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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5420 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0282
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss Wertungen und Ermessensentscheidung selbst treffen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2014 - 15 Verg 10/13

1. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für die getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie von einem mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.

2. Zwar schützt die Dokumentationspflicht nach § 24 EG VOL/A 2009 den Bieter nur, wenn sich die Versäumnisse des Auftraggebers auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren negativ ausgewirkt haben können. Wendet sich ein Unternehmen gegen eine fehlerhafte Angebotswertung, so ist ein diesbezüglicher Dokumentationsmangel maßgeblich, sofern dadurch die Wertung nicht oder nicht hinreichend nachvollzogen werden kann.

3. Nach § 19 EG Abs. 8 VOL/A 2009 dürfen bei der Wertung der Angebote nur Kriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind. Dies bedeutet konkret, dass die Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in der gleichen Weise auslegen können.




VPRRS 2014, 0280
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt eine Änderung an den Vergabeunterlagen vor?

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.02.2014 - VgK-49/2013

1. Die von den Vergabe- und Vertragsordnungen und der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Behandlung unvollständiger oder von den Vergabe- oder Vertragsunterlagen abweichende Angebote gelten auch im Verhandlungsverfahren.

2. Eine Änderung der Vertragsunterlagen liegt immer vor, wenn das Angebot von den Vertragsunterlagen abweicht, also immer dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.

3. Zur Entscheidung der Frage, ob ein Bieter im Angebot von den Vorgaben der Vertragsunterlagen abgewichen ist, sind die Vergabeunterlagen aus der objektiven Sicht eines vollständigen und fachkundigen Bieters, der mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vertraut ist, auszulegen.

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VPRRS 2014, 0619
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berufsgenossenschaften sind öffentliche Auftraggeber!

VK Südbayern, Beschluss vom 07.03.2014 - Z3-3-3194-1-02-01/14

1. Die deutschen Berufsgenossenschaften - insbesondere auch die gewerblichen Berufsgenossenschaften - sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB. Sie werden durch Stellen, welche unter § 98 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB fallen, überwiegend finanziert.*)

2. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften erfüllen die Voraussetzungen einer überwiegenden mittelbaren öffentlichen Finanzierung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07, Oymanns), da ihre Tätigkeit durch Beiträge der beitragspflichtigen Unternehmen finanziert wird, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln auferlegt, errechnet und erhoben werden.*)

3. Fehlende Produktangaben können als Kernbestandteile des Angebotes nicht nachgefordert werden. Die Angabe des Fabrikats, Produkts und Typs ist integraler Bestandteil der Willenserklärung Angebot und kein Nachweis im Sinne des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - Verg 1/12).*)

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VPRRS 2014, 0276
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch die funktionale Leistungsbeschreibung muss eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 07.04.2004 - VK 1-15/04

1. Nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A bezweckt das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, die Vorstellungen des Auftraggebers von der gewünschten Leistung in Bezug auf technische Merkmale oder Funktionen, Menge und Qualität für den Auftragnehmer so deutlich werden zu lassen, dass dieser Gegenstand, Art und Umfang der Leistung zweifelsfrei erkennen kann. Dieses Gebot hat sich an der Durchführbarkeit der Leistung zu orientieren und soll die exakte Preisermittlung sowie die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten.

2. Diese Grundsätze sind auch bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung anwendbar.

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VPRRS 2014, 0273
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter verweigert Aufklärung: Angebot kann ausgeschlossen werden!

VK Hessen, Beschluss vom 08.01.2014 - 69d-VK-48/2013

Verweigert ein Bieter die vom ihm geforderte Aufklärung oder lässt er eine ihm dafür gesetzte Frist verstreichen, kann sein Angebot grundsätzlich ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2014, 0270
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schätzung des Auftragswerts muss dokumentiert werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.11.2013 - 2 VK 14/13

1. Bei einem Architektenauftrag ist der Auftraggeber aus Transparenzgründen verpflichtet, eine nachvollziehbare Schätzung des Auftragswerts vor Durchführung des Vergabeverfahrens vorzunehmen und spätestens in dem abschließenden Vergabevermerk festzuhalten.

2. Hat der Auftraggeber die Schätzung des Auftragswerts nicht hinreichend dokumentiert, muss die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren den Auftragswert selbst anhand der eingegangenen Angebote schätzen.

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VPRRS 2014, 0269
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Handabbruch ausgeschrieben, Abbruchzangen angeboten: Ausschluss!

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Verg 15/13

1. Bei der Auslegung eines Angebots hat der feststellbare wirkliche Wille des Bieters Vorrang vor einer Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont, wenn die Erklärung vom Auftraggeber im gleichen Sinne verstanden wurde.*)

2. Dies gilt auch, wenn das übereinstimmende Verständnis vom Inhalt eines Angebots das Ergebnis einer Aufklärung nach § 15 EG VOB/A ist.*)

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VPRRS 2014, 0267
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichung von Vergabeunterlagen: Ausschluss auch bei SektVO!

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2014 - VK 2-9/14

Die SektVO regelt zwar - anders als VOL/A und VOB/A - nicht explizit den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber indes aus dem Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.

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VPRRS 2013, 1797
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falsche Vergabeart gewählt: Zuwendung ist zurückzuzahlen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2013 - 12 A 1751/12

1. Bei Unklarheiten über die konkreten Bedingungen der Auszahlung, der Verwendung und der Abwicklung einer Zuwendung hat sich der Zuwendungsempfänger bei der zuwendenden Stelle zu informieren. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Empfänger ebenfalls um eine öffentliche Stelle - etwa um eine Gemeinde - handelt.

2. Es stellt einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn der Zuwendungsempfänger den geförderten Auftrag im nichtoffenen statt im offenen Verfahren vergibt.

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VPRRS 2014, 0261
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit nur nach Anhörung!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13

1. Nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012 darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Regelung dient dem Schutz des Auftraggebers vor Eingehung eines nicht hinzunehmenden Risikos. Maßgeblich für die Entscheidung ist daher, ob der Auftraggeber nach Überprüfung der eingeholten Auskünfte so erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung haben darf, dass ihm bei objektiver Betrachtung ein Zuschlag wegen der damit verbundenen Risiken nicht zugemutet werden kann.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat stets vor Ausschluss eines Bieters wegen eines unangemessen niedrigen Preises diesen nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 konkret zum Vorwurf des unangemessen niedrigen Preises anzuhören (EuGH, Urteil vom 27.11.2001, Rs. C-285/99 und Rs. C-286/99). Ein Angebotsausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises kommt ohne nähere Aufklärung grundsätzlich nicht in Betracht.*)

3. Es erscheint es nicht ausgeschlossen, dass eine unterbliebene Aufklärung nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 noch während des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird.*)

4. Zumindest bei einem für die ausgeschriebene Leistung präqualifizierten und lange erfolgreich im Markt tätigen Bieter kann der öffentliche Auftraggeber nicht aus einem möglicherweise unauskömmlichen Angebot ohne weitere Anhaltspunkte aufgrund von fachlichen Bedenken, denen der Bieter in der Sache entgegengetreten ist, auf eine nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung schließen.*)

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VPRRS 2014, 0618
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
E-Mail-Versand: Versender muss Lesebestätigung anfordern!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2014 - VK 2-1/14

1. Eine E-Mail geht dann dem Empfänger zu, wenn sie abrufbereit in seinem eigenen elektronischen Postfach bzw. im Postfach seines Providers eingegangen ist.

2. Den Nachteil der Nichterweislichkeit des Zugangs einer E-Mail hat der beweisbelastete Verfahrensbeteiligte zu tragen. Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren kennt zwar im Grundsatz keine prozessuale Darlegungs- und Beweislast, weil dies nicht mit dem Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB zu vereinbaren ist. Die materielle Beweislast kommt jedoch dann zum Tragen, wenn die Aufklärungsbemühungen der Vergabekammer mit keiner zureichenden Gewissheit zu tragfähigen Festlegungen gelangt.

3. Bei Übermittlungen per E-Mail besteht die Gefahr, dass eine E-Mail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreicht. Um sicherzustellen, dass sie den Adressaten erreicht hat, trifft den Versender die Obliegenheit, über die Optionsverwaltung seines E-Mail-Programms die Möglichkeit zu nutzen, eine Lesebestätigung vom Empfänger anzufordern.

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VPRRS 2014, 0256
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Angabe von Deponie ist "fehlende Erklärung"!

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.02.2014 - 21.VK-3194-04/14

Die Begriffe "Erklärung" oder "Nachweis" in § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A sind weit auszulegen und betreffen auch leistungsbezogene Angaben zum technischen Inhalt der zu erbringenden Leistung. Eine Nachforderung ist erst dann zu unterlassen, wenn die Erklärung dem Bieter die Möglichkeit einräumt, sein Angebot nach der Submission aufzubessern.

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VPRRS 2014, 0266
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rückforderung einer Zuwendung bei Vergaberechtsverstoß

VG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2012 - 21 K 4067/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch äußerst knappe Erklärungsfristen sind einzuhalten!

VK Arnsberg, Beschluss vom 24.01.2014 - VK 23/13

Auch eine grenzwertig knappe Erklärungsfrist nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A ist grundsätzlich einzuhalten, auch wenn die Dokumentation über das Aufklärungsgespräch und die darauf basierende Auftraggeberentscheidung lückenhaft ist. Diese Lückenhaftigkeit kann im begrenzten Rahmen im Verfahren geheilt werden.*)

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IBRRS 2014, 0940
BauvertragBauvertrag
Stoffpreisklausel nimmt auf nicht existenten Index Bezug: Folge?

LG Magdeburg, Urteil vom 10.01.2014 - 11 O 1474/11

1. Kann eine vertraglich vereinbarte Stoffpreisklausel nicht angewendet werden, weil es den Index, der als Berechnungsgrundlage für Preisänderungen herangezogen werden soll, bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr existiert, liegt ein verdeckter Dissens vor, der den Vertrag im Übrigen unberührt lässt.

2. Eine derart verdeckte Unvollständigkeit kann entweder durch eine ergänzende Vertragsauslegung oder durch einen Rückgriff auf dispositives Gesetzesrecht geschlossen werden. Das setzt jeweils voraus, dass ohne die Vervollständigung des Vertrags keine angemessene, das heißt interessengerechte Lösung zu erzielen ist. Eine Kürzung der Vergütung um 1,7% spricht dabei bereits dagegen, dass es sich um eine wesentliche oder gar schwerwiegende Veränderung handelt, die einen interessengerechten Ausgleich erfordert.

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VPRRS 2014, 0630
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auskömmlichkeitsgebot nur bei Marktverdrängung bieterschützend!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.10.2013 - 3 VK 2/13

Das Verbot der Zuschlagserteilung auf Unterkostenangebote dient grundsätzlich nur dem Schutz des Auftraggebers. Ein übergangener Bieter kann sich ausnahmsweise dann darauf berufen, wenn ein anderer Bieter ein Unterpreisangebot in der gezielten Absicht eingereicht hat, einen oder mehrere Wettbewerber nicht nur aus dem betreffenden Vergabeverfahren, sondern ganz vom Markt zu verdrängen.

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VPRRS 2014, 0240
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Mehrfachangebote von teil-identischen Bietergemeinschaften!

KG, Beschluss vom 20.02.2014 - Verg 10/13

Ist in den Ausschreibungsunterlagen bestimmt, dass Angebote nur für eines von zwei Los zugelassen sind, um eine personelle Überforderung des Auftragnehmers zu vermeiden, ist die Bewerbung zweier Bietergemeinschaften jeweils auf das eine und auf das andere Los untersagt, wenn die Mitglieder der beiden Bietergemeinschaften zumindest teilweise identisch sind.

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VPRRS 2014, 0238
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Verfahren: Verhandlungsgespräche sind zu dokumentieren!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.09.2013 - 2 VK 12/13

1. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Informationsschreiben mit umfangreichen Begründungen zu versehen, sondern darf sich auch kurz fassen. Es ist ausreichend, wenn der Bieter den Informationen des Auftraggebers zumindest in Ansätzen entnehmen kann, welche konkreten Erwägungen für die Vergabestelle bei der Nichtberücksichtigung seines Angebotes ausschlaggebend waren.

2. Zur Dokumentationspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren gehört das aktenmäßige Festhalten der Fragen der Vergabestelle und die Antworten der Bewerber. Lässt sich aus der Vergabeakte der inhaltliche Verlauf der Verhandlungsgespräche nicht entnehmen, insbesondere ob und ggf. in Bezug auf welche Antworten zum Fragenkatalog die Bewerber überhaupt mündliche Erläuterungen abgegeben haben und ob die Antragsgegnerin zu einzelnen - und ggf. zu welchen - Punkten an die Bewerber jeweils Nachfragen gerichtet hat, liegt ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht vor. Das Nachreichen handschriftlicher Notizen reicht hierfür nicht aus.

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VPRRS 2014, 0236
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestsatzhonorar unterschritten: Ausschluss nicht zwingend!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.12.2013 - 1/SVK/042-13

1. Ist die zu erbringende Leistung nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten, so führt eine Verletzung des Gebührenrahmens nicht zwingend zum sofortigen Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn wegen der Fülle der Verletzungen auf einen systematischen Verletzungswillen geschlossen werden kann.*)

2. Dem Auftraggeber steht es frei, mit einzelnen Bietern Verhandlungen nicht aufzunehmen, solange dieser Entscheidung sachbezogene und diskriminierungsfreie Erwägungen zugrunde gelegt werden.*)

3. Grundsätzlich steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers, worüber er mit den Bietern verhandeln will. Der Bieter hat kein "Recht auf Verhandlungen" mit dem Ziel, sich hinsichtlich einer optimalen Angebotserstellung in Bezug auf die bekannt gegebenen Wertungskriterien abzusichern.*)

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IBRRS 2014, 0879; IMRRS 2014, 0416
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauinsolvenz - Doch kein Abgesang auf § 8 Abs. 2 VOB/B?

LG Wiesbaden, Urteil vom 07.02.2014 - 1 O 139/13

1. Im unternehmerischen Rechtsverkehr hält eine Klausel, nach welcher der Bauunternehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, auch nach Inkrafttreten des § 632a Abs 3 BGB einer AGB-Kontrolle stand.*)

2. § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verstößt nicht gegen § 119 InsO (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 15.11.2012 - IX ZR 169/11 - IBR 2013, 278).*)

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VPRRS 2014, 0234
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsänderung: Zulässig, wenn nicht wettbewerbsrelevant!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 4/13

1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.

3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.

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VPRRS 2014, 0233
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsänderung: Zulässig, wenn nicht wettbewerbsrelevant!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 04/13

1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.

3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.

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VPRRS 2014, 0210
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist eine Referenzleistung "vergleichbar"?

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2013 - VK 16/13

1. Eine Neubewertung im Rahmen einer Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Wertung auch im laufenden Nachprüfungsverfahren kann zur (Teil-)Erledigung führen.*)

2. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

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VPRRS 2014, 0650
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preiskorrektur nur bei offensichtlichen Rechenfehlern zulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.01.2014 - VgK-40/2013

1. Ein wiederholter Hinweis in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass das Konzept in diesem oder jenem Unterpunkt keiner Überarbeitung bedürfe, kann nicht als Zusicherung missverstanden werden, dass das Konzept bereits die Höchstpunktzahl erreichen würde. Vielmehr handelt es sich um einen Hinweis, dass das vorgelegte Konzept bereits den Zielen des Auftraggebers entspricht, nicht jedoch, dass es bereits den höchsten Anforderungen entspricht.

2. Ein fachkundiger Bieter hat immer davon auszugehen, dass er alle während der Präsentation anwesenden Personen auf der Seite der Vergabestelle von seiner Leistung überzeugen muss, unabhängig davon, ob die Vergabestelle die einzelnen Personen mit förmlichem Stimmrecht entsandt hat, oder ob sie deren Teilnahme an der Präsentation wegen einer sachlichen Zuständigkeit in der abschließenden Entscheidung über die Vergabe gestattet.

3. Die Verwendung des Wortes "insbesondere" ist im Rahmen einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zwar im Grundsatz problematisch, aber im Ergebnis unschädlich, solange der öffentliche Auftraggeber diese Öffnungsklausel nicht verwendet, um seine Wertungsentscheidung auf Zuschlagskriterien zu stützen, die er den Anbietern nicht in den Vergabeunterlagen zuvor bekannt gegeben hat.

4. Angebote können in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, wenn es sich um eine offensichtlich gebotene bloße Klarstellung oder um die Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler handelt. Bei Preiskorrekturen ist die Korrekturmöglichkeit der Vergabestelle auf offensichtliche Rechenfehler begrenzt.

5. Der Vergabevermerk über die Präsentation der Anbieter im Verhandlungsverfahren hat nicht die Aufgabe, jedes Detail der Präsentation darzustellen, sondern die tragenden Erwägungen zusammenzufassen.




VPRRS 2014, 0626
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlag später erteilt: Muss Zuwendung zurückgezahlt werden?

VG Münster, Urteil vom 23.01.2014 - 7 K 1808/11

1. Wenn der Zuwendungsempfänger in Anwendung der Vergabegrundsätze zu vergebende (Bau-)Leistungen öffentlich ausschreibt, muss angesichts der Natur der öffentlichen Ausschreibung, bei der die Zahl und Qualität der Teilnehmer zunächst nicht bekannt ist, immer mit der Möglichkeit vorab nicht sicher zu bemessender Verzögerungen gerechnet werden. Dies gilt erst recht, wenn - aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - mehrere Nebenangebote zugelassen werden.

2. Das Unterlassen einer kommunalrechtlichen Dringlichkeitsentscheidung zwecks Wahrung der Vergabefrist aufgrund gewichtiger gegenläufiger Erwägungen und der Möglichkeit der erneuten öffentlichen Ausschreibung verstößt nicht gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Zuwendung.

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VPRRS 2014, 0222
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!

KG, Beschluss vom 17.10.2013 - Verg 9/13

1. Dass für eine geplante Vergabe keine hinreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann ein schwerwiegender, die Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigender Grund sein. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Auftraggeber den Kostenbedarf mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt hat.

2. Eine sorgfältige Kostenermittlung setzt in einem ersten Schritt voraus, dass der Auftraggeber die Kosten für die zu vergebenden Leistungen sorgfältig ermittelt. In einem zweiten Schritt hat der Auftraggeber zu berücksichtigen, dass es sich bei der Kostenermittlung nur um eine Schätzung handelt, von der die nachfolgenden Ausschreibungsergebnisse erfahrungsgemäß mitunter nicht unerheblich abweichen. Er hat deswegen für eine realistische Ermittlung des Kostenbedarfs einen beträchtlichen Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag vorzunehmen.

3. Ein Aufschlag von 1,6% auf die nach der Kostenermittlung entstehenden Kosten ist unzureichend.

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IBRRS 2014, 0718
BauvertragBauvertrag
Einheitspreise abgerundet: Pauschalpreisvertrag zu Stande gekommen!

OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2012 - 17 U 30/11

1. Ein Pauschalvertrag kann bereits dann vorliegen, wenn das Angebot des Auftragnehmers nach Einheitspreisen aufgemacht und bei der Auftragserteilung lediglich der Angebotsendpreis geringfügig auf- oder abgerundet worden ist.

2. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags nach einer einverständlichen Vertragsaufhebung, dass das bereits aufgebaute Gerüste für weitere 22 Wochen vorzuhalten und vom Auftragnehmer anschließend abzubauen ist, enthält dieser selbständige "Gestellungsvertrag" sowohl mietvertragliche als auch werkvertragliche Elemente. Da der Schwerpunkt in diesem Fall auf der Gestellung liegt, ist auf das Vertragsverhältnis insgesamt Mietrecht anzuwenden.

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VPRRS 2014, 0632
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer Photovoltaikanlage: Bau- oder Lieferauftrag?

VK Detmold, Beschluss vom 27.09.2013 - VK.2-04/13

1. Bei der vergaberechtlichen Einordnung typengemischter Verträge ist der jeweilige Wert der Einzelleistungen lediglich eines von mehreren zu berücksichtigenden Kriterien.

2. Entscheidend ist, wo bei wertender Betrachtung nach dem Willen der Vertragsparteien der rechtliche und wirtschaftliche Schwerpunkt des Vertrags liegen soll (hier: Bauauftrag).

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VPRRS 2014, 0203
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
(Re-)Import möglich: Kein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2013 - Verg 21/13

1. Pharmazeutische Unternehmer sind nicht nur Pharma-Hersteller (und ihre Vertriebsunternehmen), sondern auch Arzneimittel-Importeure. Sie sind an sich lieferfähig. Importeure sind von einer Vergabe von Rabattverträgen über Arzneimittel vom Gesetz demnach nicht, erst recht nicht generell, ausgeschlossen.

2. Ist die Festlegung des Beschaffungsgegenstands durch den Auftraggeber so zugeschnitten, dass nur ein pharmazeutischer Hersteller den gesamten Arzneimittelbedarf erfüllen und Rabattvertragspartner werden kann, ist das wettbewerbswidrig und diskriminiert namentlich Arzneimittel-Importeure.

3. Bei Überschneidung der Zuständigkeiten einer Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer eines Landes hat der Antragsteller ein Wahlrecht. Zuständig ist in einem solchen Fall diejenige Vergabekammer, bei welcher der Antragsteller den Nachprüfungsantrag einreicht.

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VPRRS 2014, 0229
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung eines Vergabeverfahrens

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2007 - VK-27/2007

1. Allein die Verbundfähigkeit eines Kanalsystems vermag grundsätzlich nicht die Bewertung zu rechtfertigen, dass Erneuerungsarbeiten an unterschiedlichen Kanalabschnitten eines Systems immer bereits als Teil einer Gesamtbaumaßnahme anzusehen sind. Vielmehr müssen weitere gewichtige Besonderheiten des jeweiligen Vergabeverfahrens hinzukommen, die eine solche Einschätzung zulassen.*)

2. Die Vergabekammer ist im Rahmen der Nachprüfung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, sofern eine Anordnung der Rückgängigmachung der Aufhebung des Verfahrens nicht in Betracht kommt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Verfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann. Dies ist dann der Fall, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 VOB/A, jedoch ein sonstiger sachlich gerechtfertigter Aufhebungsgrund vorliegt und es sich nicht um eine Scheinaufhebung des Verfahrens oder eine Aufhebung mit dem Zweck der Diskriminierung eines einzelnen Bieters handelt.*)

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VPRRS 2014, 0207
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsfrist endet erst mit Öffnung der Angebote!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.2014 - VK 1-33/13

1. Gemäß § 10 EG Abs. 1 Nr. 7 VOB/A 2012 endet im offenen Verfahren die Angebotsfrist, sobald der Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin mit der Öffnung der Angebote beginnt. Die Festlegung unterschiedlicher Fristen für die Einreichung der Angebote und ihre Eröffnung widerspricht dem Wortlaut der Vorschrift und ist unzulässig.*)

2. Die Vergabestelle ist in jeder Phase der Ausschreibung berechtigt, von sich aus Vergabefehler zu beheben. Als adäquate Maßnahme kommt die Aufhebung als "ultima ratio" nur in Betracht, wenn eine Korrektur im laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist.*)

3. Die Rückversetzung des Vergabeverfahrens ist nur dann rechtswidrig, wenn die Vergabestelle keinen in der Sache rechtfertigenden Grund für die Rückversetzung angeben kann und die Entscheidung über die Rückversetzung willkürlich getroffen wurde. Die Grundsätze für die Bestandskraft rechtswidriger Aufhebungen gelten entsprechend.*)

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VPRRS 2014, 0200
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag nur national ausgeschrieben: Vertrag unwirksam!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2014 - 1 Verg 3/13

Bei nur nationaler, statt der gebotenen europaweiten Ausschreibung ist § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB anwendbar.*)

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VPRRS 2014, 0213
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AusbaugewerkeAusbaugewerke
Übergangener Bieter kann Schadensersatz verlangen!

OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2014 - 1 U 906/13

1. Der öffentliche Auftraggeber ist einem Bieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Bieter dadurch entstanden ist, dass er bei einem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen wurde und er bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung den Zuschlag auf sein Angebot hätte erhalten müssen.

2. Zu dem ersatzfähigen Schaden gehören in diesem Fall nicht nur die Kosten, die dem Bieter durch die Teilnahme am Vergabewettbewerb und die Erstellung des Angebots entstanden sind, sondern auch der entgangene Gewinn.

3. Behauptet der Bieter in substanziierter Weise, dass der erfolgreiche bzw. der besserplatzierte Bieter ein nicht den Vergabeunterlagen entsprechendes Produkt angeboten hat und dessen Angebot deshalb hätte ausgeschlossen werden müssen, kann der Auftraggeber dazu verpflichtet werden, Angebotsunterlagen anderer Bieter vorzulegen, wenn der Zuschlag bereits erteilt wurde und keine schützenswerten Geheimhaltungsinteressen vorliegen.




VPRRS 2014, 0651
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wirkungsgrad von > 90% gefordert, 90% angeboten: Angebotsausschluss!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2014 - Verg W 2/14

1. Wird in den Vergabeunterlagen ein DC/AC-Wandler mit einem Wirkungsgrad von > 90% gefordert und wird ein Wandler mit dem Wirkungsgrad von 90% angeboten, genügt das Angebot nicht den Ausschreibungsbedingungen und ist auszuschließen.

2. Die Annahme eines Nebenangebotes setzt begriffsnotwendig voraus, dass der Bieter eine eigenständige Lösung erarbeitet hat. Daran fehlt es, wenn die Änderung in einer Leistungsposition nicht auf einem von der Leistungsbeschreibung abweichenden technischen Lösungsansatz beruht.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist zur Nachforderung verpflichtet, wenn Erklärungen oder Nachweise ganz fehlen oder an formalen Mängeln, wie etwa an einer fehlenden Unterschrift, leiden. Eine Erklärung fehlt nicht, wenn diese - wie hier - mit einem anderen Inhalt als gefordert abgegeben wird und damit materiell unzureichend ist.

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VPRRS 2014, 0214
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss Vergabeunterlagen vorlegen!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.2003 - 15 P 1/02

Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, im Streitfall die Unterlagen (anonymisierte Angebote) aus einem abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren vorzulegen. Durch die Vorlage einer ausschreibungstypischen schlichten Aufstellung und Beschreibung von Leistungen nebst den zugehörigen Einheitspreisen werden "Betriebsgeheimnisse" offen gelegt, die Rückschlüsse auf wirklich wesentliche Betriebsinterna zulassen.

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VPRRS 2014, 0202
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren!

OLG Bremen, Beschluss vom 14.04.2005 - Verg 1/2005

1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren. Allerdings findet das Ermessen der Vergabestelle bei der Auswahl der Bewerber seine Grenzen im Diskriminierungs- und Willkürverbot.*)

2. Es genügt nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegt. Vielmehr muss die Dokumentation aus Gründen der Transparenz und Überprüfbarkeit laufend fortgeschrieben werden.*)

3. Dokumentationsmängel können nicht dadurch behoben werden, dass der Auftraggeber die entsprechenden Angaben im Vergabenachprüfungsverfahren nachholt.*)

4. Der Vergabevermerk muss die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehört neben dem Datum auch die Unterschrift des Ausstellers.*)

5. Es muss in den Vergabeakten dokumentiert sein, wann genau die Bewertungsmatrix festgelegt wurde. Es ist verfahrensfehlerhaft die Matrix erst nach Kenntnis der Bewerbungen zu erstellen.*)

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VPRRS 2014, 0199
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AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Hohe Hürden für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!

VK Berlin, Beschluss vom 30.07.2013 - VK-B1-13/13

1. Im Rahmen des § 3 EG Abs. 4 c VOL/A 2009 ist maßgeblich auf die besonderen Fähigkeiten eines Unternehmens in technischer Hinsicht und nicht auf die Eigenschaften eines von dem Unternehmer hergestellten Produkts abzustellen. Aufträge können deshalb nicht in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn ein Lieferant sich die erforderlichen besonderen Fähigkeiten bis zur Ausschreibung bzw. zum Zuschlagstermin aneignen kann. Dabei kann für die Frage der technischen Fähigkeiten eines Auftragnehmers auch nicht darauf abgestellt werden, dass dieser die nachgefragte Leistung nicht öffentlich als Serienprodukt anbietet.

2. Führt der öffentliche Auftraggeber eine Markterforschung durch, ist er dazu verpflichtet, nicht nur die zum Vergabezeitpunkt am Markt angebotenen Produkte zu prüfen, sondern auch, ob weitere Marktteilnehmer technisch in der Lage sind, ein dem Anforderungsprofil entsprechendes Produkt herzustellen.

3. Das Vergabeverfahren dient dazu, einen kostengünstigen Einkauf durch die öffentliche Hand sicherzustellen und die Einhaltung des Wettbewerbsprinzips zu gewährleisten. Der Auftraggeber hat daher bei der Festlegung einer angemessenen Angebotsfrist zu berücksichtigen, dass neben der Produktion Zeit für weitere Maßnahmen - hier: etwa für Test und Zertifizierung - eingeräumt werden muss, sofern dem keine besonderen Gründe der Dringlichkeit gegenüberstehen.

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VPRRS 2014, 0195
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Keine Antwort auf zulässige AG-Fragen: Angebotsausschluss!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2013 - 11 Verg 14/13

Ein Angebot kann auch bei einer VOL-Vergabe ausgeschlossen werden, wenn ein Bieter zu den vom Auftraggeber im Rahmen einer Angebotsaufklärung gemäß § 18 VOL/A zulässig gestellten Fragen keine verwertbaren und konkreten Angaben macht oder seine Auskunft unvollständig und nicht plausibel ist.*)

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VPRRS 2014, 0194
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie detailliert ist das Vergabeverfahren zu dokumentieren?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.09.2013 - 2 VK LSA 03/13

1. Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, müssen zumindest die wesentlichen Zwischenentscheidungen so dokumentiert sein, dass der Weg zur Vergabeentscheidung vom einzelnen Bieter und von den Nachprüfungsinstanzen nachvollzogen und damit kontrolliert werden können. Die Bieter sollen sich auch im laufenden Vergabeverfahren davon überzeugen können, dass der für den Vertragsschluss in Betracht kommende Bewerber auf Grund sachgerechter und ermessenfehlerfreier Entscheidungen bestimmt worden ist.

2. Alle Entscheidungen des Auftraggebers müssen so begründet sein, dass sie für einen mit der Sachlage des Verfahrens vertrauten Leser ohne weiteres verständlich sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag ist an die Darlegung der zu Grunde liegenden Tatsachen sowie ihrer Beurteilung ein hoher Maßstab anzulegen.

3. Soweit dem Auftraggeber Beurteilungs- und Ermessensspielräume zustehen, verlangt die Dokumentationspflicht über eine bloße Notiz hinaus eine besonders detaillierte Begründung.

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VPRRS 2014, 0188
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen des Bieters an den eigenen Angaben zulässig?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.02.2012 - VK 2-44/11

1. Änderungen des Bieters an den eigenen Angaben sind grundsätzlich zulässig, wenn diese zweifelsfrei sind. Am ehesten zweifelsfrei sind Änderungen dann, wenn sie in der Weise erfolgen, dass die nicht mehr gültigen Eintragungen deutlich durchgestrichen werden und die verbindlichen neuen Eintragungen daneben geschrieben werden.*)

2. Aus dem Gebot der Transparenz ist die konkrete Pflicht des öffentlichen Auftraggebers abzuleiten, die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten zu dokumentieren. Nur so werden die Entscheidungen der Vergabestelle nachvollziehbar und einer Überprüfung im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zugänglich.*)

3. § 24 Abs. 1 VOL/A-EG verlangt nicht nur das Festhalten von Ergebnissen, sondern auch von deren Begründung. Nur so kann durch die Nachprüfungsbehörden überprüft werden, ob die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums geblieben ist.*)

4. Die Dokumentation muss nachvollziehbar erkennen lassen, aufgrund welcher Erwägungen die Vergabestelle zu der Bewertung und Einstufung der Bewertungsinhalte und damit zu der Punkteverteilung gelangt ist. Die kriterienbezogene Angabe erzielter Punkte und ihre Addition allein sind nicht ausreichend.*)

5. Ein Ausschluss ist grundsätzlich nicht allein deshalb angezeigt, weil ein Bieter falsch kalkuliert hat. Ist der eingetragene Preis (zu) niedrig, weil der Bieter bestimmte Kostenfaktoren nicht berücksichtigt hatte, handelt es sich trotzdem um den geforderten Preis. Eine mögliche Unangemessenheit ist erst auf der dritten Wertungsstufe zu beachten.*)

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VPRRS 2014, 0184
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Funktionale Ausschreibung: Preis als alleiniges Kriterium unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2013 - Verg 22/13

1. Von einer funktionalen oder nur teilweise funktionalen Ausschreibung kann nur ausgegangen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber bestimmte, wesentliche Planungsaufgaben auf den Bieter verlagert und hierüber einen Wettbewerb eröffnet.*)

2. Behält sich der öffentliche Auftraggeber bei einem Wettbewerb über Bauleistungen die Ausführungsplanung der Technischen Ausrüstung im Sinne der HOAI vor und fordert er auch im Übrigen vom Bieter keine für den Wettbewerb relevanten Planungsleistungen, liegt eine Ausschreibung mit konstruktiver Leistungsbeschreibung vor, die dem Bestimmtheitserfordernis des § 7 EG Abs. 1 VOB/A genügen muss.*)

3. Liegt dem Bieter eine im Wettbewerb auf ihn verlagerte Ausführungsplanung im Sinne der HOAI in einer Ausschreibung über Bauleistungen nicht vor, fehlt der Ausschreibung die nach § 2 EG Abs. 5 VOB/A erforderliche Ausschreibungsreife.*)

4. Die Wahl der Verfahrensart unterliegt zwar der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers. Hat er sich aber für eine bestimmte Verfahrensart entschieden, ist er bei der Durchführung des Verfahrens an die vergaberechtlichen Vorschriften, die die Art und Weise der Beschaffung regeln, gebunden.*)

5. Bei einer funktionalen oder nur teilweise funktionalen Ausschreibung von Bauleistungen ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium wegen der qualitativen Elemente von Planungsleistungen unzulässig.*)




VPRRS 2014, 0183
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Zuschlag erteilt: Antrag des AG auf Vertragsdurchführung unzulässig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.01.2014 - 2 Verg 1/14

1. Zur Auslegung eines Antrags des öffentlichen Auftraggebers auf Gewährung von Eilrechtsschutz im Beschwerdeverfahren, betreffend die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses gemäß § 101b GWB.*)

2. In einem solchen Beschwerdeverfahren fehlt dem öffentlichen Auftraggeber das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Gestattung des vorläufigen weiteren Vollzugs des Vertrags.*)

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VPRRS 2014, 0180
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VOL/A 2009: Ungewöhnliche Wagnisse nicht (mehr) verboten, aber ...

VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2013 - 1/SVK/022-13

1. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden dürfe, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, während hingegen dieses Postulat in § 7 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A weiterhin besteht. Allerdings ist es Aufgabe der Vergabekammer, unter dem Tatbestandsmerkmal der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Verdingungsunterlagen eine angemessene Risikoverteilung enthalten.*)

2. Schließt ein Auftraggeber bei einem Liefervertrag über Tausalz jegliche Abnahmeverpflichtung aus, so werden die Risiken des Vertrages in vergaberechtswidriger Weise einseitig zu Lasten des Auftragnehmers verschoben. Es kann aber ebenso wenig Verpflichtung des Auftraggebers sein, die branchentypischen Wagnisse eines solchen Liefervertrages für die Bieter vollständig zu übernehmen.*)

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VPRRS 2014, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch Arzneimittel-Importeure sind pharmazeutische Unternehmer!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2013 - Verg 24/13

1. Pharmazeutische Unternehmer sind nicht nur Pharma-Hersteller (und ihre Vertriebsunternehmen), sondern auch Arzneimittel-Importeure. Sie sind an sich lieferfähig. Importeure sind von einer Vergabe von Rabattverträgen über Arzneimittel vom Gesetz demnach nicht, erst recht nicht generell, ausgeschlossen.

2. Ist die Festlegung des Beschaffungsgegenstands durch den Auftraggeber so zugeschnitten, dass nur ein pharmazeutischer Hersteller den gesamten Arzneimittelbedarf erfüllen und Rabattvertragspartner werden kann, ist das wettbewerbswidrig und diskriminiert namentlich Arzneimittel-Importeure.

3. Bei Überschneidung der Zuständigkeiten einer Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer eines Landes hat der Antragsteller ein Wahlrecht. Zuständig ist in einem solchen Fall diejenige Vergabekammer, bei welcher der Antragsteller den Nachprüfungsantrag einreicht.

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VPRRS 2014, 0623
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kriterien Preis und Technischer Wert im Verhältnis 90:10 zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 14.01.2014 - VK 2-118/13

1. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien Preis und Technischer Wert im Verhältnis 90:10 verstößt nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 97 Abs. 5 GWB.

2. Der öffentlichen Auftraggeber ist verpflichtet, als unangemessen niedrig eingestufte Angebotspreise zu überprüfen. Einen Ermessensspielraum hat der öffentliche Auftraggeber in einem solchen Falle nicht. Die Prüfpflicht des öffentlichen Auftraggebers setzt aber erst bei einem Preisabstand zum nächsthöheren Angebot von rund 20% ein.

3. Der Bieter hat etwaige Nebenangebote auf besonderer Anlage zu machen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn Haupt- und Nebenangebot zwar in denselben Aktenordner abgelegt werden, durch die Verwendung von Trennblättern aber sichergestellt ist, dass der Auftraggeber zweifelsfrei erkennen kann, welches das Nebenangebot ist.

4. Ein Vergaberechtsverstoß ist "erkennbar", wenn ein sorgfältig handelndes Unternehmen, das mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertraut ist, den Vergabeverstoß ohne Hinzuziehung von Rechtsrat erkennen konnte. Der Verstoß muss sich durch bloße Lektüre der einschlägigen Normen und einen Vergleich mit den Vergabeunterlagen ohne Weiteres erkennen lassen. Dabei ist der Bieter nicht verpflichtet, die Vergabeunterlagen auf etwaige Rechtsverstöße rechtlich zu überprüfen.

5. Eine Norm, aus der sich für den rechtlichen Laien unmissverständlich und zweifelsfrei ergibt, dass eine Gewichtung der Kriterien Preis zu Technischem Wert im Verhältnis 90:10 vergaberechtlich problematisch sein kann, gibt es nicht.

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VPRRS 2014, 0176
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Keine Vermutungen und Spekulationen im Nachprüfungsantrag!

VK Hessen, Beschluss vom 16.02.2010 - 69d-VK-59/2009

1. Zur Wirksamkeit und Berücksichtigungsfähigkeit von Rüge und/oder Vortrag im Nachprüfungsantrag ist ein Mindestmaß an Substantiierung notwendig; eine auf bloße Vermutungen und Spekulationen gestützte Sachdarstellung oder behauptete Rechtsverletzung ist unbeachtlich.*)

2. Vergaberechtsverstöße, die erst im Nachprüfungsverfahren bekannt werden, können sofort in das anhängige Verfahren eingebracht werden; einer vorherigen Rüge und Wartefrist bedarf es nicht (wie z.B. OLG Frankfurt, B. v. 08.12.2009 - 11 Verg 6/09).*)

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VPRRS 2014, 0174
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von HOAI-Planungsleistungen: Keine Vorgabe der Honorarzone!

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2014 - 1 Verg 14/13

1. Der Auftraggeber von Planungsleistungen ist nicht verpflichtet - und wegen der Unanwendbarkeit der HOAI auf Planer mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten der Union wohl auch nicht berechtigt -, den Bietern die anzuwendende Honorarzone verbindlich vorzugeben.*)

2. Jeder Angebotsausschluss ist eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme, für die es einen triftigen Grund geben muss.*)

3. Ein Angebotsausschluss wegen einer - wie auch immer rechtlich zu qualifizierenden - Diskrepanz zwischen Vergabeunterlagen und Angebot setzt eine eindeutige und unmissverständliche Vorgabe des Auftraggebers voraus.*)




VPRRS 2014, 0172
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ArzneimittelArzneimittel
(Re-)Import möglich: Kein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2013 - Verg 25/13

1. Ein Verhandlungsverfahren ohne einen Teilnahmewettbewerb ist nur zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner technischen oder künstlerischen Besonderheiten oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten (z.B. Patent, Urheberrecht) nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann. Der Patentschutz für ein bestimmtes Arzneimittel und das exklusive Vertriebsrecht eines Bieters rechtfertigen grundsätzlich kein Absehen vom Wettbewerb.

2. Importeure sind von einer Vergabe von Rabattverträgen über Arzneimittel nicht ausgeschlossen.

3. Bei Überschneidung der Zuständigkeiten einer Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer eines Landes hat der Antragsteller ein Wahlrecht. Zuständig ist in einem solchen Fall die Vergabekammer, bei der der Antragsteller den Nachprüfungsantrag einreicht.

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VPRRS 2014, 0171
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot nicht eindeutig: Wer ist der richtige Bieter?

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013 - 21.VK-3194-49/13

Angebote müssen die Identität des Bieters erkennen lassen. Dabei ist ggf. durch Auslegung zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat. Nach dem sogenannten objektiven Empfängerhorizont ist hierbei zu beurteilen, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben verstehen musste oder durfte. Ein entscheidender Punkt bei der Auslegung ist, wer das Angebot unterschrieben hat.*)

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VPRRS 2014, 0168
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Thüringen, Beschluss vom 06.09.2002 - 216-4002.20-021/02-GRZ

(ohne amtlichen Leitsatz)

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