Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5420 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0684
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 2/14

1. Die Festlegung des Beschaffungsgegenstands ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Dementsprechend kann der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei darüber befinden, was er anschafft.

2. Das Vergaberecht hat nicht die Aufgabe, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers festzulegen. Es regelt lediglich die Art und Weise der Beschaffung und will sicherstellen, dass die Beschaffung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und möglichst wettbewerblichen Verfahren erfolgt.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehalten, eine besondere Markterkundung zur Klärung der denkbaren technischen Möglichkeiten zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs durchzuführen. Es obliegt ihm auch keine Markterforschung oder Marktanalyse darüber, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produktneutrale Vergabe erreichen lässt.

4. Der Auftraggeber hält die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit ein, wenn die Bestimmung der konkret ausgeschriebenen Leistung sachlich gerechtfertigt ist, er hierfür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und dementsprechend die Festlegung willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

5. Vor allem bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die wichtige Rechtsgüter, wie etwa den Schutz der Bevölkerung, betreffen, kann es gerechtfertigt sein, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwede Risikopotentiale auszuschließen und den sichersten Weg zu wählen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 3202
BauvertragBauvertrag
Ist eine Stoffpreisgleitklausel des öffentlichen Auftraggebers überraschend?

OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2013 - 10 U 355/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0679
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verdeckte Produktvorgabe ist stets vergaberechtswidrig!

VK Südbayern, Beschluss vom 18.11.2014 - Z3-3-3194-1-39-09/14

1. Die Definitionsmacht des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes ist nicht schrankenlos. Sie wird begrenzt durch die Verpflichtung, den vergaberechtlichen Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen.*)

2. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Bewegt sich die Bestimmung in diesen Grenzen, gilt der Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit der Beschaffung nicht mehr uneingeschränkt.*)

3. Die fehlende Dokumentation der Leistungsbestimmung durch den Auftraggeber kann bis zur letzten mündlichen Verhandlung im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden.*)

4. Eine verdeckte Produktvorgabe ist stets vergaberechtswidrig. Dies gilt wegen des zusätzlichen Verstoßes gegen den Transparenzgrundsatz sogar dann, wenn ausnahmsweise die Vorgabe eines bestimmten Produkts aus dem Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gerechtfertigt werden könnte.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0656
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch im Anwendungsbereich der SektVO ist anzubieten, was ausgeschrieben wurde!

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2014 - VK 1-62/14

Hat der Auftraggeber eine bestimmte Leistung (hier: Erneuerung einer Dampfleitung) ausgeschrieben und der Bieter diese Leistung nicht angeboten, ist das Angebot auch im Anwendungsbereich der SektVO von der Wertung auszuschließen. Denn ein derartiges Angebot ist nicht mit den anderen Angeboten im Wettbewerb vergleichbar.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0667
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14

1. Die Festlegung des Beschaffungsgegenstands ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Dementsprechend kann der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei darüber befinden, was er anschafft.

2. Das Vergaberecht hat nicht die Aufgabe, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers festzulegen. Es regelt lediglich die Art und Weise der Beschaffung und will sicherstellen, dass die Beschaffung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und möglichst wettbewerblichen Verfahren erfolgt.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehalten, eine besondere Markterkundung zur Klärung der denkbaren technischen Möglichkeiten zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs durchzuführen. Es obliegt ihm auch keine Markterforschung oder Marktanalyse darüber, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produktneutrale Vergabe erreichen lässt.

4. Der Auftraggeber hält die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit ein, wenn die Bestimmung der konkret ausgeschriebenen Leistung sachlich gerechtfertigt ist, er hierfür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und dementsprechend die Festlegung willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

5. Vor allem bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die wichtige Rechtsgüter, wie etwa den Schutz der Bevölkerung, betreffen, kann es gerechtfertigt sein, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwede Risikopotentiale auszuschließen und den sichersten Weg zu wählen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0655
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber kann Nachweis der Lieferfähigkeit verlangen!

VK Bund, Beschluss vom 10.09.2014 - VK 1-66/14

1. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter seine Lieferfähigkeit "im Hinblick auf die Zurverfügungstellung der Rabattarzneimittel in hinreichender Menge" nachweist.

2. Die Verpflichtung, zum Nachweis der Lieferfähigkeit sämtliche während der Vertragslaufzeit hinzuzuziehenden Lieferanten (Drittunternehmen) namentlich zu benennen und für diese "grundsätzliche Lieferzusagen" oder Verträge vorzulegen, belastet die Bieter nicht unangemessen. Dass gilt jedenfalls dann, wenn diese Eignungsbelege nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst von den Bietern erbracht werden müssen, die nach einer ersten Wertung auf die ersten vier bzw. die ersten beiden Plätze kommen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann bestimmen, anhand welcher (Zuschlags-)Kriterien er bewerten will, welches Angebot am besten seinem Bedarf entspricht. Allerdings müssen die Zuschlagskriterien durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0661
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sanierung der Straßenbeleuchtung: Bau- oder Lieferauftrag?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2014 - 1 VK 21/14

1. Bauliche Anlagen (Bauwerke) sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Dabei muss es sich nicht notwendig um Gebäude handeln; dies ist lediglich ein Unterbegriff.

2. Bauliche Anlagen (Bauwerke) können auch Werbeanlagen, Fahrradabstellanlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen, Photovoltaikanlagen oder - wie hier - eine aus Beleuchtungsmast und Straße zusammengesetzte bauliche Anlage sein, an der nicht unerhebliche technische und gestalterische Veränderungen durchgeführt werden sollen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0610
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Keine Wertung von Nebenangeboten ohne Änderungsbekanntmachung!

VK Bund, Beschluss vom 17.09.2014 - VK 1-72/14

1. Wird in der Bekanntmachung angegeben, dass keine Nebenangebote zugelassen sind, ist die später in der Angebotsaufforderung erfolgte Zulassung von Nebenangeboten ist nicht geeignet, die in der Bekanntmachung getroffene Entscheidung der Nichtzulassung wirksam zu beseitigen. Hierzu bedarf es zumindest einer Änderungsbekanntmachung.

2. Eine Wertung von Nebenangeboten ist nicht zulässig, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist.

3. Nebenangebote dürfen im Übrigen nur gewertet werden, falls vom Auftraggeber zuvor Mindestanforderungen an Nebenangebote bestimmt und diese den Bieter (in den Vergabeunterlagen) bekanntgegeben wurden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0597
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
"Verlegen des Estrichs" und "Schleifarbeiten" müssen nicht losweise vergeben werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.08.2014 - VgK-22/2014

1. Welche Leistungen zu einem Fachlos gehören, bestimmt sich nach den gewerberechtlichen Vorschriften und der allgemein oder regional üblichen Abgrenzung. Dabei ist stets auch zu untersuchen, ob sich für spezielle Arbeiten ein eigener Markt herausgebildet hat.

2. Allein die tatsächlich-technische Möglichkeit, dass mehrere Abschnitte einer Leistung auch von verschiedenen Personen oder Unternehmen erbracht werden können, begründet noch nicht das Vorliegen eines Fachloses.

3. Die Fachlose "Verlegen des Estrichs" und "Schleifarbeiten" (Oberflächenbearbeitung und -veredelung)" können einheitlich ausgeschrieben werden, wenn wegen hoher Rissarmut und geforderter Druckfestigkeit eine gleichmäßige Oberfläche des Estrichbodens besonders wichtig ist, so dass die gleichmäßige Korngrößenverteilung bei getrennter Vergabe beider Lose nicht geprüft werden kann.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0608
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wirtschaftlichstes Angebot zuschlagsfähig: Durchführung eines "Offenen Verfahrens" entbehrlich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.05.2014 - 1 VK LSA 08/14

Ist das Angebot der Beigeladenen zuschlagsfähig und ist dieses Angebot nach rechnerischer Prüfung das Wirtschaftlichste, so hätte die ordnungsgemäße Durchführung eines "Offenen Verfahrens" keinerlei Einfluss auf die Rang- und Reihenfolge der Bieter im Wettbewerb.*)




VPRRS 2014, 0609
Mit Beitrag
AußenanlagenAußenanlagen
Anderes als ausgeschriebenes Betonsteinpflaster angeboten: Angebotsausschluss!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14

1. Wird eine Leistung angeboten, die nicht der nach den Vergabeunterlagen geforderten Leistung entspricht, stellt dies eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, die zwingend den Ausschluss des Angebots zur Folge hat.

2. Ist für den Auftraggeber nicht erkennbar, dass dem Bieter bei der Eintragung der Produktbezeichnung ein Schreibfehler unterlaufen ist, kann er davon ausgehen, dass ein angebotenes Betonsteinpflaster mit den Abmessungen 400×200x100 mm (40x20x10 cm) nicht der mit den Abmessungen 400×240×100 mm (40x24x10 cm) geforderten Leistung entspricht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0603
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Im Planungswettbewerb erbrachte Leistungen können honorarmindernd wirken!

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.09.2014 - VgK-36/2014

1. In der VOF gibt es keine Regelung zu unangemessenen Preisen und somit keine Verpflichtung des Auftraggebers, besonders niedrige Preise auf ihre Auskömmlichkeit hin zu untersuchen.

2. Sind im Rahmen des Architektenwettbewerbs bereits bestimmte Leistungen erbracht worden, ist eine Kürzung des Honorars bzw. eine Verrechnung mit dem bereits erhaltenen Preisgeld möglich. Der Bieter muss kein hundertprozentiges Leistungsbild (mehr) anbieten. Vielmehr ist eine angemessene Senkung des betreffenden Leistungsbilds und somit auch des Honorars zulässig.

3. Im VOF-Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber auch preisliche Forderungen stellen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0602
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichende Interpretation der Leistungsbeschreibung = Abänderung der Vergabeunterlagen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.08.2014 - VgK-31/2014

1. Der Änderung der Vergabeunterlagen steht es gleich, wenn ein Bieter zwar keine sichtbaren Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, in einem Begleitschreiben zum Angebot aber Vorbehalte vornimmt.

2. Eine vom Wortsinn her nicht mehr gedeckte abweichende Interpretation der Leistungsbeschreibung im Angebot des Bieters steht einer Abänderung der Vergabeunterlagen gleich.

3. Gibt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen keine qualitativen Mindestkriterien für ein Schulungskonzept vor, kann er das Angebot eines Bieters trotz eines erkennbaren Minderleistungsansatzes gegenüber dem Angebot eines anderen Bieters nicht vom Vergabeverfahren ausschließen.

4. Um den Zugang zum Nachprüfungsverfahren zu eröffnen, bedarf es der Darlegung zumindest einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.

5. Bis zur Reform des GWB zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien auch und zur Anpassung der Rügefrist auf 10 bzw. 15 Kalendertage darf die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht mehr abweichend angewendet werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0606
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Produktfabrikate und -typen abgefragt: Mit Vorlage der Produktblätter ist Angebot festgelegt!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.10.2014 - 21.VK-3194-30/14

1. Sofern der öffentliche Auftraggeber die Fabrikate und Typen der angebotenen Produkte abfragt und der Bieter die entsprechenden Produktblätter vorlegt, legt er sein Angebot auf diese Fabrikate und Produkte fest. Grundsätzlich handelt es sich bei der Konkretisierung nicht um eine unverbindliche Darstellung, wie der Bieter die Leistung beispielsweise erbringen will, sondern um eine verbindliche Festlegung seines insoweit noch nicht konkretisierten Angebots.*)

2. Nach Öffnung der Angebote darf der Auftraggeber nur noch Verhandlungen führen, um Zweifel oder Unklarheiten an einem Angebot zu beheben (VOB/A 2012 § 15 EG Abs. 1 Nr. 1). Diese Verhandlungen dürfen aber nicht dazu führen, dass der eindeutige Inhalt eines Angebots verändert wird. Es nicht statthaft, im Aufklärungsgespräch ein Angebot den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses anzupassen.*)

3. Nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A 2012 kann ein Angebot unberücksichtigt bleiben, wenn ein Bieter die ihm gesetzte Frist unbeantwortet verstreichen lässt. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine "Kann-Bestimmung", die Nichtberücksichtigung des Angebots steht dabei im Ermessen der Vergabestelle und kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden. Dieses Ermessen ist bei der konkreten Vorgabe eines Vorlagetermins letztlich aber auf Null reduziert, die Vergabestelle muss bei Nichteinhaltung eines klar gesetzten Vorlagetermins das Angebot unberücksichtigt lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2918
BauvertragBauvertrag
Zusätzliche Leistung im VOB-Vertrag: Nachtragsvergütung richtet sich nach der Urkalkulation!

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.10.2014 - 13 U 1907/12

1. Werden mit der vom Bauleiter des Auftraggeber unterschriebenen Auftragserteilung "zusätzlichen Leistungen gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B" beauftragt, sind die Voraussetzungen für eine Abrechnung auf Stundenlohnbasis nicht gegeben. Derartige Leistungen sind folglich nicht als Stundenlohnarbeiten abzurechnen, sondern nach Vertragspreisen zu vergüten, die gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B zu bestimmen sind.

2. Verlangt der Auftragnehmer im VOB-Vertrag nach § 2 Abs. 6 VOB/B eine besondere Vergütung für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der sog. vorkalkulatorischen Preisfortschreibung. Die zusätzliche Leistung muss in gleicher Weise kalkuliert werden wie die Einheitspreise im ursprünglichen Vertrag. Soweit als möglich ist an die Kostenelemente der Auftragskalkulation anzuknüpfen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0598
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist im VOF-Verfahren eine Bewerberreduzierung durch Losentscheidung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.07.2014 - VgK-26/2014

Auch wenn im VOF-Verfahren grundsätzlich die Möglichkeit eines Losverfahrens besteht, ist die Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheidung nur dann zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchführen kann.

Dokument öffnen Volltext


BauvertragBauvertrag
Streit über Nachtragsforderung: Auftragnehmer muss nicht mit Arbeiten beginnen!

OLG Koblenz, Urteil vom 06.11.2014 - 6 U 245/14

1. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer zwar grundsätzlich nicht dazu, die Arbeiten einzustellen. Gleichwohl kann dem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zustehen. Dies setzt voraus, dass die Leistungsaufnahme oder Leistungsfortführung bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls für den Auftragnehmer unzumutbar ist.

2. Die Leistungsfortführung ist für den Auftragnehmer unzumutbar, wenn der Auftraggeber endgültig nicht dazu bereit ist, eine zusätzliche Leistung zu vergüten und die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht nur unerheblich abweicht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0579
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre verkürzt: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2014 - VK 1-125/13

1. Sollen nach den Vergabeunterlagen die Vorschriften der VOB/B als Vertragsbedingungen gelten, gehört dazu auch die Regelung des § 13 Abs. 4 VOB/B zur Verjährung von Mängelansprüchen. Danach gilt für Bauwerke eine Verjährungsfrist von vier Jahren.

2. Der Regelung des § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B kann nicht eine für alle anzubietenden Leistungen geltende kürzere Verjährungsfrist von zwei Jahren entnommen werden. Soweit die Vorschrift eine kürzere Verjährungsfrist vorsieht, gilt diese nur für bestimmte "maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagenteile", wenn die diesbezügliche Wartung nicht an den entsprechenden Bauauftragnehmer vergeben wird.

3. Unterfallen nicht alle ausgeschriebenen Leistungen des betreffenden Bauauftrags dem Begriff der maschinellen bzw. elektrotechnischen oder elektronischen Anlage, verbleibt es im Übrigen bei der Regelung des § 13 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 VOB/B.

4. Enthält das Angebot des Bieters den Passus "Gewährleistung: 24 Monate", sollen sämtliche Mängelansprüche nach Ablauf von 24 Monaten verjähren.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0590
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eingangsvermerk muss Aussteller erkennen lassen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 VK LSA 12/14

1. Der Anwendungsbereich der Sektorenrichtlinie ist eng umgrenzt. Es kann dahinstehen, ob die Antragsgegnerin selbst Sektorenleistungen vergibt. Sie vergibt aber den Auftrag für eine Vielzahl von Auftraggebern, von denen nur ein einige Unternehmen entsprechende Tätigkeiten im Sektorenbereich erbringen. Es ist den übrigen klassischen öffentlichen Auftraggebern verwehrt, das weniger strenge Vergaberecht anzuwenden.*)

2. Durch das Unterlassen der europaweiten Ausschreibung wurde weiterhin die Wahrnehmung des Primärrechtsschutzes deutlich erschwert. Dies zeigt sich daran, dass keine Information im Sinne des § 101a GWB erfolgte, weil man sich an die v. g. Vorschrift nicht gebunden fühlte. Die Durchführung eines europaweiten Verfahrens stellt für die Bieter nicht nur eine Formalität dar, sondern hat direkten Einfluss auf ihre Chancen.*)

3. Ein Eingangsvermerk dient der Beweissicherung. Er muss daher in einem förmlichen Verfahren den Aussteller erkennen lassen. Der Eingangsvermerk soll sicherstellen, dass der Wettbewerb zwischen den Bietern unter gleichen Voraussetzungen stattfindet und nicht einzelne Bieter ihr Angebot nachträglich verändern. Er soll dokumentieren, dass die Angebote fristgemäß eingegangen sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0591
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Hinweis des Auftraggebers: Keine Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.10.2014 - VgK-37/2014

1. Auch bei der freihändigen Vergabe von IB-Dienstleistungen müssen Auftraggeber auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hinweisen, um sich auf dessen Präklusionswirkung berufen zu können.

2. Diese Hinweispflicht entfällt selbst dann nicht, wenn der Bieter bereits bei Erhebung der Rüge anwaltlich vertreten ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0572
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch fehlende Angebotsteile können nachgefordert werden!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2014 - 1 VK 2/14

1. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist nicht vorgelegt wurden, können nachgefordert werden. Das gilt nicht nur für leistungsbezogene technische Merkmale oder allgemeine Nachweise, sondern grundsätzlich auch für fehlende Angebotsteile.

2. Allein die Tatsache, dass eine Position möglicherweise falsch kalkuliert wurde, vermag nichts daran zu ändern, dass bei eindeutiger Formulierung die in der Position enthaltene Leistung auch angeboten wurde.

3. Vergleichbar sind Referenzen, wenn die darin enthaltene Leistung der ausgeschriebenen Leistung so nahe kommt und ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0573
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falschbezeichnung des Antragsgegners unschädlich?

VK Hessen, Beschluss vom 12.08.2014 - 69d-VK-11/2014

Richtet sich der Nachprüfungsantrag gegen die Vergabestelle statt gegen den richtigen Antragsgegner, schadet dies nicht, wenn aus dem Nachprüfungsantrag und dessen Anlagen klar erkennbar ist, wer als Adressat des Antrags gemeint ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0581
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot weicht vom LV ab: Zuschlag darf nicht erteilt werden

LG Mainz, Beschluss vom 10.07.2013 - 5 O 218/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0577
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine direkte Vergabe ohne besondere Dringlichkeit

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2014 - VgK-17/2014

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0574
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Angabe zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz: Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2014 - 3 VK LSA 02/14

1. Fordert der Auftraggeber das fehlende Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" nach und erklärt der Bieter daraufhin, dass keine Bietergemeinschaft mit einem anderen Bieter vorliegt, hat er eine insoweit eindeutige Erklärung abgegeben. Es ist daher unschädlich, wenn er nicht das hierfür vorgesehene Formblatt eingereicht hat.

2. Will der Bieter einen Nachunternehmer beauftragen, hat er aber kein Nachunternehmerverzeichnis abgegeben und somit keine Angaben über den Namen sowie die Art und den Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes gemacht, führt dies zum zwingenden Ausschluss seines Angebots.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0568
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe von „Technischem Betriebsleiter“ gefordert: Angabe einer Personenvielzahl ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2014 - 1 VK 41/14

1. Verlangt der Antragsgegner nicht mit der gebotenen Klarheit und Eindeutigkeit, dass Angaben ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zellen zu machen sind, kann ein Angebot nicht bereits deshalb ausgeschlossen werden, weil der Bieter den zur Verfügung stehenden Platz im Vordruck durch das Hinzufügen von Angaben im Angebotsschreiben erweitert hat.

2. Ist der Wertungsbereich "Qualifikation der objektbezogenen Personen in Bezug auf Unterhaltsreinigung" in die Bereiche "Technische/r Betriebsleiter/in", "Objektleiter/in" und "Vorarbeiter/in" untergliedert, ergibt sich mit hinreichender Bestimmtheit, dass der Auftraggeber jeweils eine von den Bietern zu benennende Person und deren Qualifikation bewertet. Eine Vielzahl von Personen darf daher nicht genannt werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0567
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestanforderungen erst nachträglich gestellt: Ausschluss unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.05.2014 - 15 Verg 4/13

1. Die Festlegung, welche Leistungsnachweise gefordert werden, muss bereits in der Bekanntmachung benannt werden. Die Anforderungen des Auftraggebers müssen dabei eindeutig und erschöpfend formuliert sein, damit die Bieter anhand des Bekanntmachungstextes unzweideutig erkennen können, welchen Anforderungen die Eignung unterliegt; ein Verweis auf die Vergabeunterlagen genügt nicht.

2. Hat der Auftraggeber nachträglich Mindestanforderungen zur technischen Leistungsfähigkeit gestellt, kann der Ausschluss eines Bieters nicht darauf gestützt werden, er besitze nicht die notwendige technische Eignung.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0558
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auslegung der Bewerbungsunterlagen bei der Neuorganisation der Abwasserwirtschaft

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2014 - VgK-09/2014

Ist nach den Bewerbungsbedingungen die Höhe der mittleren Abwassergebühr im Vertragszeitraum aus der Summe der Kosten von Schmutz- und Regenwasser dividiert durch die Abwassermenge zu ermitteln, sind lediglich die gebührenfähigen Kosten einzubeziehen, also gerade nicht der Anteil, der auf die Straßenentwässerung fällt. Jedes andere Verständnis ist fernliegend.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0708
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pauschalpreisnebenangebot muss gewertet werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 10.10.2014 - 250-4002-6505/2014-N-006-AP

1. Wird in einem Nebenangeboten ohne Änderung des ausgeschriebenen Leistungsinhalts ("entsprechend den übergebenen Ausschreibungsunterlagen") eine andere Vergütungsart angeboten, als in der Ausschreibung verlangt, handelt es sich um ein kaufmännisches Nebenangebot (sog. Pauschalpreisnebenangebot).

2. Ein Pauschalpreisnebenangebot ist zu werten, wenn derartige Nebenangebote seitens des Auftraggebers weder in der Bekanntmachung noch in den Vergabeunterlagen ausgeschlossen wurden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0549
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neue Informationen: Auftraggeber kann Eignungsprüfung wiederholen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2014 - 2 Verg 2/13

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist auch nach dem Abschluss seiner Eignungsprüfung (hier: durch Bekanntgabe des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs) berechtigt und verpflichtet, neue tatsächliche Umstände, von denen er vor der Zuschlagserteilung Kenntnis erlangt und die - bezogen auf den zu vergebenden Auftrag - geeignet sind, nunmehr Zweifel an der Eignung eines ausgewählten Bewerbers zu begründen, zu berücksichtigen und erneut in die Eignungsprüfung einzutreten (entgegen OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2012 - 12 U 50/12, IBRRS 2012, 3790).*)

2. Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Bewerbers oder Bieters im Hinblick auf die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen in früheren Vertragsverhältnissen können nicht nur dann berücksichtigt werden, wenn sie als "schwere Verfehlung" zu charakterisieren sind.*)

3. Zum Erklärungswert einer Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0546
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber kann Ausschreibung wegen sachlicher Gründe jederzeit aufheben!

VK Münster, Beschluss vom 05.08.2014 - VK 10/14

1. Eine Vergabestelle kann eine öffentliche Ausschreibung aufgrund von sachlichen Gründen jederzeit aufheben, da kein Kontrahierungszwang besteht*)

2. Zu einer Fortführung eines Vergabeverfahrens kann eine Vergabestelle nur "verpflichtet" werden, wenn eine Scheinaufhebung vorliegt.*)

3. In einem Nachprüfungsverfahren werden grundsätzlich nur Verstöße gegen Vergabebestimmungen geprüft. Außerhalb des Vergaberechts liegende Rechtsnormen werden inzident überprüft, wenn sich daraus Rechtsfragen ergeben, die zwingend zu klären sind, um eine vergaberechtliche Entscheidung in einem Nachprüfungsverfahren treffen zu können.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0545
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung zu Unrecht aufgehoben: Bestbieter erhält Schadensersatz!

OLG München, Urteil vom 12.12.2013 - 1 U 498/13

1. Der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch eines Bieters wegen einer nicht vergaberechtskonformen Aufhebung der Ausschreibung setzt voraus, dass dem Bieter bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen und der ausgeschriebene oder ein diesem wirtschaftlich gleichzusetzender Auftrag vergeben worden ist.

2. Bei der Frage, ob das Vergabeverfahren wegen einer beträchtlichen Abweichung des Angebots von einer vertretbaren Schätzung aufgehoben werden darf, kann auf die Grundsätze, ob ein den Ausschluss eines Angebotes rechtfertigendes Missverhältnis zwischen Leistung und Angebot vorliegt, zurückgegriffen werden.

3. Eine Differenz von ca. 17% zwischen dem Angebot des Bestbieters und den geschätzten Kosten ist nicht zwingend als beträchtliche Abweichung anzusehen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0548
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotspreis unangemessen niedrig?

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.07.2014 - 21.VK-3194-16/14

1. Gemäß § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, ein Zuschlag nicht erteilt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Auftragnehmer bei einem Unterkostenangebot Gefahr liefe, in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten und der Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht mängelfrei, zu Ende geführt wird. Hinsichtlich der Gefahr einer nicht vertragsgerechten Leistung hat die VSt eine Prognoseentscheidung zu treffen, die von der Kammer nur beschränkt überprüfbar ist.*)

2. Die Frage der preislichen Angemessenheit hat sich grundsätzlich auf die Gesamtauftragssumme zu beziehen. Nur wenn sich ergibt, dass der Wert der Leistung zum Gesamtbetrag der Gegenleistung in einem beachtlichen Missverhältnis steht, kann von einer Unangemessenheit des Preises gesprochen werden. Als Aufgreifschwelle ist ein Preisabstand ab 10 % bzw. 20 % des bestplatzierten Angebots zum nächstgünstigsten Angebot relevant. Auch die Kostenschätzung des Auftraggebers ist heranzuziehen.*)

3. Der Auftraggeber darf die Ausschlussentscheidung nur aufgrund feststehender Tatsachengrundlagen treffen. Den Nachteil der Nichterweislichkeit eines ungewöhnlichen Angebots oder eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung hat im Nachprüfungsverfahren der Auftraggeber zu tragen. Der Ausschluss von Angeboten allein aufgrund von Vermutungen, Wahrscheinlichkeiten oder Empfehlungen ist nicht zulässig.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0543
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Unter welchen Voraussetzungen kann der übergangene Bieter Schadensersatz verlangen?

OLG Köln, Urteil vom 23.07.2014 - 11 U 104/13

1. Ersatz entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich übergangener Bieter nur dann verlangen, wenn er ohne Verstoß und auch bei ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.

2. Das Vergaberecht verpflichtet die Vergabestelle nicht dazu, Aufträge für Leistungen zu vergeben, die sie so oder so nicht haben möchte.

3. Es ist nicht willkürlich, ein Vergabeverfahren zu wiederholen, weil die ursprüngliche Leistungsbeschreibung mehrdeutig war und der günstigste Bieter die Ausschreibung nicht so verstanden hat, wie sie gemeint war.

3. § 649 Satz 3 BGB ist nicht analog auf den Fall anzuwenden, dass ein Unternehmer einen Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens nicht erhält.

4. Ein als Vertrauensschaden ersatzfähiger Schaden bezüglich Personalkosten setzt die Darlegung und den Nachweis voraus, dass die betroffenen Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätten eingesetzt werden können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0544
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beauftragtes Büro hat schlechte Erfahrungen mit dem Bieter: Ausschluss möglich?

VK Südbayern, Beschluss vom 11.09.2014 - Z3-3-3194-1-34-07/14

1. Die Präqualifikation eines Bieters ist sowohl bei der formalen als auch bei der materiellen Eignungsprüfung zu berücksichtigen. Aspekte, die gegen die Eignung sprechen, sind der positiven Eignungsaussage durch die Präqualifikation wertend gegenüberzustellen.*)

2. Eine Vergabestelle, die selbst keine eigenen Erfahrungen mit dem betreffenden Bieter hat, kann grundsätzlich gesicherte Erfahrungen der von ihr beauftragten Büros - wie Architekt und Projektsteuerer - heranziehen, ohne dass es dazu eines gesonderten Hinweises in der Bekanntmachung bedarf.*)

3. Ansonsten darf die materielle Prüfung der Zuverlässigkeit nicht zu einer nachträglichen Verschärfung der bekannt gemachten Eignungsanforderungen führen.*)

4. Die Vergabestelle darf die Erfahrungen der von ihr beauftragten Büros nicht ungeprüft zur Begründung der Unzuverlässigkeit eines Bieters heranziehen. Sie muss zumindest prüfen, ob ein Büro ein Eigeninteresse hat, einen bestimmten Bieter als unzuverlässig erscheinen zu lassen.*)

5. Vor einem Ausschluss wegen mangelnder Zuverlässigkeit aufgrund der Erfahrungen der von der Vergabestelle beauftragten Büros ist dem Bieter Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dazu ist im Regelfall eine Anhörung des Bieters erforderlich.*)

6. Die Prognoseentscheidung bezüglich der Zuverlässigkeit muss jedenfalls anhand einer ausreichend ermittelten und bewerteten Tatsachengrundlage erfolgen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0541
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungstermin abgesagt: Bieter scheidet aus Verhandlungsverfahren aus!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.09.2014 - Z3-3-3194-1-35-08/14

1. Hat der Auftraggeber nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs die Eignung eines Bewerbers ermessensfehlerfrei bejaht und ihn zur Verhandlung aufgefordert, so ist er daran grundsätzlich gebunden.*)

2. Die Vergabestelle als Herrin des Vergabeverfahrens ist nicht immer frei, das Verfahren nach ihren Vorstellungen beliebig weit zurückzuversetzen, jedenfalls dann nicht, wenn dadurch bereits in einem fehlerfrei durchgeführten Verfahrensabschnitt von einem Bieter erworbene geschützte Rechtspositionen entzogen würden.*)

3. Daher ist die Vergabestelle nach einer Rückversetzung des Vergabeverfahrens zur Behebung eines ganz anderen Vergabeverstoßes (unangemessen kurze Angebotsfrist) nach fehlerfrei erfolgter Bewerberauswahl daran gehindert, ihre Bewerberauswahl erneut zu treffen.*)

4. Die Teilnahme an Verhandlungsterminen im Verhandlungsverfahren steht nicht im Belieben eines Bieters. Ist ein Bieter an einem von der Vergabestelle festgesetzten Termin - aus welchen Gründen auch immer - an der Teilnahme verhindert, bleibt ihm nur der Weg, die Vergabestelle zu bitten, einen anderen Termin festzusetzen oder - sollte sich der gesetzte Termin als vergaberechtswidrig darstellen - die Terminierung zu rügen. Sagt ein Bieter dagegen eigenmächtig und rügelos die Teilnahme an einem von der Vergabestelle festgesetzten Verhandlungstermin ab, scheidet er aus dem gesamten Verhandlungsverfahren aus, ohne dass er dies explizit so erklären muss (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 20.03.2013 - Verg 5/13,IBRRS 2013, 1284).*)

5. Das Merkmal der Unverzüglichkeit der Rüge in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB kann derzeit wegen der Unvereinbarkeit mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG (in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG vom 11.12.2007) nicht zur Anwendung kommen.




VPRRS 2014, 0537
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistung nicht EU-weit ausgeschrieben: Subvention muss zurückgezahlt werden!

VG Ansbach, Urteil vom 13.08.2014 - 4 K 13.00577

Verstößt der Zuwendungsempfänger gegen die Auflage, 80% der Leistung in einem EU-weiten Verfahren auszuschreiben, indem er nur das Gewerk Rohbau mit ca. 37% Kostenanteil EU-weit ausgeschrieben hat, stellt dies einen schweren Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur Rückforderung der Subventionen berechtigt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0535
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist die freihändige Vergabe von Rettungsdienstleistungen zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.09.2014 - VgK-30/2014

1. Eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind.

2. Die freihändige Vergabe ermöglicht die weitestgehende Reduktion der Förmlichkeit des Verfahrens. Die Anforderungen an die Dringlichkeit sind dementsprechend am höchsten.

3. Die Feststellung der besonderen Dringlichkeit erfordert eine Abwägung im Einzelfall. In die Abwägung einzustellen sind die grundsätzliche Pflicht des Auftraggebers zur Durchführung eines wettbewerblichen und transparenten Vergabeverfahrens und die durch das Ereignis bedrohten Rechtsgüter.

4. Die Anforderungen an die besondere Dringlichkeit sind im Wesentlichen dieselben, wie jene, die an die „zwingende“ Dringlichkeit oberhalb der Schwellenwerte gestellt werden. Die besondere Dringlichkeit muss objektiv nachweisbar vorliegen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn bedeutende Rechtsgüter, wie etwa Leib und Leben und hohe Vermögenswerte, unmittelbar gefährdet sind.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0530
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklarheiten im Leistungsverzeichnis sind unverzüglich zu rügen

VK Bund, Beschluss vom 26.01.2006 - VK 2-165/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0521
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertragsunterlagen geändert oder ergänzt: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen, Beschluss vom 08.07.2014 - 1/SVK/020-14

1. Gemäß § 19 EG Abs. 3 lit d) VOL/A müssen solche Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen enthalten. Der aus diesen Änderungen folgende Ausschluss ist zwingend, dem Auftraggeber steht keinerlei Ermessenspielraum zu.*)

2. Die Pflicht der Beteiligten zur Verfahrensförderung und die Verpflichtung der Nachprüfungsinstanzen, den relevanten Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, stehen in einer Wechselwirkung. Kommt ein Verfahrensbeteiligter seiner Förderungspflicht nicht nach, reduziert sich zu seinen Lasten die Aufklärungspflicht der Kontrollinstanzen. Müssten, um auf ein erstmaliges Vorbringen in der mündlichen Verhandlung angemessen reagieren zu können, weitere Bieter zum Vergabenachprüfungsverfahren zusätzlich beigeladen und ihnen rechtliches Gehör gewährt werden, würde dies zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen, weshalb ein solcher Vortrag als verspätet anzusehen und zurückzuweisen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0517
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Aufhebung der Ausschreibung: Bieter erhält Schadensersatz!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.06.2014 - 1 U 4/13

1. Die Vernachlässigung der Prüfung der Durchführbarkeit einer Straßenbaumaßnahme (hier: Baudurchführungsvereinbarung mit der DB-Netz AG vergessen) stellt eine Verletzung des durch das Ausschreibungsverfahrens begründeten Vertrauenstatbestands und eine Verletzung der Vorschriften des Vergaberechts dar.

2. Dies führt, wenn der Auftragnehmer bei ordnungsgemäßem Verfahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Auftrag erhalten hätte und die Maßnahme im Wesentlichen unverändert erneut ausgeschrieben und ausgeführt worden ist, zu einem auf das positive Interesse gerichteten, die Deckungskostenbeiträge für Wagnis und Allgemeine Geschäftskosten umfassenden Schadensersatzanspruch.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0518
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung des Beschaffungsbedarfs ist kein Aufhebungsgrund

VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2014 - 1/SVK/024-14

1. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 17 EG Abs. 1 VOB/A vorliegt.*)

2. Änderungen des Beschaffungsbedarfes oder Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, die dazu führen, dass nicht miteinander vergleichbare Angebote eingehen, stellen grundsätzlich keine zur Aufhebung berechtigenden Gründe i. S. d. § 17 EG Abs. 1 VOB/A dar.*)

3. Geht aus der Kalkulation eines Bieters hervor, dass dieser tatsächlich eine vom Leistungsverzeichnis abweichende technische Variante auszuführen gedenkt, kann das Angebot im Ergebnis nicht weiter gewertet werden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0514
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Kriterium: AG darf sich auf das niedrigste Angebot konzentrieren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2014 - 1 VK 24/14

1. Für die Substantiiertheit der Rüge ist es ausreichend, wenn der Bieter aufgrund seiner Marktkenntnisse zu der Annahme gelangt, dass ein Vergabefehler vorliegt, indem er etwa annimmt, dass Vorgaben des Auftraggebers nicht eingehalten wurden, weil der von den Mitbietern angebotene Preis zumindest auf den ersten Blick als zu niedrig erscheint. Der Bieter darf das behaupten, was er aus seiner Sicht für wahrscheinlich oder möglich hält.

2. Der Nachprüfungsantrag ist auch dann als zulässig anzusehen, wenn der Antragsteller erst durch im Nachprüfungsverfahren neu gewonnene Erkenntnisse von einem Sachverhalt erfährt, aufgrund dessen sich die behauptete Rechtsverletzung erstmals schlüssig darstellen lässt.

3. Es liegt kein Vergabeverstoß vor, wenn der Auftraggeber sich bei der Angebotswertung auf das Angebot eines Bieters konzentriert, wenn das Angebot das niedrigste ist und der Preis das alleinige Zuschlagskriterium bildet. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, alle eingegangenen Angebote abschließend zu werten.

4. Die Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotspreises geht nicht mit der Prüfung einher, ob die Konkurrenzangebote einen angemessenen Preis zum Gegenstand haben. Ob der Preis, den ein Mitbieter geboten hat, angemessen ist oder nicht, ist eine eigenständig zu beurteilende Frage, ganz abgesehen von der Frage, ob sich der Antragsteller überhaupt darauf berufen kann, dass der Preis eines Konkurrenten unangemessen niedrig ist.

5. Der Ausschluss eines Angebots wegen fehlender geforderter Erklärungen und Nachweise ist nur vergaberechtskonform, wenn diese klar und eindeutig gefordert wurden. Unklare und missverständliche Vergabeunterlagen, die von Bietern unterschiedlich ausgelegt wurden, können einen Ausschluss nicht rechtfertigen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0511
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angebotspreise weitergegeben: Muss die Ausschreibung aufgehoben werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 VK 25/14

Die Weitergabe der Angebotspreise aus bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren stellt zwar einen Fehler im Vergabeverfahren dar. Dieser ist allerdings nicht so gewichtig, dass er einen schwerwiegenden Grund für eine Aufhebung darstellt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0510
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angaben für letzte drei Geschäftsjahre gefordert: Eintragung einer Null möglich!

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2014 - VK 1-34/14

1. Sieht ein Formblatt lediglich die Vornahme von getrennten Angaben für die letzten drei Geschäftsjahre vor, ohne dass eine Mindestmenge bzw. -anzahl erwähnt wird, ist auch die Eintragung einer Null möglich und für die Erfüllung der geforderten Angaben ausreichend.

2. Ruht ein Strafverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters aufgrund eines zivilgerichtliches Verfahrens, hat aus strafrechtlicher Sicht die Unschuldsvermutung zu gelten. Das Strafverfahren darf bei der Bewertung der Eignung des Bieters daher nicht berücksichtigt werden.

3. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bzw. die Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung ist grundsätzlich unzulässig. Ob ein Wertungskriterium Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist, bestimmt sich danach, ob es schwerpunktmäßig mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängt.

4. Mit der Bewertung bereits erbrachter Leistungen, auch als Referenzen bezeichnet, handelt es sich grundsätzlich um ein typisches Eignungskriterium.




VPRRS 2014, 0508
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorbehalt der Bestätigung von Eigenerklärungen: Zuständige Stelle ist anzugeben!

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2014 - VK 7/14

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu gestalten, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen in welchem Stadium des Vergabeverfahrens abzugeben sind. Genügen die Vergabeunterlagen dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot nicht ohne weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen, sondern muss den Bietern Gelegenheit geben, die fraglichen Erklärungen nachzureichen.

2. Die Vergabeunterlagen sind nicht eindeutig gestaltet, wenn der Auftraggeber die Vorlage einer Bescheinigung unter den Vorbehalt einer Bestätigung von Eigenerklärungen durch zuständige Stellen stellt, ohne diese Stellen zu benennen und entsprechende Eigenerklärungen von den Bietern zu fordern.

3. Ein Bieter muss seinem Angebot alle geforderten Erklärungen und Nachweise beifügen, und zwar vollständig und widerspruchsfrei. Ist aus der Erklärung des Bieters nicht ersichtlich, welcher Nachunternehmer für welchen Leistungsbereich eingesetzt werden soll, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0487
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch bei Sektorenvergabe: Änderung an den Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2014 - 2 VK LSA 02/14

1. Versieht der Nachunternehmer eines Bieters ein gefordertes Formblatt, das Verpflichtungen zur Einhaltung staatlicher Sicherheitsvorschriften, den Mindestentgeltregelungen des AEntG sowie weitere Zahlungsverpflichtungen enthält, mit dem Stempelaufdruck "Gilt nur für Bauhauptgewerbe", liegt darin eine Änderung der Vergabeunterlagen, die auch im Rahmen einer Sektorenvergabe zum zwingenden Ausschluss des Angebots führt.

2. Werden zwei Einzelunternehmen vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert und geben sie als Bietergemeinschaft ein Angebot ab, darf der Auftraggeber dieses Angebot bei der Wertung nicht berücksichtigen.




VPRRS 2014, 0507
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wirkungsgrad von > 90% gefordert, 90% angeboten: Angebotsausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013 - VK 25/13

Wird in den Vergabeunterlagen ein DC/AC-Wandler mit einem Wirkungsgrad von > 90% gefordert und wird ein Wandler mit dem Wirkungsgrad von 90% angeboten, genügt das Angebot nicht den Ausschreibungsbedingungen und ist auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0502
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter insolvent: Ausschluss nicht zwingend!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013 - VK 23/13

1. Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Bieters steht dessen Ausschluss vom Wettbewerb im Ermessen des Auftraggebers. Der öffentliche Auftraggeber hat dabei in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob das von der Insolvenz betroffene Unternehmen genügend fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, das heißt es ist zu prüfen, ob der Bieter mit seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung die Gewähr für eine fachgerechte und reibungslose Abwicklung des Auftrags bietet und ob man sich auf ihn verlassen kann.

2. Die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ist ein wertender Vorgang, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen. Bei der Subsumtion unter die Tatbestandsmerkmale hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, da eine prognostische, in die Zukunft gerichtete Entscheidung zu treffen ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2014, 0491
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge "ins Blaue hinein": Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2014 - VK 27/13

1. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 101a GWB eröffnet zwar das Nachprüfungsverfahren, ist aber nicht geeignet, einen Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zu begründen oder die Zuschlagschancen oder sonstige Erfolgsaussichten des Bieters zu verbessern.

2. An die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Rüge ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen. Allerdings reichen pauschale und unsubstantiiert "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen in der Erwartung, die Aufklärungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen, nicht aus. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen genügen nicht.

3. Zwar findet sich in der Sektorenverordnung - anders als in der VOB/A und VOL/A - keine Vorschrift, wonach wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen und Angebote von Bietern zwingend auszuschließen sind, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Aus dem Gebot eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs folgt jedoch die Verpflichtung auch des Sektorenauftraggebers, derartige Angebote von der Wertung auszuschließen.