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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5387 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0136
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Mehrdeutige Angebote sind zwingend auszuschließen!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.03.2015 - Z3-3-3194-1-65-12/14

1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachprüfungsinstanzen bestimmt sich nach den allgemeinen Prozessgrundsätzen. Das Vergabeverfahren ist dem Zivilrecht zugeordnet. Als Rechtsgrundlage für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit kann damit auf die Regelungen des EuGVVO (VO (EG) Nr. 44/2001 bzw. VO (EU) Nr. 1215/2012) zurückgegriffen werden (Anschluss an OLG München, 12.05.2011 - Verg 26/10, IBRRS 2011, 1866). Dies gilt nicht nur für die Vergabesenate, sondern auch für die Vergabekammern.*)

2. Die rechtliche Ausgestaltung der deutschen Vergabekammern, insbesondere § 114 Abs. 3 Satz 1 GWB darf nicht zu einer Vereitelung oder wesentlichen Erschwerung des effektiven Rechtsschutzes der Bieter führen.*)

3. Der richtige Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren bestimmt sich grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen (Anschluss an OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12, IBRRS 2013, 1047).*)

4. Ein mehrdeutiges Angebot, das gerade wegen seiner Mehrdeutigkeit auch gegen Vorgaben der Vergabeunterlagen verstößt und keine eindeutige Auslegung zulässt, kann weder durch Angebotsaufklärung noch durch Nachforderung geheilt werden, es ist zwingend auszuschließen.*)

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VPRRS 2015, 0134
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Neu gegründetes Architekturbüro kann sich auf Referenzen des Vorgängerbüros berufen!

VK Südbayern, Beschluss vom 17.03.2015 - Z3-3-3194-1-56-12/14

Ein neu gegründetes Unternehmen (hier: Architekturbüro) kann sich auf (Büro-) Referenzen eines Vorgängerbüros berufen, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in dem neu gegründeten Unternehmen, die für die Ausführung des strittigen Auftrag vorgesehen sind, festgestellt werden kann.*)

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VPRRS 2015, 0130
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kann der Auftraggeber "zwingend mindestens zehn Referenzschreiben" verlangen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2014 - 1 VK 51/14

1. Ob ein Auftraggeber bei der Festlegung der Zuschlagskriterien von sachwidrigen Erwägungen ausgegangen ist, ist anhand der Vorschriften des § 97 Abs.1, 4 und 7 GWB bzw. der § 19 Abs. 8 und 9 sowie § 24 EG VOL/A zu prüfen. Entscheidend ist, ob aus verständiger Sicht der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse an den in der Ausschreibung aufgestellten Forderungen (hier: zwingend mindestens zehn Referenzschreiben) besteht, so dass diese als sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig erscheinen und den Bieterwettbewerb nicht unnötig einschränken.*)

2. In der Dokumentation sind die Gründe so dezidiert festzuhalten, dass auch einem Außenstehenden deutlich erkennbar und nachvollziehbar wird, aufgrund welcher Erwägungen die Zuschlagskriterien formuliert worden sind.*)

3. Als Zuschlagskriterien sind Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen. Dabei handelt es sich bei der Erfahrung um einen klassischen Aspekt der persönlichen Eignung des jeweiligen Bieters. Persönlichkeitsbezogene Zuschlagskriterien ohne Auftragsbezug sind ebenso unzulässig wie Zuschlagskriterien, die projektbezogene oder noch nicht im Rahmen der allgemeinen Eignungsprüfung "verbrauchte" Eignungskriterien heranziehen.*)

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VPRRS 2015, 0128
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechen- und Übertragungsfehler muss der Auftraggeber korrigieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.10.2014 - 3 VK LSA 82/14

1. Deckt der Auftraggeber bei der Angebotsprüfung Rechen- und Übertragungsfehler auf, muss er diese berichtigen und die Angebotssumme entsprechend korrigieren.

2. Die Korrektur von Rechen- und Übertragungsfehler führt nicht zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Es verbleibt vielmehr mit der vom Auftraggeber berichtigten Angebotssumme in der Wertung. Verhandlungen mit dem Bieter über die Änderung seiner Preise finden in diesem Fall nicht statt.

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VPRRS 2015, 0127
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss erforderliche Wartungsarbeiten vorgeben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.10.2014 - 3 VK LSA 81/14

1. Können die Bieter bei der Angebotserstellung selbst über Inhalt und Umfang der Geräteliste sowie der für erforderlich gehaltenen Wartungsarbeiten entscheiden, so dass alle Angebote unterschiedliche Gerätelisten aufweisen können, sind die eingereichten Angebote nicht vergleichbar.

2. Im Zusammenhang mit der Feststellung der Eignung sowie der Prüfung und Wertung der Angebote hat der Auftraggeber seine Entscheidungen und Ermessenserwägungen ausreichend zu dokumentieren.

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VPRRS 2015, 0132
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Errichtung einer Lärmschutzwand ist eigenes Fachlos!

OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15

1. Die einheitliche Vergabe eines Auftrags verstößt nicht gegen Gebot der Bildung von Fachlosen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Die Frage, ob Fachlose zu bilden sind, ist für jedes in Betracht kommende Fachgewerk getrennt zu beantworten.

3. Arbeiten in Zusammenhang mit der Errichtung einer Lärmschutzwand sind geeignet, ein Fachlos zu bilden, weil sie ausreichend abgrenzbar sind. Es hat sich hierfür ein Markt gebildet, auf dem Anbieter solche Arbeiten als eigenständigen Auftrag übernehmen und gleichzeitig sind diese Arbeiten nicht untrennbar mit anderen verflochten.

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IBRRS 2015, 0750
BauvertragBauvertrag
Leistungsbeschreibung erkennbar lückenhaft: Auftragnehmer übernimmt Ausführungsrisiko!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - 21 U 136/14

1. Das Risiko eines Vertragsschlusses auf der Grundlage einer für den Unternehmer erkennbar unvollständigen Leistungsbeschreibung bzw. dieser zu Grunde liegender Gutachten liegt beim Auftragnehmer.

2. Fehlen in einer Ausschreibung Angaben zur Bohrbarkeit des Bodens, kann nicht unterstellt werden, dass zwischen den Parteien nach ausschreibungskonformer Auslegung ein bestimmter Grad der (einfachen) Bohrbarkeit vereinbart werden sollte.

3. Glaubt der Auftragnehmer aufgrund seiner Erfahrung, von den Feststellungen eines Baugrundgutachtens auch auf die Bohrbarkeit des Baugrunds schließen zu können, geht es zu seinen Lasten, wenn sich diese, dem Auftraggeber nicht offengelegte Schlussfolgerung im Nachhinein als unzutreffend erweist.

4. Eine unzureichende Prüfung der Ausschreibungsunterlagen durch andere Bieter kann den Auftragnehmer als Vertragspartei nicht von der ihm obliegenden Prüfungs- und Hinweispflicht auf Lücken in den Ausschreibungsunterlagen entlasten.

5. Auch ein VOB-Vertrag kann nach § 314 BGB analog gekündigt werden, wenn einer Partei ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

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VPRRS 2015, 0123
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebote in elektronischer Form einzureichen: Schriftliches Angebot ist auszuschließen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.02.2015 - 21.VK-3194-42/14

Gibt der Auftraggeber vor, dass die Angebote in elektronischer Form einzureichen sind, sind schriftliche Angebote auszuschließen.*)

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IBRRS 2015, 0708
BauvertragBauvertrag
Auch nach Kündigung: Auftragnehmer darf Mängel beseitigen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2015 - 10 U 62/14

1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B muss erkennen lassen, auf welchen Grund sie gestützt wird. Wird die Kündigung ausdrücklich auf einen bestimmten Grund gestützt, ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses allein auf diesen Grund beschränkt.*)

2. Kündigungsgründe können bis zum Beginn der Selbstvornahme nachgeschoben werden.*)

3. Bei der Ermittlung des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs ist grundsätzlich eine VOB/A-konforme Auslegung vorzunehmen, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beteiligt ist. Dies bedeutet, dass in Zweifelsfällen der Auslegung der Vorzug zu geben ist, die der VOB/A entspricht.*)

4. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer nach einer Kündigung grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers entfällt, wenn er sich als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Auftraggeber nicht mehr darauf vertrauen kann, von ihm eine mangelfreie Leistung zu erhalten. Dafür trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast.*)

5. Der Auftraggeber kann sich auf eine das Nachbesserungsrecht ausschließende Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers in der Regel nicht berufen, wenn er selbst durch ein ihm zuzurechnendes Planungsverschulden an der Entstehung des Mangels mitgewirkt hat. Das Unterlassen eines Bedenkenhinweises führt dann allein nicht zu einer solchen Unzuverlässigkeit.*)

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VPRRS 2015, 0111
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bietergemeinschaft (un-)zulässig? Auftraggeber muss Wettbewerbswidrigkeit prüfen und aufklären!

VK Rheinland, Beschluss vom 11.02.2015 - VK VOB 32/2014

1. Es existiert keine grundsätzliche Vermutung dahingehend, dass eine Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Dessen ungeachtet muss der öffentliche Auftraggeber prüfen, ob eine Bietergemeinschaft eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

2. Es liegt keine wettbewerbswidrige Absprache vor, wenn die Unternehmen erst durch den Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft in die Lage versetzt werden, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussicht zu beteiligen.

3. Die von den Unternehmen getroffene Entscheidung, eine Bietergemeinschaft zu bilden, kann vom Auftraggeber (und der Vergabekammer) nicht in vollem Umfang überprüft werden. Es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung mit Prognosecharakter, die auf der Grundlage der aktuellen Auftrags- und Angebotslage hinsichtlich der Ausschreibung in die Zukunft blickt. Diese Prognose betrifft den Kern der unternehmerischen Tätigkeit und ist nur hinsichtlich ihrer Vertretbarkeit einer Überprüfung zugänglich.

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VPRRS 2015, 0113
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung missverständlich: Ausschluss unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2015 - 1 VK 66/14

Ein Angebotsausschluss wegen unzulässiger Änderung an den Vergabeunterlagen kann nicht auf missverständliche Vorgaben eines Leistungsverzeichnisses gestützt werden. Zweifel gehen zur Lasten der Vergabestelle.

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VPRRS 2015, 0107
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nur ein Produkt "passt": Leitfabrikat verdeckt ausgeschrieben!

VK Bund, Beschluss vom 19.02.2015 - VK 2-1/15

1. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

2. Gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen und explizit in der Leistungsbeschreibung benannt worden ist, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wurde, weil nur ein einziges Produkt allen Vorgaben gerecht werden kann.

3. Verzichtet der Auftraggeber darauf, in das Leistungsverzeichnis den Hinweis "oder gleichwertig" oder "ca." aufzunehmen und werden Nebenangebote nicht zugelassen, kann dies aus Bietersicht nur so verstanden werden, dass Abweichungen von der Leistungsbeschreibung nicht zugelassen sind.

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VPRRS 2015, 0103
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsprüfung obliegt allein dem Auftraggeber!

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015 - Verg 5/14

1. Die Eignungsprüfung ist alleinige Aufgabe des Auftraggebers; Vergabekammern und -senate sind nicht befugt, sich an dessen Stelle zu setzen.*)

2. Stützt der Auftraggeber seine für einen Bieter negative Eignungsprognose auf mehrere Umstände und erweist sich einer dieser Umstände als nicht tragfähig, ist eine Nachprüfungsinstanz nicht befugt, darüber zu befinden, ob die übrigen Umstände ausreichen, um dem Bieter die Eignung anzusprechen.*)

3. Vielmehr muss der Auftraggeber dann eine neue Eignungsprüfung durchführen.*)

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VPRRS 2015, 0098
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grundstücksverkauf und Hotelneubau: Öffentlicher Auftrag?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2015 - 1 VK 65/14

Der Verkauf eines Grundstücks durch einen öffentlichen Auftraggeber zum Zwecke des Neubaus und Betriebs eines Hotels durch einen Investor ist kein öffentlicher Auftrag.

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VPRRS 2015, 0088
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsprüfung auch bei beschränkter Ausschreibung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2015 - 1 U 138/14

1. Auch bei der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ist eine Eignungsprüfung durchzuführen. Hierbei steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Instanzen nur begrenzt überprüft werden kann.

2. Die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GWB gilt bei Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte analog.




VPRRS 2015, 0096
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2326

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

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VPRRS 2015, 0097
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2325

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

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VPRRS 2015, 0082
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber favourisiert modulare Bauweise: Darf ein Massivbau angeboten werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2014 - VgK-38/2014

1. Der Auftraggeber darf bei der Bewertung eines Zuschlagskriteriums nur solche Kriterien berücksichtigen, die er zuvor festgelegt und den Bietern bekannt gemacht hat.

2. Ein Angebot darf nicht deshalb schlechter bewertet werden, weil der Bieter anstelle der favorisierten Modularbauweise die Ausführung einer konventionellen Massivbauweise anbietet, wenn der Auftraggeber derartige Bauweise nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.

3. Hat es der Auftraggeber versäumt, über die Gewichtung hinaus Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung der Bieterkonzeptionen festzulegen und bekanntzugeben, ist die konkrete Punktevergabe nicht nachvollziehbar und genügt nicht den Anforderungen an die Dokumentation eines Vergabeverfahrens.

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VPRRS 2015, 0093
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Fehlende Preisangaben führen (zwingend) zum Angebotsausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 19/14

Wird die Angabe von Preisen im Leistungsverzeichnis oder in den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig gefordert, sind Angebote, in denen diese Preisangaben fehlen oder unzutreffend angegeben werden, zwingend von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2015, 0091
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versorgung mit Fernsehen und Hörfunk: Dienstleistungskonzession oder -auftrag?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.09.2014 - 2 VK 12/14

1. Eine - dem Vergaberecht entzogene - Dienstleistungskonzession liegt (nur) dann vor, wenn die vertragliche Gegenleistung des "Auftraggebers" ausschließlich oder überwiegend in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, so dass der Vertragspartner ("Auftragnehmer") das Betriebs- bzw. Nutzungs- und Ertragsrisiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.

2. Kann die Risikoverteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber nicht sicher abgeschätzt werden, ist im Interesse eines fairen und transparenten Wettbewerbs von einem Dienstleistungsauftrag auszugehen.

3. Ein Vertrag über die Versorgung der Mieter von über 2.000 Wohneinheiten mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen stellt einen - dem Vergaberecht unterfallenden - Dienstleistungsauftrag dar.

4. Ein Wohnungsunternehmen in Privatrechtsform, dessen einziger Gesellschafter eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist und zu dessen Gesellschaftszweck die "sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung" gehört, ist ein öffentlicher Auftraggeber i.S. des § 98 Nr. 2 GWB.

5. Im Fall einer vermeintlich unzulässigen Direktvergabe entfällt die Rügepflicht nicht von vornherein. Jedenfalls in den Fällen, in denen der Auftraggeber kein oder ein vermeintlich unrichtiges Vergabeverfahren durchführt, der Unternehmer über diesen Umstand jedoch gleichwohl fortlaufend unterrichtet wird, ist es diesem möglich und zumutbar, dies gegenüber der Vergabestelle geltend zu machen.

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VPRRS 2015, 0089
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
(Teil-)funktionale Elemente machen die Leistungsbeschreibung nicht intransparent!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.01.2015 - VgK-47/2014

1. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft oder ein Verfahren weitestgehend frei. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.

2. Auch wenn der Auftraggeber mit der Übernahme strenger Werte aus der Energieberechnung des Planungsbüros und unter möglichem Abgleich mit den Produktdatenblättern eines bestimmten Herstellers den potentiellen Lieferantenkreis erheblich einschränkt, liegt darin keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Sämtliche Bieter haben die Möglichkeit, auf einen der Hersteller zurückzugreifen.

3. Wird für den Wärmeschutz ein U Wert Gesamtbauteil von ≤ 0,9 W/m²K angegeben, ist das eine in diesem Bereich funktionale Leistungsbeschreibung, weil den Bietern nicht vorgeben wird, wie sie die Einhaltung des Werts erreichen sollen. Eine Leistungsbeschreibung wird aber durch die Kombination deskriptiver Passagen und funktionaler Elemente nicht intransparent.

4. Das Vergaberecht sieht für die Überschreitung eindeutig formulierter Vorgaben der Leistungsbeschreibung keine Toleranzbereiche vor.

5. Bis zur Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben ist von einer Rügefrist von 10 bzw. 15 Kalendertagen ab Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes auszugehen.

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VPRRS 2015, 0092
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

KG, Urteil vom 22.01.2015 - 2 U 14/14 Kart

1. Zur Abgrenzung einer ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession zu einem vergabefreien Pachtvertrag.

2. Ein Pachtvertrag ist auch dann nicht ausschreibungspflichtig, wenn der Pächter Instandhaltungspflichten zur Erhaltung des Wertes öffentlichen Eigentums übernimmt.

3. Das Grundrecht der Berufsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen nicht, dass ein von eine öffentlichen Auftraggeber zu schließender Pachtvertrag öffentlich ausgeschrieben wird.

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VPRRS 2015, 0083
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anwendung des VHB Bund ist bekanntzumachen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2014 - VgK-39/2014

1. Das VHB Bund ist eine Formularsammlung und eine Anwendungshilfe für Arbeiten im Zusammenhang mit Bauaufträgen. Es handelt sich um verwaltungsinternes (Binnen-)Recht, das keine verbindliche Außenwirkung gegenüber den Bietern entfaltet.

2. Soll das VHB-Bund bei einer öffentlichen Ausschreibung angewendet werden, bedarf es hierfür eines Verweises in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Bewerbungsbedingungen.

3. Ein Unterkostenangebot liegt nicht schon dann vor, wenn einzelne Preise oder Preisgruppen für bestimmte Leistungen nicht kostendeckend kalkuliert worden sind, sondern erst dann, wenn das Kostenangebot insgesamt unauskömmlich kalkuliert worden ist. Jeder Bieter ist berechtigt, einzelne Preise unauskömmlich zu kalkulieren, solange nicht der Fall einer Mischkalkulation vorliegt.




IBRRS 2015, 0379
BauvertragBauvertrag
Zur "W+M-Planung" kann mehr gehören als die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung!

OLG Dresden, Beschluss vom 16.09.2013 - 12 U 877/13

1. Gehört die Erstellung der "M+W-Planung", aus der "Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse inklusive aller Sonder- und Anschlussdetails der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein" müssen, zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, beschränkt sich die "M+W-Planung" nicht auf eine bloße Umsetzung der bauseits erstellten Ausführungsplanung. Vielmehr muss der Auftragnehmer alle Maße prüfen und Unstimmigkeiten sowie etwaige Bedenken gegen die vorgegebene Konstruktion frühzeitig anmelden.

2. Bei neuartigen Baukonstruktionen ist der dafür eingesetzte Auftragnehmer als Spezialunternehmer vor dem Architekten verantwortlich. Der Architekten muss insoweit nicht über ein spezielleres Wissen als der Auftragnehmer verfügen.

3. Der Auftragnehmer, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden Berechnungsgrundlage einen bestimmten Preis ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt hat, trägt auch das Risiko dafür, dass seine Kalkulation zutrifft.

4. Fordert der Auftragnehmer im VOB-Vertrag nachträglich die Neufestlegung eines Preises, muss er unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten seiner bisherigen Preiskalkulation eine neue, im Einzelnen nachvollziehbare Preiskalkulation gegenüberstellen.

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IBRRS 2015, 0377
BauvertragBauvertrag
Zur "W+M-Planung" kann mehr gehören als die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.11.2013 - 12 U 877/13

1. Die vom (Bau-)Auftragnehmer zu erstellende Werkplanung kann Bestandteil der Ausführungsplanung sein und eine Verpflichtung zur Fortschreibung der Ausführungsplanung auslösen.

2. Gehört die Erstellung der "M+W-Planung", aus der "Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse inklusive aller Sonder- und Anschlussdetails der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein" müssen, zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, beschränkt sich die "M+W-Planung" nicht auf eine bloße Umsetzung der bauseits erstellten Ausführungsplanung. Vielmehr muss der Auftragnehmer alle Maße prüfen und Unstimmigkeiten sowie etwaige Bedenken gegen die vorgegebene Konstruktion frühzeitig anmelden.

3. Bei neuartigen Baukonstruktionen ist der dafür eingesetzte Auftragnehmer als Spezialunternehmer vor dem Architekten verantwortlich. Der Architekten muss insoweit nicht über ein spezielleres Wissen als der Auftragnehmer verfügen.

4. Der Auftragnehmer, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden Berechnungsgrundlage einen bestimmten Preis ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt hat, trägt auch das Risiko dafür, dass seine Kalkulation zutrifft.

5. Fordert der Auftragnehmer im VOB-Vertrag nachträglich die Neufestlegung eines Preises, muss er unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten seiner bisherigen Preiskalkulation eine neue, im Einzelnen nachvollziehbare Preiskalkulation gegenüberstellen.

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VPRRS 2015, 0077
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Vergabeverfahren muss wiederholt werden!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2014 - VK 1-86/14

Sind Leistungsbeschreibung einerseits und Vergabeunterlagen andererseits in Bezug auf den des Leistungszeitraums für Durchführung von Winterdienstleistungen widersprüchlich, weil laut Leistungsbeschreibung für die Monate "Oktober bis März" Winterdienstleistungen beschafft werden sollen, der Leistungszeitraum im Mustervertrag aber mit "November bis März" angegeben wird, ist der tatsächlich gewollte Leistungszeitraum nicht eindeutig beschrieben. Ein solcher Widerspruch führt dazu, dass die eingereichten Angebote nicht vergleichbar sind.

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VPRRS 2015, 0078
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eignungsleihe: Bieter muss Einsatz von Nachunternehmern offenlegen!

OLG Jena, Beschluss vom 21.01.2015 - 2 Verg 4/14

1. In einem Vergabeverfahren sind nur die Bieter zu berücksichtigen, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen. Dies gilt auch in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

2. Es ist zwar vergaberechtlich zulässig, sich für die Leistungserbringung der Unterstützung anderer Unternehmen zu bedienen. Will sich der Auftraggeber aber mit der geforderten Referenz ein Bild über die technische Leistungsfähigkeit des potentiellen Vertragspartners machen, muss der Bieter offenbaren, dass nicht er selbst, sondern ein Nachunternehmer die Leistung erbringen wird.

3. Es ist unzulässig, nachträglich Angaben zu den eigenen Eignungsvoraussetzungen in einem wesentlichen Umfang zu ändern und das Angebot inhaltlich nachzubessern.

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VPRRS 2015, 0070
Mit Beitrag
AußenanlagenAußenanlagen
Was sind "vergleichbare" Leistungen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 VK LSA 73/14

1. Ein Formblatt, das in der Bekanntmachung durch einfaches Anklicken eines Links unkompliziert aufgerufen werden kann, ist als Bestandteil der Bekanntmachung anzusehen.

2. Fordert die Auftraggeber die Vorlage von Referenzen für vergleichbare Leistungen, heißt vergleichbar nicht, dass die Leistung gleich zu der ausgeschriebenen sein muss. Vielmehr müssen die Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Sie müssen auch quantitativ der geforderten Aufgabe in etwa entsprechen.

3. Der Auftraggeber kann vom Bieter verlangen, Unklarheiten in den vorgelegten Referenzen zu klären bzw. fehlende Unterlagen nachzureichen. Er ist aber nicht befugt, den Bieter aufzufordern, unzureichende Referenzen nachzubessern, weil das eine unzulässige Änderung des Angebotsinhalts darstellt.

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VPRRS 2015, 0067
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
"Schadstoffemissionen und Energieverbrauch" ist zulässiges Zuschlagskriterium!

VK Westfalen, Beschluss vom 03.02.2015 - VK 1-1/15

1. Gegen die Benennung eines Zuschlagskriteriums "Schadstoffemissionen und Energieverbrauch" bestehen grundsätzlich keine vergaberechtlichen Bedenken. Die Aspekte, die ein öffentlicher Auftraggeber dann überprüft, müssen aber objektiv bestimmt werden und effektiv kontrollierbar sein, damit eine Bewertung gelingt.*)

2. Vor dem Hintergrund, dass die Gesetzesänderung in § 19 EG Abs. 2 VOL/A (Nachfordern von Nachweisen) im Jahre 2009 erfolgte, weil nach Auffassung des BGH (beispielsweise BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04, IBR 2004, 448), unvollständige Angebote auszuschließen waren und man eben "günstige" Angebote nicht nur wegen des Fehlens eines unbedeutenden Nachweises ausschließen wollte, spricht vieles dafür, dass ein Nachfordern letztlich nur in Betracht kommt, wenn der Nachweis tatsächlich nicht vorhanden war.*)




VPRRS 2015, 0071
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärung inhaltlich unklar: Keine Nachforderung möglich!

OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14

1. Zum Angebotsausschluss aufgrund einer Änderung von Vergabeunterlagen, wenn Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht eingehalten sind.*)

2. Zur Auslegung eines Leistungsverzeichnisses.*)

3. Eine Nachforderung nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 kommt nur bei fehlenden, nicht aber bei inhaltlich unklaren Erklärungen in Betracht.*)

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VPRRS 2015, 0068
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BIEGE-Mitglied kann keinen Nachprüfungsantrag stellen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.11.2014 - 21.VK-3194-31/14

Antragsbefugt sind nur Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben (GBW § 107 Abs. 2 GWB). Ein Interesse am Auftrag hat nur der potentielle Auftragnehmer, insbesondere jener, der ein Angebot eingereicht hat. Die Vergabenachprüfungsinstanzen haben nur seine Interessen zu schützen, nicht hingegen jene von lediglich mittelbar an der Auftragserteilung interessierten. Dies bedeutet bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Nur die Bietergemeinschaft als solche, nicht ein einzelnes Mitglied, hat ein Interesse am Auftrag und kann einen Nachprüfungsantrag zulässig stellen.*)

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VPRRS 2015, 0055
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot kann nicht in Hauptangebot umgedeutet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.09.2014 - 1/SVK/029-14

1. Die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes ist nicht zwingend allein deswegen ausgeschlossen, weil für ein grundsätzlich unzulässiges Verhalten des Auftraggebers gesetzliche Ausnahmetatbestände existieren, deren Vorliegen der Bieter ohne Einblick in die Vergabeakte nicht abschließend beurteilen kann. Der Verweis auf eine bestimmte Herkunft i. S. d. § 7 EG Abs. 8 Satz 1 VOB/A ist nur ausnahmsweise zulässig. Tritt ein solcher Verweis in den Vergabeunterlagen offen zu Tage, so ist ein möglicher Vergaberechtsverstoß erkennbar und somit in der Regel bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.*)

2. Eine Rügepflicht entfällt nicht allein deswegen, weil ein Bieter subjektiv keine Veranlassung hatte, ein objektiv erkennbares Verhalten zum maßgeblichen Zeitpunkt zu rügen.*)

3. Hat der Bieter das Nebenangebot als solches bezeichnet und weicht es inhaltlich von der vom Auftraggeber nachgefragten Leistung ab, besteht keine Möglichkeit, es in ein Hauptangebot umzudeuten. Nur wenn sich das Angebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung bewegt, kann es als (zweites) Hauptangebot angesehen werden.*)

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IBRRS 2015, 0383
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütung wegen verzögerter Vergabe auch beim Baukonzessionsvertrag!

BGH, Urteil vom 18.12.2014 - VII ZR 60/14

Die Anwendung der Grundsätze der Mehrvergütung bei verzögerter Vergabe kommt auch bei einem Baukonzessionsvertrag in Betracht (Fortführung von BGH, Urteil vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47 = IBR 2009, 310 - 312).*)

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VPRRS 2015, 0054
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot nicht am angegebenen Ort eingereicht: Kein rechtzeitiger Zugang!

VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2014 - 1/SVK/026-14

1. Eine Rüge muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass sie im Namen des Bieters erfolgt.*)

2. Auch im Anwendungsbereich der VOF müssen Angebote, die nach Ablauf der Frist zur Abgabe eingehen, aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Insbesondere gilt dies dann, wenn der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen ein solches Ausschlussszenario bereits festgelegt hat.*)

3. Der Zugang eines Angebots ist nicht bereits dann bewirkt, wenn das Angebot in eine dafür nicht vorgesehene Empfangsvorrichtung des Auftraggebers eingeworfen wird. Hat der Auftraggeber für das konkrete Verfahren für die Abgabe der Angebote eine bestimmte Stelle (hier ein bestimmtes Zimmer) vorgeschrieben und wirft der Bieter das Angebot an anderer Stelle ein, so ist mit der Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen nicht zu rechnen. Eine verspätete Kenntnis des Auftraggebers geht dann zu Lasten des Bieters.*)

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VPRRS 2015, 0058
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Kostenschätzung falsch: Überschreitung des Haushaltsansatzes ist kein Aufhebungsgrund!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2014 - 2 U 152/13

1. Ein anderer schwerwiegender Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 kann zwar auch darin liegen, dass ausreichende Haushaltsmittel für den Auftrag nicht zur Verfügung stehen. Hierfür genügt jedoch die objektive Überschreitung der Ansätze der eigenen Kostenschätzung nicht, wenn die Kostenschätzung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.*)

2. In einem Vergabeverfahren darf jeder Bieter grundsätzlich nur ein Hauptangebot abgeben, mehrere gleichzeitig vorliegende Hauptangebote eines Bieters sind grundsätzlich unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein schutzwürdiges Interesse des Bieters an der Abgabe zweier (oder mehrerer) Hauptangebote nicht vorliegt.*)

3. Bei der rechtswidrigen Aufhebung einer Ausschreibung wegen einer objektiven Überschreitung des Haushaltsansatzes kommen Schadenersatzansprüche wegen des negativen Interesses für mehrere Bieter in Betracht.*)




VPRRS 2015, 0048
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Gewinner des Architektenwettbewerbs muss nicht (automatisch) den Auftrag erhalten!

VK Südbayern, Beschluss vom 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14

1. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auch auf ein Verhandlungsverfahren nach einem durchgeführten Architektenwettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbs gemäß § 15 VOF, entsprechend anwendbar, obwohl diese Art des Verhandlungsverfahrens keine "in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe" kennt und die "in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung" nicht einschlägig sein kann, weil zu diesem Zeitpunkt die Bewerber keine Kenntnis von den Unterlagen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens haben.*)

2. Es ist an keiner Stelle dem Normtext der VOF zu entnehmen noch aus sonstigen Gründen erforderlich, dass das Wettbewerbsergebnis so hoch gewichtet werden muss, dass der Wettbewerbsgewinner des vorhergehenden Architektenwettbewerbs regelmäßig auch den Auftrag im Verhandlungsverfahren erhalten muss.*)

3. Die Wertung abstrakter Prozentsätze der Umbauzuschläge für den Umbau und die Modernisierung von Gebäuden gem. § 36 Abs. 1 HOAI oder der Umbauzuschläge für den Umbau und die Modernisierung von Innenräumen gem. § 36 Abs. 2 HOAI ohne Bezug auf die zugrundeliegenden Bausummen ist regelmäßig vergaberechtswidrig.*)

4. Ist in den Vergabeunterlagen lediglich die Wertung von Umbauzuschlägen für den Umbau und die Modernisierung von Gebäuden gem. § 36 Abs. 1 HOAI bekanntgemacht, darf die Vergabestelle unter diesem Punkt keine Umbauzuschläge für den Umbau und die Modernisierung von Innenräumen gem. § 36 Abs. 2 HOAI werten.*)




VPRRS 2015, 0056
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Unterlagen für Wertung von Bedeutung: Kein Ausschluss wegen inhaltlicher Unzulänglichkeiten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.01.2015 - Verg 6/14

1. Für eine ordnungsgemäße Bekanntmachung der vorzulegenden Eignungsnachweise reicht es nicht aus, wenn lediglich auf ein später in den Vergabeunterlagen vorzufindendes Formblatt verwiesen wird.*)

2. Für die Forderung nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung einer tariflichen Sozialkasse gibt es keine Rechtsgrundlage; die §§ 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. h), § 16 EG Abs. 2 lit. d) VOB/A erfassen nur die Zahlungen von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.*)

3. Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist kein Eignungsnachweis, sondern soll lediglich die Zahlungsabwicklung nach Auftragsvergabe vereinfachen. Mangels vergaberechtlicher Relevanz gibt es für die Forderung nach ihrer Vorlage keine Rechtsgrundlage.*)

4. Der zum Zwecke seiner Vermeidung zeitlich verzögert eintretende Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist nur auf Nachweise und Erklärungen anwendbar, die innerhalb der Angebotsfrist (§ 10 EG Abs. 1 Nr. 7 VOB/A) vorzulegen sind.*)

5. Das geltende Recht kennt keinen Ausschlusstatbestand für den Fall, dass Unterlagen, die der Auftraggeber erstmals nach Ablauf der Angebotsfrist anfordert, nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden.*)

6. Bei inhaltlichen Unzulänglichkeiten vorgelegter Unterlagen, die für Wertungsstufen von Bedeutung sind, die der formalen Angebotsprüfung auf Vollständigkeit nachfolgen, kommt mangels eines normierten Ausschlussgrundes ein Angebotsausschluss nicht in Betracht. Die Mängel sind vielmehr auf der materiellen Prüfungsebene angemessen zu berücksichtigen.*)

7. Die Angaben in den Formblättern 221 - 223 VHB sind ein Instrument zur Preisprüfung nach § 16 EG Abs. 6 VOB/A; mit Abschluss der Angebotswertung werden sie bedeutungslos.*)

8. Jedenfalls dann, wenn die Preisblätter nicht bereits (vorsorglich) mit dem Angebot vorzulegen sind, darf der Auftraggeber diese nicht allein deshalb nachfordern, weil er sich dies vorbehalten hat (oder dies in einem Vergabehandbuch oder einer Dienstanweisung so geschrieben steht). Vielmehr braucht er dafür einen Anlass im Sinne des § 16 EG Abs. 6 VOB/A.*)

9. Besteht kein Grund für die Annahme, der Angebotspreis sei unangemessen niedrig, kann der Ausschluss eines Angebots nicht auf eine unzureichende Mitwirkung des Bieters bei der überflüssigen Aufklärung gestützt werden.*)




IBRRS 2015, 0247
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Höhe des Schadensersatzes bei planungsbedingten Baumängeln?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2012 - 21 U 54/09

1. Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Planungsmängeln richtet sich nach dem positiven Interesse. Um dieses zu ermitteln, kann auf den Geldbetrag zurückgegriffen werden, der für die Mangelbeseitigung erforderlich wird.

2. Lässt der Auftraggeber die (Planungs-)Mängel beseitigen, ist von seinem Schadensersatzanspruch auch die entstandene Mehrwertsteuer erfasst.

3. Wird der Planer wegen planerischer Defizite in Anspruch genommen, ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nicht auf die Kosten der Beseitigung handwerklicher (Bau-)Mängel begrenzt. Vielmehr muss der Schadensbetrag so bemessen sein, dass die Planungsmängel nachhaltig beseitigt werden können.

4. Ein Verstoß des (öffentlichen) Auftraggebers bei der Vergabe von Sanierungsarbeiten führt nicht dazu, dass Abzüge von seinem Schadensersatzanspruch vorzunehmen sind. Etwas anderes kann gelten, wenn der Auftraggeber die Grenze der Erforderlichkeit eindeutig überschreitet.

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VPRRS 2015, 0051
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine beschränkte Ausschreibung von Einzelgewerken nach Aufhebung einer GU-Ausschreibung!

VG Aachen, Urteil vom 16.12.2014 - 2 K 1603/12

1. Wird gegen die mit dem Zuwendungsbescheid verbundene Auflage verstoßen, bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen die Vorschriften der VOB/A anzuwenden, kann der Zuwendungsgeber den Zuwendungsbescheid widerrufen.

2. Es stellt einen Vergaberechtsverstoß dar, wenn eine Öffentliche Generalunternehmerausschreibung (aus tragfähigen Gründen) aufgehoben und anschließend eine beschränkte Ausschreibung von Einzelgewerken durchgeführt wurde.

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IBRRS 2015, 0251
BauvertragBauvertrag
Kein Baubeginn vereinbart: Wann muss der Auftraggeber die Leistung abrufen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.06.2012 - 11 U 102/10

1. Wird im Bauvertrag festgelegt, dass mit der Ausführung "innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber" zu beginnen ist und "die Aufforderung [...] voraussichtlich bis zum 03.02.2009 zugehen" wird, haben die Parteien keine verbindliche Ausführungsfrist vereinbart. Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten zu erteilen.

2. Auch bei einer Leistung "auf Abruf" darf der Auftraggeber den Abruf der Leistung nicht auf unbestimmte Zeit hinausschieben, sondern muss dem Auftragnehmer die Möglichkeit geben, die Leistung zu bewirken. Ein zu langes Hinauszögern der Aufforderung zum Beginn der Ausführung ist dem Auftragnehmer nicht zumutbar.

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VPRRS 2015, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen Kostenüberschreitung setzt vertretbare Kostenschätzung voraus!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.09.2014 - 2 VK 8/14

Auch eine deutliche Überschreitung des geschätzten Auftragswerts stellt nur dann einen schwer wiegenden Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung dar, wenn die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung als vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen.

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VPRRS 2015, 0038
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Übereinstimmung mit der Ausschreibung: Angebot ist auszuschließen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

1. Sieht das Angebot eines Bieters die Lieferung eines Schaltschranks vor, der in das den Aufzugsschacht umgebende Mauerwerk eingebaut werden soll, ist das Angebot auszuschließen, wenn nach den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses das Steuerungs-/Bedienpaneel "in den Türrahmen der obersten Tür zu integrieren" und der Schaltschrank sich "im Bereich der obersten Haltestelle in der Mauervorlage Integriert am Türrahmen" zu befinden hat.

2. Die falsche Bezeichnung des Antragsgegners schadet nicht, wenn klar erkennbar ist, wer als Adressat des Antrags gemeint ist. Gerade wenn darüber Einigkeit besteht und auch in den versandten Unterlagen deutlich gemacht wird, dass die Zuschlagserteilung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erfolgen seil, kann die Vergabekammer trotz eines anders lautenden Nachprüfungsantrags den Auftraggeber als Beteiligten benennen und das Rubrum entsprechend berichtigen.

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VPRRS 2015, 0036
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Kürzeste Bauzeit erreicht höchste Punktzahl: Zuschlagskriterium „Bauzeit“ nicht anwendbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.07.2014 - 3 VK LSA 67/14

1. Die Vorgabe des Auftraggebers, dass das Angebot mit der kürzesten Bauzeit die höchste Punktzahl erreicht, hat weder einen fassbaren Inhalt noch einen konkreten Sachverhaltsbezug und ist daher als Zuschlagskriterium "Bauzeit" für die Wertung nicht anwendbar.

2. Untaugliche Zuschlagskriterien dürfen nachträglich nicht konkretisiert und erst recht nicht geändert werden.

3. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Das Fehlen derartiger Angaben ist nicht heilbar und führt zum zwingenden Angebotsausschluss.




VPRRS 2015, 0028
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss nur eine technische Lösung zulassen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.06.2014 - 3 VK LSA 49/14

1. Die Anlage 3 zur Beachtung der Kernarbeitsnormen verlangt eine anzukreuzende Erklärung darüber, ob die Leistung oder Lieferung der in der Anlage genannten Produkte in Afrika, Lateinamerika oder Asien hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden.*)

2. Es steht im Ermessen des Auftraggebers, welche Anforderungen er an die von ihm ausgeschriebene und gewünschte Leistung auch im Hinblick auf Teilkomponenten stellt. Er hat das Recht, die Einzelheiten der Auftragsdurchführung zu bestimmen und ist in der Auswahl der von ihm zu beschaffenden Leistungen frei. Er ist auch nicht verpflichtet, in der Ausschreibung eine weitergehende Vielfalt von technischen Lösungen zuzulassen.*)

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VPRRS 2015, 0040
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Alle wesentlichen Angebotsbestandteile müssen gekennzeichnet oder verbunden werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2014 - 3 VK LSA 01/14

Kennzeichnung im Sinne von § 14 Abs. 3 VOB/A bedeutet, dass alle wesentlichen Angebotsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung vorliegen, entweder einheitlich (z. Bsp. durch Lochung) gekennzeichnet oder aber (z. Bsp. durch Siegelung) verbunden werden müssen, um einen nachträglichen versehentlichen oder bewussten Austausch einzelner Bestandteile des Angebots bzw. deren Entfernung zu verhindern. Sie dient damit der Gewährleistung der Authentizität der Angebote und ist unabdingbare Grundvoraussetzung zur Sicherung eines transparenten und fairen Wettbewerbs.*)

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VPRRS 2015, 0027
Mit Beitrag
AußenanlagenAußenanlagen
Keine Zuschlagskriterien bekannt gemacht: Nur der niedrigste Preis zählt!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2014 - 3 VK LSA 47/14

1. Gemäß § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A soll bei Angeboten, die in die engere Wahl gekommen sind, der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint.*)

2. Die preisliche Beurteilung des Angebots im Rahmen der Prüfung des wirtschaftlichsten Angebots spielt damit eine maßgebliche Rolle. Hat der Auftraggeber aber Zuschlagskriterien entweder nicht bekannt gemacht, oder aber das Kriterium "Wirtschaftlichkeit" genannt, aber nicht näher definiert, darf nur der niedrigste Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium angewendet werden.*)

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VPRRS 2015, 0025
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Erklärungen oder Nachweise dürfen nicht nachgebessert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.06.2014 - 3 VK LSA 36/14

1. Grundsätzlich müssen Angebote, um im Wettbewerb verbleiben zu können, die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Dies gilt auch, soweit es sich um Nachweise handelt, die zur Beurteilung der Eignung des Bieters gefordert worden sind.*)

2. Körperlich fehlende Erklärungen oder Nachweise können Gegenstand einer Nachforderung sein, aber körperlich vorliegende unvollständige Erklärungen oder Nachweise dürfen nicht nachgebessert werden. Dieser Gedanke resultiert aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und gilt ebenso für Eignungsnachweise. Eine spätere Korrektur von bereits eingereichten Eignungsnachweisen ist damit nicht möglich.*)

3. Das Landesvergabegesetz regelt ein Tätigwerden der Vergabekammer nur, soweit ein Bieter das Verfahren beanstandet. Eine darüber hinausgehende Fach- und Rechtsaufsicht wird der Vergabekammer durch das Gesetz nicht auferlegt.*)

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VPRRS 2015, 0031
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise) korrigieren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 - Verg 29/14

1. Bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-) Aufhebungsentscheidung öffentlicher Auftraggeber zu unterscheiden. § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens rechtmäßig ist. Das Nichtvorliegen einer der Aufhebungsgründe des § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen.*)

2. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens wirksam ist.*)

3. Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-) Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt.*)

4. Ändert sich in einer durch eine Teilaufhebung eröffneten zweiten Angebotsrunde die Bieterreihenfolge, ist dies von den am Wettbewerb beteiligten Unternehmen hinzunehmen.*)

5. Sowohl das Gebot fairen Wettbewerbs als auch das Gleichbehandlungsgebot verpflichten öffentliche Auftraggeber allerdings, vor einer Teilaufhebung des Vergabeverfahrens durch Zurückversetzung in eine auf nur bestimmte Preispositionen beschränkte zweite Angebotsrunde zu prüfen, ob die beabsichtigte und auf bestimmte Preise bezogene Preisänderung Einfluss auf das Preisgefüge im Übrigen haben kann. Steht dies zu befürchten, ist er an einer solchen Fehlerkorrektur gehindert und muss gegebenenfalls vollständig neue Angebote einholen.*)

6. Einer erneuten Submission bedarf es in einem solchen Fall nicht.*)

7. Eine Prüfung der neuen Preise auf Auskömmlichkeit im Sinn des § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 ist nicht erforderlich.*)

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VPRRS 2015, 0024
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter will vom Leistungsverzeichnis abweichen: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.03.2014 - 3 VK LSA 10/14

Auch wenn im Angebot des Bieters keine Abweichung vom Leistungsverzeichnis vermerkt ist, kann der Auftraggeber das Angebot ausschließen, wenn sich im Zuge der Aufklärung herausgestellt, dass der Bieter die Leistung nicht so wie angeboten ausführen will.

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VPRRS 2015, 0023
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erforderliche Wartungsarbeiten und -fristen muss der Auftraggeber vorgeben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2014 - 3 VK LSA 08/14

1. Können die Bieter bei der Angebotserstellung selbst über Inhalt und Umfang einer geforderten Bestandsliste sowie der für erforderlich gehaltenen Wartungsarbeiten und -fristen entscheiden, ist ein transparenter und fairer Wettbewerb nicht gewährleistet, weil die eingereichten Angebote nicht vergleichbar sind.

2. Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Der öffentliche Auftraggeber hat damit alle Verfahrens- und Entscheidungsschritte jeweils zu dokumentieren. Dazu gehört die Dokumentation der Entscheidung über die Vergabeart.