Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5375 Entscheidungen insgesamt
VPRRS 2000, 0012
BGH, Urteil vom 24.04.1997 - VII ZR 106/95
Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der Angebotsunterlagen; Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht; Aufhebung der Ausschreibung
1. Der Auftraggeber, der eine Leistung auf der Grundlage der VOB/A ausschreibt, hat die vorvertragliche Pflicht, auch bei der Beschreibung der Leistung die Bewerber gleich zu behandeln. Dazu gehört es u.a., jedem der beteiligten oder interessierten Unternehmer wesentliche Änderungen der Angebotsunterlagen unverzüglich bekannt zu geben.
2. Eine vorvertragliche Pflichtverletzung gegenüber einem anderen Bewerber/Bieter kann die Rechtsposition des übergangenen Bieters nur dann berühren, wenn der andere Bieter oh ne den Verstoß weniger günstig geboten hätte.
3. Besteht ein schwerwiegender Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung, so kann der Auftraggeber die Aufhebung gegenüber einem Anspruch eines übergangenen Bieters auf Ersatz des positiven Interesses auch dann als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, wenn er den Grund vor Beginn der Ausschreibung hätte kennen können.
VolltextVPRRS 2000, 0011
BGH, Urteil vom 23.01.1997 - VII ZR 65/96
1. Haben die Parteien nach längeren Verhandlungen die Leistung funktional vollständig beschrieben, so kommt einem Angebot mit Leistungsverzeichnis, das Grundlage der Ver handlungen bildet, hinsichtlich dem Umfang der funktional beschriebenen Leistung keine entscheidende Auslegungsbedeutung mehr zu.*)
2. Für die Wirksamkeit einer funktional beschriebenen Leistungsverpflichtung kommt es nicht darauf an, daß der Auftragnehmer den Umfang der übernommenen Verpflichtung genau kennt oder zuverlässig ermitteln kann.*)
VolltextVPRRS 2000, 0010
BGH, Urteil vom 09.01.1997 - VII ZR 259/95
Auslegung eines Leistungsverzeichnisses
Kann ein Leistungsverzeichnis, das einer Ausschreibung nach VOB/A zugrunde liegt, auch so ausgelegt werden, daß es den Anforderungen von § 9 VOB/A entspricht, so darf der Bieter das Leistungsverzeichnis in diesem VOB/A-konformen Sinne verstehen.
VolltextVPRRS 2000, 0009
BGH, Urteil vom 27.06.1996 - VII ZR 59/95
a) Eine Ausschreibung, die neben bestimmt formulierten Mindestanforderungen festlegt, daß weitere Leistungen der von dem Auftragnehmer als Vertragsleistung übernommenen Tragwerksplanung zu entsprechen haben, legt den Vertragsinhalt hinreichend bestimmbar fest.*)
b) Für die Wirksamkeit eines Vertragsschlusses ist nicht von Bedeutung, daß die übernommenen Verpflichtungen kalkulierbar sind.*)
c) Eine mit § 9 VOB/A unvereinbare Ausschreibungstechnik führt nicht dazu, daß anstelle der ausgeschriebenen Leistung eine mit § 9 VOB/A übereinstimmende Vertragsinhalt wird. § 9 VOB/A enthält kein zwingendes Vertragsrecht.*)
d) Ein sachkundiger Auftragnehmer kann sich nicht darauf berufen, er habe die mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung verbundene Risikoverlagerung nicht erkennen können oder nicht zu erkennen brauchen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0403
BGH, Urteil vom 31.08.1994 - 2 StR 256/94
1. Die Anwendung des § 153 StPO kommt trotz einer im Tatzeitpunkt nicht geringen Schuld in Betracht, wenn die Verhängung einer Strafe im Hinblick auf die lange Verfahrendauer nicht zu einem gerechten Schuldausgleich führen würde.
2. Zur Strafbarkeit von Submissionsabsprachen.
VolltextVPRRS 2000, 0007
BGH, Urteil vom 23.06.1994 - VII ZR 163/93
Das Erfordernis einer "unverzüglichen" Anzeige ist in Anlehnung an § 121 BGB auszulegen. Danach hat der Auftragnehmer die für erforderlich gehaltene zusätzliche Leistung unter Berücksichtigung der für Prüfung und Begründen der Erforderlichkeit notwendigen Zeit so bald anzuzeigen als es ihm nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
VolltextVPRRS 2000, 0005
BGH, Urteil vom 14.10.1993 - VII ZR 96/92
Wer bei einer Ausschreibung nach der VOB/A seine Angebotspreise in zwei Losen durch bewußte Additionsfehler vorsätzlich erhöht, wird in der Regel nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A besitzen. Sein Angebot braucht deshalb nicht berücksichtigt zu werden.
VolltextVPRRS 2000, 0004
BGH, Urteil vom 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Im Falle einer gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A verstoßenden Auftragsvergabe durch den öffentlichen Auftraggeber kann der benachteiligte Bieter wegen vorvertraglichen Verschuldens das positive Interesse ersetzt verlangen, wenn er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag hätte erhalten müssen.
Gegenüber einem aus vorvertraglichem Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe kann der öffentliche Auftraggeber als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, er hätte bei Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit die Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 VOL/A aufgehoben.
Ein zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender "schwerwiegender Grund" im Sinne des § 26 Nr. 1 d VOL/A setzt jedenfalls einen dem Ausschreibenden erst nach Beginn der Ausschreibung bekannt gewordenen Umstand voraus.
VolltextVPRRS 2000, 0002
BGH, Urteil vom 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Zur Reichweite der möglichen Rechnungsüberprüfung und der Rückforderung von Überzahlungen beim Bauvertrag - hier: mit der öffentlichen Hand als Bauherrin.
VolltextIBRRS 2000, 0175
BGH, Urteil vom 08.01.1992 - 2 StR 102/91
Betrugsschaden bei Preisabsprachen im Ausschreibungsverfahren
1. Der Wert ausgeschriebener Bauarbeiten bestimmt sich nach dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar ist.
2. Verhindern die Anbieter durch Preisabsprachen und Vorspiegelung von Wettbewerb die Bildung des Wettbewerbspreises, so erleidet der Auftraggeber einen Schaden, wenn der mit einem Anbieter vereinbarte Preis höher als der erzielbare Wettbewerbspreis ist.
VolltextVPRRS 2000, 0001
BGH, Urteil vom 21.11.1991 - VII ZR 203/90
Rechtscharakter der VOB/A als Verwaltungsvorschrift mit Rechtswirkung grundsätzlich nur im Innenverhältnis der öffentlichen Auftraggeber;
Möglichkeit mittelbarer Außenwirkung auf die (vor-)vertraglichen Rechtsbeziehungen, die aus einer ausdrücklich auf der Grundlage der VOB/A gemachten Ausschreibung resultieren;
in diesem Sinne Verstoß gegen Treu und Glauben durch einen öffentlichen Auftraggeber, der ohne besonderen Gründe eine längere als die in § 19 VOB/A vorgesehene Bindungsfrist fordert.
VolltextIBRRS 2000, 0049
BGH, Urteil vom 21.06.1990 - VII ZR 308/89
Verweisung auf einzelne unwirksame Klauseln; Bezugnahme auf ein anderes Regelungswerk
Im Regelfall ist die Verwendung einer Verweisungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht schon deshalb unzulässig, weil sie auf einzelne unwirksame Klauseln in einem in Bezug genommenen Regelwerk verweist.
VolltextIBRRS 2000, 0014
BGH, Urteil vom 29.03.1990 - VII ZR 240/88
Nachholung einer Erklärung eines Bieters
Ein Bieter darf die in den Ausschreibungsunterlagen geforderte, aber versehentlich unterlassene Erklärung darüber, ob er einen Lehrling beschäftigt, noch während des Eröffnungstermins nachholen.
VolltextOnline seit 1999
VPRRS 1999, 0016OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1999 - 5 Verg 4/99
1. Tätigkeitsverbote für die Organe einer Vergabestelle zählen nicht zu den nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB zu rügenden und daher verwirkbaren Verletzungen von Vergabevorschriften.*)
2. Die Ausschreibung von „Optionen” (Wahl- oder Alternativpositionen) verletzt die Vorwirkung des Gebots, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB), und das Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A), wenn diese Bestandteile der Ausschreibung ein solches Gewicht in der Wertung erhalten sollen, dass sie der Bedeutung der Haupt- oder Grundpositionen für die Zuschlagsentscheidung gleichkommen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0979
VK Bund, Beschluss vom 18.10.1999 - VK 1-25/99
Nach § 97 Abs. 7 GWB haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Die Vorschrift begründet mithin subjektive Rechte der Bieter auf Einhaltung der maßgebenden Vergabevorschriften, insbesondere solcher, die für die Erteilung des Zuschlags relevant sind. Allerdings geht der sich daraus ergebende Anspruch eines Unternehmens nur so weit, soweit eine bestimmte vergaberechtliche Vorschrift gerade auch den Schutz des potentiellen Auftragnehmers bezweckt.
2. Die Vorschrift des § 24 Nr. 3 VOB/A bezweckt nicht den Schutz des Bieters, mit dem unzulässige Nachverhandlungen geführt werden.
VolltextVPRRS 1999, 0012
OLG Schleswig, Beschluss vom 01.06.1999 - 6 Verg 1/99
1. Ein Zuschlag ist wirksam, wenn er vor Zustellung des Nachprüfungsantrags erteilt wird.
2. Die Übermittlung per Telefax ist keine wirksame Zustellung.
VolltextVPRRS 1999, 0014
VK Bund, Beschluss vom 07.06.1999 - VK 1-11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 1999, 0017
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
1. Es stellt eine Verletzung des vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes dar, wenn entgegen dem aus § 20 VwVfG resultierenden Rechtsgedanken an einer Vergabeentscheidung Personen auf Auftraggeberseite mitwirken, die Aufsichtsfunktionen in Unternehmen ausüben, die als Bieter auftreten oder an Bietergemeinschaften beteiligt sind.
2. Ein Verstoß gegen die in § 9 VOB/A enthaltene Pflicht, die Leistungen so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen, führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Führt auch die Auslegung der Verdingungsunterlagen zu keinem eindeutigen Ergebnis, muss der Auftraggeber deren Inhalt gegenüber allen Bietern klarstellen, um diesen gegebenenfalls die Chance zur Überarbeitung ihrer Angebote zu geben.
3. Im laufenden Vergabeverfahren sind Versuche zur Vertragsanbahnung ebenso wie Vertragsabschlüsse zwischen Bietern und für die Auftraggeberseite arbeitenden Unternehmen unzulässig, ohne dass es auf den Nachweis der tatsächlichen Beeinflussung der Vergabeentscheidung durch diese Umstände ankäme.
4. Im Verhandlungsverfahren sind alle während der Verfahrensdauer zu treffenden wesentlichen Entscheidungen, die zum Ausscheiden oder zur Präqualifikation oder zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit einem Bieter führen, bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar zu dokumentieren, um dem Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB Genüge zu tun. Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt zu einer Verletzung der Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB.
VolltextVPRRS 1999, 0015
VK Südbayern, Beschluss vom 01.03.1999 - 120.3-394.1-01-01/99
1. Bedarfspositionen darf man grundsätzlich nicht werten.
2. Ausnahmsweise darf man sie werten, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.
3. Unzulässigerweise ausgewiesene Bedarfspositionen darf man auch bei neuen Erkenntnissen nicht werten.
VolltextOnline seit 1996
IBRRS 1996, 0005OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.1996 - 1 U 1375/94
Bei der Auslegung von Leistungsverzeichnissen kommt den Ausführungen des Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zu.
VolltextOnline seit 1995
IBRRS 1995, 0730OLG Köln, Urteil vom 15.11.1995 - 2 U 56/95
Bei einem Dissens über den genauen Gegenstand eines Werkvertrages (hier: Einbau nur verzinkter oder zusätzlich polyesterbeschichteter Bleche) ist der Besteller nur verpflichtet, gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B die Mehrkosten zu tragen, die sich aufgrund seiner späteren Klarstellung ergeben.*)
VolltextOnline seit 1994
IBRRS 1994, 0005OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994 - 21 U 47/94
1. Die Vertragsklausel eines Auftragnehmers "Gewährleistung nach VOB" ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist.
2. Diese Klausel ist auch unwirksam, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, da die gesetzliche Gewährleistung unangemessen verkürzt wird.
VolltextVPRRS 1994, 0001
OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.03.1994 - 4 U 143/93
Vertragsbedingungen eines Auftraggebers für Bauleistungen, gemäß denen
a) der Auftragnehmer Bedenken gegen die Mengenberechnung in den Verdingungsunterlagen binnen 14 Tagen geltend machen muß, da sie andernfalls der Schlußabrechnung zugrunde gelegt werden,
b) die Obergrenze für eine Vertragsstrafe auf 20 % der Bruttovertragssumme festgesetzt wird,
c) eine Barsicherheit des Auftragnehmers in Höhe von 5 % des Wertes aller Leistungen dem Auftraggeber auf ein Jahr zinslos belassen werden muß, wobei diese Frist ab baupolizeilicher Gebrauchsabnahme oder Erledigung der Mängelrügen läuft,
d) der Auftragnehmer die Sicherheit, falls er eine Bürgschaft stellen will, nur als Bürgschaft auf erstes Anfordern erbringen kann,
sind unwirksam.
VolltextVPRRS 1994, 0002
BGH, Urteil vom 11.11.1993 - VII ZR 47/93
a) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers, kommt nur in Frage, wenn der Auftragnehmer verpflichtet war, die fraglichen Leistungen ohne zusätzliches Entgelt zu erbringen.
b) Die Klärung der vertraglichen Ansprüche erfordert eine umfassende Auslegung der Leistungsbeschreibung nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei kommt dem Wortlaut eine besondere Bedeutung zu. Daneben sind auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen (Bestätigung von Senatsurteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 = BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219).
c) Auch bei eindeutigem Wortlaut können nach den Umständen des Einzelfalls völlig ungewöhnliche und von keiner Seite zu erwartende Leistungen von der Leistungsbeschreibung ausgenommen sein.
d) Bei einer öffentlichen Ausschreibung muß sich der Auftraggeber im Rahmen der Auslegung der Leistungsbeschreibung nach Treu und Glauben daran festhalten lassen, daß er nach eigenem Bekunden den Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis auferlegen will (§ 9 VOB/A). Im Zweifelsfalle brauchen die Auftragnehmer ein solches Wagnis nicht ohne weiteres zu erwarten.
e) Kommt ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fehlerhafter Ausschreibung in Betracht, so ist nicht schon der Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift der VOB/A haftungsbegründend. Vielmehr muß der Auftragnehmer/Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden sein. Ein Vertrauen in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn der Auftragnehmer/Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat. Darüber hinaus muß sein Vertrauen schutzwürdig sein. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung hätte erkennen können.
VolltextOnline seit 1992
VPRRS 1992, 0002BGH, Urteil vom 09.04.1992 - VII ZR 129/91
a) Aus einer Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B ergeben sich für den Auftragnehmer zusätzliche vertragliche Leistungspflichten. Deshalb müssen solche Anordnungen für den Auftragnehmer eindeutig als Vertragserklärungen verpflichtend sein.
b) § 2 Nr. 5 VOB/B ist nicht anzuwenden, wenn die geänderte Leistung bereits vom bestehenden vertraglichen Leistungsumfang umfaßt ist. Dazu gehört insbesondere der Fall, daß der vertraglich geschuldete Erfolg nicht ohne die Leistungsänderung zu erreichen ist.
VolltextVPRRS 1992, 0001
OLG Köln, Urteil vom 08.11.1991 - 19 U 50/91
Erstellt eine Bauunternehmung durch fest angestellte Mitarbeiter für einen Bauherrn ein Angebot, obwohl dieser den Bauauftrag bereits an einen Mitbewerber vergeben hat, so kann der Bauunternehmer für die von seinen Angestellten unnütz aufgewandte Arbeitszeit keinen Schadensersatz verlangen.
VolltextOnline seit 1989
IBRRS 1989, 0001OLG Frankfurt, Urteil vom 02.11.1988 - 17 U 177/87
Nimmt ein Bauherr ein Einheitspreisangebot in einem Formularvordruck an, in den hinter das vorgedruckte Wort “Auftragshöchstsumme” der Angebotsendpreis eingesetzt ist, dann ist dadurch noch nicht ein Einheitspreisvertrag mit Höchstpreisklausel zustande gekommen.
VolltextOnline seit 1987
IBRRS 1987, 0001BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Wird in einen Generalunternehmervertrag auf Veranlassung des Unternehmers die VOB/B “als Ganzes” einbezogen, so gilt sie gleichwohl nur für die vom Unternehmer geschuldeten Bauleistungen, nicht aber für die von ihm daneben übernommenen selbständigen Architekten- und Ingenieurleistungen (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816; BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315).*)
VolltextOnline seit 1985
VPRRS 1985, 0001OLG Nürnberg, Urteil vom 18.09.1985 - 4 U 3597/84
1. Auch wenn nach öffentlicher Ausschreibung die Gemeinde einen Zuschlagsbeschluß gefaßt und den Bieter hiervon unterrichtet hat, kommt der Bauvertrag erst mit der formgerechten Auftragserteilung zustande.
2. Infolge der Ausschreibung besteht zwischen Gemeinde und Bieter ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis.
3. Dem zunächst berücksichtigten Bieter steht ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns nicht zu, wenn die Gemeinde gem. § 26 Nr. 1 VOB/A berechtigt war, die Ausschreibung aufzuheben.
4. Hat die Gemeinde die Situation, die zur Aufhebung der Ausschreibung geführt hat, fahrlässig herbeigeführt, hat sie den Bietern deren Aufwendungen für die Teilnahme an der Ausschreibung zu erstatten. (Leitsätze der Redaktion)
VolltextOnline seit 1984
VPRRS 1984, 0001LG Weiden, Urteil vom 02.10.1984 - 2 O 397/84
Durch die Ausschreibung und die Teilnahme an ihr kommt zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande. Bei zu Unrecht erfolgter Aufhebung der Ausschreibung und des erteilten Zuschlags und freihändiger Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber macht sich der Ausschreibende schadensersatzpflichtig.
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2022 - Verg 47/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextVPRRS 2004, 0645
VK Sachsen, Beschluss vom 02.06.2004 - 1/SVK/037-04
Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen und personellen Aufwand der Kammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens. In Folge der Rücknahme ermäßigt sich die Gebühr gem. § 128 Abs. 3 Satz 3 um die Hälfte.
VolltextVPRRS 2002, 0290
BayObLG, Beschluss vom 16.09.2002 - Verg 19/02
1. Ausschluß eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den die Ausführungsfristen festlegenden Verdingungsunterlagen durch den Hinweis im Begleitschreiben des Bieters, die Angabe eines Ausführungstermins erfolge nach Verhandlung und Klärung aller technischen Einzelheiten bei Auftragserteilung.*)
2. Eine Verhandlung "über das Angebot selbst" ist nicht zulässig, wenn sich der objektive Erklärungswert des Angebotsinhalts durch Auslegung feststellen läßt.*)
3. Die zwingende Prüfungsreihenfolge des § 25 VOB/A verbietet der Vergabestelle nicht, einen Bieter wegen unzulässiger Änderungen an den Verdingungsunterlagen auch dann noch von der Wertung auszuschließen, wenn die Vergabestelle zuvor schon in die Eignungs-, Preis- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung eingetreten ist.*)
VolltextVPRRS 2002, 0287
OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2002 - 13 Verg 9/02
Zum Begriff des öffentlichen Auftraggebers.
VolltextVPRRS 2002, 0286
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 5/02
1.) Die für den Schwellenwert maßgebliche Schätzung des Auftragswertes hat grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu erfolgen und nicht erst dann, wenn bereits das Angebot eines Bieters vorliegt.
2.) Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zur Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.
VolltextVPRRS 2001, 0019
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2001 - Verg 41/01
Bereits aus der vorsätzlichen hartnäckigen Mißachtung wesentlicher Vertragspflichten rechtfertigt sich die Feststellung, dass ein Bieter nicht die für den anstehenden Auftrag erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
VolltextVPRRS 2002, 0284
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2002 - Verg 36/01
Wenn nur deshalb ein anderer Bieter, der zulässigerweise ebenfalls die letzten 15 Minuten vor Fristablauf für die Abgabe seines rechtzeitig fertiggestellten optimierten Angebots per Telefax nutzen wollte, an der Wahrung der Frist gehindert worden wäre, wäre es nach Ansicht des Senats ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gewesen, ein in ganz engem zeitlichen Abstand nach formellem Fristablauf per Telefax (oder sonstwie) eingegangenes Angebot dieses Bieters wegen Fristversäumung aus der Angebotswertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2001, 0018
BayObLG, Beschluss vom 13.08.2001 - Verg 10/01
1. Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags.*)
2. Unbegründetheit eines Nachprüfungsantrags, wenn das Angebot des die Nachprüfung beantragenden Unternehmens wegen fehlender Preisangaben von der Wertung auszuschließen ist.*)
3. Hat der Auftraggeber eines Bauauftrags, dessen Auftragssumme den Schwellenwert des § 2 Nr. 4 VgV erreicht oder übersteigt, bei sukzessiver Ausschreibung und Vergabe von Losen einzelne Lose EU-weit ausgeschrieben und als Nachprüfstelle die Vergabekammer benannt, ist für das einzelne Los auch unter Berücksichtigung der Bagatellklausel des § 2 Nr. 7 VgV das Nachprüfungsverfahren (§§ 102 ff. GWB) eröffnet.*)
VolltextVPRRS 2001, 0017
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2001 - 2 Verg 3/01
Die Verfolgung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben allein begründet nicht die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber. Erforderlich ist vielmehr beispielsweise, dass der Auftraggeber zumindest überwiegend im Bereich der Daseinsvorsorge tätig ist.
VolltextVPRRS 2001, 0016
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 10/01
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextVPRRS 2001, 0014
BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 11/01
Antragsbefugt sind nur Unternehmen - und ihnen nach § 25 Nr. 6 VOB/A gleichgestellte Bietergemeinschaften -, die ein Interesse am Auftrag haben und eine Verletzung in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hieran fehlt es, wenn der Antragsteller kein Angebot abgegeben hat und auch nicht darlegt, gerade daran durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß gehindert gewesen zu sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 8.2.2001 - 1 Verg 5/00).
VolltextVPRRS 2001, 0013
BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01
§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht - soweit eine Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung inmitten steht - die Feststellung einer Rechtsverletzung nur in Fällen vor, in denen der Nachprüfungsantrag vor wirksamer Erteilung des Auftrags angebracht worden ist und während des Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erfolgt (vgl. BGH aaO; BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 7/00 m.w.N.). Zweck der von § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ermöglichten Überleitung in ein Feststellungsverfahren ist es, in einem Nachprüfungsverfahren bereits erarbeitete Ergebnisse zu erhalten und so eine nochmalige gerichtliche Prüfung derselben Sach- und Rechtsfragen zu vermeiden (vgl. § 124 Abs. 1 GWB). Die Entscheidung über nach Zuschlagserteilung nur noch in Betracht kommende Schadensersatzansprüche eines Bieters ist den ordentlichen Gerichten zugewiesen (§ 13 GVG). In diesem Zusammenhang haben die Zivilgerichte auch die - nur durch § 124 Abs. 1 GWB eingeschränkte - Kompetenz, über die Frage der Einhaltung der bis zur wirksamen Auftragserteilung zu beachtenden Vergaberegeln zu befinden (vgl. BGH aaO).
Aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht und deutschem Verfassungsrecht ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes nichts anderes. Dabei kann dahinstehen, ob das deutsche Vergaberecht insoweit in allen Einzelheiten mit den einschlägigen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, wie sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ihre Ausprägung gefunden haben (vgl. EuGH vom 28.10.1999 Rs. C-81/98, NJW 2000, 569 - Alcatel Austria), in Einklang steht. Weder das europäische Gemeinschaftsrecht noch das verfassungsrechtliche Gebot des effektiven Rechtsschutzes gebieten jedenfalls, die Klärung behaupteter Vergabemängel nach wirksamer Zuschlagserteilung anstelle des insoweit eröffneten ordentlichen Rechtswegs zu den Zivilgerichten dem speziellen Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff. GWB zu unterwerfen (vgl. BGH aaO; BayObLG aaO).
VolltextVPRRS 2000, 0045
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2000 - 11 Verg 1/00
Ein in einem Vergabenachprüfungsverfahren beigeladener Bieter handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er die aufgrund der Akteneinsicht als Beigeladener erlangten Informationen zum Anlass nimmt, selbst ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Weder nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung noch nach deren Sinn und Zweck besteht an der so erlangten Kenntnis ein Verwertungsverbot. § 107 Abs. 3 G WB enthält keine einschränkende Bestimmung darüber, dass nur auf bestimmte Weise erlangte Informationen zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könnten. Auch in zeitlicher Hinsicht besteht keine Einschränkung, jedenfalls solange das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
VolltextVPRRS 2001, 0012
BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 9/01
1. Zur Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV.*)
2. Dem wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot im Verfahren nach der VOF widerspricht es, den Wissens- und Erfahrungsvorsprung, der aus einem gesondert vergebenen früheren Bauabschnitt desselben Bauvorhabens stammt, im Vergabeverfahren für einen weiteren Bauabschnitt zu berücksichtigen. Dies gilt namentlich für darauf gestützte preisliche Abschläge.*)
3. An die Darlegung der Schadensursächlichkeit eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens sind um so höhere Anforderungen zu stellen, als der Bewerber im Bieterfeld nur eine nachrangige Plazierung einnimmt.*)
VolltextVPRRS 2001, 0009
OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2001 - 13 Verg 7/01
1. Wegen § 116 Abs. 2 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren durch Eintritt der Abweisungswirkung beendet, wenn die Vergabekammer innerhalb der Fünf-Wochen-Frist nach § 113 Abs. 1 GWB nicht entschieden hat und die weitere, zweiwöchige Beschwerdefrist abgelaufen ist.
2. Das gilt auch dann, wenn vor der Vergabekammer ein Eilantrag nach § 115 Abs. 2 GWB gestellt und die diesbezügliche Entscheidung der Kammer vor dem OLG erfolgreich angefochten wurde und allein aus diesem Grund die Frist von fünf plus zwei Wochen abläuft.
VolltextVPRRS 2000, 0044
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2000 - 1 Verg 4/00
Ein Nebenangebot muss alle Daten enthalten, die nötig sind, damit der Auftraggeber sich ein klares Bild über den Inhalt verschaffen und das Angebot nicht manipuliert werden kann. 2. Fehlen in einem Nebenangebot solche Daten bzw. sind sie derart allgemein gehalten, dass ein Vergleichen mit anderen Angeboten nicht möglich ist, ist das Nebenangebot von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2000, 0043
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 28/00
Das OLG Düsseldorf lässt offen, ob § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2. Alternative eine bieterschützende Vorschrift im Sinne des GWB ist (eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht). Die Vorschrift dient jedoch in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers; sie bezweckt nicht den Schutz des Bieters vor seinem eigenen zu niedrigen Angebot.
Es ist dem öffentlichen Auftraggeber auch nicht verwehrt, Unterkostenpreise zu akzeptieren, wenn er nach Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anbieter auch zu diesen Preisen zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können. Der öffentliche Auftraggeber ist allerdings verpflichtet, "ungesunde Begleiterscheinungen" im Wettbewerb "zu bekämpfen" (§ 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A). Diese Vorschrift hat bieterschützenden Charakter. Dazu gehören Unterangebote, die in der zielgerichteten Absicht vorgenommen werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz verdrängt werden.
VolltextVPRRS 2001, 0008
BayObLG, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 5/01
§ 1a Nr. 1 Abs. 2 Spiegelstr. 2 VOB/A ist dahingehend auszulegen, dass letztlich 80 & des Gesamtauftragswerts aller Bauaufträge in einem EU-weiten Wettbewerb vergeben werden sollen, dem Auftraggeber aber keine bestimmte Reihenfolgen für europaweite und nationale Vergaben vorgeschrieben wird.
VolltextVPRRS 2000, 0042
BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 7/00
Es ist nicht Aufgabe des Nachprüfungsverfahrens, außerhalb des Primärrechtsschutzes auch über Schadensersatzansprüche eines am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens zu befinden.
VolltextVPRRS 2001, 0006
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2001 - Verg 1/01
Hat ein Bieter in einer sogenannten Nachunternehmererklärung bestätigt, die ausgeschriebenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen zu wollen, kann er dies aber wegen fehlender handwerksrechtlicher Voraussetzungen nicht und ändert er deshalb sein Angebot der ausschreibenden Stelle gegenüber im Rahmen von Aufklärungsgesprächen dergestalt ab, dass er Nachunternehmer einschalten wird, so handelt es sich um eine Änderung des Angebotes, die zwingend zum Angebotsausschluss führt.
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