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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5420 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0289
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann besteht eine "Zweite Chance" im Vergabeverfahren?

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.08.2017 - 21.VK-3194-11/17

1. Hat die Vergabestelle festgelegt, dass die Bieter auf Seite 3 das Leistungsverzeichnis mit Unterschrift anzuerkennen haben, führt eine an dieser Stelle fehlende Unterschrift zum zwingenden Angebotsausschluss.

2. Müssen alle eingegangenen Angebote ausgeschlossen werden, kann ein aus dem Gleichbehandlungsgebot resultierender Anspruch auf eine "zweite Chance" geltend gemacht werden, der dazu führt, dass der Auftraggeber entweder das Verfahren in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückversetzen oder nach Aufhebung neu ausschreiben muss.

3. Die zum Ausschluss führenden Mängel müssen dabei nicht identisch oder gleichartig sein. Es ist ausreichend, wenn sie gleichwertig sind, also dieselbe Konsequenz - wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss - nach sich ziehen.

4. Die Eröffnung einer "zweiten Chance" durch eine entsprechende Anordnung einer Vergabekammer oder eines Vergabesenats kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann.

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VPRRS 2017, 0284
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein gesondertes Abdichtungssystem angeboten: Angebotsausschluss!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2017 - 11 Verg 10/17

Wird in den Vergabeunterlagen u.a. gefordert, eine Abdichtung gemäß der gültigen Richtlinien und Normen anzubieten, steht bei im Verfahren nach § 173 GWB gebotener summarischer Prüfung eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen im Raum, sofern unter Hinweis auf die materialbedingte Dichtigkeit keine gesonderte Abdichtung angeboten wird.*)

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VPRRS 2017, 0394
DienstleistungenDienstleistungen
§ 34a GewO ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

1. Der öffentliche Auftraggeber muss die Eignungskriterien zusammen mit den geforderten Nachweisen den potentiellen Bietern im Voraus bekannt geben. Bei der Eignungsprüfung hat er alle bekannt gemachten Eignungskriterien, aber auch nur diese zu prüfen.

2. Bekanntgeben heißt, dass der Auftraggeber die einzelnen Eignungskriterien und die Mittel zu deren Nachweis ausdrücklich zu bezeichnen hat. Das Mitteilungsmedium ist im Regelfall die Auftragsbekanntmachung.

3. Es genügt, wenn der Bieter erst zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche Genehmigung verfügt.

4. Allein durch den Verstoß gegen die Informations- und Wartepflichten werden die Chancen auf den Zuschlag nicht in jedem Fall vereitelt. Ist das Vergabeverfahren im Übrigen fehlerfrei durchgeführt worden, droht dem nicht berücksichtigten Bieter durch die fehlerhafte Information oder einen Zuschlag vor Ablauf der Wartefrist noch kein Schaden. In einer solchen Situation kann die Antragsbefugnis nur bejaht werden, wenn zusätzlich - über den behaupteten Verstoß gegen § 134 Abs. 1 GWB hinaus - eine weitergehende Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen geltend gemacht wird, der die Chancen auf die Zuschlagserteilung verschlechtert haben könnte.

5. Die im gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren nach § 34a GewO zu klärende und grundsätzlich der Entscheidung der Genehmigungsbehörden vorbehaltene Frage, ob die ausgeschriebenen Empfangsdienstleistungen dem erlaubnispflichtigen Sicherungsgewerbe zuzuordnen sind, liegt grundsätzlich außerhalb des vergaberechtlichen Überprüfungsrahmens der Nachprüfungsinstanzen, sofern kein unmittelbarer Bezug zu einer vergaberechtlichen Vorschrift hergestellt werden kann, die dem Schutz der Bieter, Bewerber und Interessenten eines Vergabeverfahrens zu dienen bestimmt ist.

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VPRRS 2017, 0279
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Können "Alternativangebote" kombiniert werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.07.2017 - 1 VK 23/17

1. Die sorgfältige Lektüre der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen (hier: für Elektroarbeiten als Teil einer Gesamtbaumaßnahme) gehören zu den Kernpflichten eines gewissenhaften Unternehmers, der sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt.

2. Lässt die Ausschreibung ausdrücklich keine Nebenangebote zu, dürfen die im Formblatt unter den Nebenangeboten eingetragenen (18) "Alternativangebote" nicht kumuliert und bezuschlagt werden.

3. Ist eine Vielzahl von Kombinationen aus dem Angebot und den 18 "Alternativangeboten" möglich, sodass der Auftraggeber sich im Ergebnis ein für ihn in Preis und Ausstattung genehmes Angebot selbst zusammenstellen könnte, liegt kein hinreichend bestimmtes Angebot vor.

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VPRRS 2017, 0278
Mit Beitrag
ITIT
Auf eine Mindestbedingung kann nicht nachträglich verzichtet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2017 - 1/SVK/032-16

1. Ein Bieter darf eine Leistungsbeschreibung nicht im Sinne einer für ihn - u. U. wirtschaftlich - günstigen Lösung interpretieren oder gar der Leistungsbeschreibung eigenmächtig seine Version aufdrängen. Unterstellt der Bieter für seine Auslegung der Leistungsbeschreibung jedoch ein vermeintlich branchenübliches Begriffsverständnis, sind etwaige Unklarheiten der Leistungsbeschreibung für ihn nicht erkennbar und spätere Einwände hiergegen nicht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB präkludiert.*)

2. Auch bei einem Verhandlungsverfahren sind aufgestellte Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Angebote, die diesen nicht entsprechen, sind grundsätzlich auszuschließen.*)

3. Ist den Vergabeunterlagen eindeutig zu entnehmen, dass im Rahmen der Teststellung ein zweikanaliges Gerät präsentiert werden soll, stellt dies eine Mindestbedingung im Vergabeverfahren dar. Der Auftraggeber kann nicht zu Gunsten eines Bieters auf die Erfüllung dieser Mindestbedingung verzichten, da dies eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Bietern darstellen würde. Er muss somit, auch wenn er im Rahmen des Verhandlungsverfahrens über einen Verhandlungsspielraum verfügt, gleichwohl dafür sorgen, dass die Anforderungen des Auftrags, die er als verbindlich eingestuft hat, erfüllt werden.*)

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VPRRS 2017, 0277
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Zuschlagskriterien nachträglich abgeändert: Vergabeverfahren wird zurückversetzt!

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2017 - VK 2-68/17

1. Die vergaberechtliche Gleichstellung von Bietergemeinschaften mit Einzelbietern ist nur auf kartellrechtlich zulässige Bietergemeinschaften beschränkt.

2. Die Entscheidung eines Unternehmens, sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung zu beteiligen, unterliegt einer Einschätzungsprärogative der beteiligten Unternehmen. Die Bietergemeinschaftsbildung muss jedoch auf objektiven Anhaltspunkten beruhen.

3. Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, wonach die Angebote die geforderten Preise enthalten müssen, liegt nicht nur dann vor, wenn eine Preisangabe im Sinne einer echten Lücke fehlt, sondern auch dann, wenn der angegebene Preis unzutreffend ist.

4. Auch eine Mischkalkulation ist unzulässig. Eine mischkalkulierte Preisangabe liegt vor, wenn eine Verschiebung von kalkulatorischen Bestandteilen einer Position in eine andere vorliegt (hier verneint).

5. Werden nicht bekannt gegebene Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung verwendet bzw. bekannt gegebene Kriterien bzw. deren Gewichtung faktisch nachträglich abgeändert, ist das Vergabeverfahren in den Stand vor Versendung der Angebotsunterlagen zurückzuversetzen.

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VPRRS 2017, 0273
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/2017

1. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (hier: Sanierung eines Hallenbads) ist rechtswidrig, wenn kein Aufhebungsgrund vorliegt.

2. Eine durch § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2012 gedeckte Aufhebung wegen eines nicht wirtschaftlichen Ergebnisses oder wegen einer Budgetüberschreitung ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Preis nur subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht.

3. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftli­chen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Hierzu gehören aktuell eingehölte datierte Angebote und eine ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentierte ex-ante Schätzung.

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VPRRS 2017, 0272
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/2017

1. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (hier: Sanierung eines Hallenbads) ist rechtswidrig, wenn kein Aufhebungsgrund vorliegt.

2. Eine durch § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2016 gedeckte Aufhebung wegen eines nicht wirtschaftlichen Ergebnisses oder wegen einer Budgetüberschreitung ist nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Preis nur subjektiv für überhöht hält, obwohl er den gegebenen Marktverhältnissen entspricht.

3. Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftli­chen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat. Hierzu gehören aktuell eingeholte datierte Angebote und eine ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentierte ex-ante Schätzung.

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VPRRS 2017, 0270
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind mehrere Hauptangebote zuzulassen?

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2017 - VK 1-63/17

1. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb muss der Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote nicht zulassen.

2. Der Auftraggeber hat Informationen zum Vergabeverfahren, die Einfluss auf die Angebotserstellung und damit den Wettbewerb haben, allen Bietern - möglichst gleichzeitig - zur Verfügung zu stellen.

3. Vergaberechtsverstöße, die dem Antragsteller erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens zur Kenntnis gebracht werden, müssen nicht gesondert gerügt, sondern lediglich - zeitnah - im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.

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VPRRS 2017, 0269
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Über den Verzicht auf ein gefordertes Zertifikat sind alle Bieter zu informieren!

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2017 - VK 1-67/17

1. Ein Auftrag über die Lieferung und Montage einer automatischen Trefferanzeige für eine Schießanlage stellt einen Liefer- und keinen Bauauftrag dar. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftragnehmer nach den Vergabeunterlagen "keine bauliche Änderung" vornehmen darf.

2. Von der Forderung nach einem Zertifikat kann der Auftraggeber im Verlauf des Vergabeverfahrens Abstand nehmen und das Angebot des Bieters, der nicht über ein entsprechendes Zertifikat verfügte, bezuschlagen, wenn der Auftraggeber die Vorlage des betreffenden Zertifikats gar nicht fordern durfte.

3. Voraussetzung für den nachträglichen Verzicht auf ein gefordertes Zertifikat ist jedoch, dass der Auftraggeber sämtliche Bieter über den Verzicht auf das Zertifikat unterrichtet und ihnen Gelegenheit zur Erneuerung ihrer Angebote gibt.

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IBRRS 2017, 2996
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Für Vergabeverstöße ist der Projektsteuerer allein verantwortlich!

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2017 - 10 U 1116/16

1. Wird ein Projektsteuerer mit der Koordinierung und Kontrolle von Finanzierungs- und Förderungsverfahren beauftragt und muss der Auftraggeber wegen schwerer Vergabeverstöße Fördermittel zurückerstatten, steht dem Auftraggeber gegen den Projektsteuerer ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

2. Auch wenn dem Architekten Fehler bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterlaufen sind, kann der Projektsteuerer beim Architekten keinen Regress nehmen, weil er diesen nicht hinreichend überwacht hat.

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VPRRS 2017, 0207
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Preis ungewöhnlich niedrig? Gesamtsumme ist entscheidend!

VK Bremen, Beschluss vom 09.06.2017 - 16-VK 2/17

Für das Vorliegen eines ungewöhnlich niedrigen Angebots kommt es bei Bedarfspositionen auf die Summe aller Einzelpositionen und nicht auf die Summe der Bedarfspositionen selbst an.

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VPRRS 2017, 0268
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie detailliert ist die Nichtberücksichtigung zu begründen?

VK Berlin, Beschluss vom 03.02.2017 - VK B 2-40/16

1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich zu informieren.

2. Sinn und Zweck der Vorabinformation ist es, den erfolglosen Bietern zu ermöglichen, die Wertungsentscheidung der Vergabestelle zumindest ansatzweise nachzuvollziehen, um die Erfolgsaussichten etwaigen Rechtsschutzes abschätzen zu können. Dies muss nachvollziehbar und einzelfallbezogen geschehen.

3. Einem Bieter, der erst auf der letzten Wertungsstufe gescheitert ist, ist daher deutlich zu machen, inwieweit sein Angebot in Bezug auf die zuvor bekannt gemachte Bewertungsmatrix nicht konkurrenzfähig war.

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VPRRS 2017, 0266
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
"Originalität, Innovation und gestalterische Qualität" sind keine eindeutigen Auswahlkriterien!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.01.2017 - Z3-3-3194-1-48-11/16

1. Bei der Auswahl von Teilnehmern für einen nicht offenen Planungswettbewerb gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz uneingeschränkt, was klar durch die Verweisung in Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU auf den Titel I der Richtlinie und damit auch auf Art. 18 der Richtlinie 2014/24/EU zum Ausdruck kommt.*)

2. Die Auswahlkriterien "Originalität, Innovation und gestalterische Qualität eines Referenzobjekts und ihre Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt" sind ohne konkretisierende Unterkriterien oder Erläuterungen keine eindeutigen und nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien i.S.d. § 71 Abs. 3 VgV.*)

3. Auch bei einem Teilnahmewettbewerb zu einem nicht offenen Planungswettbewerb dürfen bei der Bewertung der Teilnahmeanträge keine nicht bekanntgemachten Unterkriterien eine Rolle spielen, die den Teilnehmern hätten bekanntgemacht werden müssen.*)

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IBRRS 2017, 2999
BausicherheitenBausicherheiten
Keine Sicherheit nach § 648a BGB für auftragslos erbrachte Leistungen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017 - 10 U 122/16

1. Ein Unternehmer hat aus § 648a BGB keinen Anspruch auf Sicherheit für Forderungen aus Bereicherungsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag oder § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B, weil in diesen Fällen eine auftragslose Leistung vorliegt, die einen Anspruch auf eine vertragliche Vergütung oder deren Surrogat nicht begründet.*)

2. Eine ursprünglich vertraglich nicht geschuldete, aber nachträglich anerkannte Leistung führt gemäß § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B zu einem nach § 648a BGB zu sichernden vertraglichen Vergütungsanspruch.*)

3. Im Rechtsstreit auf eine Sicherheit nach § 648a BGB genügt für die Vergütungshöhe ein schlüssiger Vortrag (Anschluss an BGH, IBR 2014, 345), während der Unternehmer auf das Bestreiten des Bestellers den vertraglichen Anspruchsgrund beweisen muss.*)

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VPRRS 2017, 0263
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann müssen Lösungsvorschläge nach der HOAI vergütet werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

1. Das für einen Antrag nach § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB erforderliche Feststellungsinteresse kann sich aus einer drohenden Wiederholungsgefahr ergeben. Dabei muss die Widerholungsgefahr nicht zwingend vom Antragsgegner des jeweiligen Nachprüfungsverfahrens ausgehen. Zumindest bei bislang ungeklärter und umstrittener Rechtslage ist eine Wiederholungsgefahr schon dann gegeben, wenn sich der Antragsteller auf Rechtsverletzungen berufen hat, die ihrer Art nach eine gleichartige Wiederholung besorgen lassen.*)

2. Lösungsvorschläge, die als Grundlage der qualitativen Wertung der Angebote einzureichen sind, sind keine unaufgefordert eingereichten Ausarbeitungen, die gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 VgV unberücksichtigt bleiben, sondern regelmäßig solche, die der Auftraggeber i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV verlangt hat.*)

3. Bei der Abforderung von Lösungsvorschlägen für Planungsaufgaben im Vergabeverfahren ist der öffentliche Auftraggeber gem. § 77 Abs. 2 VgV vergaberechtlich zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung verpflichtet.*)

4. Stellen die im Rahmen der Lösungsvorschläge geforderten Planungsleistungen Teilleistungen einer Leistungsphase der HOAI dar, ist die gem. § 77 Abs. 2 VgV vom Auftraggeber festzusetzende Vergütung nach § 77 Abs. 3 VgV nur dann angemessen, wenn sie nach den Regelungen der HOAI ermittelt wurde.*)

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VPRRS 2017, 0250
Mit Beitrag
InternetInternet
Unterkriterium mit null Punkten bewertet: Kein Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.05.2017 - VgK-08/2017

1. Ein Angebot, dass in zwei wichtigen Unterkriterien (hier: zum Zuschlagskriterium "Konzept für die Auftragserfüllung") mit null Punkten bewertet wird, muss nicht ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber für Unterkriterien keine Mindestbewertung festgelegt hat.

2. Ein Angebot ist nicht als unangemessen niedrig auszuschließen, wenn der Auftraggeber in einem Aufklärungsgespräch ermittelt, dass der Bieter alle geforderten Leistungen eigenverantwortlich erbringen und auch bei höherem Aufwand keine Nachträge stellen wird.

3. Wird dies in einem unterzeichneten und als rechtsverbindlich anerkannten Protokoll in der Vergabeakte festgehalten, ist der Auftraggeber seinen Dokumentationspflichten ausreichend nachgekommen.




VPRRS 2017, 0245
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag erledigt sich: Vergabestelle trägt Verfahrenskosten!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.06.2017 - 250-4002-5002/2017-E-004-SHK

1. Wenn sich der Nachprüfungsantrag durch Abhilfe anderweitig erledigt, hat die Vergabestelle die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen.

2. Erledigt sich der Nachprüfungsantrag durch Abhilfe vor der Entscheidung der Vergabekammer, ist nur die Hälfte der als solche festzusetzenden Gebühr zu entrichten.

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VPRRS 2017, 0242
Mit Beitrag
BestandssanierungBestandssanierung
Änderungsinformation per E-Mail: Ausdruck ist kein Zugangsnachweis!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.07.2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC

1. Ein Bewerber, der sein Angebot auf Grundlage der ursprünglichen Fassung der Leistungsbeschreibung erstellt, weicht damit von einer nachträglich korrigierten und für verbindlich erklärten Fassung ab. Dies ist einer Änderung an den Vergabeunterlagen gleichzusetzen und führt zum Ausschluss des Angebots.

2. Nimmt ein Auftraggeber nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzungen oder Korrekturen der Leistungsbeschreibung vor bzw. erteilt sachdienliche Auskünfte, sind diese Informationen allen Bewerbern zu übermitteln. Über den Zugang dieser Information beim Bewerber muss der Auftraggeber im Zweifel eindeutigen Nachweis führen können.

3. Bei Übermittlung eines Schreibens per E-Mail dient der Ausdruck der Nachricht nicht als Beleg des Zugangs der E-Mail beim Empfänger, sondern lediglich als Nachweis, dass eine E-Mail vom Absender (hier: dem Auftraggeber) versendet wurde.

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VPRRS 2017, 0238
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Bieter darf Pauschalpreis für Baustellenvorhaltung abgeben!

VK Bund, Beschluss vom 19.06.2017 - VK 1-57/17

1. Enthalten die Vergabeunterlagen keine abschließenden Vorgaben hinsichtlich eines anzubietenden Bauverfahrens, kann von den nicht vorhandenen Vorgaben auch nicht abgewichen werden.

2. Bei der Bewertung von (Bauablauf-)Konzepten ist allein der gegenüber den Bietern bekanntgegebene Bewertungsmaßstab anzulegen.

3. Kaufmännische Nebenangebote (hier: Angebot eines Pauschalpreises für die Baustellenvorhaltung) sind grundsätzlich zulässig.

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VPRRS 2017, 0236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kann eine geforderte Bankbescheinigung durch einen anderen Nachweis ersetzt werden?

EuGH, Urteil vom 13.07.2017 - Rs. C-76/16

1. Art. 47 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen Bieter von einem öffentlichen Auftrag mit der Begründung ausschließt, dass dieser nicht die in der Vergabebekanntmachung festgelegte Bedingung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Vorlage einer von einer Bank ausgestellten Bescheinigung erfüllt, wonach diese sich verpflichtet, ein Darlehen in Höhe des in der Vergabebekanntmachung festgelegten Betrags zu gewähren und dem Bieter die Verfügbarkeit dieses Betrags für die gesamte Dauer der Ausführung des Auftrags zu garantieren.*)

2. Art. 47 Abs. 5 der Richtlinie 2004/18 ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass in einer Bekanntmachung die Vorlage einer von einer Bank ausgestellten Bescheinigung verlangt wird, wonach diese sich verpflichtet, ein Darlehen in Höhe des in dieser Bekanntmachung festgelegten Betrags zu gewähren und dem Bieter die Verfügbarkeit dieses Betrags während der gesamten Dauer der Ausführung des Auftrags zu garantieren, der Umstand, dass die vom Bieter angefragten Banken sich nicht imstande sehen, diesem Bieter eine derart formulierte Bescheinigung zu erteilen, einen "berechtigten Grund" im Sinne dieses Artikels darstellen kann, weshalb der Bieter den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gegebenenfalls durch Vorlage jedes anderen vom öffentlichen Auftraggeber für geeignet erachteten Belegs erbringen kann, sofern es diesem Bieter objektiv unmöglich war, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise beizubringen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

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VPRRS 2017, 0229
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesamtvergabe statt Fachlosbildung: Fördermittel sind zurückzuzahlen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2017 - 12 A 833/16

1. Auch ein privater Auftraggeber kann als Zuwendungsempfänger durch entsprechende Auflage an das Vergaberecht gebunden sein. Die Zulässigkeit einer Generalvergabe bestimmt sich dann nach dem Vergaberecht und der entsprechenden Vergaberechtsprechung. Im Zweifel sind Erkundigungen einzuholen, so kann z. B. auch ein Architekt zur richtigen Anwendung der VOB/A befragt werden.

2. Die Generalunternehmervergabe - anstelle der Vergabe einzelner Fachlose - ist nicht durch das Beschaffungsselbstbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt. Dieses bezieht sich nur auf den Beschaffungsbedarf oder den Beschaffungsgegenstand, nicht jedoch auf die Vergabe, d. h. die Art und Weise der Beschaffung.

3. Wird weder nachgewiesen, dass die Gesamtvergabe wirtschaftlich günstiger war, noch konkrete projektbezogene "Synergievorteile" vorgetragen, die über das hinausgehen, was regelmäßig bei Bauvorhaben im Hinblick auf vereinbarte Bauzeiten und Fertigstellungstermine sowie dadurch bedingte Koordinierungserfordernisse hinsichtlich der einzelnen Arbeiten/Gewerke zu beachten ist, liegen keine stichhaltigen Gründe für eine Generalunternehmervergabe vor.

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VPRRS 2017, 0219
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter kennt Erläuterungsbedarf: Aufklärungsfrist von vier Tagen ist nicht zu kurz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2017 - Verg 54/16

1. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.

2. Fehlt ein übereinstimmendes Angebotsverständnis, ist Maßstab der Auslegung, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte.

3. Ergibt sich aus der vom Auftraggeber angeforderten Aufstellung des Bieters, dass er einen Teil der Werk- und Montageplanung erst bis Anfang Dezember erbringen will, obgleich als verbindlicher Abgabetermin hierfür der 21.11. vorgesehen ist, liegt eine zum Ausschluss führende Änderung an den Vergabeunterlagen vor.

4. Eine zur Aufklärung des Angebots gesetzte Frist von weniger als einer Woche ist jedenfalls dann nicht als unangemessen kurz anzusehen, wenn der Bieter bereits zuvor auf den bestehenden Aufklärungsbedarf hingewiesen worden ist.

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VPRRS 2017, 0400
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Immobiliengeschäft mit Bauverpflichtung = Beschaffungsvorgang?

OLG Jena, Beschluss vom 15.03.2017 - 2 Verg 3/16

1. Grundsätzlich kann ein Immobiliengeschäft verbunden mit einer erzwingbaren Bauverpflichtung einen Beschaffungsvorgang darstellen, wenn ein eigener Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand gedeckt werden soll. Nach dem mit der Vergaberechtsnovelle 2007 geänderten § 99 Abs. 3 GWB (§ 103 Abs. 3 GWB n.F.) ist aber erforderlich, dass die Beschaffung auf einen dem öffentlichen Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommenden Beschaffungszweck gerichtet sein muss.*)

2. Ein lediglich mittelbares wirtschaftliches Interesse oder nur mittelbare wirtschaftliche Vorteile reichen nicht aus, um von einem öffentlichen Bauauftrag ausgehen zu können. Vielmehr muss er im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse des öffentlichen Auftraggebers liegen. Dabei muss sich aus den Verträgen bzw. den Vertragsbeziehungen auch ergeben, dass das Geschäft entgeltlich ist. Zudem setzt ein Bauauftrag voraus, dass die Bebauung durchsetzbar ist. Ein weiteres Kriterium ist, ob die Nutzung des Bauwerks nur nach den Erfordernissen des Auftraggebers möglich ist (EuGH, IBR 2010, 284).*)

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VPRRS 2017, 0218
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistung freihändig vergeben: Fördermittel sind zurückzuzahlen!

VG Bayreuth, Urteil vom 23.08.2016 - 5 K 15.67

1. Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt, der eine einmalige Geldleistung (hier: für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung der Volksschule) gewährt, kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn die mit dem Verwaltungsakt verbundene Nebenbestimmung, die Vergaberechtsgrundsätze einzuhalten, nicht erfüllt wurde.

2. Es gehört zu den Grundsätzen des Vergaberechts, dass die Leistung öffentlich ausgeschrieben wird. Die beschränkte Ausschreibung die Ausnahme. Eine freihändige Vergabe ist nur zulässig, wenn weder die öffentliche noch die beschränkte Ausschreibung zweckmäßig ist.

3. Die freihändige Vergabe des Auftrags stellt einen schweren Vergabeverstoß dar, wenn die vergaberechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen.

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IBRRS 2017, 2365
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an einen Bauzeitennachtrag wegen geänderter/zusätzlicher Leistungen?

OLG München, Urteil vom 27.04.2016 - 28 U 4738/13 Bau

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach Stundenlohnarbeiten nur geleistet werden dürfen, wenn sie schriftlich besonders angeordnet worden sind, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen.

2. Werden Stundenlohnarbeiten ohne schriftliche Anordnung ausgeführt, steht dem Auftragnehmer ein Vergütungsanspruch nur unter den in § 2 Abs. 8 VOB/B genannten Voraussetzungen oder nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) zu.

3. Im VOB-Vertrag wird die Höhe der Vergütung für auftragslos erbrachte Stundenlohnarbeiten auf Basis der Auftragskalkulation ermittelt.

4. Ist das Leistungsverzeichnis in dem Sinne "unvollständig", dass dem Bieter kalkulationserhebliche Angaben fehlen, darf der Bieter diese "Unvollständigkeit" nicht einfach hinnehmen, sondern muss sie durch Rückfrage beim (öffentlichen) Auftraggeber ausräumen.

5. Klärt der Bieter eine kalkulationserhebliche "Unklarheit" nicht auf und kalkuliert er mit der für ihn günstigsten Ausführungsvariante, steht ihm kein Anspruch auf Mehrvergütung zu, wenn es im Rahmen der Ausführung zu den zu erwartenden Erschwernissen kommt.

6. Eine Verschiebung der Bauarbeiten in eine ungünstigere Jahreszeit aufgrund von Bauablaufstörungen ist keine Anordnung i.S. des § 2 Abs. 5, 6 VOB/B. In solchen Fällen kommen nur Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung in Betracht.

7. Im VOB-Vertrag gilt nach wie vor der Grundsatz "guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis". Verlangt der Auftragnehmer eine besondere Vergütung wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen, muss er deshalb spätestens mit der Nachtragsforderung seine Urkalkulation vorlegen.

8. Macht der Auftragnehmer aufgrund zusätzlicher/geänderter Leistungen einen Anspruch auf Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung aus § 2 Abs. 5, 6 VOB/B geltend, muss er die tatsächlich auf der Anordnung beruhenden Verzögerungen des Bauablaufs darstellen. Insofern geltend keine anderen Anforderungen als bei einem Schadensersatzanspruch aus § 6 Abs. 6 VOB/B.

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VPRRS 2017, 0213
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Präqualifiziert heißt nicht (automatisch) geeignet!

VK Sachsen, Beschluss vom 01.03.2017 - 1/SVK/037-16

1. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB kann gem. § 122 Abs. 3 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Eine solche Präqualifikation zieht die Eignungsprüfung vor die Klammer, stellt selbst aber kein Vergabeverfahren dar. Sie steht zudem einer vertieften Auseinandersetzung des Auftraggebers mit der Eignung eines Bieters nicht von vorneherein entgegen, wenn sich aus besonderen Umständen oder aus Erkenntnissen aus der Vergangenheit ergibt, dass Anlass besteht, die Eignung des Bieters in Frage zu stellen.*)

2. Will ein Bieter den Ausschluss seines Angebots wegen Unauskömmlichkeit vermeiden, ist es in erster Linie seine Obliegenheit, den Anschein der Unauskömmlichkeit seines Angebots zu widerlegen und die Gründe zu benennen, aufgrund derer die Leistung ordnungsgemäß erbracht werden kann.*)

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VPRRS 2017, 0197
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Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Errichtung eines Tunnelrohbaus kann auch feuerwehrtechnische Leistungen umfassen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.2016 - 1 VK 32/16

Einem Bieter von Rohbauarbeiten an einem Tunnel können auch feuerwehrtechnische Leistungen abverlangt werden. Denn für deren Erbringung ist nicht ausschließlich die Feuerwehr zuständig.

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VPRRS 2017, 0199
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

1. Die Beurteilung, ob eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB a.F. (entspricht inhaltlich § 99 Nr. 2 GWB n.F.) ist, richtet sich nach funktionaler Betrachtung.*)

2. Der soziale Wohnungsbau und die soziale Wohnraumförderung stellen als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe dar.*)

3. In diesem Bereich tätige kommunale Wohnungsbaugesellschaften üben die im Allgemeininteresse liegende Aufgabe regelmäßig auch dann in nichtgewerblicher Art aus, wenn sie daneben in Gewinnerzielungsabsicht unter Marktbedingungen Wohnraum anbieten. Es entspricht dem typischen Bild heutiger kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, dass sie die Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung mit der Tätigkeit eines nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten agierenden Wohnungsunternehmens verbinden. Das ändert nichts daran, dass die im Allgemeininteresse liegende besondere Aufgabe der sozialen Wohraumförderung eine solche nichtgewerblicher Art ist.*)

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VPRRS 2017, 0182
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Urkalkulation mit Sperrvermerk darf nicht ausgeschlossen werden!

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.04.2017 - 6 U 170/16

1. Ein Ausschluss eines Bieters aus dem Vergabeverfahren ist nicht möglich, wenn dieser entgegen den Vorgaben der Vergabebedingungen eine Urkalkulation mit einem Sperrvermerk vorlegt.

2. In diesem Fall ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, eine den Vergabebedingungen entsprechende Urkalkulation gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 (jetzt § 16a VOB/A 2016) nachzufordern.

3. Die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes erfolgt in Anlehnung an die Berechnung der Vergütung nach § 649 BGB.

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VPRRS 2017, 0193
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung darf nicht widersprüchlich sein!

VK Thüringen, Beschluss vom 06.06.2017 - 250-4002-4861/2017-N-010-NDH

1. Wird der Ausschreibung ein ausgewähltes Fabrikat (hier: Leuchtentyp für Straßenbeleuchtung) als sog. "Orientierungsfabrikat" zu Grunde gelegt, widerspricht dies dem Grundsatz der fabrikatsneutralen Ausschreibung. Die Angabe gleichwertigkeitsbegründender Leistungsparameter ist unabdingbar.

2. Werden die Parameter und Eigenschaften des Orientierungsfabrikats ausdrücklich als Mindestanforderungen für die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses erklärt, widersprechen aber den an anderer Stelle der Leistungsbeschreibung enthaltenen Vorgaben, für den Fall, dass "nicht das Orientierungsfabrikat angeboten" werde, bleibt offen, welche Anforderungen ein abweichendes Fabrikat tatsächlich erfüllen muss.

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VPRRS 2017, 0192
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf der Auftraggeber ein "Orientierungsfabrikat" vorgeben?

VK Thüringen, Beschluss vom 06.06.2017 - 250-4002-4513/2017-N-008-NDH

1. Wird der Ausschreibung ein ausgewähltes Fabrikat (hier: Leuchtentyp für Straßenbeleuchtung) als sog. "Orientierungsfabrikat" zu Grunde gelegt, widerspricht dies dem Grundsatz der fabrikatsneutralen Ausschreibung. Die Angabe gleichwertigkeitsbegründender Leistungsparameter ist unabdingbar.

2. Werden die Parameter und Eigenschaften des Orientierungsfabrikats ausdrücklich als Mindestanforderungen für die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses erklärt, widersprechen aber den an anderer Stelle der Leistungsbeschreibung enthaltenen Vorgaben, für den Fall, dass "nicht das Orientierungsfabrikat angeboten" werde, bleibt offen, welche Anforderungen ein abweichendes Fabrikat tatsächlich erfüllen muss.

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VPRRS 2017, 0191
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Bieter darf versehentlich übersandte Unterlagen nicht lesen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.04.2017 - VgK-04/2017

1. Ein Vergabeverfahren unterfällt der Sektorenverordnung, wenn es dazu dient, ein verbundenes Unternehmen mit einem strategischen Beteiligungspartner gemeinsam mit der Vergabe der Betriebsführungsleistungen des Strom- und Gasnetzes zu errichten.

2. Die vergaberechtliche Vertraulichkeitsverpflichtung umfasst auch eine Pflicht des Bieters, der durch Widrigkeiten des Verfahrens unbeabsichtigt in den Besitz vertraulicher Unterlagen gekommen ist, die Geheimhaltung zu wahren.

3. Erhält ein Bieter aufgrund eines Büroversehens ein verschlossenes Paket, dessen Inhalt von außen nicht erkennbar ist, darf er es öffnen. Es liegt jedoch eine Vertraulichkeitsverletzung vor, wenn der Bieter die Leitzordner nicht nur von außen zur Kenntnis nimmt, sondern zumindest einen Ordner öffnet und den darin befindlichen USB-Stick entnimmt, ihn in den PC einführt und die Daten ausliest.

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VPRRS 2017, 0189
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen früherer Bauverzögerung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.11.2016 - VgK-44/2016

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2017, 0186
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Es gibt keine zu späten Bieterfragen!

VK Bund, Beschluss vom 27.01.2017 - VK 2-131/16

1. Bieterfragen können bis kurz vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.

2. Wenn erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist eine Unklarheit auftaucht, die berechtigterweise Defizite aufdeckt, kann der Auftraggeber die Beantwortung und die Veröffentlichung nicht einfach mit dem Argument ablehnen, die Frage sei zu spät gestellt worden. In einer solchen Sachlage steht die Möglichkeit zur Verlängerung der Angebotsfrist zur Verfügung und ist zu ergreifen.

3. Beantwortet der Auftraggeber eine Bieterfrage, hat er Bieteröffentlichkeit herzustellen. Ist eine Antwort mit Zusatzinformation unerheblich für die Angebotserstellung, hat er sie zwar bekannt zu machen, muss aber die Angebotsfrist nicht verlängern.

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VPRRS 2017, 0185
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Höhe der Subvention nicht festgelegt: Wann verjährt der Rückfoderungsanspruch?

BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 1.16

1. Die Befugnis einer Zuwendungsbehörde, aufgrund eines vorläufigen Bewilligungsbescheids die endgültige Höhe der Förderung in einem Schlussbescheid festzusetzen, unterliegt als Gestaltungsrecht der Verwaltung nicht der Verjährung.*)

2. Ihr kann bei Vorliegen besonderer Umstände der Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Die Ausübung dieser Befugnis ist ansonsten aus Gründen der Rechtssicherheit nach § 242 BGB erst ausgeschlossen, wenn dreißig Jahre seit Erlass des vorläufigen Bewilligungsbescheids vergangen sind.*)

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VPRRS 2017, 0178
Mit Beitrag
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Leistungsposition nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei "Abweichung"!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2017 - VK 23/16

1. Eine zum Ausschluss des Angebots führende Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert und eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.

2. Die Feststellung der Abweichung eines Bieterangebots von den in den Vergabeunterlagen gemachten Vorgaben setzt voraus, dass der Gegenstand und der Inhalt der Leistung eindeutig beschrieben sind und die am Auftrag interessierten Unternehmen klar erkennen können, wann jeweils die Grenze zu einer inhaltlichen Änderung der Leistungsanforderungen des Auftraggebers überschritten ist.

3. Wenn es im Vergabeverfahren um die Feststellung eines Ausschlussgrunds geht, kann zulasten des Auftragsbewerbers nicht die "strengste" Auslegungsvariante einer (zumindest) auslegungsfähigen Leistungsposition zugrunde gelegt werden.

4. Das Vorliegen von zwei oder mehreren vertretbaren Auslegungsmöglichkeiten einer Leistungsposition indiziert, dass das Leistungsverzeichnis insoweit nicht eindeutig bzw. missverständlich ist. Eine Unklarheit des Leistungsverzeichnisses geht regelmäßig zulasten des Auftraggebers und rechtfertigt den Ausschluss eines Angebots nicht.

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VPRRS 2017, 0214
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle wesentlichen Teile des Angebots sind zu kennzeichnen!

VK Thüringen, Beschluss vom 27.03.2014 - 250-4002-2356/2014-N-002-AP

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2017, 0176
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung nicht nachgewiesen: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2016 - VK 19/16

Schreibt der Auftraggeber Abbruch-, Maurer-, (Stahl-)Beton- sowie Estrich- und Putzarbeiten aus und verlangt er die Vorlage entsprechender Eignungsnachweise, ist das Angebot eines Bieters, dessen IHK-Mitgliedsbescheinigung die Wirtschaftszweige Erdbewegungsarbeiten, Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit sowie Baugewerbe ausweist, zwingend von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2017, 0179
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2016 - VK 13/16

Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, die mit dem Zweck gegründet wurde, die Bereitstellung von Wohnraum zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zu ermöglichen, ist als öffentlicher Auftraggeber zu qualifizieren.

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VPRRS 2017, 0163
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
E-Vergabe: Unverschlüsseltes Angebot ist auszuschließen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2017 - 15 Verg 2/17

1. Bei elektronischen Angeboten ist die Vertraulichkeit durch Verschlüsselung sicherzustellen. Eine ausdrückliche diesbezügliche Vorgabe des Auftraggebers ist nicht erforderlich.

2. Ein unverschlüsselt eingereichtes elektronisches Angebot ist zwingend auszuschließen. Auf die Frage des Verschuldens oder Vertretenmüssens kommt es dabei nicht an.

3. Der Mangel kann nicht durch nochmalige verschlüsselte Übermittlung des Angebots geheilt werden.

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VPRRS 2017, 0170
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Preis einziges Zuschlagskriterium: Mindestanforderungen für Nebenangebote erforderlich!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17

1. Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, IBR 2016, 535 = VPR 2016, 196).*)

2. Bei der Wertung von Nebenangeboten im Oberschwellenbereich kommt es nicht auf die allgemeine Gleichwertigkeit von Haupt- und Nebenangebot an. Eine allgemeine Gleichwertigkeitsprüfung, für die es keine benannten Bezugspunkte gibt, genügt nicht den Anforderungen an ein transparentes Verfahren (vgl. BT-Drs. 18/7318 S. 147 f. zu § 35 Abs. 2 VgV).*)

3. Eine allgemeine Gleichwertigkeit, ohne weitere benannte Bezugspunkte, ist daher keine ausreichend transparente Mindestanforderung Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A 2016.*)

4. Unklarheiten bei den festgesetzten Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b VOB/A 2016 gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)

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VPRRS 2017, 0169
Mit Beitrag
FahrzeugeFahrzeuge
Nur ein Bieter kann anbieten: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 27.03.2017 - Z3-3-3194-1-03-02/17

1. Ist die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands im Vergabeverfahren willkürfrei getroffen und von sachlichen Gründen getragen, ist eine dadurch entstehende (auch schwerwiegende) Wettbewerbsverengung hinzunehmen.*)

2. Es spricht viel dafür, die Anforderungen des Art. 32 Abs. 2 b der Richtlinie 2014/24/EU / § 14 Abs. 6 VgV auch dann heranzuziehen sind, wenn zwar (pro forma) ein offenes Verfahren durchgeführt wird, durch die Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung aber von vorneherein nur ein einziger Bieter ein ausschreibungskonformes Angebot abgeben kann.*)

3. Besteht eine langjährige Übung mit entsprechenden branchenspezifischen Fachempfehlungen, bestimmte Leistungen (hier Feuerwehrfahrzeuge) in Fachlose aufgeteilt auszuschreiben, bedarf ein Abweichung von dieser Übung wegen nunmehr angeblich unbeherrschbarer Schnittstellenprobleme, einer besonders gründlichen Begründung.*)

4. Ob bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Fachlose zu bilden sind, ist gem. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB für jeden Fahrzeugtyp gesondert zu beantworten.*)

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VPRRS 2017, 0166
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Bieter muss Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sorgfältig lesen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2017 - 1 VK 11/17

1. Ein Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt wurden.

2. Der Maßstab der Erkennbarkeit ist dabei die Erkenntnismöglichkeit für den Bieter bei Anwendung üblicher Sorgfalt. Die Erkennbarkeit muss sich dabei auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und deren rechtliche Beurteilung beziehen.

3. Jeder Bieter, der an EU-weiten Vergabeverfahren mit entsprechend hohen Auftragswerten teilnimmt, muss die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen sorgfältig lesen und auch den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nehmen muss. Wenn sich hierbei Ungereimtheiten ergeben, muss er diesen nachgehen, auch wenn es die genaue Rechtslage nicht kennt.

4. Dem Rügeerfordernis ist nicht genüge getan, wenn ein Bieter einen Verstoß aus der Bekanntmachung bzw. aus den Vergabeunterlagen erkennen konnte und diesen nicht bereits mit der Angebotsabgabe, sondern erst später gerügt hat, sog. "Fehleridentität".

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VPRRS 2017, 0168
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Abweichung von langjähriger Übung muss besonders begründet werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 30.03.2017 - Z3-3-3194-1-04-02/17

1. Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen Leistungen insgesamt zu erbringen, und damit in der Lage, auf die Fachlose jeweils ein Angebot abzugeben, hätte er durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder Teilen davon (VK Bund, Beschluss vom 31.10.2016 - VK 1-90/16, IBRRS 2017, 1050 = VPRRS 2017, 0102).*)

2. Besteht eine langjährige Übung mit entsprechenden branchenspezifischen Fachempfehlungen, bestimmte Leistungen (hier Feuerwehrfahrzeuge) in Fachlose aufgeteilt auszuschreiben, bedarf eine Abweichung von dieser Übung wegen nunmehr angeblich unbeherrschbarer Schnittstellenprobleme einer besonders gründlichen Begründung.*)

3. Ob bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Fachlose zu bilden sind, ist gem. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB für jeden Fahrzeugtyp gesondert zu beantworten.*)

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VPRRS 2017, 0159
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch auf Schadensersatz setzt wertbares Angebot voraus!

OLG Köln, Urteil vom 21.12.2016 - 17 U 42/15

1. Wird ein an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmender Bieter vom Auftraggeber unter Verletzung von Vergabevorschriften vom Verfahren ausgeschlossen, steht dem Bieter ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

2. Ein solcher Anspruch kommt aber nicht in Betracht, wenn das Angebot des Bieters zwingend von der Wertung auszuschließen war.

3. Ein Angebot, das nicht auf der Grundlage eines in den Verdingungsunterlagen verbindlich vorgegebenen Mindestlohns kalkuliert ist, so dass die angegebenen Preise angesichts des angesetzten Stundenlohns von vorneherein nicht zutreffen können, ist zwingend von der Wertung auszuschließen.

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IBRRS 2017, 1047
BauvertragBauvertrag
Bedenken erst nach einem Jahr angemeldet: Auftraggeber steht angemessene Reaktionszeit zu!

OLG Rostock, Urteil vom 24.05.2016 - 4 U 136/12

1. Ein Bauunternehmen, das die Bedenken eines Sonderfachmanns überprüft, muss hierzu einen Sonderfachmann hinzuziehen.

2. Behauptet der Auftragnehmer, der Auftraggeber hätte selbst dann keine Planänderung vorgenommen, wenn eine rechtszeitige Behinderungsanzeige vorgelegen hätte, trägt er hierfür die Beweislast.

3. Der Auftragnehmer, der seine Bedenken nicht unverzüglich, sondern erst nach ca. einem Jahr mitteilt, kann den Bauvertrag nicht mit der Begründung kündigen, der Auftraggeber habe die Entscheidung darüber, wie mit diesen Bedenken umzugehen sei, nicht innerhalb einer gesetzten Frist von wenigen Wochen getroffen.

4. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Auftraggebers, wonach jede einzelne Regelung des Vertragsmusters zur Disposition gestellt und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bauvorhaben einzeln verhandelt wird, so dass sämtliche Vertragsklauseln Individualvereinbarungen darstellen, ist unwirksam.

5. Ein Kündigungsgrund allein kann ein (feststellungsfähiges) Rechtsverhältnis darstellen, wenn die Kündigung selbst bereits zu bestimmten Rechtsfolgen führt.

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VPRRS 2017, 0152
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bieter muss (vergaberechtswidrige) Zulassung eines Mitbewerbers anfechten können!

EuGH, Beschluss vom 05.04.2017 - Rs. C-391/15

1. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2007 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, nach denen die Entscheidung, einen Bieter zum Vergabeverfahren zuzulassen, von der behauptet wird, sie verstoße gegen die Vorschriften des Unionsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen das nationale Recht, mit dem diese Vorschriften umgesetzt werden, nicht zu den vorbereitenden Handlungen eines öffentlichen Auftraggebers gehört, die mit einem selbständigen Rechtsbehelf bei einem Gericht angefochten werden können.*)

2. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 89/665 in der durch die Richtlinie 2007/66 geänderten Fassung entfalten unmittelbare Wirkung.*)

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VPRRS 2017, 0154
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Entschädigung für Bieteraufwand: Bis zu 2/3 der Angebotskosten werden ersetzt!

BGH, Urteil vom 31.01.2017 - X ZR 93/15

1. Verpflichtet sich der öffentliche Auftraggeber in den Vergabeunterlagen eines Vergabeverfahrens betreffend eine außergewöhnlich umfangreiche und komplexe und auf lange Frist ausgerichtete Zusammenarbeit, einen näher eingegrenzten Kreis der Teilnehmer mit einem noch festzulegenden Pauschalbetrag teilweise für ihren Aufwand im Vergabeverfahren zu entschädigen, ist auf diese Art der Leistungsbestimmung § 315 BGB entsprechend anzuwenden.*)

2. Mangels näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen entspricht regelmäßig eine Entschädigung in Höhe von einem bis zu zwei Dritteln der durchschnittlichen Kosten der Billigkeit.*)

3. Die eigenen Personalkosten der Bieter können bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung berücksichtigt werden (Weiterführung von BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14, VergabeR 2016, 479 = IBR 2016, 362 - Westtangente Rüsselsheim).*)

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VPRRS 2017, 0153
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kiesverwertung ist öffentlicher Auftrag!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

Soll Kies zu Verwertungszwecken gegen Entgelt an einen Wirtschaftsteilnehmer überlassen werden, handelt es sich um einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftrag.

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