Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
92 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2017, 0132VK Bund, Beschluss vom 14.02.2017 - VK 1-140/16
1. Eine teilweise Zurückversetzung bzw. Teilaufhebung des Vergabeverfahrens ist grundsätzlich zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung feststellt, dass die Vergabeunterlagen einen wesentlichen Fehler enthalten, der korrigiert werden soll.
2. Ein Aufhebungsgrund nach § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2016 ist keine Voraussetzung für eine Teilaufhebung. Eine Teilaufhebung ist auch dann wirksam, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, d. h. der Auftraggeber einen sachlichen Grund für die Teilaufhebung hat.
3. Enthält das ursprüngliche Leistungsverzeichnis nicht den vom Auftraggeber benötigten Leistungsumfang, rechtfertigt der damit verbundene Korrekturbedarf eine Teilaufhebung.
VolltextVPRRS 2017, 0031
BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14
Sendet ein Bieter auf elektronischem Wege ein Hauptangebot und mit gewissem zeitlichem Abstand (hier: etwa zwei Stunden) kommentarlos eine weitere als Hauptangebot erkennbare Offerte, ist dies regelmäßig, wenn nicht besondere Umstände auf einen abweichenden Willen des Absenders hindeuten, dahin zu verstehen, dass das spätere Angebot an die Stelle des früher eingereichten treten soll, nicht aber, dass beide als Hauptangebot gelten sollen.*)
VolltextOnline seit 2016
VPRRS 2016, 0271EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-406/14
1. Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass es nicht zulässig ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einer Klausel der Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Bauauftrags vorschreibt, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der von diesem Auftrag umfassten Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat.*)
2. Art. 98 in Verbindung mit Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 st dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags in Bezug auf ein Projekt, das mit einem finanziellen Zuschuss der Europäischen Union gefördert wird, unter Verstoß gegen die Richtlinie 2004/18/EG vorgeschrieben hat, dass der künftige Auftragnehmer mindestens 25% der entsprechenden Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat, eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 7 dieser Verordnung darstellt, die die Vornahme einer finanziellen Berichtigung nach Art. 98 dieser Verordnung erforderlich macht, soweit die Möglichkeit, dass dieser Verstoß eine Auswirkung auf den Haushalt des betreffenden Fonds hatte, nicht ausgeschlossen werden kann. Die Höhe dieser Berichtigung ist unter Berücksichtigung aller im Hinblick auf die in Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Verordnung angeführten Kriterien relevanten konkreten Umstände, nämlich der Art und des Schweregrads der festgestellten Unregelmäßigkeit sowie des dem betreffenden Fonds entstandenen finanziellen Verlusts, zu bestimmen.*)
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VPRRS 2015, 0093OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 19/14
Wird die Angabe von Preisen im Leistungsverzeichnis oder in den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig gefordert, sind Angebote, in denen diese Preisangaben fehlen oder unzutreffend angegeben werden, zwingend von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2015, 0095
VK Nordbayern, Beschluss vom 10.02.2015 - 21.VK-3194-38/14
1. Ist im Nachprüfungsantrag die richtige Vergabestelle genannt und gibt es keinerlei Zweifel, welcher Beschaffungsvorgang und welche Ausschreibung in Streit stehen, richtet sich der Nachprüfungsantrag gegen den verantwortlichen Rechtsträger. Eine Falschbezeichnung des Antragsgegners ist dann unschädlich.*)
2. Ein Angebotsausschluss hat entsprechend § 19 EG Abs. 3 c, § 16 EG Abs. 4 Satz 2 VOL/A 2009 bei Angeboten zu erfolgen, die nicht zweifelsfrei sind. Die VSt hat hierbei im Rahmen des § 18 EG VOL/A 2009 die Möglichkeit, Zweifel über das Angebot zu beheben, solange die Aufklärung nicht zur Änderung eines Angebots führt. Hierbei hat sie den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.*)
3. Dem Auftraggeber muss es möglich sein, das Angebot des Bieters durch ein einfaches "ja" anzunehmen. Als "Zweifel" sind dabei Widersprüche und sonstige mehrdeutige unklare Angaben im Angebot des Bieters zu sehen. Ob das Angebot zweifelhaft ist, ist ggf. durch Auslegung des Angebots ggf. insgesamt sämtlicher Anlagen wie Erläuterungen, Datenblätter aus objektiver Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Empfängers zu beurteilen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung ist grundsätzlich die Angebotsfassung bei Ablauf der Angebotsfrist.*)
VolltextVPRRS 2015, 0015
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2014 - 3 VK LSA 75/14
1. Entspricht keines der eingereichten Angebote den Anforderungen der Vergabeunterlagen, sind sie einer Zuschlagserteilung nicht zugänglich und das Vergabeverfahren ist aufzuheben.
2. Geforderte Fabrikats-, Erzeugnis- und/oder Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil und nicht nachzufordern. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss.
3. Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Hierzu gehören die Feststellung der Eignung der Bieter sowie der Prüfung und Wertung der Angebote.
VolltextOnline seit 2014
VPRRS 2014, 0597VK Lüneburg, Beschluss vom 08.08.2014 - VgK-22/2014
1. Welche Leistungen zu einem Fachlos gehören, bestimmt sich nach den gewerberechtlichen Vorschriften und der allgemein oder regional üblichen Abgrenzung. Dabei ist stets auch zu untersuchen, ob sich für spezielle Arbeiten ein eigener Markt herausgebildet hat.
2. Allein die tatsächlich-technische Möglichkeit, dass mehrere Abschnitte einer Leistung auch von verschiedenen Personen oder Unternehmen erbracht werden können, begründet noch nicht das Vorliegen eines Fachloses.
3. Die Fachlose "Verlegen des Estrichs" und "Schleifarbeiten" (Oberflächenbearbeitung und -veredelung)" können einheitlich ausgeschrieben werden, wenn wegen hoher Rissarmut und geforderter Druckfestigkeit eine gleichmäßige Oberfläche des Estrichbodens besonders wichtig ist, so dass die gleichmäßige Korngrößenverteilung bei getrennter Vergabe beider Lose nicht geprüft werden kann.
VolltextVPRRS 2014, 0579
VK Bund, Beschluss vom 06.02.2014 - VK 1-125/13
1. Sollen nach den Vergabeunterlagen die Vorschriften der VOB/B als Vertragsbedingungen gelten, gehört dazu auch die Regelung des § 13 Abs. 4 VOB/B zur Verjährung von Mängelansprüchen. Danach gilt für Bauwerke eine Verjährungsfrist von vier Jahren.
2. Der Regelung des § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B kann nicht eine für alle anzubietenden Leistungen geltende kürzere Verjährungsfrist von zwei Jahren entnommen werden. Soweit die Vorschrift eine kürzere Verjährungsfrist vorsieht, gilt diese nur für bestimmte "maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagenteile", wenn die diesbezügliche Wartung nicht an den entsprechenden Bauauftragnehmer vergeben wird.
3. Unterfallen nicht alle ausgeschriebenen Leistungen des betreffenden Bauauftrags dem Begriff der maschinellen bzw. elektrotechnischen oder elektronischen Anlage, verbleibt es im Übrigen bei der Regelung des § 13 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 VOB/B.
4. Enthält das Angebot des Bieters den Passus "Gewährleistung: 24 Monate", sollen sämtliche Mängelansprüche nach Ablauf von 24 Monaten verjähren.
VolltextVPRRS 2014, 0543
OLG Köln, Urteil vom 23.07.2014 - 11 U 104/13
1. Ersatz entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich übergangener Bieter nur dann verlangen, wenn er ohne Verstoß und auch bei ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.
2. Das Vergaberecht verpflichtet die Vergabestelle nicht dazu, Aufträge für Leistungen zu vergeben, die sie so oder so nicht haben möchte.
3. Es ist nicht willkürlich, ein Vergabeverfahren zu wiederholen, weil die ursprüngliche Leistungsbeschreibung mehrdeutig war und der günstigste Bieter die Ausschreibung nicht so verstanden hat, wie sie gemeint war.
3. § 649 Satz 3 BGB ist nicht analog auf den Fall anzuwenden, dass ein Unternehmer einen Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens nicht erhält.
4. Ein als Vertrauensschaden ersatzfähiger Schaden bezüglich Personalkosten setzt die Darlegung und den Nachweis voraus, dass die betroffenen Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätten eingesetzt werden können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären.
VolltextVPRRS 2014, 0498
VK Südbayern, Beschluss vom 11.08.2014 - Z3-3-3194-1-29-06/14
1. Das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit der Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB verstößt gegen europäisches Recht (EuGH, Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-406/08 und Rs. C-456/08; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.09.2013 - 1 Verg 5/13) und ist bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung mit einer konkret in Tagen bemessenen Frist nicht anzuwenden.*)
2. Ein Bieter dessen Angebot aller Voraussicht nach selbst zwingend auszuschließen ist, kann den Ausschluss des Angebots eines Konkurrenten zumindest dann verlangen, wenn dadurch kein wertbares Angebot im Verfahren mehr verbleibt und er so eine zweite Chance zur Angebotsabgabe erhält.*)
3. Nimmt die Vergabestelle Merkmale für die anzubietenden Produkte ins Leistungsverzeichnis auf, sind diese für Bieter, die das Leistungsverzeichnis insoweit nicht gerügt haben, auch dann bindend, wenn eine technische Notwendigkeit für die Aufnahme dieser Merkmale nicht ersichtlich ist.*)
4. Vom Leistungsverzeichnis abweichende Angebote hat die Vergabestelle auch dann zwingend auszuschließen, wenn das angebotene, nicht den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses entsprechende Produkt, technisch gegenüber einem dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Produkt keine Nachteile aufweist.*)
VPRRS 2014, 0408
VK Bund, Beschluss vom 14.08.2003 - VK 2-62/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2014, 0213
OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2014 - 1 U 906/13
1. Der öffentliche Auftraggeber ist einem Bieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Bieter dadurch entstanden ist, dass er bei einem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen wurde und er bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung den Zuschlag auf sein Angebot hätte erhalten müssen.
2. Zu dem ersatzfähigen Schaden gehören in diesem Fall nicht nur die Kosten, die dem Bieter durch die Teilnahme am Vergabewettbewerb und die Erstellung des Angebots entstanden sind, sondern auch der entgangene Gewinn.
3. Behauptet der Bieter in substanziierter Weise, dass der erfolgreiche bzw. der besserplatzierte Bieter ein nicht den Vergabeunterlagen entsprechendes Produkt angeboten hat und dessen Angebot deshalb hätte ausgeschlossen werden müssen, kann der Auftraggeber dazu verpflichtet werden, Angebotsunterlagen anderer Bieter vorzulegen, wenn der Zuschlag bereits erteilt wurde und keine schützenswerten Geheimhaltungsinteressen vorliegen.
VPRRS 2014, 0176
VK Hessen, Beschluss vom 16.02.2010 - 69d-VK-59/2009
1. Zur Wirksamkeit und Berücksichtigungsfähigkeit von Rüge und/oder Vortrag im Nachprüfungsantrag ist ein Mindestmaß an Substantiierung notwendig; eine auf bloße Vermutungen und Spekulationen gestützte Sachdarstellung oder behauptete Rechtsverletzung ist unbeachtlich.*)
2. Vergaberechtsverstöße, die erst im Nachprüfungsverfahren bekannt werden, können sofort in das anhängige Verfahren eingebracht werden; einer vorherigen Rüge und Wartefrist bedarf es nicht (wie z.B. OLG Frankfurt, B. v. 08.12.2009 - 11 Verg 6/09).*)
VolltextVPRRS 2014, 0121
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.08.2013 - 3 VK LSA 33/13
1. Nimmt der öffentliche Auftraggeber durch seine Organisationsabläufe selbst Einfluss darauf, wann er die Post von der Deutschen Post AG durch seine Mitarbeiter abholen lässt, gelangt ein Angebot in seinen Machtbereich und ist zugegangen, sobald es durch die Deutsche Post AG in die für die Post des Auftraggebers bestimmte Postkiste eingelegt wird.
2. Ein nicht unterschriebenes Angebot ist zwingend auszuschließen.
3. Wird bei der Prüfung der Angebote mittels Einzelbieterprüfblättern festgestellt, dass zu prüfen ist, ob es sich bei Anmerkungen im Anschreiben zum Angebot um eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen handelt, ist das Ergebnis dieser Prüfung durch den Antragsgegner zu dokumentieren.
VolltextVPRRS 2014, 0030
VK Südbayern, Beschluss vom 18.10.2013 - Z3-3-3194-1-30-08/13
1. Fragt der Auftraggeber im Falle eines produktneutralen Leistungsverzeichnisses nach Öffnung der Angebote die angebotenen Fabrikate ab, stellt dies eine zulässige Aufklärung des Inhalts der Angebote nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A dar.*)
2. Durch die Benennung der konkreten Fabrikate in der Produktabfrage konkretisiert der Bieter sein Angebot auf diese. Das Angebot ist gem. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 b i. V. m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A auszuschließen, wenn sich ein Bieter im Zuge der Angebotsprüfung bereits verbindlich auf bestimmte Hersteller und Typen festgelegt hat und diese von den aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlichen Anforderungen abweichen.*)
3. Ein Bieter kann die von ihm verbindlich mitgeteilten Fabrikate nachträglich nicht mehr durch andere austauschen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung des Angebots ausgeschlossen.*)
4. Die Möglichkeit, ein zweites Hauptangebot abzugeben, ist nicht auf Fallgestaltungen beschränkt, in denen gem. § 7 EG Abs. 8 VOB/A ein Leitfabrikat vorgegeben und damit die Möglichkeit eröffnet ist, gleichwertige Fabrikate anzubieten oder - gewissermaßen beispielsweise - ein Planungsfabrikat angeben ist und von der Vergabestelle gleichwertige Produkte zugelassen waren.*)
5. Solange mehrere technisch unterschiedliche Angebote eines Bieters die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses vollumfänglich erfüllen, sind diese grundsätzlich in die Wertung einzubeziehen.*)
6. Für das Vorliegen zweier technisch unterschiedlicher Angebote ist es ausreichend, wenn sich die technischen Unterschiede aus der von der Vergabestelle nach Öffnung der Angebote durchgeführten Produktabfrage nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ergeben.*)
VolltextOnline seit 2013
VPRRS 2013, 1743VK Thüringen, Beschluss vom 20.03.2002 - 216-4002.20-004/02-G-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1307
VK Bund, Beschluss vom 21.01.2011 - VK 2-146/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1304
VK Sachsen, Beschluss vom 09.01.2001 - 1/SVK/95-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1302
VK Sachsen, Beschluss vom 25.10.2000 - 1/SVK/95-00g
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1271
VK Sachsen, Beschluss vom 24.03.2000 - 1/SVK/17-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1239
VK Nordbayern, Beschluss vom 10.11.2000 - 320.VK-3194-28/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1232
VK Nordbayern, Beschluss vom 23.08.1999 - 320.VK-3194-15/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1200
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 VK 09/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1195
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 VK 9/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1146
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2000 - VgK-02/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1139
VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1138
VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1135
VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1134
VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1133
VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1132
VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1131
VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1127
VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 5/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1126
VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1012
VK Detmold, Beschluss vom 13.09.2001 - VK.11-28/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0996
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0981
VK Bund, Beschluss vom 30.08.2000 - VK 1-25/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0973
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2013 - 2 VK LSA 42/12
1. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern stellt keine Nachunternehmerleistung dar.
2. Die Eignungsanforderungen müssen sich unmittelbar aus der Bekanntmachung selbst ergeben. Der Verweis auf ein Formblatt ist insoweit nicht ausreichend.
3. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, wenn der Auftraggeber die zeitlichen Parameter eines gewerkegerechten Ablaufplans den Bietern nicht bekannt gibt, diese jedoch bei der Wertung der Angebote heranzieht.
VolltextVPRRS 2013, 0944
VK Lüneburg, Beschluss vom 14.06.2013 - VgK-16/2013
1. Nur wenn Änderungen an den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden, wird der transparente und diskriminierungsfreie Wettbewerb gewährleistet. Weicht der Bieter im Rahmen seines Angebotes von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, so führt dies zum zwingenden Ausschluss. Diesem Regelungs- und Schutzzweck entspricht dabei ein weites Verständnis des Begriffs der "Änderung". Eine solche liegt vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht, also immer dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.
2. Zur Entscheidung der Frage, ob ein Bieter im Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abgewichen ist, sind die Vergabeunterlagen aus der objektiven Sicht eines verständigen und fachkundigen Bieters, der mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vertraut ist, auszulegen.
VolltextVPRRS 2013, 0922
VK Hessen, Beschluss vom 23.05.2013 - 69d-VK-5/2013
1. Zur positiven Kenntnis im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund von Bieterinformationen gemäß § 101a GWB.*)
2. Ein Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot des § 15 Abs. 3 VOB/A liegt vor, wenn beim einmal abgegeben Angebot festgelegte Zeitbestimmungen als Leistungsinhalte geändert wurden. Dies gilt auch, wenn einzelne Preispositionen geändert oder nachträglich ergänzt wurden.*)
3. Eine Ausnahme von vom Nachverhandlungsverbot ist nur dann gegeben, wenn Nachverhandlungen aufgrund des Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren. Die ausnahmsweise Zulassung von Nachverhandlung ist restriktiv auszulegen, da sie daher nur dazu dienen, ein für sich genommen bereits zuschlagfähiges Angebot präzisierend zu ergänzen und zu optimieren.*)
VolltextVPRRS 2013, 0921
VK Hessen, Beschluss vom 23.05.2013 - 69d-VK-05/2013
1. Zur positiven Kenntnis im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund von Bieterinformationen gemäß § 101a GWB.*)
2. Ein Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot des § 15 Abs. 3 VOB/A liegt vor, wenn beim einmal abgegeben Angebot festgelegte Zeitbestimmungen als Leistungsinhalte geändert wurden. Dies gilt auch, wenn einzelne Preispositionen geändert oder nachträglich ergänzt wurden.*)
3. Eine Ausnahme von vom Nachverhandlungsverbot ist nur dann gegeben, wenn Nachverhandlungen aufgrund des Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren. Die ausnahmsweise Zulassung von Nachverhandlung ist restriktiv auszulegen, da sie daher nur dazu dienen, ein für sich genommen bereits zuschlagfähiges Angebot präzisierend zu ergänzen und zu optimieren.*)
VolltextVPRRS 2013, 0851
VK Bund, Beschluss vom 17.06.2013 - VK 3-41/13
1. Eignungsanforderungen müssen grundsätzlich bereits in der Bekanntmachung angegeben werden.
2. Der Auftraggeber kann einen Bieter nicht aufgrund eines fehlenden Qualifikationsnachweises als ungeeignet ansehen, wenn er die Vorlage eines solchen Nachweises nicht ausdrücklich gefordert hat. Etwas anderes kann ausnahmsweise nur dann gelten, wenn aus Sicht der mit einer Ausschreibung angesprochenen kundigen Fachfirmen, die als Ausschreibungsadressaten den objektiven Empfängerhorizont prägen, der Nachweis eines bestimmten Qualifikationserfordernisses völlig offenkundig ist (hier verneint).
VolltextVPRRS 2013, 0615
VK Bund, Beschluss vom 17.01.2011 - VK 1-139/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0406
VK Magdeburg, Entscheidung vom 23.06.1999 - VK-OFD LSA-1/99
Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist das noch laufende Vergabeverfahren, da das Recht der Bieter auf Einhaltung der Vergabebestimmungen nur bis zur wirksamen Zuschlagserteilung geltend gemacht werden kann. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, da ein bereits erteilter Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden kann.
VolltextVPRRS 2013, 0387
VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2005 - 120.3-3194.1-04-02/05
(kein Leitsatz, da VK-Beschluss vom OLG München aufgehoben wurde!)
VolltextVPRRS 2013, 0371
VK Bund, Beschluss vom 27.09.2002 - VK 1-63/02
Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist ein auf Primärrechtsschutz gerichteter Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig.
VolltextVPRRS 2013, 0288
OLG Rostock, Beschluss vom 14.11.2001 - 17 W 16/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0265
OLG München, Beschluss vom 28.02.2007 - Verg 01/07
Die Nennung eines Leitfabrikats in der Ausschreibung ist nur zulässig, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.
VolltextVPRRS 2013, 0257
OLG München, Beschluss vom 28.02.2007 - Verg 1/07
Die Nennung eines Leitfabrikats in der Ausschreibung ist nur zulässig, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.
VolltextVPRRS 2013, 0225
OLG Celle, Beschluss vom 18.02.2013 - 13 Verg 1/13
1. Die Insolvenz eines Bieters führt nicht automatisch zum Ausschluss des Bieters. Der Auftraggeber muss vielmehr die Situation erforschen und im Rahmen einer echten Ermessensentscheidung überprüfen, ob der insolvente Bieter Gewähr für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Leistung bietet.
2. Die allgemeinen Risiken, die bei einem insolventen Unternehmen immer bestehen, reichen alleine nicht aus, um den Ausschluss des Bieters zu ermöglichen.
3. Bei der Risikoabwägung, ob ein insolventes Unternehmen beauftragt werden soll, kann der Abstand zum zweitplatzierten Bieter mitbewertet werden.