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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5420 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0145
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind die deutschen Anforderungen an eine Selbstreinigung zu streng?

VK Südbayern, Beschluss vom 07.03.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16

1. Ein Qualifizierungssystem ist kein Vergabeverfahren, sondern eine vorweggenommene Eignungsprüfung. Entscheidungen zu Qualifizierungssystemen - insbesondere der Ausschluss aus einem solchen System - können Gegenstand von Nachprüfungsverfahren sein.

2. Nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB setzt eine erfolgreiche Selbstreinigung voraus, dass der Wirtschaftsteilnehmer die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber umfassend klärt.

3. Die Richtlinie 2014/24/EU enthält eine solche Vorgabe nicht. Es ist klärungsbedürftig, ob der nationale Gesetzgeber strengere Anforderungen an die Selbstreinigung stellen durfte, als die EU-Richtlinie vorsieht, weil dadurch die Selbstreinigung erschwert und der Wettbewerb eingeschränkt wird.

4. Öffentliche Auftraggeber sind keine "Ermittlungsbehörden", da ihnen - anders als Bundeskartellamt oder Staatsanwaltschaft - von ihrer Funktion her nicht die Aufgabe zukommt, allgemein wegen etwaiger Verfehlungen Ermittlungen vorzunehmen.

5. Es ist klärungsbedürftig, ob die dreijährige Frist für den Ausschluss vom Vergabeverfahren mit Beendigung der Tat oder mit Entscheidung der Kartellbehörde beginnt.

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VPRRS 2017, 0391
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten: Planungsabbruch möglich!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.07.2017 - 3 VK 4/17

1. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW ist einer der Preisträger, in der Regel der Gewinner zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.

2. Nach Auffassung der Vergabekammer bedarf es bei einem Planungswettbewerb nach § 71 Abs. 3 VgV eindeutiger und nichtdiskriminierender Auswahlkriterien.

3. Ein Mangel an finanziellen Möglichkeiten kann einen wichtigen Grund darstellen, eine Planung abzubrechen oder in einer bestimmten Form nicht mehr weiter zu verfolgen.

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VPRRS 2017, 0146
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Betriebsspannung von 48 V ist keine technische Spezifikation!

VK Bund, Beschluss vom 27.01.2017 - VK 2-145/16

1. Gibt der Auftraggeber eine Betriebsspannung von 48 V vor, weicht das Angebot einer 24-V-Anlage von der Vergabeunterlagen ab und ist auszuschließen. Dabei kommt es auf die Frage, ob eine 24-V-Anlage dieselbe Funktionalität wie ein 48-V-Anlage erfüllen kann, nicht an.

2. Eine geforderte Betriebsspannung von 48 V ist keine technische Spezifikation.

3. Ein an eine Behörde gerichtetes (Rüge-)Schreiben geht mit Eingang bei der hierfür eingerichteten Stelle zu, nicht erst mit der Vorlage bei dem zuständigen Sachbearbeiter.

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VPRRS 2017, 0141
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklare Ausschreibung geht zu Lasten des Auftraggebers!

VK Thüringen, Beschluss vom 18.04.2017 - 250-4002-3905/2017-N-006-NDH

1. Der Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung einzeln anzugeben, welche Nachweise zur Beurteilung der Eignung vom Bieter vorzulegen sind. Diese müssen klar und widerspruchsfrei sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Werden in der Bekanntmachung keine Angaben zur Mitarbeiterzahl der Bieter gefordert und auch keine Referenzangaben verlangt, können die Bewerber davon ausgehen, dass der Auftraggeber diese Kriterien bei der Beurteilung der Eignung der Bieter nicht berücksichtigt.

3. Wird in den Vergabeunterlagen ohne konkretere Angaben darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber die Vorlage weiterer Angaben vorbehält (hier: Mitarbeiterzahl und eine Referenzliste), sind Vergabeunterlagen nicht widerspruchsfrei und damit intransparent.

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VPRRS 2017, 0138
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Empfangsdienst lässt Bieter nicht rein: Zurückversetzung wirksam!

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2017 - 11 U 10/17

1. Auch im Unterschwellenbereich ist die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens (hier: Erneuerung der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung inkl. Sicherheitsbeleuchtung) in den Stand vor Angebotsabgabe wirksam, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (hier: Empfangsdienst gewährte Bietern keinen Zutritt zu Submissionstermin).

2. Die Zurückversetzung entspricht einer Teilaufhebung. Wenn kein Grund des § 17 VOB/A 2012 vorliegt, ist die Aufhebung zwar rechtswidrig, aber trotzdem grundsätzlich wirksam, sofern sie auf vernünftige, sachliche und nicht diskriminierende Gründe gestützt wird.

3. Wurde der Submissionstermin eindeutig bekannt gemacht, aber bei einem weiträumigen Gelände mit eigenständigen Gebäudekomplexen weder die einzelnen Empfangsdienste informiert, noch angegeben, dass die Bieter sich zwingend am Empfang des Hauptgebäudes melden müssen, ist die fehlende Teilnahmemöglichkeit ein sachlicher Grund für eine wirksame Zurückversetzung des Verfahrens.

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VPRRS 2017, 0140
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nach Angebotsabgabe erfolgte Zertifizierung bleibt unberücksichtigt!

OLG München, Beschluss vom 21.04.2017 - Verg 2/17

1. Eine aufgrund einer Nichtabhifemitteilung nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB angelaufene Frist wird durch nachfolgende Korrespondenz zwischen der Vergabestelle und dem Bieter regelmäßig nicht berührt.*)

2. Verlangt die Vergabestelle, dass ein Bieter bei Angebotsabgabe über eine abfallrechtliche Zertifizierung verfügt, muss eine erst nach Angebotsabgabe erfolgte Zertifizierung unberücksichtigt bleiben.*)

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VPRRS 2017, 0390
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2017 - 14 U 200/15

1. Formlose Erörterungen in einer Baubesprechung können regelmäßig nicht als Anordnungen zur Erbringung von Mehrleistungen im Umfang von weit über einer Million Euro verstanden werden.

2. Wird im der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Art und Weise der Herstellung des versprochenen Werks vereinbart, sondern nur - ohne Fixierung der näheren Einzelheiten zur Durchführung - ein bestimmter Erfolg versprochen, stellt der Einsatz anderer als vom Auftragnehmer vorgesehener Baumaschinen keine Leistungsänderung dar, sondern ist bereits vom vertraglichen Leistungsumfang umfasst.

3. Der Auftragnehmer ist im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ausschreibung auf (Planungs-)Fehler hin zu untersuchen, weil er als Bieter die Prüfung der Vergabeunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt.

4. Enthält die Ausschreibung jedoch einen offensichtlichen Fehler, trifft den Bieter eine entsprechende Hinweispflicht. Unterlässt er in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis, ist er gehindert, später Nachtragsforderungen zu stellen.

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VPRRS 2017, 0134
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

1. Eine nachweisliche schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmen bei einem vorhergehenden Auftrag fachlich weitgehend berechtigt die vom Auftraggeber vorgenommene abfallrechtliche Klassifizierung des Aushubmaterials in Zweifel gezogen und u.a. aus diesem Umstand hohe Nachtragsforderungen geltend gemacht hat.*)

2. Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).*)

3. Die Berufung auf eine Eignungsleihe i.S.d. § 6d EU Abs. 1 VOB/A 2016 kann sich auch durch die Auslegung des Angebots eines Bieters ergeben.*)

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VPRRS 2017, 0133
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertungsentscheidung muss dokumentiert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 17.03.2017 - 21.VK-3194-01/17

1. Ein Auftraggeber muss den Bietern im Voraus bekannt geben, wie er die für ein Zuschlagskriterium erreichbaren Punkte ermittelt. Der Bewertungsmaßstab für die Angebotswertung muss eindeutig, klar und transparent bekannt geben werden. Dabei betrifft die Pflicht zur Bekanntmachung der Wertungskriterien nicht nur die Zuschlagskriterien im engeren Sinne, sondern das Wertungssystem insgesamt, also auch alle Unterkriterien und Unter- Unterkriterien. Die Wertungskriterien müssen so weit konkretisiert sein, dass die dahinterstehenden Wertungspräferenzen des Auftraggebers von den Bietern erkannt werden können.*)

2. Die Dokumentation einer Wertungsentscheidung, die nicht erkennen lässt, durch wen diese getroffen wurde, verstößt gegen das Transparenzgebot.*)

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VPRRS 2017, 0131
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
GGAWB-Verleihungsurkunde ist keine amtliche Bescheinigung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 - Verg 20/16

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Eignungsnachweise vorzulegen sind. Es reicht nicht aus, die Nachweise erst in den Vergabeunterlagen zu benennen. In den Vergabeunterlagen dürfen Eignungsanforderungen nur konkretisiert werden.

2. Die Formulierung, wonach der Nachweis (hier: Qualität der Abfallbehälter) durch Bescheinigungen der "zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen" erbracht werden kann, ist eindeutig und nicht auslegungsfähig.

3. Die Verleihungsurkunde der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter e.V. (GGAWB) ist keine Bescheinigung eines amtlichen Qualitätskontrollinstituts.

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VPRRS 2017, 0132
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unvollständiges Leistungsverzeichnis darf durch Teilaufhebung korrigiert werden!

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2017 - VK 1-140/16

1. Eine teilweise Zurückversetzung bzw. Teilaufhebung des Vergabeverfahrens ist grundsätzlich zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung feststellt, dass die Vergabeunterlagen einen wesentlichen Fehler enthalten, der korrigiert werden soll.

2. Ein Aufhebungsgrund nach § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2016 ist keine Voraussetzung für eine Teilaufhebung. Eine Teilaufhebung ist auch dann wirksam, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, d. h. der Auftraggeber einen sachlichen Grund für die Teilaufhebung hat.

3. Enthält das ursprüngliche Leistungsverzeichnis nicht den vom Auftraggeber benötigten Leistungsumfang, rechtfertigt der damit verbundene Korrekturbedarf eine Teilaufhebung.

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VPRRS 2017, 0130
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verzögerte Zuschlagserteilung: Auftraggeber muss vorvertragliche Behinderungskosten ersetzen!

OLG Rostock, Urteil vom 14.03.2017 - 4 U 69/12

1. Hält der spätere Auftragnehmer im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung seine Leistung (hier: eine mobile Stahlgleitwand) in Erwartung des Zuschlags vor und kann er diese nicht anderweitig einsetzen, steht ihm ein Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB zu.

2. Die Berechnung der Entschädigung kann auf kalkulatorischer Grundlage erfolgen und umfasst auch Allgemeine Geschäftskosten.

3. Der Anspruch auf Entschädigung nach § 642 BGB tritt neben den Vergütungsanspruch des Auftragnehmer und ist nicht mit diesem zu verrechnen.

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VPRRS 2017, 0125
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2017 - VgK-49/2016

1. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Wettbewerb durch Teilnahme eines vorbefassten Projektanten nicht verfälscht wird. Der Informationsvorsprung muss jedenfalls derart ausgeglichen werden, dass alle Bewerber oder Bieter die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen und über die gleiche Datenbasis verfügen.

2. Weigert sich der Auftraggeber ohne sachlichen Grund, einen durch Vorbefassung entstandenen Informationsvorsprung auszugleichen, indem er die Herausgabe von Daten (hier: Raumprogramm) verweigert, liegt eine wettbewerbliche Benachteiligung vor.

3. Auch, wenn der Beurteilungsspielraum bei der Zuschlagswertung für geistig-schöpferische Leistungen besonders weit ist, hat die Angebotswertung transparent zu erfolgen. Hat der Auftraggeber Unterkriterien für die Zuschlagswertung (hier: Kriterien für die Präsentation) benannt und ausweislich des Vergabevermerks auch deren Gewichtung bereits vor Angebotsöffnung festgelegt, muss er diese Gewichtung auch den Bietern zur Verfügung stellen.

4. Wird den Mitgliedern der Bewertungskommission ein vorbereiteter Gesprächsleitfaden ohne den Hinweis zur Verfügung gestellt, dass die Zuschlagskriterien unterschiedlich gewichtet werden, ist das gewählte Verfahren auch für die Bewertungskommission intransparent.

5. Ein durchschnittlicher Bieter muss zwar wissen, dass die Gewichtung der Zuschlagskriterien bekannt zu geben ist, er muss aber nicht wissen, welche Anforderungen derzeit an die Unterkriterien gestellt werden. Die systematische Aufarbeitung kontroverser Rechtsprechung gehört nicht zu den zentralen Aufgaben eines Bieters.

6. Die Rüge dient der frühzeitigen Streitvermeidung. Werden nach einer Rüge weitere Informationen geliefert und durch Akteneinsicht weitere angebliche Verfahrensmängel festgestellt, bedarf es keiner weiteren Rüge, weil die Rüge im Nachprüfungsverfahren keine streitvermeidende Wirkung mehr entfalten kann.

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VPRRS 2017, 0124
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bedarfs- oder Alternativposition? Auftraggeber muss sich eindeutig festlegen!

VK Bund, Beschluss vom 23.02.2017 - VK 1-11/17

1. Sog. „Bedarfs-“ bzw. „Eventualpositionen“ sind Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie überhaupt zur Ausführung kommen sollen. Solche Positionen enthalten nur eine im Bedarfsfall erforderliche Leistung, über deren Ausführung erst nach Auftragserteilung und nicht bereits bei Erteilung des Zuschlags entschieden wird.

2. Demgegenüber handelt es sich bei sog. „Alternativ-“ bzw. „Wahlpositionen“ um Leistungspositionen, bei denen sich der Auftraggeber noch nicht auf eine bestimmte Art der Leistungserbringung festgelegt hat, sondern mehrere Alternativen ausschreibt, von denen er nach Kenntnisnahme der Angebotsinhalte eine Alternative für den Zuschlag auswählt.

3. Da sich der Unterschied zwischen „Bedarfs-“ bzw. „Eventualpositionen“ und „Alternativ-“ bzw. „Wahlpositionen“ auf die Kalkulation der Angebote auswirken kann, gebietet es der Grundsatz der Transparenz und der Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung, dass der öffentliche Auftraggeber den Bietern eindeutig mitteilt, was für Positionen er ausschreibt.

4. Zu einer die Rügeobliegenheit auslösenden Erkennbarkeit gehört, dass der Bieter aus den erkannten Tatsachen zumindest laienhaft die rechtliche Wertung zieht, dass das betreffende Verhalten des öffentlichen Auftraggebers vergaberechtswidrig ist.

5. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit von Alternativ- oder Bedarfspositionen zählt nicht zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise.

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VPRRS 2017, 0123
Mit Beitrag
SchienenwegebauSchienenwegebau
Kein zuschlagsfähiges Angebot eingegangen: Verfahren kann aufgehoben werden!

VK Bund, Beschluss vom 14.03.2017 - VK 1-15/17

1. Für die Aufhebung eines Vergabeverfahren im Sektorenbereich (hier: Erneuerung des Hauptbahnhofs) nennt das Gesetz keine konkreten Voraussetzungen. Um willkürliche Aufhebungen zu vermeiden, muss jedoch ein sachlicher Grund vorliegen. Hierzu zählt, wenn kein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.

2. Gibt das Leistungsverzeichnis konkret vor, dass für Baustellenlogistik zunächst ein Gesamtpreis für die jeweiligen Positionspaare kalkuliert und anschließend der Preis bei den entsprechenden Einzelpositionen anteilig im vorgegebenen Verhältnis eingetragen werden soll, ist der Wortlaut eindeutig. Trägt ein Bieter entgegen dieser Vorgaben für Positionspaare bei jeder betreffenden Position denselben Preis ein, anstatt diesen im vorgegebenen Verhältnis aufzuteilen, weicht er von den Vergabeunterlagen ab und das Angebot muss zwingend ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2017, 0121
Mit Beitrag
ITIT
Wettbewerbsvorsprung durch früheren Auftrag ist nicht ausgleichspflichtig!

VK Bund, Beschluss vom 10.03.2017 - VK 2-19/17

1. Hat ein Bieter durch einen Vorauftrag einen Wettbewerbsvorsprung, weil er sich bereits auf die Besonderheiten des Beschaffungsbedarfs des Auftraggebers (hier: in bautechnischer Hinsicht und in Bezug auf (IT-) Sicherheitsanforderungen) eingerichtet hat, sind dies keine Migrationskosten, die andere Bieter im Rahmen einer Anschubfinanzierung beanspruchen können.

2. Es entspricht der normalen Rollen- und Risikoverteilung im Vertragsverhältnis, dass die Ertüchtigung des Unternehmens zum Markteintritt selbst finanziert werden muss.

3. Nach der "Projektantenproblematik" sind nur Wettbewerbsvorteile ausgleichspflichtig, die sich aufgrund von Vorbefassungen eines Bieters mit der konkreten Ausschreibung in Informationsvorsprüngen dieses Unternehmens auswirken. Wirtschaftliche Vorteils aufgrund eines Vorauftragsverhältnisses sind damit nicht vergleichbar und nicht umfasst.

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VPRRS 2017, 0105
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Preise stimmen nicht mit Urkalkulation überein: Angebotsausschluss!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2017 - 11 Verg 14/16

1. Der Senat hält daran fest (vgl. bereits Beschluss vom 20.02.2003 - 11 Verg 1/02, IBR 2003, 694), dass die Erteilung des Zuschlags in der Frist des § 118 Abs. 1 GWB a. F. unwirksam (§ 134 BGB) ist, auch wenn die Vergabestelle von der Erhebung der sofortigen Beschwerde keine Kenntnis hatte.*)

2. Ein Angebot kann wegen Unauskömmlichkeit ausgeschlossen werden, wenn der niedrige Gesamtpreis auch durch die Urkalkulation nicht aufgeklärt werden kann, da die dortige Preisermittlung nicht mit derjenigen im Angebot übereinstimmt.*)




VPRRS 2017, 0116
Mit Beitrag
BestandssanierungBestandssanierung
Zwei Varianten möglich: Angebot widersprüchlich!

VK Thüringen, Beschluss vom 01.03.2017 - 250-4002-1319/2017-N-002-SHL

1. Ein Angebot ist nur dann zuschlagsfähig, wenn es eindeutige und widerspruchsfreie Angaben enthält.

2. Geben die Angebotsunterlagen vor, dass ohne Eintragung eines Erzeugnisses (hier: doppelschaliger Sporthallentrennvorhang) an entsprechend freigelassenen Stellen automatisch das ausgeschriebene Leitfabrikat als angeboten gilt, ist das Nichtausfüllen der entsprechenden Positionen unmissverständlich so zu interpretieren, dass das Leitfabrikat dem Angebot zugrunde liegt.

3. Ein Angebot ist widersprüchlich, wenn mit dem Angebot auch zwei Prüfberichte eines anderen Erzeugnisses vorgelegt werden, die daraufhin deuten, dass dem Angebot nicht das Leitfabrikat zugrunde liegt.

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VPRRS 2017, 0115
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Kriterien für Referenzen müssen eindeutig und widerspruchsfrei sein!

VK Thüringen, Beschluss vom 23.01.2017 - 250-4002-866/2017-N-001-EF

1. Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen klar und widerspruchsfrei zu formulieren, welche Kriterien die von den Bietern zu benennenden Referenzobjekte erfüllen sollten.

2. Wird lediglich eine allgemeine Referenz (hier: über Erstellung einer Belüftungsanlage an einer Kläranlage) gefordert, ist dem nicht zu entnehmen, dass eine Referenz zum gleichen Belüftungssystem, wie dieses Bestandteil des Angebots ist, vorgelegt werden muss.

3. "Langzeiterfahrungen der Betreiber" (hier: Nachweis einer unveränderten Membran-Werkstoffqualität über Jahre) sind eine technische Anforderung und kein spezifisch zu prüfendes Eignungskriterium.

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VPRRS 2017, 0107
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Was ist unter „Neubau eines Stahlwasserbauverschlusses“ zu verstehen?

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2017 - VK 1-128/16

Was unter dem Begriff des „Neubaus eines Stahlwasserbauverschlusses“ zu verstehen ist, ist nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen, mit derartigen Ausschreibungen vertrauten Bieters zu beurteilen. Dabei ist auch der Kontext zu berücksichtigen, in dem die fragliche Eignungsanforderung steht.

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VPRRS 2017, 0106
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert?

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2016 - VgK-41/2016

(ohne)

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VPRRS 2017, 0099
Waren/GüterWaren/Güter
Abweichung von den Vergabeunterlagen: Ausschluss auch im Sektorenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2017 - VK 2-139/16

1. Die SektVO a.F. regelt – abweichend von der VOL/A a.F. und der VOB/A a.F. - den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen, nicht explizit.

2. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber aus dem in § 97 Abs. 2 GWB a.F. verankerten Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.

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VPRRS 2017, 0098
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsverzeichnis nicht eindeutig: Kein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16

1. Die Vergabestelle muss die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen (§ 7 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2016).*)

2. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung sind einer Auslegung grundsätzlich zugänglich, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont, also die Sicht der potenziellen Bieter, abzustellen ist.*)

3. Sind mehrere Möglichkeiten gegeben, den Rechtsverstoß zu korrigieren, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt.*)

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VPRRS 2017, 0096
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss formale Mängel aufklären!

VK Bund, Beschluss vom 17.02.2017 - VK 2-14/17

1. Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

2. Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne dem betroffenen Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufzufordern.

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IBRRS 2017, 0964; IMRRS 2017, 0399; IVRRS 2017, 0157
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
40 Jahre alte Anschlussleitungen darf die Gemeinde erneuern!

VG Neustadt, Urteil vom 09.02.2017 - 4 K 883/16

1. Jeder Anschlussberechtigte ist verpflichtet, sein Grundstück an die Abwasseranlage anzuschließen, wenn für das Grundstück eine betriebsfertige öffentliche Abwasseranlage hergestellt wurde und vorgehalten wird. Die Befolgung dieses Anschluss- und Benutzungszwangs setzt das Vorhandensein funktionstüchtiger Grundstücksanschlüsse voraus.

2. Erweisen sich Anschlussleitungen für die unschädliche Abwasserbeseitigung als untauglich, z.B. weil sie schadhaft geworden sind oder (z.B. aus Altersgründen) in absehbarer Zeit untauglich zu werden drohen, und werden sie deshalb von der Gemeinde erneuert, nimmt die Kommune Handlungen vor, die der ordnungsgemäßen Erfüllung der Anschlusspflicht an die gemeindliche Abwasseranlage dienen, und damit zum Pflichtenkreis des Grundstückseigentümers gehören und die ihn von der diesbezüglichen Last befreien.

3. Bei der Frage, ob eine Grundstücksanschlussleitung erneuerungsbedürftig ist, hat die Gemeinde einen Einschätzungsspielraum.

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VPRRS 2017, 0087
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
"Neuer" Bieter darf auf "alte" Mitarbeiter setzen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.02.2017 - 3 VK LSA 1/17

1. Zum Nachweis der Eignung sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen. Hierzu zählt der Nachweis der Eintragung in das zuständige Berufsregister.

2. Als Berufsregister kommen die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer in Betracht. Erklärt ein Industriebetrieb Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu sein, kann diese Erklärung nicht zum Ausschluss des Angebots führen.

3. Ein Bieter darf auch eintragungspflichtige Arbeiten ausführen, wenn er für diese in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eintragungspflichtig ist er dort jedoch nur, wenn er den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe handwerksmäßig betreibt.

4. Ein Bieter, der durch Neugründung aus einem Unternehmen hervorgegangen ist, die gleichen Personen beschäftigt, über das bisher vorhandene Know-how verfügt und mit im Wesentlichen denselben Anlagen und Werkzeugen arbeitet, kann auf Nachfrage des Auftraggebers auch auf Arbeiten als Referenz verweisen, die dieselben Mitarbeiter in der früheren Firma erbracht haben.




VPRRS 2017, 0067
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verzögertes Vergabeverfahren: Auftragnehmer kann Mehrvergütung verlangen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2016 - 12 U 179/15

1. Die Vermutung der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung gilt bei einem Bauvertrag nicht unabhängig von der vereinbarten Leistungszeit, weil diese regelmäßig Einfluss auf die Vereinbarung der Höhe der Vergütung des Auftragnehmers hat.

2. Die durch ein verzögertes Vergabeverfahren bedingte Änderung der Leistungszeit hat zur Folge, dass die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, sich auf eine angepasste Vergütung zu verständigen. Es besteht keine Veranlassung, das Risiko von Änderungen der Grundlagen des Preises dem Auftragnehmer zuzuweisen.

3. Maßgeblich für die Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind.

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VPRRS 2017, 0081
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer etwas anderes als nachgefragt anbietet, wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2016 - VK 1-110/16

1. Zum zwingenden Ausschluss von der Wertung führende "Änderungen an den Vergabeunterlagen" liegen vor, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet als vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragt, so dass sich angebotene und nachgefragte Leistung nicht decken.

2. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht wie vom Auftraggeber gefordert anbietet, die Werk- und Montageplanung komplett bis zum verbindlichen Vertragstermin fertig zu stellen.

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VPRRS 2017, 0080
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Angebot ungewöhnlich niedrig: Mitbewerber können Preisprüfung verlangen!

BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16

1. Erscheint ein Angebotspreis aufgrund des signifikanten Abstands zum nächstgünstigen Gebot oder ähnlicher Anhaltspunkte, wie etwa der augenfälligen Abweichung von preislichen Erfahrungswerten aus anderen Beschaffungsvorgängen, ungewöhnlich niedrig, können die Mitbewerber verlangen, dass die Vergabestelle in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung eintritt.*)

2. Wird für bereits vorliegende oder von der Vergabestelle zur Aufklärung des Preises nachgeforderte Informationen Schutz als Geschäftsgeheimnis begehrt, entscheidet die Vergabekammer zunächst in einem Zwischenverfahren über deren Offenlegung. Für die Entscheidung, ob das Geheimhaltungs- oder das Offenlegungsinteresse überwiegt, ist eine Abwägung der beiderseitigen geschützten Interessen vorzunehmen.*)

3. Die Vergabekammer darf bei der Sachentscheidung Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung sie mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt hat, das nach Abwägung aller Umstände das Interesse der Beteiligten auf rechtliches Gehör auch unter Beachtung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz überwiegt.*)

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IBRRS 2017, 0718
BauvertragBauvertrag
Mängelrüge per E-Mail verlängert Verjährungsfrist für Mängelansprüche!

OLG Köln, Urteil vom 22.06.2016 - 16 U 145/15

1. Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und/oder es nicht funktionstauglich ist.

2. Zur Funktionstauglichkeit von Dreh- und Kipp-Fenstern gehört, dass diese sich ohne Reibung und ohne Schleifspuren öffnen und schließen lassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn andere, abseits der Ausführungsarbeiten des Auftragnehmers in Frage kommende Umstände nicht festgestellt werden können.

3. Eine Mängelrüge per E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B. Auch mit einer "einfachen" E-Mail kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche deshalb wirksam verlängert werden (entgegen OLG Jena, IBR 2016, 144, und OLG Frankfurt, IBR 2012, 386).

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VPRRS 2017, 0078
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch kurz vor Ablauf der Angebotsfrist eingehende Fragen sind zu beantworten!

VK Bund, Beschluss vom 28.01.2017 - VK 2-129/16

1. Der Auftraggeber muss die von einem Bieter gestellten Fragen und die diesem gegebenen Antworten allen Bietern zur Verfügung stellen.

2. Erkannte Defizite oder Fehler sind in jedem Stand des Vergabeverfahrens zu korrigieren. Der Auftraggeber muss deshalb Klarstellungen für alle interessierten Unternehmen herbeiführen, und zwar völlig unabhängig davon, wie kurzfristig die Frage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingeht.

3. Bedingt die Klarstellung/Korrektur, dass die Bieter mehr Zeit benötigen, um die Angebotserstellung auf die neuen Informationen auszurichten, steht hierfür die Möglichkeit der Verlängerung der Angebotsfrist zur Verfügung.

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VPRRS 2017, 0076
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot nicht fristgerecht eingegangen: Ausschluss auch im Sektorenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 26.10.2016 - VK 1-92/16

1. Anders als im Anwendungsbereich der VSVgV a.F. und der VgV n.F. sieht die SektVO a.F. keine ausdrückliche Regelung zum Ausschluss von Angeboten vor, die nicht fristgerecht eingegangen sind.

2. Auch in den Vergabeverfahren, die in den Anwendungsbereich der SektVO fallen, sind die grundlegenden Prinzipien des Vergaberechts, nämlich Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie Gleichbehandlungsgebot zu beachten.

3. Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie Gleichbehandlungsgebot gebieten, dass, wenn den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Angebotsfrist mitgeteilt wurde, diese für alle Bieter verbindlich ist und ein Verstoß gegen diese Vorgabe, das heißt ein nicht fristgerechter Eingang eines Angebots, zu dessen Ausschluss führt.

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VPRRS 2017, 0075
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Herstellung, Lieferung und Einbau von Fertignasszellen ist eigenes Fachlos!

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2016 - VK 1-98/16

1. Leistungen sind grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.

2. Für die Feststellung, ob Leistungen ein Fachlos bilden, ist insbesondere maßgeblich, ob sich für die fraglichen Leistungen ein eigener Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen herausgebildet hat. Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen.

3. Aktuell existiert ein eigenständiger Markt für Herstellung, Lieferung und Einbau von Fertignasszellen.

4. Eine Gesamtvergabe ist ausnahmsweise zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Kommt eine solche Ausnahme in Betracht, hat sich der öffentliche Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen.

5. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

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VPRRS 2017, 0071
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlagsverbot ignoriert: Auftragsdurchführung kann untersagt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016 - Verg 40/16

1. Die Vorschrift des § 115 Abs. 3 GWB a.F., wonach die Vergabekammer in das Vergabeverfahren mit besonderen Maßnahmen eingreifen kann, wenn Rechte des Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB a.F. auf andere Weise als durch den drohenden Zuschlag gefährdet werden, ist entsprechend auf das Verfahren vor dem Vergabesenat anzuwenden.

2. Hat der Auftraggeber das aus § 115 Abs. 1, § 118 Abs. 1 GWB a.F. folgende Zuschlagverbots ignoriert und einem anderen Bieter nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens den Zuschlag erteilt, kann dem Auftraggeber aufgegeben werden, es zu unterlassen, den dem anderen Bieter erteilten Auftrag durchzuführen.

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VPRRS 2017, 0065
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
An E-Vergabe muss man auch ohne IT-Abteilung teilnehmen können!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.12.2016 - 1 VK 51/16

1. Lässt die Vergabestelle die Einreichung von Angeboten ausschließlich über eine an das Internet angebundene Plattform zu (E-Vergabe) und ist es einem Bieter - aus Gründen die allein aus der Sphäre der Vergabestelle stammen - unmöglich und unzumutbar, sein Angebot nur der Form nach rechtzeitig abzugeben, darf das Angebot deswegen nicht ausgeschlossen werden.*)

2. Die Vergabestelle hat den elektronischen Zugang zu ihrem Vergabeverfahren derart auszugestalten und wie einen offenen Briefkasten zur Verfügung zu halten, so dass sich auch Bieter ohne eigene IT-Abteilung schrankenlos beteiligen können.*)

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VPRRS 2017, 0062
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DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen beruflicher Verfehlung zwingend?

EuGH, Urteil vom 14.12.2016 - Rs. C-171/15

1. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 45 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG steht dem nicht entgegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einen öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, tatsächlich auszuschließen ist.*)

2. Die Richtlinie 2004/18/EG, insbesondere deren Art. 2 und Anhang VII Teil A Nr. 17, ist angesichts des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des daraus abgeleiteten Transparenzgebots dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, einen öffentlichen Auftrag an einen Bieter zu vergeben, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, und zwar mit der Begründung, dass der Ausschluss dieses Bieters vom Vergabeverfahren gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde, obwohl nach den Ausschreibungsbedingungen für diesen öffentlichen Auftrag ein Bieter, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, zwingend und ungeachtet dessen auszuschließen war, ob diese Sanktion verhältnismäßig ist oder nicht.*)

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IBRRS 2017, 0330
BauvertragBauvertrag
Keine Vergütung erkennbarer besonderer Leistungen für fachkundigen Bieter!

KG, Beschluss vom 30.06.2015 - 27 U 120/14

(Hinweisbeschluss)

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VPRRS 2017, 0059
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Altauftrag fristlos gekündigt: Ausschluss wegen schlechter Prognose möglich!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.01.2017 - 21.VK-3194-38/16

1. Gem. § 160 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung eines Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen nicht zum Zuge kommen kann.*)

2. Gem. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A kann die VSt ein Unternehmen vom Verfahren ausschließen, das eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, und dies zur vorzeitigen Beendigung geführt hat. Erforderlich ist hier eine Prognoseentscheidung dahingehend, ob von dem Unternehmer trotz der festgestellten früheren Schlechtleistung im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass es den nunmehr zu vergebenden öffentlichen Auftrag gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführt. Eine solche Prognoseentscheidung trifft die VSt im Rahmen eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraumes. Der Beurteilungsspielraum ist nur dann überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten ist, von einem unzutreffenden bzw. nicht richtig hinreichend überprüftem Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde. Grundlage müssen gesicherte Erkenntnisse des Auftraggebers sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die VSt ihre Einschätzung ausschließlich Aspekte zugrunde legen darf, die der Bieter, dessen Ausschluss in Frage steht, vorbehaltlos zugesteht oder die sie im Nachprüfungsverfahren zur Überzeugung des Gerichts beweisen kann.*)

3. Bei der Prognose darf die VSt die Erfahrungen miteinbeziehen, die sie mit der ASt in der Vergangenheit gemacht hat, insbesondere wenn es sich um die Vergabe eines Vorhabens handelt, dem eine Kündigung der ASt durch die VSt vorausgeht.*)

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VPRRS 2017, 0058
DienstleistungenDienstleistungen
Bayerische Bürgermeister gelten als umfassend bevollmächtigt!

BAG, Beschluss vom 22.08.2016 - 2 AZB 26/16

Bayerische Gemeinden werden durch ihren ersten Bürgermeister auch dann wirksam vertreten, wenn die nach der gemeindeinternen Kompetenzverteilung für die Rechtshandlung erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats nicht erfolgt ist.

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VPRRS 2017, 0055
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ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wann sind Fristen "ausreichend" bemessen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2016 - 3 VK LSA 50/16

1. Für die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote sowie für die Geltung der Angebote sind ausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots- und Bindefristen) vorzusehen. Nur bei ausreichenden Fristen haben die Bieter die Möglichkeit, ein ordnungsgemäßes Angebot zu erstellen.

2. Das Gesetz legt keine konkrete Frist fest, so dass hinsichtlich der "ausreichenden" Frist eine Ermessensentscheidung vom Auftraggeber vorzunehmen ist. Diese Ermessensausübung muss nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Eine fehlerhafte Ermessensausübung ist rechtswidrig, das Verfahren ist in den Stand zurückzuversetzen, ab dem es fehlerhaft war.

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VPRRS 2017, 0032
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter darf nicht an Submissionstermin teilnehmen: Schwer wiegender Vergaberechtsverstoß?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.12.2016 - 2-04 O 179/16

1. Durch die Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung kommt zwischen Bieter und Auftraggeber ein vorvertragliches Schuldverhältnis zustande, das wechselseitige Schutz- und Rücksichtnahmepflichten begründet.

2. Verletzt der Auftraggeber Schutzpflichten aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis, steht dem Bieter ein Unterlassungsanspruch zu, der im Bereich des Unterschwellenvergaberechts im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.

3. Der Auftraggeber verletzt seine gegenüber dem Bieter bestehende Schutzpflicht, ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen, wenn er das Verfahren nach der ersten Submission vergaberechtswidrig zurückversetzt und wiederholt.

4. Dass die Bieter an dem Submissionstermin nicht teilnehmen können (hier: weil ihnen ein externer Wachdienst den Zutritt zum Gebäude verweigert), stellt keinen beachtlichen Fehler dar, der den Auftraggeber dazu berechtigt, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen und zu wiederholen.

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VPRRS 2017, 0051
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BrandschutzBrandschutz
Geforderte Fabrikatsangabe fehlt: Ausschluss zwingend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2016 - 3 VK LSA 53/16

1. Wird eine geforderte Fabrikatsangabe nicht an der dafür vorgesehenen Stelle im Leistungsverzeichnis (hier: Ausschreibung für Blitzschutz/Erdungsanlage) eingetragen, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil.

2. Es ist unerheblich, welche Angaben ein Auftraggeber konkret fordert. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss.

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VPRRS 2017, 0052
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unvollständig: Keine Nachforderung möglich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.11.2016 - 3 VK LSA 45/16

1. Aufträge über Lieferleistungen dürfen nur an Bieter vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren durchzuführen, die nachweislich unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen und hergestellt worden sind. Enthält die vom Bieter entsprechend verlangte Erklärung ein Ankreuzfeld, ist unerheblich, ob es für den Bieter ersichtlich gewesen ist, dass dieses Kreuz versehentlich nicht gesetzt wurde.

2. Fehlt eine inhaltlich mit dem Angebot verbundene Erklärung über die Herkunft der im Angebot kalkulierten Produkte, darf diese als Vertragsbestandteil nicht nachgefordert werden, weil dies eine unzulässige Nachbesserung des Angebots darstellen würde.

3. Körperlich fehlende Erklärungen oder Nachweise können Gegenstand einer Nachforderung sein, aber körperlich vorliegende unvollständige Erklärungen oder Nachweise dürfen nicht nachgebessert werden.

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VPRRS 2017, 0046
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss die Anmietung eines Bürogebäudes (öffentlich) ausgeschrieben werden?

VK Bund, Beschluss vom 30.09.2016 - VK 1-86/16

1. Verträge über Mietverhältnisse für Grundstücke oder vorhandene Gebäude sind keine öffentlichen Aufträge.

2. Die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem Vertrag um einen Mietvertrag oder um einen öffentlichen Bauauftrag handelt, ist danach zu bestimmen, was den Hauptgegenstand des Auftrags bildet.

3. Ein öffentlicher Bauauftrag ist zu bejahen, wenn Hauptgegenstand die entgeltliche Erbringung einer Bauleistung ist, für die der Auftraggeber die Merkmale festlegt oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung nehmen kann.

4. Der öffentliche Auftraggeber kann den Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister verlangen, muss dies aber nicht. Ist ein Bieter (noch) nicht im Handelsregister eingetragen, ist er zwingend auszuschließen.

5. Ein Angebot ist nicht zuschlagsfähig, wenn es nicht einem einfachen "Ja" angenommen werden kann.

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VPRRS 2017, 0050
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur ein BIEGE-Partner hat unterschrieben: Fehlende Unterschrift ist nachholbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2017 - 3 VK LSA 58/16

1. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 VOB/A 2016 ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise gemäß § 16a VOB/A 2016 nach. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.*)

2. Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 2 VOB/A 2016 haben Bietergemeinschaften die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Fehlt die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.*)

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VPRRS 2017, 0053
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist eine Erklärung vorsätzlich falsch?

VK Hessen, Beschluss vom 18.08.2016 - 69d-VK-05/2016

1. Der vom Bieter benannte Nachunternehmer hat die gleichen Nachweise und Erklärungen zur Prüfung seiner Eignung vorzulegen bzw. die gleichen Anforderungen zu erfüllen, wie sie für den Bieter selbst gefordert waren. Dies gilt auch für die Anzahl und Zeitbestimmung der vom Bieter geforderten Referenzen. Erfüllt der Nachunternehmer diese Forderungen nicht, wirkt sich dies als Eignungsmangle beim Bieter aus.*)

2. Hängt der Referenzzeitraum von der Ausführung der Bauleistung ab, die mit den Referenzen nachgewiesen wird, so wird das Ende der ausgeführten Leistung durch deren Abnahme bestimmt.*)

3. Eine vorsätzlich unzutreffende Erklärung zur Eignung liegt nur dann vor, wenn die Erklärung gewollt und in voller Kenntnis der Fehlerhaftigkeit abgegeben wurde.*)

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VPRRS 2017, 0038
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen früherer Bauverzögerung: Anforderungen an den Nachweis der Schlechterfüllung?

OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16

1. Der Ausschluss eines Bieters (hier: bei der Vergabe von Arbeiten an einer Lüftungsanlage) wegen Schlechtleistung setzt voraus, dass der Auftraggeber nachweisen kann, dass er dem Bieter wegen dieser Schlechtleistung rechtmäßig gekündigt hat. Der Nachweis einer berechtigten außerordentlichen Kündigung kann durch Indiztatsachen von einigem Gewicht und gesicherten Erkenntnissen aus serösen Quellen erfolgen, die den Ausschluss des Bieters als nachvollziehbar erscheinen lassen.

2. Eine erhebliche mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) liegt vor, wenn die mangelhafte Leistung den öffentlichen Auftraggeber in tatsächlicher und finanzieller Hinsicht deutlich belastet. Die Bauförderungspflicht des Bauunternehmers ist eine solche wesentliche Vertragspflicht, deren Verletzung eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen kann.

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VPRRS 2017, 0036
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Finanzierung nicht gesichert: (Sanktionsfreie) Aufhebung möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2017 - 3 VK LSA 54/16

1. Ein Auftraggeber kann die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (hier: für Pumpwerksrekonstruktionen) nicht allein darauf stützen, dass der angebotene Preis die Kostenschätzung übersteigt und die Finanzierung wegen des unverhältnismäßig hohen Angebotspreises nicht gesichert sei.

2. Vor Aufhebung der Ausschreibung muss der Auftraggeber den Preis aufklären, eine Interessenabwägung vornehmen und prüfen, ob weniger einschneidende Maßnahmen möglich sind, wie z.B. die Reduzierung des auszuschreibenden Leistungsumfangs und eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand der Versendung der Unterlagen. Er muss darlegen und nachweisen, dass er versucht hat, weitere Mittel wie Bankkredite oder öffentliche Fördermittel einzuwerben.

3. Für eine sanktionsfreie Aufhebung des Verfahrens muss der sachliche Grund nicht nur benannt, sondern auch ermessensfehlerfrei geprüft und vollständig dokumentiert werden.

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VPRRS 2017, 0039
Mit Beitrag
RechtsberatungRechtsberatung
Keine Teilaufhebung und zweite Angebotsrunde ohne Aufhebungsgrund!

VK Bund, Beschluss vom 13.12.2016 - VK 2-125/16

Bei unveränderter Beschaffungsabsicht ist die Teilaufhebung und eine zweite Angebotsrunde im offenen Verfahren nur zulässig, wenn es einen Aufhebungsgrund gibt.

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VPRRS 2017, 0035
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebote 60% über Kostenschätzung: Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

VK Bund, Beschluss vom 21.12.2016 - VK 2-127/16

1. Der öffentliche Auftraggeber kann gegen seinen Willen nicht dazu verpflichtet werden, trotz der ausdrücklich erklärten Aufhebung einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag zu erteilen. Das gilt selbst dann, wenn kein Aufhebungsgrund im Sinne der anwendbaren Vergabeordnung vorliegt.

2. Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt.

3. Ein unwirtschaftliches Ergebnis der Ausschreibung kann einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen, wenn die ordnungsgemäß erstellte Kostenberechnung des Auftraggebers und die abgegebenen Angebote eine deutliche Differenz aufweisen.

4. Die Überschreitung der Kostenschätzung des Auftraggebers um ca. 60 % stellt einen anderen schwerwiegenden Grund i.S.v. § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016 dar.

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