Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5386 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
VPRRS 2002, 0092VK Bund, Beschluss vom 13.08.2001 - VK 1-25/01
Zur Bestimmung des Merkmals der Unverzüglichkiet i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.
VolltextVPRRS 2002, 0091
VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002 - VK 1 - 05/02
Ausgeschriebene Leistungen, die ersichtlich nicht ausführbar sind und deshalb nicht verläßlich kalkuliert werden können, stellen keine hinreichende Basis für einen Vergleich der Angebote und somit einen Verstoß gegen die bieterschützende Vorschrift des § 9 VOB/A dar.
VolltextVPRRS 2002, 0089
BGH, Urteil vom 18.04.2002 - VII ZR 38/01
Zur Auslegung des Leistungsverzeichnisses eines Einheitspreisvertrages über Trocken- und Naßbaggerarbeiten.*)
VolltextVPRRS 2002, 0088
BGH, Urteil vom 04.04.2002 - VII ZR 26/01
Zu den Ansprüchen des Werkunternehmers für die Errichtung eines Schmutzwasserkanals, dessen Betrieb in den Aufgabenbereich eines Abwasserzweckverbands fällt.*)
VolltextVPRRS 2002, 0307
VK Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2002 - VK 7/02
1. Bauaufträge sind Verträge entweder über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung eines Bauvorhabens oder eines Bauwerks, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, oder einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen.
2. Unter einem Bauwerk ist eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache zu verstehen, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll.
3. Der Neubau einer Eisenbahnüberführung ist eine Tätigkeit im Bereich des Tiefbaus zum Zweck der Überführung von Eisenbahnstrecken. Ein zu erstellendes Trog- und Tunnelbauwerk ist eine in sich abgeschlossene bauliche Anlage, das eine eigene technische Funktion erfüllt.
VolltextVPRRS 2002, 0086
BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 67/00
Hätte der klagende Bieter mit seinem Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen werden müssen, besteht ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch auch dann nicht, wenn der beklagte Auftraggeber die Nichtberücksichtigung des Angebots nicht auf diesen Ausschlußtatbestand gestützt hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 0573
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2002 - 12 U 126/01
Zur Frage einer Leistungsänderung bzw. zusätzlichen Leistung im Sinne des § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B.
VolltextVPRRS 2002, 0079
VK Sachsen, Beschluss vom 04.03.2002 - 1/SVK/019-02
1. Bieter haben in einem Vergabeverfahren grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Sie haben aber einen gemäß § 97 Abs. 7 GWB grundsätzlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass Vergabeverfahren nur bei Vorliegen rechtlich vorgegebener Tatbestandsvoraussetzungen (§ 26 VOB/A) innerhalb des noch bestehenden Ermessensspielraumes des Auftraggebers aufgehoben werden.*)
2. Zur faktischen Sicherung dieses Anspruches kann die Vergabekammer auf besonderen Antrag des Antragstellers gemäß § 115 Abs. 3 GWB hin das vorläufige Verbot der Aufhebung der Ausschreibung bis zu einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache verfügen.*)
3. Bei der Ermessensentscheidung nach § 115 Abs. 3 GWB, durch weitere vorläufige Maßnahmen in das Vergabeverfahren auf besonderen Antrag hin einzugreifen, hat die Vergabekammer den Entscheidungsmaßstab des § 115 Abs. 2 S. 1 GWB (Abwägung aller betroffenen Interessen) zugrunde zu legen. Dabei können jedoch auch die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als zusätzlicher Abwägungsgesichtspunkt eine Rolle spielen.*)
4. Wegen des absoluten Eilcharakters eines vorläufigen Verbots der Aufhebung der Ausschreibung und der Wirkungslosigkeit der Zustellung eines Nachprüfungsantrages gegen eine faktische Aufhebung (Gefahr im Verzug) ist in diesem Falle eine vorherige Anhörung des Auftraggebers entsprechend § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG entbehrlich.*)
VolltextVPRRS 2002, 0078
VK Sachsen, Beschluss vom 12.04.2002 - 1/SVK/024-02
1. Die Wertung eines Nebenangebotes setzt voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die vorgeschlagene Ausführung machen kann. Dazu ist gemäß § 133, § 157 BGB auf den Empfängerhorizont des Auftraggebers abzustellen.*)
2. Eine Preisdifferenz von 12 % des 2. Angebotes des Mindestbietenden zum Nächstbietenden verpflichtet den Auftraggeber, im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes zu ermitteln, ob der angebotene Angebotspreis angemessen erscheint (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A).*)
3. Der im Rahmen eines Aufklärungsgespräches dargelegte, geplante Wiedereinbau von Bodenmassen ist dann keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn er das Angebot lediglich erläutert und inhaltlich von den Verdingungsunterlagen gedeckt ist.*)
4. Die vorweggenommene summenmäßige Nachtragsbegrenzung ist keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A, da sie inhaltlich keine Frage der Zuschlagserteilung, sondern der Abwicklung ist.*)
5. Die nachträgliche Vereinbarung, die Position Baustelleneinrichtung nicht wie laut LV-Text vorgegeben nach Leistungserbringung, sondern entsprechend dem Bautenstand abzurechnen, ist eine unzulässige Nachverhandlung nach § 24 Nr. 3, § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Sie führt nicht zum zwingenden Ausschluss des Angebotes sondern zu dessen Wertung in der "Urfassung".*)
VolltextVPRRS 2002, 0077
VK Sachsen, Beschluss vom 03.04.2002 - 1/SVK/020-02
1. Der Vorwurf der versäumten Nachunternehmerbenennung durch einen Konkurrenten kann auch noch nachträglich in das laufende Verfahren eingeführt werden, sofern der Antragsteller erst im Zuge der Akteneinsicht bei der Vergabekammer hiervon Kenntnis erlangt hat.*)
2. Ein Lieferant, der sein Produkt einbaut, ist kein Nachunternehmer und daher nicht zwingend nach § 10 Abs. 3 VOB/A mit seiner Leistung zu benennen.*)
3. Sofern sich Art und Umfang des durch den Lieferanten ausgeführten Leistung aus dem Leistungsverzeichnis ergibt, ist die Angabe im Nachunternehmerverzeichnis ein Formalismus, der nicht mit dem Sinn und Zweck der Nachunternehmerbenennung zu rechtfertigen ist.*)
VolltextVPRRS 2002, 0073
VK Sachsen, Beschluss vom 08.04.2002 - 1/SVK/022-02
1. Das Begehren des Antragstellers ist trotz Verletzung seiner Mitwirkungspflicht nach § 113 Abs. 2 GWB zu prüfen, da dieses nicht gesetzlich sanktioniert ist und die Vergabekammer von Amts wegen ermittelt.*)
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nachvollziehbar zu prüfen, ob die angebotenen Abweichungen von den technischen Spezifikationen technisch gleichwertig i.S.d. § 21 Nr. 2 VOB/A sind. Andernfalls liegt ein Wertungsausfall und damit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor.*)
3. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind alle, in der Vergabebekanntmachung und der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Wertungskriterien zu berücksichtigen.*)
VolltextVPRRS 2002, 0072
VK Sachsen, Beschluss vom 21.03.2002 - 1/SVK/011-02
Die grundsätzliche Gebührenbefreiung für die Kommune nach dem Verwaltungskostengesetz gilt nicht, wenn diese sich in einem Vergleich zur (hälftigen) Kostentragung verpflichtet hat.*)
VolltextVPRRS 2002, 0067
VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 1/SVK/123-01
1. Ein Nebenangebot ist objektiv gleichwertig, wenn es mit hinreichender Sicherheit geeignet ist, dem Willen des Auftraggebers in allen technischen und wirtschaftlichen Einzelheiten gerecht zu werden. Letztere Anforderung ist bei einem erhöhten Reinigungsaufwand nicht erfüllt.*)
2. Der Auftraggeber ist bei der Gewichtung der einzelnen Wertungskriterien frei, muss jedoch den Preis zu mindestens 30 % berücksichtigen.*)
3. Hat der Auftraggeber neben dem Preis noch weitere Wertungskriterien aufgestellt, bei seiner Wertung aber fälschlicherweise ausschließlich auf den Preis abgestellt, kann die Antragstellerin nach § 25 b Nr. 1 VOB/A mangels Rechtsverletzung keine Besserbewertung verlangen, wenn sie ohnehin bei korrekter Wertung preisbeste Bieterin ist.*)
4. Mit eigener Antragstellung hat die Beigeladene ein Kostenrisiko auf sich genommen und trägt die Kosten des Verfahrens zusammen mit dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.*)
VolltextVPRRS 2002, 0065
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 11/01
Eine Parallelausschreibung ist unzulässig, wenn berechtigte Interessen der Bieter im Hinblick auf einen unzumutbaren Arbeitsaufwand für die Angebotskalkulation nicht gewahrt werden.
VolltextVPRRS 2002, 0064
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.04.2002 - 2 U 240/01
Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte besteht grundsätzlich kein Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten. Bei Vergabeverstößen sind die Bieter auf nachträgliche Schadensersatzansprüche verwiesen.
VolltextVPRRS 2002, 0063
VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2002 - 1/SVK/003-02
1. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
2. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
VolltextVPRRS 2002, 0062
OLG Jena, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 Verg 1/01
Festsetzung des Streitwertes und Berechnung der Anwaltsgebühren.
VolltextVPRRS 2002, 0061
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.09.2001 - 1 Verg 9/01
Wird der ordnungsgemäße Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer verworfen, zugleich jedoch im Rahmen dieses Vergabenachprüfungsverfahrens nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB die Aufhebung des Vergabeverfahrens angeordnet, so kann auch die Vergabestelle Mitunterlegene des Verfahrens iSv. § 128 Abs. 3 GWB (neben dem unterlegenen Bieter) sein.
Dies gilt zumindest dann, wenn die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren auf das Vorliegen eines etwaigen Aufhebungsgrundes i.S.v. § 26 VOB/A so rechtzeitig hingewiesen hatte, dass die Vergabestelle ausreichend Gelegenheit gehabt hätte, hierauf zu reagieren und ggfs. ihren Antrag entsprechend umzustellen.*)
VolltextVPRRS 2002, 0060
VK Sachsen, Beschluss vom 30.10.2001 - 1/SVK/102-01
1. Für die Überprüfung der Bewertung der Eignung durch den Auftraggeber versetzt sich die Vergabekammer in dasjenige Verfahrensstadium zurück, in dem darüber entschieden wurde. Argumente, die der Auftraggeber erst nachträglich im Zuge der Vergabenachprüfung aufführt, bleiben unberücksichtigt.*)
2. Negativerfahrungen bei einem vorausgegangenem Bauvorhaben rechtfertigen nicht den Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit, sofern sie sanktionslos blieben und nicht zweifelsfrei dem Bieter zuzurechnen sind.*)
VolltextVPRRS 2002, 0059
VK Sachsen, Beschluss vom 11.10.2001 - 1/SVK/98-01
1. Der Entscheidungsspielraum einer Vergabekammer umfasst, ob ein Auftraggeber den ihm grundsätzlich zustehenden Ermessensspielraum im Vergabeverfahren sachgerecht, d.h. nicht unter Verwendung sachfremder Kriterien ausgeübt hat. Für darüber hinausgehende Feststellungen besteht kein Raum. Insbesondere kann die Vergabekammer nicht die Ermessensentscheidung des Auftraggebers ersetzen bzw. wiederholen.*)
2. Zumal im sensiblen Bereich der Computer- und Messtechnik ist der gegnerischen Partei aus Geheimschutzgründen die Einsicht in Angebote der Konkurrenz zu versagen.*)
VolltextVPRRS 2002, 0058
VK Sachsen, Beschluss vom 19.11.2001 - 1/SVK/119-01
1. Bei einer Vergabe nach der VOF stellt es einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dar, von den Bietern örtliche Präsenz sowie Erfahrungen mit der landeseigenen Katasterverordnung zu fordern. Dies umso mehr, als auf einer Punktetabelle hiermit wesentlicher Vorsprung erreicht werden kann.*)
2. Die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Subunternehmer stellt u.U. eine Benachteiligung des Auftraggebers dar und ist mit entsprechendem Punkteabzug zu bewerten.*)
3. Hat der Auftraggeber erkannt, dass alle Bieter ihr Angebot aufgrund einer fehlerhaften Flächenangabe erstellt haben, so ist allen Bietern Gelegenheit zu geben, diesen Fehler zu berichtigen.*)
VolltextVPRRS 2002, 0055
VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/131-01
1. Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
2. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
3. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
VolltextVPRRS 2002, 0054
VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2002 - 1/SVK/2-02
1.) Versieht der Bieter in einem Anschreiben zu seinem Angebot das Leistungsverzeichnis mit Anmerkungen und Kommentaren allgemeiner und technischer Art, so muss der Auftraggeber diese so werten, wie sie von einem verständigen Empfänger in der Lage des Auftraggebers aufzufassen war.*)
2.) Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
3.) Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
4.) Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
VolltextVPRRS 2002, 0053
VK Sachsen, Beschluss vom 12.04.2002 - 1/SVK/024-02g
1. Die Wertung eines Nebenangebotes setzt voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die vorgeschlagene Ausführung machen kann. Dazu ist gemäß § 133, § 157 BGB auf den Empfängerhorizont des Auftraggebers abzustellen.*)
2. Eine Preisdifferenz von 12 % des 2. Angebotes des Mindestbietenden zum Nächstbietenden verpflichtet den Auftraggeber, im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes zu ermitteln, ob der angebotene Angebotspreis angemessen erscheint (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A).*)
3. Der im Rahmen eines Aufklärungsgespräches dargelegte, geplante Wiedereinbau von Bodenmassen ist dann keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn er das Angebot lediglich erläutert und inhaltlich von den Verdingungsunterlagen gedeckt ist.*)
4. Die vorweggenommene summenmäßige Nachtragsbegrenzung ist keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A, da sie inhaltlich keine Frage der Zuschlagserteilung, sondern der Abwicklung ist.*)
5. Die nachträgliche Vereinbarung, die Position Baustelleneinrichtung nicht wie laut LV-Text vorgegeben nach Leistungserbringung, sondern entsprechend dem Bautenstand abzurechnen, ist eine unzulässige Nachverhandlung nach § 24 Nr. 3, § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Sie führt nicht zum zwingenden Ausschluss des Angebotes sondern zu dessen Wertung in der "Urfassung".*)
VolltextVPRRS 2002, 0049
VK Bund, Beschluss vom 01.03.2002 - VK 1-3/02
Ein Bieter ist nicht schon deshalb ungeeignet i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, weil er die Herstellung nicht im eigenen Betrieb, sondern mittels eines Dritten vorsieht.
VolltextVPRRS 2002, 0047
OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2002 - 13 Verg 4/02
Zur Vorabentscheidung zu § 121 GWB bei offensichtlichem Fehler im Kurztext eines Gebotes.*)
VolltextVPRRS 2002, 0046
BGH, Urteil vom 06.02.2002 - X ZR 185/99
Reduziert der öffentliche Auftraggeber im Einverständnis mit einem Bieter einen Einzelpreis in dessen Angebot mit der Folge, daß der Bieter in der Gesamtwertung der Angebote eine günstigere Position einnimmt, so handelt es sich hierbei nicht um eine unschädliche "Klarstellung" des Angebots, sondern um eine nachträgliche, nach § 24 Nr. 3 VOB/A unzulässige Preisänderung, die bei der Bewertung der Angebote nicht berücksichtigt werden darf.*)
VolltextVPRRS 2002, 0045
BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 376/00
Für die Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung sind neben dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung die Umstände des Einzelfalles, unter anderem die Besonderheiten des Bauwerkes, maßgeblich.*)
VolltextVPRRS 2002, 0043
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2002 - 21 U 82/01
Zu den Fragen, wann die Aufhebung eines Ausschreibungsverfahrens rechtswidrig ist und ob das positive oder nur das negative Interesse eines Bieters bei Rechtswidrigkeit der Aufhebung ersetzt werden muss.
VolltextVPRRS 2002, 0301
OLG Naumburg, Urteil vom 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01
1. Ein ungewöhnliches Wagnis i. S. v. § 9 Nr. 2 VOB/A liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, das einem Auftrag immanente, nicht zu vermeidende Wagnis in wirtschaftlicher Hinsicht abzusichern.*)
2. Die Munitionsberäumung eines ehemaligen militärischen Truppenübungsplatzes ist typischer Weise dadurch gekennzeichnet, dass der Aufwand zur Abarbeitung des Auftrages vorab nicht hinreichend sicher zu ermitteln ist. Die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für den Auftrag auf der Grundlage der "Hochrechnung" der Ergebnisse der Beräumung eines repräsentativen Testfeldes ist nicht als fehlerhaft i. S. v. § 9 VOB/A anzusehen.*)
3. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis nicht die Anzahl der Arbeitsstunden, sondern die Zahl bzw. das Gewicht der Fundstücke zur Grundlage der Berechnung der Vergütung erhebt.*)
VolltextVPRRS 2002, 0042
OLG Jena, Urteil vom 27.02.2002 - 6 U 360/01
1.) Der zu Unrecht übergangene Bieter kann als Schadensersatz nicht sowohl das negative als auch das positive Interesse fordern.*)
2.) Hat der Auftraggeber das Angebot der Klägerin in die letzte Wertungsstufe, die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 und 3 VOB/A mit einbezogen, ist er im Grundsatz gehindert, bei der Zuschlagserteilung Umstände aus vorangegangenen Wertungsstufen, etwa fehlende oder besondere Eignung des Bieters erneut zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 2002, 305).*)
3.) Ein Angebot ist nicht unvollständig im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A, wenn es in einer Reihe von 26 Positionen einen Einheitspreis von 0,01 DM angibt.*)
4.) Für den Auftraggeber kann sich bei Mengenänderungen ein Preisrisiko daraus ergeben, dass einzelne Einheitspreise bewusst zu niedrig in ein Angebot eingesetzt werden. Hier kann der Zuschlag auf ein preislich etwas höheres, aber mit weniger Risiken behaftetes Angebot durchaus VOB/A-gerecht sein, da in diesem Fall das niedrigere Angebot unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkts in Wahrheit nicht das wirtschaftlichste ist.*)
VolltextVPRRS 2002, 0041
VK Sachsen, Beschluss vom 19.12.2001 - 1/SVK/128-01
Zur Kostenentscheidung
VolltextIBRRS 2002, 0306
OLG Oldenburg, Urteil vom 02.11.2000 - 8 U 136/00
1. Zum Ausschluss des Angebots von der Wartung gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A bei Änderung der Verdingungsunterlagen.*)
2. Änderungen an den Verdingungsunterlagen können, auch wenn in der Leistungsbeschreibung nichts gestrichen oder ergänzt wird, aus einem Begleitschreiben zum Angebot hervorgehen.*)
VolltextVPRRS 2002, 0039
BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 455/00
Die Vereinbarung der Bauvertragsparteien über die Anrufung der VOB-Schiedsstelle beim Innenministerium kann zur Hemmung der Verjährung führen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0289
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2001 - 8 U 122/98
1.) Weder aus § 10 Abs. 3 Nr. 4 noch aus § 10 Abs. 3 a i.V.m. § 52 Abs. 3 HOAI lässt sich ableiten, dass der durch eine Abdeckung von Altablagerunen einer Deponie überdeckte oder künftig darüber einzulagernde Müll in seinem Wert den Herstellungskosten der Abdeckung hinzuzurechnen ist.*)
2.) Zu den Herstellungskosten einer Abdeckung von Altablagerungen im Sinne des § 52 Abs. 2 HOAI zählen Kosten für den Müll nur insoweit, als dieser stofflich als Baustoff - und nicht nur gedanklich - mitverarbeitet worden ist.*)
3.) Die Zuordnung eines Ingenieurbauwerks im Ganzen (z. B. Deponie) zu einer bestimmten Honorarzone gemäß den §§ 53, 54 HOAI bedingt nicht notwendig, dass alle Ingenieurleistungen für das Bauwerk der gleichen Honorarzone zuzuordnen sind.
Bei der Abrechnung von Einzelgewerken innerhalb des Gesamtbauwerks sind vielmehr die jeweiligen planerischen Aufgaben und Anforderungen zugrundezulegen, soweit ihre Einstufung von der Gesamtbewertung abweicht.*)
4.) Die Treuwidrigkeit eines Honorarsansatzes kann nicht mit allgemeinen Einwendungen gegen die Angemessenheit und Auskömmlichkeit des vom Verordnungsgeber durch die Honorarparameter der HOAI vorgegebenen Rahmens begründet werden. Entscheidend sind allein die konkreten Umstände des Einzelvertragsverhältnisses.*)
VolltextVPRRS 2002, 0037
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2001 - 1 VK 36/01
1. Nebenangebote mit an Bedingungen geknüpften Preisnachlässen, deren Bestimmtheit oder Erfüllbarkeit nicht eindeutig festgestellt werden kann, dürfen nicht gewertet werden.
2. Die Wertung eines bedingten Nebenangebotes ist unzulässig, wenn die Erfüllung der Bedingung auch vom Willen des Bieters abhängt.
VolltextVPRRS 2002, 0036
OLG Jena, Beschluss vom 05.12.2001 - 6 Verg 3/01
1. Erforderliche Eignungsnachweise müssen in der Vergabebekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sein.
2. Der Katalog zulässiger Nachweise der fachlichen Eignung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A ist bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge oberhalb des EG-Schwellenwertes abschließend.
VolltextVPRRS 2002, 0034
OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2001 - WVerg 0009/01
Einem Unternehmen, das an einem Vergabeverfahren weder beteiligt war noch hätte beteiligt werden müssen, fehlt die Antragsbefugnis für ein Nachprüfungsverfahren, mit dem allein beanstandet werden soll, dass das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen § 13 VgV (gegenüber einem beteiligten Bieter) nicht rechtswirksam beendet worden sei (§ 13 Satz 4 VgV) und dies eine neuerliche Vergabe erforderlich mache, welche die Vergabestelle bislang unterlassen habe.*)
VolltextVPRRS 2002, 0032
LG Heilbronn, Urteil vom 19.11.2001 - 22 O 294/01
1. Bei Ausschreibungen mit einem Volumen unterhalb der europarechtlichen Schwellenwerte besteht Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten.
2. Es gibt im Vergabeverfahren keinen Beurteilungsspielraum der Vergabestelle, welcher der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist.
VolltextIBRRS 2002, 0227
OLG Rostock, Urteil vom 09.05.2001 - 17 W 4/01
(ohne amtlichen Leitsatz
VolltextVPRRS 2002, 0030
OLG Rostock, Beschluss vom 16.05.2001 - 17 W 1/01
Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung im VOF-Verfahren.
VolltextVPRRS 2002, 0029
OLG Celle, Urteil vom 27.12.2001 - 13 U 126/01
Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber einen Bieter mit der Begründung mangelnder Eignung nicht berücksichtigt, wenn die ausgeschriebenen Leistungen ein Handwerk betreffen, für das der Bieter nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist.
VolltextIBRRS 2002, 0210
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2001 - 23 U 191/00
1.) Der Architekt schuldet eine Planung, die unter Erforschung der konkreten Boden- und Wasserverhältnisse durch ein im Leistungsverzeichnis detailliert, vollständig und nicht auslegungsbedürftig zu beschreibendes, in sich schlüssiges Abdichtungskonzept eine funktionstaugliche Abdichtung der unterirdischen Teile des Baukörpers gegen Grundwasser, Erdfeuchtigkeit und Oberflächenwasser gewährleistet.
2.) Hierzu gehört neben der notwendigen Erforschung des Baugrundes auf bisherige bzw. zukünftig zu erwartende Grundwasserstände auch die Prüfung, ob und in welchem Umfang die Versickerungsfähigkeit des Baugrundes durch wasserundurchlässige, bindige/lehmhaltige Bodenschichten eingeschränkt ist und die Gefahr von Schichten-/Stauwasser besteht.
3.) Ein Hinweis des Architekten an den Bauherrn darf sich nicht auf die Erforderlichkeit eines Baugrundgutachtens beschränken und muss auch den besonderen Grund dessen Erforderlichkeit beschreiben.
4.) Die planerische Darstellung der schadensträchtigen Details der Bauwerksabdichtung mit einer Dickbeschichtung muss dem ausführenden Unternehmer zweifelsfrei verdeutlichen, welche Anforderungen die Dickbeschichtung erfüllen muss. Angaben zu deren Stärke und zum entsprechenden Materialverbrauch sind - entsprechend der konkret bestehenden Wasserlast - jedenfalls dann erforderlich, wenn eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit geringere Stärken erlaubt.
5.) Auch horizontale und vertikale Drainagemaßnahmen bedürfen einer in sich schlüssigen Detailplanung mit planerischen Angaben zu Höhenlage, Gefälle, Revisions-/Sammelschächten, Schutzmaßnahmen vor Verschlammung, Materialien zur Wiederverfüllung des Arbeitsraums, Versickerung bzw. Entsorgung des anfallenden Drainagewassers einschließlich Prüfung der Genehmigungspflicht.
VolltextVPRRS 2002, 0028
VK Bund, Urteil vom 05.09.2001 - VK 1-23/01
Zur Wirksamkeit einer Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB durch Anwaltsschreiben ist die Vorlage einer Originalvollmacht nicht erforderlich. § 174 BGB ist nicht anwendbar.
VolltextVPRRS 2002, 0026
EuGH, Urteil vom 12.07.2001 - Rs. C-399/98
Die Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge steht nationalen städtebaurechtlichen Vorschriften entgegen, wonach ein Bauherr, der sich auf eine Baugenehmigung und einen genehmigten Erschließungsplan stützen kann, eineErschließungsanlage, deren Wert den in der Richtlinie festgesetzten Schwellenwert erreicht oder übersteigt, unmittelbar erstellen und die Kosten hierfür ganz oder teilweise von dem wegen der Baugenehmigung geschuldeten Beitrag abziehen kann, ohne dass die in der Richtlinie festgelegten Verfahren eingehalten werden.*)
VolltextVPRRS 2002, 0025
OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.2001 - 1 U 2046/98
Bei einem VOB-Bauvertrag gelten die Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages auch für Nachtragsleistungen, also auch der dort zugrundegelegte Mittellohn.
VolltextVPRRS 2002, 0014
VK Niedersachsen (OFD Hannover), Beschluss vom 18.01.2002 - 26045-VgK 9/2001
Setzt der Auftraggeber durch eine unzureichende Information des Bieters die Ursache für ein Nachprüfungsverfahren, muss er die Kosten des Verfahrens tragen, auch wenn der Bieter den Nachprüfungsantrag nach später erfolgter Unterrichtung zurücknimmt.
VolltextVPRRS 2002, 0013
VK Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2001 - 1 VK 40/01
Die Beauftragung eines Arrangeurs im Rahmen einer US-Lease-Transaktion ist vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen, weil es sich um eínen Vertrag über finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit anderen Finanzinstrumneten handelt.
VolltextVPRRS 2002, 0011
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 9/01
Eine Anstalt öffentlichen Rechts ist als Bieterin in einem Ausschreibungsverfahren nach der VOL/A aufgrund ihrer Rechtsform von vornherein ausgeschlossen.
VolltextVPRRS 2002, 0010
OLG Jena, Urteil vom 05.12.2001 - 6 Verg 4/01
1.) Der Beteiligte eines Nachprüfungsverfahrens kann auch nach Ablauf der zweiwöchigen Beschwerdefrist noch Beschwerde einlegen, indem er sich einer zulässigen sofortigen Beschwerde anschließt.
2.) Durch einen im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgesetzen Stempel "wird im Auftragsfall nachgereicht" gibt ein Bieter ein unvollständiges Angebot ab, dass seinen zwingenden Ausschluss zur Folge hat.
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