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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5386 Entscheidungen insgesamt




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VPRRS 2001, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 10/01

(ohne amtliche Leitsätze)

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VPRRS 2001, 0014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag

BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 11/01

Antragsbefugt sind nur Unternehmen - und ihnen nach § 25 Nr. 6 VOB/A gleichgestellte Bietergemeinschaften -, die ein Interesse am Auftrag haben und eine Verletzung in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hieran fehlt es, wenn der Antragsteller kein Angebot abgegeben hat und auch nicht darlegt, gerade daran durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß gehindert gewesen zu sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 8.2.2001 - 1 Verg 5/00).

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VPRRS 2001, 0013
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Feststellungsverfahren nach Vertragsschluss

BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01

§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht - soweit eine Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung inmitten steht - die Feststellung einer Rechtsverletzung nur in Fällen vor, in denen der Nachprüfungsantrag vor wirksamer Erteilung des Auftrags angebracht worden ist und während des Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erfolgt (vgl. BGH aaO; BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 7/00 m.w.N.). Zweck der von § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ermöglichten Überleitung in ein Feststellungsverfahren ist es, in einem Nachprüfungsverfahren bereits erarbeitete Ergebnisse zu erhalten und so eine nochmalige gerichtliche Prüfung derselben Sach- und Rechtsfragen zu vermeiden (vgl. § 124 Abs. 1 GWB). Die Entscheidung über nach Zuschlagserteilung nur noch in Betracht kommende Schadensersatzansprüche eines Bieters ist den ordentlichen Gerichten zugewiesen (§ 13 GVG). In diesem Zusammenhang haben die Zivilgerichte auch die - nur durch § 124 Abs. 1 GWB eingeschränkte - Kompetenz, über die Frage der Einhaltung der bis zur wirksamen Auftragserteilung zu beachtenden Vergaberegeln zu befinden (vgl. BGH aaO).

Aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht und deutschem Verfassungsrecht ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes nichts anderes. Dabei kann dahinstehen, ob das deutsche Vergaberecht insoweit in allen Einzelheiten mit den einschlägigen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, wie sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ihre Ausprägung gefunden haben (vgl. EuGH vom 28.10.1999 Rs. C-81/98, NJW 2000, 569 - Alcatel Austria), in Einklang steht. Weder das europäische Gemeinschaftsrecht noch das verfassungsrechtliche Gebot des effektiven Rechtsschutzes gebieten jedenfalls, die Klärung behaupteter Vergabemängel nach wirksamer Zuschlagserteilung anstelle des insoweit eröffneten ordentlichen Rechtswegs zu den Zivilgerichten dem speziellen Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff. GWB zu unterwerfen (vgl. BGH aaO; BayObLG aaO).

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VPRRS 2000, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch beigeladenen Bieter

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2000 - 11 Verg 1/00

Ein in einem Vergabenachprüfungsverfahren beigeladener Bieter handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er die aufgrund der Akteneinsicht als Beigeladener erlangten Informationen zum Anlass nimmt, selbst ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Weder nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung noch nach deren Sinn und Zweck besteht an der so erlangten Kenntnis ein Verwertungsverbot. § 107 Abs. 3 G WB enthält keine einschränkende Bestimmung darüber, dass nur auf bestimmte Weise erlangte Informationen zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könnten. Auch in zeitlicher Hinsicht besteht keine Einschränkung, jedenfalls solange das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

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VPRRS 2001, 0012
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügeobliegenheit u. a.

BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 9/01

1. Zur Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV.*)

2. Dem wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot im Verfahren nach der VOF widerspricht es, den Wissens- und Erfahrungsvorsprung, der aus einem gesondert vergebenen früheren Bauabschnitt desselben Bauvorhabens stammt, im Vergabeverfahren für einen weiteren Bauabschnitt zu berücksichtigen. Dies gilt namentlich für darauf gestützte preisliche Abschläge.*)

3. An die Darlegung der Schadensursächlichkeit eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens sind um so höhere Anforderungen zu stellen, als der Bewerber im Bieterfeld nur eine nachrangige Plazierung einnimmt.*)

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VPRRS 2001, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsverfahren: Fristenfalle bei Untätigkeit der Vergabekammer!

OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2001 - 13 Verg 7/01

1. Wegen § 116 Abs. 2 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren durch Eintritt der Abweisungswirkung beendet, wenn die Vergabekammer innerhalb der Fünf-Wochen-Frist nach § 113 Abs. 1 GWB nicht entschieden hat und die weitere, zweiwöchige Beschwerdefrist abgelaufen ist.

2. Das gilt auch dann, wenn vor der Vergabekammer ein Eilantrag nach § 115 Abs. 2 GWB gestellt und die diesbezügliche Entscheidung der Kammer vor dem OLG erfolgreich angefochten wurde und allein aus diesem Grund die Frist von fünf plus zwei Wochen abläuft.

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VPRRS 2000, 0044
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2000 - 1 Verg 4/00

Ein Nebenangebot muss alle Daten enthalten, die nötig sind, damit der Auftraggeber sich ein klares Bild über den Inhalt verschaffen und das Angebot nicht manipuliert werden kann. 2. Fehlen in einem Nebenangebot solche Daten bzw. sind sie derart allgemein gehalten, dass ein Vergleichen mit anderen Angeboten nicht möglich ist, ist das Nebenangebot von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2000, 0043
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundsätzliche Unzulässigkeit von Unterangeboten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 28/00

Das OLG Düsseldorf lässt offen, ob § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2. Alternative eine bieterschützende Vorschrift im Sinne des GWB ist (eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht). Die Vorschrift dient jedoch in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers; sie bezweckt nicht den Schutz des Bieters vor seinem eigenen zu niedrigen Angebot.

Es ist dem öffentlichen Auftraggeber auch nicht verwehrt, Unterkostenpreise zu akzeptieren, wenn er nach Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anbieter auch zu diesen Preisen zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können. Der öffentliche Auftraggeber ist allerdings verpflichtet, "ungesunde Begleiterscheinungen" im Wettbewerb "zu bekämpfen" (§ 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A). Diese Vorschrift hat bieterschützenden Charakter. Dazu gehören Unterangebote, die in der zielgerichteten Absicht vorgenommen werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz verdrängt werden.

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VPRRS 2001, 0008
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 5/01

§ 1a Nr. 1 Abs. 2 Spiegelstr. 2 VOB/A ist dahingehend auszulegen, dass letztlich 80 & des Gesamtauftragswerts aller Bauaufträge in einem EU-weiten Wettbewerb vergeben werden sollen, dem Auftraggeber aber keine bestimmte Reihenfolgen für europaweite und nationale Vergaben vorgeschrieben wird.

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VPRRS 2000, 0042
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 7/00

Es ist nicht Aufgabe des Nachprüfungsverfahrens, außerhalb des Primärrechtsschutzes auch über Schadensersatzansprüche eines am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens zu befinden.

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VPRRS 2001, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsänderung durch nachträgliche Einschaltung von Nachunternehmern

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2001 - Verg 1/01

Hat ein Bieter in einer sogenannten Nachunternehmererklärung bestätigt, die ausgeschriebenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen zu wollen, kann er dies aber wegen fehlender handwerksrechtlicher Voraussetzungen nicht und ändert er deshalb sein Angebot der ausschreibenden Stelle gegenüber im Rahmen von Aufklärungsgesprächen dergestalt ab, dass er Nachunternehmer einschalten wird, so handelt es sich um eine Änderung des Angebotes, die zwingend zum Angebotsausschluss führt.

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VPRRS 2000, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens ohne Wartefrist

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

1. Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens setzt nicht voraus, daß der Antragsteller zwischen der Rüge eines Verstosses gegen Vergabevorschriften und dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Wartefrist einhält und der Vergabestelle Gelegenheit gibt, den gerügten Verfahrensverstoß abzustellen.*)

2. Hat sich das Nachprüfungsverfahren nach einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt (§ 114 Abs. 2 S. 2 GWB), so ist durch die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zum alleinigen Zweck der Abänderung der erstinztanzlichen Kostenentscheidung zulässig.*)

3. Über die Kosten des erledigten Nachprüfungsverfahrens ist in diesem Fall unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen entspr. §§ 91 a ZPO, 161 VwGO zu entscheiden.*)

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VPRRS 2000, 0040
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2000 - Verg 5/99

1. Nach Art. 2 RL 92/50/EWG vom 18.6.1992 ist ein Auftrag, der sowohl bauliche als auch andere Leistungen umfaßt, insgesamt als Bauauftrag zu beurteilen, soweit er die hauptsächliche Errichtung eines Bauwerks zum Inhalt hat und die Bauleistungen nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

2. Zur Einordnung eines Bieters als "Generalbaunternehmung" oder ein gleich zu stellendes Unternehmen.

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VPRRS 2000, 0039
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000 - Verg 13/00

1. Bei einer Parallelausschreibung mit gestaffelten Eröffnungsterminen kann der Auftraggeber festlegen, dass die Einreichungsfrist für alle Angebote mit dem Zeitpunkt des ersten Eröffnungstermins endet.

2. Der Ablauf der Angebotsfrist gemäß § 18 Nr. 2 VOB/A bezieht sich dann für alle Angebote auf den ersten Eröffnungstermin.

3. Keine Rolle spielt es, wenn von den eingegangenen Angeboten keines zum ersten Eröffnungstermin gehört.

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VPRRS 2000, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geringfügige LV-Abänderungen zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000 - Verg 21/00

1. Jedwede Änderung der Verdingungsunterlagen durch den Bieter führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.

2. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen.

3. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.

4. Eine nachträgliche Rücknahme der Änderungen und eine Bestätigung der ursprünglichen LV-Positionen im Rahmen eines "Aufklärungsgesprächs" stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar.

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VPRRS 2000, 0037
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baukonzession

BayObLG, Beschluss vom 19.10.2000 - Verg 9/00

Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Baukonzession.*)

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VPRRS 2000, 0036
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Inhalt von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen

BayObLG, Beschluss vom 24.10.2000 - Verg 6/00

1. Die Vergabekammer kann ihrer Entscheidung auch Verstöße des Auftraggebers gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren zugrunde legen, die der Antragsteller nicht gerügt hat, sofern keine Präklusion eingetreten ist.*)

2. Änderungsvorschläge müssen so gestaltet sein, daß der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, diese zu prüfen und zu werten und dabei festzustellen, ob diese gleichwertig oder für ihn zweckdienlich sind.*)

3. Änderungsvorschläge müssen auch quantitativ gleichwertig sein; sie dürfen daher nicht nur einen gegenüber dem Hauptangebot reduzierten Leistungsumfang aufweisen.*)

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VPRRS 2000, 0035
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmtes Fabrikat im Leistungsverzeichnis: Dennoch Gleichwertigkeit?

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000 - Verg 4/00

1. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit, wenn im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat beschrieben und vorgeschrieben ist und gleichwertige Fabrikate zugelassen sind.*)

2. Zu den Anforderungen, die an eine Dokumentation dieser Prüfung im Vergabevermerk zu stellen sind.*)

3. Zur Wertung eines Angebotspreises als unangemessen niedrig.*)

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VPRRS 2000, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Angaben zum Nachunternehmereinsatz verhandlungsfähig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2000 - Verg 10/00

1. Hat der AG zu erkennen gegeben, dass er die verlangten Angaben zum Nachunternehmereinsatz bei der Angebotswertung berücksichtigen werde, muss er ein Angebot übergehen, das eine weitgehende Weitervergabe der Leistungen vorsieht, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist.

2. Ist der vorgesehene Nachunternehmereinsatz im Angebot festgeschrieben, verstoßen Verhandlungen über eine nachträgliche Änderung gegen § 24 Nr. 3 VOB/A.

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VPRRS 1999, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 13 Verg 6/99

(ohne amtliche Leitsätze)

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VPRRS 2000, 0031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000 - Verg 2/00

Bei der Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen einer Straße handelt es sich um eine Bauleistung.*)

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VPRRS 2000, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtsschutz gegen Ausschreibungsaufhebung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.03.2000 - 1 Verg 2/99

Ein Nachprüfungsantrag mit dem Ziel, eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens rückgängig zu machen und eine Fortführung des Vergabeverfahrens zu erreichen, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn vor dessen Eingang bei der Vergabekammer die Zuschlags- und Bindefrist bereits abgelaufen war.

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VPRRS 1999, 0008
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

BayObLG, Beschluss vom 10.11.1999 - Verg 8/99

Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten gem. § 118 Abs. 2 S. 1 GWB kommt im Hinblick auf die Aufgabe eines vorläufigen Rechtsschutzes und die Notwendigkeit einer raschen Entscheidung regelmäßig nur eine summarische Prüfung (d. h. nur überschlägige und vorläufige Prüfung) der Sachlage in Betracht. Diese summarische Prüfung muß sich auf die vorliegenden oder binnen kürzester Zeit verfügbaren Beweismittel beschränken. Diese notwendige Beschränkung kann auch dazu führen, daß eine abschließende Klärung von Rechtsfragen zurückgestellt bleiben muß.

Für eine Bejahung positiver Erfolgsaussichten i. S. v. § 118 Abs. 2 S. 1 GWB reicht es aus, wenn ein Erfolg der sofortigen Beschwerde möglich erscheint.

Wird ein Bauvorhaben (Krankenhausumbau und -erweiterung) erst ab dem Jahr 2000 abschnittsweise in einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren verwirklicht, so liegt für eine Tragwerkplanerbeauftragung, die für 1999 lediglich haushaltsrechtliche Voraussetzungen ("HU-Bau") schaffen soll, keine Dringlichkeit i. S. v. § 118 Abs. 2 S. 2 GWB vor.

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VPRRS 1999, 0007
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss auf Verfahren um Hausabfallverwertung?

OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

1. Zum Ausschluß eines im Vergabeverfahren abgegebenen Angebots für die Verarbeitung und Verwertung des in "Bio-Tonnen" gesammelten Hausabfalls wegen eines offenbaren Mißverhältnisses des Preises zur Leistung (§§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).*)

2. Ein Nebenangebot im Sinn des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bei der Bezeichnung des Vertragsgegenstands ein bestimmtes Verfahren zur Erreichung des Vertragsziels angegeben hat, und der Bieter ein anderes Verfahren zur Grundlage seines Angebots macht.*)

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VPRRS 1999, 0005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie sind Nebenangebote zu prüfen und zu werten?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99

1. Der AG muss sich mit Nebenangeboten (nur) soweit auseinandersetzen, wie nach den Umständen zumutbar, und dabei vor allem das Gleichbehandlungsgebot beachten.

2. Technische Aufklärungsgespräche dürfen nur eine weitere Erläuterung des Angebots zum Ziel haben, nicht aber eine Angebotsergänzung. Zu solchen Gesprächen ist der AG grundsätzlich nicht verpflichtet, sondern allenfalls berechtigt. Angebote sind nämlich grundsätzlich so zu werten, wie sie im Eröffnungstermin vorgelegen haben.

3. Die Wertung des AG beschränkt sich darauf, dasjenige Angebot auszuwählen, das ihm aus seiner Sicht zur Zeit der Vergabeentscheidung als das annehmbarste erscheint. Dabei hat der AG einen angemessenen objektiven und subjektiven Beurteilungsspielraum.

4. Die Auswahl der Angebote der engeren Wahl und das Ausscheiden von Angeboten sind fehlerhaft, wenn sie auf sachfremden Erwägungen beruhen.

5. Richtschnur für die Gestaltung eines Nebenangebots sind die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, vor allem aber der Ausschreibungsentwurf.

6. Die Beschreibung eines technischen Nebenangebots muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, dieses mit dem Ausschreibungsentwurf zu vergleichen sowie die relativen Vor- und Nachteile in technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer und terminlicher Hinsicht zu bewerten.

7. Zum Wettbewerb gehört auch eine vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der Angebote durch die Bieter, unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen und vorhersehbaren möglichen Bedenken des Auftraggebers.

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VPRRS 1999, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung

BayObLG, Beschluss vom 07.10.1999 - Verg 3/99

§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht nach seinem Wortlaut die Feststellung einer Rechtsverletzung nur bei Zuschlagserteilung während eines bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens vor.

Da ein bereits erteilter Zuschlag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden kann, endet mit rechtswirksamer Zuschlagserteilung die Möglichkeit zur Gewährung von Primärrechtsschutz. Es bleiben dann nur Schadensersatzansprüche aus dem Sekundärrechtsschutz, die gemäß § 104 Abs. 2 Satz 2 GWB vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen sind.

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VPRRS 1999, 0002
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.06.1999 - 10 Verg 1/99

Das Rechtsschutzinteresse an der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde besteht dann nicht mehr, wenn der Zuschlag bereits bindend erteilt wurde und demnach selbst eine positive Entscheidung des Senats keine für die Beschwerdeführerin günstigere Wirkung haben kann.

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VPRRS 1999, 0001
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 - Verg 1/99

1. Die maßgebenden Grundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung verlangen nur, daß auch nach Fristablauf allen für die Vergabe noch in Betracht kommenden Bietern die Möglichkeit gegeben wird, weiterhin am Vergabeverfahren teilzunehmen. Dies kann dadurch sichergestellt werden, daß diese Bieter aufgefordert werden, der sachlich gebotenen Fristverlängerung zuzustimmen.

2. Zur Zulässigkeit, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine Tariftreueerklärung zu fordern.

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IBRRS 1995, 0001
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

EuGH, Urteil vom 11.08.1995 - Rs C-433/93

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um den Anforderungen der Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 zur Änderung der Richtlinie 77/62/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und zur Aufhebung einiger Bestimmungen der Richtlinie 80/767/EWG sowie der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Richtlinie 71/305/EWG über die Koordination der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge nachzukommen.

2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

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VPRRS 1993, 0001
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

EuGH, Urteil vom 22.06.1993 - Rs. C-243/89

1. Das Königreich Dänemark hat seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht verletzt und insbesondere gegen die Artikel 30, 48 und 59 EWG-Vertrag sowie gegen die Richtlinie 71/305/EWG verstossen, weil die Aktieselskabet Storebältsforbindelsen zur Abgabe von Angeboten auf der Grundlage einer Bedingung aufgefordert hat, die eine möglichst weitgehende Verwendung von dänischen Baustoffen, Verbrauchsgütern, Arbeitskräften und Geräten vorsah, und weil die Verhandlungen mit dem ausgewählten Konsortium auf der Grundlage eines nicht den Verdingungsunterlagen entsprechenden Angebots geführt worden sind.*

2. Das Königreich Dänemark trägt die Kosten des Verfahrens.*

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VPRRS 1988, 0001
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

EuGH, Urteil vom 20.09.1988 - C-31/87

1. Die Richtlinie 71/305 ist auf öffentliche Bauaufträge anwendbar, die von einer Einrichtung wie der Örtlichen Flurbereinigungskommission vergeben werden.

2. - Das Kriterium der "für die auszuführenden Arbeiten erforderlichen spezifischen Erfahrung" ist im Hinblick auf die Prüfung der fachlichen Eignung der Unternehmer ein zulässiges Kriterium für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit. Ist ein solches Kriterium in einer staatlichen Rechtsvorschrift vorgesehen, auf die die Bekanntmachung der Ausschreibung verweist, so ist es nach der Richtlinie besonderen Anforderungen betreffend die Veröffentlichung in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen nicht unterworfen.

- Das in einer staatlichen Rechtsvorschrift vorgesehene Kriterium des "günstigsten Angebots" kann mit der Richtlinie vereinbar sein, wenn es das Beurteilungsermessen zum Ausdruck bringt, über das die öffentlichen Auftraggeber verfügen, um nach objektiven Gesichtspunkten das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot zu ermitteln, und somit kein willkürliches Auswahlelement enthält. Aus Artikel 29 Absätze 1 und 2 der Richtlinie geht hervor, daß die öffentlichen Auftraggeber - falls sie bei der Erteilung des Zuschlags nicht ausschließlich das Kriterium des niedrigsten Preises anwenden, sondern sich auf verschiedene Kriterien stützen, um dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen - gehalten sind, diese Kriterien entweder in der Bekanntmachung der Ausschreibung oder in den Verdingungsunterlagen anzugeben.

- Die Bedingung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen ist mit der Richtlinie vereinbar, wenn sie nicht unmittelbar oder mittelbar zu einer Diskriminierung der Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft führt. Eine solche besondere zusätzliche Bedingung muß in der Bekanntmachung der Ausschreibung angegeben werden.

3. Der einzelne kann sich vor den staatlichen Gerichten auf die Artikel 20, 26 und 29 der Richtlinie 71/305 berufen.

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VPRRS 2000, 0027
BauvertragBauvertrag
Auslegung eines unklaren Leistungs-Verzeichnisses

OLG Nürnberg, Urteil vom 08.11.2000 - 4 U 1517/00

Bei einer Ausschreibung kommt dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung eine hohe Bedeutung zu. Jedoch sind auch andere Auslegungs-Kriterien heranzuziehen, - insbesondere, wenn dies Treu und Glauben erfordern.

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VPRRS 2001, 0005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz

BGH, Urteil vom 18.09.2001 - X ZR 51/00

Erteilt ein öffentlicher Auftraggeber dem Bieter mit dem niedrigsten Preis den ausgeschriebenen Auftrag deshalb nicht, weil er ihn nach (strafbaren) Manipulationen an dem von diesem eingereichten Gebot als unzuverlässig ansieht, steht ihm gegen diesen Bieter kein Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dessen Gebot und dem des nächstgünstigsten Bieters zu, dem in der Folge der Auftrag erteilt wurde.

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VPRRS 2001, 0003
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

BGH, Urteil vom 12.06.2001 - X ZR 150/99

1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, daß der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt; eine Verletzung dieses Vertrauens kann zu einer Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß führen.

2. An den schwerwiegenden Grund, der eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens ermöglicht, sind strenge Maßstäbe anzulegen. Er ist ohne weiteres nicht schon deshalb gegeben, weil der Ausschreibende bei der Einleitung oder der Durchführung des Verfahrens fehlerhaft gehandelt hat.

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