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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5387 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauleistungen Neubau: Herstellung Spundwände

VK Bund, Beschluss vom 19.12.2002 - VK 1-95/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1366
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beräumung von Altmunition auf dem Truppenübungsplatz

VK Bund, Beschluss vom 14.10.2003 - VK 2-90/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1365
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baumaßnahme Grunderneuerung S-Bahn

VK Bund, Beschluss vom 10.12.2002 - VK 1-93/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1363
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung und Herbeiführung der Funktionsfähigkeit einer 3S-Zentrale

VK Bund, Beschluss vom 02.05.2003 - VK 1-25/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1362
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot muss Planungsvorgaben entsprechen = Mindestanforderung!

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2013 - VK 2-70/13

1. Nicht nur die SektVO, sondern auch die VOB/A-EG oder die VOL/A-EG lassen den Einsatz von Nachunternehmen uneingeschränkt zu. Ein Bieter darf deshalb nicht ausgeschlossen werden, weil er für die Ausführung des Auftrags keine eigenen, sondern die Mittel Dritter einsetzt.

2. Der Auftraggeber darf nur solche Nebenangebote berücksichtigen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Allerdings muss der Auftraggeber zuvor die Mindestanforderungen festgelegt haben. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn nach den Bewerbungsbedingungen Nebenangebote den "Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben" entsprechen müssen.

3. Der Rügetatbestand des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB setzt "Erkennbarkeit" des Verstoßes gegen Vergabevorschriften voraus. "Erkennbarkeit" liegt vor, wenn dem Antragsteller nicht nur der Sachverhalt, sondern daneben auch der Vergabefehler im Rechtssinne erkennbar sein musste. Beim Maßstab der Erkennbarkeit ist aber nicht auf Vergaberechtsexperten, sondern vielmehr auf diejenigen abzustellen, die Adressaten der Bekanntmachung sind, nämlich die fachkundigen Bieter; diese prägen den objektiven Empfängerhorizont, aus dem heraus die Erkennbarkeit zu beurteilen ist.

4. Die strenge Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise.




VPRRS 2013, 1361
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter verwendet veraltetes Formblatt: Ausschluss nicht zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 28.08.2013 - Z3-3-3194-1-19-07/13

1. Angebote der Bieter sind als Willenserklärungen auszulegen. Maßstab der Auslegung ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte.*)

2. Ein Angebot ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil ein veraltetes Formblatt verwendet wurde, wenn die Auslegung des abgegebenen Angebots eindeutig ergibt, dass sich durch die Verwendung des veralteten Formblatts keine inhaltliche Änderung im Vergleich zu den aktuellen Vergabeunterlagen ergibt. Bei der Auslegung sind bei Bedarf alle weiteren Bestandteile des Angebots heranziehen.*)

3. Eine derartige Auslegung ist insbesondere dann möglich, wenn sich dadurch aufgrund der Besonderheiten der konkreten Vergabe keine Benachteiligung konkurrierender Bieter noch irgendwelche Manipulationsmöglichkeiten ergeben.*)

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VPRRS 2013, 1799
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts: Nachprüfungsinstanz schätzt!

VK Südbayern, Beschluss vom 12.11.2012 - Z3-3-3194-1-36-07/12

1. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswertes zum maßgeblichen Zeitpunkt, hat die Nachprüfungsinstanz den Auftragswert zu schätzen.*)

2. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes müssen bei einem als Einheit zu betrachtenden Beschaffungsvorhaben die Auftragswerte der Lose/Einzelaufträge addiert werden.*)

3. Ein Bieter, der aufgrund einer vorgenommenen nationalen anstatt einer europaweiten Vergabe ein Angebot abgeben konnte, ist verpflichtet, die Wahl der falschen Vergabeart rechtzeitig zu rügen. Er kann nicht erwarten, dass der Auftraggeber ihm ansonsten eine Vorinformation nach § 101a GWB erteilt.*)

4. Der Feststellung der Unwirksamkeit bereits geschlossener Verträge gemäß § 101b GWB kann nicht ausgesprochen werden, wenn ein Bieter seiner Rügeobliegenheit in Bezug auf die Wahl der falschen Vergabeart nicht rechtzeitig nachgekommen ist.*)

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VPRRS 2013, 1353
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Softwarepaket für die Auswertung bundesweit gesammelter Messdaten

VK Bund, Beschluss vom 10.11.2002 - VK 2-86/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1352
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauleistungen für Baumaßnahme, Deponieberäumung RL 28

VK Bund, Beschluss vom 15.10.2002 - VK 2-64/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1344
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sanierungsmaßnahmen der bundeseigenen Liegenschaft, Botschaft der BRD

VK Bund, Beschluss vom 08.08.2002 - VK 2-54/02

(ohne amtlichen Leisatz)

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VPRRS 2013, 1343
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung eines kombinierten Tierlabor- und Theoriegebäudes

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2002 - VK 2-40/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1340
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Instandhaltung und Reparatur von Unterwasserpumpen, Tauchmotorpumpen

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2002 - VK 2-60/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1339
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung: Einbeziehung Privatwirtschaft

VK Bund, Beschluss vom 11.09.2002 - VK 2-42/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1335
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Planungen für das Bauvorhaben "Neubau ###bad ###"

VK Südbayern, Beschluss vom 29.09.2000 - 18-08/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1333
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau ###bad Ingenieurleistungen Technische Gebäudeausrüstung

VK Südbayern, Beschluss vom 25.07.2000 - 13-06/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1332
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Arbeiten für Asbestsanierung und technische Ausrüstung

VK Südbayern, Beschluss vom 20.09.2000 - 17-08/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1330
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung von Dienstleistungen nach VOF

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.10.2002 - VK Hal 24/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1329
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2013 - Verg W 13/12

1. Die Rügeobliegenheit besteht auch dann, wenn der Vergaberechtsverstoß - aus Sicht des Bieters - offensichtlich ist und die Erhebung einer Rüge deshalb eine "unnötige Förmelei" darstellt. Im Hinblick auf den Zweck der Rügepflichten, es dem Auftraggeber zu ermöglichen, etwaige Vergaberechtsfehler schnellstmöglich selbst zu beheben, ohne dass ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden muss, ist auf die Rüge grundsätzlich nicht zu verzichten.

2. Ausnahmsweise kann die Rügeobliegenheit entfallen, wenn der Aufraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhalten wird, von ihr also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines Bieters hin, abrückt.

3. Das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, hat nur dann bieterschützende Wirkung, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen. Das ist dann der Fall, wenn ein Niedrigpreisangebot in der zielgerichteten Absicht der Marktverdrängung abgegeben oder zumindest die Gefahr begründet wird, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden, oder der Auftragnehmer durch die niedrige Preisgestaltung in so erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht zu Ende bringen kann.

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VPRRS 2013, 1328
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baustelleneinrichtung als manipulationsgefährdete LV-Position?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 VK 29/13

1. Zur Rechtsverletzung der Antragstellerin in einem Vergabenachprüfungsverfahren durch eine Ausschlussentscheidung, weil die Vergabestelle die von ihr erkannte Gefahr einer unzulässigen Mischkalkulation nicht mit den von der Rechtsprechung geforderten strengen Anforderungen an den zu erbringenden Nachweis hat belegen können.*)

2. Eine Leistung kann nur dann als positionsfremd angesehen werden, wenn die Angabe des Preises für eine Leistung unter einer Position erfolgt, obwohl die Angabe des Preises klar und objektiv erkennbar in einer anderen Position des Leistungsverzeichnisses gefordert war.*)

3. Eine genaue und abschließende Definition manipulationsgefährdeter Positionen des Leistungsverzeichnisses - wie der Baustelleneinrichtung und den damit im inhaltlichen Zusammenhang stehenden Leistungspositionen - beugt der Gefahr vor, dass z.B. durch eine künstliche Aufwertung dieser Leistungspositionen ein nicht sachlich begründetes Wettbewerbsergebnis entsteht und dadurch die strenge Vergleichbarkeit der Angebote nicht mehr gewährleistet ist.*)

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VPRRS 2013, 1324
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Forderung nach Benennung „vergleichbarer“ Leistungen zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2011 - 1 VK 54/11

1. Die Forderung nach Benennung „vergleichbare“ Leistungen steht nicht im Widerspruch zu § 7 EG Abs. 3 a VOL/A 2009, wonach die Leistungsfähigkeit durch eine Liste der „wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen“ nachgewiesen werden kann. Was „wesentlich“ ist, kann immer nur bezogen auf die jeweilige Ausschreibung beurteilt werden.

2. In einem VOL-Verfahren „kann“ die Vergabestelle fehlenden Nachweise anfordern (VOL/A 2009 § 19 EG Abs. 2). Der öffentliche Auftraggeber ist deshalb nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern; etwas anderes gilt nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, wonach der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachverlangt.

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VPRRS 2013, 1323
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Preisangaben fehlen: Angebotsausschluss?

VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2001 - 1/SVK/92-01

1. Die Frage der Bedienbarkeit einer Leistungsposition ist nur dann Prüfungsgegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens, wenn vor Angebotsabgabe gerügt.*)

2. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben enthalten sind nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A wegen fehlender Vergleichbarkeit des Leistungsumfanges auszuschließen, sofern der fehlende Einheits- bzw. Gesamtpreis nicht in der Gesamtsumme als auch in einer deckungsgleichen Position enthalten ist und sich somit eindeutig bestimmen lässt. Dies gilt auch für Angebote, die zusätzliche als die geforderten Erklärungen im Leistungsverzeichnis enthalten.*)

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VPRRS 2013, 1321
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge kann auch (nur) mündlich erfolgen!

VK Sachsen, Beschluss vom 14.05.2001 - 1/SVK/30-01

1. Die Rüge unterfällt keinem Formerfordernis und kann auch mündlich ergehen. Der Antragsteller muss jedoch zum Ausdruck bringen, dass er dem Auftraggeber eine letzte Chance zur Korrektur bietet.*)

2. Dem Auftraggeber steht bei der Entscheidung, ob er ein Angebot trotz verspäteter Nachweisführung der Gleichwertigkeit in die Wertung mit ein beziehen möchte ein Ermessensspielraum zu. § 21 Nr. 2 S. 3 VOB/A ist insoweit nicht zwingend.*)

3. Bei der Einschätzung der Gleichwertigkeit ist die Vergabekammer darauf beschränkt zu überprüfen, ob der Auftraggeber seinen objektiven und subjektiven Beurteilungsspielraum eingehalten hat.*)

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VPRRS 2013, 1320
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote unzulässig!

OLG Jena, Beschluss vom 16.09.2013 - 9 Verg 3/13

1. Die Zulassung und Wertung von Nebenangeboten scheidet aus, wenn Zuschlagskriterium allein der günstigste Preis ist (entgegen OLG Schleswig, IBR 2011, 351).

2. Alle geforderten Nachweise sind bereits in der Bekanntmachung konkret zu bezeichnen. Denn die scharfe Sanktion des Angebotsausschlusses erfordert eindeutige und unmissverständliche Festlegungen in der Bekanntmachung. Dies betrifft sowohl die Frage, welche Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise ein Bieter abgeben muss, als auch die Frage, wann und auf wessen Initiative hin er diese vorzulegen hat. Für den verständigen Bieter muss sich eindeutig ergeben, dass der Ausschluss seines Angebots droht, wenn er bestimmte Nachweise, Erklärungen oder Unterlagen nicht zu einem konkreten Zeitpunkt oder einer vorgegebenen Frist vorgelegt hat.

3. Die einzelnen Wertungsstufen (formale Prüfung, Eignung, Angemessenheit des Preises, engere Auswahl) sind grundsätzlich nacheinander und getrennt voneinander abzuarbeiten.

4. Hat ein öffentlicher Auftraggeber die Eignung eines Bieters bejaht, ist er daran grundsätzlich gebunden und bei unveränderter Sachlage im Allgemeinen gehindert, von seiner ursprünglichen Beurteilung abzurücken und die Eignung nunmehr zu verneinen. Nur neu auftretende oder bekannt werdende Umstände, die seine Entscheidung in Frage stellen könnten, hat er auch nach bereits positiv abgeschlossener Wertung der Eignung eines Bieters in jeder Phase des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.

5. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn ein Bieter von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht. Änderungen können den Inhalt der nachgefragten Leistung oder die Vertragskonditionen und Preise betreffen.

6. Änderungen sind alle unmittelbaren Eingriffe mit verfälschender Absicht, wie Streichungen, Hinzufügungen, jede Abänderung einer Position, Herausnahme von einzelnen Blättern etc. Unzulässig sind aber nur inhaltliche Änderungen. Marginale formale Änderungen sind nicht unzulässig.

7. Erkennbar im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB sind nur solche Vergaberechtsverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen des von der Ausschreibung angesprochenen Verkehrskreises erkannt werden. Hierbei ist ein realistischer Maßstab anzulegen. Ein Verstoß ist nicht schon dann erkennbar, wenn nur ein Fachmann nach genauerem Studium den Verstoß feststellen könnte, sondern nur, wenn die Nichtfeststellung dem Bieter vorwerfbar ist.

8. Es kann erwartet werden, dass Bieter, die an Ausschreibungen mit hohen Auftragswerten teilnehmen, zumindest über einen aktuellen Text der einschlägigen Vergabeordnung verfügen und auch wissen, welchen Mindestanforderungen die Vergabeunterlagen genügen müssen. Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einen Vergleich mit dem Text der Vergabeunterlagen ohne weiteres feststellen lässt, ist erkennbar.

9. Dem durchschnittlichen Bieter ist es nicht abzuverlangen, Rechtsfragen, die sich nicht unmittelbar aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen ergeben und die im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen auch nicht regelmäßig diskutiert werden, zu kennen. Schließlich kann auch nicht erwartet werden, dass der Bieter vor Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung stets einen auf Vergabesachen spezialisierten Fachmann zu Rate zieht.




VPRRS 2013, 1317
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 25 Abs. 2 VOL/A ist nur ausnahmsweise drittschützend!

VK Hessen, Beschluss vom 25.10.2010 - 69d-VK-24/2010

1. Ein Bieter darf im Vergabenachprüfungsverfahren auch das behaupten, was er aus seiner Sicht der Dinge nur für wahrscheinlich oder möglich hält. Unzulässig und damit unbeachtlich sind demnach lediglich willkürliche, aufs Geratewohl oder eben „ins Blaue hinein“ aufgestellte Behauptungen. In Fällen eines unverschuldeten Informationsdefizits muss es genügen, dass ein Bieter konkrete Tatsachen vorträgt, die den hinreichenden Verdacht eines Vergaberechtsstoßes begründen.*)

2. § 25 Abs. 2 VOL/A a.F. (sowie dessen Nachfolgevorschrift) entfalten nur ausnahmsweise drittschützende Wirkung.*)

3. Ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Sinne der vorgenannten Vorschrift ist nur dann anzunehmen, wenn die Angebotspreise insgesamt erheblich voneinander abweichen. Es bleibt offen, ob ausnahmsweise auch ein erheblicher Unterschied bei einzelnen Preispositionen beachtlich wird, wenn diese Preise einen erheblichen Teil der Gesamtleistung ausmachen oder einen in sich abgeschlossenen Teil der Gesamtleistung darstellen.*)

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VPRRS 2013, 1316
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bessere Leistung angeboten: Ausschluss trotzdem zwingend!

VK Hessen, Beschluss vom 05.02.2013 - 69d-VK-54/2012

1. Ob eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vorliegt, weil der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, ist anhand einer Auslegung der Leistungsbeschreibung einerseits und des Angebotes andererseits aus objektiver Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Empfängers festzustellen.

2. Auch wenn der Bieter der Meinung sein sollte, dass die von ihm angebotene Leistung die technisch bessere sei, berechtigt dies nicht dazu, die Vergabeunterlagen abzuändern.

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VPRRS 2013, 1315
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bessere Leistung angeboten: Ausschluss trotzdem zwingend!

VK Hessen, Beschluss vom 05.02.2013 - 69d-VK-54/12

1. Ob eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vorliegt, weil der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, ist anhand einer Auslegung der Leistungsbeschreibung einerseits und des Angebotes andererseits aus objektiver Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Empfängers festzustellen.

2. Auch wenn der Bieter der Meinung sein sollte, dass die von ihm angebotene Leistung die technisch bessere sei, berechtigt dies nicht dazu, die Vergabeunterlagen abzuändern.

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VPRRS 2013, 1311
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umbau eines OP- und Ambulanzflügels

VK Thüringen, Beschluss vom 07.07.2010 - 250-4003.20-2249/2010-007-SLF

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1308
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beräumung von Altmunition auf einem Truppenübungsplatz

VK Bund, Beschluss vom 14.10.2003 - VK 2-96/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1307
AusbaugewerkeAusbaugewerke
„Tischlerarbeiten 1 – Türen nach DIN 18355 am ... Standort ..."

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2011 - VK 2-146/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1304
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschreibung Bauvorhaben TU ###, Gewerk Trockenbau

VK Sachsen, Beschluss vom 09.01.2001 - 1/SVK/95-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1303
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung Umbau und Erweiterung Bettenhaus

VK Sachsen, Beschluss vom 21.12.2000 - 1/SVK/109-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1302
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Entscheidung über vorzeitige Zuschlagsgestattung

VK Sachsen, Beschluss vom 25.10.2000 - 1/SVK/95-00g

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1301
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vergaberechtsverstoß: Erschließungsvertrag unwirksam?

VG Augsburg, Urteil vom 13.06.2013 - 2 K 12.1237

Eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften (auch des Gemeindehaushaltsrechts) führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit eines Erschließungsvertrags. Der Beitragsschuldner ist darauf beschränkt, einen Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften (z.B. einen Verstoß gegen Ausschreibungspflichten) im Rahmen der Anfechtung des Beitragsbescheids mit der Rüge, durch den Verstoß seien unangemessene Mehrkosten entstanden, geltend zu machen.*)

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VPRRS 2013, 1298
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welches Entgelt für Vergabeunterlagen?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.03.2001 - 1/SVK/9-01

1. Eine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB besteht in Ausnahmefällen auch dann, wenn ein Unternehmen kein Angebot abgegeben hat. Dieser Ausnahmefall liegt vor, wenn sich das Unternehmen gerade durch die behauptete vergaberechtswidrige Ausgestaltung des Vergabeverfahrens an einer Beteiligung am Wettbewerb gehindert sieht (Bestätigung und Fortführung der Spruchpraxis aus den Beschlüssen vom 2.11.1999, 1/SVK/19/99 und vom 16.06.2000, 1/SVK/50-00). Diese Fallkonstellation erfasst auch die Forderung des Auftraggebers bzw. seines Erfüllungsgehilfen nach einem unangemessen hohen Entgelt gemäß § 20 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A 1992, wodurch sich ein Bewerber schon gehindert sieht, die für eine Angebotsabgabe notwendigen Verdingungsunterlagen gegen Zahlung dieses (unangemessenen) Entgeltes abzufordern.*)

2. Subjektive Rechte gemäß § 97 Abs. 7 GWB umfassen auch die Verletzung von § 20 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A 1992.*)

3. Vom Bewerber zu tragende Vervielfältigungskosten im Sinne von § 20 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A 1992 sind die Stoffkosten für Papier, Toner usw. sowie anteilig die Abschreibungs- und Instandhaltungskosten für die genutzten Geräte, die Gemeinkosten und die Umsatzsteuer, wenn der Auftraggeber umsatzsteuerpflichtig ist. Die Personalkosten sind nur zu erstatten, wenn das hierfür eingesetzte Personal eigens dafür eingestellt wurde.*)

4. Als geeignete Maßnahme gemäß § 114 Abs. 1 GWB im Falle überhöhter Entgeltforderungen nach § 20 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A 1992 kommt einzig die Verpflichtung des Auftraggebers zur Rückzahlung der von den Bewerbern zu Unrecht verlangten Kosten in Betracht.*)

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VPRRS 2013, 1296
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antrag auf vorzeitige Zuschlagsgestattung erfolgreich

VK Sachsen, Beschluss vom 16.10.2000 - 1/SVK/88-00g

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1295
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung zum Kurhaus ''': Los 1 Rohbau

VK Sachsen, Beschluss vom 11.10.2000 - 1/SVK/85-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1294
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung zum Kulturhaus ###: Vorzeitige Zuschlagsgestattung

VK Sachsen, Beschluss vom 05.10.2000 - 1/SVK/85-00g

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1293
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erfolgloser Antrag auf vorzeitige Zuschlagsgestattung

VK Sachsen, Beschluss vom 26.09.2000 - 1/SVK/77-00g

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1291
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung Sanitärinstallation

VK Sachsen, Beschluss vom 18.09.2000 - 1/SVK/72-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1289
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Niedrigster Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig!

VK Hessen, Beschluss vom 03.02.2012 - 69d-VK-48/2011

§ 97 Abs. 5 GWB sowie § 21 Abs. 1 S. 2 VOL/A verbieten es dem öffentlichen Auftraggeber - jedenfalls bei europarechtskonformer Auslegung - nicht, den Zuschlag auf der Grundlage des günstigsten Preises als einzigem Zuschlagskriterium zu erteilen.*)

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VPRRS 2013, 1288
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistung nicht eindeutig beschrieben: Aufhebung unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 11.06.2013 - VK 1-33/13

1. Ein Aufhebungsgrund gemäß § 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A setzt zunächst voraus, dass die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine Vielzahl von Positionen des Leistungsverzeichnisses unklar ist und überarbeitet werden muss.

2. Weitere Voraussetzung für eine Aufhebung ist, dass den Auftraggeber in Bezug auf den Aufhebungsgrund kein Verschulden trifft. Daran fehlt es, wenn der Auftraggeber es bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses versäumt hat, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

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VPRRS 2013, 1286
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung: ###, Gewerk Gebäudeleittechnik

VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2000 - 1/SVK/36-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1284
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes

VK Sachsen, Beschluss vom 08.08.2000 - 1/SVK/69-00 g

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1283
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erstellung eines Leitungskatasters Trinkwasser

VK Sachsen, Beschluss vom 06.10.2000 - 1/SVK/80-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1282
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erledigungserklärung durch ASt: AG kostenpflichtig?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2000 - 1/SVK/43-II-00

1. Trotz einer Erledigungserklärung durch den Antragsteller ist der Auftraggeber kostenpflichtig, wenn dieser als Unterliegender gemäß § 128 Abs. 3 S. 1 GWB zu gelten hat. Dies ist der Fall, wenn der Auftraggeber ein erledigendes Ereignis (hier beabsichtigte Zuschlagserteilung an den Antragsteller) aus erkennbar nachprüfungsantragsbezogenen Gründen herbeiführt.*)

2. Ein Ausschluss eines Angebotes gemäß § 25 Nr. 3 VOB/A darf vom Auftraggeber nicht (allein) auf einzelne Pfennig- oder Minuspositionen im Angebot eines Bieters gestützt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn sich für solche signifikanten Einzelpositionen aus anderen Preispositionen ein Ausgleich ergibt.*)

3. Eine Verlagerung von Kosten in die Pauschalposition "Baustelleneinrichtung" ist vergaberechtlich unschädlich, wenn die Abrechnung dieser Position vom Bieter von vornherein auf den jeweiligen Baufortschritt beschränkt wurde.*)

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VPRRS 2013, 1281
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung Neubau Landesbibliothek, Los MSR-Technik

VK Sachsen, Beschluss vom 13.06.2000 - 1/SVK/39-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1280
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Bauvorhaben Krankenhaus: Ingenieurleistungen nach HOAI, Los TGA

VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2000 - 1/SVK/33-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1279
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Ausschreibung: ###, Gewerk Gebäudeleittechnik

VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2000 - 1/SVK/26-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1275
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Verwendung eines Leitfabrikats muss gerügt werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2000 - 1/SVK/25-00

1. Mangels einer die Zuständigkeit regelnden Rechtsverordnung des Bundes bestimmt sich die Zuständigkeit der Vergabekammer entsprechend § 104 Abs. 1 GWB nach dem Sitz des Auftraggebers.*)

2. Der für die Zuständigkeit der Vergabekammer relevante Schwellenwert ist mangels einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundes direkt aus den jeweils relevanten Koordinierungsrichtlinien der EU (hier Art. 6 Abs. 1 b Baukoordinierungsrichtlinie) zu entnehmen.*)

3. Die Verwendung eines Leitfabrikats durch den Auftraggeber sowohl in dem bekanntgemachten Ausschreibungstext als auch dem Leistungsverzeichnis darf von der Vergabekammer nicht mehr in zulässiger Weise als Verstoß gegen § 9 Nr. 5 VOB/A oder vergleichbare Regelungen geprüft werden, wenn sich dieser angebliche Vergabeverstoß schon aus der Bekanntmachung ergab und der Antragsteller dies im Offenen Verfahren nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung angegebenen Angebotsabgabefrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hatte, § 107 Abs. 3 S. 2 GWB.*)

4. Eine verspätete Zusendung von Teilen der Verdingungsunterlagen an die Bewerber kann vom Auftraggeber zulässigerweise dadurch ausgeglichen werden, dass er den Zeitraum zwischen der Übersendung noch unvollständiger Verdingungsunterlagen und der Zustellung ehedem fehlender Unterlagen durch Verschiebung des Submissionstermins zeitlich nach hinten nahezu ausgleicht.*)

5. Der Auftraggeber hat einen weiten Beurteilungsspielraum, soweit es darum geht, welche Leistung er fordern will und welche technischen Parameter zu erfüllen sind, solange nicht gegen EU-Vorgaben (§§ 9 Nr. 4, 9 a, 9 b VOB/A) verstoßen wird.*)

6. Es liegt kein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB und das Diskriminierungsverbots gemäß § 97 Abs. 2 GWB vor, wenn ein spezifisches Tor (siebenflügelig) in einem Leistungsverzeichnis zu einem Busbahnhof vom Auftraggeber zuvörderst aus fachtechnischen Restriktionen (Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zur Breite des Durchgangs) heraus vorgesehen wurde und die vorherige Einflussnahme eines späteren Bieters auf das Leistungsverzeichnis nicht im Sinne zu fordernder greifbarer Anhaltspunkte (Bestätigung des Beschlusses der Vergabekammer v. 17.08.1999, 1 VÜA 18/97) nachgewiesen ist, sondern auf bloßen Mutmaßungen des Antragstellers beruhen, die sich durch von der Vergabekammer durchgeführte Zeugenvernehmungen nicht bestätigt haben.*)

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VPRRS 2013, 1274
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Auftraggeber muss Rechenfehler berichtigen!

VK Sachsen, Beschluss vom 31.03.2000 - 1/SVK/22-00

1. Etwaige Rechenfehler oder Übertragungsfehler im Angebot hat der Auftraggeber aufzudecken und gemäß § 23 Nr. 2 VOB/A zu berichtigen.*)

2. Ein "Skontoabzug von 3 % bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen" kann wegen Unklarheit und Unvollständigkeit nicht in die Wertung einbezogen werden, wenn der Beginn der Zahlungsfristen unklar und lückenhaft bleibt. Ein Skontoabzug sowohl auf die Abschlagszahlungen als auch auf die Schlussrechnung darf nur angenommen, d. h. in die Wertung einbezogen, werden, wenn das Skontoangebot klar und vollständig ist, für alle Rechnungen (also für alle Abschlags- und Schlussrechnungen) unabhängig voneinander gelten soll und die Zahlungsfristen angemessen sind.*)

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