Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5416 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0175

BGH, Urteil vom 08.01.1992 - 2 StR 102/91
Betrugsschaden bei Preisabsprachen im Ausschreibungsverfahren
1. Der Wert ausgeschriebener Bauarbeiten bestimmt sich nach dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar ist.
2. Verhindern die Anbieter durch Preisabsprachen und Vorspiegelung von Wettbewerb die Bildung des Wettbewerbspreises, so erleidet der Auftraggeber einen Schaden, wenn der mit einem Anbieter vereinbarte Preis höher als der erzielbare Wettbewerbspreis ist.

VPRRS 2000, 0001

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - VII ZR 203/90
Rechtscharakter der VOB/A als Verwaltungsvorschrift mit Rechtswirkung grundsätzlich nur im Innenverhältnis der öffentlichen Auftraggeber;
Möglichkeit mittelbarer Außenwirkung auf die (vor-)vertraglichen Rechtsbeziehungen, die aus einer ausdrücklich auf der Grundlage der VOB/A gemachten Ausschreibung resultieren;
in diesem Sinne Verstoß gegen Treu und Glauben durch einen öffentlichen Auftraggeber, der ohne besonderen Gründe eine längere als die in § 19 VOB/A vorgesehene Bindungsfrist fordert.

IBRRS 2000, 0049

BGH, Urteil vom 21.06.1990 - VII ZR 308/89
Verweisung auf einzelne unwirksame Klauseln; Bezugnahme auf ein anderes Regelungswerk
Im Regelfall ist die Verwendung einer Verweisungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht schon deshalb unzulässig, weil sie auf einzelne unwirksame Klauseln in einem in Bezug genommenen Regelwerk verweist.

IBRRS 2000, 0014

BGH, Urteil vom 29.03.1990 - VII ZR 240/88
Nachholung einer Erklärung eines Bieters
Ein Bieter darf die in den Ausschreibungsunterlagen geforderte, aber versehentlich unterlassene Erklärung darüber, ob er einen Lehrling beschäftigt, noch während des Eröffnungstermins nachholen.

Online seit 1999
VPRRS 1999, 0016
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1999 - 5 Verg 4/99
1. Tätigkeitsverbote für die Organe einer Vergabestelle zählen nicht zu den nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB zu rügenden und daher verwirkbaren Verletzungen von Vergabevorschriften.*)
2. Die Ausschreibung von „Optionen” (Wahl- oder Alternativpositionen) verletzt die Vorwirkung des Gebots, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB), und das Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A), wenn diese Bestandteile der Ausschreibung ein solches Gewicht in der Wertung erhalten sollen, dass sie der Bedeutung der Haupt- oder Grundpositionen für die Zuschlagsentscheidung gleichkommen.*)

VPRRS 2013, 0979

VK Bund, Beschluss vom 18.10.1999 - VK 1-25/99
Nach § 97 Abs. 7 GWB haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Die Vorschrift begründet mithin subjektive Rechte der Bieter auf Einhaltung der maßgebenden Vergabevorschriften, insbesondere solcher, die für die Erteilung des Zuschlags relevant sind. Allerdings geht der sich daraus ergebende Anspruch eines Unternehmens nur so weit, soweit eine bestimmte vergaberechtliche Vorschrift gerade auch den Schutz des potentiellen Auftragnehmers bezweckt.
2. Die Vorschrift des § 24 Nr. 3 VOB/A bezweckt nicht den Schutz des Bieters, mit dem unzulässige Nachverhandlungen geführt werden.

VPRRS 1999, 0012

OLG Schleswig, Beschluss vom 01.06.1999 - 6 Verg 1/99
1. Ein Zuschlag ist wirksam, wenn er vor Zustellung des Nachprüfungsantrags erteilt wird.
2. Die Übermittlung per Telefax ist keine wirksame Zustellung.

VPRRS 1999, 0014

VK Bund, Beschluss vom 07.06.1999 - VK 1-11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 1999, 0017

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
1. Es stellt eine Verletzung des vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes dar, wenn entgegen dem aus § 20 VwVfG resultierenden Rechtsgedanken an einer Vergabeentscheidung Personen auf Auftraggeberseite mitwirken, die Aufsichtsfunktionen in Unternehmen ausüben, die als Bieter auftreten oder an Bietergemeinschaften beteiligt sind.
2. Ein Verstoß gegen die in § 9 VOB/A enthaltene Pflicht, die Leistungen so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen, führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Führt auch die Auslegung der Verdingungsunterlagen zu keinem eindeutigen Ergebnis, muss der Auftraggeber deren Inhalt gegenüber allen Bietern klarstellen, um diesen gegebenenfalls die Chance zur Überarbeitung ihrer Angebote zu geben.
3. Im laufenden Vergabeverfahren sind Versuche zur Vertragsanbahnung ebenso wie Vertragsabschlüsse zwischen Bietern und für die Auftraggeberseite arbeitenden Unternehmen unzulässig, ohne dass es auf den Nachweis der tatsächlichen Beeinflussung der Vergabeentscheidung durch diese Umstände ankäme.
4. Im Verhandlungsverfahren sind alle während der Verfahrensdauer zu treffenden wesentlichen Entscheidungen, die zum Ausscheiden oder zur Präqualifikation oder zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit einem Bieter führen, bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar zu dokumentieren, um dem Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB Genüge zu tun. Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt zu einer Verletzung der Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB.

VPRRS 1999, 0015

VK Südbayern, Beschluss vom 01.03.1999 - 120.3-394.1-01-01/99
1. Bedarfspositionen darf man grundsätzlich nicht werten.
2. Ausnahmsweise darf man sie werten, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.
3. Unzulässigerweise ausgewiesene Bedarfspositionen darf man auch bei neuen Erkenntnissen nicht werten.

Online seit 1996
IBRRS 1996, 0005
OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.1996 - 1 U 1375/94
Bei der Auslegung von Leistungsverzeichnissen kommt den Ausführungen des Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zu.

Online seit 1995
IBRRS 1995, 0730
OLG Köln, Urteil vom 15.11.1995 - 2 U 56/95
Bei einem Dissens über den genauen Gegenstand eines Werkvertrages (hier: Einbau nur verzinkter oder zusätzlich polyesterbeschichteter Bleche) ist der Besteller nur verpflichtet, gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B die Mehrkosten zu tragen, die sich aufgrund seiner späteren Klarstellung ergeben.*)

Online seit 1994
IBRRS 1994, 0005
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994 - 21 U 47/94
1. Die Vertragsklausel eines Auftragnehmers "Gewährleistung nach VOB" ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist.
2. Diese Klausel ist auch unwirksam, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, da die gesetzliche Gewährleistung unangemessen verkürzt wird.

VPRRS 1994, 0003

BGH, Urteil vom 23.06.1994 - VII ZR 163/93
Das Erfordernis einer "unverzüglichen" Anzeige ist in Anlehnung an § 121 BGB auszulegen. Danach hat der Auftragnehmer die für erforderlich gehaltene zusätzliche Leistung unter Berücksichtigung der für Prüfung und Begründen der Erforderlichkeit notwendigen Zeit so bald anzuzeigen als es ihm nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

VPRRS 1994, 0001

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.03.1994 - 4 U 143/93
Vertragsbedingungen eines Auftraggebers für Bauleistungen, gemäß denen
a) der Auftragnehmer Bedenken gegen die Mengenberechnung in den Verdingungsunterlagen binnen 14 Tagen geltend machen muß, da sie andernfalls der Schlußabrechnung zugrunde gelegt werden,
b) die Obergrenze für eine Vertragsstrafe auf 20 % der Bruttovertragssumme festgesetzt wird,
c) eine Barsicherheit des Auftragnehmers in Höhe von 5 % des Wertes aller Leistungen dem Auftraggeber auf ein Jahr zinslos belassen werden muß, wobei diese Frist ab baupolizeilicher Gebrauchsabnahme oder Erledigung der Mängelrügen läuft,
d) der Auftragnehmer die Sicherheit, falls er eine Bürgschaft stellen will, nur als Bürgschaft auf erstes Anfordern erbringen kann,
sind unwirksam.

VPRRS 1994, 0002

BGH, Urteil vom 11.11.1993 - VII ZR 47/93
a) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers, kommt nur in Frage, wenn der Auftragnehmer verpflichtet war, die fraglichen Leistungen ohne zusätzliches Entgelt zu erbringen.
b) Die Klärung der vertraglichen Ansprüche erfordert eine umfassende Auslegung der Leistungsbeschreibung nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei kommt dem Wortlaut eine besondere Bedeutung zu. Daneben sind auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen (Bestätigung von Senatsurteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 = BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219).
c) Auch bei eindeutigem Wortlaut können nach den Umständen des Einzelfalls völlig ungewöhnliche und von keiner Seite zu erwartende Leistungen von der Leistungsbeschreibung ausgenommen sein.
d) Bei einer öffentlichen Ausschreibung muß sich der Auftraggeber im Rahmen der Auslegung der Leistungsbeschreibung nach Treu und Glauben daran festhalten lassen, daß er nach eigenem Bekunden den Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis auferlegen will (§ 9 VOB/A). Im Zweifelsfalle brauchen die Auftragnehmer ein solches Wagnis nicht ohne weiteres zu erwarten.
e) Kommt ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fehlerhafter Ausschreibung in Betracht, so ist nicht schon der Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift der VOB/A haftungsbegründend. Vielmehr muß der Auftragnehmer/Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden sein. Ein Vertrauen in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn der Auftragnehmer/Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat. Darüber hinaus muß sein Vertrauen schutzwürdig sein. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung hätte erkennen können.

Online seit 1992
VPRRS 1992, 0002
BGH, Urteil vom 09.04.1992 - VII ZR 129/91
a) Aus einer Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B ergeben sich für den Auftragnehmer zusätzliche vertragliche Leistungspflichten. Deshalb müssen solche Anordnungen für den Auftragnehmer eindeutig als Vertragserklärungen verpflichtend sein.
b) § 2 Nr. 5 VOB/B ist nicht anzuwenden, wenn die geänderte Leistung bereits vom bestehenden vertraglichen Leistungsumfang umfaßt ist. Dazu gehört insbesondere der Fall, daß der vertraglich geschuldete Erfolg nicht ohne die Leistungsänderung zu erreichen ist.

VPRRS 1992, 0001

OLG Köln, Urteil vom 08.11.1991 - 19 U 50/91
Erstellt eine Bauunternehmung durch fest angestellte Mitarbeiter für einen Bauherrn ein Angebot, obwohl dieser den Bauauftrag bereits an einen Mitbewerber vergeben hat, so kann der Bauunternehmer für die von seinen Angestellten unnütz aufgewandte Arbeitszeit keinen Schadensersatz verlangen.

Online seit 1989
IBRRS 1989, 0001
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.11.1988 - 17 U 177/87
Nimmt ein Bauherr ein Einheitspreisangebot in einem Formularvordruck an, in den hinter das vorgedruckte Wort “Auftragshöchstsumme” der Angebotsendpreis eingesetzt ist, dann ist dadurch noch nicht ein Einheitspreisvertrag mit Höchstpreisklausel zustande gekommen.

Online seit 1987
IBRRS 1987, 0001
BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Wird in einen Generalunternehmervertrag auf Veranlassung des Unternehmers die VOB/B “als Ganzes” einbezogen, so gilt sie gleichwohl nur für die vom Unternehmer geschuldeten Bauleistungen, nicht aber für die von ihm daneben übernommenen selbständigen Architekten- und Ingenieurleistungen (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816; BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315).*)

Online seit 1985
VPRRS 1985, 0001
OLG Nürnberg, Urteil vom 18.09.1985 - 4 U 3597/84
1. Auch wenn nach öffentlicher Ausschreibung die Gemeinde einen Zuschlagsbeschluß gefaßt und den Bieter hiervon unterrichtet hat, kommt der Bauvertrag erst mit der formgerechten Auftragserteilung zustande.
2. Infolge der Ausschreibung besteht zwischen Gemeinde und Bieter ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis.
3. Dem zunächst berücksichtigten Bieter steht ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns nicht zu, wenn die Gemeinde gem. § 26 Nr. 1 VOB/A berechtigt war, die Ausschreibung aufzuheben.
4. Hat die Gemeinde die Situation, die zur Aufhebung der Ausschreibung geführt hat, fahrlässig herbeigeführt, hat sie den Bietern deren Aufwendungen für die Teilnahme an der Ausschreibung zu erstatten. (Leitsätze der Redaktion)

Online seit 1984
VPRRS 1984, 0001
LG Weiden, Urteil vom 02.10.1984 - 2 O 397/84
Durch die Ausschreibung und die Teilnahme an ihr kommt zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande. Bei zu Unrecht erfolgter Aufhebung der Ausschreibung und des erteilten Zuschlags und freihändiger Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber macht sich der Ausschreibende schadensersatzpflichtig.

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VPRRS 2004, 0645
VK Sachsen, Beschluss vom 02.06.2004 - 1/SVK/037-04
Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen und personellen Aufwand der Kammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens. In Folge der Rücknahme ermäßigt sich die Gebühr gem. § 128 Abs. 3 Satz 3 um die Hälfte.

VPRRS 2002, 0290

BayObLG, Beschluss vom 16.09.2002 - Verg 19/02
1. Ausschluß eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den die Ausführungsfristen festlegenden Verdingungsunterlagen durch den Hinweis im Begleitschreiben des Bieters, die Angabe eines Ausführungstermins erfolge nach Verhandlung und Klärung aller technischen Einzelheiten bei Auftragserteilung.*)
2. Eine Verhandlung "über das Angebot selbst" ist nicht zulässig, wenn sich der objektive Erklärungswert des Angebotsinhalts durch Auslegung feststellen läßt.*)
3. Die zwingende Prüfungsreihenfolge des § 25 VOB/A verbietet der Vergabestelle nicht, einen Bieter wegen unzulässiger Änderungen an den Verdingungsunterlagen auch dann noch von der Wertung auszuschließen, wenn die Vergabestelle zuvor schon in die Eignungs-, Preis- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung eingetreten ist.*)

VPRRS 2002, 0287

OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2002 - 13 Verg 9/02
Zum Begriff des öffentlichen Auftraggebers.

VPRRS 2002, 0286

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 5/02
1.) Die für den Schwellenwert maßgebliche Schätzung des Auftragswertes hat grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu erfolgen und nicht erst dann, wenn bereits das Angebot eines Bieters vorliegt.
2.) Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zur Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.

VPRRS 2001, 0019

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2001 - Verg 41/01
Bereits aus der vorsätzlichen hartnäckigen Mißachtung wesentlicher Vertragspflichten rechtfertigt sich die Feststellung, dass ein Bieter nicht die für den anstehenden Auftrag erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

VPRRS 2002, 0284

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2002 - Verg 36/01
Wenn nur deshalb ein anderer Bieter, der zulässigerweise ebenfalls die letzten 15 Minuten vor Fristablauf für die Abgabe seines rechtzeitig fertiggestellten optimierten Angebots per Telefax nutzen wollte, an der Wahrung der Frist gehindert worden wäre, wäre es nach Ansicht des Senats ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gewesen, ein in ganz engem zeitlichen Abstand nach formellem Fristablauf per Telefax (oder sonstwie) eingegangenes Angebot dieses Bieters wegen Fristversäumung aus der Angebotswertung auszuschließen.

VPRRS 2001, 0018

BayObLG, Beschluss vom 13.08.2001 - Verg 10/01
1. Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags.*)
2. Unbegründetheit eines Nachprüfungsantrags, wenn das Angebot des die Nachprüfung beantragenden Unternehmens wegen fehlender Preisangaben von der Wertung auszuschließen ist.*)
3. Hat der Auftraggeber eines Bauauftrags, dessen Auftragssumme den Schwellenwert des § 2 Nr. 4 VgV erreicht oder übersteigt, bei sukzessiver Ausschreibung und Vergabe von Losen einzelne Lose EU-weit ausgeschrieben und als Nachprüfstelle die Vergabekammer benannt, ist für das einzelne Los auch unter Berücksichtigung der Bagatellklausel des § 2 Nr. 7 VgV das Nachprüfungsverfahren (§§ 102 ff. GWB) eröffnet.*)

VPRRS 2001, 0017

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2001 - 2 Verg 3/01
Die Verfolgung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben allein begründet nicht die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber. Erforderlich ist vielmehr beispielsweise, dass der Auftraggeber zumindest überwiegend im Bereich der Daseinsvorsorge tätig ist.

VPRRS 2001, 0016

OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 10/01
(ohne amtliche Leitsätze)

VPRRS 2001, 0014

BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 11/01
Antragsbefugt sind nur Unternehmen - und ihnen nach § 25 Nr. 6 VOB/A gleichgestellte Bietergemeinschaften -, die ein Interesse am Auftrag haben und eine Verletzung in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hieran fehlt es, wenn der Antragsteller kein Angebot abgegeben hat und auch nicht darlegt, gerade daran durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß gehindert gewesen zu sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 8.2.2001 - 1 Verg 5/00).

VPRRS 2001, 0013

BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01
§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht - soweit eine Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung inmitten steht - die Feststellung einer Rechtsverletzung nur in Fällen vor, in denen der Nachprüfungsantrag vor wirksamer Erteilung des Auftrags angebracht worden ist und während des Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erfolgt (vgl. BGH aaO; BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 7/00 m.w.N.). Zweck der von § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ermöglichten Überleitung in ein Feststellungsverfahren ist es, in einem Nachprüfungsverfahren bereits erarbeitete Ergebnisse zu erhalten und so eine nochmalige gerichtliche Prüfung derselben Sach- und Rechtsfragen zu vermeiden (vgl. § 124 Abs. 1 GWB). Die Entscheidung über nach Zuschlagserteilung nur noch in Betracht kommende Schadensersatzansprüche eines Bieters ist den ordentlichen Gerichten zugewiesen (§ 13 GVG). In diesem Zusammenhang haben die Zivilgerichte auch die - nur durch § 124 Abs. 1 GWB eingeschränkte - Kompetenz, über die Frage der Einhaltung der bis zur wirksamen Auftragserteilung zu beachtenden Vergaberegeln zu befinden (vgl. BGH aaO).
Aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht und deutschem Verfassungsrecht ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes nichts anderes. Dabei kann dahinstehen, ob das deutsche Vergaberecht insoweit in allen Einzelheiten mit den einschlägigen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, wie sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ihre Ausprägung gefunden haben (vgl. EuGH vom 28.10.1999 Rs. C-81/98, NJW 2000, 569 - Alcatel Austria), in Einklang steht. Weder das europäische Gemeinschaftsrecht noch das verfassungsrechtliche Gebot des effektiven Rechtsschutzes gebieten jedenfalls, die Klärung behaupteter Vergabemängel nach wirksamer Zuschlagserteilung anstelle des insoweit eröffneten ordentlichen Rechtswegs zu den Zivilgerichten dem speziellen Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff. GWB zu unterwerfen (vgl. BGH aaO; BayObLG aaO).

VPRRS 2000, 0045

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2000 - 11 Verg 1/00
Ein in einem Vergabenachprüfungsverfahren beigeladener Bieter handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er die aufgrund der Akteneinsicht als Beigeladener erlangten Informationen zum Anlass nimmt, selbst ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Weder nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung noch nach deren Sinn und Zweck besteht an der so erlangten Kenntnis ein Verwertungsverbot. § 107 Abs. 3 G WB enthält keine einschränkende Bestimmung darüber, dass nur auf bestimmte Weise erlangte Informationen zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könnten. Auch in zeitlicher Hinsicht besteht keine Einschränkung, jedenfalls solange das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

VPRRS 2001, 0012

BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 9/01
1. Zur Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV.*)
2. Dem wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot im Verfahren nach der VOF widerspricht es, den Wissens- und Erfahrungsvorsprung, der aus einem gesondert vergebenen früheren Bauabschnitt desselben Bauvorhabens stammt, im Vergabeverfahren für einen weiteren Bauabschnitt zu berücksichtigen. Dies gilt namentlich für darauf gestützte preisliche Abschläge.*)
3. An die Darlegung der Schadensursächlichkeit eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens sind um so höhere Anforderungen zu stellen, als der Bewerber im Bieterfeld nur eine nachrangige Plazierung einnimmt.*)

VPRRS 2001, 0009

OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2001 - 13 Verg 7/01
1. Wegen § 116 Abs. 2 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren durch Eintritt der Abweisungswirkung beendet, wenn die Vergabekammer innerhalb der Fünf-Wochen-Frist nach § 113 Abs. 1 GWB nicht entschieden hat und die weitere, zweiwöchige Beschwerdefrist abgelaufen ist.
2. Das gilt auch dann, wenn vor der Vergabekammer ein Eilantrag nach § 115 Abs. 2 GWB gestellt und die diesbezügliche Entscheidung der Kammer vor dem OLG erfolgreich angefochten wurde und allein aus diesem Grund die Frist von fünf plus zwei Wochen abläuft.

VPRRS 2000, 0044

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2000 - 1 Verg 4/00
Ein Nebenangebot muss alle Daten enthalten, die nötig sind, damit der Auftraggeber sich ein klares Bild über den Inhalt verschaffen und das Angebot nicht manipuliert werden kann. 2. Fehlen in einem Nebenangebot solche Daten bzw. sind sie derart allgemein gehalten, dass ein Vergleichen mit anderen Angeboten nicht möglich ist, ist das Nebenangebot von der Wertung auszuschließen.

VPRRS 2000, 0043

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 28/00
Das OLG Düsseldorf lässt offen, ob § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2. Alternative eine bieterschützende Vorschrift im Sinne des GWB ist (eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht). Die Vorschrift dient jedoch in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers; sie bezweckt nicht den Schutz des Bieters vor seinem eigenen zu niedrigen Angebot.
Es ist dem öffentlichen Auftraggeber auch nicht verwehrt, Unterkostenpreise zu akzeptieren, wenn er nach Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anbieter auch zu diesen Preisen zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können. Der öffentliche Auftraggeber ist allerdings verpflichtet, "ungesunde Begleiterscheinungen" im Wettbewerb "zu bekämpfen" (§ 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A). Diese Vorschrift hat bieterschützenden Charakter. Dazu gehören Unterangebote, die in der zielgerichteten Absicht vorgenommen werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz verdrängt werden.

VPRRS 2001, 0008

BayObLG, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 5/01
§ 1a Nr. 1 Abs. 2 Spiegelstr. 2 VOB/A ist dahingehend auszulegen, dass letztlich 80 & des Gesamtauftragswerts aller Bauaufträge in einem EU-weiten Wettbewerb vergeben werden sollen, dem Auftraggeber aber keine bestimmte Reihenfolgen für europaweite und nationale Vergaben vorgeschrieben wird.

VPRRS 2000, 0042

BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 7/00
Es ist nicht Aufgabe des Nachprüfungsverfahrens, außerhalb des Primärrechtsschutzes auch über Schadensersatzansprüche eines am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens zu befinden.

VPRRS 2001, 0006

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2001 - Verg 1/01
Hat ein Bieter in einer sogenannten Nachunternehmererklärung bestätigt, die ausgeschriebenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen zu wollen, kann er dies aber wegen fehlender handwerksrechtlicher Voraussetzungen nicht und ändert er deshalb sein Angebot der ausschreibenden Stelle gegenüber im Rahmen von Aufklärungsgesprächen dergestalt ab, dass er Nachunternehmer einschalten wird, so handelt es sich um eine Änderung des Angebotes, die zwingend zum Angebotsausschluss führt.

VPRRS 2000, 0041

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
1. Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens setzt nicht voraus, daß der Antragsteller zwischen der Rüge eines Verstosses gegen Vergabevorschriften und dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Wartefrist einhält und der Vergabestelle Gelegenheit gibt, den gerügten Verfahrensverstoß abzustellen.*)
2. Hat sich das Nachprüfungsverfahren nach einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt (§ 114 Abs. 2 S. 2 GWB), so ist durch die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zum alleinigen Zweck der Abänderung der erstinztanzlichen Kostenentscheidung zulässig.*)
3. Über die Kosten des erledigten Nachprüfungsverfahrens ist in diesem Fall unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen entspr. §§ 91 a ZPO, 161 VwGO zu entscheiden.*)

VPRRS 2000, 0040

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2000 - Verg 5/99
1. Nach Art. 2 RL 92/50/EWG vom 18.6.1992 ist ein Auftrag, der sowohl bauliche als auch andere Leistungen umfaßt, insgesamt als Bauauftrag zu beurteilen, soweit er die hauptsächliche Errichtung eines Bauwerks zum Inhalt hat und die Bauleistungen nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
2. Zur Einordnung eines Bieters als "Generalbaunternehmung" oder ein gleich zu stellendes Unternehmen.

VPRRS 2000, 0039

BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000 - Verg 13/00
1. Bei einer Parallelausschreibung mit gestaffelten Eröffnungsterminen kann der Auftraggeber festlegen, dass die Einreichungsfrist für alle Angebote mit dem Zeitpunkt des ersten Eröffnungstermins endet.
2. Der Ablauf der Angebotsfrist gemäß § 18 Nr. 2 VOB/A bezieht sich dann für alle Angebote auf den ersten Eröffnungstermin.
3. Keine Rolle spielt es, wenn von den eingegangenen Angeboten keines zum ersten Eröffnungstermin gehört.

VPRRS 2000, 0038

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000 - Verg 21/00
1. Jedwede Änderung der Verdingungsunterlagen durch den Bieter führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
2. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen.
3. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.
4. Eine nachträgliche Rücknahme der Änderungen und eine Bestätigung der ursprünglichen LV-Positionen im Rahmen eines "Aufklärungsgesprächs" stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar.

VPRRS 2000, 0037

BayObLG, Beschluss vom 19.10.2000 - Verg 9/00
Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Baukonzession.*)

VPRRS 2000, 0036

BayObLG, Beschluss vom 24.10.2000 - Verg 6/00
1. Die Vergabekammer kann ihrer Entscheidung auch Verstöße des Auftraggebers gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren zugrunde legen, die der Antragsteller nicht gerügt hat, sofern keine Präklusion eingetreten ist.*)
2. Änderungsvorschläge müssen so gestaltet sein, daß der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, diese zu prüfen und zu werten und dabei festzustellen, ob diese gleichwertig oder für ihn zweckdienlich sind.*)
3. Änderungsvorschläge müssen auch quantitativ gleichwertig sein; sie dürfen daher nicht nur einen gegenüber dem Hauptangebot reduzierten Leistungsumfang aufweisen.*)

VPRRS 2000, 0035

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000 - Verg 4/00
1. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit, wenn im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat beschrieben und vorgeschrieben ist und gleichwertige Fabrikate zugelassen sind.*)
2. Zu den Anforderungen, die an eine Dokumentation dieser Prüfung im Vergabevermerk zu stellen sind.*)
3. Zur Wertung eines Angebotspreises als unangemessen niedrig.*)

VPRRS 2000, 0034

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2000 - Verg 10/00
1. Hat der AG zu erkennen gegeben, dass er die verlangten Angaben zum Nachunternehmereinsatz bei der Angebotswertung berücksichtigen werde, muss er ein Angebot übergehen, das eine weitgehende Weitervergabe der Leistungen vorsieht, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist.
2. Ist der vorgesehene Nachunternehmereinsatz im Angebot festgeschrieben, verstoßen Verhandlungen über eine nachträgliche Änderung gegen § 24 Nr. 3 VOB/A.

VPRRS 1999, 0009

OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 13 Verg 6/99
(ohne amtliche Leitsätze)
