Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5387 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
VPRRS 2003, 0142VK Südbayern, Beschluss vom 20.11.2002 - 43-10/02
1. Benötigt ein Bieter zur vollständigen Ausführung eines Auftrags Nachunternehmer und unterlässt er die geforderte Angabe der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen in seinem Angebot, so muss dieses Angebot nach § 25 Nr. 1 Buchst. b) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden.*)
2. Das Angebot eines Bieters ist ebenfalls nach § 25 Nr. 1 Buchst. b) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A von der Wertung auszuschließen, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit (hier: Produktangabe) nicht mit der Angebotsabgabe geführt wurde, sondern erst nach Eröffnung der Angebote im Rahmen der Aufklärung über den Angebotsinhalt erfolgt ist.*)
VolltextVPRRS 2003, 0141
VK Südbayern, Beschluss vom 30.08.2002 - 29-07/02
1. Nebenangebote sind bereits so einzureichen, dass die Vergabestelle in der Lage ist, diese inhaltlich zu prüfen. An die inhaltliche Gestaltung des Nebenangebots sind die gleichen Anforderungen zu stellen, wie sie in § 9 VOB/A an die Gestaltung der Leistungsbeschreibung durch die Vergabestelle gestellt werden. Ein Nebenangebot, das diesen Anforderungen nicht genügt, ist nicht prüffähig und auszuschließen.*)
2. Im Vergabevermerk ist von der Vergabestelle deutlich darzustellen, inwieweit die vorgegebenen Wertungskriterien im einzelnen in die Wertung der Angebote eingeflossen sind (§ 97 Abs. 2 GWB).*)
VolltextVPRRS 2003, 0140
VK Südbayern, Beschluss vom 18.12.2002 - 51-11/02
1. Ändert ein Bieter die Verdingungsunterlagen, so ist das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)
2. Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn auf das Angebot eines Bieters der Zuschlag nicht ohne Abänderungen erteilt werden kann, weil zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung wegen unklarer Angaben zum Nachunternehmereinsatz kein annahmefähiges Angebot vorliegt (§ 28 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A).*)
3. Das Angebot eines Bieters ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b VOB/A zwingend auszuschließen, wenn es entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche geforderten wettbewerbserheblichen Erklärungen enthält.*)
VolltextVPRRS 2003, 0139
VK Südbayern, Beschluss vom 14.08.2002 - 32-07/02
1. Auf ein rechnerisch ungeprüftes Angebot kann kein Zuschlag erteilt werden, da dies ein Verstoß gegen § 25 VOB/A wäre. Im Rahmen der Prüfung und Wertung von Angeboten ist festzustellen, welche Preisangebote abgegeben wurden und ob die Preise angemessen sind (§ 25 Nr. 3 VOB/A).*)
2. Ist ein Bieter der Auffassung, dass im Rahmen der Aufklärung über den Angebotsinhalt die Angebotssumme korrigiert werden müsse und führt er eine Preiskorrektur des Angebots um ca. 50 % durch, ist diese im Rahmen der Angebotsaufklärung so erhebliche Preisänderung nicht zulässig (§ 24 Nr. 3 VOB/A).*)
VolltextVPRRS 2003, 0138
VK Südbayern, Beschluss vom 09.08.2002 - 28-07/02
1. Eine Vergabestelle erfüllt für ihren Geschäftsbereich "Verkehrsbetriebe" die Voraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers i. S. v. § 98 Nr. 2 GWB, wenn sie sich in diesem Bereich nicht mit Konkurrenten im Wettbewerb messen muss und hierbei eine "im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art erfüllt (im Anschluss an Beschluss VK Südbayern 28-08/01).*)
2. Ein Antragsteller muss die erneute Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht rügen, wenn nicht erkennbar geworden ist, welche Rolle diese Nachforderung im Rahmen des Wiedereinstiegs in die Wertung gespielt hat.*)
3. Der Auftraggeber hat entsprechend dem Transparenzgebot dafür zu sorgen, dass alle relevanten Entscheidungen im Vergabeverfahren durchschaubar und nachvollziehbar bleiben (§ 97 Abs. 1 GWB).*)
4. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet die Antragsgegnerin im Verhandlungsverfahren dazu, allen Bietern die gleichen Informationen zukommen zu lassen (§ 97 Abs. 2 GWB).*)
VolltextVPRRS 2003, 0136
VK Südbayern, Beschluss vom 09.10.2002 - 40-09/02
Wird in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich und unmissverständlich gefordert, dass der Bieter bereits in seinem Angebot die Art und den Umfang der Leistungen anzugeben hat, die er durch Nachunternehmer ausführen lassen will und sind diese geforderten Angaben nicht oder nur teilweise gemacht, so ist dieses Angebot auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2003, 0135
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.10.2002 - VK 24/02
1. Über die Schadensdarlegungslast soll verhindert werden, dass ein Antragsteller, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebotes und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein investitionshemmendes Nachprüfungsverfahren einleiten kann.
2. Die Vergabekammer ist nicht berechtigt, von Amts wegen die Frage der richtigen Vergabeart zu überprüfen. Ein Tätigwerden der Kammer setzt stets einen zulässigen Nachprüfungsantrag voraus.
VolltextVPRRS 2003, 0132
KG, Urteil vom 07.01.2002 - 24 U 9084/00
1. Enthält eine Vertragsstrafenklausel Vertragsstrafen für die Überschreitung von Zwischen- und Fertigstellungsterminen bedingt die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von Zwischenfristen nicht die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung des Fertigstellungstermins.
2. Der Wirksamkeit einer Vertragsstrafe steht nicht entgegen, dass dem Auftraggeber durch die Überschreitung der Vertragsfrist keine erheblichen Nachteile im Sinne des § 12 Nr. 1 VOB/A entstanden sind.
VolltextVPRRS 2003, 0127
VK Bremen, Beschluss vom 06.01.2003 - VK 8/02
1. Angesichts der kurzen Fristen, die im Vergabeverfahren gelten, bedeutet eine unverzügliche Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB, dass diese innerhalb von 1 bis 3 Tagen erfolgen muss und zwar auf dem schnellstmöglichen Weg.
2. Eine längere Rügefrist von bis zu 2 Woche (als Obergrenze) kann dem Antragsteller nur dann zugestanden werden, wenn die Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert und deshalb für die Rüge ein längerer Bearbeitungszeitraum erforderlich ist.
3. Liegt das Angebot des Antragsteller an letzter Stelle und hat insoweit keine Chance auf den Zuschlag, so fehlt ihm das Rechtsschutzbedürfnis, weil ein tatsächlicher Nachteil für den Antragsteller nicht gegeben ist.
4. Beabsichtigt die Vergabestelle neben dem Preis weitere Wertungskriterien zu berücksichtigen, sind diese bereits vor dem Eröffnungstermin nachvollziehbar zu bestimmen und zu dokumentieren.
VolltextVPRRS 2003, 0126
OLG Braunschweig, Urteil vom 19.07.2001 - 8 U 134/00
Zur Frage, wann Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Nebenleistung ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen sind.
VolltextVPRRS 2003, 0122
OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/01
Für einen beigeladenen beschwerdeführenden Bieter besteht im Hinblick auf die Verlängerung des Zuschlagsverbots in § 118 GWB eine Regelungslücke, die im Wege der Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift auszufüllen ist. Das führt nach Auffassung des Senats dazu, einem beigeladenen Bieter in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 2 GWB die Antragsbefugnis zuzubilligen, wenn er beschwerdebefugt ist und anderenfalls die Möglichkeit bestünde, dass die Vergabestelle durch Zuschlagserteilung vollende Tatsachen schafft.
VolltextVPRRS 2003, 0118
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2002 - 5 Verg 1/01
Zur Frage, ob ein mit unvollständigen Preisangaben oder Erklärungen vorgelegtes Angebot in jedem Falle gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a VOB/A von der Wertung auszuschließen ist.
VolltextVPRRS 2003, 0117
OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2001 - 1 Verg 11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2003, 0114
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Verg 12/01
Die Vorschriften des Vergaberechtsänderungsgesetzes über das gerichtliche Beschwerdeverfahren kennen das Institut einer Anschlussbeschwerde nicht.*)
VolltextVPRRS 2003, 0113
OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 - 7 U 614/98
Treten bei der Bauausführung infolge der Beschaffenheit des Baugrundes und der Wasserhaltungsverhältnisse Erschwernisse auf, kann eine gesonderte Vergütung für zusätzliche Leistungen ausnahmsweise nur dann gefordert werden, wenn die Erschwernisse für den Auftragnehmer unvorhersehbar gewesen waren.
VolltextVPRRS 2003, 0112
BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 10/01
1. "nEP"-Positionen sind regelmäßig als Eventualpositionen zu verstehen.
2. Aufträge eines öffentlich-rechtlichen Abwasserverbandes können im Land Brandenburg wirksam nur durch den Verbandsvorsteher und einem von der Verbandsversammlung bestimmten Angestellten erteilt werden. Der Verband kann sich auf die nicht ordnungemäße Vertretung nicht berufen, wenn das für die Willensbildung zuständige Organ den Auftrag billigt.
3. Über einen Teil einer Schlussrechnungsforderung, die nach Grund und Höhe streitig ist, kann durch Teilurteil nur entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
VolltextVPRRS 2003, 0111
VK Arnsberg, Beschluss vom 23.01.2003 - VK 2-27/2002
1. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung ist unabhängig von der Rechtsprechung des EuGH immer zulässig in Missbrauchfällen. Diese sind anzunehmen, wenn der Ast schlüssig darlegt, dass der Auftraggeber auf jeden Fall den Auftrag weiterhin vergeben will,- ggf. muss - und dies offenbar an einen Bieter, den er aus dem laufenden Vergabeverfahren hat ausschliessen müssen.*)
2. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung als einer Vorstufe des Zuschlags muss auch im nationalen Recht zumindest immer dann möglich sein, wenn die Vergabeabsicht des Auftraggeber weiter besteht.*)
VolltextVPRRS 2003, 0110
VK Münster, Beschluss vom 15.01.2003 - VK 22/02
Werden die Anforderungen an die Leistung nicht nur durch die ausdrückliche Angabe von Anforderungen im Leistungsverzeichnis, sondern erkennbar auch durch nicht genannte Eigenschaften von Leitfabrikaten beschrieben, sind alle Eigenschaften der Leitfabrikate, die Bezug zu Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Gesundheit haben, zwingende Anforderungen an die Leistung. Ist dies nicht gewollt, muss der Auftraggeber verdeutlichen, welche Eigenschaften des Leitfabrikats zwingend und welche entbehrlich sind.*)
Ist vom Bieter die Angabe von einzubauenden Fabrikaten gefordert und bietet ein Bieter ein Leitfabrikat oder ein gleichwertiges Fabrikat an, fehlt zwar eine geforderte Angabe, weil sich der Bieter nicht - obwohl gefordert - auf ein Fabrikat festlegt. Die fehlende Angabe kann aber durch eine Aufklärung nachgetragen werden. Die Stellung des Angebots in der Wertung kann sich nicht verändern, weil der Bieter sich hinsichtlich der Eigenschaften des Fabrikats durch die Bezugnahme auf das Leitfabrikat festgelegt hat. Das Angebot muss nicht zwingend ausgeschlossen werden.*)
Mit einem technischen Nebenangebot/Änderungsvorschlag löst sich ein Bieter von der Leistungsbeschreibung. Die Leistung, die an die Stelle des Leistungsverzeichnisses tritt, muss eindeutig und erschöpfend beschrieben werden. Fehlen Festlegungen, von denen die Einordnung des Nebenangebots in das Wertungsgefüge abhängt, muss das Nebenangebot grundsätzlich wegen fehlender geforderter Angaben und unzulänglicher Beschreibung ausgeschlossen werden.*)
Zu einer Prüfung eines Alternativfabrikats auf Gleichwertigkeit gehört eine Gegenüberstellung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, ggf. der Eigenschaften des Leitfabrikats, mit den diesbezüglichen Eigenschaften des Alternativfabrikats.*)
Keine Kostenpflicht für die Beigeladene, sofern sie keinen Antrag gestellt hat oder das Verfahren anderweitig wesentlich gefördert hat (Kosten der Vergabekammer/der obsiegenden Beteiligten).*)
VolltextVPRRS 2003, 0105
VK Nordbayern, Beschluss vom 28.10.2002 - 320.VK-3194-32/02
1. Zur Frage des Ausschlusses wegen fehlendem Nachweis der technischen Gleichwertigkeit (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A).
2. Zum Umfang des Beurteilungsspielraumes der Vergabestelle bei der Wertung (§ 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A).
VolltextVPRRS 2003, 0104
OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2003 - 3 U 1685/01
1. Ein Vertrag mit einer Gemeinde oder einem Landkreis bedarf nach § 49 Abs. 1 GO-RP bzw. § 43 Abs. 1 LKO-RP der Schriftform.
2. Trotz Nichteinhaltung dieser Formvorschrift des Gemeinderechts verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn die Gebietskörperschaft sich bei Verstoß gegen solche Formvorschriften auf die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts beruft, obwohl der mit der Formvorschrift bezweckte Schutz deshalb bedeutungslos geworden ist, weil das nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zuständige Organ der Körperschaft den Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts bereits gebilligt hat.
VolltextVPRRS 2003, 0103
VK Nordbayern, Beschluss vom 14.01.2003 - 320.VK-3194-43/02
Für Bauleistungen beträgt der Schwellenwert 5 Mio €. Darunterliegende Bauleistungen sind einer Nachprüfung durch die Vergabekammer nicht zugänglich.
VolltextVPRRS 2003, 0102
VK Nordbayern, Beschluss vom 14.01.2003 - 320.VK-3194-46/02
Hat der ASt einen zusammen mit dem eigentlichen Angebot geforderten Wartungsvertrag nicht bzw. leer abgegeben, so fehlt im die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag.*)
VolltextVPRRS 2003, 0101
OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2003 - 13 Verg 13/02
1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit von Änderungsvorschlag und Nebenangebot.*)
2) Hat ein Nebenangebot nach den Erläuterungen des Bieters im Aufklärungsgespräch einen Inhalt, der von dem abweicht, was sich aus einer Auslegung des schriftlich abgegebenen Nebenangebots nach dem objektivem Verständnis aus der Sicht des Erklärungsempfängers ergibt, so liegt eine grundsätzlich unzulässige nachträgliche Änderung des Nebenangebots vor, die dazu zwingt, es von der Wertung auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2003, 0099
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Verg 37/02
Zur Frage, ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ("ungewöhnlich niedriges Angebot") eine bieterschützende Vorschrift im Sinne der §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist.
VolltextVPRRS 2003, 0095
OLG Hamburg, Urteil vom 12.04.2002 - 1 U 73/01
Folgende Bestimmung in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand ist unwirksam: "Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag - ohne Umsatzsteuer - vom Empfang der Zahlung an mit 4% für das Jahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen."
VolltextVPRRS 2003, 0093
KG, Urteil vom 09.11.1999 - 27 U 8522/98
Ist das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft, trägt der Auftragnehmer das sich hieraus ergebende Kalkulationsrisiko.
VolltextVPRRS 2003, 0091
OLG Naumburg, Beschluss vom 27.06.2002 - 1 Verg 9/02
Der Ausschluss eines Angebots wegen bei Angebotsabgabe fehlender Eignungsnachweise von Nachunternehmern kann rechtswidrig sein.
VolltextVPRRS 2003, 0090
VK Thüringen, Beschluss vom 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
1. Bieter haben einen Anspruch darauf, dass ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis ausgeschlossen wird. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A ist bieterschützend.
2. Ein unangemessen niedriger Preis wird vermutet, wenn das Angebot mehr als 10% von dem des zweitplazierten Bieters abweicht. Für den Vergleich ist auf die Angebotssummen der Hauptangebote abzustellen.
3. Bei Verdacht auf ein Unterangebot muss die Vergabestelle von dem Bieter Aufklärung verlangen. Wird hierbei der Vorwurf eines unangemessen niedrigen Angebotes nicht nachvollziehbar entkräftet, ist das Angebot zwingend auszuschließen.
VolltextVPRRS 2003, 0080
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002 - Verg 25/02
Wahl- oder Alternativleistungen sind generell dadurch gekennzeichnet, dass bei Fertigstellung der Verdingungsunterlagen noch nicht feststeht, ob die Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart tatsächlich erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich - darin liegt der wirtschaftliche Sinn - die dahingehende Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten will.
VolltextVPRRS 2003, 0076
OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 5/01
An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.
VolltextVPRRS 2003, 0073
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001 - Verg 22/01
Die Bindefrist kann im Einvernehmen des Bieters mit dem Auftraggeber verlängert werden.
Diese Rechtsfolge kann auch durch eine nachträgliche Abrede (nach Ablauf der Bindefrist) herbeigeführt werden, und eine entsprechende Abrede kann eine Antragstellerin, die allein durch die Einreichung ihres Nachprüfungsantrags hinreichend deutlich gemacht hat, dass sie dieses anstrebt, mit der Vergabestelle auch noch treffen.
VolltextVPRRS 2003, 0070
OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0005/01
An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.
VolltextVPRRS 2003, 0069
OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2003 - 6 Verg 11/02
1. Indem § 108 Abs. 2 GWB den Vortrag, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist, zum Erfordernis einer formal korrekten Antragsbegründung macht, wird hervorgehoben, dass die Wahrung der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 S.1 GWB zu denjenigen Sachentscheidungsvoraussetzungen der Vergabekammer gehört, die, weil aus dem Antragsbegründungstext erkennbar, bereits in die Entscheidung darüber einfließen, ob der Nachprüfungsantrag zugestellt und das Zuschlagsverbot des § 115 Abs.1 GWB ausgelöst wird. *)
2. Das Fehlen einer den Anforderungen des § 108 Abs. 2 GWB genügenden Antragsbegründung kann die Vergabekammer jedoch nicht ohne weiteres zum Anlass einer Antragszurückweisung nehmen. Zwar dient § 108 Abs. 2 GWB dem besonderen Beschleunigungsprinzip des Vergabeprüfungsverfahrens (vgl. § 113 Abs. 1 GWB). Andererseits steht der eigentliche Zweck der Vergabeprüfung im Vordergrund sicher zu stellen, dass Wettbewerb um den öffentlichen Auftrag stattfindet und dass in diesem Wettbewerb die Bieter mit gleichen Chancen und Möglichkeiten sich beteiligen können. Dieser Wettbewerb bezweckt aus der Sicht des öffentlichen Auftraggebers eine optimale Lösung des Beschaffungsvorhabens und zwar hinsichtlich der Qualität des Beschaffungsobjektes wie seines Preises. Dies verwehrt der Vergabekammer einen Vergabeprüfungsantrag ohne Weiteres wegen formaler Mängel zu verwerfen, jedenfalls dann, wenn nach Sachlage nicht ausgeschlossen oder unwahrscheinlich ist, dass der formale Mangel umgehend behoben wird. In einem solchen Fall obliegt der Vergabekammer vielmehr, den Antragsteller auf den formalen Fehler hinzuweisen und Gelegenheit zur kurzfristigen Abhilfe einzuräumen. Es kann dahinstehen, ob dieses verfahrensrechtliche Gebot sich nicht bereits unmittelbar aus dem Amtsermittlungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB i.V.m. dem verfassungsrechtlichen Prinzip fairer Verfahrensgestaltung (Art. 103 Abs. 1 GG) ergibt.*)
3. Ist der Vergabekammer bekannt, dass nach Angebotseröffnung die Vergabestelle ein vom einem Bieter zur Qualität seines Angebots eingeholtes Gutachten entgegengenommen hat, muss sie, will sie den Verfahrensbeteiligten nicht einen Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot unterstellen, davon ausgehen, dass dieses Gutachten zur Widerlegung von etwaigen, das Angebot der Antragstellerin betreffenden Einwänden der Vergabestelle vorgelegt worden ist. Dies wiederum muss die Vergabekammer als Hinweis auf angebotsbezogene Gespräche zwischen der Vergabestelle und der Antragstellerin werten, und der Frage nachgehen, ob die Antragstellerin gegenüber der Vergabestelle vergaberechtliche Rügen erhoben hat.*)
VolltextVPRRS 2003, 0068
BayObLG, Beschluss vom 27.11.2002 - Verg 29/02
1. Ein Bieter, der erstmals nach Angebotseröffnung weitere der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen benennt, kann unter dem Gesichtspunkt des Nachverhandlungsverbots jedenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn ein Nachunternehmereinsatz für diese Teilleistung in erheblichem Umfang vorgesehen ist.
2. Derartige nachträgliche Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Leistungsfähigkeit und Vertragstreue des Bieters zu wecken.
VolltextVPRRS 2003, 0064
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002 - Verg W 12/02
Der Ausschluß eines Angebot ist grundsätzlich gerechtfertigt, wenn Positionen zwar nicht gänzlich unausgefüllt gelassen wurden, inbesondere eine Artikelbezeichnung eingetragen wurde, aber weder ein Einzel- noch ein Gesamtpreis angegeben wurde.
Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn die fehlenden Angaben die Eindeutigkeit des Angebots nicht tangieren, sie auf Grund ihrer Geringfügigkeit keine kalkulatorischen Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen von Seiten des Bieters ausgeschlossen sind (OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493).
VolltextVPRRS 2003, 0062
BayObLG, Beschluss vom 05.11.2002 - Verg 22/02
1. Im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB ist die unselbständige Anschlußbeschwerde statthaft. Für ihre Einlegung gilt eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdebegründungsschrift.*)
2. Ein im Sektorenbereich tätiges kommunales Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, das sowohl § 98 Nr. 2 GWB als auch § 98 Nr. 4 GWB unterfällt, hat die für Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB geltenden Bestimmungen zu beachten.*)
3. Auch im Verhandlungsverfahren gelten wesentliche Prinzipien des Vergaberechts wie die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Hat der Auftraggeber eine Zuschlagsentscheidung getroffen und diese den Bietern mitgeteilt, kann er nur bei Vorliegen besonderer sachgerechter Gründe wieder in Verhandlungen eintreten.*)
4. Bei einem Lieferauftrag reicht es grundsätzlich aus, daß der Bieter in der Lage ist, die angebotenen Produkte zum für die Leistungserbringung vorgesehenen Zeitpunkt zu liefern.*)
5. Im konkreten Fall zulässige Tenorierung, daß der Auftraggeber zur Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter verurteilt wird.*)
VolltextVPRRS 2003, 0061
BayObLG, Beschluss vom 08.11.2002 - Verg 27/02
Die Unvollständigkeit und Unklarheit der im Angebot enthaltenen Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss des Angebots.
VolltextVPRRS 2003, 0060
OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2002 - 10 U 192/02
Eine Verprflichtung des Unternehmers eine Bürgschaft a.e.A. zu stellen, ist in den AGB nicht gem. § 9 AGB-Gesetz unwirksam, wenn es sich bei dem Verwender der Klausel um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, weil in einem solchen Fall kein Liquiditätsrisiko besteht.
VolltextVPRRS 2003, 0058
BayObLG, Beschluss vom 10.10.2000 - Verg 5/00
Das deutsche Vergaberecht schreibt nicht vor, dass Bauverträge schriftlich geschlossen werden müssen (§ 99 Abs. 1 GWB, § 29 VOB/A). Die Vorschrift des Artikels 1 der Baukoordinierungsrichtlinie ist nicht in deutsches Recht umgesetzt. Enthält das nationale Recht jedoch eine Bestimmung, die der Richtlinie zuwiderläuft und die nicht in einem Sinne ausgelegt werden kann, dass sie im Einklang mit der Richtlinie steht, ist der nationale Richter an diese Bestimmung gebunden.
VolltextVPRRS 2003, 0057
BGH, Urteil vom 05.12.2002 - VII ZR 342/01
Zur fehlerhaften Annahme eines Dissenses bei der Auslegung eines Bauvertrages.*)
VolltextVPRRS 2003, 0055
VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2002 - 203-VgK-25/2002
1. Die Vergabestelle muss eine eigenverantwortliche Vergabeentscheidung treffen und darf die Entscheidung nicht einem beauftragten Ingenieurbüro überlassen.
2. Gemäß § 30 Nr. 1 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung und ihrer tragenden Gründe ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.
VolltextVPRRS 2003, 0054
VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2002 - 1/SVK/102-02
1. Die Veröffentlichung einer Vorinformation gem. § 18 a Nr. 1 Abs. 2 VOB/A stellt keine automatische Begründung für die Reduzierung der Angebotsfristen dar. Diese müssen vom Auftraggeber stets im Einzelfall auf ihre Angemessenheit überprüft werden.*)
2. Die Angemessenheit der Angebotsfrist nach § 18 Nr. 1 VOB/A ist auch vom Umfang der zu vergebenden Leistung und dem Umfang der Verdingungsunterlagen abhängig.*)
3. Der Auftraggeber muss insbesondere in den Fällen, in denen er von der ohnehin schon verkürzten Angebotsfrist von 36 Tagen ab Absendung der Bekanntmachung weiter nach unten abweichen will, sicher stellen, dass für sämtliche Teilsegmente des Ausschreibungsverfahrens ausreichend Zeit für die Bewerber und Bieter vorgesehen ist.*)
4. Das Unterlassen der Angabe des konkreten Termins, bis zu dem spätestens die Vergabeunterlagen angefordert werden können (hier Ziffer 5 a des Abhangs B), stellt einen Verstoß gegen § 17 a Nr. 4 Abs. 2 VOB/A dar.*)
5. Durch die dadurch bedingte vergaberechtswidrige Zulassung der Anforderung von Verdingungsunterlagen bis kurz vor dem Submissionstermin wird automatisch gegen die generelle Verpflichtung des § 17 a Nr. 6 VOB/A verstoßen, wonach der Auftraggeber rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen hat.*)
VolltextVPRRS 2003, 0053
VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2002 - 1/SVK/109-02g
1. In die Interessenabwägung im Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 GWB ist eine mögliche Verzögerung durch ein OLG-Verfahren nicht einzubeziehen.*)
2. Das Abwarten der Hauptsacheentscheidung ist für den Auftraggeber zumutbar, wenn sich im Fall einer Vorabgestattung des Zuschlages der tatsächliche Baubeginn infolge von Feiertagen ohnehin verzögert.*)
3. Allein der Umstand, dass Mehrkosten anfallen (könnten), ist nicht ausschlaggebend für eine Interessenabwägung zugunsten des Auftraggebers; insbesondere wenn diese noch sehr ungewiss sind und in geringfügigem Umfang anfallen.*)
VolltextVPRRS 2003, 0052
VK Sachsen, Beschluss vom 23.12.2002 - 1/SVK/109-02
Die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes eines Gestattungsverfahrens nach § 115 Abs. 2 GWB als Eilverfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren geringer. Die für das Hauptsacheverfahren festgesetzte Gebühr ist deshalb für den Gestattungsantrag regelmäßig im Rahmen des § 128 Abs. 2 und 3 GWB um die Hälfte zu reduzieren.*)
VolltextVPRRS 2003, 0051
VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2002 - 1/SVK/108-02
1. Ein Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn am tatsächlichen Sachvortrag keine Zweifel bestehen und die daran zu knüpfende Rechtsfolge höchstrichterlich entschieden wurde.*)
2. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB knüpft die Präklusionswirkung einer nicht unverzüglichen Rüge an das Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes.*)
3. Die Zeitspanne von siebeneinhalb Tagen zwischen Kenntniserlangung und Absetzen der Rüge ist bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung nicht gerechtfertigt, wenn es keiner langwierigen tatsächlichen und rechtlichen Auseinandersetzung mit den Argumenten des Auftraggebers bedurfte und der Antragsteller teilweise auf Erkenntnisse aus vorausgegangenen Verfahren zurückgreifen konnte.*)
VolltextVPRRS 2003, 0049
OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 14/02
1. Die VOF kennt ein Nachverhandlungsverbot nicht. Der Kern dieses Verfahrens liegt darin, über die Einzelheiten des zu vergebenden Vertrages Verhandlungen zu führen. Die Verhandelbarkeit erstreckt sich auch auf den Preis.
2. Das Verhandlungsverfahren darf aber nicht für unzulässige Preisverhandlungen ausgenutzt werden.
3. Es ist nicht zulässig, bei der Entscheidung andere als die bekannt gegebenen Kriterien zu Grunde zu legen.
4. Die Ankündigung des Preises/Honorars als Auftragskriterium und sein Fallenlassen durch den öffentlichen Auftraggeber im weiteren Zuge des Vergabeverfahrens stellt sich als Vergabefehler dar.
5. Um diesen Vergabefehler zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern, ist es nicht erforderlich, neue Angebote einzuholen. Es genügt, die - ohne Vergabeverstoß - in die engere Auswahl gekommenen, vorhandenen Angebote unter Berücksichtigung des Preises neu zu werten und wenn erforderlich oder wünschenswert, darüber neu zu verhandeln.
6. Ein Angebot, dessen Preis sich nicht im durch die Gebühren- oder Honorarordnung vorgegebenen Rahmen hält, insbesondere unterhalb der vorgeschriebenen Mindestsätze liegt, darf nicht zum Zuge kommen, auch wenn es im Übrigen die Zuschlagskriterien erfüllt. Ein Ausschluss hat allerdings in der Regel nur nach Scheitern von Nachverhandlungen über verordnungswidrige Angebotsteile zu erfolgen.
VolltextVPRRS 2003, 0048
OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.09.2002 - 2 Verg 12/02
1. Gem. § 9 a VOL/A muss der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen oder der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien angeben, deren Verwendung er vorsieht, und zwar möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.
2. Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf solche Wertungskriterien gestützt werden, die ausdrücklich benannt worden sind.
3. Aus der Regelung in § 9 a VOL/A ergibt sich, dass die Vergabestelle den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien nicht bei der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.
4. Wer bereit ist, einen Rechtsverstoß hinzunehmen, weil er Vorteile für sich vermutet, darf in derselben Angelegenheit die Justiz nicht in Anspruch nehmen, wenn der Rechtsverstoß nicht ihm, sondern schlussendlich einem Konkurrenten zum Vorteil gereicht.
VolltextVPRRS 2003, 0047
OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 10/02
1. Gemäß § 16 Abs. 3 VOF haben die Auftraggeber alle Auftragskriterien, deren Anwendung vorgesehen sind, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung anzugeben. Dabei sind alle Auftragskriterien anzugeben.
2. Der öffentliche Auftraggeber darf nach Bewerbungsschluss nicht erstmalig die Präsentation von Referenzobjekten verlangen.
3. Ist eine preisliche Schwankungsbreite der Angebote denkbar, bleibt der Preis in der VOF grundsätzlich ein Vergabekriterium und kann deshalb nicht als Zuschlagsmerkmal von vornherein ausgeschlossen oder als vorgegebenes Vergabekriterium schadlos wieder zurückgenommen werden.
VolltextVPRRS 2003, 0041
OLG Naumburg, Beschluss vom 30.05.2002 - 1 Verg 14/01
1. Für die Frage der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages unter dem Gesichtspunkt der rechtzeitigen Verfahrenseinleitung während des noch laufenden Vergabeverfahrens ist allein der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages bei der Vergabekammer maßgeblich, nicht hingegen ein konkretes Tätigwerden der Vergabekammer.*)
2. Verlangt der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen neben der Ausfüllung des Leistungsverzeichnisses zugleich eine technische Beschreibung der angebotenen Anlagen (hier: Grundwasser-Sanierungsanlagen), so ist das Hauptangebot eines Bieters, welches allenfalls Rückschlüsse auf das angebotene technologische Verfahren zulässt, nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOB/A zwingend auszuschließen.*)
3. Änderungsvorschläge können regelmäßig nur in die weitere Wertung einbezogen werden, wenn das Hauptangebot, auf welches sie sich beziehen, den formalen Anforderungen genügt, die Gegenstand der Prüfung in der ersten Wertungsstufe sind.*)
4. Wegen der regelmäßig besonderen rechtlichen Schwierigkeiten des in Gestalt des 4. Teils des GWB neuartigen Vergaberechts muss sich ein Beteiligter eines Nachprüfungsverfahrens bei der Auswahl seines Rechtsbeistandes grundsätzlich nicht auf einen lokal ansässigen Rechtsanwalt beschränken, sondern darf im Bestreben um Mandatierung eines mit dem Vergaberecht vertrauten Rechtsanwalts auch die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts für erforderlich erachten.*)
VolltextVPRRS 2003, 0040
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.07.2002 - 1 Verg 10/02
1. Ist die Antragstellerin in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterlegen, so darf die Vergabestelle nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den Zuschlag erteilen, wenn sie keine Kenntnis von einem Rechtsmittel der Antragstellerin gegen die Entscheidung der Vergabekammer hat. Der unter diesen Bedingungen erteilte Zuschlag ist insbesondere nicht nach § 134 BGB i. V. m. § 118 Abs. 1 S. 1 GWB nichtig (Bestätigung der Rechtsprechung, Beschluss vom 02. Juni 1999, 10 Verg 1/99).*)
2. Wird mit der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin die Wirksamkeit des erteilten Zuschlages angegriffen, so kann es zweckdienlich sein, im Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB vorsorglich die Erteilung eines weiteren Zuschlages zu untersagen.*)
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