Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5420 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 0192
BauvertragBauvertrag
Keine Vergütung vereinbart: Zusatzarbeiten sind nicht "ohne Auftrag" erbracht!

OLG Koblenz, Urteil vom 10.07.2013 - 5 U 177/13

1. Ist die vom Auftragnehmer eines VOB-Vertrags beabsichtigte Vergütungsvereinbarung für beauftragte Zusatzarbeiten nicht zu Stande gekommen, sind die Zusatzarbeiten nicht "ohne Auftrag" im Sinne von § 2 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B durchgeführt worden.

2. Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich vergütet werden müssen, ist der Inhalt der Leistungsbeschreibung maßgeblich. Diese ist im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C sowie das konkrete Leistungsverzeichnis (Abgrenzung zu BGH, IBR 2006, 605).

3. Ohne Vergütungsvereinbarung beauftragte Zusatzarbeiten sind nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung zu vergüten (§ 2 Nr. 6 Abs. 2 Satz 1 VOB/B). Erschwernisse und Zusatzarbeiten, mit denen der Auftragnehmer nach den vorvertraglich bestehenden allgemeinen und besonderen Erkenntnismöglichkeiten rechnen musste, gehen auch dann zu seinen Lasten, wenn er sich diese Kenntnisse nicht verschafft hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0193
BauvertragBauvertrag
Keine Vergütung vereinbart: Zusatzarbeiten sind nicht "ohne Auftrag" erbracht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.05.2013 - 5 U 177/13

1. Ist die vom Auftragnehmer eines VOB-Vertrags beabsichtigte Vergütungsvereinbarung für beauftragte Zusatzarbeiten nicht zu Stande gekommen, sind die Zusatzarbeiten nicht "ohne Auftrag" im Sinne von § 2 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B durchgeführt worden.

2. Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich vergütet werden müssen, ist der Inhalt der Leistungsbeschreibung maßgeblich. Diese ist im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C sowie das konkrete Leistungsverzeichnis (Abgrenzung zu BGH, IBR 2006, 605).

3. Ohne Vergütungsvereinbarung beauftragte Zusatzarbeiten sind nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung zu vergüten (§ 2 Nr. 6 Abs. 2 Satz 1 VOB/B). Erschwernisse und Zusatzarbeiten, mit denen der Auftragnehmer nach den vorvertraglich bestehenden allgemeinen und besonderen Erkenntnismöglichkeiten rechnen musste, gehen auch dann zu seinen Lasten, wenn er sich diese Kenntnisse nicht verschafft hat.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2016, 0026
Mit Beitrag
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Trotz Verstoßes gegen landesrechtliche Wartefrist: Vertrag wirksam!

LG Rostock, Urteil vom 06.11.2015 - 3 O 703/15

1. § 12 Abs. 1 VgG M-V bestimmt eine Wartefrist zwischen Ankündigung der Zuschlagserteilung und der Zuschlagserteilung.

2. Ein Verstoß gegen die in § 12 Abs. 1 VgG M-V geregelte Wartefrist ist kein Verstoß gegen § 134 BGB und führt mithin nicht zur Nichtigkeit des Vertrags.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2016, 0027
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
E-Mail zugegangen? Auftraggeber muss beim Bieter nachfragen!

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2015 - VK 2-43/15

1. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann gegen § 1 GWB verstoßen, wenn sie eine spürbare Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Die Bietergemeinschaft muss daher darlegen, dass ihre Bildung nicht gegen § 1 GWB verstößt. Derartige Angaben muss sie allerdings erst auf eine entsprechende Anforderung des Auftraggebers machen.

2. Steht ein geforderter Eignungsnachweis (hier: die Vorlage einer Erlaubnis im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG]) in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand (hier: Sicherheitsdienstleistungen), leidet das Vergabeverfahren an einem gravierenden Mangel (im Anschluss an OLG Düsseldorf, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2015 - Verg 37/15, VPR 2015, 270 = IBRRS 2015, 2444).

3. Tritt der Erklärungsempfänger im Rechtsverkehr mit seiner E-Mail-Adresse auf, gehen ihm Mitteilung zu, wenn sie in seiner Mailbox oder der seines Providers abrufbar gespeichert sind.

4. Die Beweislast für den Zugang einer E-Mail trägt derjenige, der sich hierauf beruft. Eine Eingangs- oder Lesebestätigung kann dabei einen Anscheinsbeweis begründen.

5. Hat der Auftraggeber Anhaltspunkte dafür, dass einem Bieter eine E-Mail nicht zugegangen ist, muss er sich nach dem Verbleib der Nachricht beim Bieter erkundigen.




VPRRS 2016, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss der Auftraggeber den Bieter auf einen Kalkulationsfehler hinweisen?

OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2015 - 5 U 140/15

1. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei unterschiedlichen Materialangaben in der Ausschreibung eines Bauvorhabens, dem Angebot und der Annahme ein Dissens vorliegt.*)

2. Zur Frage, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, während des Ausschreibungsverfahrens Anbieter auf deren Kalkulationsirrtum hinzuweisen oder weitere Ermittlungen anzustellen (im Anschluss an BGH, IBR 1998, 419).*)

3. Beschränkt das Gericht sich in der mündlichen Verhandlung des Urkunden-Bauprozesses auf einen materiell-rechtlichen Hinweis (hier: vermeintlicher Dissens), ohne zu verdeutlichen, dass es damit zugleich den Urkundenprozess wegen Ungeeignetheit der Beweismittel für unstatthaft hält, kann § 139 ZPO verletzt sein (hier bejaht).*)

4. Nimmt der Kläger den unvollständigen Hinweis gleichwohl zum Anlass, nach Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb der Spruchfrist vom Urkundenprozess abzustehen (§ 596 ZPO) und zum Vertragsinhalt ergänzenden Zeugenbeweis anzubieten, kann das die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gebieten.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2016, 0015
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sektorenauftraggeber unterfällt nicht dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.08.2015 - 3 VK LSA 56/15

Eine auf dem auf dem Gebiet der Elektrizitäts- und Gasversorgung tätige juristische Personen des Privatrechts, zu deren Geschäftsfeldern das Bereitstellen und Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Erzeugung, dem Transport oder der Verteilung von Strom oder der Gewinnung von Gas sowie die Versorgung dieser Netze mit Strom oder Gas gehört, ist ein Sektorenauftraggeber. Als solcher fällt sie für die Baumaßnahme "Gashochdruckleitung" nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des LVG-SA.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2016, 0013
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
De-facto-Vergabe zu spät beanstandet: Nachprüfungsverfahren unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2015 - VgK-37/2015

Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2016, 0011
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Unterschwellenvergabe: Rechtsschutz durch einstweilige Verfügung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.10.2015 - 11 W 32/15

1. In Vergabeverfahren, deren Auftragswert den Schwellenwert gemäß § 2 VgV nicht erreicht, kommt grundsätzlich ein Primärrechtsschutz in Betracht. Droht einem Bieter die Beeinträchtigung seiner Chancen auf Erteilung des Zuschlags wegen eines vergaberechtswidrigen Verhaltens des Auftragsgebers, so kann ein Anspruch auf Unterlassung der Zuschlagserteilung gegebenenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden.*)

2. Eine einstweilige Verfügung kommt nicht in Betracht, wenn ein Zuschlag auf das Angebot unwahrscheinlich erscheint.*)

3. Welcher Prüfungsmaßstab beim Primärrechtsschutz im Unterschwellenbereich anzulegen ist, bleibt offen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2016, 0007
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Umstellung von detaillierter auf teil-funktionale Ausschreibung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.10.2015 - VgK-31/2015

1. Der Auftraggeber kann die Ausschreibungsbedingungen nachträglich noch ändern. Voraussetzung ist, dass dies für alle Bieter transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.

2. Die nachträgliche Umstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (detaillierte Leistungsbeschreibung) in eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Leistungsbeschreibung) ist zulässig, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass zusammen mit der Bauausführung auch der Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb unterstellt wird.

3. Im Rahmen einer (teil-)funktionalen Ausschreibung von Bauleistungen ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium grundsätzlich ungeeignet. Etwas anderes gilt jedoch, wenn andere Kriterien nicht geeignet erscheinen oder nicht erforderlich sind.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2016, 0008
BestandssanierungBestandssanierung
Mit Vorbehalt abgegebene Erklärung = nicht abgegebene Erklärung!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2015 - 1/SVK/035-15

1. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB ist zwingend vor Antragstellung zu erheben.*)

2. Eine Erklärung, die in einem verschlossenen Umschlag unter der Bedingung "Nur Öffnen im Beisein des Bieters" abgegeben wird, ist als nicht abgegeben anzusehen.*)

3. Die Nachforderungspflicht des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A ist nur für Erklärungen, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, anwendbar.*)

4. Werden Erklärungen, die erst nach Angebotsabgabe abgefordert werden, von den Bietern nicht vorgelegt, so ist das Angebot gleichwohl auszuschließen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2016, 0005
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versorgung mit TV- und Radioprogrammen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2015 - VK 12/15

1. Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, deren Aufgabe darin liegt, Wohnungen an breite Bevölkerungsschichten zu vermieten, die zur Schaffung von Wohneigentum selbst nicht in der Lage sind, ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Die Vergabe von Leistungen zur Übertragung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen ist als Dienstleistungsauftrag, nicht als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren.




VPRRS 2016, 0002
Mit Beitrag
BestandssanierungBestandssanierung
Auftraggeber muss nur ein Mal nachfordern!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.11.2015 - VK 1-26/15

1. Der Auftraggeber hat fehlende Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern. Diese Nachforderungspflicht bezieht sich aber nur auf Unterlagen, die innerhalb der Angebotsfrist vorzulegen waren. Zugleich müssen die Unterlagen unmissverständlich und ausdrücklich mit Angebotsabgabe gefordert sein.

2. Unklare Vorgaben des Auftraggebers dürfen sich nicht zu Lasten eines Bieters auswirken. Lässt die Ausschreibung mehrere Interpretationen zu, ist die für den Bieter günstigere Auslegungsmöglichkeit der Vorzug zu geben.

3. Die Nachforderung von nicht geforderten Nachweisen und Erklärungen unter Einräumung einer Sechs-Tages-Frist führt bei Nichteinreichen ohne weitere Ankündigung zum Angebotsausschluss.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2015

VPRRS 2015, 0422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlag wegen Kalkulationsfehler erhalten: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2015 - 4 U 7/14

1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2002 (= § 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012), wonach auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden darf, entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten des Bieters. Der Auftraggeber begeht deshalb keine vorvertragliche Pflichtverletzung, wenn er den Zuschlag auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis erteilt.

2. Ein Schadensersatzanspruch wegen Fehlverhaltens in Vergabeverfahren ist an die Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters geknüpft. Diese ist gegeben, wenn zwischen dem Wert der für den Auftraggeber erbrachten Leistung und dessen Gegenleistung eine unbillige Diskrepanz herrscht, indem der Auftraggeber den irrig kalkulierten Preis billigerweise nicht mehr als auch nur im Ansatz äquivalentes Entgelt für die erbrachte Leistung auffassen kann.

3. Weist der abzubrechende Beton eine höhere Festigkeit auf als ausgeschrieben und "wünscht" der Auftraggeber den Abbruch auch dieses Betons, liegt eine Änderung des Bauentwurfs vor. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber zuvor ein Nachtragsangebot des Auftragnehmers nicht angenommen hat.

4. Die Höhe der Nachtragsvergütung folgt aus einer Fortschreibung der Vertragspreise und ihrer Einzelbestandteile, wie sie sich aus der ursprünglichen Kalkulation des Auftragnehmers ergeben (sog. "vorkalkulatorische Preisfortschreibung"). Der Auftragnehmer ist deshalb an den von ihm angebotenen und bezuschlagten Einheitspreis selbst dann gebunden, wenn er sich verkalkuliert hat.

5. Lässt sich der Ausschreibung entnehmen, dass eine erhebliche Zahl von Aufbauten wie Lüfter etc. auf dem Dach vorhanden sind und dass diese (in Verbindung mit dem einleitenden Text) während des Ausführungszeitraums in Betrieb bleiben, darf der Bieter nicht von einer freien Dachfläche ausgehen und sein Angebot dementsprechend nicht unter dieser Prämisse bepreisen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0418
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Bieter muss keine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns abgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015 - Verg 11/15

1. Eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in der Rechtsform einer GmbH, die sich in alleiniger Trägerschaft eines Caritasverbands befindet und die zu dem Zweck gegründet wurde, die berufliche Rehabilitation und Förderung von Menschen mit geistigen, mehrfachen und psychischen Behinderungen, die eine angemessene Beschäftigung erhalten und am Arbeitsleben teilnehmen und dabei zugleich arbeitspädagogisch begleitet werden sollen, ist kein öffentlicher Auftraggeber.

2. Überträgt ein öffentlicher Auftraggeber (hier: der Landschaftsverband Westfalen-Lippe) einen Dienstleistungsauftrag auf eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, beschafft er Dienstleistungen, die dem Vergaberecht unterliegen können, wenn hierfür ein Markt besteht und Wettbewerb möglich ist. In einem solchen Fall kann er die anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung in der mit dieser geschlossenen Vereinbarung dazu verpflichten, für die Ausführung von Leistungen, die die Werkstatt nicht selbst erbringt, sondern ihrerseits zu beschaffen hat, die im Vergaberecht festgelegten Verfahren anzuwenden.

3. Die Forderung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 4 Abs. 3 TVgG-NRW als Nachweis der Eignung des Bieters (persönliche Lage des Bieters) ist vergaberechtswidrig.




VPRRS 2015, 0420
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Festlegung auf ein bestimmtes Produkt ist detailliert zu dokumentieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2015 - 3 VK LSA 62/15

1. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

2. Bestimmte Produkte dürfen nur gefordert werden, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die fehlende Produktneutralität auf sachlichen Gründen beruht, liegt beim Auftraggeber Hierzu bedarf es einer detaillierten und dokumentierten Begründung.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0416
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis nicht allein maßgeblich: Gewichtung der Zuschlagkriterien ist aufzuführen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2015 - 3 VK LSA 64/15

Sollen unterhalb der Schwellenwerte weitere Zuschlagkriterien als der Preis gelten, müssen diese Angaben aus den Vergabeunterlagen für die Bieter für ihre Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren oder zur Angebotsabgabe ersichtlich sein. Auch die Gewichtung der Zuschlagkriterien ist aufzuführen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0414
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
ARGE-Erfahrung ist keine Erfahrung!

VK Bund, Beschluss vom 15.05.2015 - VK 1-32/15

1. Soll ein Tiefenverdichtungsverfahren mittels Rütteldruckverdichtung erfolgen, darf der Auftraggeber bei der Wertung berücksichtigen, ob bereits Aufträge mittels Rütteldruckverfahren ausgeführt wurden.

2. Referenzmaßnahmen, die in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit einem weiteren Unternehmen durchgeführt wurden, kann die Eignung eines Bieters, der sich nunmehr nicht in Bietergemeinschaft, sondern als Einzelbieter bewirbt, nur für die Leistungen belegen, die das jeweilige ARGE-Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat.

3. Nach Beendigung einer ARGE und der Beteiligung nur einzelner ihrer ehemaligen Mitglieder an einer anderen Ausschreibung kann die "Gesamtsumme der Eignung" der ARGE dem einzelnen Mitglied nicht vollumfänglich zugerechnet werden.




VPRRS 2015, 0409
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung mit funktionaler Leistungsbeschreibung: Auftraggeber muss Entschädigung festsetzen!

OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2015 - 17 U 130/12

1. Hat der Bieter - wie es insbesondere bei der funktionalen Leistungsbeschreibung der Fall ist - die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechte Lösung der Bauaufgabe zu erarbeiten, werden ihm umfangreiche Vorarbeiten abverlangt, bevor er die Preise berechnen kann. Diese Vorarbeiten, die eigentlich in den Aufgabenbereich des Auftraggebers fallen, lösen eine Entschädigungspflicht aus.

2. Der Verpflichtung zur Festsetzung einer angemessenen Entschädigung kann sich der Auftraggeber nicht durch eine entsprechende Formulierung der Vergabebedingungen entziehen.

3. Die Höhe der festzusetzenden Entschädigung richtet sich nach den üblicherweise für die Angebotsbearbeitung als Teil der allgemeinen Geschäftskosten kalkulierten Aufwendungen, die für die überobligationsmäßig erbrachten Leistungen unter normalen Umständen anzusetzen sind. Hierzu sind der voraussichtliche durchschnittliche Zeitaufwand für die geforderte Ausarbeitung sowie die üblicherweise kalkulierten Personal- und Materialkosten zu ermitteln.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0400
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Verkehrssicherungsleistungen sind eigenständiges Fachlos!

VK Brandenburg, Beschluss vom 05.08.2015 - VK 11/15

Bei Verkehrssicherungsleistungen handelt es sich um einen den Begriff des "Fachloses" erfüllenden Teilbereich von mit dem Straßenbau einhergehenden Tätigkeiten, so dass sie losweise zu vergeben sind.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0392
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auslegung geht Ausschluss vor!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.09.2015 - 1 VK 36/15

1. Auch im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach der VOF ist das Angebot eines Bieters, das Änderungen an den vom Auftraggeber festgelegten Vertragsunterlagen enthält, von der Wertung auszuschließen.

2. Die Frage, ob ein Angebot Änderungen an den Vertragsunterlagen enthält, ist erforderlichenfalls durch eine Auslegung des Angebots zu beantworten. Dabei dürfen einzelne Textpassagen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Zusammenhang mit der übrigen Darstellung zu lesen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0407
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Deponie nicht angegeben: Auftraggeber muss nachfordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2015 - 3 VK LSA 70/15

Der Begriff der Erklärungen und Nachweise in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 ist weit auszulegen und betrifft sowohl bieterbezogene Erklärungen als auch leistungsbezogene Angaben zum technischen Inhalt der zu erbringenden Leistung, die der öffentliche Auftraggeber von den Bietern verlangt. Dies ist bei der Abfrage nach dem Ort einer Deponie gegeben, so dass diese fehlende Einzelangabe einer Nachforderung unterliegt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0393
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Anderes als ausgeschriebenes Tragarmsystem angeboten: Angebotsausschluss!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.09.2015 - 1 VK 33/15

Werden Tragarmsysteme mit einem pneumatischen Bremssystem angeboten, obwohl nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses Tragarmsysteme anzubieten waren, die über ein druckgasfreies Bremssystem verfügen, liegt eine Abweichung von den Vergabeunterlagen vor, die zu einem Ausschluss des Angebots führen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0406
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 23.06.2015 - Z3-3-3194-1-24-06/15

1. Auch bei einem in EU-weiten Vergabeverfahren erfahrenen Bieter kann nicht erwartet werden, dass dieser die rechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von Wahlpositionen kennt, da diese im kodifizierten Vergaberecht an keiner Stelle geregelt sind. Eine Rügeobligenheit entsprechender Verstöße nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB besteht daher regelmäßig nicht.*)

2. Eine vergaberechtswidrige verdeckte Produktvorgabe in einer Grundposition des Leistungsverzeichnisses kann nicht dadurch "geheilt" werden, dass eine produktneutrale Alternativposition ausgeschrieben wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Grundposition zwingend angeboten werden muss.*)

3. Hat der öffentliche Auftraggeber sein Leistungsbestimmungsrecht nicht dahingehend ausgeübt, dass nur eine technische Lösung in Frage kommt, besteht auch kein berechtigtes Bedürfnis des Auftraggebers ein Angebot über eine bestimmte technische Lösung zu erhalten.*)

4. Fehlt es an einem berechtigten Bedürfnis für die Ausschreibung von Grund- und Alternativpositionen, sind nicht automatisch die Grundpositionen zu werten, sondern das Vergabeverfahren ist in den Stand vor Versand der Vergabeunterlagen zurückzuversetzen und die Vergabeunterlagen zu überarbeiten.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0405
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist ein "Wirtschaftsteilnehmer"?

EuGH, Urteil vom 06.10.2015 - Rs. C-203/14

1. Art. 1 Abs. 8 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass der Begriff "Wirtschaftsteilnehmer" in Unterabs. 2 dieser Bestimmung auch öffentliche Stellen erfasst, die sich somit an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können, wenn und soweit sie berechtigt sind, auf einem Markt Leistungen gegen Entgelt anzubieten.*)

2. Art. 52 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er zwar bestimmte Erfordernisse hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für die Eintragung der Wirtschaftsteilnehmer in die nationalen amtlichen Verzeichnisse und für die Zertifizierung enthält, doch die Bedingungen für die Eintragung dieser Wirtschaftsteilnehmer in die nationalen amtlichen Verzeichnisse oder für ihre Zulassung zur Zertifizierung sowie die insoweit bestehenden Rechte und Pflichten der öffentlichen Einrichtungen nicht abschließend festlegt. Die Richtlinie 2004/18/EG ist jedenfalls dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der einerseits nationale öffentliche Stellen, die berechtigt sind, die in der betreffenden Auftragsbekanntmachung angegebenen Bauleistungen, Waren oder Dienstleistungen anzubieten, nicht in diese Verzeichnisse eingetragen oder nicht zertifiziert werden können, während andererseits das Recht, sich an der betreffenden Ausschreibung zu beteiligen, allein den in diese Verzeichnisse eingetragenen oder zertifizierten Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten ist.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0398
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesellschaftrechtliche Verbundenheit: Verstoß gegen Geheimwettbewerb?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.10.2015 - 3 VK LSA 69/15

1. Die Tatsache, dass zwei Bieter über einen Alleingesellschafter gesellschaftsrechtlich miteinander verknüpft sind, bedeutet noch nicht, dass hieraus wettbewerbsbeschränkende Abreden folgen.

2. Sind Bieter gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten, müssen sie die strukturellen Umstände darstellen, die einen Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern.

3. Den Auftraggeber trifft die Pflicht zur Prüfung des Sachverhalts, sobald er von der möglichen Verbundenheit mehrerer Bieter Kenntnis erlangt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0404
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberecht

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2014 - VK 15/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0396
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Urkalkulation muss nachgefordert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2015 - 21.VK-3194-35/15

1. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 fordert von der Vergabestelle bei Fehlen von geforderten Erklärungen und Nachweisen, dass diese nachverlangt werden. Diese Regelung verpflichtet den Auftraggeber darauf hinzuwirken, dass ein Bieter seinen ersten Fehler korrigiert und so den Ausschluss seines Angebots vermeidet. Die Nachforderung steht nicht in seinem Ermessen.*)

2. Bei der geforderten Urkalkulation handelt es sich um eine Erklärung im Sinne des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012. Es handelt sich um eine leistungsbezogene Erklärung des Bieters, die der Nachforderungspflicht unterliegt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0380
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Kann ein abweichendes Angebot in ein Nebenangebot umgedeutet werden?

VK Bund, Beschluss vom 21.10.2015 - VK 2-97/15

1. Auch wenn die SektVO – anders als VOL/A 2009 und VOB/A 2012 – keine explizite Regelung zum den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen oder widersprüchliche Angaben, enthält, ist ein Angebot, das von den Vergabeunterlagen abweicht oder dessen Inhalt nicht widerspruchsfrei ist, von der Wertung auszuschließen.

2. Ein von der Ausschreibung abweichendes Angebot kann nicht in ein Nebenangebot umgedeutet werden, wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0377
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabekammern sind auch für kartellrechtliche Ansprüche zuständig!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.09.2015 - 3-10 O 119/15

Begehrt ein Antragsteller mit seinem Haupt- und Hilfsantrag eine Unterlassung in einem Vergabeverfahren, sind die Zivilgerichte auch nicht zuständig, wenn der Antragsteller seinen Anspruch auf die § 33 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB stützt, denn insoweit handelt es sich um einen sonstigen primärrechtlichen Anspruch im Sinne von § 104 Abs. 2 GWB für den die Vergabekammern sachlich zuständig sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0376
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zulasten der/des Bieter(s)!

VK Sachsen, Beschluss vom 18.09.2015 - 1/SVK/030-15

1. Unterhält ein Bieter zwei unterschiedliche Firmen, muss er bei der Anfertigung und Verwendung eines Firmenstempels für Firmenklarheit im handelsrechtlichen Sinne sorgen. Dazu gehört, dass im Firmenstempel ein eindeutiger Hinweis auf die entsprechende Gesellschaftsform geführt wird.*)

2. Zwischen dem Bieter, der das Angebot abgegeben hat und demjenigen, der den Zuschlag erhalten soll, muss eine unzweideutige Identität vorliegen, insbesondere, wenn zwei Firmen mit ähnlichen Namen auf dem Markt agieren.*)

3. Zweifel darüber, wer das Angebot unterbreitet hat und wer Vertragspartner werden soll, stellen einen Ausschlussgrund gemäß §§ 13, 16 EG VOB/A dar.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0370
Mit Beitrag
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 VK 40/14

Wird ein Angebot in einem nicht verschlossenen Umschlag eingereicht, ist es von der Wertung auszuschließen. Das gilt auch dann, wenn es beim Transport durch Verschulden des Postdienstleisters so beschädigt wurde, dass es als offen zu betrachten ist. Denn das Versendungsrisiko trägt der Bieter.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0366
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter geeignet? Auftraggeber darf bisherige Erfahrungen berücksichtigen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2015 - 15 Verg 3/15

1. Bei der Prognoseentscheidung, ob ein Bieter geeignet ist, darf ein Auftraggeber auch eigene Erfahrungen, die er mit einem Bieter in der Vergangenheit gemacht hat, in die Betrachtung miteinbeziehen.

2. Grundlagen einer Prognoseentscheidung darüber, ob ein Bieter geeignet ist, müssen auf gesicherten Erkenntnissen beruhen, wobei der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, ein gerichtsähnliches Verfahren zur Ermittlung der Tatsachen durchzuführen.

3. Will ein Auftraggeber bei der Eignungsprüfung eigene Erfahrungen berücksichtigen, muss er den zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend ermitteln und den Einwänden des Bieters mit angebrachter Sorgfalt nachgehen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0365
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter geeignet? Auftraggeber darf bisherige Erfahrungen berücksichtigen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2015 - 1 VK 3/15

1. Bei der Prognoseentscheidung, ob ein Bieter geeignet ist, darf ein Auftraggeber auch eigene Erfahrungen, die er mit einem Bieter in der Vergangenheit gemacht hat, in die Betrachtung miteinbeziehen.*)

2. Grundlagen einer Prognoseentscheidung darüber, ob ein Bieter geeignet ist, müssen auf gesicherten Erkenntnissen beruhen, wobei der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, ein gerichtsähnliches Verfahren zur Ermittlung der Tatsachen durchzuführen.*)

3. Will ein Auftraggeber bei der Eignungsprüfung eigene Erfahrungen berücksichtigen, muss er den zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend ermitteln und den Einwänden des Bieters mit angebrachter Sorgfalt nachgehen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0364
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch Studentenwohnheime sind Hochschulgebäude!

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.09.2015 - 21.VK-3194-33/15

1. Der Begriff der Hochschulgebäude ist extensiv auszulegen und umfasst daher auch Studentenwohnheime.*)

2. Bei den Kosten des Vorhabens sind die gesamten Projektkosten einzuberechnen. Es kommt hierbei zum einen nicht auf die nach dem Zuwendungsbescheid benannten "förderfähigen Kosten" an, zum anderen sind aus der Kostenschätzung der VSt nicht einzelne Positionen abzuziehen. Auf den Begriff des Auftragswertes i.S.d. § 3 VgV kommt es gerade nicht an. Der Begriff des Vorhabens in § 98 Nr. 5 GWB ist insoweit weiter zu fassen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0369
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann nimmt eine private Stiftung im Allgemeininteresse liegende Aufgaben wahr?

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.10.2015 - 21.VK-3194-38/15

1. Bei im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben im Sinne § 98 Nr. 2 GWB handelt es sich um Aufgaben, die hoheitliche Befugnisse und damit Aufgaben betreffen, die der Staat aus Gründen des Allgemeininteresses selbst erfüllen oder bei denen er einen entscheidenden Einfluss behalten möchte. Dies ist der Fall, wenn diese Aufgaben eng mit der öffentlichen Ordnung und dem institutionellen Funktionieren des Staates verknüpft sind und nach einer Versorgungsgarantie verlangen. Eine Aufgabe liegt im Allgemeininteresse, wenn originär staatliche Hoheitsaufgaben erfüllt werden oder die Vergabestelle im Bereich der Daseinsvorsorge handelt. Aufgaben im Allgemeininteresse liegen vor, wo grundlegende Staatsfunktionen betroffen sind.*)

2. Für die Beurteilung der überwiegenden Finanzierung müssen die staatlichen Zuwendungen für das konkrete Projekt außer Betracht bleiben.*)

3. Nicht jedes Gebäude, in dem gelegentlich Unterrichtseinheiten abgehalten werden, wird deshalb ein Schulhaus. Entsprechendes gilt für den Begriff des Hochschulgebäudes.*)

4. Der Begriff der Freizeiteinrichtung ist als Sammelbegriff für alle Orte zu verstehen, die von der überwiegenden Mehrzahl der Besucher während deren Freizeit aufgesucht werden.*)

5. Einer zu weiten Auslegung des § 98 Nr. 5 GWB setzt der Bestimmtheitsgrundsatz Grenzen. Zweck der Vorschrift ist die Erfassung sogenannter Drittvergaben, in denen der Dritte gleichsam als verlängerter Arm des öffentlichen Auftraggebers auftritt. Es muss sich um die Delegation von Aufgaben handeln, die klassischerweise im öffentlichen Interesse von öffentlichen Auftraggebern zu erfüllen sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0361
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Auftragserweiterung auf Basis einer unbestimmten Anpassungsklausel!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.07.2015 - Verg 3/15

Eine Vertragsanpassungsklausel ist nur dann eine hinreichende Grundlage für eine Auftragserweiterung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, wenn sie eindeutig erkennen lässt, unter welchen Umständen der Vertrag wann und wie geändert werden kann.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0354
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Hilfs- und Zuliefererleistungen sind keine NU-Leistungen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.10.2015 - 21.VK-3194-23/15

1. Gemäß § 17 EG VOB/A 2012 kann der öffentliche Auftraggeber die Ausschreibung unter näher bestimmten Umständen aufheben. Es steht damit im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, ob er eine solche Maßnahme ergreift, wenn seiner Meinung nach ein Aufhebungsgrund vorliegt. Die Überprüfung dieser Ermessensentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ist durch die Vergabekammer zwar grundsätzlich, aber nur begrenzt möglich. Der Bieter hat keinen einklagbaren Anspruch auf die Aufhebung der Aufhebung, sondern nur auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens. Verfahrensrechtlich ist davon auszugehen, dass ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren abbrechen kann, wenn er nach Wertung der Angebote feststellt, dass alle Angebote seine Kostenschätzung übersteigen.*)

2. Teilleistungen, die sich auf reine Hilfsfunktionen und Zuliefererleistungen beschränken, stellen keine Nachunternehmerleistungen dar.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0360
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Fehler bei der Vergabe einer Wegerechtskonzession: Zivilrechtsweg eröffnet!

OLG Naumburg, Urteil vom 29.01.2015 - 2 W 67/14

1. Für die gerichtliche Geltendmachung von vermeintlichen Verfahrensfehlern in einem wettbewerblichen Verfahren zur Vergabe einer Wegerechtskonzession zum Bau und zur Errichtung eines gemeindlichen Gasversorgungsnetzes nach § 46 Abs. 2 EnWG (hier: Primärrechtsschutz gegen die Erteilung des Zuschlags) ist der Zivilrechtsweg eröffnet.*)

2. Die Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nicht davon abhängig, dass die Antragstellerin zuvor im Konzessionsvergabeverfahren zeitnah eine Rüge gegenüber der ausschreibenden Gemeinde erhoben hat; § 107 Abs. 3 GWB ist nicht, auch nicht entsprechend anwendbar.*)

3. Zur Anwendbarkeit des § 46 Abs. 2 S. 4 EnWG auf ein Gasverteilungsnetz, welches die Altkonzessionärin ausschließlich zum Transport von Flüssiggas genutzt hat (offen gelassen mit der Tendenz, die Anwendbarkeit zu bejahen.).*)

4. Zu einem Fall der Unzumutbarkeit der Mitteilung von Netzstrukturdaten für die Kommune in einem Konzessionsvergabeverfahren nach § 46 Abs. 2 EnWG.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0359
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Widersprüchliche Bieterangaben muss der Auftraggeber aufklären!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 35/15

1. Der Begriff der Erklärungen oder Nachweise ist - gleichviel, ob er auftragsbezogene oder unternehmensbezogene Angaben, Willenserklärungen oder Wissensmitteilungen betrifft - nach dem Zweck der Norm denkbar weit zu verstehen.*)

2. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 bezieht den Anwendungsbereich der Nachforderung ausschließlich auf solche Erklärungen oder Nachweise, die von Bietern bereits mit dem Angebot vorzulegen sind.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls im Sinn von § 13 EG Abs. 1 Nr. 4, § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 wegen widersprüchlicher Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne das von einem Ausschluss bedrohte Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0357
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot mit "falscher" elektonischer Signatur versehen: Auftraggeber muss nachfordern!

VK Bund, Beschluss vom 06.10.2015 - VK 2-91/15

Weicht der Bieter von den Vorgaben des Auftraggebers ab, indem er dem Angebot bzw. der elektronisch übermittelten Angebotsdatei einen mit einer eigenen fortgeschrittenen Signatur versehenen Angebotsvordruck beigefügt, die nicht entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers erzeugt wurde, ist dem Bieter zum Zwecke der Vermeidung des Ausschlusses aus formalen Gründen dazu Gelegenheit zu geben, einen fehlerfrei signierten Angebotsvordruck nachzureichen.




VPRRS 2015, 0346
Mit Beitrag
ITIT
Auftraggeber darf die Rangfolge der Angebote nicht beeinflussen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2015 - VgK-22/2015

Behält sich der Auftraggeber in der Aufforderung zum finalen Angebot vor, erst nach Submission zu entscheiden, welche Angebotsvarianten er bei der Wertung des Preises berücksichtigen wird, kann er Einfluss auf die Rangfolge der Angebote bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nehmen. Dadurch verstößt er sowohl gegen das Gebot der eindeutigen Leistungsbeschreibung als auch gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0347
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschwellenvergabe: Auftraggeber muss keine Wertungskriterien angeben!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.05.2015 - 1 U 1430/14

1. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Angebot mit dem niedrigsten Preis in jedem Fall den Vorzug zu geben. Der Zuschlag ist vielmehr auf das unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gegebenenfalls auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte annehmbarste Angebot zu erteilen. Nur bei inhaltlich und qualitativ gleichen Angeboten ist unter den in die engere Auswahl gekommenen Angeboten stets das Angebot mit dem niedrigsten Preis das annehmbarste.

2. Die Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich und im Unterschwellenbereich sind hinsichtlich der Anforderungen an den Ausschreibenden nicht gleichzusetzen. Der Auftraggeber muss deshalb bei der Unterschwellenvergabe keine Wertungskriterien angeben, wenn der Zuschlag nicht alleine nach dem niedrigsten Preis vergeben werden soll.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0355
Mit Beitrag
ITIT
Wann liegt ein Verschlusssachenauftrag vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 28/14

1. Die Präklusionsbestimmungen des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB sind gemäß ihrem Wortlaut streng auszulegen und anzuwenden, um den durch die Rechtsmittelrichtlinie der Union garantierten Primärrechtsschutz nicht einzuschränken.*)

2. Die Wahrung der Rügeobliegenheit durch den Antragsteller ist ein Zulässigkeitserfordernis des Nachprüfungsantrags, das nicht mit der Begründung dahingestellt bleiben kann, der Nachprüfungsantrag sei jedenfalls unbegründet.*)

3. Zum Vorliegen eines Verschlusssachenauftrags im Sinn des § 99 Abs. 9 GWB.*)

4. Zu den vom Transparenzgebot gestellten Anforderungen, sofern der öffentliche Auftraggeber in einer Phase des Verhandlungsverfahrens ohne erneute Verhandlungen mit Bietern einen Zuschlag erteilen will.*)

5. Eine Verhandlungsrunde ist begrifflich erst nach Durchführen von Verhandlungen des Auftraggebers mit den Bietern über die Angebote oder die Leistungen abgeschlossen. Nicht aber erfüllt das bloße Einreichen von Angeboten bereits den Begriff der Verhandlung.*)

6. Zu intransparenten Bewertungsmaßstäben beim Zuschlagskriterium der Qualität.*)

7. Zur Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26.03.2015 - Rs. C-601/13 (Ambisig).*)

8. Aus dem in § 14 Abs. 1 Satz 2 VSVgV enthaltenen Verbot, das Instrument der Rahmenvereinbarung missbräuchlich oder wettbewerbseinschränkend einzusetzen, folgt, dass der Auftraggeber Bietern auch im Anwendungsbereich der VSVgV, um eine wettbewerbskonforme Auftragsvergabe zu gewährleisten, hinsichtlich des Auftragsumfangs diejenigen Angaben zu machen hat, die ihm, um einen Eingang wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu sichern, liquide verfügbar oder die in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und welche die Bieter für eine seriöse Kalkulation der Angebote benötigen, ohne auf mehr oder minder willkürliche Schätzungen angewiesen zu sein.*)

9. In Vergabeverfahren ist die Einreichung mehrerer Hauptangebote durch Bieter nicht generell, sondern nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Auftraggeber solches in den Vergabeunterlagen veranlasst oder sonst dazu aufgefordert hat.*)

10. Zu den Anforderungen an eine fortlaufende Dokumentation des Vergabeverfahrens und an eine Heilung von Mängeln.*)

11. Im weitesten Sinn: Zu "No-Spy"-Anforderungen (zur Datensicherheit) des öffentlichen Auftraggebers.*)

12. Diesbezügliche Forderungen des Auftraggebers sind keine rechtlich zulässigen Anforderungen an die Eignung der Bewerber oder Bieter, sondern nur als besondere Anforderungen an die Auftragsausführung im Sinn des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB (Richtlinie 2009/81/EG Art. 20; Richtlinie 2004/18/EG Art. 26) zugelassen.*)

13. Dagegen mit Blick auf eine Diskriminierung von Unternehmen in EU-Mitgliedstaaten vorgebrachte Bedenken greifen im Ergebnis nicht durch, sofern der öffentliche Auftraggeber für die Forderung der Datensicherheit einen anerkennenswerten und durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigten sachlichen Grund, wie einen Schutz sensibler, für den Schutz des Staates relevanter Daten, namhaft machen kann und sämtliche auftragsinteressierten Unternehmen - gleichviel, ob sie der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat angehören - diskriminierungsfrei mit derselben Anforderung belegt werden.*)




VPRRS 2015, 0345
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dumpingpreis ist kein zwingender Ausschlussgrund!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2015 - VgK-32/2015

1. Ein Bieter benennt nicht die von ihm geforderten Preise, wenn er in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für bestimmte Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung auszuschließen.

2. Auch ein festgestelltes Unterkostenangebot darf erst dann ausgeschlossen werden, wenn eine Marktverdrängungsabsicht oder eine Gefährdung der Vertragsabwicklung durch ungenügende Leistungsfähigkeit hinzukommen. In einem aus einer Nische stark wachsenden Markt muss der marktüblich kalkulierende Anbieter damit rechnen, von einem Konkurrenten unterboten zu werden, der den Auftrag ausschließlich abwickelt, um Referenzen für weitere Aufträge zu erhalten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2902
BauvertragBauvertrag
Wann muss der Auftragnehmer keine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung anmelden?

LG Leipzig, Urteil vom 30.01.2015 - 07 O 4530/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0350
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

OLG München, Beschluss vom 22.10.2015 - Verg 5/15

1. Die Unzulässigkeit der Ausschreibung einer Alternativ- oder Wahlposition zählt nicht von vorneherein zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise (hier: Ausschreibung einer Autobahnbrücke, die Bieterin ist ein Bauunternehmen).*)

2. Es verbleibt dabei, dass Alternativpositionen nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse hieran besteht, ausgeschrieben werden dürfen.*)

3. Die Absicht, den Markt zu erkunden, ist kein solches berechtigtes Interesse.*)

4. Ist ein berechtigtes Interesse der Vergabestelle in keiner Weise zu erkennen, kommt es nicht mehr im Einzelnen darauf an, ob und wie weit das Transparenzprinzip gefährdet ist.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0344
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Angebotsbedingungen nicht eingehalten: Ausschluss auch im VOF-Verfahren!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2015 - 1/SVK/022-15

1. Dem VOF-Verfahren ist der Begriff des Zuschlags fremd, denn ein solches Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs. 7 VOF allein durch Vertragsschluss (oder Verzicht) beendet, dessen Zustandekommen nach allgemeinem Zivilrecht zu beurteilen ist. Demgemäß kommt es darauf an, ob die interne Auswahlentscheidung auch tatsächlich vollzogen, d.h. durch Abschluss des zivilrechtlichen Vertrages durch die dazu befugten Organe des Auftraggebers umgesetzt ist.*)

2. Für ein Verhandlungsverfahren nach der VOF ergibt sich aus den übergeordneten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass Angebote, die Angebotsbedingungen nicht einhalten, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen sind.*)

3. Die Verpflichtung des Auslobers zur Übertragung weiterer Planungsleistungen gegenüber den Preisträgern entfällt, wenn dieser ein wichtiger Grund entgegensteht. Der "sonstige wichtige Grund" im Sinne des § 17 Abs. 1 VOF muss dabei nicht den Anforderungen genügen, die an einen wichtigen Grund als Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses zu stellen sind. Es muss vielmehr ausreichen, dass ein Auslober hinreichende sachliche Gründe hat, die es angesichts der beschränkten Bindung durch seine Zusage im Architektenwettbewerb unzumutbar erscheinen lassen, ihn an dieser Verpflichtungserklärung festzuhalten. Es muss sich um einen außerordentlichen, erst nach der Auslobung aufgetretenen oder bekannt gewordenen Umstand handeln, damit der Auslober den durch den Wettbewerb und das Preisgericht begründeten Status der Preisträger nicht umgehen bzw. beseitigen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0348
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Betreiber von Stromübertragungsnetz ist Sektorenauftraggeber!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2015 - VgK-30/2015

1. Der Begriff der Gebietskörperschaft ist europarechtlich einheitlich zu interpretieren. Vergibt eine private Gesellschaft im Besitz eines EU-Staats Aufträge auf dem Gebiet der Energieversorgung, so ist sie mit diesem Auftrag öffentliche Auftraggeberin, weil eine Gebietskörperschaft auf sie einen beherrschenden Einfluss nehmen kann.*)

2. Nach Auffassung der Vergabekammer Niedersachsen nimmt der Betreiber eines Übertragungsnetzes für Strom, dessen Recht zu keinem Zeitpunkt jemals dem öffentlichen und transparenten Wettbewerb ausgesetzt gewesen ist, ein besonderes oder ausschließliches Recht in Anspruch. Er ist daher öffentlicher Sektorenauftraggeber. Die dauerhaft lenkende und fördernde Duldung eines bestehenden Oligopols steht der staatlichen Gewährung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift inhaltlich gleich.*)

3. Das Energiewirtschaftsgesetz 1998 hat den Netzbetrieb rechtlich für Wettbewerbsteilnehmer geöffnet. Diese rechtliche Öffnung des Netzbetriebs hat langfristig nicht zu einer tatsächlichen Marktöffnung geführt. Der Markt ist daher trotz der rechtlichen Öffnung und der Entflechtungsentscheidung der Europäischen Kommission vom 26.11.2008 verschlossen geblieben.*)

4. Dieses Oligopol ist nicht gemäß Art. 4 Abs. 3 der bereits in Vorwirkung anzuwendenden RL 2014/25/EU durch einen transparenten Erwerbsvorgang dem Wettbewerb unterstellt worden. Ein Oligopol stellt kein zur Anwendung des Sektorenrechts führendes Wettbewerbshindernis mehr dar, wenn es durch einen öffentlich bekannt gegebenen und inhaltlich transparenten Erwerbsvorgang dem Wettbewerb unterstellt worden ist. Die Antragsgegnerin hat zwar die Entflechtungsentscheidung der EU-Kommission umgesetzt, die Voraussetzungen eines öffentlich bekannt gegebenen und transparenten Erwerbsvorgangs aber nicht darlegen können.*)

5. Die Antragsgegnerin ist für dieses Projekt, das der Ableitung von EEG-Strom dient, nicht durch eine Bereichsausnahme von der Anwendung des Sektorenrechts befreit. Nach Art. 30 der RL 2004/17/EG, künftig Art. 34f der RL 2014/25/EU fallen Aufträge, die die Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Sektorentätigkeit ermöglichen sollen, nicht unter diese Richtlinie, wenn die Tätigkeit in dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgeübt wird, auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Kommission hat mit Durchführungsbeschluss vom 24.04.2012 (C2012 2426) entschieden (Rdnr. 42 ff.), dass die Voraussetzungen für freien Marktzugang nur bei der Erzeugung konventionellen Stroms gegeben sind. Die in Art. 30 Abs. 1 der Richtlinie 2004/17/EG festgelegte Bedingung, dass eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, ist hinsichtlich der Auftraggeber für die Erzeugung und den Erstabsatz EEG-Stroms in Deutschland nicht erfüllt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2015, 0342
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
NU-Verzeichnis vorzulegen: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind aufzuführen!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2015 - 1/SVK/020-15

1. Die Forderung von Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen, welche nicht bereits in der Bekanntmachung benannt sind, ist für einen durchschnittlichen Bieter in einem Verfahren nach der VOB/A EG nicht als Verstoß gegen Vergabevorschriften erkennbar. Dazu ist die Kenntnis der einschlägigen, ausdifferenzierten Rechtsprechung erforderlich. Eine Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Frist zur Angebotsabgabe besteht insoweit nicht.*)

2. Ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer vorzulegen, sind mit Angebotsabgabe auch die Sub-Sub-Unternehmer aufzuführen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber explizit eine "ausführliche Übersicht der Nachunternehmer" verlangt.*)

3. Es stellt einen schwerwiegenden Mangel des Vergabeverfahrens dar, wenn keine Eignungsanforderungen aufgestellt und keine Eignungsnachweise wirksam gefordert werden. Denn dadurch wird der gesetzlich geregelten Pflicht zur Eignungsprüfung faktisch die Grundlage entzogen, was zur Unmöglichkeit der Angebotswertung in der zweiten Wertungsstufe führt und zur Unmöglichkeit der Einhaltung der Vergabegrundsätze gemäß § 2 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012.*)




VPRRS 2015, 0343
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung nicht eindeutig: Angebotsausschluss unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 23.09.2015 - VK 2-89/15

Der Ausschluss eines Angebots kommt trotz einer Abweichung von den Vorgaben der Ausschreibung nicht in Betracht, wenn die es Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und widersprüchlich sind.

Dokument öffnen Volltext