Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5356 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1996
IBRRS 1996, 0005OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.1996 - 1 U 1375/94
Bei der Auslegung von Leistungsverzeichnissen kommt den Ausführungen des Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zu.
VolltextOnline seit 1995
IBRRS 1995, 0730OLG Köln, Urteil vom 15.11.1995 - 2 U 56/95
Bei einem Dissens über den genauen Gegenstand eines Werkvertrages (hier: Einbau nur verzinkter oder zusätzlich polyesterbeschichteter Bleche) ist der Besteller nur verpflichtet, gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B die Mehrkosten zu tragen, die sich aufgrund seiner späteren Klarstellung ergeben.*)
VolltextOnline seit 1994
IBRRS 1994, 0005OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994 - 21 U 47/94
1. Die Vertragsklausel eines Auftragnehmers "Gewährleistung nach VOB" ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist.
2. Diese Klausel ist auch unwirksam, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, da die gesetzliche Gewährleistung unangemessen verkürzt wird.
VolltextVPRRS 1994, 0001
OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.03.1994 - 4 U 143/93
Vertragsbedingungen eines Auftraggebers für Bauleistungen, gemäß denen
a) der Auftragnehmer Bedenken gegen die Mengenberechnung in den Verdingungsunterlagen binnen 14 Tagen geltend machen muß, da sie andernfalls der Schlußabrechnung zugrunde gelegt werden,
b) die Obergrenze für eine Vertragsstrafe auf 20 % der Bruttovertragssumme festgesetzt wird,
c) eine Barsicherheit des Auftragnehmers in Höhe von 5 % des Wertes aller Leistungen dem Auftraggeber auf ein Jahr zinslos belassen werden muß, wobei diese Frist ab baupolizeilicher Gebrauchsabnahme oder Erledigung der Mängelrügen läuft,
d) der Auftragnehmer die Sicherheit, falls er eine Bürgschaft stellen will, nur als Bürgschaft auf erstes Anfordern erbringen kann,
sind unwirksam.
VolltextVPRRS 1994, 0002
BGH, Urteil vom 11.11.1993 - VII ZR 47/93
a) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers, kommt nur in Frage, wenn der Auftragnehmer verpflichtet war, die fraglichen Leistungen ohne zusätzliches Entgelt zu erbringen.
b) Die Klärung der vertraglichen Ansprüche erfordert eine umfassende Auslegung der Leistungsbeschreibung nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei kommt dem Wortlaut eine besondere Bedeutung zu. Daneben sind auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen (Bestätigung von Senatsurteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 = BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219).
c) Auch bei eindeutigem Wortlaut können nach den Umständen des Einzelfalls völlig ungewöhnliche und von keiner Seite zu erwartende Leistungen von der Leistungsbeschreibung ausgenommen sein.
d) Bei einer öffentlichen Ausschreibung muß sich der Auftraggeber im Rahmen der Auslegung der Leistungsbeschreibung nach Treu und Glauben daran festhalten lassen, daß er nach eigenem Bekunden den Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis auferlegen will (§ 9 VOB/A). Im Zweifelsfalle brauchen die Auftragnehmer ein solches Wagnis nicht ohne weiteres zu erwarten.
e) Kommt ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fehlerhafter Ausschreibung in Betracht, so ist nicht schon der Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift der VOB/A haftungsbegründend. Vielmehr muß der Auftragnehmer/Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden sein. Ein Vertrauen in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn der Auftragnehmer/Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat. Darüber hinaus muß sein Vertrauen schutzwürdig sein. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung hätte erkennen können.
VolltextOnline seit 1992
VPRRS 1992, 0002BGH, Urteil vom 09.04.1992 - VII ZR 129/91
a) Aus einer Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B ergeben sich für den Auftragnehmer zusätzliche vertragliche Leistungspflichten. Deshalb müssen solche Anordnungen für den Auftragnehmer eindeutig als Vertragserklärungen verpflichtend sein.
b) § 2 Nr. 5 VOB/B ist nicht anzuwenden, wenn die geänderte Leistung bereits vom bestehenden vertraglichen Leistungsumfang umfaßt ist. Dazu gehört insbesondere der Fall, daß der vertraglich geschuldete Erfolg nicht ohne die Leistungsänderung zu erreichen ist.
VolltextVPRRS 1992, 0001
OLG Köln, Urteil vom 08.11.1991 - 19 U 50/91
Erstellt eine Bauunternehmung durch fest angestellte Mitarbeiter für einen Bauherrn ein Angebot, obwohl dieser den Bauauftrag bereits an einen Mitbewerber vergeben hat, so kann der Bauunternehmer für die von seinen Angestellten unnütz aufgewandte Arbeitszeit keinen Schadensersatz verlangen.
VolltextOnline seit 1989
IBRRS 1989, 0001OLG Frankfurt, Urteil vom 02.11.1988 - 17 U 177/87
Nimmt ein Bauherr ein Einheitspreisangebot in einem Formularvordruck an, in den hinter das vorgedruckte Wort “Auftragshöchstsumme” der Angebotsendpreis eingesetzt ist, dann ist dadurch noch nicht ein Einheitspreisvertrag mit Höchstpreisklausel zustande gekommen.
VolltextOnline seit 1987
IBRRS 1987, 0001BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Wird in einen Generalunternehmervertrag auf Veranlassung des Unternehmers die VOB/B “als Ganzes” einbezogen, so gilt sie gleichwohl nur für die vom Unternehmer geschuldeten Bauleistungen, nicht aber für die von ihm daneben übernommenen selbständigen Architekten- und Ingenieurleistungen (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816; BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315).*)
VolltextOnline seit 1985
VPRRS 1985, 0001OLG Nürnberg, Urteil vom 18.09.1985 - 4 U 3597/84
1. Auch wenn nach öffentlicher Ausschreibung die Gemeinde einen Zuschlagsbeschluß gefaßt und den Bieter hiervon unterrichtet hat, kommt der Bauvertrag erst mit der formgerechten Auftragserteilung zustande.
2. Infolge der Ausschreibung besteht zwischen Gemeinde und Bieter ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis.
3. Dem zunächst berücksichtigten Bieter steht ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns nicht zu, wenn die Gemeinde gem. § 26 Nr. 1 VOB/A berechtigt war, die Ausschreibung aufzuheben.
4. Hat die Gemeinde die Situation, die zur Aufhebung der Ausschreibung geführt hat, fahrlässig herbeigeführt, hat sie den Bietern deren Aufwendungen für die Teilnahme an der Ausschreibung zu erstatten. (Leitsätze der Redaktion)
VolltextOnline seit 1984
VPRRS 1984, 0001LG Weiden, Urteil vom 02.10.1984 - 2 O 397/84
Durch die Ausschreibung und die Teilnahme an ihr kommt zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande. Bei zu Unrecht erfolgter Aufhebung der Ausschreibung und des erteilten Zuschlags und freihändiger Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber macht sich der Ausschreibende schadensersatzpflichtig.
VolltextÄltere Dokumente
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2022 - Verg 47/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextVPRRS 2004, 0645
VK Sachsen, Beschluss vom 02.06.2004 - 1/SVK/037-04
Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen und personellen Aufwand der Kammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens. In Folge der Rücknahme ermäßigt sich die Gebühr gem. § 128 Abs. 3 Satz 3 um die Hälfte.
VolltextVPRRS 2002, 0290
BayObLG, Beschluss vom 16.09.2002 - Verg 19/02
1. Ausschluß eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den die Ausführungsfristen festlegenden Verdingungsunterlagen durch den Hinweis im Begleitschreiben des Bieters, die Angabe eines Ausführungstermins erfolge nach Verhandlung und Klärung aller technischen Einzelheiten bei Auftragserteilung.*)
2. Eine Verhandlung "über das Angebot selbst" ist nicht zulässig, wenn sich der objektive Erklärungswert des Angebotsinhalts durch Auslegung feststellen läßt.*)
3. Die zwingende Prüfungsreihenfolge des § 25 VOB/A verbietet der Vergabestelle nicht, einen Bieter wegen unzulässiger Änderungen an den Verdingungsunterlagen auch dann noch von der Wertung auszuschließen, wenn die Vergabestelle zuvor schon in die Eignungs-, Preis- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung eingetreten ist.*)
VolltextVPRRS 2002, 0287
OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2002 - 13 Verg 9/02
Zum Begriff des öffentlichen Auftraggebers.
VolltextVPRRS 2002, 0286
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 5/02
1.) Die für den Schwellenwert maßgebliche Schätzung des Auftragswertes hat grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu erfolgen und nicht erst dann, wenn bereits das Angebot eines Bieters vorliegt.
2.) Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zur Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.
VolltextVPRRS 2001, 0019
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2001 - Verg 41/01
Bereits aus der vorsätzlichen hartnäckigen Mißachtung wesentlicher Vertragspflichten rechtfertigt sich die Feststellung, dass ein Bieter nicht die für den anstehenden Auftrag erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
VolltextVPRRS 2002, 0284
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2002 - Verg 36/01
Wenn nur deshalb ein anderer Bieter, der zulässigerweise ebenfalls die letzten 15 Minuten vor Fristablauf für die Abgabe seines rechtzeitig fertiggestellten optimierten Angebots per Telefax nutzen wollte, an der Wahrung der Frist gehindert worden wäre, wäre es nach Ansicht des Senats ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gewesen, ein in ganz engem zeitlichen Abstand nach formellem Fristablauf per Telefax (oder sonstwie) eingegangenes Angebot dieses Bieters wegen Fristversäumung aus der Angebotswertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2001, 0018
BayObLG, Beschluss vom 13.08.2001 - Verg 10/01
1. Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags.*)
2. Unbegründetheit eines Nachprüfungsantrags, wenn das Angebot des die Nachprüfung beantragenden Unternehmens wegen fehlender Preisangaben von der Wertung auszuschließen ist.*)
3. Hat der Auftraggeber eines Bauauftrags, dessen Auftragssumme den Schwellenwert des § 2 Nr. 4 VgV erreicht oder übersteigt, bei sukzessiver Ausschreibung und Vergabe von Losen einzelne Lose EU-weit ausgeschrieben und als Nachprüfstelle die Vergabekammer benannt, ist für das einzelne Los auch unter Berücksichtigung der Bagatellklausel des § 2 Nr. 7 VgV das Nachprüfungsverfahren (§§ 102 ff. GWB) eröffnet.*)
VolltextVPRRS 2001, 0017
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2001 - 2 Verg 3/01
Die Verfolgung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben allein begründet nicht die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber. Erforderlich ist vielmehr beispielsweise, dass der Auftraggeber zumindest überwiegend im Bereich der Daseinsvorsorge tätig ist.
VolltextVPRRS 2001, 0016
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 10/01
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextVPRRS 2001, 0014
BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 11/01
Antragsbefugt sind nur Unternehmen - und ihnen nach § 25 Nr. 6 VOB/A gleichgestellte Bietergemeinschaften -, die ein Interesse am Auftrag haben und eine Verletzung in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hieran fehlt es, wenn der Antragsteller kein Angebot abgegeben hat und auch nicht darlegt, gerade daran durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß gehindert gewesen zu sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 8.2.2001 - 1 Verg 5/00).
VolltextVPRRS 2001, 0013
BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01
§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht - soweit eine Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung inmitten steht - die Feststellung einer Rechtsverletzung nur in Fällen vor, in denen der Nachprüfungsantrag vor wirksamer Erteilung des Auftrags angebracht worden ist und während des Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erfolgt (vgl. BGH aaO; BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 7/00 m.w.N.). Zweck der von § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ermöglichten Überleitung in ein Feststellungsverfahren ist es, in einem Nachprüfungsverfahren bereits erarbeitete Ergebnisse zu erhalten und so eine nochmalige gerichtliche Prüfung derselben Sach- und Rechtsfragen zu vermeiden (vgl. § 124 Abs. 1 GWB). Die Entscheidung über nach Zuschlagserteilung nur noch in Betracht kommende Schadensersatzansprüche eines Bieters ist den ordentlichen Gerichten zugewiesen (§ 13 GVG). In diesem Zusammenhang haben die Zivilgerichte auch die - nur durch § 124 Abs. 1 GWB eingeschränkte - Kompetenz, über die Frage der Einhaltung der bis zur wirksamen Auftragserteilung zu beachtenden Vergaberegeln zu befinden (vgl. BGH aaO).
Aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht und deutschem Verfassungsrecht ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes nichts anderes. Dabei kann dahinstehen, ob das deutsche Vergaberecht insoweit in allen Einzelheiten mit den einschlägigen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, wie sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ihre Ausprägung gefunden haben (vgl. EuGH vom 28.10.1999 Rs. C-81/98, NJW 2000, 569 - Alcatel Austria), in Einklang steht. Weder das europäische Gemeinschaftsrecht noch das verfassungsrechtliche Gebot des effektiven Rechtsschutzes gebieten jedenfalls, die Klärung behaupteter Vergabemängel nach wirksamer Zuschlagserteilung anstelle des insoweit eröffneten ordentlichen Rechtswegs zu den Zivilgerichten dem speziellen Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff. GWB zu unterwerfen (vgl. BGH aaO; BayObLG aaO).
VolltextVPRRS 2000, 0045
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2000 - 11 Verg 1/00
Ein in einem Vergabenachprüfungsverfahren beigeladener Bieter handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er die aufgrund der Akteneinsicht als Beigeladener erlangten Informationen zum Anlass nimmt, selbst ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Weder nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung noch nach deren Sinn und Zweck besteht an der so erlangten Kenntnis ein Verwertungsverbot. § 107 Abs. 3 G WB enthält keine einschränkende Bestimmung darüber, dass nur auf bestimmte Weise erlangte Informationen zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könnten. Auch in zeitlicher Hinsicht besteht keine Einschränkung, jedenfalls solange das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
VolltextVPRRS 2001, 0012
BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 9/01
1. Zur Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV.*)
2. Dem wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot im Verfahren nach der VOF widerspricht es, den Wissens- und Erfahrungsvorsprung, der aus einem gesondert vergebenen früheren Bauabschnitt desselben Bauvorhabens stammt, im Vergabeverfahren für einen weiteren Bauabschnitt zu berücksichtigen. Dies gilt namentlich für darauf gestützte preisliche Abschläge.*)
3. An die Darlegung der Schadensursächlichkeit eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens sind um so höhere Anforderungen zu stellen, als der Bewerber im Bieterfeld nur eine nachrangige Plazierung einnimmt.*)
VolltextVPRRS 2001, 0009
OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2001 - 13 Verg 7/01
1. Wegen § 116 Abs. 2 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren durch Eintritt der Abweisungswirkung beendet, wenn die Vergabekammer innerhalb der Fünf-Wochen-Frist nach § 113 Abs. 1 GWB nicht entschieden hat und die weitere, zweiwöchige Beschwerdefrist abgelaufen ist.
2. Das gilt auch dann, wenn vor der Vergabekammer ein Eilantrag nach § 115 Abs. 2 GWB gestellt und die diesbezügliche Entscheidung der Kammer vor dem OLG erfolgreich angefochten wurde und allein aus diesem Grund die Frist von fünf plus zwei Wochen abläuft.
VolltextVPRRS 2000, 0044
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2000 - 1 Verg 4/00
Ein Nebenangebot muss alle Daten enthalten, die nötig sind, damit der Auftraggeber sich ein klares Bild über den Inhalt verschaffen und das Angebot nicht manipuliert werden kann. 2. Fehlen in einem Nebenangebot solche Daten bzw. sind sie derart allgemein gehalten, dass ein Vergleichen mit anderen Angeboten nicht möglich ist, ist das Nebenangebot von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2000, 0043
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 28/00
Das OLG Düsseldorf lässt offen, ob § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2. Alternative eine bieterschützende Vorschrift im Sinne des GWB ist (eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht). Die Vorschrift dient jedoch in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers; sie bezweckt nicht den Schutz des Bieters vor seinem eigenen zu niedrigen Angebot.
Es ist dem öffentlichen Auftraggeber auch nicht verwehrt, Unterkostenpreise zu akzeptieren, wenn er nach Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anbieter auch zu diesen Preisen zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können. Der öffentliche Auftraggeber ist allerdings verpflichtet, "ungesunde Begleiterscheinungen" im Wettbewerb "zu bekämpfen" (§ 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A). Diese Vorschrift hat bieterschützenden Charakter. Dazu gehören Unterangebote, die in der zielgerichteten Absicht vorgenommen werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz verdrängt werden.
VolltextVPRRS 2001, 0008
BayObLG, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 5/01
§ 1a Nr. 1 Abs. 2 Spiegelstr. 2 VOB/A ist dahingehend auszulegen, dass letztlich 80 & des Gesamtauftragswerts aller Bauaufträge in einem EU-weiten Wettbewerb vergeben werden sollen, dem Auftraggeber aber keine bestimmte Reihenfolgen für europaweite und nationale Vergaben vorgeschrieben wird.
VolltextVPRRS 2000, 0042
BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 7/00
Es ist nicht Aufgabe des Nachprüfungsverfahrens, außerhalb des Primärrechtsschutzes auch über Schadensersatzansprüche eines am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens zu befinden.
VolltextVPRRS 2001, 0006
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2001 - Verg 1/01
Hat ein Bieter in einer sogenannten Nachunternehmererklärung bestätigt, die ausgeschriebenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen zu wollen, kann er dies aber wegen fehlender handwerksrechtlicher Voraussetzungen nicht und ändert er deshalb sein Angebot der ausschreibenden Stelle gegenüber im Rahmen von Aufklärungsgesprächen dergestalt ab, dass er Nachunternehmer einschalten wird, so handelt es sich um eine Änderung des Angebotes, die zwingend zum Angebotsausschluss führt.
VolltextVPRRS 2000, 0041
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
1. Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens setzt nicht voraus, daß der Antragsteller zwischen der Rüge eines Verstosses gegen Vergabevorschriften und dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Wartefrist einhält und der Vergabestelle Gelegenheit gibt, den gerügten Verfahrensverstoß abzustellen.*)
2. Hat sich das Nachprüfungsverfahren nach einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt (§ 114 Abs. 2 S. 2 GWB), so ist durch die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zum alleinigen Zweck der Abänderung der erstinztanzlichen Kostenentscheidung zulässig.*)
3. Über die Kosten des erledigten Nachprüfungsverfahrens ist in diesem Fall unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen entspr. §§ 91 a ZPO, 161 VwGO zu entscheiden.*)
VolltextVPRRS 2000, 0040
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2000 - Verg 5/99
1. Nach Art. 2 RL 92/50/EWG vom 18.6.1992 ist ein Auftrag, der sowohl bauliche als auch andere Leistungen umfaßt, insgesamt als Bauauftrag zu beurteilen, soweit er die hauptsächliche Errichtung eines Bauwerks zum Inhalt hat und die Bauleistungen nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
2. Zur Einordnung eines Bieters als "Generalbaunternehmung" oder ein gleich zu stellendes Unternehmen.
VolltextVPRRS 2000, 0039
BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000 - Verg 13/00
1. Bei einer Parallelausschreibung mit gestaffelten Eröffnungsterminen kann der Auftraggeber festlegen, dass die Einreichungsfrist für alle Angebote mit dem Zeitpunkt des ersten Eröffnungstermins endet.
2. Der Ablauf der Angebotsfrist gemäß § 18 Nr. 2 VOB/A bezieht sich dann für alle Angebote auf den ersten Eröffnungstermin.
3. Keine Rolle spielt es, wenn von den eingegangenen Angeboten keines zum ersten Eröffnungstermin gehört.
VolltextVPRRS 2000, 0038
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000 - Verg 21/00
1. Jedwede Änderung der Verdingungsunterlagen durch den Bieter führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
2. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen.
3. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.
4. Eine nachträgliche Rücknahme der Änderungen und eine Bestätigung der ursprünglichen LV-Positionen im Rahmen eines "Aufklärungsgesprächs" stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar.
VolltextVPRRS 2000, 0037
BayObLG, Beschluss vom 19.10.2000 - Verg 9/00
Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Baukonzession.*)
VolltextVPRRS 2000, 0036
BayObLG, Beschluss vom 24.10.2000 - Verg 6/00
1. Die Vergabekammer kann ihrer Entscheidung auch Verstöße des Auftraggebers gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren zugrunde legen, die der Antragsteller nicht gerügt hat, sofern keine Präklusion eingetreten ist.*)
2. Änderungsvorschläge müssen so gestaltet sein, daß der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, diese zu prüfen und zu werten und dabei festzustellen, ob diese gleichwertig oder für ihn zweckdienlich sind.*)
3. Änderungsvorschläge müssen auch quantitativ gleichwertig sein; sie dürfen daher nicht nur einen gegenüber dem Hauptangebot reduzierten Leistungsumfang aufweisen.*)
VolltextVPRRS 2000, 0035
BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000 - Verg 4/00
1. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit, wenn im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat beschrieben und vorgeschrieben ist und gleichwertige Fabrikate zugelassen sind.*)
2. Zu den Anforderungen, die an eine Dokumentation dieser Prüfung im Vergabevermerk zu stellen sind.*)
3. Zur Wertung eines Angebotspreises als unangemessen niedrig.*)
VolltextVPRRS 2000, 0034
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2000 - Verg 10/00
1. Hat der AG zu erkennen gegeben, dass er die verlangten Angaben zum Nachunternehmereinsatz bei der Angebotswertung berücksichtigen werde, muss er ein Angebot übergehen, das eine weitgehende Weitervergabe der Leistungen vorsieht, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist.
2. Ist der vorgesehene Nachunternehmereinsatz im Angebot festgeschrieben, verstoßen Verhandlungen über eine nachträgliche Änderung gegen § 24 Nr. 3 VOB/A.
VolltextVPRRS 1999, 0009
OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 13 Verg 6/99
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextVPRRS 2000, 0031
BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000 - Verg 2/00
Bei der Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen einer Straße handelt es sich um eine Bauleistung.*)
VolltextVPRRS 2000, 0030
OLG Naumburg, Beschluss vom 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Ein Nachprüfungsantrag mit dem Ziel, eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens rückgängig zu machen und eine Fortführung des Vergabeverfahrens zu erreichen, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn vor dessen Eingang bei der Vergabekammer die Zuschlags- und Bindefrist bereits abgelaufen war.
VolltextVPRRS 1999, 0008
BayObLG, Beschluss vom 10.11.1999 - Verg 8/99
Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten gem. § 118 Abs. 2 S. 1 GWB kommt im Hinblick auf die Aufgabe eines vorläufigen Rechtsschutzes und die Notwendigkeit einer raschen Entscheidung regelmäßig nur eine summarische Prüfung (d. h. nur überschlägige und vorläufige Prüfung) der Sachlage in Betracht. Diese summarische Prüfung muß sich auf die vorliegenden oder binnen kürzester Zeit verfügbaren Beweismittel beschränken. Diese notwendige Beschränkung kann auch dazu führen, daß eine abschließende Klärung von Rechtsfragen zurückgestellt bleiben muß.
Für eine Bejahung positiver Erfolgsaussichten i. S. v. § 118 Abs. 2 S. 1 GWB reicht es aus, wenn ein Erfolg der sofortigen Beschwerde möglich erscheint.
Wird ein Bauvorhaben (Krankenhausumbau und -erweiterung) erst ab dem Jahr 2000 abschnittsweise in einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren verwirklicht, so liegt für eine Tragwerkplanerbeauftragung, die für 1999 lediglich haushaltsrechtliche Voraussetzungen ("HU-Bau") schaffen soll, keine Dringlichkeit i. S. v. § 118 Abs. 2 S. 2 GWB vor.
VolltextVPRRS 1999, 0007
OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999 - 13 Verg 1/99
1. Zum Ausschluß eines im Vergabeverfahren abgegebenen Angebots für die Verarbeitung und Verwertung des in "Bio-Tonnen" gesammelten Hausabfalls wegen eines offenbaren Mißverhältnisses des Preises zur Leistung (§§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).*)
2. Ein Nebenangebot im Sinn des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bei der Bezeichnung des Vertragsgegenstands ein bestimmtes Verfahren zur Erreichung des Vertragsziels angegeben hat, und der Bieter ein anderes Verfahren zur Grundlage seines Angebots macht.*)
VolltextVPRRS 1999, 0005
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
1. Der AG muss sich mit Nebenangeboten (nur) soweit auseinandersetzen, wie nach den Umständen zumutbar, und dabei vor allem das Gleichbehandlungsgebot beachten.
2. Technische Aufklärungsgespräche dürfen nur eine weitere Erläuterung des Angebots zum Ziel haben, nicht aber eine Angebotsergänzung. Zu solchen Gesprächen ist der AG grundsätzlich nicht verpflichtet, sondern allenfalls berechtigt. Angebote sind nämlich grundsätzlich so zu werten, wie sie im Eröffnungstermin vorgelegen haben.
3. Die Wertung des AG beschränkt sich darauf, dasjenige Angebot auszuwählen, das ihm aus seiner Sicht zur Zeit der Vergabeentscheidung als das annehmbarste erscheint. Dabei hat der AG einen angemessenen objektiven und subjektiven Beurteilungsspielraum.
4. Die Auswahl der Angebote der engeren Wahl und das Ausscheiden von Angeboten sind fehlerhaft, wenn sie auf sachfremden Erwägungen beruhen.
5. Richtschnur für die Gestaltung eines Nebenangebots sind die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, vor allem aber der Ausschreibungsentwurf.
6. Die Beschreibung eines technischen Nebenangebots muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, dieses mit dem Ausschreibungsentwurf zu vergleichen sowie die relativen Vor- und Nachteile in technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer und terminlicher Hinsicht zu bewerten.
7. Zum Wettbewerb gehört auch eine vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der Angebote durch die Bieter, unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen und vorhersehbaren möglichen Bedenken des Auftraggebers.
VolltextVPRRS 1999, 0004
BayObLG, Beschluss vom 07.10.1999 - Verg 3/99
§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht nach seinem Wortlaut die Feststellung einer Rechtsverletzung nur bei Zuschlagserteilung während eines bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens vor.
Da ein bereits erteilter Zuschlag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden kann, endet mit rechtswirksamer Zuschlagserteilung die Möglichkeit zur Gewährung von Primärrechtsschutz. Es bleiben dann nur Schadensersatzansprüche aus dem Sekundärrechtsschutz, die gemäß § 104 Abs. 2 Satz 2 GWB vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen sind.
VolltextVPRRS 1999, 0002
OLG Naumburg, Beschluss vom 02.06.1999 - 10 Verg 1/99
Das Rechtsschutzinteresse an der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde besteht dann nicht mehr, wenn der Zuschlag bereits bindend erteilt wurde und demnach selbst eine positive Entscheidung des Senats keine für die Beschwerdeführerin günstigere Wirkung haben kann.
VolltextVPRRS 1999, 0001
BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 - Verg 1/99
1. Die maßgebenden Grundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung verlangen nur, daß auch nach Fristablauf allen für die Vergabe noch in Betracht kommenden Bietern die Möglichkeit gegeben wird, weiterhin am Vergabeverfahren teilzunehmen. Dies kann dadurch sichergestellt werden, daß diese Bieter aufgefordert werden, der sachlich gebotenen Fristverlängerung zuzustimmen.
2. Zur Zulässigkeit, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine Tariftreueerklärung zu fordern.
VolltextIBRRS 1995, 0001
EuGH, Urteil vom 11.08.1995 - Rs C-433/93
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um den Anforderungen der Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 zur Änderung der Richtlinie 77/62/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und zur Aufhebung einiger Bestimmungen der Richtlinie 80/767/EWG sowie der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Richtlinie 71/305/EWG über die Koordination der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge nachzukommen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
VolltextVPRRS 1993, 0001
EuGH, Urteil vom 22.06.1993 - Rs. C-243/89
1. Das Königreich Dänemark hat seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht verletzt und insbesondere gegen die Artikel 30, 48 und 59 EWG-Vertrag sowie gegen die Richtlinie 71/305/EWG verstossen, weil die Aktieselskabet Storebältsforbindelsen zur Abgabe von Angeboten auf der Grundlage einer Bedingung aufgefordert hat, die eine möglichst weitgehende Verwendung von dänischen Baustoffen, Verbrauchsgütern, Arbeitskräften und Geräten vorsah, und weil die Verhandlungen mit dem ausgewählten Konsortium auf der Grundlage eines nicht den Verdingungsunterlagen entsprechenden Angebots geführt worden sind.*
2. Das Königreich Dänemark trägt die Kosten des Verfahrens.*
Volltext