaltet die Feststellung des schuldhaften Vergaberechtsverstoßes durch den Vergabesenat für das Prozessgericht Bindungswirkung (§ 124 Abs. 1 GWB); neues Vorbringen des öffentlichen Auftraggebers zum Themenkomplex "Pflichtverletzung" ist präkludiert.*)

2. Anforderungen an die Darlegung eines hypothetischen Nebenangebotes, auf welches der Zuschlag bei vergaberechtskonformer Entscheidung zu erteilen gewesen sein soll.*)

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VPRRS 2007, 0075
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Vergabekammer ist keine Rechtsaufsichtsbehörde!

OLG Rostock, Beschluss vom 05.07.2006 - 17 Verg 7/06

§ 114 Abs. 1 GWB ermächtigt die Vergabekammer nicht, Vergabeverstöße, durch die der Antragsteller in eigenen Bieterrechten nicht betroffen ist, amtswegig aufzugreifen und auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu Lasten des Antragstellers hinzuwirken.*)

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VPRRS 2007, 0052
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Schutz vor unauskömmlichen Angeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2006 - 1 VK 19/06

1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an einen Nachprüfungsantrag.

2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A bzw. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A bezwecken nicht, den Konkurrenten zu schützen, so dass dieser sich nicht auf deren Verletzung berufen kann.

3. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn unauskömmliche Angebote in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder hierdurch zumindest die Gefahr begründet wird, dass ein oder mehrere bestimmte Wettbewerber ganz vom Markt verdrängt werden, also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe.

4. Für die Prüfung der Eignung eines Bieters hat die Vergabestelle einen weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraum. Die Überprüfung dieser vorausschauenden Wertung durch die Vergabekammer erstreckt sich deshalb lediglich darauf, ob die Vergabestelle die Grenzen ihres Wertungsspielraums durch Ermessensfehlgebrauch, Ermessensunterschreitung, oder sachfremde Erwägungen verletzt hat. Die Kontrolle bezieht sich demgemäß auf die Frage, ob ein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0475
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Mutmaßungen rechtfertigen keine Rügeobliegenheit

OLG Bremen, Beschluss vom 31.07.2006 - Verg 2/2006

Reine Mutmaßungen rechtfertigen noch keine Rügeobliegenheit.

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VPRRS 2006, 0469
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Verhandlungsverfahren auf Basis unvollständiger Angebote

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2006 - Verg 21/06

Hebt der öffentliche Aufraggeber ein Offenes Verfahren auf, weil keines der Angebote den Ausschreibunsgbedingunegnentsprechen, so kann er die zum vorangegangenen Offenen Verfahren eingegangen Angebote als die (ersten) zum nachfolgenden Verhandlungsverfahren eingereichten Angebote behandeln, sofern er den Bietern diese Absicht vor Abgabe eines im Verhandlungsverfahren anzubringenden und eine erste Verhandlungsrunde eröffnenden Angebots unzweideutig bekannt gibt. Dem Erfordernis der Transparenz ist in diesem Fall genügt. Das Verhandlungsverfahren kennt nicht die Formenstrenge des Offenen Verfahrens (und auch noch des Nicht Offenen Verfahrens).

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VPRRS 2006, 0440
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Nicht ausgefüllte Formblätter: Zwingender Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 07.11.2005 - Z3-3-3194-1-40-09/05

1. Ein Angebot ist zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn die Formblätter EFB-Preis 1 d und 2 bei Angebotsabgabe unstreitig nicht ausgefüllt waren. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b VOB/A sind Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen.*)

2. Änderung der Verdingungsunterlagen sind nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A unzulässig. Sie bestehen darin, Unterlagen zu entfernen oder Zusätze zu machen, aber auch technische Anforderungen oder vertragliche Ansprüche zu ändern. Ein klarstellender Vermerk, durch den die Verdingungsunterlagen nicht verändert werden, ist unschädlich.*)

3. Gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Nach Satz 2 ist sie hierbei nicht an Anträge gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. Hieraus folgt zwar, dass die Vergabekammer grundsätzlich ungeachtet vom Antragsbegehren des Antragstellers (wenngleich nicht unabhängig vom Erfolg des Nachprüfungsantrags) dazu ermächtigt ist, die in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens gebotenen Anordnungen zu treffen. Dennoch darf die Vergabekammer von der durch § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB geschaffenen Ermächtigung nur unter zwei wichtigen Einschränkungen Gebrauch machen:

Erstens muss der Nachprüfungsantrag zulässig sein und zweitens darf die Vergabekammer die Ermächtigungsnorm des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht dazu heranziehen, ungeachtet einer Rechtsverletzung des Antragstellers auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken. Die Vorschrift ermächtigt die Vergabekammer zu keiner allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Vielmehr müssen diejenigen Vergaberechtsverstöße, welche die Vergabekammer zum Anlass nimmt, unabhängig von den Anträgen des Antragstellers, mithin amtswegig, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens sicherzustellen, zugleich den Antragsteller betreffen und ihn in seinen Rechten verletzen. Dagegen darf die Vergabekammer auf den Nachprüfungsantrag des Antragstellers solche Vergaberechtsverstöße, durch die der Antragsteller in eigenen Bieterrechten nicht betroffen und verletzt ist, nicht zum Anlass nehmen, auf das Vergabeverfahren einzuwirken. In solchen Fällen ist die Vergabekammer zu einem Eingriff in das Vergabeverfahren nur befugt, wenn die vom Rechtsverstoß Betroffenen selbst einen Nachprüfungsantrag gestellt haben. Diese Auslegung von § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB findet sich im Wortlaut der Norm bestätigt. Die Bestimmung löst die Befugnis der Vergabekammer, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken, nämlich nicht von der Feststellung einer Rechtsverletzung des Antragstellers und von der Zweckbindung, die zur Beseitigung einer Rechtsverletzung geeigneten Maßnahmen zu ergreifen (vgl. § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB). Sie befreit die Vergabekammer ausdrücklich nur von der Bindung an die Sachanträge, mit der Folge, dass sie zum Beispiel bestimmte Maßnahmen auch anordnen darf, wenn der Antragsteller keinen konkreten Antrag gestellt oder die Anordnung anderer Maßnahmen beantragt hat. Dadurch wird also die Bestimmung in § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB, wonach die Vergabekammer über eine Rechtsverletzung des Antragstellers entscheidet und diejenigen Maßnahmen ergreift, die dazu geeignet sind, eine Rechtsverletzung zu beseitigen, nicht außer Kraft gesetzt. Sie gilt im Sinn einer Voraussetzung und Begrenzung der zu treffenden Maßnahmen selbstverständlich auch im Fall des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB, in dem die Vergabekammer bestimmte Maßnahmen unabhängig von den gestellten Anträgen ergreifen darf.*)

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VPRRS 2006, 0211
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zwingender Angebotsauschluss: Nachprüfungsantrag grds. erfolglos!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2006 - Verg 98/05

1. Ist das Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens seine rechtlichen Interessen grundsätzlich nicht mehr berühren.

2. Eine dann allenfalls noch mögliche Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert, dass sämtliche anderen Angebote wegen mindestens gleichartiger Mängel auszuschließen sind.

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VPRRS 2006, 0210
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Wann muss Rüge frühestens erfolgen?

VK Münster, Beschluss vom 05.04.2006 - VK 5/06

1. Die Angebote der Bieter unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung und werden auch im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens bei der Akteneinsicht in der Regel gemäß § 111 Abs. 1 GWB nicht offen gelegt. Hat ein Antragsteller Informationen über Angebote der anderen Bieter und beruft er sich im Nachprüfungsverfahren darauf, liegt kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A vor.*)

2. Eine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 GWB kann beim Bieter wegen des ausgeschlossenen vorbeugenden Rechtsschutzes frühestens mit dem Begehen des Vergabeverstoßes entstehen. Interne Vorüberlegungen, interne alternative Konzepte oder vergleichende Betrachtungen usw., stellen noch keinen Vergaberechtsverstoß dar. Gerügt werden kann ein Verhalten des öffentlichen Auftraggebers erst dann, wenn dadurch ein Wille geäußert wird, der Rechtswirkungen entfalten kann.*)

3. Die Formulierungen in der Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A sind aus der Sicht eines verständigen, mit der Leistung vertrauten Bieters auszulegen.*)

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VPRRS 2006, 0157
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Neutrale Leistungsbeschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 13.10.2005 - 69d-VK-69/2005

1. Einer Ausnahme von der Vorschrift des § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A, wonach bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren oder bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden dürfen, wenn dies durch die Art der geforderten Leitung gerechtfertigt ist, müssen technische oder gestalterischen Anforderungen zugrunde liegen. So sind z. B. im Falle von Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten bestimmte gestalterische Anforderungen hinsichtlich eines einheitlichen Gestaltungsbildes denkbar. Die Festlegung auf einen bestimmten Farbton sowie Technische Daten hinsichtlich Druckfestigkeit, Wasseraufnahme etc. eines Steinfußbodens sind mit den Anforderungen für eine neutrale Leistungsbeschreibung nicht vereinbar.*)

2. Ausgeschriebene Leistungsinhalte dürfen so beschaffen sein, dass einzelne Bieter Kostenvorteile genießen, sofern es für den Bieter vernünftige, etwa wirtschaftlichkeitsbezogene Gründe dafür gibt. Es gibt kein an den Auftraggeber gerichtetes Gebot, bestimmte Wettbewerbsvorteile bereits bei der Entscheidung über die Leistung, die ausgeschrieben werden soll, auszugleichen.*)

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VPRRS 2006, 0143
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Fehlende Typenbezeichnung: Zwingender Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 24.10.2005 - 69d-VK-62/2005

1. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass dem Antrag auf Aufhebung der Aufhebung der Ausschreibung stattgegeben werden kann, ist die Wertbarkeit des Angebots des Antragstellers. Hieran fehlt es, wenn sein Angebot wegen des Fehlens geforderter Erklärungen auszuschließen ist.*)

2. Ist im Leistungsverzeichnis die Angabe eines Typenbezeichnung verlangt, muss bei Fehlen dieser Angabe das Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst b) VOB/A ausgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn der geforderte Qualitätsstandard auch durch die detaillierten Vorgaben des Leistungsverzeichnisses definiert ist, exakte Typenangaben daher entbehrlich sind, denn die Vergabestelle hat diese exakten Angaben verlangt, um prüfen zu können, ob die angebotenen Produkte den ausgeschriebenen Erfordernissen gerecht werden.*)

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VPRRS 2006, 0130
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zwischenentscheidung über die Erledigung infolge Zuschlagserteilung

VK Thüringen, Beschluss vom 09.01.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S

1. Eine Zwischenentscheidung über die Erledigung infolge Zuschlagserteilung ist zulässig.

2. Hält der Bieter trotz Erledigung infolge Zuschlagserteilung seinen Nachprüfungsantrag aufrecht, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen und lediglich noch eine Kostenentscheidung zu treffen.

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VPRRS 2006, 0053
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Zwingender Ausschluss wegen fehlender Eignungsnachweise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - Verg 40/05

1. Bekämpft der Auftraggeber mit einer Beschwerde die Entscheidung der Vergabekammer, wonach Angebote aus Gründen der Gleichbehandlung zu werten sind, während die Vergabestelle der Auffassung ist, wegen fehlender wertbarer Angebote das Vergabeverfahren aufheben und ohne öffentliche Vergabebekanntmachung zu einem Verhandlungsverfahren übergehen zu können, ist der Auftraggeber durch die Entscheidung der Vergabekammer beschwert und hat an einer abändernden Entscheidung ein Rechtsschutzinteresse.

2. Die zum Nachweis der Eignung geforderten Belege unterfallen nicht dem Begriff der "Erklärungen" in § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Fehlen solche Belege, ist das Angebot zwingend gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A auszuschließen.

3. Die Vergabestelle ist an die veröffentlichten Eignungskriterien gebunden. Eine Veränderung ist auch bei bekannten Bietern nicht zulässig.

4. Unter dem Gebot der Gleichbehandlung kann nicht das Angebot eines Bieters einem Ausschluss unterliegen, zugleich aber gutgeheißen werden, dass der Auftraggeber die ausgeschriebenen Leistungen auf das Angebot eines Mitbieters vergibt, das im selben oder in einem gleichartigen Punkt, weswegen das Angebot des Antragstellers auszuschließen ist, Mängel aufweist.

5. Liegt kein wertbares Angebot vor, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben. Die Entscheidung unterliegt seinem Ermessen. Die Vergabenachprüfungsinstanzen sind in Fällen dieser Art grundsätzlich nicht dazu ermächtigt, die Ermessensentscheidung des Auftraggebers durch eine eigene Wertung und eine entsprechende Anordnung zu ersetzen.

6. Dies kann dann anders zu beurteilen sein, wenn der Auftraggeber vorbehaltlos zu erkennen gegeben hat, dass er das Vergabeverfahren aufheben will.

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VPRRS 2006, 0043
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

OLG München, Beschluss vom 23.01.2006 - Verg 22/05

Im Verfahren vor der Vergabekammer sind Verdienstausfall und Fahrtkosten für die Anreise einer Partei aus einer 250 km entfernten Stadt zur Wahrnehmung von Akteneinsicht in die Akten der Vergabestelle jedenfalls dann keine notwendigen Auslagen, wenn zugleich ein im Vergaberecht versierter Rechtsanwalt für die Partei Akteneinsicht nimmt, von dem nach den Umständen erwartet werden kann, dass er eigenständig die für die Vertretung des Mandanten nötigen bzw. hilfreichen Unterlagen ausfindig macht und kopiert.*)

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0171
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Nebenangebote: Keine Abweichung von verbindlichen Festlegungen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.02.2005 - 1 Verg 20/04

1. Nebenangebote dürfen nicht von verbindlichen Festlegungen des Leistungsverzeichnisses, die für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen gelten, abweichen. Deren Verbindlichkeit kann sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen oder aus allgemeinen Erwägungen ergeben.*)

2. Soweit die verbale Leistungsbeschreibung über eine wesentliche Eigenschaft eines zu liefernden Produkts keine ausreichend differenzierte Aussage trifft, ist im Zweifel auf die entsprechende Produkteigenschaft des Leitfabrikats zurückzugreifen.*)

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0640
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschluss wegen Nichterfüllung des Leistungsverzeichnisses

BayObLG, Beschluss vom 08.12.2004 - Verg 19/04

Bietet ein Bieter statt eines vom Leistungsverzeichnis verlangten Produktes aus Edelstahl ein solches aus Messing verchromt an, entspricht sein Angebot nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses; es ist deshalb, sofern es nicht als Nebenangebot gewertet werden kann, zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2004, 0618
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Keine Nebenangebote ohne Mindestanforderungen!

OLG Rostock, Beschluss vom 24.11.2004 - 17 Verg 6/04

1. Nebenangebote - auch wenn sie zugelassen sind - dürfen nicht gewertet werden, wenn die Vergabestelle keine Zuschlagskriterien für eine Wertung mitteilt.

2. Die Vergabestelle muss in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutern, die etwaige Nebenangebote oder Änderungsvorschläge erfüllen müssen.

3. Auch die in den derzeitigen Vergabehandbüchern der öffentlichen Auftraggeber enthaltenen Formblätter für die Einreichung von Nebenangeboten stellen regelmäßig solche Anforderungen nicht dar. Aus ihnen ergibt sich nämlich nicht, welchen materiellen Mindestanforderungen die Nebenangebote genügen müssen.

4. Auch auf die Anforderungen, welche das Leistungsverzeichnis aufstellt, kann nicht zurückgegriffen werden. Das Leistungsverzeichnis befasst sich nur mit den Anforderungen, welche an das Hauptangebot gestellt werden.

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VPRRS 2004, 0539
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004 - Verg 22/04

1. Werden ausdrückliche Erklärungen zur Ausführung im eigenen Betrieb gefordert, kann eine fehlende Erklärung nicht dahin ausgelegt werden, dass der Bieter die Leistung im eigenen Betrieb erbringt.

2. Nach Eröffnung der Angebote nachgeholte Angaben und Erklärungen sind unzulässig und im Rechtssinn nicht Bestandteil eines Angebots.

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VPRRS 2004, 0213
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Antragsbefugnis eines Beigeladenen

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.05.2004 - 1 Verg 7/04

1. In entsprechender Anwendung des § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist auch einer Beigeladenen, die durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell beschwert ist, die Befugnis zur Beantragung der Verlängerung des Zuschlagverbots zuzuerkennen.*)

2. Wird von der Vergabekammer lediglich der Zuschlag auf ein bestimmtes Angebot untersagt und im Übrigen die Wiederholung der Wertung angeordnet, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis an der Anordnung eines vorläufigen Zuschlagverbots; § 118 Abs. 3 GWB ist nicht anwendbar.*)

3. Ein Beigeladener ist aber auch beschwerdeberechtigt, wenn er geltend machen kann, dass er durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell in seinen Rechten verletzt sein kann.*)

4. Der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A ist jedenfalls dann erfüllt, wenn es sich bei den fehlenden Erklärungen um unverzichtbare Grundlagen des Angebotes handelt, die innerhalb der Angebotsfrist abzugeben sind, weil die Annahme des unvollständigen Angebots zu einem Vertrag führen würde, der in einzelnen Leistungspositionen unbestimmt ist (hier: produktidentifizierende Angaben).*)

5. Das Fehlen einer Preisangabe für eine Alternativposition führt zwingend zum Ausschluss des dadurch unvollständigen Angebots.*)

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VPRRS 2004, 0017
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschluss wegen fehlender Typenbezeichnung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2003 - 11 Verg 11/03

1. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich Angebote gewertet werden, die in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind.

2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Angaben (Hersteller- und Typenbezeichnungen) für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies ohne Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss.

3. Ein Anspruch des Bieters auf Nachverhandlungen folgt grundsätzlich noch nicht aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz allein. Aufklärungsgespräche sind kein jedem Bieter grundsätzlich eröffnetes Forum zur Erläuterung seines Angebotes oder zur Beseitigung eventueller Unklarheiten, sondern eine restriktiv zu handhabende Ausnahme vom allgemeinen vergaberechtlichen Nachverhandlungsverbot.

4. Dem Auftraggeber steht bei der Entscheidung darüber, ob er ein Aufklärungsgespräch für notwendig erachtet, ein Beurteilungsspielraum zu, der nur auf eine eventuell missbräuchliche Handhabung hin überprüft werden kann.

5. Die Vergabestelle hält sich im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens, wenn sie einem Bieter eine Ergänzung seines Angebotes, das nur in zwei Positionen unvollständig ist, gestattet, während sie mit einem anderen Bieter, dessen Angebot in mehr als 40 Positionen Unvollständigkeiten aufweist und der Vergabestelle auch nicht als das wirtschaftlich günstigste Angebot erscheint, keine Aufklärungsgespräche führt.

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0410
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Aufhebung der Ausschreibung und Schadensersatz

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003 - 13 Verg 9/03

1. Eine Vergabestelle kann nicht durch Entscheidung der Vergabekammer oder des Vergabesenates gezwungen werden, eine Leistung zu vergeben, die sie zwar bei Ausschreibung, später jedoch keinesfalls mehr beschaffen will.*)

2. Schadenersatzansprüche wegen einer damit verbundenen Aufhebung des Vergabeverfahrens bleiben unberührt.*)

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VPRRS 2003, 0350
AusbaugewerkeAusbaugewerke

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg. 2/01

1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)

2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)

3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)

4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)

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VPRRS 2003, 0349
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2001 - WVerg 8/01

1. Fehlen in einem nach VOB/A abgegebenen Angebot zu einer Einzelposition Preisangaben, so rechtfertigt dies dennoch nicht den Ausschluss des Angebots aus der Wertung, wenn sich die fehlenden Angaben aus der rechnerischen Differenz zu den lückenlosen Preisangaben im Übrigen zweifelsfrei ermitteln lassen und eine Wettbewerbsbeeinflussung deshalb ausgeschlossen ist.*)

2. Zweifel verbleiben jedenfalls dann nicht, wenn die Teilleistung, die Gegenstand der ohne Preisangaben angebotenen Einzelposition ist, an anderer Stelle des Leistungsverzeichnisses inhaltlich identisch nochmals ausgeschrieben ist und die dort vorhandenen Preisangaben des Bieters deckungsgleich mit dem Ergebnis der rechnerischen Ermittlung des fehlenden Einzelpreises sind.*)

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VPRRS 2003, 0164
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Handwerker darf Leistung rechtlich nicht ausführen: Angebotsausschluss

BayObLG, Beschluss vom 24.01.2003 - Verg 30/02

Ist ein Bieter wegen seiner fehlenden Eintragung in der Handwerksrolle zur Ausführung der ausgeschriebenen Handwerksleistungen nicht fähig, ist sein Angebot wegen fehlender Eignung auszuschließen.*)

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VPRRS 2003, 0101
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unzulässige nachträgliche Änderung eines Nebenangebotes

OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2003 - 13 Verg 13/02

1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit von Änderungsvorschlag und Nebenangebot.*)

2) Hat ein Nebenangebot nach den Erläuterungen des Bieters im Aufklärungsgespräch einen Inhalt, der von dem abweicht, was sich aus einer Auslegung des schriftlich abgegebenen Nebenangebots nach dem objektivem Verständnis aus der Sicht des Erklärungsempfängers ergibt, so liegt eine grundsätzlich unzulässige nachträgliche Änderung des Nebenangebots vor, die dazu zwingt, es von der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2003, 0064
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Angebot, fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002 - Verg W 12/02

Der Ausschluß eines Angebot ist grundsätzlich gerechtfertigt, wenn Positionen zwar nicht gänzlich unausgefüllt gelassen wurden, inbesondere eine Artikelbezeichnung eingetragen wurde, aber weder ein Einzel- noch ein Gesamtpreis angegeben wurde.

Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn die fehlenden Angaben die Eindeutigkeit des Angebots nicht tangieren, sie auf Grund ihrer Geringfügigkeit keine kalkulatorischen Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen von Seiten des Bieters ausgeschlossen sind (OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493).

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VPRRS 2003, 0030
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Feststellungsverfahren; Auskunft über Sinnhaftigkeit von Nebenangebot

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg 2/01

1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)

2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)

3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)

4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)

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VPRRS 2003, 0029
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Verfahren nach § 118 GWB; Auslegung von Angebotsunterlagen

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.06.2001 - 1 Verg 1/01

1. Gibt ein Bieter in einem EU-weiten Vergabeverfahren als Angebotsunterlagen zugleich ein Kurzleistungsverzeichnis, in welchem obligatorische Bieterangaben fehlen, und Ablichtungen eines Teils des Originalleistungsverzeichnisses mit handschriftlichen Ergänzungen ab, so können diese Unterlagen in ihrer Zusammenfügung als die verbindliche Äußerung des Bieterwillens aufzufassen sein.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die so interpretierten Angebotsunterlagen eine - unzulässige, zum Ausschluss des Angebots nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A führende - Änderung der Verdingungsunterlagen darstellen.*)

3. Die nach Angebotsfrist abgegebene Erklärung des Bieters, bei den handschriftlichen Ergänzungen in den Ablichtungen des Originalleistungsverzeichnisses handele es sich lediglich um unverbindliche Erläuterungen des Angebots, ist unerheblich.*)

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Online seit 2002

VPRRS 2002, 0253
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unvollständige Angaben zum Nachunternehmereinsatz

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02

1. Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt.

2. Ein Angebot, das keine oder nur unvollständige Angaben der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen enthält, ist in seiner Gesamtheit auszuschließen.

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Online seit 2000

VPRRS 2000, 0050
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Darf ein im Submissionstermin übergebenes Angebot gewertet werden?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2000 - 203 VgK-02/2000

Ein Angebot, das erst nach Öffnung des ersten Angebots dem Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin übergeben wird, darf nicht gewertet werden.

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VPRRS 2000, 0013
AusbaugewerkeAusbaugewerke

BGH, Urteil vom 07.07.1998 - X ZR 17/97

Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht auf Kalkulationsirrtum; Überprüfungspflicht im Ausschreibungsverfahren

a) Ein Kalkulationsirrtum berechtigt selbst dann nicht zur Anfechtung, wenn der Erklärungsempfänger diesen erkannt oder die Kenntnisnahme treuwidrig vereitelt hat; allerdings kann der Erklärungsempfänger unter den Gesichtspunkten des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder der unzulässigen Rechtsausübung verpflichtet sein, den Erklärenden auf seinen Kalkulationsfehler hinzuweisen.

b) Während eines Ausschreibungsverfahrens ist der öffentliche Auftraggeber in der Regel nicht verpflichtet, Angebote der Bieter auf Kalkulationsfehler zu überprüfen oder weitere Ermittlungen anzustellen; ausnahmsweise kann eine solche Pflicht bestehen, wenn sich der Tatbestand eines Kalkulationsirrtums und seiner unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dessen Angebot oder den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt.

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VPRRS 2001, 0018
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Fortgang des Vergabeverfahrens bei Nachprüfungsantrag

BayObLG, Beschluss vom 13.08.2001 - Verg 10/01

1. Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags.*)

2. Unbegründetheit eines Nachprüfungsantrags, wenn das Angebot des die Nachprüfung beantragenden Unternehmens wegen fehlender Preisangaben von der Wertung auszuschließen ist.*)

3. Hat der Auftraggeber eines Bauauftrags, dessen Auftragssumme den Schwellenwert des § 2 Nr. 4 VgV erreicht oder übersteigt, bei sukzessiver Ausschreibung und Vergabe von Losen einzelne Lose EU-weit ausgeschrieben und als Nachprüfstelle die Vergabekammer benannt, ist für das einzelne Los auch unter Berücksichtigung der Bagatellklausel des § 2 Nr. 7 VgV das Nachprüfungsverfahren (§§ 102 ff. GWB) eröffnet.*)

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